damit komme ich auf den dritten Punkt — nur dahin geh eine längere Zeit zwar gebrannt, aber zum vollen Steuersatz gebrannt werden kann. Hieraus folgt, daß das, was der Herr Vor⸗ redner will, nämlich die Ueberweisung der Petition mit der Maß⸗ abe, eine verlängerte Brennfrist zwar zu gestatten, daß aber ann der höhere Satz zu nehmen sei, gerade das ist, was die Petenten nicht wollen. Gestatten Sie mir, meine Herren, den Zusammenhang, aus dem sich dies ergiebt, etwas näher darzulegen, da ich sehe, daß Irrthum darüber obwaltet. Meine Herren! Die gesetzlichen Bestim⸗ mungen haben den landwirthschaftlichen Brennereien eine sechsein⸗ halbmonatliche Brennfrist vorgeschrieben, neben anderen Beschrän⸗ kungen. Die Frist beginnt mit dem 1. November und schließt mit dem 16. Mai. Nun ist vollkommen zuzugeben, daß das Bedürfniß der Landwirthschaft sehr häufig eine Aenderung, eine Ueberschreitung der Frist verlangt, aber nicht blos in dem Falle, den die “ anführen, nicht blos in der Richtung, daß man früher anfangen muß, sondern eben so sehr in der anderen Richtung, daß man später aufhören muß. In beiden Richtungen ist durch die gegen⸗ wärtig bestehenden Anordnungen Abhilfe gewährt. Es ist bereits, zum Theil seit dem Jahre 1850, zum Theil seit dem Jahre 1858 den landwirthschaftlichen Brennereien gestattet, wenn ein Bedürfniß ob⸗ waltet, einerseits früher anzufangen, andererseits später aufzuhören. Von dieser Befugniß Gebrauch zu machen, ist auch mit keiner be⸗ sonderen Belästigung verbunden: seit dem Jahre 1865 sind in Preußen alle Provinzialbehörden ermächtigt, vorausgesetzt, daß den allgemeinen Bedingungen genügt ist, diese Erlaubniß zu ertheilen, und daß davon Gebrauch gemacht wird und zwar Gebrauch gemacht wird gerade in der Gegend, aus welcher die Petition stammt, kann ich Ihnen aus den darüber vorgelegten Listen nachweisen. In Ostpreußen haben z. B. für das letzte Jahr 66 landwirthschaftliche Brennereien von der Erlaubniß Gebrauch gemacht, theils früher anzufangen, theils später aufzuhören und zwar: 48 davon haben früher angefangen — das ist der Fall, den die Petenten hier allein erwähnen — 17 haben später aufgehört, und ein Brennereibesitzer hat beides gethan: er hat früher an⸗ gefangen und später aufgehört. Daraus, meine Herren, können Sie schon entnehmen, daß der Schwerpunkt der “ ganz wo anders liegt: er liegt darin, daß die Regierung die Erlaubniß an die Bedin⸗ gung knüpft, gerade in der Weise, wie es der Herr Abg. v. Benda will, für den uͤber den gesetzlichen Termin hinausliegenden Zeitraum, also sei es für den Oktober, sei es für die zweite Hälfte des Mai und Anfang Juni den vollen Steuersatz zu zahlen. Davon haben sich die Regierungen nicht ermächtigt gehalten, abzugehen, daß nur wäh⸗ rend der gesetzlich beschränkten Brennperiode der ermäßigte Steuersatz eintrete, sie geben aber den Bedürfnissen der Landwirthschaft im Uebrigen vollkommen nach und lassen bei solchem früheren Beginn oder sannn Aufhören für diese Zeit, ohne daß der Vorzug im Uebrigen verloren geht, den gesetzlichen Normal⸗Steuersatz erheben.
