1872 / 127 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

um ausdrücklich hervorzuheben, daß in diesem Artikel 50 ein sehr er⸗

ebliches Novum vorhanden istz eine Bestimmung, die eine bedeutende

ragweite hat und von der die Regierungen wünschen, daß kein Zweifel über den Sinn derselben bestehen bleibt. Es wird in diesem Artikel den Postverwaltungen eine ausnahmsweise Ermächtigung ertheilt und zwar in einem Umfange, wie sie sonst auf diesem Gebiete von der Legislative der Exekutive nicht ertheilt worden ist. Die Postverwaltung wird nämlich ermäͤchtigt, außer Abänderungen in den Sätzen für Drucksachen und Waarenproben auch Aenderungen in dem Fahrposttarif vorzunehmen. Diese weitgehende Ermächtigung, meine Herren, hat folgende Motive zur Grundlage. 1““ 8

Bekanntlich genügt der jetzt in Deutschland bestehende Fahrpost⸗ tarif nicht allen Wünschen in vollkommener Weise; es haben sich sogar verschiedene und ziemlich lebhafte Kritiken gegen denselben er⸗ hoben. Es dürfte hier bei der heutigen Diskussion nicht am Platze sein näher darauf einzugehen, ob dieser Tarif in der That zu hoch ist. In der stetigen Zunahme des Verkehrs äußert sich diese Wirkung allerdings nicht; wir haben im Jahre 1870 27 Millionen Packete befördert und im Jahre 1871 30. Millionen. Die Zunahme ist bei verschiedenen Post⸗ anstalten so außerordentlich gewesen, baß man, wenn man Werth darauf legt, die Einnahmen in einem entsprechenden Verhältniß zu den Ausgaben zu halten, eigentlich etwas weniger Zunahme des Packetverkehrs hätte wünschen mögen, welcher kostspielige Einrichtun⸗ gen erheischt. Der Tarif erscheint aber ferner auch in dem Falle nicht zu hoch, wenn man ihn vergleicht mit den Tarifen anderer Länder; eine solche Vergleichung ist aufgestellt worden im General⸗Postamte; und sie hat ergeben, daß die Tarife anderer Länder um 50 bis 100, ja Nd-. 859 pCt. höher sind, als der in Deutschland bestehende

ackettarif.

Nun, meine Herren, erkennen wir aber insofern die Klagen gegen den Tarif als gerechtfertigt an, als die Konstruktion des Tarifs eine sehr verwickelte ist, und als sich daraus allerdings verschiedene Miß⸗ verhältnisse für die Sendungen ergeben. Es soll damit den Urhebern dieses Tarifs durchaus kein Vorwurf gemacht werden; er ist im Fahrf 1867 zu Stande gekommen, wenn ich so sagen soll, unter einem ehr starken Atmosphärendruck, den die Prinzipien der verschiedenen Tarife es waren ihrer, wenn ich nicht irre, 17, die in den einzel⸗ nen Staaten bestanden, bevor das norddeutsche Postwesen gebildet wurde auf diesen Prozeß ausübten. Es war wesentlich ein Kom⸗

romiß, der mit den auf diesen verschiedenen Tarifen beruhenden Verkehrsgewohnheiten und den weit auseinander gehenden An⸗ damals geschlossen werden mußte; und es ist klar, aß, um nach keiner Seite hin einschneidend zu wirken oder die vielfach an den Packetverkehr sich knüpfenden Interessen zu ver⸗ letzen, eine Art Mosaikarbeit zu Stande kommen mußte, bei deren Anblick man das sorgsame Anpassen der einzelnen Steine merkt, aber allerdings den großen Zug einer freien Hand vermißt.

Es kommt uns nun darauf an, den Versuch zu machen und die umfassenden Vorarbeiten dazu sind im General⸗Postamt bereits seit mehreren Monaten im Gange eine prinzipielle Umgestaltung

if beizuführen, namentlich in dem Sinne wie es neu⸗ lich schon von jener Seite des Hauses (links) hier zur Sprache gebracht wuürde, eine Vereinfachung der Zonen herbeiführen.

