1872 / 121 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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merk nicht geneigt ist, seinen Heimathsdienst aufzugeben und sein

Heimathland zu verlassen. Wenn wir tüchtige e haben 1.5

ten, so mußten wir sie auch etwas höher zahlen, als es unter gleichen

Verhältnissen in andern Bundesstaaten der Fall sein würde. Das

aber liegt bei den Post⸗ und Telegraphenbeamten nicht vor; ich be⸗

streite durchaus, wie gesagt, die Analogie zwischen diesen beiden Kate⸗ gorien und kann nur bitten, diesen Antrag abzulehnen.

Rücksichtlich des von den Kommissarien des Hauses an⸗

geregten Organisationsplans für die telegraphischen Verbin⸗

dungen erklärte der Bundeskommissar Oberst Meydam:

8 Dem Antrage, welcher unter Nr. 5 dem Hohen Hause vorliegt, wird seitens der Verwaltung nicht nur sehr gern, sondern auch eigent⸗ lich nothwendiger Weise entsprochen werden. Wenn später die zur

. Vervollständigung des Telegraphennetzes erforderlichen Mittel zu be⸗ antragen sein werden, wird von einem einheitlichen Plane auszugehen sein. Es wurden bereits früher derartige Vorarbeiten unternommen,

es fehlte aber damals an den finanziellen Mitteln zur Ausführung,

da die Zeitumstände hinderlich waren. Diejenigen Arbeiten, welche

aus dem pro 1873 im Etat ausgebrachten 300,000 Thlr. ausgeführt

werden sollen, sind eigentlich schon die Vorläufer derjenigen Arbeiten und Anlagen, welche in den Organisationsplan gehören.

Nachdem der Abg. Schmidt (Stettin) den Antrag, den Neichskanzler aufzufordern, dahin 8* wirken, daß den Millitäranwärtern einer größeren Anzahl sprachlich gebildeter demn 8ee⸗ regelmäßig Aufnahme in 8 raphendienst gewährt werde, motivirt hatte, nahn derecze Pundehtommͤsae das Wort: eine Herren! Zu dem vorliegenden Antrage erlaube ich u.

eine kurze Darstellung des gegenwärtigen Sachverhalls in vesach 188 zu geben. Es stehen grundsätzlich die Mehrzahl der Beneseehähce in der Telegraphie den versorgungsberechtigten Militärs offen. Außer den versorgungsberechtigten Militärs werden junge Männer in der Telegraphenverwaltung aufgenommen und angestellt, welche im All⸗ gemeinen die Bildung eines Abiturienten von einem Gymnasium oder einer Realschule erster Ordnung besitzen, außerdem aber aller⸗

dings den Nachweis führen, daß sie entweder irgendwelche der neuen Sprachen, namentlich Englisch oder Französisch mit Fertigkeit hand⸗ haben, oder daß sie den Nachweis besonderer hervorragender Kenntnisse

n den Leßren der Physik und der Chemie, speziell in der Lehre von der Elektrizitäät und vom Galvanismus führen. Bisher sind jährlich im Durchschnitt 20 junge Leute dieser Art angenommen worden. Wenn in irgendwelchen Bestimmungen oder Berichten gesagt worden ist »im Wege der Gnade«, so hat dies eine formelle Sehe welche auf die geltenden reglementarischen Bestimmungen zurückzu⸗

