1872 / 132 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Georg⸗Augusts⸗AUniversität zu 1 u“ im Sommersemester 1872 nach der am 28. Mai 1872 veranstalteten Zählung.

Im vorigen Semester sind immatrikulirt gewesen (804 + 12 =) 816. Davon sind abgegangen 211. Es sind demnach geblieben 605. Hierzu sind in diesem Semester gekommen 266. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 871. Die ebangelisch⸗ thedr9ae Fakultät zählt Preußen 89, Nicht Preußen 17 = 106. Die juristische Fakultät zählt Preußen 128, Nicht⸗Preußen 58 = 186. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 129, Nicht⸗Preußen 32 = 161. Die philosophische zählt a) Preußen mit dem Zeugniß der Reife 212, b) Preußen ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 des Reglements

vom 4. Juni 1834 96,= Preußen 308, c) Nicht⸗Preußen 110, zusam⸗ men 418, im Ganzen 871. Unter den immatrikulirten der philosophi⸗ schen Fakultät befinden sich 8 Preußen und 1 Nicht⸗Preuße, welche dem landwirthschaftlichen Institute angehören. Außer den Immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt I. Es neh ithi

überhaupt Theil 872.

thin an den Vorlesungen 8

Nichtamtliches.

Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 7. Juni. d

88 B. Se. Majestät de Kaiser und König begaben Sich heute Vormittag ½ 10 Uhr aus Veranlassung des Todestages des Königs Friedrich Wil⸗ helm III. nach Charlottenburg. Nach der Rückkehr von dort nahmen Allerhöchstdieselben die Vorträge der Hofmarschälle und des Haus⸗Ministers Freiherrn von Schleinitz entgegen und gexuhten die Orden des verstorbenen Direktors der König⸗ lichen Muüseen von Olfers aus den Händen des Sohnes dessel⸗ ben in Empfang zu nehmen. Um 2 Uhr beabsichtigten Se. Majestät Allerhöchstsich in das hiesige Zeughaus zu begeben. Se. Majestät der Kaiser und König haben auf die Anzeige des Ministers des Innern von dem Brandunglück, von welchem das Dorf Schulzendorf im Ruppiner Kreise kürzlich betroffen worden, zur Linderung der über die Abge⸗ brannten hereingebrochenen Noth die Summe von Dreihundert Thalern zu bestimmen geruht. Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht (Sohn) i nach Hannover zurückgekehrt. ““ JIhre Durchlaucht die Fürstin von Liegnitz ist gmn 1. Juni zu mehrwöchentlicher Kur in Homburg einge⸗ troffen. vx 8

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8 8 1““ Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Italien wohnten gestern Nachmit⸗ tag in Begleitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Verhandlungen des Reichstages bei, besuchten später das Aquarium und den Zoologischen Garten, machten Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin im Schlosse Bellevue einen Besuch und kehrten zum Diner, welches um 5 Uhr im hiesigen Schlosse eingenom⸗ men wurde, zur Stadt zurück. An demselben nahmen auch Se. Majestät der Kaiser, der Kronprinz und die Offiziere der Deputation vom 1. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 13 Theil. Abends 7 Uhr begaben Sich der Kronprinz und die Kronprin⸗ zessin von Italien mit Extrazug der Anhalter Bahn nach Leipzig. Bei der Abfahrt von Berlin waren der Kaiser, der Krond die Prinzessin Carl, der Prin⸗ August von Würt⸗ temberg, der italienische Gesandte Graf Launay und die Depu⸗ tation des 1. Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 13 ꝛc. auf dem Anhalter Bahnhofe anwesend.

G Unmittelbar nach dem Taufakte im Neuen Palais er⸗ folgte von Seite Ihrer C Hoheiten des Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin von Italien die Uebergabe des nach italienischer Sitte üblichen Taufge⸗ an Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen. Dasselbe besteht in einem vollständigen Schmucke, in einem Diadem, in Ohrgehängen, einem Halsbande und einer Brustspange, ist aus dem feinsten Dukatengolde durchaus mas⸗ sip gearbeitet und mit rosenrothen Rubinen und grauen Perlen in verschiedener Größe besetzt. Der größte Kunstkenner Italiens, der Herzog von Sermoneta, hat die Zeichnungen dazu geliefert, und mit der Herstellung des Ganzen war der Juwelier Castel⸗ lani in Rom beauftragt worden, der unter dem Einflusse des genannten Archäologen sich völlig in die besseren antiken und romanischen Formen seiner Kunst eingearbeitet hat. Das kro⸗ nenartige Diadem ist zusammengesetzt aus einem Reife, der in erhabenen, mit kleinen Rubinen besetzten Arabesken geschmückt

