1872 / 129 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

fallen dem Ssahagge ung erlassen ist.

ständigen Behörden und essen Gebiete die Vollstreckungsmaßregel zur Ausführung kommen soll.

vpon letzterem Zeitpunkte ab,

in e enise Ländern und

gesetzlich bestehende Brausteuer von

Fierung seit dem Jahre 1843, also 2. beinahe 30

mit an gerechnet, an welchem

und des Erlasses der Strafe im Gnadenwege ten in Anwendung, nach welchen sich das Verfahren wegen Vergehen gegen die Zollgesebe bestimmt.

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(Verjährung.) Die Strafverfolgung von Defraudationen 8

.40. e 8 die Brausteuer (§§. 27 bis 29) verjährt in drei Jahren, die Ekra verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen dieses Ge 71 welche rdnungsstrafen enres- 2 „gin Finem Jahre, von dem Tage e begangen sind. 8 1De Anspruch auf Nachzahlung defraudirter Gefälle erlischt in rei Jahren. V 8 41. In Betreff der Feststellung, ntersachung und Entschei⸗

er S

der Brausteuervergehen, sowie in Betre trafmilde

dun 8 ommen die Vorschrif⸗

en Vorschriften dieses Gesetzes verwirkten Geldstrafen iskus desjenigen Staats zu, von dessen Behörden die

:42. Jede von einer nach §. 41 zuständigen Behörde wegen rausteuervergehens einzuleitende eeer., und zu erlassende ttrafentscheidung kann auch auf diejenigen Theilnehmer des Ver⸗

ns, welche anderen Bundesstaaten angehoͤren, ausgedehnt werden.

Die Strafvollstreckung ist nöthigenfalls durch Requisition der zu⸗ eamten desjenigen Staats zu bewirken, in

Die na

Die Behörden und Beamten der Bundesstaaten sollen sich gegen⸗ eitig thätig und ohne Verzug den verlangten Beistand in allen gesetz⸗ ichen Maßregeln fien⸗ welche zur Entdeckung oder Bestrafung der

rausteuer⸗Hinterziehungen dienlich sind. öö1

§. 43. (Schlußbestimmungen.) Die zur Ausführung dieses Ge⸗ etzes erforderlichen Bestimmungen werden von dem Bundesrathe er⸗

assen. 2 Soweit die Vorschriften dieses Gesetzes auf Thalerwährung sich beziehen, haben die obersten Lene.enz1 bnn nach Bedürfniß iese Vorschriften in ihrer Anwendung auf die in dem betreffenden Füas⸗ oder Gebietstheile gesetzlich bestehende Währung näher zu be⸗ immen. 286 88 §. 44. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1873 in Kraft und sind vorbehaltlich der Ausnahme im §. 22 iffer 1., alle gesetzlichen Vorschriften aufgehoben, welche über die Be⸗ euerung des Biers und Essigs, des Malzes und der Malzsurrogate ebietstheilen des Deutschen Reichs, für welche dieses Gesetz ergeht, zur Zeit bestehen. In den Herzogthümern Sachsen⸗Meiningen und Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha, sowie in dem Fürstenthume Reuß ä. L., darf jedoch von dem Centner Malzschrot derjenige Betrag, um welchen die dort zur Zeit alzschrot den Satz von 20 Sgr. pro Centner übersteigt, zunächst bis zum 1. Januar 1876, innerhalb dieses Zeitraums jedoch nur insoweit, als die Steuersätze dieses Gesetzes keine Veränderung erleiden, für privative Rechnung der genannten Bundesstaaten forterhoben werden. 5. Hinsichtlich der Abgabenerhebung von Bier, Essig und Malz für Rechnung von Kommunen und Korporationen bleiben die Bestim⸗ mungen in Artikel 5 7 des Vertrages vom 8. Juli 1867, die Fort⸗ dauer des deutschen Zoll⸗ und Handelsvereins betreffend, in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Kaiserlichen Insiegel. ““ Gegeben Berlin, den 31. Mai 18727. —“*“¹“ Bismarck.