Das ist die Lage der Sache und daraus, glaube ich, wird der Herr
Vorredner entnehmen, daß das, was er erreichen will, vollkommen erreicht ist, und daß die Petenten etwas anderes erreichen wollen. Die Petenten wünschen, daß auch für die Ueberschreitungen, der Frist also für den Oktober, den sie allein erwähnen, der ermäßigte Steuer⸗ satz eintreten soll. Dagegen aber walten erhebliche Bedenken ob.
Einerseits darf man das Bedürfniß doch nicht überschätzen. Warum handelt es sich, da die landwirthschaftlichen Brennereien zugleich in Betreff des Quantums ihrer Produktion beschränkt sind und nicht über 900 Quart Maischraum täglich benutzen dürfen? Es handelt sich im Ganzen ad maximum im Oktober um einen Maischraum von 27,000 Quart, und wenn Sie das berechnen, so handelt es sich für den ganzen Oktober um einen Steuerbetrag zu dem Normalsatz von 135 Thalern; und wenn die Petenten einen ermäßigten Satz verlangen, so beträgt der Vortheil für eine Brennerei nach dem Maximum für einen landwirthschaftlichen Brennereiumfang 22 ½ Thlr. Das ist das ganze Objekt, um das es für den einzelnen hier durch die Petition bezeichneten Brennereibesitzer sich handelt. Das Objekt ist nicht so erheblich, wenn man bedenkt, welche Vortheile es bringt, unter den obwaltenden Konjekturen die Brennereien früher in Betrieb setzen zu können. Es ist der Petition zweierlei einzuiwvenden. Sie geht offenbar zunächst nicht weit genug), sie berücksichtigt nur den rüheren Anfang, wie ich schon die Ehre hatte anzuführen. Es kommt aber auch sehr häufig der Fall vor, des späteren Aufhörens. Nicht selten ist der Fall, daß das Futter im Frühjahr noch nicht so ergiebig ist und daß die Vrennerei fortgesetzt werden muß über den 15. Mai. Sie werden mir gestatten, nochmals daran zu erinnern, daß in den in Ostpreußen befindlichen Brennereien eine derartige Ueberschreitung der gesetzlichen Frist 17 Brennereien gestattet ist, welche später auf⸗ gehört haben.
Warum die Petenten dies garnicht berücksichtigt haben, ist aus dem Berichte nicht zu ersehen. In anderen Provinzen stellt sich das Verhältniß noch anders. In Sachsen sind sieben Brennereien, die später aufgehört haben, gegen drei, die früher angefangen haben. Wenn Sie also den Petenten nachgeben würden, würden drei Brenne⸗ reien ein Benefiz genießen, welches sieben anderen, welche im Wesent⸗ lichen in gleicher Lage sind, entzogen würde. Der entscheidende Einwand aber wird der sein, daß die Petition in ihrer Tragweite andererseits zu weit geht, wie ich mir schon anzu⸗ führen gestattet habe. Es handelt, sich hier um eine geringe An⸗ zahl von Brennereien und für die einzelne Brennerei ad maximvm um 22 Thaler. Wenn dagegen allgemein nachgegeben werden soll, eine Erweiterung der Brennfrist, — (wie die Petenten wollen, nicht der Herr Abg. von Benda — unter Ermäßigung des Steuersatzes für alle landwirthschaftlichen Brennereien für den Monat Oktober, so ist das ein sehr bedeutendes Objekt, dessen wirkliche Bedeutung man im Voraus zwar nicht übersehen kann, weil man nicht weiß, wer von der Erweiterung Gebrauch machen wird, bei dem man aber
sich vergegenwärtigen muß, daß jeder davon Gebrauch machen kann,
