— Im Münzhotel haben diesen Morgen die Versuche mit Prägung von 20⸗Centimesstücken von Aluminium be⸗ gonnen. Die Kommission hat die Herren Morin und Naquet mit diesen Versuchen beauftragt. Man hat zunächst einige Stücke von Aluminium mit einem Zusatz von 2 pCt. Nickel versucht, die ein Gramm wiegen und zwanzigmal weniger schwer, wie sechsmal weniger groß als die Bronzestücke sind. Wenn sich die Versuche bewähren, wird man durch luminium⸗ 5 theilweise auch die 50⸗Centimes⸗ und 1⸗Francsstücke ersetzen.
Versailles, 7. Juni. In der Nationalversamm⸗
lung nahm, nachdem im Fortgang der Berathung über das .“ die Generale Ducrot und Chanzy für eine fünfjährige Dienstzeit sich ausgesprochen hatten, Raudot das Wort. Derselbe wurde jedoch von Thiers unterbrochen, welcher auseinandersetzte, daß die im Jahre 1868 geschaffene Reserve ihren Zweck nicht erfüllt habe und daß es vielmehr darauf an⸗ komme, eine küchtige Armee mit einem Friedensfuße von 5 — 600,000 Mann herzustellen. »Die Sachen würden anders
egangen sein, erklärte derselbe, wenn wir 500,000 Mann bei g gehabt hätten, und ich bin jetzt noch überzeugt, daß wir mit 750,000 Mann wohlgeschulter Soldaten unser jetziges Be⸗ dürfniß decken könnten.“ Er fügte hinzu, den Beweis dafür liefere Deutschland, welches im letzten Kriege nicht über 900,000 Mann unter den Waffen gehabt habe. Nach Thiers sprach Raudot weiter, und es vertagte die Versammlung die
weitere Berathung auf morgen, da Thiers den Wunsch aus⸗
drückte, morgen nochmals das Wort zu nehmen. 8
Spanien. Madrid, 6. Juni. Die Banden des Carasa und Perula, aus 1200 Mann bestehend, haben sich gegen Urac gewendet. General Echague hat eine Stellung eingenommen, welche ihnen den Weg verlegt. Moriones ist in Pampeluna auf der Verfolgung von Banden eingetroffen.
— 7. Juni. In einer gestern Abend stattgehabten Versammlung von Inhabern diesseitiger Staats⸗ papiere wurde beschlossen, dem Finanz⸗ Minister vorzu⸗ schlagen, daß von den Zinsen der gesammten inneren und äußeren Staatsschuld zehn Jahre indurch % in Baar, ¼ in einem zu Pari zu emittirenden S aatspapier bezahlt würden. Die Tilgung der zu amortisirenden Werthpapiere soll ent⸗ sprechend dem gegenwärtigen Budget fortdauern und die Zinsen
in derselben Weise bezahlt werden; die Versammlung en gg—
es außerdem als den Wunsch aller Steuerpflichtigen, aß die Budgetentwürfe in Zukunft vorher öffentlich mitgetheilt würden.
Italien. Rom, 7. Juni. Hiesige Blätter versichern, daß der Gesundheitszustand des Pap es ein sehr befriedigender sei und gegentheilige Gerüchte jeder Begründung entbehren. — Die Unterhandlungen zwischen dem päpstlichen Stuhle und Rußland über Regelung der Verhältnisse der katholischen Kirche in Polen nehmen, wie verlautet, einen günstigen Verlauf. 1.““ 8
Amerika. Der Hamburger „Börsenhalle⸗ wird unterm
6. d. Mts. von Havanna telegraphirt, daß der mexikanische Kongreß den neuen Zolltarif mit der Modifikation ange⸗ nommen hat, daß der Ausfuhrzoll auf Silber 5, derjenige auf Gold * Prozent beträgt. Außerdem ist Artikel 83 gestrichen und Artikel 19 dahin abgeändert, daß nach dem neuen Tarif im Bundesdistrikte eine onfumtionsab abe von 6 Prozent er⸗ hoben, den anderen Staaten aber freig esellt wird, eine beson⸗ dere Konsumtionsabgabe für sich fetnu en. Für die Seestädte läßt der neue Tarif eine sölche bis zu Prozent zu.
