ehen, wie der Vorredner sie hier stellt. Ich muß mich an das alten, was in den einzelnen Petitionen steht und was Ihre Kom⸗ mission als solche aufführt. Ich finde da folgende Punkte. Der erste ist: die Großherzogliche Regierung habe sich eine Veränderung der jetzigen ratzeburger Verfassung vorbehalten, wenn es sich um den Anschluß event. um eine Veränderung der mecklenburger Verfassung handle. Ich halte dieses für weise und zweckmäßig und die Beschwerde zeigt nur, daß in Ratzeburg noch größere Partikula⸗ risten sind, als mir überhaupt je bekannt geworden sind. Sie sind in einem eigenthümlichen Verhältnisse zu Mecklenburg, sie haben nicht bloße Personalunion. Sie haben dieselben Gerichte, dieselbe Kameral⸗ verwaltung, und sollten sich unter solchen Umständen nicht enger an Mecklenburg anschließen? weshalb das eintretendenfalls nicht sollte geschehen können, ist mir unerfindlich!
Das zweite ist die Zusammensetzung der Vertretung. Ja, meine Herren, jetzt hat der Herr Advokat Kindler großen Werth darauf ge⸗ legt, daß nach der Kopfzahl gewählt werden solle für die Vertretun des Fürstenthums, das heißt 17,000 Menschen und er sagte: für 1 ein Vertreter, also 17. Es wurden damals die Hauswirthe, so heißen die zu⸗ nächst vertretungsberechtigten Bauern, die meist große Gehöfte besitzen, be⸗ fragt, die sagten nein, sie wünschten durchaus nicht, daß man die soge⸗ nannten kleinen Leute mitwählte, sie wollten allein wählen. Sie hatten darin ganz entschieden recht, denn wenn auch die Regierung unbedenklich die eine oder andere Kategorie erweitern will, kann sie doch nicht für ein Ländchen, welches eine Kommunalverfassung haben muß, das allgemeine Stimmrecht einführen: denn, so Großes auch das allgemeine Stimmrecht in großen Dingen leisten mag — vor diesem Hohen Hause werde ich kein Wort gegen dasselbe sagen. — Für ein kleines Land, für welches eine EIE““ die ent⸗ sprechende ist, worin zunächst Vermögen, Einkünfte, Wege, Schulsachen u. s. w., aber nicht große politische Fragen behandelt werden sollen, wäre das Bedenklichste, was überhaupt im staatlichen Leben erfunden wer⸗ den kann, ein allgemeines Stimmrecht einzuführen. Sehen Sie nach Amerika, sehen Sie dahin, wo die Kommunal⸗Verwaltung als solche chließlich in die Hände des allgemeinen Stimmrechtes und der Nicht⸗
esitzenden gefallen ist. Das einzige Bedenken, was der Herr Advokat Kindler bei der vertraulichen Besprechung hatte, war nicht gegen die Zustehung, der drei Rittergutsbesitzer, — die dort überhaupt keine politische Vertretung, keine ständische Vertretung gehabt haben, — es war das, daß die Stadt Schönberg drei Abgeordnete bekommen sollte. Er wünschte nur Einen, um andere intelligente Kräfte Feverzuzieben. Die Regierung hat es vorgezogen, die Stadt durch drei vertreten zu lasen, weil es besser für das Verhältniß der Stadt zum Lande paßt. Ferner hat 18 Kindler Bedenken gehabt gegen die Hinzuziehung der drei Pastoren, ein Bedenken, das von mancher Seite getheilt wurde. Es war aber, wie ich glaube, durchaus zweckmäßig, diese Herren, die durch das ganze Land besonders waren, mit allen Verhältnissen Bescheid wußten, meistens selbst Landbesitz ver⸗ walten und sich für die Kommunal⸗Angelegenheiten lebhaft inter⸗ essiren, Heracgestehen 8
Der drikte Punkt, über den jetzt geklagt wird, ist der, daß die Versammlung ihren Vorsitzenden nicht selbst wähle. Ich bemerke ganz einfach, daß sich Vertrauensmänner mit Herrn Kindler an der Spitze empfohlen haben, weil sie einen Mann haben müßten, der die Ge⸗ schäfte leiten könne und der daran — sei es als Regierungs⸗Kom⸗ missar oder als Vorsitzender — Theil nehmen könne.
