1872 / 121 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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6,079,942 Thlr. für den Norddeutschen Bund, 49,457 Thlr. Bayern, 206,560 Thlr. für Baden,

zu 6: 685,727 Thlr. für nicht in den Bereich der Feldtelegraphie Telegraphenanlagen ac., und zwar auf 643,411 Thlr. für den Norddeutschen Bund, 6105 Thlr. für Bayern, 28,205 Thlr. für Würt⸗ temberg, 8006 Thlr. für Baden, zu 7: 4,645,747 Thlr. für die einstweilige Civilverwaltung in

rankreich ꝛc., und zwar auf 4,638,962 Thlr. für den Norddrutschen

und, 6786 Thlr. für Bayern. 1“ 1

„Die voöͤm Norddeutschen Bunde liquidirten Kosten sind aus⸗ schließlich durch den Betrieb der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen während der Zeit von der Okkupalion im August 1870 bis zum Schluß des Jahres 1871 entstanden. Denn es sind in dieser Zeit mit Einschluß der aus norddeutschen gezahlten Zuschüsse im Betrage von 310,000 Thlrn. und 318, Thlrn bei dem Betrieb dieser Bahnen vereinnahmt worden 7,672,831 Thlr. Die geleisteten und voraussichtlich noch zu leistenden vFIn⸗ berechnen sich auf 11,884,333 Thlr., die Mehr⸗Ausgaben auf 4,211,502 Thlr. In der Erhebung der seiner Zeit gestundeten Fahr⸗ und Fracht⸗ kosten für die Beförderung von Truppen und Munition auf den Bahnen in den okkupirten Landestheilen, sowie in Elsaß⸗Lothringen ist jedoch nicht durchweg gleichmäßig verfahren worden, indem diese Kosten zum Theil von den einzelnen Militärverwaltungen eingehoben worden, zum Thei! uneingezogen geblieben sind, da die Frage, ob eine solche Liquidation überhaupt stattzufinden habe, zwei elhaft er⸗ schien. Da während des Krieges eine solche Erhebung zweifellos nicht Statt zu finden hatte, und die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1871 erwachsenen Kosten für Truppen⸗ 2ꝛc. Beförderung edenfalls zu den unter Nr. 10 des Art. II fallenden militärischen “] gehören, so sind diese Bahnen für die gane Zeit von ihrer Oktupation an bis zum 31. Dezember 1871 als auf eichskosten ver⸗ waltet zu behandeln, und es ist nicht nur von einer weiteren Ein⸗ ziehung der Truppen ꝛc. Beförderungskosten abzusehen, sondern es sind auch die bereits eingezogenen Beträge dieser Art den betreffenden Militärverwaltungen zurückzuzahlen. Es erfordert dies einen etrag von etwa 427,460 Thalern und es erhöht sich hierdurch der gesammte Aufwand für die Eisenbahnverwaltung auf die oben angegebene Summe von 4,633,962 Thalern. 2 Thlr. für das Große Hauptquartier Sr. Majestät es Kaiser

zu 9: 206,889 Thlr. für von der Reichs⸗Hauptkasse in den Jahren 1870 und 1871 für gemeinsame Zwecke bestrittenen Aufwand, und war: 30,674 Thlr. für Maßregeln zur Küstenvertheidigung, 54,204

hlr. für Unterstützungen an ausgewiesene Deutsche, deren Staats⸗ angehörigkeit nicht nachgewiesen werden konnte, 56,314 Thlr. ar Warnung deutscher Schiffe bei Ausbruch des Krieges, 1370 Thlr. für Reisekosten und Tagegelder für die zu den Vertragsverhandlungen herangezogenen Kommissare, 14,984 Thlr. für Verwaltung der Kriegs⸗ entschädigungsgelder, 48,436 Thlr. für Vergütung für die bei Duclair versenkten englischen Schiffe, 355 Thlr. für sonstige Ausgaben.

