Den zeitigen städtischen Syndikus, Stadtrath Hammer zu Brandenburg, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten⸗ Versammlung getroffenen Wahl, als besoldeten zweiten Bür⸗ germeister der Stadt Brandenburg für die gesetzliche zwölfjäh⸗ ebebbbbbbe.“;
Richtamtliches. “
Deuntsches Neich.
Preußen. Berlin, 15. Mai. Se. Majestät de Kaiser und König fuhren SSegr Morgen Behufs einer Truppen⸗Inspizirung nach Spandau, hörten nach der Rückkehr die Vorträge der Hofmarschälle und des Militär⸗Kabinets und nahmen das Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Alexander von Preußen ein. 8
Heute Morgen gegen 9 Uhr fuhren Se. Majestät der Kaiser und König zur Besichtigung des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß und des Garde⸗Füsilier⸗Regiments auf den Exerzier⸗ platz an der Tempelhofer Chaussee. — Nach der Rückkehr nahmen Allerhöchstdieselben die Orden des verstorbenen General⸗ Majors von Sperling aus den Händen des Sohnes desselben, des Lieutenants von Sperling vom 3. Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment Königin Elisabeth, entgegen, und hörten die Vorträge der Hofmarschälle und des Civilkabinets. Zum Diner hatten Se. Majestät eine Einladung Sr. Durchlaucht des Fürsten Pleß angenommen. 4
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wurde gestern 1] auf dem Bahnhofe in London von Sr. Maäjestät dem König der Belgier, Ihren Königlichen Hoheiten dem Herzog von Cambridge, dem Prinzen Alfred und dem Prinzen Arthur begrüßt. Letzterer geleitete Ihre Majestät bis Dover, wo die Ehrenwache am Hasen aufgestellt war. Nach einer fünfstün⸗ büen Ueberfahrt gelangte Ihre Majestät nach Ostende, wo Allerhöchstdieselbe von Ihren Königlichen Hoheiten dem Grafen und der Gräfin von Flandern, nebst den belgischen höchsten Hofchargen empfangen und nach Schloß Laeken zu Ihrer Majestät der Königin geleitet wurde. Nach dem dort einge⸗ nommenen Diner besuchte Ihre Majestät Ihre Königlichen Hoheiten den Grafen und die Gräfin von Flandern in Brüssel und reiste von dort direkt nach Coblenz ab.
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— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Handel und Verkehr und für das Seewesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstages wurden der Rest des Etats des Reichtskanzler⸗ Amtes, so wie die Etats des Reichstages, des Reichs⸗Ober⸗ Handelsgerichtes, des Rechnungshofes und des Auswärtigen Amtes genehmigt. Bei Berathung des letztgenannten Etats entspann sich über Position 20 (15,000 Thaler für einen Ge⸗ sandten beim päpstlichen Stuhle in Rom) eine längere Debatte, an welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck mehrfach, so wie die Abgg. v. Bennigsen, Dr. Windthorst (Meppen), Fürst zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, Dr. Löwe und Dr. Reichen⸗ sperger (Crefeld) theilnahmen. Die Position wurde darauf mit großer Majorität genehmigt.
— In der heutigen (22.) Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes der Reichskanzler Fürst von Bis⸗ marck, die Staats⸗Minister Delbrück, Graf von Roon, Falk und von Fäustle, Präsident Dr. Friedberg, General⸗Post⸗ Direktor Stephan und mehrere andere Bundesbevollmächtigte und Kommissarien beiwohnten, wurden zunächst in dritter Lesung die Postverträge mit Frankreich und Spanien ohne Debatte genehmigt. — Es folgte hierauf die Berathung über den sechsten Bericht der Petitions⸗Kommission, betreffend die Petitionen für und wider ein allgemeines Verbot des Jesuiten⸗Ordens in Deutschland. — Die Kommission (Referent Dr. Gneist) beantragt:
»sämmtliche Petitionen dem Herrn Neichokanzler mit dem Er⸗ suchen zu überweisen, aus dem Inhalt derselben es zur Kenntniß der verbündeten Regierungen zu bringen, in wie weitem Maße der Orden Jesu und die von ihm geleiteten Einrichtungen und Vereine auf dem Boden des freien Vereinsrechts ihre Thätigkeit innerhalb des Deut⸗ sschen Reiches entwickelt haben, sowie mit der Aufforderung,
J. die verbündeten Regierungen zu veranlassen, sich über gemein⸗ same Grundsätze zu verständigen in Betreff der Zulassung re⸗ ligiöser Orden, in Betreff der Erhaltung des Friedens, der Glaubensbekenntnisse unter sich und gegen die Verkümmerung staatsbürgerlicher Rechte durch die geistliche Gewalt;
insbesondere aber W“
II. womöglich noch in dieser Session dem Reichstage einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, durch welchen die Niederlassung von Mit⸗ gliedern der Gesellschaft Jesu und der ihr verwandt
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gregationen ohne ausdrückliche Zulassung der betreffenden Lan⸗ d;ddesregierung unter Strafe gestellt wird. g 6
b pis Abgg. Gravenhorst und Sonnemann beantragten an⸗ ererseits:
Die sämmtlichen im Bericht bezeichneten Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, die I Re⸗ gierungen zu veranlassen, sich über die gesetzliche Einführung ge⸗ meinschaftlicher Grundsätze zu verständigen, welche eine vollständige Trennung von Staat und Kirche, sowie von Kirche und Schule herbeizuführen geeignet sind.
