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Gle che war bezüglich des preußischen Separatvertrages mit Dänemark vom 21./24. März 1867 gleich beim Abschlusse des⸗ selben vereinbart worden. Durch Vertrag mit Luxemburg vom 25.28. Mai 1868 wurde der interne Norddeutsche Ge⸗
bührentarif auf die telegraphische Korrespondenz im Wechsel⸗ verkehr mit dem Großherzogthum zur Anwendung gebracht.
Der internationale Telegraphenvereins⸗Vertrag von Wien vom 21. Juli 1868 und das denselben ergänzende Reglement für den internationalen Dienst haben die Ausbildung der gemein⸗ samen Institutionen in jeder Hinsicht, insbesondere durch Er⸗
richtung eines gemeinschaftlichen internationalen Bureau's ge⸗ fördert, welches auf Kosten sämmtlicher Vereinsverwaltungen in Bern fungirt. Dasselbe hat die auf die internationale Tele⸗ graphie bezüglichen Nachrichten jeder Art zu sammeln, den Tarif zusammenzustellen, eine allgemeine Statistik aus⸗ zuarbeiten, Fragen von allgemeinem Nutzen zu studiren und ein Journal herauszugeben, welches seit 1869 als »Journal télé- graphique« erscheint und eine reiche Quelle der Belehrung über Technik, Verwaltung, Rechtsverhältnisse, Finanzen und Literatur der internationalen Telegraphie bietet. Auf Grund⸗ lage des Wiener Vertrages ist auch das engere Verhältniß der Mitglieder des bisherigen deutsch⸗österreichischen Telegraphen⸗ Vereins durch den zu Baden⸗Baden abgeschlossenen Vertrag vom 25. Oktober 1868 neu geregelt worden.
Der deutschen Telegraphen⸗Verwaltung ist außerdem ver⸗ möge der centralen Lage ihres Gebiets wiederholt die Aufgabe zugefallen, zwischen den Staats⸗Telegraphen⸗Verwaltungen ein⸗ zelner Länder und den großen Telegraphen⸗Gesellschaften, in
deren Händen sich namentlich die submarinen Verbindungen nit Amerika, in der Nordsee, dem Mittelmeere, dem indischen
Meer, sowie ein Theil der großen Ueberland⸗Telegraphenlinien nach Indien befindet, vermittelnd einzutreten und dadurch das Zustandekommen von gemeinschaftlichen Unternehmungen der bedeutendsten Art, wie z. B. das der Telegraphenlinie nach Herbh ee, machbastig zu fördeer. *
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Beiträge zur deutschen und preußischen Geschichte und Landeskunde in Schulprogrammen.
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Der päpstliche Nuntius Carl Caraffa. Ein Beitrag zur Geschichte des 30jährigen Krieges. Von Dr. An⸗ thieny. Berlin, Graues Kl., 1869. 27 S. 4.
„Der Aufäaatz behandelt zuerst das Werk »Caroli Caraffae Commentaria de Germania sacra restaurata«. Es erfällt in zwei streng zu sondernde Theile. Der erste betrifft die Zeit von Caraffa's Nuntiatur in Wien (1621—1628). Er ist von ihm selbst verfaßt, original und von hohem Werthe, weil der Verfasser als Augenzeuge, nach guten Berichten aus offiziellen Angaben schrieb. Der 2. Theil, nur vorhanden bei der 3. Aus⸗ gabe (1641), umfaßt die Jahre 1630 —1635. Der Verfasser ist nicht Caraffa, sondern ein Evangelischer, vielleicht ein Bürger von Frankfurt a. M. Das Werk setzt nicht einmal da ein, wo Caraffa aufgehört hat. Die Nachrichten über die Jahre 1630 —1632 sind aus Burgi de bello Suecico commentarii wörtlich, doch mit Auslassungen, abgeschrieben; die Wallen⸗ stsnschen Angelegenheiten aus Thomas Carve's Reise⸗ tagebuch. Die übrigen Quellen sind nicht nachweisbar.