ühren ist Es sind nämlich nicht nur bei der Telegraphie, sondern

n allen Verwaltungszweigen Stellen, welche hauptsächlich den ver⸗

orgungsberechtigten Militärs zugänglich sind; für andere Anwärter, welche für die Laufbahn in dieser Beamtenkarriere angenommen werden muß die Genehmigung Sr. Majestät mittelst eines Verichts, welcher jährlich einmal erstattet wird, nachgesucht werden. Dieser Umstand hat aber bis jetzt nicht erschwerend für die Annahme und den Eintritt. junger Leute aus dem Civilstande in die Telegraphie gewirkt. Die jungen Leute können zu jeder Zeit eintreten; nur müssen sie sich gefallen lassen, daß die einen 5 oder 6, die anderen 10 Monate I1I warten, bis sie den definitiven schriftlichen Bescheid erhalten. Sie sind wirklich als Beamte aufgenommen. Es haben sich allerdings manche junge Männer gemeldet, welche glaubten, den Nachweis führen u können, besondere Kenntnisse der Art zu haben, wie ich sie vorhin bezeichnet habe, und es kam bisweilen vor, daß sie der Prüfung, welche mit ihnen angestellt werden muß, nicht genügten; aber that⸗ 1. wird jeder junge Mann, der die nöthige Bildung und die 8 gecen. Feenc Jrn ee n die ihn für die spezielle Verwendung eignet erschei i “” Heeig scheinen lassen, mit Freuden in der

In Betreff der Betriebsausgaben für die Reichs⸗ eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen der Stüchs.

Minister Delbrück dem Abg. Oehmichen: Der Herr Vorredner kann versichert sein daß i ückli 8 . . ü daß ich sehr glückli 8 wenn es mir gewissenhafterweise badafich Fee süin bei den elsaß⸗lothringenschen Eisenbahnen niedriger n 8 ringen als sie im Etat stehen, also einen größeren Ueberschuß 88 55 erscheinen zu lassen, als er hier steht. Ich erinnere zunächst a 5 aran, daß es sich hier um einen Etat für eine Anstalt handelt, in Beziehung auf welche Erfahrungen, auf die sich sonst ein Etat mit ve oder weniger Sicherheit gründen läßt, bei Aufstellung dieses Etats erst aus einer so kurzen und so exceptionellen Periode vor⸗ lagen, daß man sie eigentlich als nicht wohl vorhanden an⸗ 5 - ist in noch viel „wie alle anderen Ihnen vorgelegte Etats, ein Voran ü dessen Endergebniß ich durchaus nicht die Garantie Eb es wird mich sehr freuen, wenn der Ueberschuß größer ist, als er hier ausgebracht ist, ich kann aber durchaus nicht eine Gewähr dafür 111““ F 1— aufkommt. er die Regiekosten, wie sie der Herr Vorre eichnet hat, so unverhältnißmäßig hoch in Ansch as würde ich, wenigstens im Vergleich mit den Ergebnissen der preußischen Staatseisenbahnen nicht zugeben können. Sie sind hier 9 Ansatz gebracht mit rund 60 Prozent, während bei den preußischen 8 aatsbahnen, ohne Einrechnung der neuerlich im preußischen enteer festgesetzten Gehaltserhöhungen, die eine recht erkleck⸗ 88½ Summe ausmachen, die Regiekosten betragen, und zwar: ei der Niederschlesisch⸗Märkischen Bahn, die sich bekanntlich

eminenterem

11“

Main⸗Weserbahn 59 5 pCt., bei der Nassauischen Bahn

der Westfälischen Bahn 68/5 pCt., 53,3 pCt., bei

bei der Hannoverschen 63 pCt.

60 pCt., wie er hier angenommen ist, keineswegs als h und ich wiederhole, daß ich für mein Theil recht Hagiegen Pis Weche, wenn er wirklich innegehalten wird. Daß bei den Elsaß⸗Lothringen⸗ schen Eisenbahnen die Regieausgaben zum Theil höher sind, wie bei anderen, das beruht unter Anderm auf dem Umstande, wie ich bei Gelegenheit der Diskussion des Telegraphen⸗Etats schon beiläufig zu erwähnen gehabt habe, daß dort relativ höhere Gehälter haben gezahlt werden müssen, als in Deutschland. Wir sind in der Lage gewesen relativ nur sehr wenig von den früheren Beamten der stbahn in den Dienst der deutschen Verwaltung übernehmen zu können, leider nur sehr wenige, und sind deshalb in der Nothwendigkeit gewesen aus den sämmtlichen übrigen Bundesstaaten das Personal zusammen / zusetzen, und wir haben bei dieser Zusammensezung des 8 mit den Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt, die ich vorher be⸗ 5 chnet habe und die dahin geführt haben, die Beamten höher zu esolden, als sie in Deutschland besoldet werden. 8 8 8 Vortehner, ist sdann einge ausgesetzt ist für den allmählichen Erwerb der Ei gS nach Münster. Der Herr Vorredner hat de e en dies ein Eigenthumserwerb ist, den das Reich macht, und ich gebe ihm darin ferner Recht, daß die Aufwendungen, die für diesen Eigenthumserwerb gemacht werden, wenn sie auch hier in der Be⸗ rechnung der Ausgaben mit erscheinen, bei einer demnächstigen etwai⸗