Abg. Dr. Lamey u. Gen. wollte statt Nr. II. der Anträge
der Kommission setzen:
„baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen den Mitgliedern der Gesellschaft Jesu und der ihr verwandten Kongre⸗ gationen die Errichtung von Niederlassungen, sowie die Ausübung geistlicher Funktionen und der Lehrthätigkeit unter Androhung von Strafe verboten wird.“ Die Abgg. von Mallinckrodt u. Gen. beantragten:
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az) über die vorliegenden Petitionen zur Tagesordnung überzu⸗ gehen — eventuell 8—
b) die sämmtlichen Petitionen dem Herrn Reichskanzler zu über⸗ weisen, mit dem Anheimgeben: 1
1) über die Haltung und Wirksamkeit der Jesuiten während des mehr als zwanzigjährigen Aufenthaltes derselben in den verschiedenen Gegenden des Reiches eingehende Erhebungen zu veranlassen, auf daß jede Beschuldigung wegen gesetzwidrigen, oder staatsfeindlichen, oder
en Frieden der Konfessionen störenden, oder die Sittlichkeit gefähr⸗ denden Verhaltens auf ihre etwaigen thatsächlichen Unterlagen gestellt und die Wahrheit der behaupteten Thatsachen geprüft werde;
2) je nach dem Ergebnisse der Ermittelungen die Bffiraun der Schuldigen herbeizuführen, oder aber zur Genugthuung für schuldlos Angeklagte den Ungrund ber Beschuldigungen zu konstatiren.
Die Abg. Wagener Rünftecrin, Dr. Lucius u. Gen. ver⸗ langten, die im Bericht erwähnten Petitionen dem Reichskanzler mit der Aufforderuug zu überweisen:
1) darauf hinzuwirken, daß innerhalb des Reiches ein Zustand des öffentlichen Rechts hergestellt werde, welcher den religiosen Frieden, die Parietät der Glaubensbekenntnisse und den Schutz der Staats⸗ ürger. siigen Verkümmerung ihrer Rechte durch geistliche Gewalt icher stellt;
2) insbesondere einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher auf Grund des Artikel 4 Nr. 16 der Reichsverfassung die rechtliche Stellung der religiösen Orden, Kongregationen und Genossenschaften, ihre Zulassung und deren Bedingungen regelt, sowie die Thätigkeit derselben, nament⸗ lich der »Gesellschaft Jesu«, insoweit sie sich als eine staatsgefährliche derstelle ader sonst gegen die Reichs⸗ und Staatsgesetze verstößt, unter Strafe stellt.
Zur Diskussion nahm zunächst der Abg. Dr. Moufang das Wort, um den Antrag des Abg. v. Mallinckrodt zu ver⸗ h — Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung vrt “
II“ gestrigen Sitzung des Reichstags von dem Neiggtiger Fürsten von Bismarck erwähnten Akten⸗
stücke, betreffkend die Ernennung des Kardinals, Fürsten zu Hohenlohe, zum Vertreter des Deutschen Reiches beim päpst⸗ lichen Stuhle, lauten nach der »Nordd. Allg. Ztg.« wie folgt:
1) Schreiben des deutschen Geschäftsträgers von Derenthall an den Kardinal Antonelli:
Rom, den 1. Mai 1872. Monseigneur!
