111144A“““ einer solchen Riesenstadt, die von einem so mittheilungs⸗ bedürftigen Volke bewohnt wird, nun plötzlich losbrach und gleich einer entfesselten Naturgewalt seine Wirkungen über unsere Linien stürzte; es war nicht eine Fluth von Briefen, ich kann sagen, es war ein Katarakt, gegen den die paar Centner Petitionen, welche sich über unsere heimathlichen Postbureaus vor Kurzem in einer bekannten Frage ergossen haben, nur als ein Staubbach anzusehen sind. Nun, meine Herren, nur durch die Opferwilligkeit der Beamten war es möglich, diese außergewöhnliche Last zu bewältigen. Die Vortheile davon kamen keineswegs den Franzosen allein zu statten, sondern bei den vielen verwandtschaftlichen und geschäftlichen Bezlehungen na⸗ mentlich zwischen dem Westen Deutschlands und den öͤstlichen Depar⸗ tements wie der Hauptstadt von Frankreich, auch den Deutschen, und in entsprechendem ; selbst den andern Nationen; man muß die Klagen gehört haben, die an jedem Orte in Frankreich, welchen man passirte, damals erhoben wurden; die bitterste von allen war immer die, daß die Nachrichten ausgeblieben waren von Familienangehörigen, von Gatten, Brüdern und Söhnen, die in Deutschland zu Hundert⸗ tausenden in Gefangenschaft waren, oder von den nach entlegeneren Departements geflüchteten weiblichen Familienmitgliedern; seit Mo⸗ naten hatte Niemand etwas von dem Andern ehört, und das in einer Zeit, wo jeder Tag über Tod oder Leben, ja, über noch theurere Güter entscheiden konnte. Da war es die aufopfernde Thätigkeit der deutschen Post im feind⸗ lichen Lande, welche die zerrissenen Beziehungen wieder sürstehnes Trost und Ruhe brachte, und auch ihrerseits Zeugniß ablegte für die Huma⸗ nität unserer Kriegführung. Aus der Heimath ward zur Bewälti⸗ gung dieser Arbeit an Beamtenkräften nachgeschoben, was irgend noch disponibel zu machen war. Bei Ausbruch des Krieges hatte die Post⸗ verwaltung 3800 Köpfe für die Armee, 2200 waren für verschiedene Zwecke des “ nach Frankreich gestellt, mithin im Ganzen pptr. 6000 Köpfe, ungefähr ein Sechstel des damaligen gesammten Personals der Verwaltung. Natürlich konnte diese Lücke nur ergänzt werden durch ganz außergewöhnliche Anstrengungen des zurückgeblie⸗ benen Theiles und durch den Umstand, daß alle Beamte, welche auf Urlaub waren oder an irgend einem Orte zur Herstellung der Ge⸗ sundheit verweilten, auf den ersten Ruf zu dem heimathlichen Dienste “ Gleichzeitig waren durch ein glückliches Zusammen⸗ reffen verschiedene Vereinfachungen und Umänderungen im Getriebe der Postanstalten und im Verwaltungssystem zur Ausführung ge⸗ kommen, welche es ermöglichten, die Kräfte für die ihrer harrenden großen Anstrengungen in freiere Thätigkeit zu versetzen und ihre Leistungsfähigkeit dadurch zu steigern. Gleichwohl werden die Folgen dieser Zeit, meine Herren, bei Manchem ein frühes Siechthum sein, vielleicht ein beschleunigteres Ende, als ihm sonst wohl nach dem Laufe der Natur gesteckt sein würde! Es widerstrebt eigentlich meinem Gefühle, die Leistungen der Post hier in dieser Weise hervorheben zu müssen, ich weiß auch, daß das nicht im Sinne der großen Mehrzahl der Beamten der Postverwaltung ist, die sich durch das eigene Be⸗ wußtsein und durch die Ehre, in einer so großen Zeit für