en Regulirung der ganzen F stelt werden müssen. ganzen Frage als Kapitalauslage zu Buche ge

Nach dem Abg. v. Roggenb b Delbrück das Porbach ergriff der Staats⸗Minister

angen auf die Summe,

daß, wie ich voraussetze, in wenigen Tagen dem Reichstage ei entwurf vorgelegt werden wird, welcher einen Feenee hezaßt n Beset⸗ u einer Vermehrung der Ausrüstung der elsässisch⸗lothrin ischen ahnen, um den Betrieb auf den in Elsaß⸗Lothringen vorhandenen von Privatgesellschaften gebauten Bahnen zu übernehmen und zugleich, um den weiteren Ausbau des elsässisch⸗lothringischen Eisenbahnnetzes anzubahnen. Es wird bei der Gelegenheit der Linien gedacht werden welche, abgesehen von der zunächst gestellten Kreditforderung, als solche zu bezeichnen sind, welche im Interesse des Landes sowohl, als Deutsch⸗ 8. 68— werden. Ich glaube, daß dann w ird, die von dem ilä Herbtgelet gabum Vrhüblich zu erden 1.. Vorredner nur beiläufig Die Motive zu dem dem Reichstage vorgel t Ge setz, betreffend die französische Krie 8 Ca 1eee G 1“ as Gesetz, betreffend die Feststellung des Haus . Hentchen Heiche für das Jahr S 4. SFenbeeg. Ftgtsr des att S. bestimmt im §. 8, daß die Verwendung der von ran E ädi 827 Kriegs⸗Entschädigung durch Reichsgesetz geregelt er vorliegende Entwurf, welcher diese Regelun hat, geht nach zwei Seiten über die in 84 angegänhrecn zo glusgoh⸗ gezogenen Grenzen hinaus. Er faßt ins Auge die Verwendung nicht los der bereits gezahlten, sondern auch der auf Grund der Verträge vom 26. Februar und 10. Mai v. J. noch zu zahlenden Kriegs⸗Ent⸗ schädigung nebst Zinsen, und er faßt ferner in's Auge die nicht blos der Kriegs⸗Entschädigung, sondern auch der von der Stadt aris gezahlten Kontribution und des Netto⸗Ertrages der in rankreich während des Krieges erhobenen Steuern und örtlichen ontributionen. Die Kriegsentschädigung beträgt fünf Milliarden Francs oder 1,333,300,700) Thlr., die am 3. März d. J. fällig ge⸗ wordenen Zinsen belaufen sich auf 150 Millionen Francs oder 40,000,000 Thlr., die Kontribution der Stadt Paris betrug 200 Mil⸗ lionen Francs oder 53,500,000 Thlr., die in Frankreich erhobenen Steuern und nicht für besondere militärische Zwecke verwendeten ört⸗ lichen Kontributionen haben, nach Abzug der Kosten für die Verwal⸗ bins derfegigen eile Frantreichs in welchen sie C sind, für ½12¾ vükabner Haihfas7 Iir ergeben 14,786,961 Thlr., macht ierzu werden noch fünf Prozent Zinsen für drei Milli vom 2. März d. J. ab bis zum Zeitpunkt der Zahlung gsoben 1. 8₰ 8 März 1874 treten. Uigemeine Zwecke des Reichs sind bereits erhebliche Sum⸗ Se die Kriegsentschädigung angewiesen. Zuerst scheh 8Sge 9 ensvertrag vom 10. Mai vorigen Jahres selbst die Summe von 8 L e. z,gr Francs oder 86,666,666 Thlr. als Kaufpreis für den 8 lsaß⸗Lothringen belegenen Theil des der Ostbahn⸗Gesellschaft ge⸗ hörenden Eisenbahnnetzes. Sodann im Wege der Reichs⸗Gesetzgebung,