Der Tarif besteht jetzt aus 23 Zonen, und wir sind mit den

Vorarbeiten beschäftigt, diese 23 Zonen womöglich auf eine einzige zurückzuführen und einen Einheitstarif in Wirksamkeit zu setzen, falls derselbe die Genehmißung der legislativen Faktoren erhält. Es wird das natürlich nicht in Beziehung auf alle Postsendungen geschehen können, sondern man wird der Natur der Sache nach eine gewisse Gewichtsgrenze beibehalten müssen, und als eine solche ist nach den bisherigen Ermittelungen diejenige von 10 Pfd. als die eea. erschienen, weil sie ca. 80 pCt. aller Packete umfaßt. Es wird nun vr für sämmtliche Packete bis zu diesem Gewicht, mithin bis 5 Kilo, einen einheitlichen Portosatz von 5 Sgr., womöglich auf sämmtliche Entfernungen im deutschen Postgebiet zu erreichen, und auf einer solchen oder ähnlichen Basis würde etwa der Vorschlag beruhen, welcher dem Bundesrathe und dem Reichstage zu unterbreiten sein wird. Dabei ist nun nicht zu verkennen, daß eine solche Taxe für nahe Entfernungen, für den Kleinverkehr und die Spezialindustrie etwas beschwerlich werden würde, und in dieser Be⸗ ziehung ist bei unseren Vorarbeiten bereits alle Rücksicht 21 auf den Gesichtspunkt, den, wenn ich nicht irre, der Herr Abgeordnete Dr. Mohl neulich hier bereits hervorhob, nämlich, daß mehrere kleine Industriezweige eigentlich nur leben von den billigen Packet⸗Porto⸗ ätzen au nahe Entfernungen; es wird sich nun hoffentlich ungeachtet der Vereinfachung der Taxe, wie sie in dem von mir auseinander⸗ gesetzten Systeme liegt, doch ermöglichen lassen auf nahe Entfernun⸗ gen, vielleicht bis 5 oder 10 Meilen soweit sind unsere Ermittelun⸗ en noch nicht gediehen in Form einer Lokaltaxe eine Ermäßigung es obigen Tarifs von 5 Sgr. auf die Hälfte eintreten zu lassen, so daß wir außer diesem Einheitstarif von 5 Sgr. für 5 Kilo noch eine Lokaltaxge von 2 Sgr. bis auf Entfernungen von etwa 5 Meilen haben würden. 8

Von diesen Absichten ist den Kaiserlich österreichisch⸗ungarischen Bevollmächtigten bei der Verhandlung des vorliegenden Vertrages Kenntniß gegeben worden, die desfallsigen Ideen haben bei ihnen Anklang gefunden, und man hat sich deshalb dahin verständigt, daß, wenn es gelungen sein sollte, diesen Tarif in Deutschland zum Gesetz zu erheben und er sich bewähren würde, dann die beiden Postverwal⸗ tungen von Deutschland und Oesterreich durch diesen Vertrag ermäch⸗ tigt sein sollen, denselben Einheits⸗Tarif auch auf den internationalen Verkehr anzuwenden. Man hat also, indem man hier diese weiter

gehende Ermächtigung für die Postverwaltung in Anspruch nahm, nur vermeiden wollen, den schwerfälligen Apparat einer förm⸗ lichen Vertragsschlieszung in Bewegung zu seten, wenn es sich um die Einführung des neuen Tarifs in den inter⸗

nationalen Verkehr handeln wird. Keineswegs, meine Herren, will man diese Bestimmung dazu benutzen, etwa vorher sich mit der öster⸗ reichischen Postverwaltung zu verständigen, um dann von den Rück⸗ wirkungen, welche alle solche internationalen Maßregeln naturgemäß auf den internen Verkehr ausüben müssen, irgend eine Beeinflussung in Beziehung auf das zu erwarten, was im Inneren zu geschehen hat; im Gegentheil, man hat die Absicht, erst im Inneren, auf legis⸗ lativem Wege das neue Tarifgesetz zu Stande zu bringen und dann erst die Ermächtigung des vorliegenden Vertrages zu benutzen, um ohne weiteren Aufenthalt und ohne Schwerfälligkeit den neuen Tarif im internationalen Verkehr einzuführen.

Ich habe mich für verpflichtet gehalten, dem Hohen Hause bei dem vorlsegenden Anlasse diese Erläuterungen zu geben, damit ein Zweifel nicht entstehen könne, einerseits über die bedeutende Tragweite dieser Bestimmung in Art. 50, andererseits aber auch über ihren ganz un⸗ präjudiziellen Charakter.