das Vater⸗ land in hervorragender Weise ihre Schuldigkeit haben thun zu können, bereits reichlich belohnt fühlen; aber ich muß es thun, meine Herren, um diese immerhin etwas ungewöhnliche Gesetzesvorlage zu motiviren. Uebrigens ist seinerzeit durch den beredten Mund des Herrn Abgeordne⸗ ten Dr. Bamberger in viel wirksamerer Weise, als ich dies nach dem geringen Maße meiner Kräfte vermöchte, hier der Anerkennung jener Leistungen unter dem Beifall des ganzen Hauses Ausdruck ge⸗ geben worden. Und das läßt mich hoffen, meine Herren! daß dieser Vorlage heute der beredteste Fürsprecher nicht fehlen wird: das Ge⸗ fühl dieses Hohen Hauses, die warme Theilnahme, welche dasselbe stets dem Wohl der Beamten bewiesen hat, und der wiederholt be⸗ thätigte Sinn der ehrenden Würdigung und Anerkennung, welche die Leistungen und die Opfer dieses A*. Krieges hier gefunden haben. Meine Herren! Die Streiter, die in diesem großen Kampfe auf dem Schlachtfelde der Arbeit gefallen sind, sie werden in den Verlustlisten der Nation vielleicht erst in einigen Jahren unter der Rubrik der Geblie⸗ benen verzeichnet stehen; ihre Gräber werden nicht von dem Lorbeer des Ruhmes geschmückt sein; ihre Angehörigen werden der Wohl⸗ thaten nicht theilhaftig werden, welche das Gesetz gewährt, und welche die Mildthätigkeit noch erhöht. Die Thränen zu lindern, die dann werden vergossen werden, dazu ist diese Stiftung zum Theil mit⸗ bestimmt; es werden Hunderte, und ich sage nicht zu viel, im Laufe der Jahre Tausende und Abertausende mit dankbarer Rührung die Wohlthaten empfangen, welche dieselbe ihnen gewähren wird; und es wird der Segen Gottes auf der Stunde ruhen, in der sie zu dieser Gesetzesvorlage Ihr Ja und Amen gesagt haben.
Nach dem Abg. Dr. Braun (Gera) nahm der General⸗ Post⸗Direktor noch einmal das Wort: Meine Herren! Ich erlaube mir zunächst in Beziehung auf den letzten Punkt, welchen der geehrte Herr Abgeordnete Dr. Braun (Gera) ur Sprache brachte, einige Erläuterungen zu geben. Es würde in er That eine Ungerechtigkeit gegen Bayern und Württemberg gewesen sein, wenn man lediglich nach der Zahl derjenigen Postbeamten, welche diese beiden Staaten für die Zwecke der Administration in Frankreich gestellt haben, also nach dem Kontingente, wie der Herr Abgeordnete es genannt hat, die Vertheilung hätte bewirken wollen. Es liegt hier mümnlich. eine Thatsache inmitten, welche für die Entscheidung dieser Frage nicht unwichtig ist. Die Leitung jener Administration war durch Befehl des Allerhöchsten Kriegsherrn dem General⸗Postamt in Berlin übertragen worden; nichtsdestoweniger war die Wirksamkeit, wie es ja auch dem alliirten Verhältniß entsprach, eine eee. Das General⸗Postamt war nicht in der Lage, in dem Maße die Individualität der süddeutschen Postbeamten zu kennen, wie es bezüglich seiner eigenen Beamten dies im Stande war, und wie es nothwendig war, um für diesen expo⸗
nirten Dienst und die Schwierigkeiten, denen die Beamten entgegen gingen, die entsprechenden Kräfte an Ort und Stelle hinzusenden.
ediglich dadurch ist es geschehen, daß in einem Verhältniß, welches für die süddeutschen Verwaltungen benachtheiligend war, mehr Beamte aus Norddeutschland haben herangezogen werden müssen, als aus Bayern und Württemberg. .
