1872 / 132 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

1““ Summarische Uebersi auf

816. Davon sind abgegangen 211. Hierzu sind in diesem Semester gekommen 266. Die Gesammtzahl

he Uebersicht über die Zahl der Studirenden

der Königbichen Georg⸗Augusts⸗Universität zu

E1“ im Sommersemester 1872 nach der am 28. Mai 1872 veranstalteten Zählung.

Im vorigen Semester sind immatrikulirt gewesen (804 + 12 =—)

Es sind demnach geblieben 605.

der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 871. Die evangelisch⸗ theoloasch Fakultaͤt zählt Preußen 89, Nicht Preußen 17= 1069 lch.

jüuristische Fakultät zählt Preußen 128, Nicht⸗Preußen 58 = 186. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 129, Nicht⸗Preußen 32 = 161. Die

philosophische Fakultät zählt a) Preußen mit dem Zeugniß der Reife 212, b) Uegn ohne Zeugniß der Reife nach §. 8 des Reglemenls vom 4. Juni 1834 96,= Preußen 308, c) Nicht⸗Preußen 110, zusam⸗

men 418, im Ganzen 871. Unter den immatrikulirten der philosophi⸗

schen Fakultät befinden sich 8 Preußen und 1 Nicht⸗Preuße, welche dem

landwirthschaftlichen Institute angehören. Außer den Immatrikulirten

Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören d Vorlesungen berechtigt I. Es 1 ithi 88 vcr sungen

überhaupt Theil 872.

Niichtamtliches. Deutsches Neich

Kaiser und König begaben Sich heute Vormitkag sit. Ubr

aus Veranlassung des Todestages des Königs Friedrich Wil⸗

helm III. nach Charlottenburg. Nach der Rückkehr von dort

nahmen Allerhöchstdieselben die Vorträge der Hofmarschälle

und des

aus⸗Ministers Freiherrn von Schleinitz entgegen

und geruhten die Orden des verstorbenen Direktors der König⸗

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1.

lichen Müseen von Olfers aus den Händen des Sohnes dessel⸗ ben in Empfang zu nehmen. Um 2 Uhr beabsichtigten Se. Majestät Allerhöchstsich in das hiesige Zeughaus zu begeben. Se. Majestät der Kaiser und König haben auf die Anzeige des Ministers des Innern von dem Brandunglück, von welchem das Dorf Schulzendorf im Ruppiner Kreise kürzlich betroffen worden, zur Linderung der über die Abge⸗ brannten hereingebrochenen Noth die Summe von Dreihundert Thalern zu bestimmen geruht. 1“ Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht (Sohn) i nach Hannover zurückgekehrt. 1 88 bn 8 Ihre Durchlaucht die Fürstin von Liegni ist am 1. Juni zu mehrwöchentlicher Kur in H Jaa.

omburg einge⸗ troffen. 1.“ 8G1“ g

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Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Italien wohnten gestern Nachmit⸗ tag in Begleitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Verhandlungen des Reichstages bei, besuchten später das Aquarium und den Zoologischen Garten, machten

Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklen⸗

burg⸗Schwerin im Schlosse Bellevue einen Besuch und kehrten

zum Diner, welches um 5 Uhr im hiesigen Schlosse eingenom⸗

men wurde, zur Stadt zurück.

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rde, An demselben nahmen au

Se. Majestät der Kaiser, der Kronprinz und die Deputation vom 1. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 13 Theil. Abends 7 Uhr begaben Sich der Kronprinz und die Kronprin⸗ zessin von Italien mit Extrazug der Anhalter Bahn nach Leipzig. Bei der Abfahrt von Berlin waren der Kaiser, der Kronprinz, die Prinzessin Carl, der Prinz August von Würt⸗ e 4 Ilabenisch K Goee Launay und die Depu⸗

ion des 1. Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 13 ꝛc. dem Anhalter Bahnhofe anwesend. 3

Unmittelbar nach dem Taufakte im Neuen Palais er⸗ folgte von Seite Ihrer Lh gt hi6n Hoheiten d— Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin von JItalien die