und vmcs 8 ‚Kdurch das Gesetz vom 14. Juni v. J. (Reichsgesetzb Perecseasched ngsn fr. 9. in diesem SARbich Bg. hegccmein j 8 Fäensafageg süs gsleistungen, welche auf etwa 36,700,000 Thlr. durch das Gesetz von demselben Tage (Reichs⸗Gesetzbl in diesem Gesetze näher bezeichneten Ereischar heset 7 68 3ℳ adungscigenthümer und Mannschaften der während des Krieges I1“I“ beziehungsweise in außerdeutschen Häfen zurückgehaltenen chiffe, im Betrage von ungefähr sechs Millionen Thalern, 5 urch das Gesetz von demselben Tage (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 253) e Summe von zwei Millionen Thalern zur Gewährung von Bei⸗ hülfen an die aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen,

ünstiger Betriebsverhältnisse erfreut, 61,68 Proze rh Frozent, bei

durch das Geseß vom 22 Juni v. J. (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 271)

Personals

Dies sind Zahlen, die, wie ich glaube, darthun, daß der Satz von

Krredite, welche 19,792,719 Thlr. betragen hat,

eisernem Vorschuß für

Ich will mich auf die kurze thatsächliche Bemerkung beschränken,

Verwendung

. Kriegsentschädigung anzuweisen sein möchten.

mene Theil der Kriegs⸗Einnahmen deutschen

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die Summe von vier Millionen Thalern zur Gewährung von Bei⸗ hülfen an Angehörige der Reserve und der Landwehr, durch das Gesetz von demselben Tage (Reichs⸗Gesetzblatt S. 307) die Summe von vier Millionen Thalern zur Verleihung von Do⸗ tationen, durch das Gesetz vom 11. November v. J. (Reichs⸗Gesetzblatt .403) die Summe von 40 Millionen Thalern zur Bildung eines

S Reichs⸗Kriegsschazen, urch das Gesetz vom 22. November v. J. (Reichs⸗Gesetzblatt für Ausrüstung und

S. 396) die Summe von 11,440,000 Thalern Instandsetzung der Reichs⸗Eisenbahnen, . durch die §§. 2 und 3 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts⸗Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1872, vom 4. De⸗ zember v. J. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 412) ) 1) die im laufenden Jahre in emäßheit des Gesetzes vom an Invaliden, sowie an

27. Juni v. J. (Reichsgesetzblatt Seite 275) Hinterbliebene von Offizieren, Beamten und Soldaten in Folge des

Krieges von 1870771 zu zahlenden Pensionen, Pensionszuschüsse, Er⸗ iehungsgelder und Beihülfen, welche, einschließlich der, bereits im Jahre 1871 geleisteten gleichartigen Ausgaben auf ungefähr 14,700,000 Thaler zu berechnen sind,

2) die Mindereinnahme aus der Abbürdung der Zoll⸗ und Steuer⸗

endlich durch die, im Reichshaushalts⸗Etat für 1872 (Reichsgesetz⸗ blatt Seite 415) Kapitel 7 der Einnahme getroffene Bestimmung 2,000,000 Thlr. für den Betriebsfonds der Reichskasse, 1,222,000 Thlr. zu den Ausgaben der Marine⸗Verwaltung und 6,270,000 Thlr. zu die Verwaltung des Reichsheers, zusammen

9,492,000 Thlr. Durch den Friedensvertrag vom 10. Mai v. J. und durch die vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen ist also über einen Gesammt⸗

von ungefähr 234,800,000 Thlr. verfügt.

