1872 / 111 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

für jeden Antheilschein von 200 Thlr. zu zahlen sind.

Mederscgi⸗ isch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft vom 19. Dezember dem Statut vom 19. Dezember 1848 erfolgt, wenn diese Aufforderung 1848 (Gesetzsammlung pro 1849 Seite 135) und des Gesetzes vom dreimal in Zwischenräumen von drei zu drei Monaten veröffentlicht 31. März 1852 (Geset⸗Sammlung für 1852 Seite 89) werden die und die Einlieferung oder Geltendmachung etwaiger Rechte nicht egenwärtigen Inhaber der oben bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen spätestens binnen drei Monaten nach der letzten Publikation ge⸗ ierdurch aufgefordert, diese Papiere an uns einzuliefern oder etwaige schehen ist. 8

echte auf dieselben bei uns geltend zu machen, widrigenfalls dere] Berlin, den 31. Januar 1872. b gerichtliche Mortifikation von uns beantragt werden wird, welche nach! Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

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rliner Handelsgesellschaf.

Gemäss §. 51, 52 und 55 des Statuts vom 2. Juli 1856 ist die für das Jahr 1871 zu gewährende Divi

auf Zwölfeinhalb Prozent oder 25 Thaler tur jeden Antheilschein von 200 Thlr. best

gesetzt, worauf die bereits gezahlte Abschlagsdividende von Vier Thalern in Anrechnung kommt und demnach noch

Einundzwanzig Thaler

Zufolge Beschlusses des Verwaltungsrathes wird diese Dividende 8

vom Montag, den 13. Mai cr. aubabab rung der nach der Nummernfolge geordneten und mit einem Verzeichniss zu versehenden

Dividendenscheine Serie II. 0. 10, bei der Coupon-Kasse unserer Gesellschaft, Französische-

Strasse J“ rechts, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, gezahlt werden. ivi

nach §. 53 des Statuts zu Gunsten der Gesellschaft. 16 4““

Berlin, den 10. Mai 1872. ꝗ§ꝗ%

Berliner Handelsgesellschaft.

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Berliner Wechslerbankk.

8 8 88. ahme auf §§. 7 und 9 der Statuten und in Folge des Beschlusses des Aufsichtsraths

Unter B

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2. der Berliner Wechslerbanmnk auf, die

b 8 restliche Einzahlung von 40 pCt., also 80 Thlr. per Aktie

13“ zu leisten. Bei der Zahlung sind die Zinsen dieser Rate vom 1. Januar a. c. ab bis zum Zahlungstage mit 5 pCt. pro anno zu vergüten, wogegen die vollgezahlten Aktien an der Dividende pro 1872 participiren.

Die Interimsscheine sind bei der Einreichung mit doppelten Nummernverzeichnissen zu versehen, von denen das eine als Quittung

zurückgegeben wird, um spätestens innerhalb 14 Tagen gegen die desinitiven Aktien ausgetauscht zu werden. Die Einzahlungen geschehen in den Vormittagsstunden 88 8 r 1“

nnserer Coupons-Masse, Breslauer Discontobank

nthal & -ee Herren Gobr. Guttentag., aem Sächsischen Bankverein,

Herrm H. Reinach, e Herren Ed. Frege & GC0e‧, eee aer Anglo-Dentschen Bank, Hannovwver Prrovinzial-Wechslerbank, Hannover, Königsberg i. P unserer Filiale, Leipzig Leipziger Wechsler- und Depositenbank, Liegnitz Filiale der Provinzial-Wechslerbank, München Bayerischen Handelsbank, Herrn S. Abel Vr. der Wiener Wechslerbank,

woselbst Formulare zu Nummernverzeichnissen zur Verfügung stehen. Berlin, den 9. Mai 18727. Die Direktion Berliner Wechslerbank.

L. Loewenherz. M. Musz

Frankfurt

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Berlin⸗Anhaltische Eisenbahhn. Die Ausgabe unserer neuen Stammaktien erfolgt gegen Ruͤckgabe des Zeichenscheins in unserer Hauptkasse, Askanischer Platz Nr. 6, in den Geschaͤftsstunden Wochentags von 9 bis 12 Uhr Vormittags. I

Berlin, den 30. April 1872.

enden, welche binnen 4 Jahren nach dem Tage, an welchem sie zahlbar waren, nicht erhoben sind, verfallen

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Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 28. März 1872, betreffend die Kündigung unserer 5pCt. Prioritäts-Obligationen Lit. D., bringen wir hiermit zur Kenntniss der Betheiligten, dass wir beschlossen haben, den Besitzern der ge- kündigten Obligationen den Umtausch derselben gegen einen gleichen Nominal- Betrag neuer, auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 27. März 1872 zu emittirender 4 ½ pPCt. Obligationen und zwar unter Gewährung einer Prämie von 1 ½ pPCt. des Nominalbetrages der umzutauschenden Obligationen anzubieten. Die

neuen Obligationen sind mit halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli fälligen Zins- Coupons über die vom 1. Juli d. J. ab laufenden Zinsen und mit Talons versehen. Zur

Amortisation derselben im Wege der Ausloosung wird alljährlich vom Jahre 1877

ab ein Betrag von ½ pCt. des Kapitals nebst den ersparten Zinsen verwendet. Eine stärkere Verloosung, als die planmässige oder eine ündigung wird nicht eher, als zum 1. Juli 1887 erfolgen. 8 8E1“ EI“ 11118181“ 1I1“ Diejenigen Besitzer gekündigter Obligationen, Anerbieten Gebrauch machen wollen, werden ersucht, ihre Obligationen zum Zweck des Um- tausches gegen gleiche Stücke der neuen 4 ½ pCt. Prioritäten resp. gegen eine vor-

E läufige Bescheinigung in der Zeit vom 8. bis einschliesslich 29. Mai 1872) entweder bei der Hanptkasse der Gesellschaft, 1u oder bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin, r Direktio

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dem Bankhause S. Bleichröder in Berlin,

der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt‧,% der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frank .M., dem Bankhause M. A. von Rothschild £ Söhne in Frankfurt a. M.

. 1“ F“ b ö11“ einreichen. vJ111““ 8 8 4 1 I111““

Bei der Einreichung der Obligationen wird von den genannten Stellen den Präsentanten der Betrag der bewilligten Prämie gezahlt und der am 1. Juli fällige

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Zinscoupon eingelöst werden. 3“ v Den zum Umtausche einzureichenden Obligationen sind die coupons über

die vom 1. Juli d. J. ab laufenden Zinsen und die Taions, sowie ein nach der Nummernfolge geordnetes Verzeichniss beizufügen. Für fehlende Coupons, welche nach dem 1. g zu erlegen. AA Berlin, den 3. Mai 1872.

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