er Streit um die Translation der Frankfurt
1 Ordinari⸗Reichs⸗Deputation. 1 Von
Dr. Größler. Stargard i. P., Gymn. 1870. 26 S. 4. Die Ordinari⸗Reichs⸗Deputation war eine stehende De⸗ putation von Reichsständen, welche 1654 zur Erledigung eiliger Geschäfte ꝛc. eingesetzt wurde und in Frankfurt tagen sollte. 1658 ordnete der Kaiser Leopold ihre Verlegung nach Nürnberg an, um ihr näher zu sein. Dies Verlangen wurde einfach ignorirt: der Erzkanzler, Kurfürst Johann Philipp von Mainz, setzte vielmehr eine Sitzung zu Frankfurt an. 1659 verlangte der Kaiser aus gleichem Grunde die Verlegung nach Regensburg; doch sie wurde vom Erzkanzler hartnäckig verweigert, obgleich die meisten Reichsstände, namentlich auch der Kurfürst von Brandenburg, allmählich auf des Kaisers Seite traten. Heasst bhs 88 1 (1660) versagt wurde,
eiff der Kaiser 1661 zu dem längst vorgeschlagene itte der Ausschreibung eines Reichstags. 8 8” 9 9
Ein Beitrag zur Geschichte Oppelns aus de poln. EsSirgetricae (1733 — 1738). Von E. Wah⸗ ner. Oppeln, Gymnas. 6 S. 4. Mit Nachbildung ie Sentertionppbarnes von 1733. 1 ine Ergänzung zu Idzikowski'’s Gesch. v. Oppeln. Schlesien wurde im polnischen Erbfolgekriesc ra Kriegsschauplatz, aber in der Nähe von Oppeln stand vom
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5. is 22. Juli 1733 ein österreichisches Observations⸗ Corps von 20,000 Mann unter dem Cöö“ von Wutgenau, um die Wiederwahl des Stanislaus Leszezynski zum König von Polen zu verhindern. Der beigefügte Plan giebt die Regimenter (4 Infanterie, 7 Kavallerie) genau an. Später stand dieses Corps, durch sächsische Regimenter verstärkt, bis zum 6. November bei Groß⸗Glogau. Das Lager erstreckte sich längs des ganzen Bolko⸗Fürstenweges, »wo vor diesem (wie die Karte sagt) der alten Oppelnschen Fürsten Spazier⸗ fahrt gewesen«.
Ein Versuch, den Umfang des römischen Lagers
MNovesium in dem gegenwärtigen Neuß nach⸗ zuweisen. Von Guossek. Neuß, Gymnas. 1870. 14 S. 4. Mit einer Planzeichnung.
Das Castell Novesium ist vermuthlich von Drusus erbaut. Ein Stadtthor, das Obernthor, heißt im Volksmunde noch jetzt Drususthor, doch muß das jetzige Thor von der Stelle der Porta decumana weiter nach Süden gerückt und der alte Name dafür beibehalten sein. In der jetzigen Hauptstraße von Neuß (Oberstraße und Bücheh erblickt der Verf. die Längen⸗ straße des Lagers, welche von der Porta practoria zur Porta decumana führte. Der jetzige Markt ist noch ein Rest der Via principalis, deren ursprüngliche Breite von 100 Fuß sich heute noch stellenweise darthun läßt. Das Lager hatte die Form eines Rechtecks. Seine äußere Länge muß etwa 1400 Fuß be⸗ tragen haben, seine Breite etwa 920 Fuß, also ziemlich genau die üblichen ½ der Länge. — Der Verf. hat bei seiner Dar⸗
stellung namentlich auch alte tadtpläne berücksichtigt. J11““; “ 8
Die Bildungs⸗ und Erziehungsanstalt
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Der Flecken Droyssig, der mit seinem Schloß den Mittel⸗ punkt eines größeren Güterkomplexes des Hauses Schönburg bildet, liegt 1⸗ Meile von Zeitz, im Regierungsbezirk Merse⸗
burg, Provinz Sachsen, in der Nähe des lieblichen Elsterthales,
von den fruchtbaren Vorbergen des Thüringer Waldes um⸗ Der Ort erfreut sich günstiger Gesundheitsverhältnisse
geben. und vereinigt mit der ländlichen Stille den Anschluß an die nahegelegenen Eisenbahnen 8 Zeitz, Weißenfels und Naum⸗ 28 Die Erziehungs⸗ und Bildungsanstalten daselbst ver⸗ danken ihre Gründung dem Fürsten Otto Victor von Schön⸗ burg⸗Waldenburg.
