1872 / 116 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Türkei.

von einem daselbst stattgehab

Ministeriums. Unterrichts⸗Minister, Derwisch Reformkommission,

vezirs ernannt. MNußland

Nach dem »Regierungsanzeiger⸗« der Kaiserin durch 16 günstigen Wetters erheblich gebessert. Prinz Alex 8. d. M. von Odessa nach

Der Schweden

en Tagen, nach essert.

8

vorfen. Die Z

Ersten Kammer angenommenen es Bergwerkszchnten verw über die Berechtigung der Kammern, ihre Präsidenten un

Vize⸗Präsidenten

der Zweiten Kammer verworfen worden.

gebrachten Vorschlag w

Hiernach

und Polen.

G und Norwegen. Der Gesundheitszustand der n der letzten Zeit nicht befried

ander von Hessen hat sich am Yalta begeben.

Prinzessin Eugenie, welcher cht l igend gewesen ist, hat sich in die— Mittheilung des »Aftonbladet« bedeutend ver⸗

Die Erste Kammer hat den vom Staatsausschusse ein⸗ egen Aufhebung der Grundsteuer ver⸗ weite Kammer hat ihrerseits den von der Vorschlag wegen Aufhebung orfen.

zu wählen, auf A

Christiania, 17. Mai. ner gestrigen Sitzung das Budg

dem betreffenden

die Regierung bei.

ein gegen die A Amerika.

des Senates für d Bericht über den Nachtragsartikel nunmehr dem Senate vorgelegt.

Berathung und gilt es für w

angenommen wird.

New⸗York

republikanische Konventionen h

einer Wiederwah

demokratische Konventi

„17. Mai. I Grant's

kandidaten ernennen werde.

Die meisten Zeitun position der demokratis gegen den Zusatzartikel im Nachlassen sei und

““

Beendigung der

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In Mex nicht geändert.

die Nachricht ein, moras nähern i Entscheidendes ges

nach Brownsville

ganzen Angelegenheit

Das

et für die Armee an, fügte aber Beschlusse ein neues Mißtrauensvotum gegen ei. Aus verschiedenen Städten laufen Proteste dresse des Storthings.

Washington, 17. Mai. ie auswärti

gen weisen darauf hin, daß die Op⸗ chen und antigrantschen zum Alabamavertrage bedeutend daß bei dem allgemeinen Wunsch einer Frage eine zufriedenstellende Erledigung der 1 kaum zweifelhaft sei.

iko hat sich der Stand der Dinge scheinbar Fast jeden Tag der Woche traf in New⸗York daß sich die Insurgenten der Stadt Mata⸗ und sie belagern wollen. chehen. In Matamoras wurden am 28. v. M alle Vorbereitungen für eine bevorstehende Belagerung getrof⸗ fen; Frauen und e verließen die Stadt und begaben sich

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St. 16. Mai. hat sich der Gesundhei den Einfluß des Klima der Krim und des

gen Angelegenheiten hat den zum Washingtoner Vertrage Derselbe kommt morgen zur ahrscheinlich, daß der Zusatzartikel

Mehrere regierungsfreundliche aben Resolutionen zu Gunsten / angenommen. winnt aber auch die Koalition der Demokraten und der regie⸗ rungsfeindlichen Republikaner an Boden. tische Zritungen sprechen schon die Erwartung aus, daß die on Horace Greeley zum Präsidentschafts⸗

tszustand

Stockholm, 13. Mai.

Ebenso ist ein 16.“ ntrag des Ausschusses von

Storthing nahm in sei⸗

Der Ausschuß

Dem gegenüber ge⸗

Mehrere demokra⸗

Senatoren

Trotzdem ist nichts

.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 18. Bundeskommissar

8

Meine Herren!

mäßig langwierigen Weg zurück

überwinden gehabt

zu beurtheilen. gen bei der schließ

werden wird.

