voren täglicher Verkehr mit Leipzig (der elbe
mittelt) bei dem starken Konsum der Stadt und als Mittelpunkt des ganzen geschäftlichen Verkehrs einer weiten Umgegend,
andererseits das an Naturschönheiten reiche Bahngebiet Seitens der Bewohner der grossen Stadt in sichere Aussicht stell so darf man wohl mit Bestimmtheit behaupten, dass — bei der Annahme von 14,000 Thlr. pro Meile an jährlichen Betriebs-
Ausgaben, welcher auf Erfahrungen beruhende Satz bei den obwaltenden günstigsten Betriebs-Verhältnissen sicherlich nicht
überschritten werden wird, — die Verzinsung der Prioritäts-Stamm-Aktien, welche 10,400 Thlr. pro Meile erfordert, überhaupt ein Brutto-Erträgniss von mindestens 24,400 Thlr. pro Meile absolut gesichert erscheint.
Eine zuverlässige Bestätigung der Richtigkeit unserer Annahmen finden wir in der Werthschätzung, welche die Börse und das Kapital-Anlage suchende Publikum den, konstant zu 91 — 92 pCt. notirten Prioritüts-Stamm-Aktien der Alten- burg-Zeitzer Eisenbahn-Gesellschaft angedeihen lässt, deren Bahn in erster Linie ebenfalls auf den Kohlenverkehr der Meuselwitzer Braunkohlen-Lagerstätten begründet ist, und welche kein solches Absatz-Gebiet in solcher Nähe für di transportirten Kohlen, wie die projektirte Bahn in Leipzig, besitzt.
Wir dürfen daher wohl die Leipzig-Gaschwitz-Meuselwitzer Prioritüts-Stamm-Aktiemn als mindestens gleichwerthig mit Jenen betrachten.
Die Prioritäts-Stamm-Aktien tragen wührend der Bauzeit 5 pCt. Zinsen, welche durch die, Central-Bank füũ Genossenschaften und das Bankhaus Riess & Itzinger garantirt sind und durch dieselben, sowie die sonstigen Zahlstellen, gezahlt werden. Nach erfolgter Inbetriebsetzung der Bahn ist den Prioritüts-Stammm- Aktien ein prioritätischer Zinsgenuss von 5 pPpCt. zugesichert und nehmen dieselben, sobald sich die DIvidende der Stamm-Aktien auf höher als 6 pCt. stellt, mit den Letzteren gleichmäünssig nach Verhältmniss der Nominalbeträge an dem Ueberschusse Theil. Sollte in dem einen oder dem anderen Jahre der Reinertrag nicht ausreichen, um den Inhabern der Prioritäts-Stamm-Aktien eine Dividende von 5 pCt. zu gewähren, s wird das Fehlende aus dem Reinertrage des oder der folgenden Jahre unverzinst nachgezahlt. eeö1öp
Diese in dem Unternehmen selbst liegenden Momente einer gesicherten Rentabilität we
rung erfahren dureh die in Elsterthale, wodurch die gegen “
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Bank für Genossenschasften.
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gleichzeitig in Berlin 6 und den Herren Riess & Itzinger, ig bei der Leipziger Vereinsbank, in Dresden bei der Sächsischen Creditbank “ und der Dresdener Wechslerbank, in Chemnitz bei dem Chemnitzer Bankverein,
in Magdeburg bei Herrn M. §. Meyer, während der üblichen Geschäftsstunden statt. w
2) Der Subskriptionspreis ist auf 89 ⅛ pCt. in Thaler-Währung festgesetzt. ““
3) Bei der Subskription ist eine Kaution von 10 pCt. des Nominalbetrages in baar oder in guten, nach dem Tagescourse zu veranschlagenden Effekten, welche an dem Orte der Subskription gangbar sind, zu deponiren.