ist. Auf diesem Stirnband erheben sich Kreuze, die mit runden

durchbrochenen Goldscheiben abwechseln. Jedes Kreuz hat in

den vier Enden und in der Mitte eine graue Perle von sel⸗

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nossen

tener Schönheit, die Scheiben sind durchbrochen und über und über mit kleinen Rubinen besetzt, Kreuze und Scheiben stehen über dem Reif gerade aufwärts, und jedes Stück ist zum Abnehmen gemacht, um es in anderer Form verwenden zu können. Es ist dieselbe Gestalt der Krone, mit der man die Königin Adelheid, die Mutter Kaiser Otto’'s II. und Groß⸗ mutter Otto'’s III. abgebildet sieht, dieselbe, die die deutsche Kaiserkrone mit Italien verbunden hat. Die durchbrochenen Goldscheiben der Krone wiederholen sich an den beiden Ohr⸗ gehängen, diese endigen in einer großen, in Gold und Rubinen kelchartig gefaßten grauen Birnenperle. Die Brustspange hat die Form eines kleinen Schildes, dessen runde Form wieder aus fünf kleinen ebenfalls runden aber erhaben gearbeiteten, und mit einer grauen Perle geschmückten Schildchen besteht. Ein in den mit Rubinen besetzten Arabesken dem Diademe ähnlicher Reif bildet den oberen Theil des Halsgeschmeides. Von demselben hängen schmale Goldstäbchen herab, die in einem Rubine endigen, und zwischen jedem derselben, von einem kelch⸗ artigen Stiele gehalten, dreißig graue Perlen in abfallender Größe; die schönste und größte befindet sich in der Mitte, ein wahres Unicum. Abgesehen von seinem hohen materiellen

Werthe ist dieser Schmuck durch die stylvolle Durchbildung in

der Zeichnung, in den edlen, wenn auch strengen Linien roma⸗ nischer Ornamentik, durch die vollendete Technik der Arbeit, ein wahrhaftes Meisterwerk. Auch selbst das Kästchen, in welches er auf einer rothsammtenen hohen Unterlage eingeschlossen, ist von künstlerischem Werthe. Es ist in einem Oktogon von ver⸗

oldeter Bronce mit einem aufsteigenden Deckel gebildet. In

ie 8 Felder des unteren wie des oberen Theiles sind Mosaiken von feinster Arbeit eingelassen, Nachbildungen der edelsten an⸗ tiken Muster, z. B. der Capitolinischen Masken. Die Mosaiken des Deckels stellen kleine Thierfiguren vor, und die Plattform des Deckels schmückt eine runde größere Mosaik von der vollen⸗ detsten Ausführung. Es ist ein echt nationales, dem hohen Kunstsinn der Empfängerin entsprechendes Geschenk, das die Hohen Taufpathen hier darboten, und ein nationales Kunstwerk war auch das Geschenk, welches hinwiederum Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin den Hohen Pathen ihres Kindes verehrten. Bekanntlich ließ unter den Augen und unter der Beihülfe des Bildhauers Rauch König Friedrich Wilhelm IV. ein Modell zur Nach⸗ bildung des Denkmals Friedrich des Großen im Kleinen in einer Höhe von fünf Fuß herstellen. Bisher waren von diesem

Kunstwerke nur drei Exemplare vorhanden, eines besaß König Friedrich Wilheim IV., eines besizen Se. Majestüt 4 Kalser

und König, ein drittes der Kaiser von Rußland und ein vier⸗ tes wird nun dem Kronprinzen Humbert zum Geschenk gemacht. Die Herstellung in echter Bronze erfordert ein Jahr. Vor⸗ läufig konnte deshalb den italienischen Herrschaften im Orangerie⸗ hause nur ein Modellabguß in Zink vorgestellt werden.

