1872 / 128 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

3300 . bedingungen auf 6 Termine (den 10. August, 1. September, 1 Okto⸗] und 1. August v. J. fällig. Die Einlösun 1. See a li 1871 die zwes 8 2 1 „Sep . 3. g. g derselben erfolgte ohn e ekanntmachung vom 16. Juli 1871 die weite Emission auf den Kriegsausgaben. Die grose Entfernung des Kriegsschauplatzes von ber, 5 8 und 28. Dezember) vertheilt. Erneuerung aus den hngiscen aus der französischen hrrf ang ghei⸗ c. veküͤndigt worden. Jalh Tilgung diefer Schatzanweisungen der Heimath der Truppen und die gebotene E“ des Auf⸗ 8 en b 8 Le September erfolgenden Vollzahlungen wurde sng für den Norddeutschen Bund flüssig gewordenen Geldmitteln, gehört der Finanzperiode des Jahres 1872 an. marsches und der Verstärkung der Armee bedingte die Benutzung der in der Stückzinsen erechnung eine gewisse Begünstigung gewährt. o daß die auf Grund des Gesetzes vom 1. Juli 1870 ausgegebenen b Von der durch das dritte Kreditgesetz vom 26. April 1871 gege⸗ Eisenbahnen zu Armeetransporten in einem sehr ausgedehnten Maße. Die fielen in eine Zeit, wo? achrichten über Erfolge Schatzanweisungen sämmtlich zurückgezogen sind. benen Ermächtigung, über die durch die voraufgegangenen beiden Ge- Die im Jahre 1870 in den französischen Distri ten und in den Rhein⸗ der deutschen noch nicht vorlagen. Es wurde ein Nominal⸗ „Bei der Reglistrung der Schatzanweisungen ergab sich die Er-⸗ setze festgestellten Beträge hinaus weitere Geldmittel bis zur Höhe von landen eingetretene Mißernte steigerte die Naturalienpreise währen betrag von 68 Z⸗ 300 Thlrn. gezeichnet; der in Abschnitten von leichterung, daß in den Fällen, wo eine rasche Bereitstellung großer 120 Millionen Thalern zu beschaffen, ist nur insofern Gebrauch F. gleichheitig die Rinderpest große Verluste an Schlachtvieh mit sich 50 Thlrn., 100 Thlrn., 500 Thlrn., 1000 Thlrn. und 10,000 Thlrn. Summen erforderlich wurde, eine sofortige Beleihung derseiten durch macht, als laut der Bekanntmachung vom 22. Mai 1871 (R. G. Bl. rachte, die Fleischpreise in die Höhe trieb und Einrichtungen zu ausgefertigt worden ist. 1 1 die hiesige Darlehnskasse eintreten konnte. Auf diesem Wege wurde S. 102) drei Serien von Schatzanweisungen (X., X und XI.) über Herstellung von Fleischkonserven bedingte, um der Armee durch Nach⸗ Die große Zahl von eichnern (50,353) und die erhebliche An⸗ nicht nur eine schleunige Flüssigmachung der nöthigen Mittel exreicht, je 10,000,000 Thlr. ausgefertigt worden sind. Der zeitige Eingang schübe aufhelfen zu können. sahl kleiner Zeichnungsbeträge beweist, daß alle Schichten der Bevöl⸗ sondern zugleich im Sinne des §. 1 des Darlehnskassen⸗Gesetzes vonm ines Theils der französischen Kriegsentschädigung hat es jedoch un⸗ Dabei fanden die militärischen Aktionen in Gegenden statt,/ wo ezung 90 freaeg an dem patriotischen Werke betheiligten. 21. Juli 1870 (Bundesgesetzblatt S. 499) dem Geldmarkt die wesent:. nöthig gemacht, zu einer Veräußerung dieser choanweisungen zu schon vorher große Armeen des Feindes gestanden und die Lebens⸗ ie unmittelbare sinanzielle Bedeutung dieses Ergebnisses wurde liche Erleichterung geschaffen, daß dem Verkehr die Cirkulationsmittel schreiten. —mittel⸗Vorräthe aufgezehrt hatten. Dies und die monatelange Cer⸗ noch dadurch erhöht, daß von dem Rechte der Vollzahlung des gezeich, zugefuͤhrt wurden, welche zur Ausfüllung der