Den Gesetzentwurf, betreffend die französische Kriegs⸗ entschädigung, leitete der Bundeskommissar, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis, wie folgt, ein:

Meine Herren! Der Gesetzentwurf, welcher gegenwärtig Ihrer Berathung vorliegt, entspricht dem, was das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Jahr 1872 in Aus⸗ sicht gestellt hat. Er enthält die Regelung der Verwendung und Vertheilung der französischen Kriegsentschädigung und umfaßt nicht nur die durch Verträge stipulirte Kriegsentschädigung, sondern auch die der Stadt Paris auferlegte Kontribution Und ebenso die Ein⸗ nahmen, welche sich aus Steuern und lokalen Kontributionen in Frankreich ergeben haben, also das Ergebniß der gemeinsamen Krieg⸗ ührung, soweit es in den Geldeinnahmen besteht.

Der Entwurf sorgt zunächst dafür, daß gewisse große gemeinsame Interessen, welche der Befriedigung dringend bedürfen, ihre Befrie⸗ digung finden, und zwar in der Weise, daß sofort die Geldkräfte zu Gebote stehen, um diesen Bedürfnissen in ihrem Umfange und mit der erforderlichen Raschheit zu genügen. Er hat ferner zum Gegen⸗ stunde, den der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechenden Maß⸗ stab der Vertheilung zu finden. Ich kann in Betreff des lungs⸗Maßstabes lediglich auf die Motive verweisen, welche die verschiedenen Beziehungen, die dabei in Betracht gekommen sind, eingehend darlegen. Ich will hier nur Eins erwähnen: Einen wesentlichen Theil dieses Vertheilungsma stabes bildet nämlich die Bestimmung, wonach gewisse Ausgaben, ie im Kriege und für den Krieg geleistet sind, resp. in Folge desselben noch geleistet werden müssen, zu gemeinsamen Ausgaben erklärt und aus der Kriegsentschä digung vorweg bestritten werden sollen. Der hierbei obwaltende Ge sichtspunkt war der, daß gewisse der bei dem Kriege welcher da⸗

mals mit getrennten Finanzen geführt wurde betheiligten Staaten

durch diese Ausgaben vorwiegend belastet wurden, und daß es im Interesse einer gleichmäßigen Vertheilung der Kriegsentschädigun nothwenig ist, diese Ausgaben zu gemeinsamen zu machen. Es sind neben der Aufzählung dieser Ausgaben, welche in dem Gesetzentwurf geschieht, in den Motiven ungefähre Angaben über die Höhe derselben auf Grund Liquidationen gemacht worden, welche in Folge des i

Kleicher Richtung früͤher erfolgten Bundesrathsbeschlusses eingegangen j

nd. Diese Angaben haben den Zweck, dem Hohen Reichstage ein ungefähres Bild zu geben von der Bedeutung, welche dieser Bestand⸗

theil in der Bestimmung und welchen der v Vertheilungs⸗

maßstab sich zusammensetzt, einnimmt. Die Bedeutung desselben läßt sich eben nur ermessen, wenn man ungefähr übersehen kann, welchen Umfang diese von den einzelnen Betheiligten zu liquidirenden Ausgaben haben werden. Es hat dabei nicht vermieden werden können und ist auch in den Motiven selbst erwähnt worden, daß diese Angaben eben nur auf Grund vorläufiger Liquidationen haben ge⸗ macht werden können, daß die Liquidationen selbst noch sehr der Prü⸗ sung bedürfen und es ist in dem Gesetzentwurfe selbst die Instanz für Prüfung und Feststellung dieser zu liquidirenden Ausga⸗ ben bezeichnet. Es kann also dafür, daß die hier angegebenen Beträge der Wirklichkeit entsprechen, auch insofern nicht ein⸗ gestanden werden, als die Ausgaben der Vergangenheit ange⸗ hören, da auch die der Vergangenheit angehörigen Ausgaben nur zu einem Theile definitiv verrechnete sind, zu einem anderen Theile vorschußweise geleistete, bei deren Feststellung sich noch Aenderun⸗ gen ergeben koͤnnen. So hat die genauere Lin der Grundlagen, gauf welchen diese Angaben beruhen, schon ahin geführt; daß einige Zahlen zu berichtigen sind und ich werde mir erlauben, Ihnen die Berichtigungen hier vorzutragen.

Bei 5. auf Seite 11 ist die Gesammtsumme für Anlegung und Wiederberstellung von Eisenbahnen im Interesse der Kriegführung ꝛc. auf 6,335,959 Thlr. angegeben; die Summe ermäßigt sich auf 5,451/712 Thlr. und zwar in Folge einer Ermäßigung der für den CC” Bund in Ansatz gebrachten Ausgaben auf 5,195,695

haler.