Das von dem Fürsten gestiftete Lehrerinnenseminar hat den Zweck, evangelische Lehrerinnen für den Dienst an Elementar⸗ und Bürgerschulen auszubilden, wobei nicht aus⸗ geschlossen sein soll, daß die in ihm vorgebildeten Lehrerinnen nach ihrem Austritte auch in Pripatverhältnissen für christ⸗ liche Erziehung und Unterweisung thätig wären. Der Unterricht des Seminars sollte sich nach dem Willen des Stifters auf alle für obigen Zweck erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erstrecken, den Unterricht in der französischen Sprache und in Handarbei⸗ ten mit eingeschlossen. 8
Nachdem alle inneren und äußeren Einrichtungen getroffen waren, und 1b mit einer Freigebigkeit, daß auch Unbemit⸗ telten der Besuch der Anstalt ermöglicht wurde, übergab der Fürst am 11. Mai 1852 die Stiftung dem preußischen Staate. Das Seminar wurde unter die unmittelbare Leitung und Ver waltung des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten gestellt. Am 1. Oktober 1852 würde die Anstalt in feierlicher Weise eröffnet und zugleich mit ihr eine zweiklassige Elementar⸗
Mädchenschule, die von den Kindern der Gemeinden Droyssig
und Hassel besucht wird. Die Zahl der Seminaristinnen betrug 20, und sollten diese den 1. Coetus bilden, da de 2 Jahr festgestellt war. 1u1“ Das Lehrpersonal bestand aus dem jetzt noch thätigen Direktor, einem Seminarlehrer und einer Seminarlehrerin. Nach den gegebenen Grundzügen gestaltete sich die Anstalt in freier Eigenthümlichkeit zu solcher Genugthuung des Fürstlichen Stifters, daß derselbe sich zur Gründung einer neuen ähnlichen, aber weiterführenden Anstalt entschloß. Er errichtete dem Se⸗ 1“ gehüber an G 59 b 3 nanten institut und 1 P. ür evangelische Töchter höherer Stä beide im Herbste 1855 eröffnet 8e 8 Dem Gouvernanteninstitut war die besondere Aufgabe gestellt, für den höheren Lehrerinnenberuf geeignete evangelische Jungfrauen theoretisch und praktisch mit einer guten und einfachen Unterrichts⸗ und Erziehungsmethode bekannt zu machen, in wel⸗ cher letzteren Beziehung sie in dem mit dem Gouvernanten⸗In⸗ stitut verbundenen Töchter⸗Pensionat die nöthige praktische An⸗ leitun erhalten würden. „Ein besonderes Gewicht sollte auf die Ausbi dung in der französischen und englischen Sprache, sowie in der Musik gelegt werden Der Unterricht in Geschichte,
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in Literatur und in sonstigen zur allgemeinen Bildung gehöri⸗ gen Gegenständen sollte seine volle Vertretung unter vorzugs⸗ weiser Berücksichtigung der Zwecke weiblicher Bildung finden,
weshalb jede Verflachung zu vermeiden und die nothwendige
Vertiefung des Gemüthslebens zu erzielen sei.
Für das Pensionat galt es, eine allgemeine höhere weib⸗
liche Bildung zu erstreben, und dabei nach dem Willen des Fürstlichen Stifters, wie im Seminar⸗ und Gouvernanten⸗ Institut, eine entschieden evangelisch⸗christliche Richtung zu ver⸗ folgen. Diese Bildung sollte in ihrem innersten Wesen eine deutsche bleiben und die Tradition des deutschen Frauen⸗ charakters bewahren, wie derselbe “ und opferfähig an Familie, Vaterland und Kirche sich in de wiesen. Beide Abtheilungen der Stiftung, das Gouvernanten⸗ Institut und Pensionat, wurden unter den Direktor des Se⸗ minars gestellt, und wurde dadurch eine Einheit angebahnt, die für das Gedeihen des komplizirten Organismus von großer Bedeutung war. *½ sprechend vergrößert, und wurden namentlich auch für den Unterricht und die Konversation in der französischen und eng⸗
r Geschichte be⸗
Zugleich wurde das Lehrerkollegium ent⸗
lischen Sprache Nationallehrerinnen berufen, so daß sich das Kollegium mit der Turnlehrerin und Hülfslehrerin in der Musik auf 14 beläuft. Mit eingehender Theilnahme begleitete
der Stifter der Anstalten deren weitere Entwickelung und suchte
nach allen Seiten hin zu ergänzen und - helfen, wo im Laufe der Zeit sich herausstellten. Mit seinem Tode, am 16. Februar 1859, ging die volle Verwaltung der Droyssiger Anstalten in die Hände des Ministers der geistlichen ꝛc. Ange⸗ legenheiten über.
. Es sind nun bald 20 Jahre, das die Stiftung ihre Thätig⸗ keit begonnen hat. Ueber 500 geprüfte Lehrerinnen sind bereits
ntlassen und beinahe 350 Kinder im Pensionate erzogen.