und bei dem es sich dann um einen Steuerausfall von 45,000 Thalern handeln würde. Wenn Sie, wie es nothwendig sein würde, aach im 8 Mai die verlängerte Frist zu dem ermäßigten Satze gestatten, so würde der Ausfall voraussichtlich auf 90,000 Thaler zu stehen kommen. Ich glaube nicht näher auseinandersetzen zu sollen, daß dem gegenüber dieses rein durch lokale Verhältnisse motivirte Petitum ganz außer⸗ ordentlich an Gewicht verliert, und ich kann Sie nur ersuchen, die Sache auf sich beruhen zu lassen, d. h. dem Antrage der Kommission Folge zu geben und zur Tagesordnung überzugehen. Ich reservire mir dabei alle allgemeinen Fragen über die Gesetzgebung bezüglich der Behandlung der landwirthschaftlichen Brennereien. Es ließe sich hierüber Manches anknüpfen, allein die Sache wird weiter bei den vielleicht in nicht ferner Zeit bevorstehenden Aenderungen der Brannt⸗ weinsteuer⸗Gesetzgebung behand lt werden. 1
Nachdem der Abg. v. Benda den Antrag gestellt hatte, die Petition dem Reichskanzler in dem Sinne zur Berücksichtigung zu überweisen, daß den Inhabern der bezüglichen Brennereien die Erlaubniß zum Brennereibetrieb vom 1. Oktober ab ertheilt werde, wenn sie vom 1. Oktober bis zum 1. November den höheren Steuersatz von 3 Sgr. pro 20 Quart Maischraum be zahlen, erklärte der genannte Bundeskommissar:
Die Frage reduzirt sich nunmehr darauf, ob den betreffenden In⸗ habern der landwirthschaftlichen Brennereien unbedingt, kraft Gesetzes r soll, am 1. Oktober zu beginnen. Damit würden sich di Bundesregierungen voraussichtlich nicht einverstanden erklären. Es ist auch in der Petition nur gesagt, daß unter gewissen Umständen, nämlich wenn Mangel an Futter eintritt, von dieser Befugniß Ge⸗ brauch zu machen ist, und ich setze hinzu, daß in der Praxis häufige Fall ist der, daß das Material, die Kartoffel, nicht koͤnservirt werden kann. Die meisten Ueberschreitungen im Anfange im Oktober sind immer dadurch motivirt, daß die Kartoffel krank ist, daß sie die Aufbewah⸗ rung nicht verträgt, das ist der bei weitem häͤufigst vorkommende Fall. Genug, die Frage reduzirt sich darauf, ob die Ueberschr itung kraft Gesetzes stattfinden kann, oder ob eine causae cognitio stattfinden soll, eine Ueberzeugungsnahme seitens der zuständigen Behörde, daß wirklich nicht eine weitere Ausdehnung der Produktion überhaupt,
von der gesetzlichen Frist begehrt wurde, und da kann nur das Letztere ganz entschieden befürwortet werden. Das Erstere würde dazu füh⸗ ren, daß auch solche Eigenthümer von Brennereien von dem ermäßig⸗ ten Steuersatze Gebrauch machen könnten, die in der That nach dem bestehenden Gesetze zu diesem Satze nicht berechtigt sind. Ich kann auch gar nicht zugeben, daß Beschwerden darüber ekommen wären, daß die Untersuchung, die causae cognitio, ie Ueberzeugungsnahme der Provinzialbehörden, Verzögerun herbeigeführt hätte. Ich bedauere, daß Herr von Hoverbe meiner Ausführung nicht hat folgen können; nochmals zu erwähnen, daß gerade in Ostpreußen selbst 66 landwirthschaftlice’ Brennereien im letzten Winter von den Ueberschreitungen der Brennfrist Gebrauch gemacht haben, aber dar⸗ unter nur 48 waren, die sie beim Beginn überschritten haben, wäh⸗- rend 17 darunter waren, die das Ende der Brennfrist überschritten haben, unter Verlängerung der Frist nach dem 16. Mai, und eine Brennerei, die sowohl die Frist im Anfange als am Ende über⸗ schritten hat. Nun, meine Herren, vergegenwärtigen Sie sich doch nur beide Momente, Sie wollen einen Antrag annehmen, der sich bloß auf den Beginn bezieht, bloß auf die Ermächtigung zur Erweiterung der Brennfrist im Oktober, während ich