888 1 8 86

Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 im Verkehr mit Bayern und Württemberg. Vom 29. Mai 1872. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: iee Artikel. Die Wirksamkeit des Gesetzes vom 5. Juni 1869, betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes e dee S. 141), wird vom 1. Juli 1872 an auf den Verkehr zwischen Bayern und Württemberg einerseits und den übrigen Theilen des Deutschen Reichs andererseits, sowie auf den Verkehr zwischen Bayern einerseits und Württemberg andererseits ausgedehnt. Der im §. 7 des Gesetzes vom 5. Juni 1869 auf den 30 Juni 1870 festgesetzte Termin tritt bezüglich derjenigen Portofreiheiten, welche durch das gegenwärtige Gesetz aufgehoben werden, mit dem 31. Dezem⸗ ber 1872 ein. Ueber den Anspruch auf Entschädigung entscheidet, vor⸗ behaltlich des Rechtsweges, die oberste Postbehörde desjenigern Gebietes, in welchem der Berechtigte seinen Wohnsitz hat. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen icsel⸗ n Gegeben Berlin, den 29. Mai 1872. 1 E“ 11u.“ 8 L. X Wilhelm.

d Fürst v. Bismarck.

Reichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 4. Juni. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags leitete der Bundeskommissar, Präsident Dr. Friedberg die Diskussion über den Auslieferungsvertrag mit Großbritannien wie folgt ein:

Abschluß eines Auslieferungsvertrages mit der großbritanni⸗ schen Regierung seit vielen Jahren zu den Wünschen der deuts Regierungen geh ohne daß es bisher gelingen wollte, 8 di Ziele zu gelangen. eispielsweise verhandelte die preußische Re⸗

sren uͤber einen

8 2. 8

solchen Auslieferungsvertrag, ohne daß derselbe zu

ist. Was den einzelnen deutschen Regierungen wollte, ist dem Deutschen Reiche gelungen, und der

vorliegende Auslieferungsvertrag, welcher zu London zw eee deutschen Botschafter und dem Staatssekretair der groß⸗ britannischen Regierung abgeschlossen ist, soll den lang gehegten Wunsch endlich zur Erfüllung bringen. Die Schwierigkeiten bei dem Ab⸗ schlusse dieses Vertrages waren sehr große und statt vieler andern zu

edenken, daß der eine der kontr

erwähnen; will ich nur der einen da ne hirenden Theile seine strafrechtlichen Satzungen in einem kodifizirten Gesetz⸗ wer, die sich deckenden Begriffe de

buche hat, währendder andre Theil ein

daher ganz besonders s 1. 1

strafbaren Handlungen, die zu der Auslieferung führen sollen, in de ertrage zu fixiren. Ob es den kontrahirenden Theilen gelungen ist,

diese Schwierigkeiten zu überwinden, das, meine Herren, werden Sie

jetzt zu beurtheilen haben. Erachten Sie dafür, daß es uns gelungen

ist, und geben Sie demzufolge dem Ihnen vorliegenden Auslieferungs⸗

vertrage Ihre Genehmigung, dann werden wir einen großen und erheblichen Schritt in jener Rechtsentwicklung weiter gemacht haben,

nicht

die dahin geht, die Rechtspflege der Kulturstaaten so zu sagen zu einer 4% ve ch die Ausführung erkannter Urcheikt

gemeinsamen zu machen, namentlig gleichmäßig zu sichern. Ueber die Einzelnheiten glaube ich zur Ersparun an Zeit jeder Aeußerung bis etwa aus ihrem Schooße Bedenken gegen einzelne Be⸗ erhoben werden sollten, und ich begnüge mich daher mit der Bitte,

daß der Hohe Reichstag dem ihm vorgelegten Auslieferungsvertrage 8

seine Genehmigung ertheilen möge. 88

Die Füürnn. über den Gesetzentwurf, betr. den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs⸗Eisen⸗ bahnen in Elsaß⸗Lothringen, wurde durch den Wirk⸗

lichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Herzog eingeleitet: Meine Herren! Die Bewilligung, um welche die verbündeten Regierungen nachsuchen, gliedert sich in drei Positionen. Die erste derselben, welche einen Betrag von 2,064,000 Thalern bildet, soll die Mittel zur Herstellung einiger neuen Bahnen in Elsaß⸗Lothringen bieten. Die zweite wünscht eine Summe von 651,000 Thalern, die bestimmt ist zur Ausrüstung eines neuen, in Pachtbetrieb zu über⸗ nehmenden Bahnnetzes mit Betriebsmitteln und zur Herstellung der erforderlichen Einrichtungen auf den Stationslokalitäten dieses Bahn⸗ netzes. Die dritte Position endlich soll den Zweck erfüllen, die Be⸗ triebsmittel der Reichseisenbahnen zu verbessern und zu vermehren; sie soll dienen theils zur Erweiterung des Betriebsmaterials im engeren Sinne, theils zur Herbeiführung von nothwendig gebotenen richtungen auf verschiedenen Bahnhöfen des Bahnnetzes. Die erste dieser Positionen betrifft drei neu zu erbauende Bahnlinien. In dem Expose, welches dem Gesetze als Einleitung der Motive beigegeben ist, ist im Ganzen und Großen ausgeführt, von welchen Gesichtspunkten die verbündeten Regierungen bei Vervollständigung und Durch⸗ führung eines zweckmäßig anzulegenden Eisenbahnnetzes geleitet werden. Eine solche 1 es ist einmal geboten durch die Rücksicht der Landesvertheidigung: das Land hat eine andere Front bekommen, als früher. Sie ist zweitens geboten durch die Rücksichten des Verkehrs, der eben⸗ falls eine andere Richtung einzuschlagen hat, und anderen Bedingungen gehorchen wird, als es bisher der Fall war. Die verbündeten Re⸗ ierungen haben, ohne im Einzelnen den Beschlußfassungen, die späterer eit vorbehalten bleiben müssen Forheefa zu wollen, es doch für zweckentsprechend gehalten, eine solche üͤbersichtliche Darstellung dessen, was sie brabsicht sen⸗ in den Motiven voranzuschicken. Es ist dies Uugleich in der Ahbsicht geschehen, für die Beurtheilung derjenigen inien, die sie als die dinglichsten erachten und deren alsbaldige Her⸗ ihnen als ein unabweisbares Bedürfniß erscheint, für die eurtheilung der relativen Wichtigkeit dieser Linien Ihnen die Grund⸗ lage 1. Pben. Die einzelnen hnen, um die es sich handelt, sind: die Strecke von Diedenhofen bis zur Landesgrenze in der Nähe von Sierk. Das Nähere über diese Strecke ist in Nr. 8 der Motive dar⸗ gelegt. Da es möglich sein wird, und mit Bestimmtheit in Aussicht enommen ist, diese Bahn in die preußische Rheinprovinz fortzuführen,

o wird durch die künftige Vollendung der Bahn eine Abkürzung und erleichterte Verbindung mit dem unteren Rhein erreicht. Aehn⸗ liche, auch dem Begriffe nach in gleicher Weise zu kategorisirende Rück⸗ sichten bestimmen, dazu die Herstellung der Linie von Colmar nach Breisach zu beschleunigen. Fürdie Strecke von Diedenhofen bis zur Landesgrenze in er Nähe von Sierk ist eine erste Rate im Betxage von 500,000 Thlr. gefor⸗ dert. Die Summe, welche nach einem Ueberschlage zur Herstellung der ge⸗ ammten Linien erforderlich sein wird, ist auf Seite 8 mit 2,100,000