Es sind dies diejenigen durch die Kriegführung nothwendig ge⸗ wordenen Ausgaben, welche den einzelnen Betheiligten auf spezielle Liquidation vorab aus der Masse erstattet werden sollen. Sie rühren her aus der Zeit Fecper titer Finanzwirthschaft. Es schließen sich unter Nr. 10 des Art. II. an sie an eine Reihe von Ausgaben, welche, ebenfalls durch den Krieg veranlaßt, in die finanzielle Ge⸗ meinschaft fallen, nämlich die Posten der Okkupationstruppen in

rankreich und die durch die besonderen Verhältnisse in Elsaß⸗ LCothringen bedingten Ausgaben. Zwar bestand in der zweiten Hälfte des vorigen Jahres noch kein gemeinschaftlicher Etat für das Reichs⸗ heer, indessen konnte es keinem Zweifel unterliegen, daß es nur die daische Konsequenz des neu begründeten staatsrechtlichen Verhält⸗ nisses sei, wenn die seit dem 1. Juli v. J. in Folge des Krieges erwachsenden Kosten auf gemeinschaftliche Rechnung übernommen werden. An solchen Kosten sind angemeldet: 16,779,475 Thlr., und zwar: 252,359 Thlr. bei der Postverwaltung, 597,116 Thlr. bei der Telegraphenverwaltung, 12,798,085 Thlr. Mehrbedarf gegen den Friedensetat in Folge der Okkupation französischer Gebietstheile auf die Zeit vom 1. Juli 1871 bis 31. Dezember 1872 (über die Kosten der Königlich bayerischen Okkupationstruppen liegen keine Angaben vor), 3,131,915 Thlr. kehrkosten für die in Elsaß⸗Lothringen garni⸗ sonirenden Truppen (I. Juli 1871 bis 31. Dezember 1872).

Diese letzteren Kosten sind in der unter Nr. 3. beiliegenden Denk⸗

schrift näher nachgewiesen und begründet. bereits obe erMeöbhe. das hie Thnthattoten über die unter 1 bezeichneten Ausgaben noch nicht abge⸗ schlossen und festgestellt sind. Ihre Feststellung behält der Artikel r. dem Bundesrathe vor, denn es kommt darauf an, daß bei der Liqui⸗ irung von allen Betheiligten nach gleichen Genh ver⸗ fahren werde. Es erschien ferner nothwendig, jeden Zweifel darüber auszuschließen, ob der Rechnungshof verfassungsmäßig befugt sei, die Verwendung der vom Bundesrathe für die süddeutschen Staaten fest⸗ zustellenden Liquidate zu kontrolliren.

Der Artikel III. beschäftigt sich mit der Vertheilung des, Abzug der gemeinschaftlichen und der vorweg zu erstattenden Kosten verbleibenden Restes der Kriegsentschädigung.

„Die Gründe, durch welche bei dieser Vertheilung die Anwendung zweier Maßstäbe der militärischen Leistung und der Bevöͤlkerung geboten ist, sind oben angedeutet. Das Verhältniß, in welchem beide angewendet werden sollen der erste für drei Viertheile, der letzte für ein Viertheil ist nach der Natur der Sache ziffermäßig nicht zu begründen, es ist gewählt worden, weil es als der zutreffendste Seen ie⸗ Gesichtspunkte erschien, über welche die Betheiligten sich

eeinigt hatten.

ie als Ausdruck der militärischen Leistung gewählten Zahlen

für

V acquirirenden

den halbmonatlichen Rapporten für die Zeit vom 16. Jul 1. Juli 1871 ermittelten Effektivstande an mobilen ünd an nicht mobilen Mannschaften und Pferden, andererseits auf der, aus den vorliegenden Erfahrungen hergeleiteten Annahme, daß, wenn der mobile Mann = 1 gesetzt wird, der nicht mobile mit ½, das mobile Pferd mit 1 ¾ und das nicht mobile Pferd mit ¾ in Rechnung zu tellen ist. Auf diesen Grundlagen sind durch eine aus Bevollmäch⸗ igten des vormaligen Norddeutschen Bundes, Bayerns, Württem⸗ bergs, Badens und Südhessens zusammengesetzte Kommission die in dem Art. III. aufgenommenen Verhältnißzahlen feststellt.