Der bedeutendste Paragraph, auf den es im Grunde ankommt und auf dem das Ganze beruht, ist der §. 7. Das ist der Punkt, der schon im Bundesrathe zur Sprache gekommen ist und hinsichtlich dessen die Regierung bereit ist, jede beruhigende Erklärung, die sie schon früher gegeben bat, nicht nur zu wiederholen, sondern auch die Sache zu ändern. Diese hat für sich keine große Bedeutung. Die Frage ist, daß die Ratzeburger nicht blos, wo es sich um Reichs⸗ angelegenheiten handelt, sondern auch dann, wenn Angelegenheiten des ganzen Großherzogthums zur Frage stehen, eben an dessen ganze Ge⸗ setzgebung gebunden sein sollen. Die Sache ist nicht sehr bedenklich. Ich glaube, es können, so weit meine Praxis und Kenntniß reicht, nur zwei bis drei Fälle vorgekommen sein, wo wir Einheit der Gesetz⸗
ebung haben mußten: bei Feststellung von Stempelabgaben für das Vber⸗Appellationsgericht, und einer L““ für die Magistrate. — Allgemeine Steuern kommen dabei nicht in Betracht. Man hat den mecklenburgischen Ständen mancherlei vorgeworfen; man hat ihnen aber bis jetzt nicht vorgeworfen, daß sie zu leichtsinnig oder zu rasch oder zu viel Steuern bewilligen. Für Ratzeburg können sie das überhaupt nicht thun; dafür giebt die Verfassung Garantien. Der wichtige Punkt, worauf es eigentlich ankommt, ist der, daß man den Ratze⸗ burgern das Steuerbewilligungsrecht gegeben hat für jede neue Ab⸗ be und für jede Veränderung einer bestehenden Abgabe. Wenn die herra das gering anschlagen, so verstehe ich das nicht. Meiner An⸗ scht nach ist es die Busis ar jede gesunde Volksvertretung und auch die richtige Basis für die Stellung, die das Fürstenthum als ein klei⸗ nes Land haben kann. Haben die Vertreter des Landes die Intelli⸗ gen⸗ und den Willen, sich mit Sseeeie zu beschäͤftigen, un werden für ihren Einfluß auf diese die Zeitverhältnisse schon orgen, wenn dieselben neue Stcuern erfordern werden. Ratzeburg freilich sehr verwöhnt; meine Herren, bis jetzt hat es Steuerzulage nicht bekommen, ctwa mit Ausnahme von Einem Thaler pro Kopf, welchen der Beitritt in den Zollverein zu Wege gebeacht hat, daher war der Zollverein dort nicht sehr angenehm, sondern eher uner⸗ wünscht: Im Uebrigen sind in Ratzeburg die alten Steuern geblieben; neue werden nur mit Bewilligung der Landesvertreter dazu kommen. — Im Uebrigen hat man — und zwar bona side und mit gutem Willen — die einzelnen Sachen aufgezählt, mit welchen sich die Ratze⸗ burger zu beschäftigen haben: das Schulwesen, zu dem die Ort⸗ schaften das für die Scullchrer nicht schr bereitwillig hergeben, das Versicherungswesen, die BVau⸗ und Wegesachen,
das Armenwesen, Sachen, welche sewiß von Interesse und wo man, wie mir scheint, alle die
Einwohner des Fürstenthums Ratzeburg in vollständigere Weise befriedigen kann, als wenn man ihnen eine konstitutionell Verfassung oktroyirt 2. wie es jetzt verlangt wird. Das Fi
recht als solches wird
einer gewissen Summe — ich kann mich auf das theilweise ver⸗ wickelte Steuerwesen nicht einlassen, jeden Augenblick bereit bin, aus der Regierung bekannten Thatsachen nachzuweisen, daß Ratzeburg das in Norddeutschland am wenigsten besteuerte Land ist, so daß deshalb Klagen nicht erhoben werden können, und daß der Landesfonds auch den Vertretern des Fürsten thums eine willkommene Gelegenheit giebt, sich mit den Landes⸗ Angelegenheiten zu beschäftigen und wo es nothwendig ist. 8 Endlich wurde darüber geklagt, daß sie nicht ein jährliches Budget haben, daß sie nicht jährliche Rechnungsablage u. s. w. be⸗ kommen. Meine Herren! Man ist in Mecklenburg gewohnt, die Sachen zu thun und vollständig zu thun, und nicht viel Worte darüber zu machen. Das Rechnungswesen ist in Ordnung, und wenn gesagt wird: es wird geschehen, es wird Mittheilung 8n gemacht, so weiß auch Jedermann daß es geschieht — im Uebrigen ohne Rücksicht darauf, ob man Landes⸗Budget nennt oder nicht. Ich glaube, es weiß Jedermann, daß, wenn die Rechnung vorge⸗
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legt wird von der Landesvoigtei, wie die Vertretung des Fürsten⸗
thums heißt, es dann so vollständig geschieht, soweit es überhaupt
geschehen kann.