Es würde aber noch in einer anderen Beziehung nicht gerecht⸗ fertigt erschienen sein, wenn man die Vertheilung lediglich nach dem Kontingent bewirkt hätte, und zwar aus dem Grunde, weil ja nicht allein die Arbeit der Beamten, die nun zufällig in Frankreich beschäf⸗ tigt gewesen sind, bei diesen Leistungen mit in Betracht kommt, son⸗ dern in sehr wesentlichem und vielleicht überwiegendem Theil die Arbeit der Beamten, welche in der Heimath beschäftigt waren, und von denen die nach Frankreich gesandten Kräfte mit übertragen wur⸗ den, während ohnehin durch den immensen Verkehr der Nation mit der Armee die heimathliche Arbeit der Post sich, im Gegensatz zu an⸗ deren Verwaltungszweigen, erhöhte und der Betrieb daheim die eigent⸗ liche Basis bildete für die Entfaltung der Thätigkeit in Frankreich. Aus diesen Gründen also, meine Herren, haben alle Postbeamten von Bayern und Württemberg im vollsten Maße denselben Anspruch auf Anerkennung wie die Beamten in Norddeutschland, und es hat den Anforderungen der Gerechtigkeit danach weit mehr entsprechend erscheinen müssen, die Vertheilung nicht nach dem Kontingent, was von zufälligen Umständen abhängig war, sondern nach der Gesammt⸗ zahl der Beamten, welche bei den deutschen Postverwaltungen beschäf⸗ tigt waren, eintreten zu lassen.
Ich komme jetzt auf den zweiten Punkt, den der Herr Abg. von Hovecbeck angeregt hat und den auch der Herr Abg. Braun insofern zur Sprache brachte, als ihm die finanziellen Unterlagen der Vorlage nicht vollkommen begründet zu sein schienen. Ja, meine Heeren, in dieser Beziehung glaube ich mich 8,-. auf dasjenige berufen zu dürfen, was in den Motiven zur eeeh. steht und was in dem Gesetzentwurfe, wenn ich nicht irre, mit denselben Worten sich wiedergegeben findet. Es ist in den Motiven gesagt, daß dieser Antheil der Reichspostverwaltung »zum dauernden Andenken an das Jahr, in welchem mit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands auch die Kaiserliche Reichspost entstanden ist, zur Begründung einer milden Stiftung zu verwenden, welche die Förderung der sittlichen und geistigen Bildung und Wohlfahrt der Reichspostbeamten, sowie die Unterstützung ihrer Hinterbliebenen bezwecken soll.“ Ich glaube, daß hierin schon die Hauptmomente angegeben sind, welche für den Erlaß der Statuten, die dieser Stiftung wie jeder andern zu Grunde zu liegen haben/ maßgebend sein werden, so daß das Statut im Wesentlichen nur die nähere Ausführung dieser hier bereits angegebenen Hauptpunkte ent⸗ halten wird. Wenn von dem Herrn Abg. v. Hoverbeck erwähnt worden ist, daß eigentlich kein rechter Zusammenhang vorhanden sei zwischen der Vertheilung dieser Erträgnisse auch auf die Zukunft und
en Leistungen, die der Gegenwart angehören, so glaube ich doch, im Sinne sämmtlicher Postbeamten, die an diesen Ergebnissen Theil hatten, zu sprechen, wenn ich behaupte, daß es ihrem Gefühl und ihren Gesinnungen weit mehr entspricht, diese “ zu einer auch der Zukunft zu Gute kommenden Stif⸗ tung zusammengefaßt und im Sinne der Humanität und Wohlthätigkeit dauernd verwendet zu sehen, als sie durch eine Ver⸗ theilung an die verschiedenen Beamten, wobei ein zutreffender Maß⸗ sin sehr schwer zu finden sein dürfte, und — da eigentlich Alle betheiligt ind — ein äußerst geringer Betrag auf den Einzelnen fallen würde, zu verzetteln. Mit solcher Zersplitterung würde also nicht allein nichts Wesentliches geleistet werden, sondern es würde auch der ganzen Sache gerade der ethische Hintergrund und der monumentale Charakter, nämlich die Sicherung eines dauernden Andenkens an diesen Krieg und an die Leistungen und die Thätigkeit der Postverwaltung in demselben genommen werden. Ich glaube aber die Gesinnungen der Beamten genugsam zu kennen, um zu versichern, daß sie dies bedauern würden, bnn⸗ daher bitten, daß es bei der Vorlage sein Verbleiben ehalte.