glaube, nachgewiesen zu haben und ich jedenfalls Ihnen noch weiter nach⸗ weisen könnte, daß in den öst ichen Landestheilen jedenfalls auch ein starkes Bedürfniß für die Ueberschreitung der Brennfrist am Ende besteht und daß in anderen Provinzen das Bedürfniß der Ueber⸗ schreitung am Schlusse der Bürnmnfrist bei weitem überwiegt. Ich kann Ihnen Provinzen aufführen, wo man in den letzten Jahren die Brennfrist nur am Schlusse überschritten hat. Es würde eine große Inkonsequenz sein, wenn man jetzt einen Antrag 8 annehmen wollte, daß nur das eine und nicht das andere mit berück⸗ sichtigt würde, während ich außer Stande bin, einen sachlichen Unter⸗ schied zu erkennen. Ich darf mir aber gestatten, Sie auch noch darauf aufmerksam zu machen, daß Sie mit Verwerfung des jetzigen vor⸗ herigen Kenntnißnehmens der Behörden diese Erweiterung der Brenn⸗- frist zu einer allgemeinen machen, für Landestheile, wo sich bisher nicht das mindeste Bedürfniß gezeigt hat, und daß die Gegend in Ost⸗ preußen, aus welcher die Petition stammt, keinesweges die ist, die den Vortheil davon haben würde. Es würde voraussichtlich ie Steuerermäßigung eine sehr weite Ausbeutung finden, die dem fiskalischen Interesse in keiner Weise förderlich ist. Ich muß mir aber gestatten, Sie noch auf Folgendes aufmerksam zu macheu: Wenn Sie sich nicht beruhigen wollen bei den gegenwärt'gen, auf Verein⸗ barung mit den Regierungen der früheren Branntweinsteuer⸗Gemein- schaft beruhenden Anordnungen — wie ich dem Herrn Abg. v. Benda bemerke, um den Legitimationspunkt beiläufig zu erledigen — wenn Sie sich nicht dabei beruhigen wollen, daß die Steuerbehörden eine vorläufige Kenntniß davon nehmen, kraft der bestehenden Anordnung, so würden Sie immer nur mit einem neuen Gesetze eine andere Grundlage schaffen können, und ich möchte bezweifeln, daß dieser Punkt allein geeignet wäre, aus der doch so sehr im Fluß befindlichen Materie der Branntweinsteuer⸗Gesetzgebung herausgegriffen und durch ein ganz spezielles Gesetz erledigt zu werden: Dafür ist, glaube ich, kein dringendes Bedürfniß vorhanden. —,. In der Diskussion über die Petition deutscher Kolo⸗ nisten in Brasilien, die Auswanderung nach Brasilien betref⸗ fend, erklärte der Staats-Minister Delbrück nach einer An⸗
frage des Abg. Dr. Löwe: Meine Herren! Die Frage ob die Königlich preußische Regierung
sondern nur eine durch besondere Umstände veranlaßte Abweichung
essionen ertheilt hat für Agenten zur Auswanderung nach Groß⸗ britannien vermag ich im Augenblicke nicht zu beantworten. Ich danke dem Herrn Abgeordneten für Bochum, daß er diesen Punkt zur Sprache gebracht hat, und ich werde ihn weiter verfolgen. In er Sache selbst möchte ich mir nur zwei Bemerkungen erlauben Was den Konsularvertrag betrifft, so ist schon bei einer früheren Gelegenheit, ich glaube bei Gelegenheit des Konsularvertrages mit den Vereinigten Staaten, von hier aus mitgetheilt worden, daß vor zwei oder drei Jahren ein Konsularpertrag mit Brasilien verhandelt und auch bereits paraphirt war. Er ist aber hier nicht zur Annahme für geeignet befunden worden, weil die brasilianische Regierung Bedenken getragen hatte, gerade in denjenigen Punkten, auf die wir Werth zu legen hatten, in Beziehung auf die Befugnisse, welche den deutschen Konsuln 1üehe der Rechtsverhältnisse der Deutschen zustehen sollen, auf unsere Wünsche einzugehen. “ Die Verhandlungen werden, sobald