Durch mein Schreiben vom 25. April habe ich die Ehre gehabt, Eure Eminenz davon in Kenntniß du setzen, daß Seine Majestät der Kaiser und König, mein erhabner Herr, den Herrn Kardinal Fürsten Heelege, zum Botschafter des Deutschen Reichs bei dem heiligen
tuhl zu ernennen geruht haben.
Meine Regierung beauftragt mich heute,«Eure Eminenz zu er⸗ suchen, daß Sie nach Einholung der Befebls des heiligen Vaters mich benachrichtigen wollen, ob diese Wahl Seiner Majestät des Kaisers und Königs Seiner Heiligkeit genehm sei.
Genehmigen Sie u. s. w. v
3 Derenthall.«
2) Antwort, des Kardinals Antonelli an Herrn von De⸗ renthall:
1 MIlustrissimo Signore!
.Non avea finora dato riscontro alla communicazione di Vestra Signoria Illustrissima del 25 decorso Aprile, con la- quale mi partecipava la disposizione presa da Sua Maesta UImperatore e Re, di Lei Augusto Signore, di nominare Sua Eminenza il Signore Cardinale Hohenlohe Ambasciatore dell Impero Germanico presso la Santa Sede, perchêè nella com- municazione stessa Ella mi preveniva che fra non molto la lodata Eminenza Sua condotta in Roma per assi- curarsi personalmente se questa nomina fosse stata di gra- dimento al Santo Padre.
Per corrispondere ora alla dimanda contenuta nel di Lei foglio di jeri, mi sono fatto un dovere di prendere in oggetto gli ordini del Santo Padre ed ho l'onore di signisicarle, che mentre la Santitä Sua stata sensibile al pensiero di S. M. l’Imperatore e Re, è dispiacente di non potere autorizzare un Cardinale di Santa Romana Chiesa anche per le attuali cir- costanze della Santa Sede ad accettare un cosi delicato ed
importante incaric
sensi della più distinta stima. 1 öI11“
afermarmi con
8
o nuovo incon pregio d
ö “ 116““
EA in quest Roma 2. Maggio 1872.
Di V. S. Illustrissima
SIESerrvitore vero C“ G. Card.
Signore C. Derenthall Incaricato d'Affari della
Legazione Imperiale di Germania presso la
S. Sede. 8
Die deutsche Uebersetzung lautet:
Ich hatte bis jetzt auf die Mittheilung Euer Hochwohlgeboren vom ZE11“ Monats, mit welcher Sie mich uͤber den von Sr. Majestät dem Kaiser und König, Ihrem erhabnen Herrn, ge⸗ faßten Entschluß, den Herrn Kardinal Hohenlohe zum Botschafter des Deutschen Reichs beim heiligen Stuhl zu ernennen, in Kenntniß setzen, keine Erwiederung gegeben, weil in dieser Mittheilung Sie mir zu erkennen gaben, daß in Kurzem die gedachte Eminenz sich nach Rom begeben würde, um sich persönlich zu vergewissern, ob diese Ernennung dem heiligen Vater genehm sei.
Um nun dem in Ihrem gestrigen Schreiben ausgedrückten Wunsche zu entsprechen, habe ich es mir angelegen sein lassen, darüber die Be⸗ fehle des heiligen Vaters einzuholen, und ich habe die Ehre, Euer Sse zu eröffnen, 19 während Seine Heiligkeit für den
edanken Sr. Majestät des Kaisers und Königs empfänglich ist, Sie doch bedauert, einen Kardinal der heiligen roͤmischen Kirche, auch wegen der augenblicklichen Umstände des heiligen Stuhls, nicht auto⸗
risiren zu können zur Annahme eines so delikaten und wichtigen
Amtes. Auch bei dieser Gelegenheit u. s. w
Rom, den 2. Mai 1872. Antonelli.⸗
““
— Gestern fand unter dem Vorsitz des Ministerial⸗Direktors
Moser eine Sitzung der Reichs⸗Centralkommission der Wiener Weltausstellung im Gebäude des Königlichen Staats⸗Ministeriums statt.