Der Artikel 1V. des Entwurfs endlich beabsichtigt, einige durch die eingetretene Erweiterung des Reichsheeres erforderlich gewordene außerordentliche Ausgaben auf denjenigen Theil der Kriegsentschädi⸗ sung anzuweisen, welcher nach den vorstehend entwickelten Grund⸗ veaeg Norddeutschen Bunde, Württemberg, Baden und Südhessen zusteht.

Die erste dieser Ausgaben ist erforderlich

ur Erweiterung der Dienstgebäude 1

des Kriegs⸗Ministeriums und der Abtheilung für die

durch die Ereignisse der Jahre 1870 71 veränderten Bedürfnissen bei Weitem nicht mehr genügen.

Für das Kriegs⸗Ministerium ist eine Etatvermehrung um 5 Offi⸗ ziere und 22 Beamte eingetreten, wozu noch eine beträchtliche aber wechselnde Anzahl von kommandirten Offizieren und Hülfsarbeitern kommt; die Unterbringung dieser Arbeitskräfte und der damit hinzu⸗ tretenden Bureau⸗ und Registratur⸗Räume hat sich nur durch provi⸗ sorische Verlegung einer ganzen Ministerialabtheilung in ein anderes Gebaͤude, und durch vorläufige Benutzung von Bodenkammern er⸗ möglichen lassen, welche für solchen Zweck ganz ungeeignet sind. Die Errichtung der Reichsrayon⸗Kommission, die Beru ung mehrerer an⸗ derer Kommissionen zur Berathung von Organisationsfragen, und die beständig schwebenden Verhandlungen zwischen dem Kriegs⸗Ministerium und den einzelnen Bundesstaaten, erfordern besondere Berathungs⸗ immer, eren Mangel überaus störend auf den ganzen Geschäftsbetrieb wirkt. Es liegt in der Absicht, diese Mängel durch Neubau eines größeren

hinsichtlich des Emplacements für diesen Neubau⸗ schweben noch Ver⸗ handlungen; da indessen dazu voraussichtlich eine arbitrirt werden müssen. . Hinsichtlich des Dienstgebäudes des ähnliche Verhältnisse vor; die eingetretene Etatvermehrung beträgt 15 Offtziere und 11 Beamte; dazu fommt aber noch eine beträcht⸗ liche Anzahl von Offizieren, welche von den anderen Bundesstaaten vorübergehend hierher kommandirt werden. Eine Erweiterung des Gebäudes auf dem bisherigen Grundstück ist nicht angängig, es vs vielmehr auf Neubau auf einem zu den Nachbargrundstück Bedacht genommen werden; da die

Kosten des letzteren voraussichtlich sehr bedeutend sein werden, so ist der Geldbedarf für die Erweiterung nicht unter 300,000 Thlr. zu veranschlagen.

Fernere Ausgaben sind zur Erweiterung der Militär⸗Bildungs⸗ anstalten erforderlich.

Nachdem durch Artikel 12 der zwischen dem Norddeutschen Mäürtiemberg geschlossenen Militärkonvention d. d.

ersailles, den 21. F 16

Verlin, es . 1870 dem Königreiche Württemberg die Theilnahme an den Militär⸗Bildungsanstalten zugesagt, und nachdem eerner dem Kontingent des Großherzogthums Baden durch seine ebernahme in den Verband der preußischen Armee derselbe Anspruch erwachsen ist, entsprechen die für die norddeutsche resp. Königlich preußische Armee vorhandenen Militär⸗Bildungsanstalten räumlich nicht mehr den Anforderungen, welche nunmehr an sie zu stellen sind. Die in Betracht kommenden Militär⸗Vildungsanstalten bedürfen daher sämmtlich einer größeren oder geringeren Erweiterung.