Endlich ist darüber geklagt worden, daß am Schlusse dieses Ver.
fassungsgesetzes eine Behörde, nämlich das Ober⸗Appellationsgericht
bestellt sei für Streitigkeiten. Ja, meine Herren, die Reichsverfassung,
auf die wir uns immer berufen und berufen müssen und woran wi uns halten sollen, setzt ja in Art. 76 voraus, daß eine solche Behörde existire; sie verlangt es freilich nicht. Aber das ist j immer als der heilsame Punkt außerhalb der Welt zeichnet, den man haben müsse, um zwischen Regierung und Volksvertretung mit Verfassungsstreitigkeiten immer Deutschland in Bewegung zu setzen Also das ist vorgesehen, jetzt wird aber gesagt: das paßt nicht, wir können das nicht annehmen. “
Genug, die Verfassung hat, um mich kürzer su desen, eine Kom⸗ munalverfassung sein sollen, es ist eine provinzialständische Verfassu wie der Ausschuß des Bunbesraths sie genannt, geworden, als solche ist sie gegeben und kann als solche viel zum Heil und Wohl des Her⸗ soßthenm Ratzeburg beitragen. Die Regierung ist keineswegs gemeint,
aß die Verfassung als solche abgeschlossen sti⸗ sie hat soßor⸗ erklärt und noch vor einigen Wochen wiederholt,
vertretung zusammenkomme, vollständig bereit, hinsichtlich der haupt⸗ S ges- als beschwerend angeführten Punkte in §. 7: Gesetzgebung für as ganze Großherzogthum über den Landesfonds, für den man eine
Saages Aussteuer wünscht und über das Petitionsrecht, welches die
andesvertretung selbstverständlich hat, wie jeder Staatsangehörige, wenn sie das alles weiter geregelt wünschle, ihr jedes Entgegenkommen zu zu zeigen. Wenn sie aber hier Beschlüsse machen, meine Herren, un⸗ pemessen, nach immer neuen Gesichtspunkten, anstatt stehen zu bleiben
ei der Entwickelung der jetzigen Verhältnisse in Rahehurg zu einer
8
üllt, was man
Landesvertretung, welche als solche eben dasjenige er
von einer Landesvertretung fordern kann, so sind wir zu einer solchen
Bewilligung nicht bereit. Und darum muß ich noch einmal auf die Rechtsbegründung der Sache kommen, die schließlich das Entscheidende sein wird für das Hohe Haus und für den Bundesrath, für den zu een ich die Ehre habe. Meine Herren! Es sind schon in dem ericht der Petitionskommission die verschiedenen Gründe aufgezählt,
aus denen ein Anspruch auf Weitergehendes, auf eine sogenannte
Konstitution für die Ratzeburger gefolgert wird. Ich will nun nicht mehr davon reden, daß die Verhältnisse, wie sie dort sind, einer solchen Konstitution nicht angemessen sind, für verantwortliche Minister, für ein Budgetrecht bei einem Budget von 30,000 Thlr. u. s. w. Ich will
auch nicht Gewicht darauf legen, daß auch hier schließlich wieder nur
allgemeine Gründe angeführt sind, ich will mich an das halten, was in dem Bericht der Petitionskommission gesagt ist, und was der Herr Vorredner theilweise wiederholt hat: klein oder groß sei einerlei,
schwierig oder nicht sei gleichgiltig, eine Unmöglichkeit gebe es nicht für die Erfüllung, man müsse auch nicht Rücksicht nehmen darauf, was zweckmäßiger sei, was mehr im Interesse des Fürstenthums liege dem Recht müsse Genüge geschehen — ich fordere meinen Schein!
