1872 / 119 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Die in Gemäßheit unserer —vöv, vom 8. Dezember v. J. für die Abnahme der auf di tigen Stationen anlangenden, nach der Bestimmun des Betriebs⸗Reglements von den Empfängern selb

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C. von 4 Stunden für Ladungen von 100 Centnern und von 6 Stun⸗ dden für Ladungen von mehr als 100 Centnernn— wird fortan allgemein 8 C16“ 8

auf 6 Stunden 16““

agenentladungssrist abgeholt ist. An Lagergeld für das im Zukunft der bisherige Satz von

erhoben; dagegen wird das bisherige tarifmäßige Stan

1 festgesett. ““ angefangene 6 Tagesstund 5 ““ 1“ ö““ wird den r⸗ ern eine Erleichterung dahin ge- Engne, den erls Mar grmäßtgt Esd Fot cl Reeat währt, daß mit der Entladung der Eisenbahn⸗Wagen nicht auch gleich- Khönigliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

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Bahn nach nachstehendem veränderten Fahrplane stattfinden wird:

eitig die Abfuhr der Güter zu erfolgen braucht, die Abwerfung der⸗ essei⸗ selben vielmehr auf Lagerplätze, soweit solche auf werfung der⸗ Vbe” sind, geschehen

e r deren Benutzu r zu entladenden Wagenladungsgüter festgesetzte Frist Plangt, wenn das Gut nicht 8ernde na erhahaing

eien lagernde Gut wird auch in Pfennigen pro 8 und Centner geld (Wagen⸗ dsKͤrrafmiethe) auf den Betrag von 15 Sgr. pro Achse und für jede

erlin⸗Görlitzer

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. Juni cr. ab bis förderung auf unserer

8 Personenzug Ccourierzug er.A aw.e. e.

Gemischter Zug 2.— 4. Kl. Nr. VII.

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Courierzug 1. 3. Kl.

Nr. IV. Nr. VIII.

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Weißwasser (Muskau) ö11111111XA““ BS29 Pth öö .“ Lübbenau.. 8 bö““; EEE111.““ kbeeeöö1111n* 6*

Berlin. ä...-..⸗⸗. 5 8 E11“ 8 Vormittags. Nachmittags. “*“

Im Interesse des Publikums wird zur Kenntniß gebracht, daß außer den gewöhnlichen Fahrbillets von und nach allen Statio

unserer Bahn für die drei ersten Wagenklassen Tagesbillets mit fünftägi in- 4 2„

Preise des Einzelbillets verkauft L-- dae. ss gesbillets mit fünftägiger Gältigtelt, zur Hin 888 Rückfahrt berechtigend, zum 1⁄fachen Eine direkte Expedition von onen und Gepäck findet statt von den Hauptstationen unserer Bahn nach solchen der Leipzig⸗Dres⸗

dener, der Halle⸗Sorau⸗Gubener u ärkisch⸗Posener, der Schlesischen Gebirgs⸗ ⸗öͤstli üd⸗ Norddeutschen Verbindungsbahn und der Oesterreichischen Ndrmeehlesschen 1 Lechfc efelächen Stästs6

Bei den zwischen Berlin und Wien verkehrenden Courierzügen Nr. III. und IV. findet auf der ganzen FEoeeeeee. “““ e Fahrpreise für diese Courierzüge sind im diesseitigen Bahnbereich die der gewöhnlichen Pe irt.“ Die Antunft des Zuges Nr. III. in Wien findet statt um 9.10 8 die A Facr 08 Bundesf Nr. 2 aus Wien 10218 Abendes. Die Züge passiren u. A. Görlitz, Löbau, Zittau, Reichenberg, Turnau, Jungbunzlau V Iglau, Frah und Stockerau. Für h

Zug Iv. ist in Turnau (Kaffeestation) ein Aufenthalt von 13 und in Görlitz zum Di zum Souper in Zittau ein längerer Aufenthalt disponirt. n zsg 58 . ““

Beerlin, am 17. Mai 1872.

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Ankunft.

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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.

Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Großherzoglich sächsischen Geheimen Je und Leibarzt Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, Dr. Huschke, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Rentier Oskar Mooyer zu Hamburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Königlich sächsischen Geheimen Kriegsrath Teucher, vor⸗

tragenden Rath und Abtheilungsvorstand im Kriegs⸗Ministerium,

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse und dem Bade⸗

8 arzt Dr. Kimmerle zu Berchtesgaden den Königlichen Kronen⸗

Orden vierter Klasse zu verleihen. 8

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Bankdirektor Einecke zu Cöln den Rothen Adler⸗

Orden dritter Klasse mit der Schleife; den Bankdirektoren Faelligen zu Frankfurt a. M., Juneck zu Königsberg i. Pr. und Heller zu Straßburg im Elsaß, ferner dem Stadtgerichts⸗

Rath a. D. Irmler zu Königsberg i. Pr., dem Justiz⸗Rath

und Notar Laymann zu Coblenz, dem Rechtsanwalt Bau⸗

mann zu Melsungen und dem Hauptlehrer Greiter

u Gnesen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; em Regierungs⸗Rath Lettow zu Cöln den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Kanal⸗Inspektor Kirch zu Bedburg, Kreis Bergheim, dem Regierungs⸗Kanzlisten

Ebell zu Hanau und dem Kastellan des Neuen Palais bei Potsdam, Immelmann, den Königlichen Kronen⸗