1) Die Kriegsakademie, in welche bisher alljährlich höchstens 60 Iffnere eintraten, wird, um den Ansprüchen der Armee genügen zu können, in Zukunft alljährlich etwa 90 Offiziere aufnehmen müssen. Dies ist ohne Theilung der bestehenden drei Coeten in Parallel⸗ coeten nicht durchführbar, wenn nicht die wissenschaftlichen Erfolge dieser ersten Militär⸗Bildungsanstalt in Frage gestellt werden sollen. Demgemäß macht sich die Nothwendigkeit geltend, für das Insti⸗ tut ein anderes Dienstgebäude zu erlangen, zu welchem Zwecke die Baulichkeiten der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieurschule in Aus sicht genommen sind. Die Kosten des Umbaues werden auf etw 00,000 Thlr. veranschlagt.

2) Bei der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieurschule muß in Folge der vorerwähnten Konventionen und auch in F der Formation des XV. Armee⸗ von 260, auf eine solche von 350 Offizieren gerechnet werden, welche die vorhandenen Baulichkeiten den erforderlichen Raum nicht

lewäͤhren. Für den demzufolge projektirten Neubau ist ein Bauplatz ereits vorhanden.

3) Die ausgedehnteste Erweiterung muß das Kadettencorps er⸗ fahren. In der Centralanstalt zu Berlin haben die Räumlichkeiten keinesweg die wünschenswerthe Ausdehnung,

etatsmäßige Zahl von 700 Kadetten derartig unterzubringen, daß allen Anforderungen genügt werden kann, die an eine solche Er⸗ Fehungsaystalt gemacht werden müssen. Her Hinzutritt der jungen eute aus Württemberg, Baden und Hessen, welche hoffentlich in nicht ferner Zeit auch die aus Elsaß⸗Lothringen folgen werden, erfor⸗ dert nunmehr gebieterisch die Verle ung der Centralanstalt aus der

sind ziffermäͤßig zu begründen. Sie beruhen einerseits auf dem aus

8 8 1 8 1“ ““ ““ 6

1u“

jetzigen beschränkten Umgebung in eine freie Gegend. Der Bauplatz

. 1“ 1“ S

870 bis

220 zu erweitern sein.

persönlichen Angelegenheiten, sowie des Generalstabes, welche den⸗

welche jetzt nicht disponibel gemacht werden können, und Burcaugebäudes im Anschluß an das Ministerialgrundstück zu beheben;

3 d 8— theilweise Terrain⸗ erwerbung nöthig wird, so hat der Kostenbetrag auf 300,000 Thaler

Großen Generalstabes liegen

Cords anstatt auf eine Schülerzahl

um selbst die bis jetzt .

Institut ist Sr. Majestät dem eschenk offe⸗ rirt worden; er ist in Lichterfelde belegen.

Für 850 bis 900 Kadetten projektirt, wird die Errichtung der EX“X“ einen Kostenaufwand von etwa 2,460,000 Thlrn. verursachen. 1

In den Voranstalten ist auf die Gewinnung des Raumes für etwa 150 Kadetten Bedacht zu nehmen. Diesem Bedürfniß läßt sich durch Ausbau der vorhandenen Anstalten unschwer entsprechen.

Das Kadettenhaus zu Wahlstatt wird von 200 Kadetten auf Die Kosten der dazu erforderlichen baulichen Anlagen belaufen sich auf etwa 6000 Thlr. . 1

Die Anstalt in Oranienstein, welche für 140 Zöglinge ein⸗ gerichtet ist, bietet Gelegenheit, dort 200 Kadetten Unterzubringen, wenn durch Anba zweier Flügel die Räumlichkeiten vergrößert werden. Der Kostenüberschlag dieser Neubauten beläuft sich auf 90,000 Thlr. 8

Demnächst ist die Vergrößerung der Anstalt zu Ploen oder der zu Potsdam in Aussicht genommen und für dieselbe der Betrag von 100,000 Thlrn. zu veranschlaggen. 1 1