— In der Diskussion über die Einnahmen aus den Zöllen ꝛc. erklärte der Staats⸗Minister Delbrück in Betreff der von den Abgg. Freiherrn von Hoverbeck und Genossen beantragten Salzsteuer:
Meine Herren! Ich habe dem, was ich in der ersten Berathung der vorliegenden Frage von hier aus zu erklären gehabt habe, sachlich nichts hinzuzufügen. Ich glaube konstatiren zu koͤnnen, daß mit sehr wenigen Ausnahmen der Reichstag und die verbündeten Regierungen über das anzustrebende Ziel einig sind. Ich nehme an, daß die große Mehrheit des Reichstags die vollige Aufhebung der Salzsteuer als ein wünschenswerthes Ziel ansteht und ich kann erklären, daß dies auch die Ansicht der verbündeten Regierungen ist, wenn auch die verbündeten Regierungen ihre Auffassung von den Wirkungen der Salzsteuer nicht identifiziren können mit den Auffassungen, die von einzelnen der Herren Redner in der vorigen und in der laufenden Debatte angeführt worden sind. Die Differenz, um welche es sich handelt, ist die Methode. Zunächst habe ich dem An⸗ trage auf Leee. der Salzsteuer auf die Hälfte gegen⸗ über zu wiederholen daß die verbündeten Regierungen eine solche Ermäßigung nicht als ihr Ziel und auch nicht einmal als eine von ihnen auf dem Wege zum Ziele zu beschreitende Etappe ansehen. Ich kann mich in Beziehung auf die Motivirung dieser Auffassung be⸗ ziehen auf das, was ich früher zu sagen die Ehre gehabt habe und was von dem Herrn Abgeordneten für Ottweiler — St. Wendel sehr viel ausführlicher, als ich es andeuten könnte, ausgeführt worden ist. Es ist nun eine zweite Differenz die, daß ein Theil des Hauses wünscht, daß die Abschaffung der Salzsteuer mit Bestimmung eines festen Termins schon heute beschlossen werde. Hiermit können sich,
wie ich wiederhole, die verbündeten Regierungen nicht einverstanden erklären, sie können sich damit nicht einverstanden erklären, weil sie an der Auffassung festhalten müssen, daß die Beseitigung der Salz⸗ steuer als Theil einer Steuerreform eine angemessene Maßregel ist, daß sie aber nicht allein stehen kann, sondern sie muß das Stück eines Systems und zwar deshalb, weil die verbündeten Regierungen der Ueberzeugung sind, daß es nicht im Interesse des Reiches liege, die eigene Einnahme des Reiches wesentlich zu vermindern. Zwei der heutigen Herren Redner, die Herren Abgeordneten db⸗ Fardang und für Frankfurt, sind nun zwar sehr leicht mit dieser Auffassung dadurch fertig geworden, daß sie herausgerechnet haben, es handele sich über⸗
haupt gar nicht um Verminderung der Einnahmen; die Einnahmen
im Jahre 1873 würden, auch wenn die Salzsteuer veeehe- sei es ganz, sei es zur Hälfte, immer noch genügen, um, ohne ie Erhöhung der Matrikularbeiträge, das Budget zu balanciren. Der Herr Ab⸗ ee he. für Harburg hat dabei sich auf Zahlen berufen. Es ist ihm abei zuerst begegnet, daß er die Einnahme von 1871 brutto berechnet hat, während von dieser Brutto⸗Einnahme 3,300,000 Thlr. abgehen müssen, um dieselbe Einnahme herzustellen, wie sie im Etat überhaupt erscheine. Der Herr Abgeordnete für Harburg hat die Einnahme auf 31,800,000 Thlr. angegeben. Die Zahl ist vollständig richtig als Brutto⸗Einnahme. Davon gehen aber 3,300,000 