durch den ansehnlichen Außer den auf Grund der Gesetze vom 21. Juli und 29. Novem⸗ nirung großer Festungen, deren Umgebungen aller Vorräthe beraubt neten Betrages und der Vorauszahlung später fälliger Einzahlungs⸗ Geldabfluß nach Frankreich entstandenen Lücke nothwendig waren. ber 1870 durch den Kredit beschafften Mitteln, welche nach der als waren, bedingte die Heranziehung von Verpflegungsartikeln aus wei⸗ beträge in den beiden ersten Einzahlungsterminen ein sehr ausgedehn⸗ Die Konsolidation der 25 Millionen Thaler Schatzanweisungen e C. angeschlossenen Uebersicht am Schluß des Jahres 1871 noch ter Ferne. je stete Verbindung des Feldkrieges mit dem ter Gebrauch gemacht wurde. 1 wurde theils durch die Unterstützung der Darlehnskasse, theils und 8 299192 230 Thlr. 9 Sgr. 5 Pf. betrugen, ist ferner zur Deckung der kriege, namentlich die Belagerung von 28 Festungen, erforderte die So kam es, daß, während die in den beiden ersten Einzahlungs⸗ hauptsächlich durch den Eingang der Pariser Kontribution wesentlich Kriegskosten verwendet der für das Jahr 1871 im Betrage von Feranziegen massenhaften Artillerie⸗Materials und einen ungemein terminen fälligen Raten im Ganzen 20 ¾ Millionen Thaler betrugen, erleichtert, indem es ermöglicht wurde, mit der Veräußerung der Obl 811,794 Thlrn. 26 Sgr. 9 Pf. zur Vereinnahmung gelangte Ueber⸗ arken Munitionsverbrauch, insbesondere an theuren Geschossen. bis einschließlich den 1. September im Ganzen 50,298,600 Thlr. Kapi⸗ gationen der fundirten Anleihe sehr allmählich vorzugehen. schuß der Darlehnskassen. Die außerordentlichen Anstrengungen während des Krieges bedingten talzahlungen eingingen, darunter 44,881,232 Thlr. als Vollzahlungen Von den nach Einschränkung der Schatzanweisungen au Von den auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1870 (B. G. besondere Fürsorge hinsichts einer ausreichenden nnd kräftigen Ver⸗ auf 51,001,400 Thlr. Schuldverschreibungen. 15,000,000 Thlr. zur Erweiterung der fünfprozentigen Bundesanleihe Bl. S. 499) im Gebiete des vormaligen Norddeulschen Bundes er⸗ pftegung für M d Pferd. Der strenge Winter 1870 71 er⸗ Wie die erfolgten Zeichnungen und die bis einschließlich 1. Sep⸗ von 1870 um 25 Millionen Thaler in Gemäßheit des gedachten richteten Darlehnskassen, mit deren Wiederauflösung bereits im Jahre forderte ferner die außerekatsmäßige Gewährung von wärmenden tember geleisteten Einzahlungen sich auf die Gebiete der einzelnen Allerhöchsten Erlasses vom 27. Januar v. J. kreirten Obligationen 1870 begonnen werden konnte, war am 1. Oktober v. J. nur noch Bekleidungsstücken, Wollhemden, Leibbinden und gefütterten Wacht⸗ Bundesstaaten vertheilen, ergiebt die als Anlage A. beigefügte Ueber⸗ dieser Anleihe ist successive in den Monaten März, April und Mai die hiesige in Thätigkeit. Ihre Thätigkeit war jedoch von diesem mänteln mit Kapuzen. Märsche und Bivouaks bei nasser und kalter sicht. In der Anlage B. sind die in den größeren Städten Norddeutsch⸗ ein Nominalbetrag von 24,750,000 Thlr. mit einem Kapitalertrage von Tage an auf die Liquidation der noch ausstehenden Darlehne be⸗ Witterung nutten die Bekleidung weit über das sonst angenommene lands stattgehabten Zeichnungen, geordnet nach der Höhe der gezeich⸗ 241424,862 Thlrn. 