— 2 S aus Central⸗Amerika vom 1. Mai d. J. folge uatemala ruhig, wird aber Salvador unter⸗ sin en, falls es dazu aufgefordert werden sollte. Die Geist⸗ lichkeit ist in großer Aufregung, da die Regierung angeordnet hat, daß in Zukunft jeder Geistliche, der über politische Gegen⸗ stände von der Kanzel spricht, des Landes verwiesen werden solle. — Die politischen Verhältnisse zwischen Salvador und Honduras sind noch immer drohender Art. Die Miliz in Salvador wird organisirt und alle zum Militärdienst brauch⸗ baren Leute sind einberufen worden.
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Reichstags⸗Angelegenheiten. “
Berlin, 8. Juni. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tages erwiderte der Bundes⸗Bevollmächtigte, Königlich bayeri⸗ scher Oberst Fries, dem Abg. Eysoldt bei der zweiten Bera⸗ thung über das Militär⸗Strafgesetzbuch:
eine Herren! Der Herr Vorredner hat so vielfach sich auf das bayerische Militär⸗Strafgesetzbuch gestützt, daß ich glaube, nicht allein die milderen ohndemager des letzteren, von welchen on 1
hier die Rede gewesen ist, sondern überhaupt den ganzen Charakter der dort angenommenen litärstrafen einer kurzen Belcuchtung unterziehen zu sollen. Der Herr Vorredner hat meines Erachtens
ℳ
glaube, meine daß Sie verhandlungen sich soweit orientirt haben, daß Sie die Motive pro et contra hinlänglich kennen, daß Sie sie reiflich erwogen en, daß Sie Ihre Position zur Sache bereits genommen ha
milderen Strafen auf doch wesentliche Ver⸗ 8, daß wenn man ein die in einer Armee vorgesehen sind würdigen will, auch die betref⸗ etracht kommen müssen. Da Sie zunächst das Strafgesetz erungen im Vergleiche zur errn Abg. Eysoldt und ie auch im bayerischen Monate dauern kannz; es ist speziellen Strafschärfungen etwas ferner in den bayerischen Diszi⸗ rfung: das ist die nach einander eintreten zu ann abermals 3 Tage in un⸗ nzuwenden. Das ist nach den zulässig in der Dauer von fünf⸗ Bemerkungen können genügen, s bayerischen Militär⸗Strafgesetzbuchs Aeußerungen des Herrn Vor⸗
en, hinzuzufüg 5 r im bayerischen Strafgesetzbuche anderseits schärfungen gegenüͤberstehen, un ie Maßnahmen/ um Heile der Disziplin, richtig enden Disziplinar⸗ Vorschriften in B egistiren nun allein vornehmen,
- d zweitens, überhaupt
ehmen, wohl allerdings die Mild Vorlage, die Sie hier im Amendement des Genossen finden; andererseits aber Gesetze, daß der strenge Arrest sechs dies mit ein Grund, weswegen die en sind. Sie finden ten eine andere bedeutende Verschä den Dunkelarrest 3 Tage ihn zu unterbrechen, e den Dunkelarrest an
milder gehalt plinarvorsch Möglichkeit, lassen, einen Tag mittelbarer Folge d bayerischen Disziplinarvorschriften zehn Tagen. Ich g eine genauere Wür
glich zu machen, als dies aus den redners der Fall war. “
— Gegen den Abg. Lasker wan Graf von Roon:
Meine Herren! der Drucksachen vor; über die letztere und über die erstere der sprochen. Mein verehrter Freund, überhoben, in die Materie wegen zugehen; ich babe dem, wa man die Strafen homöopathisch un darum selten zu verfü um nichts Anderes. humanistischen Erwägung wägungen, we derungen gesprochen fern lagen. regeln einzusetzen, die der He konnte und »schädlich, gesundh
Meine Herren, nich hnen bekannten Gründen namentlich die geschärfte Arreststrafe, schadet, darüber habe ich - es keiner physiologischen en technischen Untersuchung, um dieses kennen. Ich bin aber der unvorgreiflichen Meinung, a nicht zum Vergnügen der Strafanordnenden terworfen wird, sondern aus eigner seine Gesundheit wirklich darunter
