diese Gesellschaft erworbenen Rechte kraft der vorerwähnten Verträge, verpflichtet sie sich, unentgelllich binnen sechs Wochen diese Rechte der deutschen Regierung abzutreten. Für den Fall, wo besagte Subrogation sich nicht verwirk⸗ lichen sollte, wird die französische Regierung Konzessionen für die der Ostbahn⸗ Gesellschaft gehörigen und auf französischem Boden gelegenen Linien nur unter der ausdrücklichen Bedin⸗ gung gewähren, daß der Konzessionirte nicht die im Großherzog⸗ thum Luxemburg gelegenen Linien ausbeute.
Art. 2. Die deutsche Regierung bietet zwei Millionen Fres. für die Rechte und das Eigenthum an, welche die Ostbahn⸗ Gesellschaft auf dem Theile ihres Netzes besitzt, der auf schwei⸗ zerischem Gebiete an der Grenze von Basel liegt, wenn die französische Regierung ihr die Zustimmung dazu binnen einem Monat verschafft.
Art. 3. Die Gebietsabtretung bei Belfort, welche die deut⸗
sche Regierung in Art. 1 des gegenwärtigen Vertrages zum Austausch für die im Westen von Thionville verlangte Grenz⸗ berichtigung anbietet, wird um das Gebiet der folgenden Dörfer vermehrt werden: Rougemont, Leval, Petite⸗Fontaine, Ro⸗ magny, Félon, La Chapelle⸗sous⸗Rougemont, Angeot, Vau⸗ thier⸗Mont, La Rividère, La Grange, Reppe, Fontaine, Frais, Foussemagne, Cunelières, Montreux⸗Chateau, Bretagne, Cha⸗ vannes⸗les⸗Grands, Chavanatte und Suarcec. Die Straße von Giromagny nach Remiremont, welche über den Wälschbelchen (Ballon d Alsace) geht, wird in ihrer ganzen Strecke bei Frankreich bleiben und, soweit sie außerhalb bes Kantons Giromagny liegt, als Grenze dienen.
Geschehen zu Frankfurt, den 10. Mai 1871. —
von Bismarck Jules Favre.
Arnim. Pouyer⸗Quertier E. de Goulard.
Geschehen zu Frankfurt a. M., 10. Mai 11. 8 Die Unterzeichneten, nachdem sie die Vorlesung des defini⸗ tiven Friedensvertrags angehört, finden denselben in Ueberein⸗ stimmung mit dem, was von ihnen verabredet worden ist. 8* olge dessen haben sie denselben mit ihren Unterschriften versehen. Die drei Zusatzartikel sind besonders unterzeichnet worden. Es ist vereinbart worden, daß dieselben einen integrirenden Theil es Friedensvertrags bilden. Der “ Kanzler des Deutschen Reichs hat er⸗ klärt, daß er e übernimmt, den Vertrag den Regierungen von Bayern, Württemberg und Baden mitzutheilen und ihren Bei⸗ tritt zu bewirken. 8 vypon Bismarck Zules Favre. b Arnim Pouyer⸗Quertier. 11“X“ E. de Goulard. GSeeschehen zu Frankfurt a. M., den 20. Mai 1871. Die Unterzeichneten, 8 6“ Herr Jules Favre, Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten der französischen Republik, Herr Augustin Thomas Joseph Pouyer⸗Quertier, Finanz⸗Minister der französischen Republik, ö“ Herr Marc Thomas Eugen v Goulard, Mitglied der National⸗Versammlung, ““ 1 etinerseits, 11““ 1 und andererseits der Fürst v. Bismarck, Kanzler des Deutschen Reiche der Graf Harry v. Arnim, außerordentlicher Gesandter uund bevollmächtigter Minister Sr. Majestät des Deut⸗ sschen Kaisers beim Päpstlichen Stuhle, 88 haben sich heute vereinigt behufs Auswechselung der Ratifi⸗ kationen des definitiven Friedensvertrages, welcher zwischen dem Deutschen Reiche und der französischen Republik am zehnten Mai dieses Jahres in dieser Stadt unterzeichnet worden ist. Herr Jules Favre und Herr Pouyer⸗Quertier legten die Ratifikations⸗Urkunde vor, unterzeichnet vom Chef der Exe⸗ kutivgewalt der französischen Republik am 18. Mai, sowie in beglaubigter Form eine Ausfertigung des Gesetzes, durch welche die Nationalversammlung unterm 18. Mai den Vertrag rati⸗ fizirt hat und durch dessen Artikel 2 die Nationalversammlung ihre Zustimmung zu der Grenzberichtigung ertheilt, welche durch §. 3 des 1. Artikels des Vertrages gegen die Erweiterung des Rayons um Belfort vorgeschlagen ist, sowie solche durch Para⸗ graph 3 genannten Artikels und durch den dritten der Zusatz⸗ artikel bestimmt worden. b Der Furst Bismarck und Graf Arnim legten ihrerseits die Ratifikations⸗Urkunde vor, unterzeichnet durch Seine Ma⸗