22 Sgr. 6 Pf. definitiv begeben worden. Von der schruünkt und sie ist zum l. Januar cbenfalls aufgelöst. Maß hinaus ab und erforderten häufige Erneuerung derselben. neten Summen zusammengestellt. Beschaffung der zur Erfüllung der Sunnne von 25,000,000 Thlrn. noch worden. Die Abwickelung der bei Auflösung der Darlehnstassen Außerdem waren besondere Anstalten Schutz der Küsten gegen Der gesammte, dem Subskriptionspreise entsprechende Kapital⸗ aufzubringenden 57 5,137 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. konnte bei den inzwischen noch rückständigen Geschäfte wurde der preußischen Bank übertragen. feindliche Invasion zu treffen. Mit der Aufräumung in den eroberten ertrag von 60,124,504 Thlrn. ist, wie folgt, ingegamgen. eingetretenen veränderten Verhältnissen abgesehen werden. Inzwischen sind die bewilligten Darlehne fast sämmtlich zurück⸗ Festungen und Wiederherstellung der Sturmfreiheit mußte un⸗ 1) Baare Anzahlungen, welche nach den Subskriptions⸗Bedin⸗ Die auf Grund des Gesetzes vom 21 Juli 1870 vorgenommenen gezahlt, und es kann die Avwickelung der noch unerledigten unbedeu⸗ verweikt vorgegangen, demnäch aber insbesongere die Wieder⸗ gungen bei der Zeichnung zu leisten waren, falls nicht Kautions⸗ Finanzoperationen haben hiernach abgesehen von den vorübergehend tenden Geschäfte der Darlehnskassen⸗Verwaltung ohne Schwierigkeit herstellung, Vervollständigung und Ausrüstung der Festungen und estellung durch Werthpapiere erfolgte 5,590,887 Thlr. 2) Kapital⸗ ausgegebenen und inzwischen bereits vollständig zurückgezogenen von dem Hauptbank⸗Direktorium bewirkt werden. Es ist daher durch Garnisonen in Elsaß⸗Lothringen betrieben und fortgeführt werden. Einzahlungen am 10. August 1870 35,471,253 Thlr. 3) Desgl. am Schatzanweisungen dahin geführt, daß durch die fundirte Kaiserlichen Erlaß vom 7. Februar d. J. auch die Aufloͤsung der Endlich aber kommen die Kosten für Unterkunft, Unterhaltung und 1. September (inkl. der in der Zwischenzeit vom 11. August bis fünfprozentige Anleihe flussig gemacht sind: Hauptverwaltung der Darlehnskassen genehmigt worden. Bekleidung der Kriegsgefangenen in Betracht, deren Zahl im Februar 1. September zugelassenen Vollzahlungen, jedoch exkl. der hier zur a) im Wege der öffentlichen Subskription gegen Verbriefung eines 1 Aus der als Anlage D. ang hege. snen Uebersicht der Einnahmen 1871, so weit es sich lediglich um die in Norddeutschland internirten Anrechnung gebrachten baaren Anzahlungen) 9,237,150 ¾ Thlr. 4) Nominalbetrages von 68,323,300 Thlrn. 60,124,535 Thlr., b) durch und Ausgaben der Darlehnskassen ergiebt sich, daß am 31. Dezem⸗ handelt, bis auf 307,159 Mann gestiegen war, gegen Mitte Juni 1871 Kapital⸗Einzahlungen am 1. Oktober 1870 4,048,881 Thlr. 5) Desgl. Begebung von Schuldverschreibungen im Nominalbetrage von zunächst ber 1871 ein Baarbestand vorhanden war von 25,962,794 Thlr. noch 116,274 Mann betragen hat und deren Rücktehr nach Frankreich, am 1. November 1870 3,464,674 Thlr. 6) Desgl. am 1. Dezember 20,700,000 Thlrn. 19,820,250 Thlr., c) durch weitere Begebung solcher 26 Sgr. 9 Pf. An die Königlich preußische Kontrole der Staats⸗ abgesehen von den Kranken, erst mit dem Verlauf des letztgenannten 1870 Thlr. 7) Des l. am 28. Dezember 1870 316,930 Schuldverschreibungen im Nominalbetrage von 21759,0000 Thalern poapiere waren zur Einlösung der Darlehnskassenscheine noch abzulie⸗ Monats vollständig durchgeführt werden konnte. . Thlr. Zusammen wie oben 60,124,504 Thlr. Hinzu tritt eine Mehr⸗ 24,424,862 ¾ Thlr, Summe 104,369,647 ¾ Thlr. Gegen den durch das g⸗ 251151,000 Thlr. Der erzielte Reingewinn beträgt mithin Nach der Uebersicht betragen die bis Ende Dezember 1871 für die Einnahme von 31 Thlrn. welche sich durch den Verkauf von zwei Gesetz vom 21. Juli 1870 zur erfügung gestellten Betrag vom 811,794 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf., welchem Betrage noch der auf die rück. mobile Landarmee des früheren Norddeutschen Bundes definitiv auf nicht eingezahlte Zeichnungen entfallenden Schuldverschreibungen 120, 00,000 Thlr., also weniger 15,630,352¾ Thlr. süändigen Darlehne zu erwartende Eingang und der Erlös aus dem verrechneten Ausgaben ve 291,562,054 Thlr. 9 Sgr. 2. f., über je 100 Thlr. Nominalbetrag, bezw. durch den eingetretenen Ver⸗ Das Gesetz, betreffend den ferneren Geldbedarf für die Kriegführung, Perkaufe des Inventariums der hiesigen Darlehnskasse hinzutreten dazu treten an vorschußweise gebuchten Ausgaben 64,049,068 Thlr. fall von 10 Thlrn. Anzahlung ergeben hat. Der gesammte Kapital-⸗ vom 29. November 1870 (Bundesgesetzbl. S. 619) gewahrte die Ermächti⸗ wird. Von den am 31. Dezember v. J. noch rückständigen Darlehnen 8 Sgr. 11 Pf., so daß bis zum Schlusse des Jahres 1871 ausgegeben erlös der Subskriptionsanleihe beträgt demnach 60/124,535 Thlr. gung, über den durch das Gesetz vom 21. Juli 1870 festgestellten Be⸗ im Betrage von 34,362 Thlrn. sind inzwischen bereits 19,010 Thlr. sind 355611,122 Thlr. 18 Sgr. 1 Pf. Inzwischen war durch die Aller öchste Präsidiabverordnung vom trag von 120,000,000 Thlrn. hinaus weitere Geldmittel Rs zur Höhe eingegangen. Die Ausgaben für die immohile Armee sind hierbei nicht mit⸗ 2. Oktober 1870 (Bundesgesetzblatt S. 545) der durch eine fundirte von 100,000,000 Thlrn. im Wege des Kredits sowohl durch Aufnahme Der vorgedachte Reingewinn von 811,794 Thlrn. 26 Sgr. 9 Pf., gezählt, weil sie innerhalb des Friedensetats ihre Deckung finden. Anleihe flüssig zu machende Betrag von 100 auf 80 Millionen Thlr. einer fundirten Anleihe, wie auch durch Ausgabe von Schatzanwei⸗ welcher gemäß §. 16 des Gesetzes vom 21. Juli 1870 der Bundeskasse Dag⸗gen sind einbegriffen die bis zum Schlusse des Jahres 1871 herabgesetzt. 8 16“ sungen flüssig zu machen und die Umlaufszeit der demgemäß zur Aus⸗ (und zwar zu Gunsten der Staaten des vormaligen Norddeutschen aufgewendeten auf 33,940,350 Thlr. sich belaufenden Theilkosten für Für Rechnung des durch die Subskription nicht gedeckten Restes abe gelangenden Schatzanweisungen auf einen längeren als den bis Blundes) gebührt, ist von der letzteren eingezogen und für 1871 in das unmittelbar nach dem Ende des Krieges begonnene und noch im dieser 80 Millionen Thaler sind zunächst 20,700,000 Thlr. Schuld⸗ dahin gemäß der Bestimmung im §., 4 des Gesetzes vom 21. Juli Eiinnahme gestellt. Werke begriffene Retablissement der Armee hinsichts des während des verschreibungen zu dem Course von 96 pCt., abzüglich ½ pEt. Pen⸗ 1870 als Maximum festgehaltenen Zeitraum eines Jahres festzuseten, Die Verwendung dieses Reingewinns zur Bestreitung der Kriegs⸗ Krieges verbrauchten oder abgenutzten Materials, insbesondere an sion, also effektiv von 95 an ein Konsortium begeben, wodurch auch die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen, sowie die zu⸗ ecosten des Norddeutschen Bundes dürfte sich dadurch rechtfertigen, Munition, See und Ausrüstung, so weit dasselbe im Interesse ein