sich eine geeignete Gelegenheit giebt, wieder aufgenommen werden und vielleicht sind sie es schon in diesem Augenblicke. Ich möchte aber vor einer sehr sanguinischen Auffassung eines rasch befriedigenden Erfolges warnen, und ich möchte namentlich auch davor warnen, durch die Fassung der Resolution, welche Ihre Kommission Ihnen zur Annahme empfiehlt, die Meinung zu erregen, als stünde ein Erfolg nahe bevor, denn wenn man gleichzeitig mit dem Abschluß eines Konsularvertrags schon die Rücknahme einer andern Maßregel beschließen oder empfehlen will, so, glaube ich, macht das im Allge⸗ meinen den Eindruck, daß man die Prämisse als ganz zweifellos und als bald bevorstehend ansieht. — 1 Was den Postvertrag anlangt, so ist durch einen in diesen Tagen unterzeichneten Postvertrag mit Portugal, welcher dem Reichstag noch vorgelegt werden wird, erst die Möglichkeit gegeben worden zur Unterhandlung eines Postvertrags mit Brasilien, indem der mit ortugal abgeschlossene Postvertrag uns die Möglichkeit gewährt, ge⸗ chlossene Briefpackete direkt durch Portugal zu führen und der Dampf⸗ schifflinie überweisen zu können, welche den Dienst zwischen Lissabon und Rio Janeiro versieht.
— Dem Reichstag ist folgender Antrag eingereicht worden: 3 Der Reichstag wolle beschließen: dem nachfolgenden Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen: Gesetz, betreffend die Abänderung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Deutschen Reiches.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichs⸗ tages, was folgt:
Einziger Paragraph. An die Stelle der Nr. 13 des Ar⸗ tikels 4 der Verfassung des Deutschen Reiches tritt die nachfolgende Bestimmung: 1 1
Die gemeinsame Gesetzgebung über das gesammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren
Gegeben u. s. w. 1
Berlin, den 6. Mai 1872. 3
asker. Miquel. Freiherr Schenck von Stauffenberg.
Dr. Friedenthal. Herz. v. Vernuth. Fürst von Hohen⸗ lohe⸗Schillingsfürst.
8 Das »Justiz⸗Ministerial⸗Blatt für die Preußische
Gesetzgebung und Rechtspflege« Nr. 19 enthält folgendes Er⸗
kenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 20. März 1872: Eine
Verurtheilung, auf welche in gesetzlicher Weise eine Vollstreckung er⸗
folgt ist, begründet selbst dann die Rückfälligkeit, wenn das betreffende Erkenntniß zur Zeit noch nicht rechtskräftig war, und vor dem Ein⸗ ritt dieser Rechiskraft die neue That begangen ist.
Kunst und Wissenschaft. 1b Wongrowitz, 7. Mai. Gestern wurde hierselbst das neuerrich⸗ ete deutsche Gymnasium eröffnet. Verkehrs⸗Anstalten. 8 Berlin. Der Ausschuß des Centralvereins für Hebung der deutschen Fluß⸗ und Kanalschiffahrt hält am Montagz, den 13. Mai, Abends 7 Uhr, im Bureau des Centralvereins, Schiffbauer⸗ damm 16, eine Sitzung. Auf der Tagesordnung stehen: 1) Geschäft⸗ iche “ 2) Der Ueckerkanal. Referent Kämmerer Runge Corref. Dr. A. Berghaus. 3) Berichterstattung über die Denkschrift: »Der Rhein⸗Niers⸗Kanal« (von Franz Lange) durch van der Wyn⸗ gaert. 4) Vorschläge über die Art der Geldbeschaffung zum Bau von Kanälen. Ref. Dr. Wiß. 5) Vorstellung bei dem Königlichen Han⸗ delsministerium, den Schiffern die Entrichtung des Schleusenzolles ei der betreffenden Schleusenstelle zu gestatten. Referent Fr. Ed. Gustav Große. 1 E. Dioßcke. 54 der »‚Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen⸗ enthält: Die Bezettelung und Be⸗ chreibung der Güterwagen.