Thlr. an Erhebungskosten ab und es bleiben also 28,500,000 Thlr. Der Herr Abgeordnete für Harburg hat ferner aus dem guten Abschlusse, den das erste Quartal des laufenden Jahres an Zolleinnahmen ergeben hat, gefolgert, daß, wenn man auch nicht gerade mit 4 multiplicirte, ein ganz erheblicher Mehrbetrag in Aus⸗ sicht zu nehmen sei jedenfalls für das Jahr 1873. Er hat dabei, wie ich glaube, den von ihm allerdings angedeuteten Zusammenhang übersehen, in welchem die Zolleinnahmen zu den Einnahmen von der Rübenzuckersteuer ehen. Hätte er sich diesen Zusammenhang vollständig vergegenwärtigt, o würde er nicht blos geltend gemacht haben, daß im ersten Quartal des laufenden Jahres allerdings eine recht erhebliche Mehreinnahme an Zöllen gegen das entsprechende Quartal des Vorjahres stattgefun⸗ den hat, sondern er würde dann auch noch hinzugefügt haben zur Orientirung des Hauses, daß in demselben Quartal von der Rüben⸗ zuckersteuer nur 2 Millionen weniger eingenommen worden sind gegen das entsprechende Quartal des Vorjahres; er würde dann vermuthlich zu dem Schluß gekommen sein, der rich⸗ tig gewesen sein würde, daß ein nicht ganz unwesentlicher Theil der Mehreinnahmen im ersten Quartal des laufenden Jahres in der Verzollung von Zucker liegt. Es ist im ersten Quartal es laufenden Jahres bei 27 Hauptämtern — es sind das die wich⸗ tigsten — 124,000 Ctr. Rohzucker verzollt worden, während im ganzen Jahre 1871 bei sämmtlichen Zollämtern nur 150,000 Centner verzollt sind, also im ganzen Jahre 1871 bei sämmt⸗ lichen Zollämtern nur unerheblich mehr als im ersten Quartal 1872 bei 27 allerdings der hauptsächlichsten Zollämter. Die Verzollung von Raffinaden stehe nicht ganz in demselben Verhältnisse, aber in einem ähnlichen; es sind im ersten Quartal bei den bezeichneten 27 Zollämtern 43,000 Ctr. Raffinade verzollt, während im ganzen Jahre 1871 bei sämmtlichen Zollämtern nur 60,000 Ctr. verzollt wurden. Ich führe diese Zölle an, um darguf aufmerksam zu machen, daß es überaus bedenklich ist, aus dem Er⸗ gebnisse eines Quartals, aus einer Steuer, die man allein herausgreift, weil sie gerade für die Argumentation passend ist, Folgerungen zu ziehen, die das Haus und die verbündeten Regierungen darüber beruhigen sollen, daß, wenn sie eine Einnahme von 6 Millionen oder eventuell von 12 Millionen aufgeben sollten, dafür doch hinreichende Deckungs⸗ mittel vorhanden seien. Ich würde glauben, das Haus zu ermüden, wenn ich weiter in dergleichen Zahlenaufstellungen eingehen sollte; ich habe diese Beispiele, wie gesagt, nur deshalb angeführt, um da⸗ vor zu warnen, auf herausgerissene Zahlen hin eine Beschlußnahme zu gründen, die von der entschiedensten finanziellen Tragweite ist. Ich kann zum Schluß nur wiederholen, was ich bereits früher zu erklären die Ehre gehabt habe: die verbündeten Regierungen wer⸗ den noch im Laufe dieses Jahres es zum Gegenstand ihrer ernstesten Studien machen — und es ist dabei in Aussicht genommen, und i der Wunsch, daß bei den einzuleitenden Erhebungen die Vertreter der
sämmtlichen größeren Bundesstaaten sich betheiligen werden — die
Grundlagen zu finden für die Vorschläge von Aufhebung der Salzsteuer. 8