Beide Anstalten gewähren räumlich die Möglichkeit zu einer Er⸗ weiterung, da jedoch bei dem Kadettenhause zu Potsdam mit der Vermehrung der Zahl der Zöglinge auf 300 die Formation einer

für das neue

dritten Compagnie verbunden werden müßte, und hierdurch fortlaufend Mehrkosten erwachsen würden, so hat sich die Militärverwaltung noch nicht zu entscheiden vermocht, welches von beiden Projekten zur Aus⸗ führung gebracht werden soll. Die Vertheilung der vorbezeichneten Summen auf das lausende und die folgenden Jahre ergiebt die Anlage 4. 8 8

Der dem Rieichstage jetzt ebenfalls vorgelegte Post trag zwischen Deutschland und der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie wird durch folgende Denkschrift erläutert: 8 1

Die postalischen Beziehungen zwischen dem früheren Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und der öͤster⸗ reichischꝛungarischen Monarchie andererseits waren durch die Verträge vom 23. und 30. November 1867 geregelt worden. b

In den desfallsigen Verhältnissen sind inzwischen wesentliche Ver⸗ änderungen eingetreten. Das Postwesen im Großherzogthum Baden ist nach Maßgabe der Verfassung des Deutschen Reichs in die Reichs⸗ erwaltung übergegangen.

8 Für ben Vrrkehr bnit Bayern und Württemberg finden in Folge der Versailler Verträge und der demgemäß in die Verfassung des Deutschen Reichs aufgenommenen Festsetzungen sowohl das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871, als auch das Gesetz über das Posttaxrwesen im Gebiete des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871, gleichmäßig Anwendung.

Die veränderten Verhältnisse erheischten den Abschluß eines Post⸗ vertrages zwischen Deutschland und der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie. Die zu diesem Behufe mit der Kaiserlich Königlich öster⸗ reichisch⸗ungarischen Regierung gepflogenen Verhandlungen haben am 7. Mai d. J. zum Abschluß des vorliegenden Postvertrages geführt.

Nach Inhalt desselben sollen im Allgemeinen auch ferner die bis⸗ herigen bewährten ö insbesondere der Briefportosatz von 1 Sgr., beibehalten werden.

Das Porto für Postkarten (Korrespondenzkarten) wird auf 3 Sgr. bzw. 2 Kreuzer ermäßigt. Für Drucksachen und Waarenproben soll die der Taxberechnung zu Grunde zu legende Gewichtsstufe, welche bisher auf 40 Grammen normirt war, auf 50 Grammen erweitert 8 den dem Vertrage sind die Grundlagen für die Einführung des Postanweisungs⸗ un Postvorschußverfahrens im Verkehr zwischen Deutschland und der österreichisch⸗ungarischen Monarchie vereinbart. Die Kaiserlich Königlich österreichische und die Königlich ungarische Postverwaltung haben sich in dem noch einige andere Punkte um⸗ fassenden Schlußprotokoll verbindlich gemacht, auf die möglichst bal⸗ dige Einführung 88” Postanweisungs⸗, sowie auch des Postvorschuß⸗

ns hinzuwirken. ““ zauf den Transit schließen sich die Bestimmungen den Grundsätzen des Postvertrages mit Frankreich vom 12. Februar d. J. an.

Die Ausführung des Postvertrages ist zum 1. Januar 1873 in Aussicht vangeüeseha weil die Zustimmung der gesetzgebenden Ver⸗ ammlungen in Oesterreich⸗Ungarn erst zu diesem Termin erfolgt ein kann. 8 8 1

