1872 / 120 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Amsterdam-Rotterdam ..

Boxtel-Wesel Lundenburg-Grussh... Alabama u. Chatt. garant. Calif. Extensioln. Chicago South. West. gar. do. kleine

Fort Wayne Mouncie... Brunswik . Cansas Pacifie. . Oregon-Calitl .. Port Huron Peninsular.. Rockford, Rock Island.. South-MissouriPV Port-Royl .. t. Louis South Eastern. Central-Pacisie. Oregon-Pacisie . bebbbe Springfield-Illinois orris Essexx

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Niederlaus. Bk.. Niederschl. K. V. Nrdd. Gr. Cr.-Bk.

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Industrie-Papiere.

Div. pro A. Ges. f. Holzarb. A. B. Omnibus-G. Adler-Brauerei-. Ahrens' Brauerei Albertinenhütte. Arthursberg... Balt. 5 do. 50proz. Bauges. Plessner do. Königstadt do. Hofjäger do. Thiergarten Bazar.. Belle-Alliance.. Berg. Mk. Bergw. Berg. Märk. Ind. Berl. Aquarium. de. Bock-Brau.. do. Br. Friedrh. do. Br. Schönebg. do. Centralheiz.. do. Centralstr. G. do. Holz-Compt. do. Immobil.-G.. do. Papier- ⸗Fab.. do. Passage-G.. do. Pferdeb... do. Porz. Manuf. do. Vulcaan do. Wasserwk.. Birkenw. Ziegelei Bochum Bgw. A. do. do. B. do. Gussstahl. Böhm. Brauh.-G. Bolle.. Boruss. Bergw.. Brau. Königstadt do. Friedrichshöh do. Schultheiss. Bresl. Bier Wisn. Bresl. Wagg. Fab Bresl. Waggonb. (Hoffm.) Charlott. Chm. F. Ch. Fbr. Schering Cichorienfabrik. Cöln-Müs. Brgw. Constantia... Contin. Gas... Cröllwitz Deutsche Bau-G. Dtsch. Eis. u. Bgh.

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Dortmund. Union Eckert Maschinb. Egells Masch.. Egest. Saline. Egest. Ultramar. Elb. Eisenb. Bed. Färberei Ullrich. Förster. Frankf. Bau-Ges. Friedr. Wilh. Str. (Bauver. U. d. L.) Georg Marien H. Greppiner Werke Gummif br. Fonr. do. Volpi u. Schl. Hamb. Wagenb. Harpen. Bgb. Ges. Heinrichshall... Henrichshütte.. Hermsd. Portl. F. Hoerd. Hütt.-V. Kiel. Brauerei.. Königsb. Vulcan Köpn. Chem. Fab. L11““ Köhlemann.... Körbisdork. KramstaV Landerw. u. B.-V Lauchhammer. Leopoldshall... do. Vereini Magdeb. Baubk. Mgd. F.-Ver.-G. Magdeb. Gas...

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do. Wöhlert Nhm. Frister u. R. do. Löwe... do. Pollack& Sch. Neptun.. Nienburger.. Nolte Gas-Ges.. Nordd. Papier. Oranienb. Ch. F. Osnabrück. Stahl. do. junge Pappenfabr... Pinnauer.. Pinneberg Union Pomm. Masch.. Redenhütte.. Remsch. Stahlw. Renaissance-G.. Rhein. Bau-Ges. Rhein. Westf. Ind Rostock. Schiffsb. Rostock. Zucker

Schmidt Schles. Wollw. Sächs. Kammg. S. SchönherrF Schwendy Solbrig 8 Sozietäts-Brau.. do. Prior., Spiegelglas. Stassf. Chem. F. Steinhaus. Hütte Stobwasser.. Tabaksf. Prätor. Tapetenfabrik. 1 Thiergart. West.

9 Thür. Eis. Bed.

Victoriahütte... Viehmarkt.. Weissbier.. Westend Km.-G. Westfäl. Lloyd. Wiener Gas.. Wollb. u. Wollw. Wolfswinkel... Zeitz. Masch.. Zoolog. Gart. Obl.