Aber wo steht der Schein? Wenn ich die Frage hier mit der Auf.
richtigkeit, die ich Ihnen schuldig bin, stellen soll, wo steht denn in der Reichsverfassung, daß jedes Land, welches eine Verfassung nicht hatte, eine Verfassung haben soll, in dem Sinn, wie Sie es nehmen — ich weiß nicht die Stelle zu finden, wo es steht, und esag; mich auf dasjenige, was ich bei früheren Gelegenheiten zu äußern die Ehre gehabt habe. Wir haben hier den Begriff der Verfassungsstreitigkeiten nicht definiren können, von einer Justizverweigerung kann ebensowenig die Rede sein. Die Reichsverfassung hat mit Wohlbedacht und 1* Ueberlegung nicht gesagt: so soll das Minimum, und so das Maximum sein —
die Verfassung des einzelnen Landes ist der freien Entwickelung und der Gestaltung der Dinge überlassen und anheimgegeben, und darum,
vermuthe ich, kommt der Bericht Ihrer Petitionskommission auch noch auf andere Gründe. Man beruft sich auf einzelne Aeußerungen des Herrn Reichskanzlers, die ich ganz außerordentlich respektire und die anz an ihrem Orte waren; aber man vergißt, daß der Herr Reichs⸗ anzler als Vorsitzender des Bundesraths die Ratzeburger Verfassung
als solche anerkannt und ausgesprochen hat, daß die Petition gegen
dieselbe nicht gerechtfertigt sei, man kann also jene Acußerung für die Petition unmöglich anführen. Ebenso beruft man sich auf eine Stelle 1
Gesichtspunkte der
Verfassungen, die
urch den Landesfonds noch besonders be⸗ — gründet; es sind das verschiedene Fonds, es ist die Ueberweisung
ich kann nur sagen, daß ich
erbesserungen herbeizufü hren,
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mer von tüchtigen,
en in Ordnung zu kommen und um nicht 5 1
ie sei, wenn die Landes⸗
die in einem von einem Ausschusse des Bundesraths erstatteten Be⸗ richte vorkommt. Sie koöͤnnen solche vielleicht einer neu zu begründenden Verfassung gegenüber, aber nicht gegenüber den schon bestehen und schon im vollen Rechte begründet sind, anführen, und jedenfalls kann ein bloßes Motiv nach
den einfachen Grundsätzen nicht ein Gesetz abändern; am wenigsten
kann der Bundesrath das im Auge gehabt haben, der ja selbst an⸗ erkannt hat, daß die v Verfassung als solche den Ansprüchen omit wieder auf das, was ich schon erwähnt
genüge. Wir kommen bac⸗ auf das allgemeine Bewußtsein und die allgemeine Empfindung.
eine Herren! Die Regierung hat eine Verantwortlichkeit, die weiter
geht, als nach dem auch noch so allgemein verbreiteten und den An⸗
gehörigen anderer Staaten noch so ehrwürdigen und indiesen vielleicht sehr gedeihlichen Grundsätzen und Bestimmungen sich zu richten; sie hat gegebene Verhältnisse ins Auge zu fassen, und gerade die Realitäts⸗ politik, die nicht allgemeine Prinzipien aufstellt, sondern sich an den Dingen hält, wie sie sind, damit Jeder seine Pflicht thut, und damit sie sich gedeihlich entwickele, die ist der große Vorzug unserer Reichs⸗
nteressen und Rechte vereinigt hat.