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folgenden Bedingungen:
d. d. Berlin, den 15. Mai, und eingefügt in die deutsche Ra tifikations⸗Urkunde, kraft welcher Se. Majestät der König von Bayern, Se. Majestät der König von Württemberg und Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden durch ihre be⸗ treffenden Bevollmächtigten dem Friedensvertrage vom 10. dieses Monats ausdrücklich beigetreten sind. 8 Nachdem diese beiden Dokumente verlesen waren, nahmen die französischen Bevollmächtigten Akt von dem Beitritt zu dem Vertrage, den die Bevollmächtigten Ihrer Majestäten der Kö⸗ nige von Bayern und Württemberg und Sr. Hoheit des Großherzogs von Baden Namens ihrer resp. Sou⸗ veräne, die deutschen Bevollmächtigten von dem obenerwähn⸗ ten, SFtge französischen Nationalversammlung angenomme⸗ nen Gesetz. Die Bevollmächtigten der beiden Reiche sind übereinge⸗ kommen, daß die Verabredungen über den Gebietsaustausch, von welchem Artikel 1 und der 3. Zusatzartikel handelt, nach⸗ dem dieselben von der französischen Regierung angenommen sind, einen integrirenden Theil des Friedensvertrags bilden und daß in Folge dessen die Grenzberichtigung zwischen Frankreich und dem Deutschen Reiche stattfinden solle. Hierauf erfolgte der Austausch der Ratifikationen in der Weise, daß das deutsche Instrument den französischen und das französische den deutschen Bevollmächtigten Sus gen. wurde. Zur Urkund dessen ist dieses Protokoll, in zwei xempla⸗ ren ausgefertigt, das eine in deutscher, das andere in fran⸗ zösischer Sprache, worden, nachdem Das deutsche Exemplar i das französische Exemplar den deutschen
gehändigt worden. 8 Jules Fapre.
v. Bismarck. Arnim. Pouyer⸗Quertier E. de Goulard.
von den resp. Bevollmächtigten unterzeichnet sie dasselbe gelesen und genehmigt hatten. den französischen Bevollmächtigten, Bevollmächtigten aus⸗
schlossen, wie folgt:
Nach Artikel 7 des definitiven Friedensvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und der französischen Republik vom 10. Mai c. soll die erste Zahlung von fünf hundert Millionen innerhalb der dreißig Tage stattsinden, welche der Wiederher⸗ stellung der Autorität der französischen Regierung in der Stadt
Paris folgen werden. — Die Modalitäten der Zahlung sind in demselben Artikel
festgestellt. 1 si Die Unterzeichneten sind indessen übereingekommen, daß für dies eine Mal die für die Zahlung vereinbarten Bedingungen derart modifizirt werden, daß 125 Millionen Francs in Billets der Bank von Frankreich in Zahlung genommen werden unter
1) vierzig Millionen werden bis zum nächsten 1. Juni be⸗ zahlt; weitere vierzig Millionen bis zum nächsten 8. Juni, 1 Jaüemn fünf und vierzig Millionen bis zum nächsten
Juni; der größtmöglichste Theil jeder Zahlung wird in Bank⸗ billets von hundert, fünfzig oder zwanzig Franecs statt⸗ finden; die Zahlungen werden in Straßburg, Metz oder Mülhausen geleistet. 1.“
Eine Summe von 125 Millionen à conto der zweiten Zahlung von einer Milliarde, wie solche in Artikel 7 des defini⸗ tiven Friedensvertrages vom 10. Mai d. J. festgesetzt ist, soll innerhalb der sechzig Tage gezahlt werden, welche dem für die Zahlung der ersten halben Milliarde festgesetzten Termine folgen werden. Diese Zahlung von 125 Millionen wird in den in genanntem Artikel 7 vorgeschriebenen Valuten erfolgen, so⸗ fern nicht ein anderes Abkommen stattgefunden haben wird.
Ausgefertigt in duplo zu Frankfurt, am 21. Mai 1871.