Von vornhere Bundes an, hat darüber bestanden einheitlichen Seema Herstellung einer mungen der Ver Bestimmung, nach staaten eine einheitli

die Ansichten darüb

kussion der Seemanns⸗

Mai.

in, von

allseitiges und

nns⸗Ordnung solchen eine fassungsurkunde

velcher die Kauffahrteischiffe sämmtlicher Bundes⸗ naten 1 iche Handels⸗Marine darstellen. wie dieses Einverstär

er auseinander,

Ordnung

In der gestrigen Sitzung leitete der Geh. Regierungs⸗Rath Jebens die Dis⸗ nung wie folgt ein:

Der gegenwärtige Entwurf hat einen verhältniß⸗ zu legen und manches Hinderniß zu „bevor er zum Eintritt für reif erachtet werden konnte. nicht ohne Bedeutung, wenn es Die verbündeten

Die Geschichte seiner Entstehung ist gilt, Inhalt und Form der Vorlage . Regierungen haben diesen Vorgän⸗ lichen Feststellung des Entwurfs in weitem Um⸗ fange Rechnung getragen, und sie geben sich der Erwartung hin, daß eine gleiche oder ähnliche Rücksicht auch in diesem Hohen Hause geübt

der Gründung des Norddeutschen jederzeitiges Einverständniß schwarz⸗weiß⸗rothe nicht entrathen

Konsequenz

sei,

idniß reichte, ebenso 8 gingen anfänglich auch

wi

in dieses Hohe Haus

Flagge einer könne, daß die zahlreicher Bestim⸗ insbesondere derjenigen

Ebenso weit aber,

Die »N. fr. Pr.« meldet aus Konstantinopel ten theilweisen Wechsel des ist Achmet Tevfik Effendi zum Pascha zum Präsidenten der Safvet Pascha zum Mustaschar des Groß⸗

zu nehmen sein möchte. Es ist ein Verdienst der Regierungen dreier dem Nordseegebiete angehörigen Bundesstaaten, den ersten Versuch einer praktischen Lösung dieser Frage unternommen zu haben. Vor mehr denn zwei Jahren legten Oldenburg, Bremen und Hambus zuerst den Entwurf einer Seemanns ⸗Ordnung für den, Norddeutschen Bund zur verfassungsmäßigen Beschluß⸗ nahme des Bundesraths vor. Es knüpfte sich daran die Auf⸗ stellung eines Gegenentwurfs von preußischer Seite. Beide Entwürfe konnten zunächst nur dazu dienen, Zahl und Umfang derjenigen Punkte bloßzulegen und klar zu stellen, in welchen die Auffassungen auseinandergingen. Zugleich aber war mit ihnen doch auch ein status causae et controversiae gewonnen, welcher die Richtungen vor⸗ zeichnete, in denen sich alle Betheiligten einander und damit zugleich dem gemeinschaftlichen Ziele zu nähern hatten.

In diesem Stadium der Vorverhandlungen wurde eine Kom⸗ mission eingesetzt, in welcher die sämmtlichen Bundes⸗Seestaaten ver⸗ treten waren, und zwar theils durch Beamte, theils durch Schiffs⸗ rheder, theils durch Vertreter des Schifferstandes, endlich auch durch einen Seeoffizier als Vertreter der Kaiserlichen Admiralität.

aufeinander,

ufein⸗ die Gegensätze zwischen dem grünen Praxis, .

Tisch und de

Inhalts.

unannehmbar, wenigstens für die preußische Regierung. Im weitere Verlaufe der Verhandlungen versöhnten sich indessen die Gegensätz immer mehr und mehr. Eine berechtigte oder unberechtigte Eigen

aus den Kommissionsberathungen ein Entwurf hervor, der, wem auch im Einzelnen per majora festgestellt, sich doch im Großen und „Ganzen als das Ergebniß einer allseitigen ständigung sämmtlicher Kommissionsmitglieder bezeichnen läßt. Ich erwähnte bereits, daß die verbündeten Regierungen die⸗ sen Vorgängen Rechnung tragen zu müssen ge