1 den besonderen Bestimmungen*) für die drei ge⸗ nannten Anstalten lassen wir nachstehende Einzelheiten folgen: 1 Die statutenmäßige Zahl der Zöglinge des Lehrerinnen⸗ Seminars beträgt 40, die auf 2 Klassen zu je 20 vertheilt sind. Der Kursus ist zweijährig. Eine Aufnahme findet jähr⸗ lich nur einmal statt, und zwar jedesmal mit Beginn des neuen Schuljahres zu Anfange des Monats August.
Zur Aufnahme in das Seminar sind, mit Ausnahme der Ausbildung in der Musik, diejenigen Kenntnisse und Fertig⸗ keiten erforderlich, wie sie in dem Regulativ vom 2. Oktober 1854 für die Ausbildung der Seminar⸗Präparanden bezeichnet sind; außerdem Fertigkeit in weiblichen Handarbeiten. Ein Anfang im Verständniß der französischen Sprache, sowie im Klavierspiel, Gesang und Zeichnen ist erwünscht. — Die Zulassung zu der jährlichen Aufnahme, hinsichtlich welcher in jedem Frühjahr öffentliche Bekanntmachung erfolgt, ist bis zu einem festgesetzten Termine bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Verwaltungsbezirk die Bewerberin wohnt, von Aspirantinnen, welche in Berlin oder in der Provinz Hannover wohnen, bei den Königlichen Provinzial⸗Schulkolle⸗ gien zu Berlin, resp. Hannover, unter Einreichung der in dem Programme der Anstalten näher bezeichneten Schriftstücke und Zeugnisse nachzusuchen. Die Zulassung zum Eintritt in das Seminar erfolgt auf Vorschlag der betreffenden Königlichen Regierung, resp. für Berlin und für die Provinz Hannover, der Königlichen Provinzial⸗ Schulkollegien in Berlin und Hannover durch den Minister unter Vorbehalt einer vierteljährlichen Probezeit. Der Eintritt sindet mit dem Beginn des neuen Schuljahres zu Anfang des Monats August statt. Zöglingen, welche im Lauf des ersten Jahres nicht dauernd den an sie zu stellenden Anforderungen ent⸗ sprechen, wird die Wahl gelassen, in der unteren Klasse noch ein zweites Jahr zu bleiben, oder die Anstalt zu verlassen; solchen Zöglingen, welche bei Ablauf des Kursus der oberen Klasse von dem Lehrer⸗Kollegium zur Ablegung der Abgangs⸗ prüfung nicht für befähigt gehalten werden, kann der Aufent⸗ halt in der Anstalt noch auf ein Jahr gestattet werden.
Diejenigen Zöglinge, die ihren zweijährigen Kursus beendet haben, werden vor einer Königl. Kommission geprüft und em⸗ pfangen nach bestandener Prüfung ein Qualifikationszeugniß als Lehrerinen an Elementar⸗ und Bürgerschulen. Die Prüfung wird am Schlusse des Schuljahres abgehal⸗ ten. Soweit es möglich ist, übernimmt die Direktion die Ver⸗ mittelung von Stellen für die ausgebildeten Zöglinge.
Für den Unterricht, volle Beköstigung, Wohnung, Bett und Bettwäsche, Heizung und Beleuchtung, sowie für ärztliche Pflege und Medizin wird eine in monatlichen Raten voraus⸗ zuzahlende Pension entrichtet.
Die Nebenkosten für Schreibmaterialien, für Wäsche, Aus⸗ besserung der Garderobe ꝛc. betragen etwa 24 Thlr. jährlich.
*) Das Programm kann auf portofreie Anfragen von dem Se⸗ minar⸗Direktor Kritzinger in Droyssig unentgeltlich bezogen werden.
Es sind Fonds vorhanden zur Unterstützung für würdige und bedürftige Zöglinge; eine solche kann jedoch in der Regel erst vom 2. Jahre des Aufenthalts ab gewährt werden.
‚Die Zahl der Zöglinge des Gouvernanten⸗Instituts beträgt statutengemäß 42, die auf 3 Klassen, je 14 enthaltend, vertheilt sind.