In der gestrigen Plenarsitzun unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück, wurden die Schreiben des Präsidenten des Reichstags über die Beschlüsse

des Reichstags, betreffend a) den Gesetzentwurf wegen Reguli⸗

rung des Reichshaushalts vom Jahre 1871, b) die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs mit dem Nachweise der Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen außerordentlichen Ausgaben für das ahr 1871, c) den Aus⸗ zwischen dem Deutschen Reiche und Groß⸗ britannien, d) den von den Abgeordneten Lasker und Ge⸗ vorgelegten Gesetzentwurf wegen Abänderung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Deutschen Reiches mitgetheilt und hierauf über die Vorlagen, betreffend den Ent⸗

wurf eines Gesetzes wegen SeEee der Wirksamkeit des

Gesetzes vom 27. Mai 1870 über die Ausgabe von Banknoten, den Entwurf eines Gesetzes wegen Verlängerung des Termins für die Wirksamkeit der Reichsverfassung in Elsaß⸗Lothringen, sowie über die neuen Amendements Lasker und v. Benda zu dem Gesetzentwurfe über den Rechnungshof, endlich über die Auslegung der Vorbemerkungen Nr. 2 und 4 zur J. Abtheilung des Zolltarifs und über eine Petition, betreffend den Ueber⸗ gang von gebleichtem Garn über die Zollgrenze nach Oester⸗ reich, in Berathung getreten.

Zur Beseitigung der Zweifel, welche darüber entstan⸗ den sind, ob durch den §. 111 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 und die zur Ausführung desselben erlassenen Be⸗ stimmungen die frühere Vorschrift im §. 76 der Zollordnung, sowie die Verabredungen im L. 22 litt. d. und im §. 59 Zif 21 des Haupt⸗Protokolls der fünften resp. funfzehnten

eneralkonferenzaufrecht erhalten seien, wonach bei der Versendung von Wein oder versetztem Branntwein aus dem Inlande durch das Ausland nach dem Inlande oder bei der Transitabfertigung der⸗ artiger Flüssigkeiten unter Kolloverschluß den Sendungen stets

amtlich versiegelte Probefläschchen beigegeben werden sollen,

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Ppunkten ab und genehmigte nur den letzten. Demnächst wurde

Antrag des Abg. Schleiden, die Gebühren für die Expedition

des Bundesraths,

wurf, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reiches letztere mit einer

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hat der Bundesrath in der Sitzung vom 6. v. M. beschlossen, daß es dem Ermessen der Abfertigungsämter zu überlassen sei, ob in den einzelnen Fällen bei Sendungen der bezeichneten Art zur Sicherung des Zollinteresses die Beigabe von Prorilk aghce für nothwendig oder zweckmäßig zu crachten i und daß die Empfangsämter lediglich aus dem Fehlen von Probefläschchen keinen Grund zu entnehmen haben, die weitere Abfertigung der eingegangenen Flüssigkeiten zu beanstanden.

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Der Ausschuß des Bundesrathes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Im weitern Verlauf der gestn en Sitzung des Reichs⸗ tages wurde das Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Loth⸗ ringen, in zweiter Lesun unverändert genehmigt. Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Gebuͤhren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs. Zu §. 2 beantragte der Abg. Bernards; „nter die Amtshandlungen, welche im Fall der Dürftigkeit der Betheiligten von den Konsuln gebührenfrei zu verrichten seien, auch das eheliche Aufgebot, die Eheschließung und die Abnahme des Partheieneides aufzunehmen.« Das Haus lehnte das Amendement in seinen beiden ersten

der Tarif im Einzelnen durchberathen. Nr. 3 desselben be⸗ stimmt an Gebühren für Aufbewahrung, Erhebung, Auszah⸗ lung, Ueberweisung von Geldern oder Werthsachen, außer den sonstigen Gebühren für besondere Amtshandlungen 3 Sgr. für je 10 Thlr. Der Abg. Kapp beantragte, hinter »Amtshandlungen« einzufügen: »jedoch ohne Uebernahme einer Garantie seitens des Reichs.« Dieser Antrag wurde abgelehnt; dagegen wurde ein

on Schiffen auf ½ Sgr. für jede Tonne (2000 Pfund), doch m Ganzen nicht unter 5 Sgr. festzusetzen, angenommen. Der

est des Tarifs wurde unverändert genehmigt. Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung über den Reichshaus⸗ halts⸗Etat für 1873, zunächst über den Etat der Verwaltung des Reichsheeres, an welcher Berathung sich der Staatsminister v. Roon, Oberst⸗Lieutenant v. Holleben und die Abgg. Richter, Ludwig, Georgi, Graf Ballestrem und Lasker betheiligten. Nachdem noch zum Etat der Münze die Abgg. Gerstner und Dr. Bamberger gesprochen hatten, schloß die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats.