4) Die Originalstücke nebs“ Coupons seit 1. April 1872 sind in der Zeit vom 1. bis 5. Juli c. bei den betreffenden Subskriptions-Stellen gegen baare Zahlung der Valuta nebst aufgelaufenen Zinsen von 5 pCt. vom 1. April c. zu beziehen. — Nach geschehener Abnahme wird die deponirte Kaution verrechnet resp. zurückerstattet.
) Sollten die subskribirten Summe den aufgelegten Betrag überschreiten, so tritt eine verhältnissmässige Re- partition ein. 1 “ “ 8
E eaG 8 8 8 8* 6) Jeder Zeichner erhält über seine Anmeldung und Kautionsleistung eine Bescheinigung, welche bei Abnahme der Stücke zurückgegeben cidd. “ 1““ (a. 202 6.)
Vom 10. Juni 1872.
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1 Thlr. 9 Sgr. G Pfg. 85 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Naum einer Druchzeiie Sgr.
Preußisch.
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Aue Post-Ansalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Bertin die Expedition: Zietenplatz Nr. 8.
Dem bisherigen Kaiserlich brafilianischen Konsul Joseph Behrend in Berlin ist Namens des Deutschen Reiches das -a.gr als Kaiserlich brasilianischer General⸗Konsul ertheilt worden. 8
Das 12. Stück des Gesesens für Elsaß⸗Lothringen, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 73 das Gesetz, betreffend die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Elementarschulen. Vom 4. Juni 1872; und unter 1 “ . Nr. 74 das Gee⸗ „betreffend die Entschädicung. der In⸗ haber verkäuflicher Stellen im Justizdienst in Elsaß⸗Lothringen. Berlin, den 13. Juni 1872. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Dem Ban⸗Insp H rt Blankenhorn z Brieg und dem Wasserbau⸗Inspektor Heinrich Clemens Versen zu Steinau a. O. den Charakter als Bau⸗Rath; sowie Dem Kreis⸗Wundarzt Dr. Brasche zu Friedland den Cha⸗ rakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und 5 4“ Dem Wasserbau⸗Inspektor Pralle in Burgdorf, Provinz Hannover, ist unter Enthebung von seinen bisherigen Dienst⸗ eschäften die Funktion eines Meliorations⸗Bau⸗Inspektors der Prooins Schleswig⸗Holstein kommissarisch übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterricht 1 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Gymnasium in Neuß ist die Beförderung des or⸗ dentlichen Lehrers Lambert Stein zum Oberlehrer geneh⸗ migt worden. 8 1
Der praktische Dr. Schmidt zu Lyck ist zum Kreis⸗ Physikus des Kreises Lyck ernannt worden.
Bekanntmachung.
Zur Ausführung der Vorschrift des ersten Nachtrags zu dem Er⸗ lasse der Kaiserlichen Normal⸗Eichungs⸗Kommission vom 15. Februar 1871, die Maße und Meßwerkzeuge für Brennmaterialien betreffend (Beilage zu Nr. 12 des Reichsgesetzblattes d. J.), nach welcher Torf⸗ kummtmaße zur Eichung zugelassen werden, wenn ihr Inhalt eine ganze Anzahl Kubikmeter beträgt, wird die den Aufsichtsbehörden vorbehaltene nähere Bestimmung über die Beschaffenheit solcher Kummt⸗ maße hierdurch für den Bezirk der Königlichen Eichungs⸗Inspektion dahin getroffen, daß Kummtmaße von dem vorschriftsmäßigen Inhalte nur unter der Voraussetzung für eichfähig zu erachten sind, daß die Dimensionen des Querschnitts derselben, o pie ihre anderweitige Kon⸗ struktion den in 8 6 Alinea 3 des Erlasses vom 15. Februar 1871
gegebenen Vorschriften entsprechen. —
Berlin, den 11. Juni 1872. “ Der Königliche Eichungs⸗Inspektor für die Provinz Brandenburg. 8 Dr. Kosmann 3 öniglicher Berg⸗Assessor. 3
Führung des Grafen zu
Koniglichen Hoheit der
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Juni. Gestern Nachmittag 4 ½ Uhr hatte der Graf Karolyi, K. K. österreichischer Bot⸗ schafter, die Ehre, Sr. Majestät dem Kaiser und Könige in besonderer Audienz ein Schreiben zu überreichen.