Kapitalerlös von 19, 7250 Thlrn. erzielt ist. gehörigen Zinscoupons sämmtlich oder theilweise auf ausländische 1“ doß einerseits die Einrichtung der Darlehnskassen zu den durch den der Schlagfertigkeit des Heeres der ungesäumten Wiederherstellung Die nach Abzug der durch die fünfprozentige sundirte Anleihe oder nach einem bestimmten Werthverhältniß gleichzeitig auf in⸗- und Krieg veranlaßten außerordentlichen Maßregeln des Norddeutschen veh; b 1 1 1 aufzubringenden 80 Millionen Thaler von dem durch das Gesetz vom ausländische Währungen, sowie im Auslande zahlbar zu stellen. IZundes gehörte, und daß andererseits ein großer Theil des erzielten ie einstweilen vorschußweise gebuchten Ausgaben im Betrage 21. Juli 1870 eröffneten Kredite von 120 Millionen Thalern noch Auf Grund dieser Ermächtigung ist laut der Bekanntmachung vom Meberschusses derselben aus den Zinsen refultirt, welche der Darlehns⸗ von 64,049,068 Thlr., welche sich zu ammensetzen aus 4,540,694 Thlr. flüssig zu machenden 40 Millionen Thaler wurden vorläufig durch 13. Dezember 1870 (Bundesgesetzblatt S. 624, und 6. Januar 1871 kasse in Berlin für die gegen Verpfändung von Bundesschuldpapieren für den Ankauf von Pferden, 349,238 Thlr. Mobilmachungs⸗ und 1 von verzinslichen Schatzanweisungen beschafft. 1 (Bundesgesetzblatt S. 5) die Ausfertigung eines Nominalbetrages von der Generalkasse des Nord eutschen Bundes vorübergehend gewährten sonstigen persönlichen Kompetenzen, 6,072,184 Thlr. Gehälter und ESpzäter ist hierin eine Aenderung eingetreten. Als nämlich, wie zusammen 102 Mill. Thirn zu 5 pCt. verzinslicher Schatzanweisungen Vorschüsse aus den Kriegsfonds des Norddeutschen Bundes gezahlt Löhnungen der Truppen, 26,055,944 Thlr. bei dem Naturalverpfle⸗ weiter unten dargelegt werden wird, bei Realistrung des durch das nach dem Werthverhältniß von 6 Thlr. 24 Sgr. für 1 Pfd. Sterl. worden sind. gungs⸗ und Magazinwegen, 24,629 Thlr. für Bekleidung und Aus⸗- GSesetz vom 29. November 1870 bewilligten Kredits sich die Nothwen⸗ gleichzeitig auf inländische Silberwährung und auf englische Gold⸗ wordee durch die im Wege des Kredits beschafften Mittel (200/127,220 rüstung, 202,035 Thlr. für Kasernementsbedürfnisse 2,916070 Thlr. digkeit ergab, über einen Restbetrag von 4,247,500 Thlrn. Schatz. währung lautend welche nach fünf Jahren (am 1. November 1875) Thlr. 9 Sgr. 5 Pf) und den Ueberschuß der Darlehnskassen bei dem Krankenpflegewesen, 63,171 Thlr. für Fel equipage, 82,939 anweisungen von kurzer Verfallzeit ausfertigen zu lassen und gleichzeitig fällig wurden, jedoch schon früher mit echsmonatlicher Frist zur Pari⸗ (811,794 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf.), sowie durch die hochofsenen frei. Thaler für Ersatz⸗ uUnd teservemannschaften auf Märschen, 414,086 auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1867 für Marinezwecke Schatz Einlösung im Ganzen oder serienweise gekündigt werden konnten, in willigen Beiträge zu den Kriegskosten (394 Thlr. 13 S9n nicht ge⸗- Thaler bei dem Feld⸗Etappenwesen, 7,607,678 Thlr. bei dem Trans⸗ anweisungen auf Höhe von 1,971,600 Thlrn. neu v2 Ausgabe ge⸗ zwei Emissionen (von 1870 und 1871) von je 51 Millionen Thlr. deckte Rest der Kriegskosten des Norddeutschen Bundes ist aus dem portwesen, 25,316 Thlr. bei dem Artillerie⸗ und Waffenwesen, 2,101/736 langten, erschien es zweckmäßig, den Diskontomarkt durch Fundirung oder 7,500,000 