Uebergabe des nach italienischer Sitte üblichen Taufge⸗

Lügr vs; an Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit

ie Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen. Dasselbe besteht in einem vollständigen Schmucke,

in einem Diadem, in Ohrgehängen, einem Halsbande und einer Brustspange, ist aus dem feinsten Dukatengolde durchaus mas⸗ siv gearbeitet und mit rosenrothen Rubinen und grauen Perlen in

verschiedener Größe

besetzt. Der größte Kunstkenner Italiens, der og von Sermoneta, hat die Zeichnungen —* geliefert,

und mit der Herstellung des Ganzen war der Juwelier Castel⸗

lani in Rom beauftragt worden, der unter dem Einflusse des

genannten Archäologen sich völlig in die besseren antiken und

romanischen Formen seiner Kunst eingearbeitet hat. Das kro⸗ nenartige Diadem ist zusammengesetzt aus einem Reife, der in

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erhabenen, mit kleinen Rubinen besetzten Arabesken geschmückt

ist. Auf diesem Stirnband erheben sich Kreuze, die mit runden

durchbrochenen Goldscheiben abwechseln. Jedes Kreuz hat in den vier Enden und in der Mitte eine graue Perle von sel⸗

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tener Schönheit, die Scheiben sind durchbrochen und über u

über mit kleinen Rubinen besetzt; Süee und Cer und stehen über dem Reif gerade aufwärts, und jedes Stück ist zum Abnehmen Fenac um es in anderer Form verwenden zu können. Es ist dieselbe Gestalt der Krone, mit der man die Königin Adelheid, die Mutter Kaiser Otto’s II. und Groß⸗ mutter Otto's III. abgebildet sieht, dieselbe, die die deutsche Kaiserkrone mit Italien verbunden hat. Die durchbrochenen Goldscheiben der Krone wiederholen sich an den beiden Ohr⸗ ehängen; diese endigen in einer großen, in Gold und Rubinen elchartig gefaßten grauen Birnenperle. Die Brustspange hat die Form eines kleinen Schildes, dessen runde Form wieder aus fünf kleinen ebenfalls runden aber erhaben gearbeiteten, und mit einer grauen Perle geschmückten Schildchen besteht. Ein in den mit Rubinen besetzten Arabesken dem Diademe ähnlicher Reif bildet den oberen Theil des Halsgeschmeides.

wahres Unicum.

Fattcs veehse E —e Kästchen, in welches er iner rothsammtenen hohen Unterlage einge von künstlerischem Werthe. 8 1 dangna E

oldeter Bronce mit einem aufsteigenden Deckel gebildet. In

ie 8 Felder des unteren wie des oberen Theiles sind Mosaiken von feinster Arbeit eingelassen, Nachbildungen der edelsten an⸗ tiken Muster, z. B. der Capitolinischen Masken. Die Mosaiken des Deckels stellen kleine Thierfiguren vor, und die Plattform des Deckels schmückt eine runde größere Mosaik von der vollen⸗ detsten Ausführung. Es ist ein echt nationales, dem hohen Kunstsinn der Empfängerin entsprechendes Geschenk, das die Hohen Taufpathen hier darboten, und ein nationales Kunstwerk war auch das Geschenk, welches hinwiederum Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin den Hohen Pathen ihres Kindes verehrten. Bekanntlich ließ unter den Augen und unter der Beihülfe des Bildhauers Rauch König Friedrich Wilhelm IV. ein Modell zur Nach⸗ bildung des Denkmals Friedrich des Großen im Kleinen in einer Höhe von fünf Fuß herstellen. Bisher waren von diesem Kunstwerke nur drei Exemplare vorhanden, eines besaß König Friedrich Wilhelm IV., eines besitzen Se. Majestät der Kaiser und König, ein drittes der Kaiser von Rußland und ein vier⸗ tes wird nun dem Kronprinzen Humbert zum Geschenk gemacht. Die Herstellung in echter Bronze erfordert ein Jahr. Vor⸗ läufig konnte deshalb den italienischen Herrschaften im Orangerie⸗ hause nur ein Modellabguß in Zink vorgestellt werden.

unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück, wurden di Schreiben des Fähdenken des Reichstags über bie Pejencdie des Reichstags, betreffend a) den Gesetzentwurf wegen Reguli⸗ rung des Reichshaushalts vom Jahre 1871, b) die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs mit dem Nachweise der Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen außerordentlichen Ausgaben für das Jahr 1871, c) den Aus⸗ zwischen dem Deutschen Reiche und Groß⸗ britannien, d) den von den Abgeordneten Lasker und Ge⸗ nossen vorgelegten Ssnsean wegen Abänderung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Deutschen Reiches mitgetheilt und hierauf über die Vorlagen, betreffend den Ent⸗

wurf eines Gesetzes wegen SeeScherhn der Wirksamkeit des

Gesetzes vom 27. Mai 1870 über die Ausgabe von Banknoten, den Entwurf eines Gesetzes wegen Verlängerung des Termins für die Wirksamkeit der Reichsverfassung in Elsaß⸗Lothringen, sowie über die neuen Amendements Lasker und v. Benda zu dem Gesetzentwurfe über den Rechnungshof, endlich über die Auslegung der Vorbemerkungen Nr. 2 und 4 zur I. Abtheilung des Zolltarifs und über eine Petition, betreffend den Ueber⸗ gang von gebleichtem Garn über die Zollgrenze nach Oester⸗

reich in Berathung getreten.

Zur Beseitigung der Zweifel, welche darüber entstan⸗ den sind, ob durch den §. 111 des Vereinszollgesetzes 88 1. Juli 1869 und die zur Ausführung desselben erlassenen Be⸗ stimmungen die frühere Vorschrift im §. 76 der Zollordnung, sowie die Verabredungen im §. 22 litt. d. und im §. 59 Ziff. 21 des Haupt⸗Protokolls der fünften resp. funfzehnten eneralkonferenzaufrecht erhalten seien, wonach bei der Versendung von Wein oder versetztem Branntwein aus dem Inlande durch das Ausland nach dem Inlande oder bei der Transitabfertigungder⸗

artiger Flüssigkeiten unter Kolloverschluß den Sendungen stets

amtlich versiegelte Probefläschchen beigegeben werden sollen,

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hat der Bundesrath in der Sitzung vom 6. v. M. beschlossen,

zur Sicherung des Zollinteresses die Beigabe von Probefläschchen

Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Von demselben hängen schmale Goldstäbchen herab, die in einem Rubine endigen, und zwischen jedem derselben, von einem kelch. artigen Stiele gehalten, dreißig graue Perlen in abfallender 8 Größe, die schönste 888 . 5 sich in der Mitte, ein Unie gesehen von seinem hohen materiellen Werthe ist dieser Schmuck durch die stylvolle Durchbildung in der Zeichnung, in den edlen, wenn auch strengen Linien roma⸗ nischer Ornamentik, durch die vollendete Technik der Arbeit, ein

ist in einem Oktogon von ver⸗

In der gestrigen Plenarsitzung des Bundesraths, 1

v. Hoverbeck und Gen. vor, welche die Arreststrafe zu mildern

daß es dem Ermessen der Abfertigungsämter zu überlassen sei, ob in den einzelnen Fällen bei Sendungen der bezeichneten Art

für nothwendig oder zweckmäßig zu erachten ist und daß die Empfangsämter lediglich aus dem Fehlen von Probefläschchen keinen Grund zu eninehmen haben, die weitere Abfertigung der eingegangenen Flüssigkeiten zu beanstanden. 11““

Der Ausschuß des Bundesrathe

Im weitern Verlauf der gestr en Sitzung des Reichs⸗ tages wurde das Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Loth⸗ ringen, in zweiter u unverändert genehmigt. Es folgte die zweite Berathung de Gesetzentwurfs, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs. Zu §. 2 beantragte der Abg. Bernards; „unter die Amtshandlungen, welche im Fall der Dürftigkeit der Betheiligten von den Konsuln gebührenfrei zu verrichten seien, auch das cheliche Aufgebot, die Eheschließung und die Abnahme des Partheieneides aufzunehmen.«

Das Haus lehnte das Amendement in seinen beiden ersten Punkten ab und genehmigte nur den letzten. Demnächst wurde der Tarif im Einzelnen durchberathen. Nr. 3 desselben be⸗ stimmt an Gebühren für Aufbewahrung, Erhebung, Auszah⸗ lung, Ueberweisung von Geldern oder Werthsachen, außer den sonstigen Gebühren für besondere Amtshandlungen 3 Sgr. für je 10 Thlr. Der Abg. Kapp beantragte, hinter „Amtshandlungen« inzufügen: »jedoch ohne Uebernahme einer Garantie seitens des Reichs.« Dieser Antrag wurde abgelehnt; dagegen wurde ein Antrag des Abg. Schleiden, die Gebühren 63 die Expedition von Schiffen auf ½ Sgr. für jede Tonne (2000 Pfund), doch m Ganzen nicht unter 5 Sgr. festzusetzen, angenommen. Der Rest des Tarifs wurde unverändert genehmigt. Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung über den Reichshaus⸗ halts⸗Etat füx 1873, zunächst über den Etat der Verwaltung des Reichsheeres, an welcher Berathung sich der Staatsminister v. Roon, Oberst⸗Lieutenant v. Holleben und die Abgg. Richter, Ludwig, Georgi, Graf Ballestrem und Lasker betheiligten. Nachdem noch zum Etat der Münze die Abgg. Gerstner und Dr. Bamberger gesprochen hatten, schloß die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats.