halern angegeben. Für die Linie von Colmar nach Breisach sind die Vorarbeiten schon früher in Angriff genommen worden. Es fin⸗ det sich darüͤber das Nähere an der bezeichneten Stelle Seite 7 und 9 der Motive. Was endlich die Bahn von Metz bis zur Landesgrenze bei Amanvillers anlangt, so bildet sie ein Glied der Bahn, welche von Metz nach Verdun geführt werden soll, und deren Bau schon Fühes sowohl auf frauzösischet Seite als auf dem Gebiet von Elsaß⸗

othringen angefangen ist. Insbesondere ist die Strecke auf elsaß⸗ lothringischem Gebiet in der Hauptsache ausgeführt. Auf französischer Seite ist gegenwärtig der Weiterbau kräftig wieder in Angriff ge⸗ nommen; insbesondere das Interesse der Festung Metz läßt es ge⸗ rathen erscheinen, gauch auf dem elsaß⸗lothringischen Theile die Aus⸗ führung bis zur Vollendung fortzufübren. Es ist dazu ein mäßiger Betrag von 320,000 Thlr. noch nöthig.

„Die zweite der Positionen, die ich im Eingang zu erwähnen die Ehre hatte, ist bestimmt zur Ausrüstung der Bahnstrecken von Saarburg nach Sgargemünd und von Courcelles an der Nied nach Bolchen. Beide Bahnstrecken sind schon fruͤher von der französischen Negle ng konze t worden. Das Recht zur Ausführung ist auf eine Gesellschaft Socisté anonyme des chemins de fer de la

dahin mich enthalten 8 sollen, daß estimmungen

für Vermehrung der Betriebsmittel au

weiterung und eine solche Verbesserung

fällt in eine Reihe von einzelnen Positionen, die in den

1 8 Lorraine übergegangen, die mit dem Bau soweit vorgeschritten ist, daß die Ba ke von Saarburg nach Saargemünd noch im Laufe dieses Jahres fertig gestellt wird. Auf der Strecke Courcelles an der Nied nach Teterchen ist nur die Strecke Courcelles⸗Bolchen so weit aus⸗ eführt, daß bis zum Beginn des nächsten Jahres die Vollendung mit

estimmtheit zu erwarten steht. In den Motiven ist näher an⸗ egeben, welche Verhandlungen wegen des Erwerbes dieser Bahn bezichungsweise ihrer vEn seitens der deutschen Regierung gepflogen worden sind. Diese Verhandlungen haben zunächst zu Er⸗ pachtung geführt. Ich bemerke, daß der Vertrag, dessen in den Mo⸗ tiven gedacht ist, geschlossen wurde unter Vorbehalt der Genehmigung der Reichsregierung, daß diese Genehmigung noch nicht ertheilt ist, weil zunächst abzuwarten war, ob die Mittel zur Ausrüstung der Bah⸗ nen, die in dem Vertrag in Aussicht genommen ist, bewilligt werden würden, daß also in soweit der Reichstag noch beh A- Sn and hat. Die Ausrüstung der Bahn ist in dem Pachtvertrage, dessen die Motive erwähnen, für den erpachtenden Theil, die deutsche Regierung, vorbe⸗ halten, es war dies deshalb nothwendig, um die nschaffung der Betriebsmittel von vorn herein Uebereinstimmung zu bringen, außer⸗ dem, um das Kavpital nicht übermäßig zu erhöhen. Der Vertrag hat es ferner offen gelassen, daß nach ihrem Wunsch und Belieben die dac . 7vée. zu jeder Zeit nach einem jetzt schon bestimmten, nach dem Kapitalsaufwand bei dem Bau der Bahn bemessenen Be⸗ trage die Bahnen käuflich zu erwerben das Recht hat. Die Wichtig⸗ keit dieser Bahnen liegt theils in ihrem Nutzen für die Industrie des Landes: sie sind andererseits bedeutsam für die Landesvertheidigung. Das erstere gilt namentlich für die Bahnstrecke See münd; bei den nicht günstigen Verhältnissen der Linie Biksch⸗Hage⸗ nau ist für die Industrie des Ober⸗Elsaß insbesondere der Kohlenbezug aus dem Saargebiet mit vielen Schwierigkeiten verknüpft. Die Stei⸗ gungsverhältnisse sind ungünstig und ist dadurch der Transport auf Kosten der Industrie erschwert. Es wird möglich sein, durch den Be⸗ trieb der Linie Saarburg⸗Saargemünd die vorerwähnte Linie bedeu⸗ tend zu entlasten und dadurch mit Gewinn von Zeit und Aufwand des Ober⸗Elsaß den Bezug der Kosten möglich zu machen. V