o8. Sterl. angeordnet worden. Jede der beiden Antheile desselben an der Kontribution der Stadt Paris und an der Thaler für Land⸗ und Küstenbefestigungen, 6,232,275 Thlr. für Kriegs⸗ eines Theils der gedachten, anf Grund des Gesetzes vom 21. Juli Emissionen wurde in 5 Serien, die Serie zum Werthe von 10,200,000 voertragsmäßigen Kriegsentschädigung, sowie aus den Zinseinnahmen gefangene und an verschiedenen Ausgaben, 2,121, 70 Thlr. Pensionen 1870 ausgegebenen Schatzanweisungen zu entlasten. Zu diesem Zwecke Thlr., eingetheilt. In der ersten Emission sind 3,752,500 Pfd. Sterl. Festritten worden, welche sich aus der vorübergehenden zinsbaren Be⸗ für Krieger und deren Hinterbliebene 4,561,915 Thlr. Vorschüsse, wurde der auf Grund jenes Gesetzes durch eine fundirte Anlelhe zu = 25,517,000 Thlr., in der zweiten Emission 3,161,000 Pfd. Sterl 8 legung der dem Norddeutschen Bund zustehenden Bestände ergeben deren Abwickelung den verschiedenen Bezirks⸗ resp. Landes⸗Hauptkas en mwcende Betrag von 80 Millionen Thalern durch Allerböchsten Erlaß = 21,494,800 Thlr. in en lischer Währung und zwar in Abschnitien haben. obliegt, 677,788 Thlr. Vorschüsse und Veiriebsausgaben, deren Ab. vom 27. Januar 1871 (Bundesgesetzblatt S. 29) um 25 Millionen, von 100, 500 und 1000 Phd. Sterl., der Rest in Thalerwährung in habene er die Ausgaben, welche aus Anlaß des Krieges fuͤr Rech⸗ wickelung seitens der Feld⸗Kriegskassen zu erfolgen hat, bestehen zum 8 Millionen Thaler erhöht. Hierdurch ermäßigte sich der Abschnitten von 200, 500 und 1000 Thlr. ausgefertigt worden. nung des Norddeutschen Bundes in den Jahren 1870 1871 bestritten Theil in Sange deren geordnete Liquidirung während des der für Kriegszwecke ausgegebenen Bundes⸗ Schatzanwei⸗ Diese Schatzanweisungen sind von einem Konsortium von Bank⸗ und zur definitiven Verausgabung gekommen sind, giebt die als An⸗ Krieges und der demnächstigen Rückmärsche unmöglich war und &+R ZZZ11n1nn 1111“ ung des oben bezei en Restbetrages des 98 8 Ae 2 i um Theil in e achung 90 ges des durch das Gesetz vom zweite Emission mit der Maßgabe übernommen worden, daß die Zu den einzelnen Abschnitten dieser Ue ersicht ist Folgendes zu 88 Verhandlungen sonweben, zum sehr großen Theile aber

29. November 1870 bewilligten Kredits au 4,247,500 Thlr. . 1 en: 1 9 f 4,247, hlr. Schatz. Kosten des englischen Stempels für die in Pfd. Sterl. ausgestellten 1 bemerten; Landheere. Die großartigen Dimensionen auch in verspätet zur Anmeldung gelangten Ausgaben. Die Ver⸗

Anweisungen mit einjähriger Einlösungsfrist neu ausgefertigt wor⸗ d 1 I. Bei dem 8 den waren wieder nahezu den Betrag von 20 Millionen Thalern, Stücke dem Norddeutschen Bunde zur Last fielen. 5 des Sn ges gegen Frankreich haben eine entsprechende Machtentfaltung spätungen erklären ich aus dem großen Usce e des Gebiets, inner⸗

nalich bei den ersten Maßnahmen zur Aus ührung d Der Kapitalerlös beträgt nach dem angegebenen v hr beträchtlichen Kostenau wand bedingt. alb dessen während des Krieges Arbeiten, ungen und Lieferun⸗ prü 9 ch h 3 führung des 95,752,500 Thlr. 1 em Legimn 89 Arheges veeee Zelvarne⸗ ser ’— Armee erfolgten, ferner dadurch, daß die Vergütungs⸗

1. Juli 1870 für die Höhe der Schatzschein⸗Emission Course .. .v nommen war. Zur Beschaffung des gegen die Kreditsumme von.. 100,000,000 „» vobi vorgese inaus⸗ Ansprüche nicht blos bei den mobilen Truppen und Administrationen, 8 über die im Mobilmachungsplane orgesehenen Formationen hinau nsprüche nicht bühs bet en nn gewesaren, 1666 Sehen gctrsogern