vom Litchfield⸗Observatorium am Hamilton⸗ Nw⸗York, hat am 17. April einen neuen Planeten entdeckt. Er war in 11 Stunden 56 Minuten 52 Se⸗ funden rechter Aufsteigung und im vierten Grade und 45 Minuten füdlicher Deklination, mit rückwärts gehender Bewegung von 39 Se⸗ kunden gegen Norden oder drei Minuten per Tag. Er ist ein Stern
Kollegium bei Utica,
hier eine leichte Erderschütterung in der Richtung von Westen nach Osten fühlbar. — Ueber das letzte große Erdbeben in Californien erfährt man jetzt folgende Einzelheiten. Der Boden befand sich drei Stunden lang in fortwährender Schwankung. Dem ersten Stoße folgten drei andere äußerst heftige; in der Zeit von halb zwei Uhr Morgens bis Sonnenaufgang zählte man außerdem mehr als dreihundert Erdstöße. Es entstand ein 35 Meilen langer Erdriß, der sich an einigen Stellen bis auf 40 Fuß erweiterte. Große Felsblöcke rissen sich von den Gebirgen los und rollten in die Thäler herab. Am heftigsten trat dieses nächtliche Erdbbeben in dem kalifornischen Ingo County auf, also 400 Meilen von San Franzisko. Der Centralpunkt der ganzen Naturerscheinung lag gerade unter dem Orte Lone Pine, dessen Ein⸗ wohnerschaft aus Spanischamerikanern besteht. Das Auftreten des Erdbebens bei Nacht hatte große Verluste an Menschenleben zur Folge. Die Summe der Getoͤdteten schätzt man auf 30, die der Verwundeten auf 100. In der Steppe, die sich vom Avens⸗See bis zur mexika- nischen Grenze ausdehnt, befinden sich mehrere Krater, welche sich noch nicht lange im ausgebrannten Zustande befinden, und man vermuthet, daß einige jener alten Vulkane wieder ihre Thätigkeit begannen. An Tibbets Rancho sind vierzig Acker Grundfläche sieben Fuß tief unter das Niveau des umliegenden Landes gesunken. Big Avens See ist seit dem ersten Stoße volle 4 Fuß gestiegen. Der Avens Fluß trat aus seinen Ufern und ließ eine große Anzahl seiner Fische am Lande zurück. Später wich das Wasser 3 bis 4 Meilen weit zurück. Der Boden zu Lone Pine zerbarst, die eine Seite blieb, wie sie war, während die andere 7 bis 8 Fuß einsank, so daß eine Erdwand von mehr als drei Meilen Länge entstand, wo früher eine Ebene war. 1 Der ganze Landstrich ist von zahllosen Erdrissen zerklüftet. Kern und Avens Fluß wandten sich und strömten einige Minuten lang ußaufwärls, so daß man trockenen Fußes durch ihr Bett gehen onnte. Bald aber kehrte der Wasserschwall mit vermehrter Heftigkeit “ Seit 1812 hat man ein ähnliches Erdbeben nicht mehr erlebt.
as damalige Erdbeben zerstörte die Missionen San Juan Capistrovo und La Purissima in Süd⸗Kalifornien. Die Indianer der Gegend sind alle weggezogen, weil sie eine Wiederholung der Erdrevolution fürchten, die ihren Traditionen zufolge sich vor einigen hundert Jahren schon einmal in jener Gegend ereignet und das sogenannte Avens Thal hervorgebracht hat, an dessen Stelle sich früher eine Gebirgskette entlang zog. Die vom Erdbeben heimgesuchte Gegend war spärlich ö. fast nur von Leuten bevölkert, die in den silberhaltigen Bleiminen arbeiten.