Schaaf Feilenh. Schles. Wagenb.

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Berichtigungen.

Dux-Bodenbach neue 85 ½ bez. u. G., do. kleine

Gestern: Augsburger Wechsel 55 22 G.

Berlin,

Redaction und Rendantur: Schwieger.

(R. v. Decker).

Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

NNeichstags⸗Angelegenheiten. Dem Reichstage ist folgendes Gesetz,

181 bz G ausgabung der 8.e Beträge an

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Berlin, 24. Mai.

betreffend die französische Kriegsentschädigung, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Deutschen Reichs, b5 fssolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages,

as folgt:

Art. I. Dem Reichskanzler wird aus den bereitesten Mitteln der von Frankreich zu zahlenden Kriegskosten⸗Entschädigung zur Wieder⸗ herstellung, Vervollständigung und Ausrüstung der in Elsaß⸗Lothrin⸗

en gelegenen Festungen, sowie zu Erbauung und Einrichtung der er⸗

orderlichen Kasernen, Lazareth⸗ und Magazin⸗Anstalten in den offe⸗ nen Garnisonstädten von Elsaß⸗Lothringen die Summe von 39,250,950

Thalern zur Verfügung gestellt, von der bis zum Schluß des Jahres 1872 15,817,328 Thaler zur Verwendung zu bringen sind.

Art. II. Nachstehende durch die Kriegführung wider Frankreich erwachsene oder mit derselben in unmittelbarem Zusammenhange stehende Ser gen als:

1) Die Kosten für die Armirung und Desarmirung der Festungen;

2,) der Auswand für das Belagerungsmaterial;

„3) die durch den Krieg veranlaßten außeretatsmäßigen Ausgaben für die Kriegsmarine, einschließlich der Kosten der Erwerbung und Herrichtung eines Schießplatzes im Betrag von 1,375,000 Thlrn. für die Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission;

4) die Ausgaben für vorübergehende Einrichtungen vertheidigung und die Kosten der Stromsperren;

5) die Kosten für Anlegung und Wiederherstellung von Eisen⸗ bahnen im Interesse der Kriegführung, soweit dieser Aufwand sich nicht als eine nützliche Anlage im Interesse der Gebiete der an dem Kriege betheiligt gewesenen deutschen Staaten darstellt, ferner die Kosten der für die okkupirten Bahnen während des atgse beschafften

zur Küsten⸗

Betriebsmittel, abzüglich des für dieselben erzielten Erlöses, ingleichen die Kosten der Wiederherstellung der zu Landesvertheidigungszwecken zerstörten Landstraßen;

6) die Kosten der nicht in den Bereich der Feldtelegraphie fallen⸗ den Telegraphenanlagen und deren Betrieb unter der unter 5 be⸗ merkten Beschränkung;

—209) der Aufwand, welcher durch die einstweilige Civilverwaltung in Frankreich, sowie bis Ende des Jahres 1871 durch die Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaßf⸗Lothringen entstanden ist, soweit derselbe nicht durch die in Frankreich erhobenen Steuern und Kontributionen beziehungsweise durch die Betriebseinnahmen jener Bahnen bereits gedeckt ist;

8) die Kosten des großen Hauptquartiere⸗;

„9) der von der Reichshauptkasse in den Jahren 1870 und 1871 für gemeinsame Zwecke bestrittene Kostenaufwand im Betrage von 206,339 Thlrn.;