Ueber die zur vorläufigen Flüssigmachung jener 40 Millionen sich ergebenden Restbetrages von.. —12277,500 Thlr. michte, so trat im Laufe des Krieges fortgesetzt die Nothwendigkeit sowie der bei⸗ nder Thaler erfolgten Ausfertigungen von Schatzanweisungen, sowie über sind laut Bekanntmachung vom 28, Januar 1871 (Bundes⸗Gesetzblatt .“ 8 Streitkräfte aufzustellen und nach dem Kriegsschauplatze bei fast sämmtlichen Behörden und Kassen der heimatblichen Militär⸗ die Wiederzurückführung des Umlaufs von Schatzanweisungen auf S. 51) in diesem Betrage zu 5 pCt. ver insliche Schatzanweisungen zu schicken. Das Massenaufgebot des Feindes hatte zur Folge, daß Verwaltung, den Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗Behörden der be⸗ 15 Millionen Thaler sind in dem dritten und vierten Bericht der (Serie III. von 1871), vom 1. Februar 1871 ab Ein Jahr laufend, 8 . der größte Theil der Landwehr im Feindeslande verwendet treffenden kandesverwaltungen ihren Austrag finden, und daß dieser Reichsschulden⸗Kommission (Nr. 125 der Drucksachen der 1. Session ausgefertigt und in den Monaten April und Mai v J. veräußert werden mußte. b durch die häufig nöthig wer ende Vervollständigung der Liquidationen von 1871 und Nr. 93 der Drucksachen der laufenden Session) die er⸗ worden. Die Rückzahlung dieser 4,247,500 Thlr. konnte aus dem Zum Schutze der Heimath und zur Bewachung der in beispiellos über Eisenbahntransport⸗Vergütungen, Materialien⸗ und Naturalien⸗ forderlichen Nachweisungen gegeben. Ebenso finden sich dort die An⸗ Antheile des Norddeutschen Bundes an der Kriegsentschädigung be⸗ großer Zahl gemachten Kriegsgefangenen mußte die Augmentation Lieferungen, Kreisleistungen ꝛc. nicht selten verzögert wird. gaben über die unverkauft gebliebenen Schatzanweisungen. Es ergiebt wirkt werden. 1 dir planmäßigen Besatzungstruppen weit über die 8. Stärke Außer den hierdurch veranlaßten Vorschußzahlungen bestehen vor⸗ sich daraus, daß an Stelle der am 1. März und 1. April v. Js. Die Rücksicht auf den Eingang der Kriegsentschädigungsgelder hinaus, ferner die Neuerrichtung von Garnisontruppen in bedeutender aussichtlich noch immer beträchtliche, in ihrem Umfange für jetst nicht fälligen 30 v. Fhaler Soetemeneisanstn n* 2 nes hat bereits im Sommer v. J. dazu geführt, mit der Kündigung der Zahl erfolgen. Für diese 8. öö. a Sencse hac. 88 zu degffende an gag nrachen ean veleeenaa 1 ”. ; zgefertigt sind, so daß eine Reduktion des Umlaufs u ünfjähri 5 p f Sch vei l 8 8 lusrüͤ 8- är nicht mit bemessen, betra⸗ iche Neu⸗ ral⸗Kriegskasse hüss er cht geleistet sind. 2 Rück⸗ g n aufs um fünfjährigen 5prozentigen Sch atzanweisungen über 102 000,000 Thlr. und 2 usrüstungsgegenständen Feürder beztehen sich dass rhaugn ehsten für anee Berssabegeh rpflegung von Ersatz⸗ und Reserve⸗

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25 Millionen Thaler eintrat. Die am 1. April v. J. noch verblie⸗ vorzugehen. Mittelst Bekanntmachung vom 22. Juni 1871 ist die erst öschaffungen daher unabweislich. b 5 8 benen 15 Millionen Thaler Schatzanweisungen wurden am 1. Juli] Emission dieser ö wan den 1. 5 1Sn2is LW] seberesug V215 andere Verhältnisse steigerten den Umfang der v. Truppentheilen, für Marschve

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