8 v. Bismarck. Jules Favre. 1 Pouyer⸗Quertier.
—IIn
—Die Nr. 21 des »Preuß. Handels⸗Archivs« enthält: Gesetz⸗ gebung: Deutsches Reich: Preußen: Cirkular⸗Verfügung des Koͤnig⸗ lichen Finanz⸗Ministeriums an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und an die Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. d. O., die Ver. zollung von französischem Wein betreffend. — Oesterreich: Exlaß des Finanz⸗Ministeriums, betreffend die zollamtliche Behandlung der aus dem Auslande für die Königlich ungarische Monopolsregie einlangen den Tabakssendungen. — Portugal: Gesetz vom 17. Dezember 1870 betreffend Abänderungen des Zolltarifs. Statistik: Deutsches Reich Bremen: Handel und Schifffahrt in 1870 (Schluß). — Schweden Fende sehe penh in Ystad in 1870. Mittheilungen; Berlin
emel. Bielefeld. Almeria. Benicarlo. Port Mahon. Beilage Griechischer Zolltarif vom 13/25. ,J 5 1867 nebst Abänderungen vom 6. Mai und 28. Juni 1867, 14/26. Maͤrz und 19 /31. Mai1
sestat den Deutschen Kaiser und König von Preußen am 16. des
sjaufenden Monats, sowie die Ausfertigung des Protokolls
“ 11“ 1 S 8 8
Königlichen
Die Unterzeichneten sind übereingekommen und haben be⸗
Häuten und Fellen, Hopfen,
3,7 pCt), rohes
Statistische Nachrichten.
Nach der kürzlich aufgestellten amtlichen Uebersicht der im Jahre 1870 im Zollverein zum Eingange verzollten oder zollfrei abgefertigten Gegenstände ist eine Mehreinfuhr gegen das Vorjahr, namentlich bei: Roheisen, Flachs und Hanf, Getreide und Hülsenfrüchten, Rohkupfer, rohem Leinengarn, Wein, Fleisch, Kaffee, Mühlenfabrikaten, Reis, Zucker, Pferden, Ochsen, Schweinen, Wollenwaaren ꝛc. hervorgetreten, wogegen der Import von: roher Baumwolle, Baumwollengarn und Baumwollenwaaren, Färbe⸗ materialien, Materialeisen und ganz groben Eisengußwaaren, rohen d en, Maschinen, roher Leinwand, Süd⸗ früchten, Heringen, Salz, Cigarren, Oel, Seidenwaaren, Steinkohlen, roher Schafwolle und Wollengarn, zum Theil erheblich geringer als in 1869 gewesen ist. Im Einzelnen war die Einfuhr der wichtigeren Handelsartikel im Vergleich mit dem Vorjahre folgende:
Abfälle 2,422,713 Ctr. (gegen 1869 weniger 358,375 Ctr. oder 12 % pCt.), rohe Baumwolle 2,189,483 Ctr. (weniger 83,479 Ctr. oder ein⸗ und zweidrähtiges Baumwollengarn 270,847 Ctr. (weniger 272,166 Ctr. oder 9,1 pCt.), Baumwollenwaaren 25,880 Ctr. (weniger 2732 Ctr oder 9,5 pCt.), kalzinirte Soda ꝛc. 120,926 Ctr. (mehr 14,127 Ctr. oder 13,2 pCt.), E 745,332 Ctr. (weniger 94,342 Ctr. oder 11/2 pCt.), Indigo 26,764 Ctr. (weniger 13,566 Ctr. oder 33/6 pCt.), Salpeter 384,300 Clr (mehr 6919 Ctr oder 1,8 pCt.), Schwefel 213,/817 Ctr. (weniger 162,024 Ctr. oder 43,1 pCt.), rohe Soda 205,766 Ctr. (mehr 43,287 Ctr. oder 26,6 pCt), Roheisen und altes