änderungen erfahren hat. Es gilt das vorzugsweise in materi Beziehung; die Zahl und der Umfang der 8 dieser 11“ getroffenen Aenderungen ist von keiner großen Bedeutung, und so läßt sich behaupten, daß derjenige Entwurf, der Ihnen heute vorliegt, im Wesentlichen identisch ist mit demjenigen, welcher aus missionsberathungen hervorgegangen ist.

lage eingehen darf, so will ich mich darauf beschränken, die vie 8 abschnitte des Entwurfes zu berühren. bränken, r Haupt

einander zusammenhängen. Im Uebrigen enthält der Entwurf einmal

Bestimmungen in polizeilicher Beziehung und weitens in pri licher, drittens in disziplinarischer und endlich in srrafrechtlicher Be⸗ ziehung. In polizeilicher Beziehung sind die Bestimmungen im zwei⸗ ten Abschnitt getroffen, welcher von den Seefahrtsbüchern und dem Musterungswesen handelt. Es läßt sich nicht verkennen, daß hier ein verhältnißmäßig beträchtliches Maß derjenigen poltzeilichen Kontrol⸗ und Zwangsmaßregeln eingeführt ist, welches auf andern Gebicten des gewerblichen Verkehrs von der Reichsgesetzgebung reprobirt und beseitigt ist, die Einführung wird aber doch nicht als eine Inkon⸗ sequenz angesehen werden können, sie liegt begründet in der Natur der Verhältnisse, sie liegt begründet darin, daß jedes auf die hohe See hinausgehende Schiff sich darstellt als ein vorüber⸗ gehend losgelöster Bestandtheil des Bundesgebietes, ein Bestand⸗ theil des Bundesgebietes auf welchen die Einwirkung der Behörden selbst unter denjenigen Voraussetzungen nicht hinüberreicht, unter welchen sie auf dem Festlande jederzeit noch für berechtigt er⸗ achtet worden ist. Die Berechtigung der Abweichung von den sonst beobachteten Grundsätzen liegt darin, daß alle Betheiligte auf diesen schwimmenden Inseln eines Schutzes bedürfen, der ihnen versagt ist so lange die Loslösung vom Bundesgebiete besteht. Ersetzt werden soll dieser Schutz, dessen sie entbehren während der Loslösung, durch eine ihr vorangehende und eine ihr nachfolgende Kontrolle. Das ist Vesenrnfena mn dabeanenn dee,genn welcher sich verbindet mit den tin ngen über das usterungswesez d die Seefahrtsbü gswesen und die Seefahrtsbücher

Der folgende Abschnitt regelt die Beziehungen zwischen Schi und Schiffsmannschaft in privatrechtlicher eenieaagngn 1 Fesifie bereits in der Reichsgesetzgebung eine feste Grundlage dar. Das Han delsgesetzbuch enthielt im fünften Buche »Von dem Seehandel« auch ein Reihe von Bestimmungen, welche die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Schiffer und Mannschaft regeln. Diese Bestimmungen sind aber bei weitem nicht erschöpfend, bei weitem nicht so ausführlich wie jede Seemannsordnung diesen Gegenstand regeln muß; sie leiden ferner an dem Mangel, daß sie in einem bei weitem über das Be⸗ dürfniß hinausgehenden Umfange auf die Landesgesetzgebung in ein⸗ elnen Bestimmungen verweisen und auch am Schluß zu Gunsten er Landesgesetzgebungen eine clausula generalis enthalten, von welcher im weitesten Umfange und in dem verschiedensten Sinne in den verschiedenen Bundesstaaten Gebrauch gemacht worden ist Es war die Aufgabe der Vorlage, diesen Mangel zu beseitigen und auf der Grundlage, die das Handelsgesetzbuch darbot, ergänzend weiter zu bauen. Es wird dabei dem Entwurf nicht zum Vorwurf gemacht werden können, daß er es dem Handelsgesetzbuche gegenüber an der⸗ jenigen Pietät haben fehlen lassen, die demselben auch auf diesem Gebiete gebührt. Auf der anderen Seite hat aber eben so wenig