In Betreff der Etatisirung der Mehreinnahmen aus der Braumalzsteuer antwortete der Staats⸗Minister Delbrück auf eine Anfrage des g Serburg⸗
Meine Herren! Das Gesetz über die Braumalzsteuer hat die Zustimmung des Bundesraths und die Vollziehung Sr. Majestät des Kaisers erhalten und wird in den nächsten Tagen publizirt wer⸗ den. Es versteht sich von selbst, daß die verbündeten Regierungen damit einverstanden sind, daß die von diesem Gesetz zu erwartenden Mehreinnahmen hier im Etat bei der Einnahme der Brausteuer in der dritten Lesung, die ja dazu hinlänglich Veranlassung noch dar⸗ bieten wird, zugesetzt, natürlich also bei der Berechnung der Matri⸗
kularbeiträge in Anregung gebracht wird. 111“
— Bei der zweiten Seg über die Uebersicht der Aus⸗
rsatzsteuern für die
gaben und Einnahmen des Deutschen Reiches mit dem Nach⸗ weise der Etats⸗Ueberschreitungen und außeretatsmäßigen, außerordentlichen Ausgaben für das Jahr 1871, sowie über den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Reichshaushaltes von 1871, bemerkte der Staats⸗Minister Delbrück zu den An⸗ trägen der Kommission:
Ich kann nur bestätigen, was der Herr Referent gesagt hat. Die Mittheilung wird, wenn es thatsächlich möglich ist, gleichzeitig gemacht
werden und ich greife der Diskussion vielleicht nicht vor, wenn ich ““
u
jet Nr. 2 erkläre.
— Zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Reichshaushalts von 1871, erklärte Derselbe, mit Bezug auf die von dem Referenten v. Benda monirten Ausgaben der
Marineverwaltung;
Meine Herren! Daß die von dem Herrn Referenten gerevee obe⸗ nen Vorgänge Regelwidrigkeiten waren, wird von den verbündeten Regierungen keinen Augenblick in Abrede gestellt. Es ist in den Mo⸗ tiven ausgesprochen. Daß diese Regelwidrigkeiten nur im Wege der Gesetzgebung sanirt werden können, ist ebenso von den verbündeten “ nicht einen Augenblick verkannt worden. Sie haben zu diesem Zwecke den Weg eingeschlagen, den §. 2 in die Vorlage usgunehmmen. Wenn das Haus der Meinung ist, daß es richtig sei, diese Sanirung im Wege der Gesetzgebung in einer andern Form herbeizuführen, so zweifle ich nicht, daß die verbündeten Regierungen diesen Weg betreten werden, und bin daher meinerseits nicht in de Lage, für Aufrechthaltung des §. 2 in diesem Gesetze zu plaidiren.
EI
— Dem Reichstag ist der am 26./14. Mai d. J. zu St. Petersburg unterzeichnete Additional⸗Vertrag zu dem Post⸗ vertrage mit Rußland vom 22./10. August 1865, welchem der Bundesrath seine Zustimmung ertheilt hat, zur verfassungs⸗ mäßigen Genehmigung vorgelegt worden. Denselben erläutert folgende Denkschrift:
Die gegenwärtigen postalischen Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland beruhen auf dem nachstehend abgedruckten Postvertrage vom 22. August 1865. 1
In der seitdem verflossenen Zeit hat auf dem Gebiet der inter⸗ nationalen TS. eine weitere Entwickelung stattgefunden.
Die Resultate derselben, wie sie in der ree. der heuti⸗ gen Postvertragsbeziehungen Deutschlands sich darstellen, lassen die Festsetzungen des Vertrags von 1865 für den deutsch⸗russischen Verkehr in zwei wesentlichen Punkten als nicht mehr im Einklange mit den gegenwärtigen Verhältnissen erscheinen.