ehe ich dann noch auf einen Punkt über, der nicht im Berichte erwähnt ist, aber dessen die Petenten und auch der Hr. Vorredner gcdacht hat, nämlich auf die Zusage von 1848, so möchte ich ku daran erinnern, daß die Großherzoglich Strelitzsche Regierung sch damals der konstitutionellen Entwickelung, wie sie ins Leben gerufen werden sollte, angeschlossen hat, aber da deren Voraussetzungen nicht in Erfüllung gingen, zurückgetreten ist in einem Augenblicke, wo sie noch kein bestimmtes Engagement hatte, und ihr von keiner Seite
der Vorwurf hat gemacht werden können, daß sie ihre Zusage nicht gehalten hätte.
Meme Herren! Ich bin vielleicht schon zu ausführlich geworden; indessen die Sache ist gerade für die speziellen Ratzeburgischen Verhältnisse, gerade A guten Lande gegenüber, das im⸗ Bauern bewohnt war, wo immer gewesen sind, wirklich eine außerordent⸗ üch wichtige, und der Wunsch, da Befriedigung und Friede für uns ein sehr großer und aufrichtiger. Völlige Zufriedenheit herzustellen ist überhaupt im Leben sehr schwer; es wird in Ratzeburg mit jedem Jahre schwerer, weil, wie wir ja eben Gelegen⸗ heit zu hören gehabt haben, mit jedem halben Jahre die Ansprüche 3 Und sybillinische Bücher sin uns doch auch nicht vorgelegt. Wir sind jetzt dabei angelangt, da eine vollständig, neue sogenannte konstitutionelle Verfassung für ein Land von 7 Quadratmeilen mit 17,000 Einwohnern verlangt wird. Für solch ein Land giebt man nicht solche Konstitutionen, wie Sie sie verstehen, wie Sie sie ver⸗ langen. Wenn auf dem Wege, den Sie proponiren, eine
freien tüchtige Verhältnisse
2 Befriedigung hergestellt werden könnte, wenn dann die Dinge
in ihrem ruhigen und regelmäßigen Gange wären und den Petenten die Ueberzeugung verschafft werden könnte, daß die Rechte ihres Landesherrn ihnen gegenüberstehen, nicht zu ihrem Schaden, sondern zu ihrem wahren Wohle, wenn sie die Ueberzeugung bekommen könnten, daß diese Verfassung als solche eine entwicklungs⸗ ähige sei und nach dem Wunsche der Regierung auch sein soll, so würde ich in der Rücksicht nichts weiter bemerken, sondern sagen: nögen die Dinge ihren Weg gehen. Wenn ich aber erwäge, daß es
sich hier um eine bereits bestehende Verfassung handelt, die innerhalb
der verfassungsmäßigen und vom Reiche garantirten Kompetenzen des Landesherrn gegeben ist, so daß der Referent in dem Berichte, der m vorigen Jahre erstattet wurde, selbst anerkannt hat, die Verfassung ist ohne Zweifel zu Recht bestehend und güͤltig, wenn ich daran denke, daß sich die Ansprüche nur vermehren, während wir den Ratzeburgern entgegenkommen, und daß es schließlich die Frage geworden ist zwi⸗ chen demjenigen, was der Landesherr als solcher berechtigt ist zu hun demjenigen gegenüber, was er seinen übrigen Unterthanen, was er seinen uͤberlieferten Rechten schuldig ist, so kann ich mich nur dahin esumiren, daß ich Sie bitte zur Tagesordnung überzugehen, wie auch Ihre Kommission in der vorigen Session vorgeschlagen hat.