Zu 6. ermäßigt sich die Gesammtsumme für nicht in den Bereich der Feldtelegraphen fallenden Telegraphenanlage ꝛc. von 685,727 Thlr. auf 654,346 Thlr. und zwar ebenfalls in Folge einer Ermäßigung der für den Norddeutschen Bund in Ansatz gebrachten Ausgaben von 643,411 Thlr. auf 622,030 Thlr. Es liegt bei den Ausgaben der Telegraphenverwaltung, die an zwei Stellen erscheinen, zum Theil die Versetzunz eines Theiles derselben von der einen in die andere Stelleg zum Theil der Umstand vor, daß in den Liquidationen eine Summe aus Versehen zweimal erschien. Es ermäßigt sich hiernach ferner auch der Betrag auf Secite 13, an angemeldeten Kosten, die bei der Tele⸗ graphen⸗Verwaltung entstehen, von 597,116 Tblr. auf 465,533 Thlr. Es sind dies Aenderungen, die insofern erfreulich sind, als sie den Gesammtbetrag der Liquidationen ermäßigt erscheinen lassen. Es kann indeß durchaus nicht in Aussicht genommen werden, daß alle

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Aenderungen, welche im Laufe der Zeit sich ergeben werden, na

dieser Seite hin ausfallen werden. Es üsnüich und werden auch Aan⸗ derungen nach der andern Seite hin, also Erhöhungen eintreten, ich will namentlich darauf aufmerksam machen, daß bei der Veranschla⸗ gung der Kosten für die Okkupation in Frankreich die Kosten der bayerischen Okkupationstruppen außer Betracht geblieben sind, da die die Kosten dieses Theils der Okkupationstruppen noch

gen.

In der Diskussion entgegnete der Staats⸗Minister 98 14 auf eine Bemerkung des Abg. Freiherrn von overbeck:

27

Meine Herren! Ich ergreife das Wort nicht, um auf die Einzel⸗

heiten der Ausführungen des Herrn Vorredners einzugehen, sondern nur, um die Verdächtigung zurückzuweisen, mit der er seinen Vortrag begonnen hat, die Verdächtigung nämlich, daß die verbündeten Re⸗ gierungen mit dieser Vorlage deshalb in diesem Augenblicke vor das Haus treten, weil sie sich vor einer eingehenden Berathung der Vor⸗ eicee. Ich diskutire eine solche Verdächtigung nicht, ich weise

Subhast. schwebt.

Zusammen stellung im Deutschen Reichs⸗Anzeiger bis ult. Mai 1872 bekannt gemachten anstehenden Subhastations⸗Termine.

Die zur Subhastation Verkaufs⸗ Reichs⸗ stehenden Immobilien. Termin. 1g

Kr.⸗Ger. Berlin

v1““ Nr. 19 zu Stralau Kr.⸗Ger. Flatow d Kr.⸗Ger. Schlochau Grundstück Hyp. Nr. 1 zu

Kr.⸗Ger.⸗Depart. Obermühle Hyp. Nr. 305 Kr.⸗Ger. Crossen Kr.⸗Ger.⸗Kommiss. Grundstücke Hyp. Nr. 9 zu

Kr.⸗Ger. Lübben Kr.⸗Ger. Sorau

Kr.⸗Ger. Spandau Grundst. nebst Zubehör

Kr.⸗Ger. Cammin Rittergüter Riebit b und

Kr.⸗Ger. Bromberg Rittergut Myslenczynek Kr.⸗Gr. Inowraclaw Rittergut Liszkowo nebst

Kr. Ger. Lobsens Kr.⸗Ger. Breslau E Nr. 19

Kr.⸗Ger.⸗Dep. Frau⸗ Grundstück Nr. 14 Gas⸗

Kr.⸗Ger. Neumarkt Rittergut zu Tschirnau Kr.⸗Ger.⸗Komm.

Kr.⸗Ger. Seehausen Halbspännerhof Nr. 8 zu Amts⸗Ger. Bergen Gutsherrnfreier Halbhof Amts⸗Ger Gifhorn Ideelles Miteigenthum von

5 88

Amts⸗Ger. Springe Halbmeierhof Nr. 115 zu Amts⸗Ger. Weil⸗ Steingut⸗ und Paͤpierfabrik

Kr.⸗Ger.⸗Komm.

Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 266 zu Deutscha 1 Nixdorf /7. 72. Gärtner⸗Grundstück Hyp. 9 zu 11,9. 72 Grundstück in Cziskowo] 12./11. 72

. Mauersin 17./6. 72 Rittergut Folsong Nr. 12 im Kreise Thorn 10./6 72 Arnswalde zu Arnswalde 6./6. 72 Bergwerke Immanuel und Julie

Königs⸗Wuster⸗ Hoherlehme und Hyp. Nr. 3 hausen zu Wildau „MNiitergut Wiese Rittergut Mittel⸗Helmsdorf und Gärtnernahrung Hyp. Nr. 6 daselbst

Fop. Nr. 105 zu Pausin Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 2 zu Velten 27./6. 72 Allodial⸗Rittergut Wold-d

Tychow nebst Bauerhöfe 12 2, 3, 4 zu Wold⸗Tychow

11“

Baldebus

Colberg Lehngut Schwedt a. Kr. Fürstenthum

Lehngut Altenhoff

Allodial⸗Rittergut Plauen⸗

thin und Bauerhöfe Nr. 2

und 3 zu Plauenthin

zertinenzien Grundstück Hyp. Nr. 5 zu Gliszez

Komberg und Acker⸗ grundstück Nr. 24 zu Herr⸗ mannsdorf⸗Strachwitz

stadt anstalt zu Fraustadt

1 Gärtnerstelle Nr. 61 zu Seidenberg Köpper

i. d. Altm. Lindenberg

bei Celle Haus Nr. 7 zu Becklingen

3b an Glashütte Neuhaus und deren Inventar

Altenhagen

burg u Weilburg Grundstücke in der Kat.⸗ Oelde Gem. Wadersloh

der im Deutse chen Reichs⸗

8 v. See nzeiger zur Besetzung angezeigten vakanten Stellen.

Bezeichnung vpakanten Stellen.

der Stelle jährlich.

Meldung bis zum

Reichs⸗ Anzeiger eite

Kreis⸗Wundarzt Heydekrug Kreis⸗Wundarzt

Eö“

Kreis⸗Wundarzt Gnesen Kreis⸗Wundarzt Habelschwerdt Kreis⸗Wundarzt Schönau Kreis⸗Wundarzt Calbe Kreis⸗Wundarzt Mörs Kreis⸗Wundarzt Waldbröl

Kreis⸗Thierarzt des Kreises

Münsterberg

Direktor der provinzialständi⸗ schen Korrektions⸗ ꝛc. Anstalt

u Zeitz

Diakonus an der Stadtpfarr⸗ kirche und Religions⸗ und Fülfslchrer ans Progymna-— ium zu Friedeberg N. M...

1. Bürgermeister zu Thorn.

Bürgermeister zu Wernigerode

S Syndikus zu Landsberg

a. W... Kommunal⸗Förster des Forst⸗ schutz⸗Bezirks Großlittgen. se

8

400 Thlr. 100 Thlr. 100 Thlr. 100 Thlr.

500 Thlr. 2000 Thlr. 1200 Thlr.

1000 Thlr.

200 Thlr. u. Holzemol.

6./7. 72. 10./6. 72. 18,/6. 72. 12,/77. 72. 15. 6. 72. 10/6. 72. 23./16. 72.

4.7. 72.

4,/7. 72.

2905 2680 2851

Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins

durch Courier⸗ und Schnellzüge.

(Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben am 1. jedes

Monats.) Berlin, 1. Juni 1872.

Amsterdam. iber Oberhausen oder Salzbergen.

8 8

8 S fr

7. 45 Ab. *

Abgang nach

1 Buasel. Ankunft inF über Eisenach resp. Kreiensen.

8. 30 Ab. * 5. 45 fr. * 7.5 Ab. *

über Braunschweig

8. 15 fr.

Breslau.

8.45 Ab. *

6.30 fr.* 6.30 fr.*

11. Ab.* 6. 35 fr.*

öln oder Gladbach.

[8. 45 fr.†

10 Ab.“ 4. 50 fr.

Abgang nach Ankunft iin.

Abgang nach.

8

1—

über Braunschweig, Gardelezen oder Kreiensen.

Ab ang nach.... Ant

unft in..

Dresden.

Ankunft ikn.

1 Frankfurt a. M. 8. über Eisenach resp. Kreiensen.) 7. 45 Ab. * 8.23 fr.“*

9 Ab. 9.50 V.*

Abgang nach

*

b Genf. Ankunft in.... eererseh resp. Eisenach.

8. 45 fr. 10. Ab. * 3. 25 N.† 1

8. 15 fr. *

8 30 Av.* 3. 25 Nm. * 2 25 Nm.*

Abgang nach. Ankunft in..

1 Haag. über Oberhausen oder Salzbergen.

8.45 fr. 8 45 Ab.“ 7. 45 Ab.*

12.10 N. tfic