Brucheisen 4,877,901 Ctr. (mehr 1,082,703 Ctr. oder 28,5 pCt.), Eisen in Stäben 161,275 Ctr. (mehr 1397 Ctr. oder 0,9 pCt.), Eisenbahn⸗ schienen 30,024 Ctr. (weniger 16,268 Ctr. oder 35,0pCt), Stahl 41,429 Ctr. (weniger 16 103 Ctr. oder 27,9 pPCt), Eisen⸗ und Stahlblech ꝛc. 35,028 Ctr. (weniger 3726 Ctr. oder 9,6 pCi.), fagonnirtes Eisen ꝛc. 42,411 Ctr. (weni⸗ ger 15.949 Ctr. oder 27/3 pCt.), ganz grobe Gußwaaren 249,358 Ctr. (weniger 45,341 Ctr. oder 15,4 pCt); grobe Eisen⸗ und Stahlwaaren 80,932 Ctr. (weniger 320 Ctr); Eisenerz 6,002,196 Ctr. (mehr 1,164,865 Ctr. oder 24,1 pCt.); Flachs, Werg, Hanf und Heede 1,564,687 Ctr. mehr 536,989 Ctr. oder 52,3 pCt.; Weizen 7,211,291 Schfl. (weniger
228,045 Schfl. oder 23/8 pCt); 4,115,333 Schfl. oder 51,2 pCt.); Gerste 4,/127,189 Schfl. (me 363,739 Schfl oder 9,7 pCt.); anderes Getreide 6,649,160 Schfl. (mehr 2,677,057 Schfl. oder 67,4 pCt.); Hülsenfrüchte 1,870,709 Schfl. (mehr 976,185 Schfl. oder 109 pCt.); Delsämereien 2,695,561 Ctr. (mehr 837,424 Ctr. oder 44,9 pCt.); rohes ungeschliffenes Spiegelglas 54,287 Ctr. (weniger 11,242 Ctr. oder 17,1 pCt); rohbe Häute und Felle 748,925 Ctr. (weniger 15,413 Ctr. oder 2,0 pCt.); 22,451 Ctr. (weniger 24,421] Ctr. oder 52,1 pCt); Lokomotiven, Tender u. f. w. 23,689 Ctr. (mehr 1937 Ctr. oder 8/8 „Ct.); Maschi⸗ nen, überwiegend aus Holz 28,189 Ctr. (weniger 6402 Ctr oder 18,5 pCt.); dergleichen; überwiegend aus Gußeisen, 183,055 Ctr. (weniger 13,350 Ctr. oder 6,7 pCt.); dergleichen, überwiegend aus Schmiedeeisen oder Stahl 41,463 Ctr. (mehr 3075 Ctr. oder 8 %° pCt.); Rohkupfer 235,784 Ctr. (mehr 14,245 Ctr. oder 6,4 pCt.), rohes Leinen⸗ garn, Maschinengespinnst 159,933 Ctr. (mehr 18,099 Ctr. oder 12,7 pCt.), gebleichtes ꝛc. Leinengarn 49,106 Ctr. (mehr 3990 Ctr. oder 8/8 pCt.), graue Packleinwand 113,796 Ctr. (mehr 5004 Ctr. oder 4,6 pCt.), rohe Leinwand 51,628 Ctr. (weniger 13,551 Ctr. oder 20/8 pCt.), Bier 117,023 Ctr. (weniger 13,396 Ctr. oder 10,3 pCt.), Branntwein, Rum ꝛc. 69,105 Ctr. (mehr 3090 Ctr. oder 4/7 pCt.), Wein 837,918 Ctr. (mehr 280,357 Ctr. oder 50,3 vCt.), Fleisch 175,369 Ctr. (mehr 134,309 Ctr. oder 327 pCt.), frische Südfrüchte 77,291 Ctr. (weniger 2386 Ctr. oder 2,9 vCt.), getrocknete dergleichen 229,715 Ctr. (weniger 53,579 Ctr. oder 18,9 pCt.), Gewürze 72,348 Ctr. (mehr 620 Ctr.),
eringe 559,028 Ton. (weniger 88,077 Ton. oder 13,6 pCt.), Kaffee