— Am 27. März hat in Oaxaca ein Erdbeben stattgefunden,
wodurch mehrere Kirchen und sonstige Gebäude zerstört wurden.
erungsberichte v. 10. Mai.
Telegraphische Witt
— —— —
Bar. Abw Temp. Abas w.⸗ Allgemeine
Ort. P. L. v. M.] v. M. Wind I g1e,s hehs [Constantm. 336,4 — 104 — NO., schwach. schön.
11. Mai. Haparanda. 341,3 2,4 — NO., schwach. sheiter. Christians. 338,]1 5,3 — NO., mässig. bewölkt. Hernösand 339,8 3,5 NO., mässig. sast bedeck Petersburg 338,2 12,7 O., schwach. wenig bewölkt. Stockholm. 332,2 3,7 N., mässig. bedeckt. ¹) Skudesnäs. 341, 3 3,2 NNO, stark. heiter. Frederiksh. — NO., mässig. Helsingör. — N., mässig Moskau 33 1, 3 — Windstille. Memel. 334,3 — 2, 5 +6,1 [SO., mässig. Flensburg. 335,7 — — NW., mässig. Königsbrg. 333,8 — 2, 8 +4,5 NO., schwach. Danzig 333,4 —3,4 9 — Putbus 330,7 — 3,9 — 2,8 NO., schwach. Kieler Haf. 336,2 — — N., mässig. leicht bewölkt. Cöslin 333,0 — 2,9 +0,2 O., mässig. trübe. Wes. Lchtt. 335,5 — — NNW., mässig. bewölkt. Wilhelmsh. 334,9 — — NW., mässig. bewölkt. 8 Stettin.. 333,5 — 3,0 —0,5 N., schwach. ssehr bedeckt.²) Gröningen 337,3 — — NW., schw. bewölkt. Bremen. — — NNW., lebhaft. bewölkt. Helder. 338,1 — NW., mässig. 332,5 — 1,4 N., schwach. Posen 330,8 †l,7 ONO., schw. Münster 332,6 — 3,8 NW., schw. Torgau 331.0 — 2,2 N., mässig. — 328, 0 +0,3 W., mässig. wolk., gest. Reg Brüssel 337.,7 — WNW., schw. wenig bewölkt 335,9 —4,2 NNW., mässig. heiter. Wiesbaden 332,3 — -— NW., stark. halb hester. ¹²) Ratibor 324, s —- 4,1 +0,6 SW., mässig. Regen. 329,6 —- 1, 9 — 3,5 NO., mässig. trübe. ¹³)
Cherbourg 339,6 — — No., stark. sehr bewölk Havre 339,1 — NNO., stark. bedeckt. Carlsruhe 332,7 — 1 — NNO., mässig. bedeckt, Regen Paris. 339,0 — „% — N., mässig. sehr bewölkt. Si. Mathieu 341,2 — 6,9 — NNO., schw. bedeckt.
3) Max. 10,4. Min. 3,8. Gestern und Nachts Regen. 1 Nachmittag S. schwach. ³) Gestern Nachmittag N. mässig. Strom N Strom S. *¹) Gestern Gewitter und Hagel. ³) Nebel, gestern Regen. ³³) Regen. Gestern Regen. *) Regen. ³⁹) Nachts und gest. den ganzen Tag Regen. ⁹) Regen. Gestern Regen. ¹*⁴) Nachts Min. 2,7. ¹¹½) Nachts und gest. den ganzen Tag Regen. ¹²) Gest.
bewölkt. trübe. bedeckt. ⁵) bedeckt.*)
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ganz bedeckt. bedeckt. ²) zieml. heiter. ¹⁹ Regen. ¹⁴)
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8 „2 8àbOĩã̊b8 bU dHo. gen
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wischen der elften und zwölften Größe. 5 8 sceeebig 6. Mai. Heute Morgen um 8 Uhr 40 Minuten war
Regen. ¹³) Gest. Nachm. Gewitter.
8
2) G