Aus diesem Grunde, ist mein Gewissen als anordner niemals in der Gefahr gewesen, m Gegentheil die Erfahrung ge⸗ bald dahin führten, die viel⸗ Welt zu schaffen; ich habe die Erfahrung er Zeit so außerordentlich Fortschritt in der Dis⸗ Aber dabei
laube, diese wenigen
digung de
dte sich der Staats⸗Minister
8 liegen Ihnen die Nummern 146 und 149 über die erstere hat der Herr Abgeordnete Eysold, ete Lasker ge⸗ oltke, hat mich der Mühe der Arreststrafe noch einmal hinein⸗ wenig hinzuzu ügen. Ob rksam oder kräfti sich in der Meinung, sentimentalen Er⸗ mnt haben, die für die Mil⸗ keineswegs fern liegen und gkeit, sich für Maß⸗ or Abgeordnete Lasker »grausam« nennen eitsgefährlich und tsdestoweniger m
err Abgeor
s er gesagt hat, d unwi
hat darum handelt es ch bin der unvorgreiflichen en, um nicht zu Herren besti haben, der Regierung Es ist eine harte Nothwendi
sagen die lche diejenigen
das geschehen Daß jede Strafe, zumal die schädlich ist, der niemals
unnöthig.⸗ aus den J eststrafe, esundheit in gewissem Grade einen Zweifel gehabt, Erwägungen u Faktum anzuer daß der Straffällige j rausamen Zwischenfall un dung, und daß, wenn
ch selbst als Ursache betrachten muß. würde mein Gewissen un
t; und für mich bedarf nd keiner neuen
leidet, er si möchte ich sagen, etzter Und als Stra eschwert zu fühlen. macht, daß energische fachen Strafen aus daß die Str
ch habe i Strafen sehr
gemacht, verkürzten, ziplin des be
d aflisten sich in sehr kurz daß man darin einen wesentlichen des betreffenden Truppentheils habe ich nicht die Erfahrung gem fen Strafe unmittelbar a wären; das ist mir nicht erinne Fällen läugne i ner Auffassung
erkennen konnte. daß die Leute nach einer schar⸗ Arrest in das Lazareth gekommen rlich. Die Möglichkeit in einzelnen 8 kann für den Gesetzgeber nach mei⸗ um Bestimmungen zu ahrene Fachmann von vornherem Der Herr Graf von Moltke hat diese schweren Strafen nicht für die Armee sondern daß nur derjenige von ihnen eine Neigung zu Uebelthaten der Armee in ihrer Gesammtheit, die Wür⸗ as ist derjenige Gegenstand, auf den Aufmerksamkeit gerichtet habe. Ich ß der Mann von heute mehr werth Großen; daß die daß diese Zu⸗ ziehung, welche die Nation 1 olche scharfen Erziehungs⸗ hren in Gebrauch waren, nicht mehr, diese Erziehungsmittel mildern, on Ihnen erstattet hat, weist r. Abg. Eysoldt en Schlendrian, widersetzt
nicht; aber da . urchaus kein Motiv sein treffen, die der sachkundige und erf am bezeichnen esagt, daß Ganzen sind
als unwirks Ihnen bereits im Großen un betroffen wird, der erren, die Würdigun ung des gemeinen Mannes, meinerseits stets die allergrößte abe die Beobachtung gemacht, da st, als der von vor 50 Jahren im Ganzen und Sittlichkeit zugenommen hat. nahme wesentlich begrü in der Armee erfährt. mittel, wie sie noch vor 50 Ja wohlan, meine H und der Bericht, darauf hin, daß die Regierung keine andeutete, lediglich aus einer für das Hergebrachte e als zulässig erkannte. können Sie einer Caprice, haberei in dieser wichti Manne den allergrößten gelegenheit ein punkt einer gewissen g Zeit der Standpunkt und unnöthig, als schädlich und na Ich möchte, meine Herre Wiederholung aller derjenigen der Kommission vorgebracht worden si andern Secite, zurückkommen; ich glaube,
Und ich habe erkannt, ndet ist durch die Brauchen wir nun
erren, so v man den Ihre Kommissi swegs, wie der orliebe für enjenigen Veränderungen Wenn Sie das zugestehen annehmen, eigensinnigen die von jedem gewissenhaften daß in dieser An⸗ dem Stand⸗
müssen, unmöglich daß aus gen Sache, sittlichen Ernst erfordert, tandpunkt behauptet würde, der von efühlvollen Humanität, der aber nicht zu gleicher des Sachkenners ist, mit Recht, als grausam ichtheilig bezei nicht gerne au
chnet wird.