967/123 Ctr. (mehr 296,375 Ctr. oder 17,7 pCt.), Käse 69,018 Ctr. (mehr 4224 Ctr. oder 6,5 pCt.), Mühlenfabrikate 2,700,561 Ctr. (mehr 372/104 Ctr. oder 160 pCt.), Reis 1,153,798 Ctr. (mehr 271,242 Ctr. oder 30, 7 pCt.), Salz 1/011,381 Ctr. (weniger 50,184 Ctr. oder 4/¼ pCt.), unbearbeilete Tabakblaͤtter 626,167 Ctr. (mehr 3222 Ctr. oder 0 pCt.), Cigarren 10,577 Ctr. (weniger 2665 Ctr. oder 20/1 pCt.), Thee 17,424 Ctr. (mehr 103 Ctr.), Zucker 79,286 Ctr. (mehr 21,488 Ctr. oder 37,2 pCt.), Baumöl 24,327 Ctr. (weniger 9679 Cfr. oder 28,4 pCt.), desgl. zum Fabrikgebrauch 121,065 Ctr. (weniger 37,454 Ctr oder 23,6 pCt.), Leinöl 345,396 Ctr. (weni⸗ ger 131,297 Ctr. oder 27 5 pCt), anderes Oel 247,864 Ctr. (mehr 33,333 Ctr. oder 15’5 pCt.), Palm⸗ und Kokosnußöl 220,906 Ctr. (weniger 36,816 Cir oder 14,3 pCt.), Talg 223,993 Ctr. (weniger 40,662 Ctr. oder 15,3 pCt.), Rohseide 46,052 Ctr. (mehr 3493 Cir. oder 82 pCt.), Seidenwaaren 457 Ctr. (weniger 947 Cir. oder 17,1 pCt.), Halbseidenwaaren 3457 Ctr. (weniger 917 Ctr. oder 21,0 88 Braunkohlen 15,213,204 Ctr. (mehr 2,979,307 Ctr. oder 24,3 pCt.), Steinkohlen 33,318,086 Ctr. (weniger 3,678,644 Ctr. oder 9,9 pCt.), Petroleum 2,944,591 Centner (mehr 270,5ℳ Cir oder 6,1 pCt.), Uferde 66,378 Stüͤck (mehr 231178 Stüc oder 53,7 pCt.), Ochsen und Stiere 79,550 Stück (mehr 6203 Stüůück oder 8,4 pCt.), Kühe 47,534 Stück (weniger 8696 St. oder 15,4 pCt.), Schweine 604,111 Stuck (mehr 38,957 Stück oder 6/8 pCt), Hammel und Schafe 119,856 Stüd (mehr 15,263 St. oder 14,6 pCt), Schaf⸗ wolle 824,994 Ceniner (weniger 232,834 Ctr. oder 22,0 pCt.), rohes
Wollengarn 252,199 Ctr. (weniger 16,460 Ctr. oder 6,1 pCt.), unbe⸗
druckte, gewalkte Tuch⸗ ꝛc. und wollene Strumpfwaaren 83,114 Ctr. (mehr 29,136 Ctr. oder 54,0 pCt.). 8 11X“ Kunst und Wissenschaft. Kiel, 24. Mai. Nach dem heute aesgegevenen »Verzeichniß der Behörden, Lehrer und Studirenden« der Christ an⸗-Albrechts⸗Universität für das Sommersemester 1871 waren am Schlusse des Wintersemesters 1870,71 immatrikulirt 103 Studenten; davon gingen ab 36, es kamen hinzu 45 (21 neu immatrikulirte und 24 von auswärts zurückgekehrte),
erst im Frühjahr 1870 gegründet wurde,
Roggen 12,143,409 Schfl. r
Hopfen
so daß die Gesammtzahl der immatrikulirten Studenten jetzt 112 betr außerdem sind zum Hören der Vorlesungen berechtigt 88 Ganzen 123 an den E““ Die theologische Fa⸗ kultät zählt 56, die juristische 12, die medizinische 31, die philosophische 13 Studirende. Aus Schleswig⸗Holstein stammen 90, nämlich 53 Theologen, 7 Juristen, 22 Mediziner, 4 Philosophen und Philologen, 4 Mathematiker und Naturwissenschafter. Aus anderen preußischen Provinzen 1 Theoloce, 6 Mediziner, 1 Philosoph, 1 Mathematiker. Aus anderen deutschen Staaten befinden sich hier 8 Studirende: 1 Theologe, 3 Juristen, 1 Mediziner, 1 Philosoph und 2 Mathe⸗ matiker und Naturwissenschafter; ferner je 1 Mediziner aus Oester⸗ reich und Rußland, 1 Theologe und 2 Juristen aus Dänemark. Von den 21 neu Immatrikulirten sind 10 Theologen, 3 Juristen, 6 Medi⸗ ziner, 2 Mathematiker und Naturwissenschafter.