In der auf 12 Uhr anberaumten heutigen (37.) Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister Delbrück, Graf von Roon, von Stosch, von Mittnacht, der Ministerial⸗Direktor von Philippsborn, der Präsident Dr. Friedberg, Reichs⸗Rath und Präsident von Neu⸗ mayr, der Oberst Fries, der Oberst⸗Lieutenant von Holleben, der Minister⸗Resident Dr. Krüger, der Geheime Regierungs⸗ Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte bei⸗ wohnten, wurde in dritter Berathung der Additional⸗Vertrag zu dem Postvertrage mit Rußland und der Gesetzent⸗ wurf, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reiches letztere mit einer unwesentlichen Modifikation des §. 8 angenommen. Es folgte hierauf die zweite Berathung über das Militärstrafgesetzbuch. Nach einem eingehenden Referat des Abg. Dr. Lamey wurden ohne Debatte die 8. 1 bis 8 angenommen. Zu §. 9 beantragte Abg. Krüger (Haders⸗ leben), die nordschleswigschen Distrikte von der Geltung des I auszuschließen. Der Antrag wurde abgelehnt, und die §§. 9 bis 18 unverändert genehmigt. Zu den §§. 19 bis 27 lag eine Reihe von Amendements der Abgg. Eysoldt, Freiherr

bezwecken. Außerdem beantragte Abg. Lasker: ddeen Reichs⸗Kanzler zu ersuchen: 1) zu veranlassen, daß eine sach⸗ verständige und umffassen e Untersuchung darüber angestellt werde, velche Einwirkung auf die Gesundheit die Vollstreckung des mittlern und des strengen Arrestes ausübe, ob und inwieweit nachtheilige Wirkungen wahrzunehmen sind, welche mit der besonderen Art der und des Aufenthalts zusammenhängen; 2) das Ergebniß

An diese Anträge knüpfte sich eine 8 on, an

der sich zunächst Abg. Eysoldt und der bayerische Bevollmächtigte f

Oberst Fries betheilgten. 1 Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Die Mitglieder des Bundesrathes und des Reichstages,

welche an der Rügenreise Theil genommen, haben für das Arndtdenkmal auf dem Rugard aus ber gemeinsamen Reisekasse 200 Thaler bewilligt, welcher Summe ein Mitglied für seine Person noch 100 Thaler hinzugefügt.

Die bereits vor 1870 zwischen der preußischen und der

kanals durch das Nied⸗Thal, um eine Verhindung der Saar mit der Mosel herzustellen zur billigeren Beförderung der so vorzüglichen und für die französische Eisenhüttenindustrie un⸗ enthehrlichen Saarkohlen wurden durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen. Inzwischen ist durch den Frankfurter Friedensvertrag das bekreffende Terrain vollständig in die ände der deutschen Regierung übergegangen, welche dies

Projekt nunmehr wieder aufnehmen und die desfallsigen Ver⸗ handlungen zwischen der Militär⸗ und Civilverwaltung und zwar diesmal in Metz weiter entwickeln wird. Zu Mitgliedern

der deshalb unter dem Vorsitze des Ober⸗Präsidenten von

Elsaß⸗Lothringen zusammentretenden Kommission sind außer dem Bezirks⸗Präsidenten von Lothringen und dem Wasserbau⸗ Direktor von Elsaß⸗Lothringen der Oberst Schott, Inspecteur 1 der 9. Festungs⸗Juspection, der Geheime Berg⸗Rath Achenbach, Vorsitzender der Königlichen Bergwerks⸗Direktion zu Saar⸗ brücken, der Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Seyffarth in Trier, und der Bau⸗Inspektor Lieber in Saarbrücken ernannt. 3

Das Neben⸗Zollamt I. zu Bärnau im Haupt⸗ amts⸗Bezirke Waldsassen (Königreich Bayern) ist vom 1. Juni d. J. ab in ein Neben⸗Zollamt II. verwandelt worden. 8