In dem gedachten Vertrage sind, abgesehen vom Grenzverkehr, für das Briefporto noch zwei Zonen festgesetzt, welche eine Taxe von 3 Sgr. und von 4 Sgr. ergeben, während die übrigen Verträge von dem Prinzip des Einheitsportos ausgehen.
Sodann dürfte der Portosatz von 4 Sgr. für den einfachen, fran⸗ kirten Brief zwischen Deutschland und Rußland nach den heutigen greee und Analogien überhaupt als zu hoch zu bezeich⸗ nen sein.
8 an beiderlei Beziehung schafft der vorliegende Additionalvertrag
digse gich wird durch denselben, in Uebereinstimmung mit den an- deren neuerdings abgeschlossenen Postverträgen, die Gewichtsstufe für Drucksachen und Waarenproben von 40 auf 50 Grammen erweitert, sowie das System der Erleichterung der Posttransite weiter ausge⸗
““ I“ 9 hat der Reichs⸗ kanzler 1) die allgemeine Rechnung über den aushalt des Nord⸗ deutschen Bundes für das II. Semester 1867, nebst den dazu gehöri⸗ gen Spesttsvfcheücgen einem Vorberichte und den Bemerkungen des h
— In Gemäßheit des Art. 72 der kerbchg
echnungshofes, 2) die allgemeine Rechnung über den Staatshaus⸗ alt des Norddeut chen Bundes für das Jahr 1868, nebst den daz: gehörigen Spezialrechnungen, einem Vorberichte und den Bemerkun⸗ gen des Rechnungshofes, dem Reichstage behufs der verfassungsmäßi⸗ gen Entlastung vorgelegt.
Landtags⸗Angelegenheiten. e.
Berlin. Die Resolution, welche die errenhaus⸗Kommission 3 rücksichtlich der Kreisordnung mit 10 gegen 2 Stimmen angenommen hat, lautet wörtlich: b Das Herrenhaus wolle: 1) in Erwägung der großen Verschieden⸗ heit der Verhältnisse in den einzelnen Provinzen, — 8 in Erwägun ferner, daß in dem Gesetze vom 24. Mai 1853 Artikel 3 ausdrückli vorgeschrieben ist, daß zur Fortbildun der Kreisverfassungen besondere provinzielle Gesetze erlassen werden sollen, — 3) in Erwägung endlich, daß auch für die neuen Provinzen die Kreisverhältnisse im Jahre 1867 provinziell geregelt worden sind, unter Ablehnung des Gesetzentwurfs beschließen: die Königliche Staatsre terun zu ersuchen, zur Fortbil⸗ dung der Kreisverfassungen in den sechs östlichen Provinzen besondere
provinzielle Gesetzentwürfe dem Landtage vorzulegen. S .
— — —
Das »Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Postver⸗ waltung« Nr. 41 hat folgenden Inhalt: Generalverfügungen: vom 29. Mai 1872: Postkarten; vom 28. Mai 1872: Bücherzettel; vom 29. Mai 1872: Postdampsschiff⸗Verbindung Stettin⸗New⸗York.
— Das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht in Leipzig hat fol⸗ ende Entscheidungen getroffen: Auch die Ausfuhrprämie, welche dem Echiffstapitän gewährt wird, hat derselbe der Rhederei in Einnahme ü stellen. (Art. 513, 496, 503 al. 5 5. G. B.). — A. Das Nach Uabessameönt eines präjudizirten Wechsels giebt demselben die Natur eines Sichtwechsels. B. Auf die erste Präsentation eines solchen Wechsels zur Zahlung muß auch der Protest innerhalb der für den⸗ selben im Art. 41 der W. O. vorgeschriebenen rist erfolgen, wenn der Regreßanspruch nicht verwirkt sein soll. rt. 16 al. 1, Art. 9. Nr. 2, 41, 20, 31 der A. D. W. O. — Wer Lieferung einer Waare vom 1. bis zum 30. Septbr. incl. nach seiner Wahl verspricht, ohn