jie Ausführung in Angriff

Anstand genommen werden können, di i

2 r n, die Bestimmungen des Handels⸗

gesetzbuches abzuändern, wo sich ein Bedürfniß dazu entweder in den 6 v“

ser Kommission stießen die Gegensätze zu Anfang nicht immer sanft

die Gegensätze zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeit g6 nehmer, zwischen der Nordsee und der Ostsee und manchen anderen

38. Noch der Entwurf, welcher aus der ersten Lesung der Kommissionsberathungen hervorging, war meines Erachtens nahezu

thümlichkeit nach der andern wurde aufgegeben, und schließlich ging Ver⸗-

84 geglaubt haben und zwar in dem Sinne, daß der aus den Kommissionsberathungen

hervorgegangene Entwurf i rerseits verhältnißmäßig nur wenige Ab-

den Kom⸗ Wenn ich mit wenigen Worten noch auf den Inhalt der Vor⸗

es ch lasse bei Seite de und letzten Abschnitt, die in den ehr ai ee enhanee nur bofersec

bisher gewonnenen Erfahrungen oder in den veränderten Verhält⸗ issen ergab.

Abschnitt steht gewissermaßen in der Mitte zwischen dem Privat⸗ und dem öffentlichen Rechte. Er behandelt die diszipli⸗

narische Seite des Verhältnisses zwischen Schiffer und Schiffsmann.

Die Disziplinargewalt des Schiffers ist prinzipiell bereits in dem Handelsgesetzbuch anerkannt; Ausführungsbestimmungen fehlen aber noch vollständig. Sie wurzelt auf der einen Seite auf privatrecht⸗ lichem Boden, während andererseits ihre Konsequenzen überwiegend in das Gebiel des öffenllichen Rechtes fallen. Sie äußert nach dieser Richtung hin ihre Wirkung einmal in der Strafgewalt, die dem Schiffer zugestanden ist, und andererseits in den Sicherungsmaßregeln, die für den Nothfall dem Schiffer alle und jede Machtvollkommen⸗ heit über die gesammte Mannschaft zugestehen. 1

n dem letzten Abschnitt endlich, welcher die strafrechtliche Seite des Ier almisc regelt, hat der Entwurf sich in vielen einzelnen Be⸗ stimmungen anlehnen können an den ersten Entwurf des Reichs⸗ Strafgesetzbuchs. Insbesondere solgt er in der Feststellung des That⸗ bestandes der meisten Vergehen und Verbrechen diesem Vorgange und weicht von demselben vorzugsweise nur da ab, wo sich in den Be⸗ stimmungen des Strafgesetzbuchs, soweit sie ähnliche Vergehen oder Verbrechen betreffen, eine Veranlassung dazu bot. Bei der Straf⸗ abmessung hat die große Gefahr nicht außer Acht gelassen werden dürfen, mit welcher bei dem Mangel eines jederzeit bereiten obrig⸗ keitlichen Schutzes jede Auflehnung gegen die Autorität des Schiffers für alle Betheiligten verbunden zu sein pflegt. Auf der anderen Seite hat aber auch hier der Entwurf sich unter⸗ ordnen zu müssen geglaubt den Grundsätzen, von welchen das Strafgesetzbuch ausgeht. Es hat dem entsprechend vielfach diejeni⸗ gen Bestimmungen gemildert, welche der erste Entwurf proponirte und nicht wieder 6 denjenigen, welche gegenwärtig die Landes⸗ esetzgebungen enthalten. Fefeze e sind die allgemeinen Gesichtspunkte, die ich vor dem Eintritt in die Berathung anzudeuten mir erlauben wollte.