10) die Kosten der vom 1. Juli 1871 an erfolgten militärischen Leistungen einschließlich der Kosten der in Folge der Okkupation französischer Gebietstheile nach dem 1. Juli 1871 fortbestehenden Feld⸗ post und der auf diese Gebietstheile sich erstreckenden Telegraphenver⸗ waltung, ferner die Mehrkosten, welche durch die größere Stärke der in Elsaß⸗Lothringen aufgestellten Truppen, sowie durch Gewährung überetatsmäßiger Friedenskompetenzen an diese für das 2. Semester 1871 entstanden sind und aus den Gesammtmitteln des Friedensetats für 1871 nicht gedeckt werden können, ingleichen die Kosten, welche durch Bewilligung von Zulagen bezw. extraordinären Kompetenzen an die in Elsaß⸗Lothringen dislozirten Kommandobehörden, Ad⸗

ninistrationen und Truppentheile für das Jahr 1872 erwachsen;

11) die Pensionen, Pensionszuschüsse, Erziehungsgelder und Bei⸗ hülfen, welche in Folge des Krieges von 1870 und 1871 in Gemäß⸗ des Gesetzes vom 27. Juni 1871 an Invaliden, sowie an Hinter⸗

liebene von Offizieren, Beamten und Soldaten zu leisten sind, 80. als gemeinsame Ausgaben des vormaligen Norddeutschen Bun es, Bayerns, Württembergs, Badens und Südhessens zu betrachten und

en Betheiligten aus den bereitesten Mitteln der von Frankreich zu bezahlenden Febgeenthhaͤbiokeg zu ersetzen.

Die Feststellung der von den betheiligten Staaten auf Grund der vorstehend unter Ziffer 1 bis 7 getroffenen Bestimmungen liquidirten Beträge erfolgt durch den Bundesrath.

Der Reichskanzler ist ermächtigt, den einzelnen Staaten Vorschüsse auf die liquidirten Summen zu gewähren.

Der Prüfung des Rechnungshofes unterliegt nicht nur die Ver⸗ 1b die einzelnen Regierungen, sondern auch die bestimmungsmäßige Verwendung derselben von Seiten der betreffenden Regierungen.

Art. III. Die Einnahmen, welche sich ergeben aus —1) der von Frankreich zu bezahlenden Kriegsentschädigung von 5 Milliarden Franken, ein schließlich der von drei Fünftheilen dieser Entschädigung aufkommenden Zinsen,

2) der von der Stadt Paris bezahlten Kontribution von 200 Millionen Franken, und

) den in Frankreich erhobenen Steuern und den nicht für be⸗ sondere militärische Zwecke verwendeten oͤrtlichen Kontributionen nach Abzug der Kosten für die Verwaltung derjenigen Theile Frankreichs,

1 .

in welchen diese Steuern und Kontributionen aufgekommen sind, werden, insoweit über diese Einnahmen nicht durch die Bestimmung der vorstehenden Artikel I. und II., oder durch besondere Reichsgesetz oder den Reichshaushalts⸗Etat bereits verfügt worden ist oder noch verfügt wird, zwischen dem vormaligen Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen vertheilt, und zwar die zunächst eingehenden Drei Viertheile nach dem Maßstabe der militärischen Leistungen während des Krieges, das letzte Viertheil dagegen nach demjenigen Maßstabe, nach welchem im Jahre 1871 die Matrikular⸗ ö1ö— avotam sind. ach dem Maßstab der militärischen Leistungen ergeben sich für

7538,825 Theile, Württember eile Töette, Sudhesen 18998

„Artikel IVv. Zur Erweiterung der Dienstgebäude des Kriegs⸗ Ministeriums und der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten, sowie des Generalstabes in Berlin, ferner zur Erweiterung der Kriegs⸗ gkademie, der Artillerie⸗ und Ingenieurschule, sowie zur Einrichtung und bhez. Erweiterung der Kadettenhäuser wird dem Reichskanzler die Summe von 3,500,000 Thalern zur Verfügung gestellt, von welcher Füte 1Schlis des Jahres 1872 736,000 Thaler zur Verwendung

„Diese Ausgabe wird aus dem für die sämmtlichen Bundesstaaten, mit Ausnahme von Bayern, sich ergebenden Antheil an der im Ar⸗ tikel v 8 e cg netes Eunohine Bgndeg bestritten.

undlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Ses 3 Cheifk Gegeben Berlin, den