— Durch Allerhöchste Ordre vom 8. Mai d. J. ist be⸗ stimmt worden, daß für das militärische Grüßen in der Kaiser⸗ lichen Marine fortan am Lande lediglich die darüber für die Armee bestehenden Bestimmungen gelten. An Bord behält es bei den bB Vorschriften sein Bewenden. Hiernach haben somit am Lande die Matrosen, Handwerker, Heizer und die ge⸗ sammten Unteroffiziere dieser Kategorie, sowie die Deckoffiziere und Marineverwalter, die militärischen Vorgesetzten nicht mehr durch Mütze⸗ oder Hutabnehmen resp. Mütze⸗ und Hutlüften, sondern einfach durch Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung zu grüßen.
— Den Kriegsdampfavisos »Albatros« und »Nau⸗ tilus« ist die Bezeichnung Kanonenboote beigelegt worden. Zur Unterscheidung von den älteren Kanonenbooten 1. und 2 Klasse sind dieselben als Kanonenboote von der »Albatros⸗ klasse« zu bezeichnen. p
— Schon seit Beendigung des letzten Krieges ist die Aus⸗ arbeitung einer allgemeinen Statistik über die Lazareth⸗ thätigkeit während des Feldzuges in Aussicht genommen. Verschiedene Gründe haben jedoch bisher diese Arbeit verzögert; namentlich wurden die Listen über die Verwundeten und Er⸗ krankten zunächst zur Feststellung der Invalidität der in den Lazarethen gewesenen Kombattanten benutzt. Jetzt ist die Arbeit jedoch so weit gediehen, daß wenigstens die Grundzüge der Statistik festgestellt worden sind. Zunächst müssen die Bewohner der Lazarethe in Verwundete und Kranke getheilt werden. An die Spitze der Ermittelungen wird die Gesammtzahl beider Kategorien zu setzen sein. Die Verwundeten werden dann nach der Art der Wunden zu sondern sein, nach Schuß⸗, Hieb⸗ und Stichwunden, dann nach den Körpertheilen, wo die Verwundungen stattgefunden; die Kranken nach Krankheiten im Allgemeinen und nach den Haupt⸗ krankheiten: Ruhr, gastrischem Fieber und Typhus. Ein dritter Theil der Arbeit wird die ausgeführten Operationen umfassen mit Rücksicht auf ihren Ausgang, ob derselbe in Ge⸗ nesung, Invalidität oder Tod bestanden. — Die Zahl der noch in ärztlicher Behandlung befindlichen Krieger ist so zusammen⸗ geschmolzen, daß sie sämmtlich in den Garnisonslazarethen untergebracht und die Reserve⸗ und Vereinslazarethe aufgehoben werden konnten. “]
— Der Reichskanzler Fürst von Bismarck giebt heute den Mitgliedern der Deputation aus Westpreußen, welche zum Behuf der Vorbereitung der Säkularfeier hier anwesend sind, ein Diner, zu welchem auch der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, der Hofmarschall Graf zu Eulenburg und die west⸗ preußischen Mitglieder des haben. 8
— Der Staats⸗Minister Dr. Falk
1“ “ beabsichtigt in Kurzem
eine Konferenz zu berufen, in welcher die bestehenden Grund⸗
sätze des Seminar⸗ und Volksschulwesens einer Kritik
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Reichstages Einladungen erhalten
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und Revision unterzogen werden sollen. Die Mitglieder der Konferenz sollen aus verschiedenen Lebensstellungen, politischen und pädagogischen Richtungen gewählt werden. Zugleich ver⸗ nehmen wir, wodurch sich der Widerspruch entgegengesetzter eitungsnachrichten erklären dürfte, daß der Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Stiehl, welcher seit 28 Jahren in dem Mini⸗ sterium für die geistlichen ꝛc. Angelegenheiten die Generalien des Seminar⸗ und Volksschulwesens bearbeitet, in Rücksicht auf seine Gesundheitsverhältnisse und um seinerseits neuen Entwickelungen in keiner Weise hinderlich zu werden, ehe die genannte Konferenz in bestimmte Aussicht genommen war, den Wunsch auf Enthebung von seinen amtlichen Funktionen aus⸗ esprochen hatte. Im Hinblicke auf die demnächst beschlossene onferenz ist diesem Wunsche für jetzt eine Folge jedoch nicht worden. Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Stiehl at es für seine Pflicht gehalten, auf der Konferenz die seither von ihm befolgten Prinzipien zu vertreten.