er vorliegende Entwurf, indem er über den, nach Abzug dieses Betrages verbleibenden Rest der im Eingange berechneten Summe verfügt, will und kann den Gegenstand nicht erschöpfen, denn er will und kann den Entschließungen der verbündeten Regierungen und des Reichstages über die Frage nicht vorgreifen, ob und welche Ausgaben für gemeinschaftliche Zwecke des Reiches in Zukunft noch auf die Seine Aufgabe ist nur erstens einige Ausgaben für öö Zwecke des Reichs sofort

auf die Kriegsentschädigung anzuweisen, 1 zweitens die Grundsätze festzustellen, nach welchen der für allge⸗ meine Zwecke des Reiches jetzt und künftig nicht in Anspruch genom⸗ Geeges dem vormaligen Nord⸗

Württemberg, Baden und Süd⸗ hessen zu vertheilen ist.

Den ersten Gesichtspunkt verfolgen die Bestimmungen in dem Artikel I. und unter Nr. 3 und 11 des Artikels II. Allgemeines Bedürfniß des Reiches ist vor Allem die Wieder⸗ herstellung, Vervollständigung und Ausrüstung der in elegenen Festungen, Straßburg, Neu⸗Breisach, Metz, Diedenhofen und Bisch, sowie die Erbauung und Einrichtung der erforderlichen Ka⸗ Lazarethe und Magazin⸗Anstalten in den offenen Garnison⸗ städten von Elsaß⸗Lothringen. Diese Zwecke erfordern, nach Inhalt der Anlage I., einen Aufwand von im Ganzen 39,250,950 Thlrn., von welcher Summe 15,817,328 Thlr. bis zum Schluß des laufenden

Jahres zur Verwendung kommen sollen.

Hierbei ist, was die Kosten der Erbauung und Einrichtung von Kasernen ꝛc. in den offenen Garnisonstädten von Elsaß⸗Lothringen anlangt, ausdrücklich hervorzuheben, daß in Elsaß⸗Lothringen die zur Unterbringung der Friedenspräsenz seines Truppenkontingentes erfor⸗ derlichen Kasernen, Lazarethe ꝛc. vorhanden und die den bezeichneten

d erheischenden Neubauten nur durch den Umstand bedingt sch im allgemeinen Interesse Deutschlands

ind, daß Elsaß⸗Lothringen 882 Rüsahegs 8— Okkupationstruppen stärker als andere deutsche Länder wird mit Truppen belegt bleiben müssen. Es folgt hieraus, daß dieser Aufwand ebensowenig dem elsaß⸗lothringischen Haushalts⸗ etat aufgebürdet werden kann, wie dies bezüglich des Aufwandes für Wiederherstellung der Festungen zulässig sein würde. 1 Als ein allgemeines Bedürfniß des Reiches ist ferner 8 bezeich· nen die Anlegung eines neuen Artillerie⸗Schießplatzes bei 1 Der Schießplatz bei Berlin, welchen die Artillerie⸗ rüfungs⸗ benutzt, gestattet die eeg-g; der Versuche mit weittragenden Geschützen nicht, weil dieselben nicht allein die Privat⸗Etablissements auf den Inseln im Tegeler See und - beiden Seiten der Schußlinie gefährden, sondern auch die Havel⸗ chiffahrt ernstlich bedrohen. Aus dieser Veranlassung haben daher diese . wichtigen Versuche sistirt werden müssen und es können dieselben ers dann wieder aufgenommen werden, wenn ein geeigneter Schießplatz erworben ist. Da von der Ausführung der Versuche die Entscheidung der wichtigsten Fragen für die Ausruͤstung namentlich der Küsten⸗ befestigungen, der Kaiserlichen Marine und des Belagerungsparks ab⸗ hängig ist, so ist die beschleunigte Beschaffung eines geeigneten Schieß⸗

8 eine Nothwendigkeit. plagea eig. ö ist eine Eisenbahnverbindung dieses Schieß⸗

es mit Berlin, da auf anderem Wege die schweren Vene te bis zu 550 Centner gar nicht nach dem den geschafft werden können. Diese Verbindun Interesse der Schießversuche herzustellen, sondern wichtig für das Eisenbahn⸗