ie Nr. 21 des »Preuß. Handels⸗Archivs⸗ hat folgen⸗

den Fee Gesetz 1. Dänemark: Gesetz über die Stempel⸗ abgabe von aueglaändischen öffentlichen Werthpapieren. Eingangs⸗ abgabe von Weinen, Branntweinen ꝛc. in Island. Rußland: Auf⸗ hebung der Differentialzölle für spanische Schiffe. Oesterreich: Ein⸗ angszoll⸗Behandlung von gelbem Baumwoll⸗Oeltuch. Türkei: Reglement für die Passage der Handelsschiffe durch die Meerenge der Dardanellen und des Vosporus, nebst Instruktion. Spanien: ollermäßigungen für Waaren, die durch spanische Schiffe in die hilippinen eingeführt werden. Guatemala: Erklärung des Hafens von Champerico zum Aus⸗ und Einfuhrhafen. Statistik: Deut⸗ sches Reich: Sachsen: Auszug aus dem Jahresbericht der Handels⸗ tammer zu Leipzig für 1869 und 1871. Rußland: Jahresbericht des Konsulats zu Berdiansk für 1871. Belgien: Belgiens Spezial⸗ andel mit dem Zollverein in 1869 70. Großbritannien: Jahres⸗

schnittlich besser.

Das »Justiz⸗Ministerialblatt für die Gesetzgebung und Rechtspflege« Nr. 1 enthält: veränderungen, Titel⸗ und Ordensverleihungen bei den Justizbehörden. Folgendes Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 8ten April 1872: Bei der Anrechnung einer Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe (§. 60 des Deutschen Strafgesetzbuchs) ist das richter⸗ liche Ermessen an keine beschränkende Vorschrift, insbesondere nicht an den im §. 21 daselbst gegebenen Maaßstab gebunden.

Scttatistische Nachrichte. In München wurden im Jahre 1871 219,927 Scheffel Malz von 17 Braunbierbrauereien, dann 963 Scheffel von einer Weißbierbrauerei zur Bierbrauerei verwendet, wofür der Lokal⸗Malzaufschlag 560,877 Fl. betrug. Am Höchsten betbeiligt sind bei der Bierproduktion der Spatenbräu mit ungefähr 59,000 und der Löwenbräu mit ungefähr 45,000 Scheffel.

Im Regierungsbezirk Danzig haben sich die Winter⸗ saaten unter dem günstigen Einfluß der Witterung sichtlich gehoben und ist der Stand derselben im Allgemeinen befriedigend. Nur der Roggen hat sich nicht durchweg erholen können und ist theilweis um⸗ gepftügt worden. Die Sommerbestellung ist zum größten Theil

(Gewerbe und Handel.

Berlin, 24. Mai. r. Rudolf Mosse wird demnächst zur Bequemlichkeit des inserirenden Publikums des östlichen Theils Ber⸗ lins in der Königstr. 50, dem Nathhause gegenüber, eine Filial⸗ Chrlt unter der Firma: »Rudolf Mosse, Filiale Königs⸗ tadt« eröffnen.