Die verbündeten Regitrungen geben sich der Erwartung hin, daß der Entwurf in seinen Grundzügen und in der großen Mehrzahl seiner einzelnen Bestimmungen die Zustimmung des hohen Hauses ohne große Schwierigkeiten finden und daß es gelingen werde, die Vorlage noch in der eecgen Session zu einem allseitig befrie⸗ digenden Abschluß zu bringen.

Bei der Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1873 erinnerte der Abg. Dr. v. Frisch daran, daß die im Jahre 869 zusammengetretene astronomische Kommission für die Vorbereitung der Beobachtung des 1874 stattfindenden Durchganges des Planeten Venus von dem Kanzler des Nord⸗ deutschen Bundes die Zusicherung einer thatkräftigen Unter⸗ stützung erhalten habe, und fragte an, ob derselbe geneigt sei, auch ferner die Fortsetzung der vorbereitenden Untersuchungen zu unterstützen. Der Stgatsminister Delbrück antwortete:

Meine Herren! Ueber den von dem Herrn Vorredner berührten, ehr interessanten Gegenstand ist im Bundesrath auf Grund der Vor⸗ Fonan welche die von ihm erwähnte Kommission von Astronomen gemacht hat, wiederholt verhandelt worden. Es ist bis jetzt noch nicht möglich gewesen, einen vollständigen Kestenanschlag aufzustellen und das ist der Grund, weshalb dieser Gegenstand augenblicklich in den Etatsvorlagen noch nicht erscheint. Das Interesse an dem Gegen⸗ stande selbst hat sich nicht vermindert, und ich nehme an, daß in kurzer Zeit dasjenige, worauf es zunächst ankommt, nämlich die Bereitstellung der Mittel für die Beschaffung von Instrumenten und zu einigen an⸗ deren Ausgaben, zur Disposition werden gestellt werden.

In Bezug auf den Stand des Rechtsstreites mit der portugiesischen Regierung wegen des kondemnirten Schiffes »Ferdinand Nieß« aus Stettin wünschte der Abg. Schmidt (Stettin) Auskunft darüber, in welchem Stadium sich gegen⸗ wärtig diese Angelegenheit befinde. Der Bundesbevollmächtigte, Wirkl. Geh. Legations⸗Rath v. Philipsborn, erklärte hierauf:

Ich bin in der Lage, meine Herren, Ihnen die von dem Herrn Vorredner gewünschte Auskunft zu geben. Das Gutachten, welches bei der letzten Behandlung der Sache in diesem Hause in Aussicht gestellt worden, ist inzwischen eingegangen. Es ist von zwei hervor⸗ ragenden, im Völkerrecht als Autoritäten geltenden gelehrten Juristen verfaßt. Das Auswärtige Amt hatte diesen Herren seine sämmtlichen dazu gehörigen Materialien und alle auf den Gegenstand bezüglichen Dokumente ohne Rückhalt vorgelegt. Die Herren Verfasser haben sich der mühevollen Arbeit mit großer Bereitwilligkeit unterzogen und das Gutachten erstattet und eingereicht. 8

Das Gutachten, welches eben so umfassend wie gründlich die Sache behandelt, beginnt damit, den ganzen Hergang zu erörtern und darzulegen, entwickelt alsdann das Verfahren und Verhalten der portugiesischen Behörde in dieser Sache; es beleuchtet demnächst das Verfahren des Auswärtigen Amtes in der Angelegenheit, legt an dieses Verhalten und diese Maßnahmen den Maßstab der völkerrecht⸗ lichen Bestimmungen an, zieht in Betracht, in welcher Weise sich andere Nationen in ähnlichen Fällen verhalten haben und kommt schließlich zu dem Ergebniß, daß zur Zeit eine Rechts⸗ verweigerung im eigentlichen Sinne nicht vorliege, daß auch in dem Verfahren und den Entscheidungen der portugiesischen Behör⸗ den ein offenbares Unrecht zur Zeit nicht ersichtlich gemacht sei und daß demgemäß ein weiteres Einschreiten, als von Seiten des Auswär⸗ tigen Amtes bisher in dieser Angelegenheit beobachtet worden, nach völkerrechtlichen Grundsätzen nicht würde zu rechtfertigen sein. Das ist der Inhalt und das Ergebniß dieses Gutachtens.