Betrieb auf einer größeren gung, und welches als ein den Gesammtintere

anzusehen ist. Es ist eine Bahn sekundärer

Bunde⸗ ayern,

sernen,

Geschütze im Schießplatze wür⸗ ist nicht allein im ie ist auch besonders Bataillon, für welches der selbständige Strecke geicisermaßen eine Lebensbedin⸗ en dienendes Institut

Natur mit leichten

die nur mit geringer Geschwindig⸗

werden

des

wird

Masse,

er, den g

dung

eine 1

sperr

Schienen in Aussicht genommen! 85 befahren werden soll. Die Zusammensetzung der

für diese Zwecke

Mace 89 scheiden

Krieges zu keiner Seit eine finanzielle der vorgenannten Theile den Krieg nicht aus gemeinschaftlichen, son⸗ dern aus eigenen Mitteln geführt h ständen die Erstattung der Kri Masse nicht nur den thatsächliche sondern auch die Auseinandersetzung nachthei iger Weise verzögern würde.

legenheit ens, Südhessens zu betrachten, und es ben als gemeinschaftliche zu behandeln

1

meinsame K zu werden. macht/ Effektivstandes an Diese Ausgaben

haben. d Desarmirung der F

Armirung un Artillerie, in den durch de Ausgaben für die Kriegsmarin Einrichtungen zur Küsten .

ellung von Ei nicht in Feldtelegra⸗ d deren Betrieb, sowie in einigen

gehende die Anlegung und Wiederher der Kriegüͤhrung und für die, gen un 1 Ausgaben. aus der Masse vorweg zu erstatten sein.

ne Maßstab reicht aber auch insofern nicht aus, als

anderen min

dere die indir wägung dieses dem Maßstabe zu bringen, diesen Gesi und III. des Fhtoxaers.

Der Artikel II. ng erwachsenen Kosten

Auf

Kriegführu

5 stuͤn 1:9, 8 Festungen, un Bund, 1,324/650 70,847 Thlr. 16 zu 2: 7,945,836 Thlr. für Thlr. für den Norddeutschen

auf 7,450,000 . 29 für Württ

Bayern, zu

e 66,511

die in

soll.

Den für allgemeine

noch zu bestimmenden Thei dem vormaligen Norddeutschen Bunde, und Südhessen vertheilen. Denn wenn auch der Krieg als Sache ganz Deutschlands Gedanke nahe liegen könnte, d Krieges als gemeinschaftlich anz decken seien, so steht dieser Folgerung die Erwägung ent⸗ entgegen, daß die politisch⸗militärische Gemeinschaftlichkeit

als eine

Bayerns, Württembergs, Ba werden nur diejenigen Ausga h- welche in Folge des Krieges, ei es durch die Okkupation französi die besonderen Verhältniss über die Friedens⸗Etats wachsen werden. Als Maßstab der die militärischen Leistungen der ei um welche es sich handelt, gen ist, so erscheint es als „v. niß vertheilt wird,

mitgewirkt h richtigsten darge jedem Theile ge derjenigen;, derjenigen, welche in der wachung der Gefangenen und zum Inzwischen bedarf der angegebene Maßstab nach

einer Berichtigung.

v.

innere An

8

in welchem

stellten Mannschaft welche sich auf dem K Heimath

unächst reicht er nicht aus,

fallenden Telegraphenanla der erheblicher

speziell zu liquidiren und Der angegebe 1 mit Rücksicht auf die Grundlagen,

esammten von den ekten Schäd G Umstandes führt dahin, bei der

nach dem

Kosten belaufen si nahme der gestellten A.

und Thlr.

bahnen

riegführun Die Krieg 1 u welchen einzelne Betheiligt 65 1 iekerh estehen hauptsächli

estungen und für die Belagerungs⸗ i Krieg veranlaßten außeretatsmäßigen e⸗ Ferthe g