In der heutigen, auf 9 Uhr anberaumten (57.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, Graf von Itzenplitz und Camphausen, der Geheime Ober-Regierungs⸗Rath B ohlers und einige andere Re ierungskommissarien beiwohnten, legt 8 der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg dem Hause zwei Gesetzentwürfe, betreffend die gesetzliche Regelung der standes⸗ Verhältnisse der Häuser von Arenberg und Sayn⸗ ittgenstein, zur verfassungsmäßigen Genehmigung vor. Der Beschluß über die geschäftliche Behandlung wurde bis nach er⸗ folgtem Druck der Vorlagen ausgesetzt. Die Abgg. Dr. Oetker, Dr. Baehr und Dr. Wehrenpfennig richteten hierauf an di Königliche Staatsregierung folgende durch Dr. Baehr näher motivirte Interpellation: 1

»Nach amtlichen Bekanntmachungen hat die Königliche Staats⸗ regierung in dem Verhältniß einer Anzahl kleinerer Rittergüter un Domänen im Regierungsbezirk Cassel zu den Ortsgemeinden Ent⸗ scheidungen getroffen, welche die ersteren aus dem bisherigen natür⸗ lichen Verbande mit diesen Gemeinden loslösen und namentlich die Armenlast bezüglich der regelmäßig auf jenen Gütern beschä tigten 1 Arbeiter den Gemeinden zuwälzen. 8 Welches sind die Gründe dieser Entscheidungen? Haben zuvor statistische Frezungsg über die Lage, Größe, Be⸗ wohhecoht ꝛc. der betreffenden Güter stattgefunden? und mit welchem

rgebniß? 8 Sind die Gemeinde⸗ und Kreisvertretungen über die Neuerungen gehört worden? und wie haben sie sich geäußert?«

Der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Wohlers, beantwortete die Interpellation dahin, daß über die betreffenden Verhältnisse die eingehendsten Ermittelungen angestellt und erst nach sorgfältiger Prüfung in jedem einzelnen Fall beschlossen und entschieden worden sei. Auf den Antra des Abg. Hellwig beschloß das Haus in eine Besprechung de Gegenstandes zu treten, an welcher sich die Abgg. Herrlein und Dr. Baehr, sowie der Regierungs⸗Kommissar betheiligten. Der Abg. Dr. Rickert referirte sodann Namens der Budget⸗ Kommission über den 22. und 23. Bericht der Staatsschulden⸗ Kommission, betreffend die Verwaltung des Staats⸗

chuldenwesens in den Jahren 1869 und 1870. Das

Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission ohne De⸗ batte, der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden über die betreffenden Rechnungen Decharge zu ertheilen.

Es folgte hierauf, nachdem vorher der Ges etzentwurf, betreffend die Ausdehnung der Geschäfte der preu⸗ ßischen Bank auf die freie Hansestadt Bremen (S. die 1. Beilage) ohne Debatte angenommen worden, der mündliche Bericht der Budget⸗Kommission über die Uebersichten von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres 1870 nebst der dazu gehörigen Denkschrift für die darin nach⸗ gewiesenen Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen extra⸗ ordinären Ausgaben. Der Referent Dr. Virchow beantragte:

vorbehaltlich der bei der Prüfung der Rechnung sich noch etwa

ergebenden Erinnerungen a) die nachgewiesenen Etatsüberschreitungen für das Jahr 1870 mit 3,/774,081 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. b) die außer⸗ etatsmäßigen extraordinäten Ausgaben mit 65,371 Thlr. 27 Sgr.

1 Pf. nachträglich zu genehmigen. Pfe as Haus trat diesem Antrage bei. Endlich wurde die

Wahl der Abg. Larz und Mehlhausen im II. Königsberger Wahlkreise für giltig erklärt. Schluß 11½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 2 ½ Uhr.

Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath besteht zur Zeit unter dem Präsidium des Wirklichen Geheimen Raths Dr. Mathis aus folgenden Mitgliedern: Dr. Twesten, Ober⸗

französischen Regierung eführten Verhandlungen über den Bau eines mit einer .

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nanlage versehenen Schiffahrts⸗

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Konsistorial⸗Rath und Professor; Dr. Hoffmann, Ober⸗Hof⸗ prediger, Ober⸗Konsistorial⸗Rath und General⸗Sup intendent;

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