Die Linie von Courcelles an der Nied nach Bolchen in ihrer weiteren Fortsetzung über Saarlouis nach Türkismühle bringt die preußische Rheinprovinz in nähere und leichtere Verbin⸗ dung mit Elsaß⸗Lothringen. Aus welchen Summen im Einzelnen die Mittel zur Ausrüstung der beiden Bahnstrecken sich zusammen⸗ setzen, ergeben die Motive des Näheren.

Die dritte Position endlich setzt sich zusammen aus einem Bedarf für TW den vorhandenen Bahnen und für Herstellung von Anlagen. So umfangreich und dankens⸗ werth auch die Bewilligungen sind, die bier schon früher gemacht sind, um die Bahnen in Elsaß⸗Lothringen in betriebsfähigen Zustand zu setze, so reichen sie doch nicht aus, um den Verkehr zu bewältigen, s reichen um so weniger aus, als eine Steigerung des Betriebes jetzt

chon wahrnehmbar ist und voraussichtlich bei weiterer Beruhigung

und Regelung der Verhältnisse in noch höherem Maße eintreten wird. Die schon gegenwärtig eine weitere Vermehrung der für die Betriebsmittel zu erbitten, wird diktirt durch den Um⸗ stand, daß zur Zeit alle Fabriken/ die mit Beschaffung von Eisenbahn⸗ material sich beschäftigen, in einer Weise mit Bestellungen überhäuft sind, daß die Termine für Ablieferung des Bestellten sehr weit hinausgerückt werden müssen. Es liegt also die Nothwendigkeit vor, wenn man hoffen will, im Jahre 1874 zu haben, was man braucht, schon gegenwärtig mit Bestellungen vorzugehen.

Die weitere Position unter III. b. auf Seite 1 des Gesetzes zer⸗ otiven näher detaillirt sind. Es handelt sich wesentlich um Abkürzung ein⸗ zelner Strecken, deren unzweckmäßige Anlage den Betrieb erschwert; es handelt sich dann um Verbesserung der Bahnhofsanlagen, durch Ausrüstung mit besseren Einrichtungen für die Zollabfertigung, mit besseren Einrichtungen für das verkehrende Publikum und um Repa⸗ raturen, die noch rückständig sind, zum Theil verursacht durch Schäden des . Diese Aufwendungen, deren Gesammtbetrag 1,952,300 Thaler ist, werden daher im Ganzen und Großen die Bahn wesentlich verbessern, und so auch für die Erträge sich als nutzbringend erweisen. Ich gestatte mir die Genehmigung aller Positionen im Namen der verbündeten Regierungen zu empfehlen.

In der Diskussion entgegnete der Wirkliche Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Herzog dem Abg. Hammacher:

Die Frage, ob es vortheilhaft und zweckmäßig sei, aus Staats⸗ beziehungsweise aus Reichsmitteln Eisenbahnen zu bauen, will ich nach ihrer theoretischen Seite hin nicht diskutiren. Sie läßt sich nicht überall gleichmäßig entscheiden; die Verhältnisse im Elsaß⸗Lothringen liegen in der That so, daß eine Beurtheilung ausschließlich nach wirth⸗

schaftlichen Gesichtspunkten nicht zu empfehlen sein würde.