Posten zu nmeldungen auf 9,928,369 Thlr. f 8,469, hlr. für Bayern, für

3: 9,119,498 Thlr. für

Norddeutschen Bundes zu schen Fugze

der militärischen

Effektivstande zu

war au

Baden,

96

war auf

im Interess e der

ehungsg estreiten sind, gesetzlich bestimmt und soll, laut des dem Reichshaushaltsetat für 1873, auch für das

Nr. 11 des Entwurfs will ein für diese unmittelbar aus dem Kriege her⸗ durch die Kriegsentschädigung getragen

wecke des Reichs nicht bestimmten oder der Einnahme will der Entwurf zwischen Bayern, Württemberg, Baden

riegskost

e der in Elsaß

unentbeh

ist

die Kosten usehen und aus der

ie Be

Die militärische Lei vörd stellt durch den durchschnittlichen Effektivstand der von en und Pferde, und zwar sowohl riegsschauplatze befanden, als auch um Schutze der Küsten, zur Be⸗ arnisondienste verwendet wurden.

elder und

unter Nr. 3 des Artikels II. begehrten Summe von 1,375,000 Thlrn. F 8 Anlage 2. a vom 27. Juni 1871 ( eichsgesesblatt Seite 275) sionen, Pensionszuschüsse, Erz Kriegsentschädigung zu b oben erwähnt, bereits Reichstage vorliegenden kommende Jahr bestimmt werden. Die Vorschrift im Artikel II. allemal den Satz feststellen, daß vorgegangene Last des Reiches

Folge des letzten Krieges auf Grund des Gesetzes

u zahlenden Pen⸗ b eihülfen aus der für das laufende Jahr, wie

gemeinschaftlich

dieses gemeinschaftlichen gemeinschaftlichen

8 worden ist und deshalb der a

war, daß vielmehr jeder

at, und daß unter solchen Um⸗ en aus der gemeinschaftlichen Verhältnissen nicht entsprechen, wischen den Betheiligten in

ie Deckung der des Norddeutschen Bundes,

seit dem 1. Juli vorigen Jahres, scher Gebietstheile Lothringen dislozirten Truppen

hinaus erwachsen sind und noch weiter er⸗

vorzunehmenden Vertheilung bieten sich zunächst nzelnen Theile dar. - das Ergebniß militärischer Leistun⸗ tig, wenn

sei es durch

Denn da die

dieselbe in dem Verhält⸗

theiligten zu diesem Ergebniß stung aber wird relativ am

zwei Seiten hin

um allen militärischen für die ge⸗

in

in Betheiligten g en keineswegs zur Geg

rlichen Leistungen vollständig gerecht ührung hat gewisse Ausgaben nothwendig ge⸗ e weit über das Verhältniß ihres d Pferden hinaus beigetragen

in dem Aufwande für

dem Aufwande für vorüber⸗ für Stromsperren, für enbahbnen im Interesse das Bereich der Feldtelegraphie

Alle diese Ausgaben werden

aus welchen er abzuleiten ist, rmachten Aufwand; insbeson⸗ Die Er⸗ ertheilung neben

Leistung auch denjenigen in Anwen⸗

nach welchem die Lasten im chtspunkten beruhen die

ezeichnet unter Nr. 1 „welche, d bewirkende Vertheilung men nicht in richtigem Verhältniß erstattet werden würden. ch nach den bis jetzt Nr. 8 und 9;

ür die Armirung und Desarmirung der 200 Thlr. für den Norddeutschen 63,672 Thlr. für Württemberg,

Reiche werden. Artikel II. Nr. 1 bis 10.

bis 9 diejenigen durch die wie oben bemerkt, durch der Einnah⸗ Diese vorliegenden, jedoch, mit Aus⸗ noch nicht geprüften und fest⸗

das Belagerungsmaterial, und zwar

Bund, 285,442 Thlr. für

emberg, 180,734 Thlr. für Baden die Kriegsmarine zu Gunsten des

lr. für die und Strom⸗ ür Bayern, 54,745 Thlr.

zu 5: 6,335,959 Thlr. für Anlegung Kriegsführung ꝛc.,

ür den Norddeutschen Bund, für Baden.

und Wiederherstellung von und zwar auf