Orden

erter Klasse zu verneihen. 8. 18 1

ch Preußen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Den Herren F. Edmund Thode & Knoop zu Dres⸗ den, ist unter dem 18. Mai 1872 ein Patent auf eine hydraulische Waage in der durch Zeichnung und Beschreibung dargestellten Zusammensetzung, ohne Jemanden

in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für. den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterricht Medizinal⸗Angelegenheiten. Akademie der Künste. DDeesmachung. Die Waggenersche Gemäldesammlung und die der National⸗

8 * 2 2 6 galerie gehörigen Gemälde, letztere jedoch nur, soweit es der

disponible Raum gestattet hat, sind nunmehr in dem Interims⸗ lokal des Königlichen Akademie⸗Gebäudes, Universitätsstr. Nr. 7,

wieder aufgestellt worden und dem besuchenden Publikum da⸗ selbst täglich von 11 bis 2 Uhr zugänglich.

Berlin, am 22. Mai 1872. Das Direktorium b der Königlichen Akademie der Künste

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Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Zu Mitgliedern der Königlichen Landeskommission für die Wiener Weltausstellung sind fernerweit ernannt: Der Vorsitzende der Handelskammer in Barmen, Kom⸗ merzien⸗Rath Osterroth, der General⸗Direktor der Aktien gesellschaft Rhenania«, Dr. Hasenclever in Aachen. 3

Preußen. Berlin, 23. Mai. Den Vorsitz in der Bundes⸗ raths⸗Sitzung vom 22. d. Mts. führte im ersten Theil der Sitzung der Staatsminister Delbrück, später der Reichsrath von Neumayr. Zur Vorlage kamen die Mittheilungen des Präsiden⸗ ten des Reichstages über die Beschlüsse des Reichstages, betreffend: a) die Genehmigung des Postvertrages mit Frankreich; b) die Ge⸗ nehmigung des Postvertrages mit Spanien; c) Petitionen wegen der Eidesleistung; d) eine Petition wegen Abände⸗ rung des Eintritts⸗ und Entlassungs⸗Termins der Ma⸗ rine⸗Mannschaften ꝛc.; e) eine Petition wegen des Er⸗ lasses eines Reichsgesetzes über Erfindungs⸗Patente; f†) eine Petition wegen der Branntweinsteuer der landwirth⸗ schaftlichen Brennereien; g) Petitionen wegen der Auswande⸗ rung nach Brasilien und wegen des Abschlusses eines Konsular⸗ und eines Postvertrages mit Brasilien; h) Petitionen für und gegen ein allgemeines Verbot des Jesuitenordens; i) eine Pe⸗ tition, betreffend die Brausteuer. Vorlagen des Präsidiums, betreffend: a) den Entwurf eines Gesetzes über die Disziplinar⸗ befugnisse des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts gegen Rechtsanwalte und Notare; b) den Entwurf einer Schiffsvermessungs⸗Ord⸗ nung; ) die stattgehabte Vernehmung von Sachverständigen über die Frage wegen der Eisenbahn⸗Differenzial⸗Tarife; d) den am 14. d. Mts. zu London unterzeichneten Auslieferungs⸗ Vertrag zwischen Deutschland und Großbritannien, so wie eine Vorlage Bayerns, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Einführung der Gewerbe⸗Ordnung in Bayern, und ein Antrag Hamburgs, betreffend die Klassifizirung von Cuxhaven und Ritzebüttel nach dem Servisgesetz, wurden den betreffenden Ausschüssen überwiesen. Von dem vierten Bericht der Reichsschulden⸗Kommission über die Ver⸗ waltung des Schuldenwesens im Jahre 1871 nahm die Ver⸗ sammlung Kenntniß. Ausschußberichte wurden erstattet über: die Verwendung des Postüberschusses aus der Verwaltung der französischen Landesposten in den okkupirten Theilen Frank⸗ reichs, die Postverträge mit Oesterreich⸗Ungarn und mit Portugal, den Entwurf eines Gesetzes über die Konsulats⸗ Fese ni, die Herstellung einer gemeinsamen Pharmakopöe, den Entwurf eines Gesetzes wegen Ergänzung der Maß⸗ und Gewichts⸗Ordnung, den Antrag Sachsens, betreffend die Kom⸗ munalabgaben⸗Freiheit der Zollvereins⸗Beamten, und den Transport der zwischen Deutschland und Italien auszuliefern⸗ den Personen durch die Schweiz.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstages beschäftigte sich das Haus mit der Berathung von Petitionen. Bezüglich einer größeren Anzahl von Gesuchen, die sich theils für, theils gegen den Impfzwang aussprechen, beschloß das Haus Uebergang zur Tagesordnung, zugleich aber den Reichskanzler, unter Bezugnahme auf den vom Reichstage des Norddeutschen Bundes unterm 6. April 1872 gefaßten Be⸗ schluß, aufzufordern, die Resultate der angeordneten statistischen Erhebungen über die Erfolge der Schutzpockenimpfung innerhalb des Deutschen Reichs regelmäßig der Oeffentlichkeit zu übergeben.

Einwohner aus Husum, Tönning und Garding in Schles⸗ wig⸗Holstein beschweren sich über eine vom englischen Ministerium unter dem 28. Dezember vorigen Jahres erlassene Verfügung, betreffend den Verkehr mit aus Deutschland importirtem Vieh auf dem Londoner Hauptviehmarkte zu Islington, erlassen wegen der möglichen Gefahr der Wiedereinschleppung der Rinderpest, und beantragen, der Reichstag wolle prüfen, ob das Verfahren