b raffn 23. Mai. Der heut hier abgehaltene Wollmarkt war stärker als voriges Jahr besucht. Die Wäsche zeigte sich durch⸗ Die Kauflust blieb eine sehr rege und wurden von hiesigen und auswärtigen Käufern nicht unbedeutende Partien gute Rustikalwolle aus dem Markt enommen. Der Preis stellte sich hierfür um circa 4 bis 6 Thlr. höher als im Vorjahre und wurden für gute Reali as ss bis 65 Thlr., beste Wollen sogar mit 68 Thlr. ro Centner bezah 1 Im Frehelsrammebezirt Neuß ist nach dem Jahres⸗ bericht der dortigen Handelskammer das Getreidegeschaͤft im J. 1871 lebhafter gewesen, als seit Jahren; auf dem neußer Markt traf für 2,583,087 Thlr. Getreide ein. Dagegen war das Rapsgeschäft auf sehr enge Grenzen beschränkt, da am Niederrhein die Rapsernte änzlich mißrathen war. 1 8 b c 89 neußer Eisenhütte wurden im Jahre 1871 aus 831,097 Ctr. Eisenstein, 372,399 Ctr. Koks, 262,437 Ctr. Kalkstein und 39,377 Ctr. Kohlen 34,098,800 Pfd, Puddeleisen zum Werthe von Thlr. 426/000 produzirt und dabei im Durchschnitt 135 Arbeiter (mit 262 Familien⸗ mitgliedern) beschäftigt. Landwirthschaftliche Maschinen waren weniger gefordert. Die Nachfrage in gewerblichen Maschinen war dagegen eine gute. Die Ofenschleiferei und das damit in Verbindung stehende Hammerwerk nebst mechanischer Werkstätte, so wie die Feilen⸗ und Drahtstiften⸗Fabriken hatten im vorigen Jahre einen ziemlich guten Betrieb. Die Eisengießereien waren im Jahre 1871 gut beschaͤftigt. Das Fabrikat Ferese belief sich auf nahe an 5,000,000 fund Eisengußwaaren. Die hatte lebhaften Betrieb. m abgelaufenen Jahre wurden in der Rübenzuckerfabrik des Rheinischen Aktienvereins für Zuckerfabrikation 411,760 Ctr. Rüben verarbeitet, deren Produkt zur weiteren Verarbeitung nach Cöln befördert wurde. Die Fabrikation von Sauerkraut in Neuß hat große Dimensio⸗ nen angenommen. Das Geschäft in Baumwollwaaren, namentlich Biber und Calmuc hatte bei mittelmäßigen Preisen in der ersten Hälfte des Jahres einen ziemlich stillen Verlauf; in den folgenden Monaten war dasselbe jedoch sehr belebt, so daß die Produktion der, trotz erhöhter Preisforderungen, überaus starken Nachfrage kaum zu genügen vermochte. Die Fabrikation von Halbwollwaaren erhielt sich zwar in ste⸗ tem Fortgange, hatte indeß eine höchst ungünstige Konjunktur zu bestehen. Die Weißwaaren⸗Fabrikation kann der bei Weitem billigeren sächsi⸗ chen Konkurrenz die Spitze nicht bieten. Dagegen erfreute sich die abrikation der Binden wieder eines mächtigen Aufschwunges. ie Kunstwoll⸗Fabrikation gewann nach Beendigung des Krieges wieder ihren früheren Umfang Die Leder⸗Industrie des Jahres 1871 hat in Folge der Kriegsereignisse einen Höhepunkt er⸗ reicht, wodurch sich die Preise der rohen Häute der Art steigerten, daß dieselben in keinem erhältniß mehr zum fertigen Leder stehen. Das Baumaterialien⸗Geschäft in Neuß gewinnt in Folge der guten Lage von Neuß fortwährend See. Bedeutung. Ein dort errichtetes Papier⸗ und Pergament⸗Fabr kgeschäft begann im April v. J. seinen Betrieb. Der neußer Seidenbau⸗Verein hat auch im abgelaufenen Jahre eine Partie Tücher, die aus rheinisch⸗westfälischer Seide fabrizirt worden, unter seine Feen Dieselben, namentlich die 8, fanden allgemeine Anerkennung. 88e.g nnc. 24 Mai. In der heute stattgehabten außerordent⸗ lichen Generalversammlung der Aktionäre der Rhein⸗ Nahe⸗Eisenbahn wurde zunächst die Genehmigung dazu ertheilt, die noch unbegebenen Prioritzaten mit staatlicher Zinsgarantie behufs Vermehrung der Bauten und der Betriebsmittel auszugeben, sowie durch Annahme des Direktionsantrages der Regierung die Ermäch⸗ tigung ertheilt, sämmtliche Prioritäͤten zu konvertiren. Die Ver⸗ sammlung sprach die aus, die Direktion werde in vor⸗ theilhafter Weise die Mittel zu sofortiger Tilgung der Staatsvorschüsse beschaffen und beauftragte dieselbe mit ö. des Staatsvor⸗ schufses sowie Dotirung des Erneuerungsfonds. Schließlich wurde der Verwaltungsrath ersucht, ein Einverständniß mit der Königlichen

ericht des Konsulats zu Liverpool für 1871. Jahresbericht des Kon⸗ nkans zu Weons für 1871. Mittheilungen: Landsberg a. W. anzig. Bielefeld. ö“

Direktion bei Aufstellung der Bilanz zu erstreben. 1