„Heute früh 9 Uhr begaben Se. Majestät der Kaiser und König Allerhöchstsich zu Fuße in die Akademie, um, unter 1 ünster und des Professors Lucae, die dort ausgestellten Entwürfe zu einem Gebäude für den Deutschen Reichstag, sowie zwei ebendaselbst ausgestellte Pia⸗ ninos in Augenschein zu nehmen, welche der Kaiser⸗Wilhelm⸗ viistung Se die betreffenden Fabrikanten als Geschenke über⸗ wiesen sind. .
Um 10 Uhr empfingen Se. Majestät im Königlichen Palais den Fürsten von Pleß und arbeiteten darauf mit dem Hof⸗ Marschall Grafen Perponcher, dem Obersten von Albedyll und dem Kriegs⸗Minister Grafen von Roon. 81
um Diner sind höhere Militärs mit Einladungen beehrt.
Soirte haben Se. Majestät eine Einladung Ihrer
erzogin Wilhelm angenommen, und
beabsichtigen Allerhöchstdieselben nach der Soiree nach Babels⸗ berg zu fahren. u 1u“ 2
— In der heutigen Plenarsitzung des Bundesraths führte der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz. Es wurden die Be⸗ schlüsse des Reichstags über den Bericht der Reichsschuldenver⸗ waltung, die Mittheilung der vom Bundesrathe gefaßten Ent⸗ schließungen auf die Beschlüsse des Reichstags, und über meh⸗ rere Petitionen vorgelegt, sodann eine Vorlage des Präsidiums, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Uebernahme der Verwaltung ꝛc. der Wilhelm⸗Luxemburg⸗Eisenbahn den betreffen⸗ den Ausschüssen überwiesen, endlich über die Berechnung der nach dem Reichshaushaltsetat für 1873 aufzubringenden Ma⸗ trikularbeiträge — Anlage XIV. zum Etat — in Berathung
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— Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 12. April d. J. beschlossen, den Reichskanzler um geeignete Anordnungen dahin zu ersuchen, daß sämmtlichen im Geltungsbereiche der gemeinsamen Branntwein⸗ und Brausteuer fungirenden Ver⸗ einsbevollmächtigten und Vereins⸗Kontroleuren die Kontrole der Branntwein⸗ und Brausteuer übertragen werde. In Folge dessen hat der Reichskanzler die Vereinsbevoll⸗ mächtigten zu Königsberg, Glückstadt, Breslau, Magde⸗ burg, Cöln, Hannover und Darmstadt angewiesen, die Kontrole der Branntwein⸗ und Brausteuer innerhalb ihres Amtsbezirks von nun an zu übernehmen, beziehungsweise die mit der Kontrolirung dieser Steuern bisher nicht betraut ge⸗ wesenen Stations⸗Kontroleure ihres Bezirks wegen Ausübung der gedachten Kontrole mit entsprechender Weisung zu versehen. Die gleiche Anweisung ist mit Rücksicht auf die zur Zeit be⸗ stehende Vakanz der Stelle des Vereins⸗Bevollmächtigten in Stettin den beiden Stations⸗Kontroleuren zu Stettin und Stralsund direkt zugegangen.
— Der Bundesrath hat dem Entwurfe eines Gesetzes, be⸗ treffend die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungs⸗ 1ecs⸗ in der Fassung, wie derselbe vom Deutschen Reichstage
eschlossen worden ist, die Zustimmung nicht ertheilt. In der Absicht, einstweilen eine Regelung der Kontrole des Reichs⸗ haushalts für das Jahr 1872 herbeizuführen, hat der Bundes⸗