Das finanzpolizeiliche Bedenken, welches der Herr Abg. Dr. 1eene ns cn die Frage tnüpft, wird dadurch seine Erledigung nden, de ie als selbstverständlich betrachten, bahnen, die aus

Reichsmitteln erbaut werden, nicht ohne Zustimmung des Neichstags

veräußert werden dürfen. 8

Die Vorlhaang des Pachtvertrags, den die Reichsregierung, vor⸗ behaltlich der Genehmigung, mit der Gesellschaft in Elsaß⸗Lothringen Rästich der Linien Saarburg⸗Saargemünd und Courcelles⸗Botchen äabgeschlossen hat, findet nicht das geringste Bedenken; es wird ver⸗

anlaßt werden, daß dieser Pachtvertrag noch heute in den Bureaus

des Hauses zur Einsicht ausgelegt werde. 6. Den letzten Punkt anlangend / so ist es in der That schwer zuübersehen,

lin welchem Zeitraum, die Bahnstrecken, für welche Mittel erbeten

werden, werden fertig gestellt werden können.

Eääüeeee,t,

Es ist wahrscheinlich,

7ö7ö

daß die Brücke über den Rhein bei Breisach einen längern

verbündeten Reßierunscn es in der That, en

eitraum in Anspruch nehmen wird, als den Lauf dieses Jahres. 84,Se mög lich, daß die Fertigstellung vielleicht drei Jahre braucht. Sie dürften aber im Hinblick auf die auch sonst übliche Praxis, wonach Baufonds für einzelne, bestimmt abgegrenzte, Unternehmungen von einem Jahr zum andern übertragen werden, wohl keinen Anstand finden schon gegenwärtig die Summe, die für den Bau als erforderlich bezeichnet wird, in ihrem ganzen Umfange zu bewilligen.

Zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Verwen dung des Ueberschusses aus der Verwaltung de französischen Landesposten durch die deutsche Reichs postverwaltung während des letzten Krieges, nahm de General⸗Postdirektor Stephan vor Beginn der Diskussion

das Wort:

Meine Herren! Als der Erfolg der deutschen Waffen wenige Wochen nach Ueberschreitung der Grenzen weite Strecken des feind⸗ lichen Gebiets in unsere Hände gegeben hatte und es sich darum handelte, eine Civilverwaltung für die eingenommenen Provinze einzusetzen, wurde auf Befchl des Allerhöchsten Kriegsherrn am 26. August 1870 auch eine Postadministration in Nancy eingesetzt. Nach den Ereignissen von Sedan wurde durch Allerhöchste Ordre aus dem groß Hauptquartier de dato Rheims, den 12. September 1870, bestimm daß das Postwesen in den beiden Provinzen Elsaß und Lothringe sofort desfinitiv auf deutschem Fuß geordnet werden sollte, und daß zu diesem Behuf zwei deutsche Ober⸗Postdirektionen, in Straßburg und in Metz, in Aussicht zu nehmen seien. Diese Behörden traten mit der ihnen übertragenen Mission auch alsbald nach dem Falle de beiden Festungen in Wirksamkeit. Gleichzeitig wurde die ostadmin stration von Naney weiter nach Rheims vorgeschoben. Um sich ein Bild ihrer eigentlichen Thätigkeit, einen Begriff ihrer Aufgabe zu machen, mu man sich vecsseenswartigen in welchem Zustande die Postverbendun⸗ gen in den Provinzen sich befanden, welche demnächst von unsere Truppen eingenommen wurden. Französischerseits waren diese Ver bindungen zum Theil vollständig aufgegeben und verlassen worden zum anderen Theil waren sie absichtlich zerstört. Es war das ganz weitverzweigte und vielgestaltige Netz der Postverbindungen vollstän dig zertrümmert, so, wie wenn man mit einem Hammer auf ei Uhrwerk sra Es handelte sich nun darum, zunächst diese Verbin dungen herzustellen, um eine geordnete Civilverwaltung zu ermög lichen, weil diese ohne eine regelmäßige 2. des Korrespondenz verkehrs ihre Funktionen ebensowenig verrichten kann, wie ein orga nischer Körper seine Thätigkeit ohne geregelten Blutumlauf.