In der auf 12 Uhr anberaumten heutigen (37.) Sitzung des Keichstages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister Delbrück, Graf von Roon, von Stosch, von

Mittnacht, der Ministerial⸗Direktor von Philippsborn, der

Präsident Dr. Friedberg, Reichs⸗Rath und Präsident von Neu⸗ mayr, der Oberst Fries, der Oberst⸗Lieutenant von Holleben, der Minister⸗Resident Dr. Krüger, der Geheime Regierungs⸗ Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte bei⸗ wohnten, wurde in dritter Berathung der Additional⸗Vertrag zu dem Postvertrage mit Rußland und der Gesetzent⸗

unwesentlichen Modisikation des §. 8 angenommen. Es folgte hierauf die zweite Berathung über das Militärstrafgesetzbuch. Nach einem eingehenden Referat des Abg. Dr. Lamey wurden ohne Debatte die 8851 bis 8 angenommen. Zu §. 9 beantragte Abg. Krüger (Haders⸗ leben), die nordschleswigschen Distrikte von der Geltung des Geses auszuschließen. Der Antrag wurde abgelehnt, und die §§. 9 bis 18 unverändert genehmigt. Zu den §§. 19 bis 27 lag eine Reihe von Amendements der Abgg. Eysoldt, Freiherr v. Hoverbeck und Gen. vor, welche die Arreststrafe zu mildern bezwecken. Außerdem beantragte Abg. Lasker: den Reichs⸗Kanzler zu ersuchen: 1) zu veranlassen, daß eine sach⸗ zerständige und umfassende Untersuchung darüber angestellt werde, elche Einwirkung auf die Gesundheit die Vollstreckung des mittlern und des strengen Arrestes ausübe, ob und inwieweit nachtheilige Wirkungen wahrzunehmen sind, welche mit der besonderen Art der Ernährung und des Aufenthalts zusammenhängen; 2) das Ergebniß dieser Untersuchung zur Kenntnitz des Reichstags zu bringen. An diese Anträge knüpfte sich eine längere Diskussion, an der sich zunächst Abg. Eysoldt und der bayerische Bevollmächtigte Oberst Fries betheilgten. Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Die Mitglieder des Bundesrathes und des Reichstages, welche an der Rügenreise Theil genommen, haben für das Arndtdenkmal auf dem Rugard aus der gemeinsamen Reisekasse 200 Thaler bewilligt, welcher Summe ein Mitglied für seine Person noch 100 Thaler hinzugefügtt.

Die bereits vor 1870 zwischen der preußischen und der

kanals durch das Nied⸗Thal, um eine Verbindung der Saar mit der Mosel herzustellen zur billigeren Beförderung der so vorzüglichen und für die französische Eisenhüttenindustrie un⸗ entbehrlichen Saarkohlen wurden durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen. Inzwischen ist durch den Frankfurter Friedensvertrag das betreffende Terrain vollständig in die ände der deutschen Regierung übergegangen, welche dies Projekt nunmehr wieder aufnehmen und die desfallsigen Ver⸗ handlungen zwischen der Militär⸗ und Civilverwaltung und zwar diesmal in Metz weiter entwickeln wird. Zu Mitgliedern der deshalb unter dem Vorsitze des Ober⸗Präsidenten von Elsaß⸗Lothringen zusammentretenden Kommission sind außer dem Bezirks⸗Präsidenten von Lothringen und dem Wasserbau⸗ Direktor von Elsaß⸗Lothringen der Oberst Schott, Inspecteur der 9. Frstungs⸗Jaspertion, der Geheime Berg⸗Rath Achenbach, Vorsitzender der Königlichen Bergwerks⸗Direktion zu Saar⸗ brücken, der Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Seyffarth in Trier, und der Bau⸗Inspektor Lieber in Saarbrücken ernannt. 1

Das Neben⸗Zollamt I. zu Bärnau im Haupt⸗ amts⸗Bezirke Waldsassen (Königreich Bayern) ist vom 1. Juni d. J. ab in ein Neben⸗Zollamt II. verwandelt worden.