Thatsächlich bin ich verpflichtet, noch hinzuzufügen, daß, nachdem

die Hauptprozesse, deren drei, wie vielleicht einigen Herren aus rüͤheren

Prozeß zu Ende geführt wird, und

Darlegungen erinnerlich sein wer en, stattgefunden haben, zu Ende sind und daß ein gewissermaßen als Ausläufer zu betrachtender Neben⸗

prozeß, der angestrengt war gegen einen der bei der Kondemnation betheiligten Sachverständigen, daß dieser einzige Prozeß gegen diesen Sachverständigen zwar im Augenblick noch nicht efinitiv entschieden ist; indeß ist aus den letzten Tagen von der Gesandtschaft in Lissabon 8 ein Bericht eingegangen, und er liegt mir vor, wonach auch in Kurzem dieser letzte Jrozeß seinen Abschluß finden wird. Der Gesandte “] angewiesen, die Sache unausgesetzt im Auge zu behalten und bei der

portugiesischen Regierung darauf hinzuwirken, daß auch dieser letzte ich zweifle nicht, daß die portu- giesische Regierung in dieser Beziehung nach Kräften einzuwirken be⸗

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müht sein wird.

Rücksichtlich der Anstellung von Berufskonsuln in Italien, die von der Kommission befürwortet war , äußerte derselbe Bundesbevollmächtigte nach dem Abg. Dr. Bamberger:

Meine Herren! Wie ich aus den eben vernommenen Reden er- sehe, waltet, wenigstens unter einer Anzahl von Mitgliedern dieses Hohen Hauses selbst, eine gewisse Divergenz darüber ob, wie der vor⸗ liegende Antrag zu verstehen sei, und wie Sie wünschen; daß dem⸗ selben von Seiten der Regierung Folge gegeben wird. Wenn ich meinerseits ihn einfach dahin verstehe und auffasse, daß der Wunsch dahin gehe, womöglich eine Anzahl von Berufskonsulaten über Ita⸗ lien auszudehnen, und daß, wenn dieser Wunsch nicht erfüllt werden könne, die Ansicht wenigstens dahin gehe, es sei wünschenswerth, ein Konsulat oder General⸗Konsulat in Rom zu errichten wenn ich ihn so auffasse, so darf ich sagen, daß die Frage in dieser ganzen Ge⸗ stalt und in diesem ihren ganzen Umfange Gegenstand sorgsamster Erwägung und Erörterung gewesen ist. Bei diesen Erörterungen, die stattgefunden haben, hat man sich auch die ganze Bedeutung des Verkehrs, wie er sich zwischen Deutschland und Italien seit einer Reihe von Jahren gestaltet und entwickelt hat, vergegenwärtigt, und die Zahlen, auf die einer der geehrten Herren Vorredner hingewiesen hat, sind nicht unerwogen geblieben. Nach alledem hat man gleichwohl sich noch nicht der Ueberzeugung zuwenden können, daß es jetzt an der Zeit und nothwendig sei, mit der Errichtung besoldeter Konsulate in Italien eines oder mehrerer vorzugehen.

Es kommen dabei verschiedentliche Interessen in Betracht, ich werde mit den minder wichtigen beginnen, mit der Schiffahrt. Was die Schiffahrt betrifft, so ist bereits bemerkt worden, daß in der Regel keine Verlegenheiten entstehen, und daß es ungefähr so gehen könne, wie es gehe. Ich kann dies mehr als bestätigen, daß es so gehen kann. Die große Anzahl von Wahlkonsuln, welche sich in allen wich⸗ tigeren Häfen Italiens und in einer sehr bedeutenden Anzahl minder wichtigen Häfen befinden, haben mit Eifer dafür gesorgt, daß Schwie⸗ rigkeiten beseitigt oder schnell erledigt werden, und wenn in der That doch dergleichen vorkommt, so darf ich sagen⸗ cs ist nie schwer, sir zu heben. Ich glaube also, in Bezug auf die Schiffahrt ein eigentliches Interesse nicht anerkennen zu können.