Es hatte also die Post⸗Administration mit den ihr zugeordnete Postanstalten, Beamten und Transportmitteln die Aufgabe, die Ver bindungen herzustellen aus dem jeweiligen Hauptquartier, also au dem Sitz des Reichskanzlers zu den Gouverneuren und Civilkommiss ren der einzelnen Provinzen, von diesen Stellen zu den Präfekten und von den letzteren zu den Unterpräfekten u. s. w. bis auf die Maires der einzelnen Ortschaften herab und zu den verschiedenen Or-

ganen des Sicherheitsdienstes und der Steuererhebung. Je mehr sich er siegreichen Armee

nun das Gebiet in Folge des Fortschreitens vergrößerte, desto ausgedehnter wurden die Anlagen dieser Verwal-⸗ tung, desto ausgebreiteter ihre Thätigkeit, und sie erstreckte sich iu einem gewissen Zeitraum von der belgischen Grenze bis zum 8 und von Dieppe bis Tours. Es lag auf der Hand, daß diese Ein richtung nicht unerhebliche Kosten verursachte, und der Gedanke la nahe, diese Kosten dadurch aufzubringen, daß die von uns angelegte Postanstalten, welche sich über ein Gebiet von circa 3000 ◻Meile erstreckten, gleichzeitig für den durch die Kriegsereignisse plötzlich ge⸗ hemmt gewesenen Privatverkehr eröffnet würden. Natürlich war dies nicht möglich ohne zuvorige Genehmigung der militärischen Behörden; es wurde eine desfallsige Verständigung eingeleitet; man einigte sich über die Formen, die Vorsichtsmaßregeln, unter welchen dieser Verkehr gestattet werden sollte, und es wurden demnächst die Schalter jener verschiedenen deutschen Post⸗Bureaus auf feindlichem Gebiete für den Privatverkehr eröffnet. Es läßt sich denken, da nachdem der Verkehr bereits Wochen und Monate lang stille gesta den hatte, diese Anstalten außerordentlich stark benutzt wurden. Von der deutschen ee Lnn war Sorge getragen worden, daß die e leichterten deutschen Tarife, unsere liberalere Gewichtsprogression un mehrere andere vortheilhafte Einrichtungen gleichzeitig für das ganze Gebiet, über welches sich diese Postanlagen erstreckten, eingeführt wurden. Sie haben in erfolgreicher Weise Propaganda gemacht für das deutsche Postsystem, und wir haben die Wirkungen dieser Pr paganda noch bei den Verbandlungen wahrnehmen können, welche in Paris aus Anlaß des Abschlusses des neuen Postvertrages statt. efunden haben. Es ist mir von verschiedenen Seiten von angesehenhen erongn es franzosischen Handelsstandes und der Industrie, ja von elebritäten derselben, mitgetheilt worden, daß, wenn man auch den Abzug der deutschen Truppen und Alles, was damit zusammenhing, mit großer Freude gesehen, doch die Wiederheimkehr der französischen Post⸗Bureaus nicht mit ganz vüfessesthite Ge⸗ fühle betrachtet worden sei. Ungeachtet des Umstandes nun, daß die mäßigen Tarife eingeführt waren, hat sich ein ziemlich erheblicher Ueberschuß, nämlich die Summe von 121,000

Thalern aus der Zeit der achtmonatlichen Verwaltung ergeben. Nun,

meine Herren, komme ich auf die Arbeit, die nöthig war, diese außer⸗ Pwecmlichen Leistungen, die eigentlich eine Nebenbeschäftigung der ostadministration bildeten, deren Hauptzweck ja der Civilverwaltung

saben, welche z. B., an den Tagen, als der Gürtel der Cernirungs⸗ inie um Paris sich öffnete, nachdem der Waffenstillstand in Versaldes abgeschlossen war, in unseren Bureaus zusammenströmten; wie das Monate lang zurückgehaltene und dadurch auf den höchsten Grad der Spannung gestiegene Verkehrsbedürfniß

sas zu bewältigen. Man muß jene Massen von Briefen gesehen