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In der heutigen, auf 9 Uhr anberaumten (57.) Sitzung des Haufes der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, Graf von Itzenplitz und Camphausen, der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath ohlers und einige andere Re ierungskommissarien beiwohnten, legt 9 der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg dem Hause zwei Gesetzentwürfe, betreffend die gesetzliche Regelung der standes herrlichen Verhältnisse der Häuser von Arenberg und Sayn Wittgenstein, zur verfassungsmäßigen Genehmigung vor. Der Beschluß über die geschäftliche Behandlung wurde bis nach er⸗ folgtem Druck der Vorlagen ausgesetzt. Die Abgg. Dr. Oetker, Dr. Bäaehr und Dr. Wehrenpfennig richteten hierauf an die Königliche Staatsregierung folgende durch Dr. Baehr näher motivirte Interpellation: 8 »Nach amtlichen Bekanntmachungen hat die Königliche Staats⸗

regierung in dem Verhältniß einer Anzahl kleinerer Rittergüter und Domänen im Regierungsbezirk Cassel zu den Ortsgemeinden Ent⸗ scheidungen getroffen, welche die ersteren aus dem bisherigen natür⸗ lichen Verbande mit diesen Gemeinden loslösen und namentlich die Armenlast bezüglich der regelmäßig auf jenen Gütern beschäftigten Arbeiter den Gemeinden zuwälzen. Welches sind die Gruͤnde dieser Entscheidungen?

Haben zuvor statistische Erhebungen über die Lage, Größe, Be⸗

wohnerzahl ꝛc. der betreffenden Güter stattgefunden? und mit welchem

Ergebniß?

Sind die Gemeinde⸗ und Kreisvertretungen über die Neuerungen gehört worden? und wie haben sie sich geäußert?« 3

Der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Wohlers, beantwortete die Interpellation dahin, daß über die betreffenden Verhältnisse die eingehendsten Ermittelungen angestellt und erst nach sorgfältiger Prüfung in jedem einzelnen Fall beschlossen und entschieden worden sei. Auf den Antrag des Abg. Hellwig beschloß das Haus in eine Besprechung des Gegenstandes zu treten, an welcher sich die Abgg. Herrlein und Dr. Baehr, sowie der Regierungs⸗Kommissar betheiligten. Der Abg. Dr. Rickert referirte sodann Namens der Budget⸗ Kommission über den 22. und 23. Bericht der Staatsschulden⸗ Kommission, betreffend die Verwaltung des Staats⸗ chuldenwesens in den Jahren 1869 und 1870. Das Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission ohne De⸗ batte, der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden über die betreffenden Rechnungen Decharge zu ertheilen.

Es folgte hierauf, nachdem vorher der Gesetzentwur betreffend die Ausdehnung der Geschäfte der preu⸗ ßischen Bank auf die freie Jansestadt Bremen (S. die 1. Beilage) ohne Debatte angenommen worden, der mündliche Bericht der Budget⸗Kommission über die Uebersichten von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres 1870 nebst der dazu gehörigen Denkschrift für die darin nach⸗ gewiesenen Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen extra⸗ ordinären Ausgaben. Der Referent Dr. Virchow beantragte:

vorbehaltlich der bei der Prüfung der Rechnung sich noch etwa ergebenden Erinnerungen a) die nachgewiesenen Etatsüberschreitungen für das Jahr 1870 mit 3,774,081 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. b) die außer⸗ etatsmäßigen extraordinären Ausgaben mit 65,371 Thlr. 27 Sgr. 1 Pf. nachträglich zu genehmigen. b

Das Haus trat diesem Antrage bei. Endlich wurde die Wahl der Abg. Larz und Mehlhausen im II. Königsberger Wahlkreise für giltig erklärt. Schluß 11 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 2 ½ Uhr.

Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath besteht zur Zeit unter dem Präsidium des Wirklichen Geheimen Raths Dr. Mathis aus folgenden Mitgliedern: Dr. Twesten, Ober⸗ Konsistorial⸗Rath und Professor; Dr. Hoffmann, Ober⸗Hof⸗

E1 Regierung geführten Verhandlungen über den

au eines mit einer Hafenanlage versehenen Schiffah rts⸗

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ediger, Ober⸗Konsistorial⸗Rath und General⸗Superintendent;