f eine ausführliche gumente pro et contra, welche in nd von der einen und der es ist nicht erforderlich. Ich
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erren, daß Sie Alle während dieser Kommissions⸗
Den Erklärungen des Herrn Abgeordneten Lasker über die Noth⸗
wendigkeit seines Antrages, wie er ihn unter Nr. 149 der Druck⸗
sachen vorgelegt hat, kann i nicht unbedingt zustimmen. Ich muß darauf aufmerksam machen, daß die Erwerbung eines erweiterten statisti⸗
schen Materials über diesen höchst interessanten Gegenstand nur höchst
erwünscht sein kann; ich möchte sagen, vom wissenschaftlichen Stand⸗
punkt aus würde ich den Antrag durchaus zu unterstützen mich be⸗ mühen; er ist von diesem Standpunkt aus vollständig unverfänglich;
die Regierung hätte daher ganz und gar keinen Grund, sich ihm u widersetzen, ja die Regierung würde ohne einen solchen ntrag des Herrn Abg. Lasker wahrscheinlich von selbst Anordnungen “ haben, die den Sachverhalt näher erörtern und festzustellen im Stande sind. 8 ist aber nicht zu vergessen, daß eine solche Untersuchung nicht blos in einer passenden, sondern auch möglicherweise in einer unpassenden Art un⸗ ternommen werden kann, in einer Weise, welche die Disziplin schä⸗ digt. Wenn es bekannt ist, daß solche Untersuchungen vorgenommen werden sollen durch nicht amtlich Betraute, sondern vielleicht durch Civilärzte, welche sich nun ihrerseits nicht verhindert finden, dem be⸗ treffenden Arrestanten Fragen zu stellen und Antworten in den Mund u legen, so muß ich sagen, es wäre das ein Verfahren, das ich in seiner Weise empfehlen unb billigen könnte. Ich müßte also doch unter allen Umständen, wenn ich mich dem Antrage sub J. nicht widersetzen soll, dabei erklären, daß es der Regierung überlassen blei⸗ ben muß, diese Untersuchungen anzuordnen und auf die ihr zweck⸗ maßg scheinende Weise zu veranlassen. as nun den Punkt 2 anbelangt, daß das Ergebniß dieser Unter⸗ suchung zur Kenntniß des Reichstages zu bringen sei, so fühlt man ch veranlaßt zunächst zu fragen: »Zu welchem Zwecke?« Blos zur Befriedigung des Interesses, welches der Reichstag und welches jeder füͤhlende Mensch ectwa in diesem Ergebniß nimmt? dazu würde die Mittheilung durch das statistische Bureau, durch die Presse u. s. w. ja vollständig genügen. Soll diese Angelegenheit aber durch den Herrn Reichskanzler zur amtlichen Kenntniß des Reichstags gebracht werde, so frage ich natürlich: weshalb? Zu dem Zwecke, um neue Anträge auf Abänderungen zu dem etwa kaum beschlossenen Gesetzbuche daran zu knüpfen? „Meine Herren! Das würde ich unter allen Umständen bekämpfen müssen. Ich glaube, daß die Folge davon eine Menge von parlamentarischem Staub sein würde, der aufgewirbelt wäre, zur Belästigung für Jeder⸗ mann. Vertrauen Sie der Feeke at daß sie, wenn sie nach solchen Untersuchungen erkannt hat, was chädlich ist, wenn sie erkannt hat, was nachzulassen ist, von selbst zu einer milderen Praxis gelangen — bahen, geben Sie ihr nicht ein Messer in die Hand, das keine neide hat. — Meine Herren! vvve. schließlich das, was ich die Ehre atte, der Kommission in Bezug auf diesen Gesetzentwurf bereits mit⸗
zutheilen. Die Regierung hat sich gefreut, in vielen Punkten nach⸗ geben zu können, ohne befürchten zu dürfen, daß die Sache litte. Weiter zu gehen, ist aber den verbündeten Regierungen unmög lich.
Ich bitte daher zum Schlusse, die Anträge des Herrn Abg. Ey⸗ oldt und Genossen abzulehnen und den Anträgen der Kommission
Ihre Zustimmung zu gewähren. 8 — In der Diskussion über den Rechn ungshof erklärte
er Staats⸗Minister Delbrück über das von Bendasche
Amendement, §. 21 dahin zu fassen: »Der Reichstag ist be⸗
echtigt, hinsichtlich der nach §. 19 und folgende an ihn ge⸗ Bemerkungen weitere Aufklärungen von dem Rech⸗
nungshofe zu verlangen; die bezüglichen Anträge sind an das Neichs⸗Kanzleramt zu richten«:
Meine Herren! Ueber das von dem Herrn Abg. von Benda bei
der kritten Lesung gestellte Amendement habe ich mich vorgestern nicht äußern können, weil es in der dritten Lesung und in einer. Frage von dieser Wichtigkeit für mich nicht mö lich war, eine persönliche Aeuße⸗ rung zu geben, sondern es meine Pflicht war, eine Aeußerung nur abzugeben nach vorheriger Berathung und Beschlußfassung im Bun⸗ desrathe. Ich bin heute in der Lage, diese Aeußerung zu geben und zwar dahin, daß der Bundesrath sich nicht hat überzeugen können vpoon der Annehmbarkeit des Amendements des Hrn. Abg. v. Benda.