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Außerdem ist dem Reichstag der am 9. d. M. unter⸗ zeichnete Postvertrag zwischen Deutschland und Por⸗ tugal zur verfassungsmäßigen Genehmigun wor⸗ den. Dieser 8 ist durch folgende Den Kchrif erläutert: Zbe Grundlage ür die postalischen Beziehungen mit Portugal bildet der am 26. April 1864 zwischen Preußen und Portugal ab⸗ geschlossene Postvertrag. Durch den deutsch⸗französischen Postvertrag vom 12. Februar 1872 und den deutsch⸗spanischen Postvertrag vom 19. April 1872 sind wesent⸗ liche Erleichterungen für den geschlossenen Posttransit durch Frankreich und Spanien erlangt, und damit die Hindernisse beseitigt, welche bis⸗ her der anderweiten, den Fehen waärtigen Verhältnissen entsprechenden Regelung der postvertragsmäßigen 2 eziehungen Deutschlands mit Portugal entgegenstanden. Die in Folge dessen mit der Königlich portugiesischen Regierung gepflogenen Verhandlungen haben am 9. Mai 1872 zum Abschlusse des vorliegenden Postvertrages geführt. „Wie die Königlich spanische Regierung, so hat sich auch die Königlich portugiesische Regierung den als richtig und zweckmäßig erfannten Grundsätzen des deutsch⸗französischen Postvertrages an⸗ Das Briefporto, welches sich gegenwärtig im Frankirungsfalle au

6 Groschen, im Nichtfrankirungsfalle auf Lia Ffane nngesaa anf Satze beläuft, soll künftig betragen: frankirt 3 Groschen, unfrankirt

5 C ttere Herabs

eine weitere Herabsetzung des Portos für den frankirten Brie auf 2 ½ Groschen ist vorbehalten. Die portugiesische Regierung Sag das seitherige Gewicht des einfachen Briefes mit 10 auch ferner beibehalten wissen. Es gelang jedoch schließlich, das Gewicht von 15 Gramme zur Annahme zu bringen. Danach wird ein Brief von beispielsweise 11 Gramme, welcher bisher einem Porto von 12 Sgr. unterlag, künftig nur 3 Sgr. Porto kosten. Für Drucksachen wird in Stelle der bisherigen Taxe von 1 Groschen fhr.sea40 Gramme eine solche von ˖ Groschen für je 50 Gramme eingeführt. Dife Taxe für Waarenproben beträgt gegenwärtig 2 Groschen für je 40 Gramme. Dieselbe soll übereinimmend 8 der Warr für Drucksachen auf den Satz von ¼ Sgr. für je 50 Gramme ermäßigt

werden.

Eine gleiche Taxe ist für Handelspapiere und Manuskripte vorge⸗ sehen, deren Versendung bisher nur in der kostspieligen Form von Briefen zulässig war.

Dii vorbezeichneten Tarife stimmen genau überein mit den neuen Tarifen für den deutsch⸗spanischen Postverkehr, so daß für den Verkehr Deutschlands mit der Pyrenäischen Halbinsel, den Canarischen Inseln, den Azoren und der Insel Madeira durchweg gleiche Portosaͤtze in Anmendung. kamen. 1e 8

. Hinsichtlich des Portobezuges, des Einzeltransits und des Transits in aesvnshnn Briefpacketen sind dieselben Bestimmungen E wie in dem deutsch⸗französischen Postvertrage.

In Folge der Bestimmungen über den geschlossenen Transit, er⸗ langt die deutsche Reichs⸗Postverwaltung auch das Recht, geschlossene Briefpackete zu einem mäßigen Satze im Transit durch Portugal nach Brasilien abzusenden und von dort zu empfangen.

Bekanntlich ist in Deutschland, wie in Brasilien wiederholt der Wunsch nach einer Verbesserung der Postverhältnisse geäußert wor⸗ den und noch neuerdings durch eine Petition deutscher Kolonisten in