Etwas anders und etwas bedenklicher steht es das erkenn ich an in auf die eigentlichen Handelsbeziehungen; indeß auch in Bezug auf die Handelsverhältnisse glaubte man von der An⸗ sicht ausgehen zu müssen, daß es den betheiligten Handelsständen gerade bei der Leichtigkeit und den bequemen Beziehungen und Ver⸗ bindungen mit Italien auf die Eisenbahnen werde ich mir nachher erlauben besonders zurückzukommen nicht schwerfallen wird, durch ihre Organe, ihre Kommissionäre oder Handelsagenten, wie man sie nennen will, sich alle diejenigen Auskünfte zu verschaffen, welche nöthig sind zum Betriebe ihres Geschäfts, und daß es ihnen auf diese Weise leicht sein wird und ich glaube, das wird mir von vielen Seiten bestätigt werden können —, die rechten Wege zu finden. Daß dazu immer ein Berufs ⸗Konsul nöthig sei, kann ich in der That nicht einsehen; indeß muß ich vollkommen anerkennen, daß wiederum Fälle vorkommen können, wo ein unparteiisches ob⸗ jektives, sicher leitendes Urtheil eines mit der Sache erfahrenen Man⸗ nes nicht blos für den Handelsstand, nicht blos für die einzelnen unmittelbar Betheiligten, sondern für den gesammten Verkehr von unberechenbarer Bedeutung und Nothwendigkeit ist. An solche Fälle hat man Seitens der Regierung auch gedacht, und für solche Fälle ist man entschlossen, denjenigen Weg einzuschlagen, welcher bereits durch einen der Herren Vorredner angedeutet, von einem anderen Herrn Vorredner anders interpretirt worden ist. Ich schließe mich demjenigen Wege an, welchen der erste Herr Vorredner, der die Sache zur Sprache gebracht hat, andeutete. Es ist also die Absicht, daß ent⸗ weder, wo in Bezug auf spezielle Geschäftszweige oder Angelegenheiten des allgemeinen Handelsverkehrs oder auf schwebende Verhandlungen oder sonst irgendwie ein Interesse obwalten sollte sich über eine bestimmte Frage speziell zu informiren, Auskünfte zu beschaffen und mit Rath an die Hand zu gehen, daß es für solche Fälle als angezeigt aner⸗ kannt wird, der Gesandtschaft in Rom einen mit dergleichen Dingen vertrauten Fachmann zur Seite zu stellen. Um diese Absicht anzu⸗ kündigen, kam ich hierher und hätte dies auch gethan und thun müssen, ohne dazu angeregt zu werden.

Ich kann nicht diejenige Ansicht theilen, welche eine solche Ein⸗- richtung für überflüssig, für nicht zweckentsprechend halten möchte. Mir ist sehr wohl bekannt, wie die Engländer unterscheiden, wie sie mitunter denjenigen Mann, den sie an die Spitze einer Gesandt. schafts⸗Kanzlei stellen, zugleich beauftragen, die handelspolitischen Ver⸗ hältnisse zu beachten und darüber zu berichten. Das ist aber nicht gemeint mit der von mir angedeuteten Einrichtung. Dieser Mann soll entweder dauernd auf eine Reihe von Jahren den ganzen Verkehr ausschließ⸗ lich objektiv beobachten und unparteiisch berichtend wirken, oder er wird auf eine gewisse Zeit für bestimmte Zwecke entsendet. Vielleicht hat das Letztere manche Vorzüge, und oftmals habe ich gesehen, daß es sich bewährt hat. Mit einer solchen Einrichtung würde dem Be⸗