Die Gründe, welche ich gegen den §. 21, wie ihn Ihre Kommission beschlossen hatte, hier geltend zu machen hatte, treffen in der Haupt⸗ sache auch das Ihnen vorliegende Amendement. Ich erkenne vollkom⸗
men an, daß das Amendement sich bemüht, indem es den Kreis der⸗ jenigen Fragen, über welche der Reichstag unmittelbar vom Rech⸗
nungshof Auskunft zu erlangen befugt sein soll, verengt, den Bedenken entgegenzukommen, welche ich hier zu äußern hatte. Indessen bin ich nicht in der Lage, anzuerkennen, daß durch die hier eingetre⸗
tene Beschränkung eine wesentliche Sachänderung herbeigeführt sei.
Die Frage, was rücksichtlich einer einzelnen Bemerkung des Rech⸗
nungshofes noch für eine Aufklärung zu verlangen sei, ist in so hohem Grade zweifelhaft, daß in der That es wenig Unterschied macht, ob
nach dem §. 21, wie es in Aussicht genommen ist, über die Gesammt⸗
heit der Rechnung eine Frage gestellt werden könne, oder nur zur Aufklärung einzelner Bemer
ungen. —
Gegen das Amendement, welches so eben verlesen ist und Ihnen unter Nr. 152 vorliegt, wird, wie ich annehmen darf, von Seiten der verbündeten Regierungen ein Bedenken nicht obwalten; ich kann also Sie nur bitten, sowohl den §. 21 der zweiten Lesung, als auch das
Amendement des Herrn Abg. von Benda abzulehnen und eventuell
das Amendement unter Nr. 152 anzunehmen. Auf die Anfrage des Abg. Lasker, welche S
Bundesrath zu dem Gesetz einnehme, erwiderte der Staats⸗ Minister Delbrück:
Ich bin sehr gerne bereit, der und wenn ich nicht gleich damit b. nur der Umstand bestimmt, daß es diskussion handelt, sondern nur um emze vollkommen anzuerkennen, da die Vertagung, Gegenstandes ndesraths durchaus erwüns nscht gewesen, der Sitzung
Aufforderung entgegenzukommen, onnen habe, so hat mich dabei ich nicht mehr um eine General⸗ ¹ Ine Paragraphen. unächst thatsächli orredner bemerkt hat, letzten Berathu Mitgliedern des ist ihnen erwü war während in ihrer Tragweite zu übersehe erwünscht war, in einer Verständigung in haben deshalb nicht blos d §. 21, sondern auch das von r.19 von diesem Gesichtspunkte a abei nicht einen
das Haus bei ng dieses beschlossen, cht gewesen ist. ihnen unmöglich ig eingebrachte Amendements n und, weil es ihnen im hohen Grade 1 dements einen Weg zu finden, um zu dieser wichtigen Materie zu gelangen. ie as vorhin erwähnte Amendement zum dem Herrn Vorredner
diesen Amen
estellte Amende us der ernstesten Erwägung Augenblick zweifelhaft sein des Amendements des Herrn Vorredners em mindesten Bedenken begegnen könnte, sie dement unter Litera a. in der That eine des §. 19 bereits ausgedrückt Ich bin meinerseits weit ent⸗ daß der Herr Vorredner, indem eine andere Wortwendung de Ulen, sondern daß er der Meinun gegenüber e in der zweiten undesrath hat sich indessen ein sachlicher Unterschied ursprünglichen Vorlage weil zur Kenntniß zur Monitur der bestehenden en Vorschriften kommen und der welche sich auf die Reichs oder auf Erwerbung, Benutzung Es ist vollkom⸗ esetzen, wegen deren Nichtbeachtu enn sie nicht erled nicht blos sol Finanzgesetze sind,
Ich will in neuerer Zeit über die Rinderpest. Ueberschrift darthut, durchaus nicht trägt, hat dessenungeachtet Seine Auslegung hat zu chskanzler⸗Amte und dieses Gesetz gehört der hier