— Nach einer Anordnung des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten soll im ganzen preußischen Staate eine Statistik der in den Jahren 1870 und 1871 an den Pocken Erkrankten und Gestorbenen aufge⸗ stellt und dabei Rücksicht auf die Ungeimpften, Geimpften und Wiedergeimpften genommen werden. Die in den einzelnen Ortschaften zusammengestellten ve s müssen ergeben: die Einwohnerzahl überhaupt, die Zahl der Gesammterkran⸗ kungen, den Prozentsatz der Erkrankungen zur Bevölkerung, die Gesammt⸗Todesfälle, den Prozentsatz der Todesfälle im Ver⸗ hältnisse zur Gesammterkrankung, Angabe des durchschnittlichen Prozentsatzes. Ferner: wie viel von den Ungeimpften, den ein Mal und wiederholt Geimpften erkrankt und gestorben waren, nebst sich darauf beziehender Angabe der Prozentsätze.
— Ein Ministerial⸗Erlaß macht darauf aufmerksam, daß den Direktoren und Lehrern, welche von einer unter Kom⸗ munal⸗, Privat⸗ oder gemischtem Patronate stehenden höheren Unterrichts⸗Anstalt an eine solche Königlichen Patronats ver⸗ setzt werden, Umzugkosten nur dann gewährt werden kön nen, wenn die Anstalt, an die die Versetzung erfolgt, hierzu disponible Fonds besitzt, oder wenn aus dem Dispositionsfonds des Ministeriums eine Unterstützung bewilligt wird.
— Nach einer Ministerial⸗Verfügung soll das drei⸗ monatliche Gnadengehalt an die Hinterbliebenen eines Lehrers höherer Schulen auch in den Fällen gewährt werden, wo die Verhältnisse die unentgeltliche Uebertragung einer durch den Tod des Inhabers erledigten Lehrerstelle nicht gestatten, weee nur die betreffende Anstalt hierzu ausreichende Mittel
— Nach einer authentischen Uebersicht des Hypotheken⸗ verkehrs der Stadt Berlin für das Jahr 1871 betrug wäh⸗ rend desselben die Zahl der in Hypothekensachen bei dem hiesigen Stadtgericht oder notariell aufgenommenen Verhandlungen 3242, der erfolgten Besitztitel⸗Umschreibungen 2231 (im Jahre vorher 1863) und darunter im Wege der Subhastation 117 (gegen 379 im Vorjahre) der neu angelegten Folien 319 (248 im Vorjahre), der bewirkten “ Eintragungen und 149,703. An Kapitalien wurden eingetragen 29 Mill. 417,487 Thlr. (gegen 22 Mill. 483,758 im Jahre vorher), gelöscht 9 Mill. 182,658 Thlr. (gegen 12 Mill. 448,214 Thlr. im Vorjahre). Am Schlusse des Jahres 1871 betrug die Summe der Hypotheken 323 Mill. 696,636 Thlr., die Zahl der Folien 16,949, so daß im Durch⸗ schnitt jedes Folium mit 19,098 Thlrn. belastet war. — Für die Kredit⸗ und Verkehrsverhältnisse dürften noch folgende Angaben von Interesse sein. Beim Stadtgerichte in Berlin wurden im Jahre 1871 eingeleitet: 455 Subhastationen (1870 dagegen 878), Häuseradministrationen 121 (548 im Jahre 1870), Konkurse 238 (295 im Vorjahre), Wechselklagen unter 50 Thlr. angestellt: 8974 (gegen 12,155 im Jahre 1870 und 14,230 im Jahre 1869), über 50 Thlr: 8114 (gegen 12,139 und 10,904), Exekutionen wurden vollstreckt: in Parteisachen 100,991 (gegen 127,798 und 142,138), in Kassensachen wegen Kosten 107,686 (gegen 132,218 und 158,347). “ 3
1“ 1“ 88
— Die zweite Berliner Pferdeausstellung ist heute Vormittag auf dem Grundstück des neuen Berliner Vieh⸗ marktes vor dem Rosenthaler Thore eröffnet worden. Die Betheiligung an der Ausstellung ist eine sehr zahlreiche; circa 1000 Pferde befinden sich in den umfangreichen massiven Stal⸗ lungen ausgestellt. Das Arrangement, durch das viesige Komite ausgeführt, ist demjenigen vor zwei Jahren gleich. Auch das Verkaufsgeschäft war schon im Laufe des Vormittags sehr leb haft. Die Dauer der Ausstellung ist bis auf Sonnabend, den 18. d. Mts., bestimmt.
— Der Fürst Reuß jüngerer Linie hat sich von Sr. Majestät dem Kaiser, den Kronprinzlichen Herrschaften