„Der LCursus ist ein dreijähriger und kann bei dem orga⸗ nischen Zusammenhange des Unterrichts nicht abgekürzt werden. Zöglinge, welche den an sie zu stellenden Anforderungen nicht dauernd entsprechen, wird am Schluß des Jahrescursus der unteren und der mittleren Klassen die Wahl gelassen, in der⸗ selben Klasse noch ein zweites Jahr zu bleiben, oder die Anstalt zu verlassen; Zöglingen, welche am Schluß des Cursus der obersten Klasse von dem Lehrer⸗Kollegium zur Ablegung der Abgangs⸗Prüfung nicht für befähigt gehalten werden, kann der Aufenthalt in der Anstalt noch auf ein Jahr gestattet merxrox“
Die Zöglinge zahlen eine in monatlichen Raten voraus zu entrichtende Pension, wofür sie den gesammten Unterricht, volle Beköstigung, Bett und Bettwäsche, Heizung und Beleuch⸗
tung, sowie ärztliche Pflege und Medizin für vorübergehendes
Unwohlsein frei haben. Freistellen sind nicht vorhanden. 1 Was die Nebenkosten betrifft, zu denen die Ausgaben für Schreibmaterialien, für Wäsche, Ausbesserung der Garderobe ꝛc. gehören, so betragen sie bei Sparsamkeit und Ordnung 25 bis 30 Thlr. jährlich. 1 Die Meldungen zur Aufnahme in das Gouvernanten⸗ Institut, die nur einmal im Jahre erfolgt, und zwar nach vorhergegangener amtlicher Bekanntmachung, sind unmittelbar an den Minister der Unterrichts⸗Angelegenheiten in Berlin ein⸗ zureichen. Denselben sind die vorschriftsmäßigen Zeugnisse und Prüfungsarbeiten beizufügen. Hinsichtlich der erlangten musikalischen Ausbildung genügt, wenn nicht das Zeugniß eines Musikverständigen beigebracht werden kann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien. Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Hand⸗ arbeiten wird vorausgesetzt. Der Beginn des neuen Kursus fällt in den Anfang des Monats August. Die Entlassung derjenigen Zöglinge, die den dreijährigen Kursus ordnungsmäßig vollendet haben, er⸗ folgt nach einer vor einer Königlichen Kommission bestandenen Prüfung und mit einem von derselben ausgestellten Qualifi⸗ kations⸗Zeugniß für den Beruf als Erzieherinnen und Lehre⸗ rinnen in Familien und in höheren Töchterschulen. Die Prü⸗ fung findet mit dem Schluß des Schuljahres statt. 8 Die Vermittelung von Stellungen für die geprüften Schul⸗ amts⸗Kandidatinnen geschieht durch die Seminar⸗Direktion. Die dritte Anstalt, das Pensionat (Erziehungs⸗Anstalt für Töchter) ist auf höchstens 50 Stellen berechnet. Aufgenommen können werden evangelische Kinder vom 10. bis zum 16. Lebensjahre inklusive. Die Aufnahme findet in der Regel zu Ostern und Anfang August eines jeden Jah⸗ res statt. Ausnahmen sind in dazu geeigneten Fällen zulässig. Der Abgang eines Zöglings ist ein Vierteljahr vorher der Seminar⸗Direktion anzuzeigen. 1 Den nach dem Urtheil des Lehrer⸗Kollegiums dazu befähig⸗ ten Zöglingen der Selecta des Pensionats kann der Eintritt in das Gouvernanten⸗Institut ohne besondere Prüfung gestattet werden. Freistellen sind nicht vorhanden, doch können, soweit die Verwaltung der Anstaltsfonds dazu geeignete Ueberschüsse liefert, einzelnen besonders würdigen und bedürftigen Zöglin⸗ gen des Pensionats und des Gouvernanten⸗Instituts außer⸗ ordentliche Unterstützungen gewährt werden.
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A. Der Regierungsbezirk Cassel. 1) Lage, Größe und Begrenzung. Der Regierungsbezirk Cassel besteht aus dem früheren Kurfürstenthum Hessen, mit Aus⸗ schluß jedoch mehrerer Enklaven, wie Nauheim ꝛc., welche an Hessen⸗ Darmstadt abgetreten sind, und aus den früher bayerischen Landes⸗ theilen: dem Kreise Gersfeld und dem Amte Orb, das dem Kreise Gelnhausen zugeschlagen worden ist, sowie dem früher Großherzoglich hessischen Bezirksamt Vöhl, das dem Kreise Frankenberg zugelegt worden ist. 8 “
Die Gesammtgroͤße des 1“ berechnet sich jetzt auf 185/21 O.⸗Meilen. Derselbe ist kein geschlossenes Ganzes, sondern besteht aus drei getrennt liegenden Theilen. Die Hauptmasse hat eine Größe von 171 HQ.⸗Meilen und liegt zwischen 269 221 220 und 280 221 36“ östlicher Länge und 509 4 150 und 51° 38 nörd⸗
**) Nach der »Denkschrift des Bezirks⸗Kommissarius, Ober⸗Regie
V rungs⸗Raths Wilhelmyz betreffend die Klassifikationstarife zur
anderweiten Regelung der Grundsteuer im Regierungsbezirk Cassel«.