ment zu § unterworfen. Sie haben d können, daß die Litera. von ihrer Seite nicht d haben aber in dem Amen Aenderung dessen, was in der Nr. 2 ist, in keiner Weise erkennen können. fernt, auch nur bezweifeln zu wollen, er dieses Amendement stellte, Nr. 2 des §. 19 wesen ist, durch jenigen auszudrücken, Lesung angenommen ist, enthält. nicht davon überzeugen können, da dem Amendement und zwar des Rechnungshofes und folgeweise nungshofes überall nur Gesetze sowohl, als der bestehend Natur der Sache nach Einnahmen und Reichs⸗Ausgaben, oder Veräußerun men außer Zwei der Rechnungshof Mon werden, Bemerkungen Gesetze gehören, welche sondern auch andere
tung nach nichts dazu nur
abe geben wo ein Amendement eine Veschränkun was die Nr. 2 des §. 19, wie
zwischen obwaltet Grunde, Bestimmungen kommen können,
von Reichs⸗Eigenthum beziehen. l, daß zu den nita zu ziehen und, w dem Hause vorzulegen hat, im technischen Sinne Gesetze, b allgemeinen als Finanzgesetze
weniger % anführen,
ein Beispiel sehr praktisch geworden welches, wie seine eines sinanzi az ungemeine finanzielle Wi angreichen Korrespondenzen 3 Rechnungshofe Veranlassung geg eben, insoweit es eine finanzielle W Aber — und darum t es eine finanzielle Wirkung n
Das Gese den Chara ellen Gesetzes rkungen. wischen dem Rei eben, und rkung hat, in den Kreis, habe ich dieses Beispiel icht hat, gehört es weil seine Konsequenzen fes kommen, weil also des Gesetzes, die Veranlassung b
vorgesehen — insowei ganz einfach
gar nicht zur ch niemals aus denjeni nicht einen finanziellen E Bemerkung genommen
Rechnungshof in der That au ie andere — nur dann in der Kenntniß des Reichstages zu bringen, wenn von Gesetzen oder Vorschriften beziehen; einnahmen u. s. w. zum Gegenstand haben er in der zweiten Lesung be nicht eine Bemerkung mehr als nach dem Amendement
Grunde kann der Bundesrath zu dem redners keine andere Stellung einnehm die ich vorgestern abzugeben die Ehre eingenommen hat.
Gegen den Abg. Delbrück:
Der Herr Vorredner h von mir erwartete. der Lage, ihm eine andere
Diejenigen Unregelmä sind, waren eine onds, die etwa reservirt wur iffe gedeckt wurden,
Kenntniß des Rechnungsho en Bestimmungen ekt haben, werden kann. H. ch — man mag die eine Fassung Lage, Bemerkungen zur sie sich auf Verletzungen oweit dieselben Reichs⸗ Würde der §. 19, wie bleiben, so würde Reichstages gelangen, dners, und aus diesem dement des Herrn Vor⸗ en, als er nach der Erklärung, hatte, zu der Nr. 2 des §. 19
wählen oder d
schlossen war, ur Kenntniß des es Herrn Vorre
v. Benda erklärte der Staats⸗Minister
sen, die er
at auf eine Antwort hingewiesen, die ich bin in
Antwort gebe ich ihm nicht; u geben. igkeiten, Verletzun
welche bei der Marineverwaltung g des Etatsgesetzes. Sie bestimmtes Jahr bewilligt den für das folgende n, die im vergangenen alb war es eine Verletzung des Etats⸗ Kenntniß des Reichstages unter Der Herr Vorredner hebt ckweichen solle von dem gefaßten Beschlusse, Ich kann nur ird, als
ervorgetreten waren e waren; sondern weil daraus Vorgr Jahre stattgefunden und deshal allen Umständen hervor, daß und etwas annehm darauf hinweisen, daß was der preußi
s deshalb, weil
tten, desh würde es zur gekommen man nicht zurückwe en, was absolut unannehr stage nichts angesonnen w men hat.
8 in der Reichsver⸗
ubar sei. dem Reich dtag seiner Zeit angenomr edner hebt er an einem natürliche solcher in dem preuß Verwaltung vorhanden sei. dieser Alliirte, der in der preu ist, der Reichskanzler.
adlich hervor, daß e n Alliirten des Rechnungshofes en Finanz⸗Minister für die preu Ich glaube, in der Reichsverwaltung ist ischen Verwaltung der Finanz⸗Minist
waltung wie ein