— In der am 21. Mai abgehaltenen Jahresfeier der Dr. Sencken⸗ Hergiesn naturforschenden Gesellschaft zu Frankfurt leitete * erste Direktor der Gesellschaft, Professor am Gymnasium
hr. W. Schmidt, seinen Bericht ein mit einigen Bemerkungen über die Vortheile, welche auch die deutsche Naturwissenschaft aus der Einigung und Kräftigung des Vaterlandes schöpfen werde. Die Ver⸗ hältnisse der Gesellschaft sind günstig, insbesondere ist trotz der Kriegs⸗ ercignisse die Rüppell⸗Stiftung für naturwissenschaftliche Reisen (vergl. besondere Beilage zum E“ 19. Nov. 1870), welche 1 ja ereits soweit erstarkt 85 Ma er 8 iee Die nerit erstache⸗ Fer de eite Direktor der Gesellschaft, Dr. — delte den Parasitismus in der Katat Ln
“ 1 ETEö
Regierungsbezir anzig hafte die Sommerbestellun Mitte Mai erst in den Höͤhegegenden und auf leichtem Boden sgelung werden können. Die Wintersaaten, welche den Winter im Allgemei⸗ nen gut überstanden hatten, haben im April durch Frost gelitten.
— Ueber den Stand der Saaten in Rußland enthält die „Mosk. Zeitung« folgende Nachrichten: Aus Woronesh, Charkow, Rosstow a. D. und Ufa wird mitgetheilt, daß die Winterfelder sehr gut stehen; im Gouv. Orel werden sie überall sehr gut befunden, auch lobt man sie in Ssaratow, Chwalinsk, Nowotscherkask, Tagan⸗ rog und in der Umgegend von Odessa. Ziemlich gut sind sie in Bessarabien. Im nördlichen Theile des Gouv. Kiew sind die Saa⸗ ten nach dem Aufthauen des Schnees auf den höheren Stellen unversehrt hervorgekommen. In den Gouv. Wilna und Kowno entfalten die Winterfelder ein gleichmäßiges frisches Grün. Nach den aus dem Kaukasus eingegangenen Nachrichten erwartet man in Gori die reichlichste Getreide- und Fruchternte. Aus Taschkent wird ge⸗ meldet, daß überall auf eine gute Getreideernte gehofft wird. Un⸗ günstige Nachrichten sind unterm 4. Mai aus dem nördlichen Theil des Gouv. Chersson wo der anhaltende Regen die Feld⸗ arbeiten stört und die Sintersaaten, besonders die frühen Weizen⸗ ase. b. E haan dg. 9 A größtentheils zu
runde gerichtet sind. Im Gouv. Olonez aben die Felder schon i vorigen Herbste stark durch Wärme gelitten. 8
v 8*
25. Mai. Allgemeine
Telegraphische Witterungsberichte v.
Bar. Abw Temp. Abw eg. or. EE.rM E. xxb
Himmelsansicht (Constantin. 337, — 128 1r NO., mäössig. bedeckt I“ 8 al. “ Memel 340,1 +₰ 3,3¹⁄ 8,8 +₰0,1NW., schwach. heiter. Königsbrg. 340,0 + 3,4 9,7 —0,1 NW. s. schw. heiter Cöslin 339,8 † 3,9 13,0 +† 2,5 Windstille. heiter. Stettin 340,6 +4,0 9,6 0,0 O., schwach. beiter. Putbus .. 337,8 *+2,9 12,2 +3,0 S0., schwach. heiter. Berlin 339,1 +† 3,5 10,8 +0,5 SO., schwach. ganz heiter. Seee 1 882 ,7 989. 8. eeüeeebes Sens heiter. atibor. 2 — 2,0 O., s. schwach. heiter. Breslau... 335,5 43,9 -13 86., still Torgau . 335,2 + 1,7 —1,4/SO., lebhaft. Münster 335,9 + 1, 5 +l, 1 O., schwach. “ .335,7 † 1, †0,s 0S0., mässig. 329,8 —- 1,7 +0,9 NO., schwach. Flensburg. 338,8 S0., schwach. gen 838,8 N 9 still. völlig beiter. ieler Haf. 339,23 SSO., mässig. schön. Fühelmah. 888, 889. lebkafr. völig eitum 337.7 SO., lebhaft. Bremen 337,7 880., mässig. Weserlenchth. 337,7 SS0., mässig. völlig heiter. Saee 88 1 L“ “ aparanda ,5 . still. eiter. “ 889” lebhaft. 18 75 iga 39,3 „ mässig. ewölkt. Stockholm. 339,5 W., g. Skudesnäs 338,1 O., lebhaft. Gröningen 337,8 SO., schwach. Helder 336,9 S., schwach. Hörnesand 339,7 O., still. Christians. 339,0 SSO., mässig. Constantin. 336,7 S., schwach.
1) Max. 18,6. Min. 7,0.
22
2 2₰ 2
2
— — S8000.2ö8S do S D S
2
ganz he heite
heiter. heiter.
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