— Dem Abg. Pogge (Strelitz) entgegnete der Staats⸗ Minister von Bülow: Nur wenige Worte, nachdem der Herr Vorredner Sie so lange Anspruch genommen hat. Ich habe der Rede des Herrn Ab⸗ eordneten für das Großherzogthum Strelitz nichts anderes zu ent⸗ egnen, als was ich bereits vorhin gesagt habe. Es sind nur einige Punkte, die ich klar stellen möchte. Vor allen Dingen möͤchte ich, da er mecklenburgischen Regierung erwähnt wurde, ganz offen und auf⸗ ichtig erklären, daß ich in der mecklenburgischen Verfassungssache kein Wort gesagt habe und sagen werde, was nicht vollständig im Ein⸗ ang mit denjenigen Mittheilungen und Aufträgen gewesen ist, die hh von meinen Vollmachtgebern bekommen habe und ich nur deren nträge und Wünsche zu vertreten die Ehre gehabt habe. Wenn der berr Vorredner auf einzelne Partikularitäten in Ratzeburg eingegangen ist, bH kann ich darauf um so weniger eingehen, als wir unmoͤglich alle iese Fragen hier verhandeln können. Ich möchte nur konstatiren, aß ich auf die meisten eine ausreichende und beruhigende Antwort so leichter finden könnte, als er selbst doch nicht so überaus zchlimmes gegen die Regierung vorgebracht „hat. Das Einzige, porauf ich jetzt ein gewisses Gewicht legen möchte, ist die Citation 8 Gesetzes über die Erbfolgeordnung. Die Sache verhält sich aber genwärtig so, daß ich glaube, sie ist majorem honorem der Regierung kordnet. Die Regierung hatte geglaubt, die bestehende von dem höchsten Berichtshof anerkannte Erbfolgeordnung behufs Zusammenhaltens üer Bauernstellen neu reguliren zu müssen. Die Hauswirthe sagten, ir haben sie selbst zusammengehalten, wir verkaufen si, nicht, wir be⸗ alten sie und geben sie unsern Kindern, wir wollen aber kein neues esetz darüber. Es sind nun Verhandlungen entstanden, die aller⸗ ngs mit einer gewissen Schärfe geführt worden sind.
Ober⸗ waren; erkennt das Ober⸗Appellationsgericht, daß wir nicht im Rechte
e Nebenpunkten nicht.
ihnen entgegen zu kommen, obschon es schon m wesen wäre, sie dem anzuschließen, als daß das kleine Land zwischen Lübeck und Hamburg ohne Grenzzoll sein sollte.
den sie gehen sollten, um zum
Die Regie⸗
rung sggte wir haben nur Euer Bestes gewollt und sind bereit, dem ppellationsgerichte anheimzustellen, wie weit wir im Rechte
waren, so nehmen wir das Gesetz zurück, im entgegengesetzten Falle werden wir es modifiziren. Das Ober⸗Appellationsgericht hat nach
seiner genauen Prüfung gesagt, die Regierung sei in der Hauptsache
vollständig innerhalb des ihr zustehenden Rechtes gewesen, nur in Darauf hat sich die Regierung gefreut, ie Gelegenheit ergreifen zu können, das ganze Gesetz zurückzunehmen. Es besteht daher gar kein Grund mehr, auf diese Sache zurückzukom⸗ men, und noch weniger ist für die Ratzeburger ein Grund vorhanden, aus diesem Anlaß nhafai den zu sein. Dann muß ich noch sagen,
daß die Stellung der Päͤchter von dem Herrn Vorredner viel zu ab⸗ hängig und nachtheilig aufgefaßt worden ist. Daß die Ratzeburger in den Zollverein gekommen sind lag in der Natur der Sache. Wenn
ie früher nicht in das mecklenburgische Zollsystem hineingekommen
ind, so hatte der Großherzog das abgewandt, gerade in dem Wunsche amals natürlicher ge⸗
Endlich möchte ich mir noch erlauben, dem Herrn Vorredner zu bemerken, daß ich, so viel ich weiß, weder an einem Graben noch an einem Bache stehe, sondern wenn ich irgendwo stehe, so stehe ich an dem Scheidewege, um den Ratzeburgern den rechten zu zeigen,
ieden und zur Ruhe zu kommen
— Gegen den Abg. Wiggers bemerkte der Staats⸗Minister
v. Bülow: b Ich möchte mir noch zwei Worte erlauben, nämlich zu bitten, daß, wenn ich eine einzelne historische Erinnerung vorbringe, nicht daraus geschlossen werden möge, daß ich, wenn ich sie nicht weitläu⸗- figer explizire, rektifizire, justifizire, die Sache nicht kennen sollte oder mich im Irrthum befinde. Der Herr Vorredner hat einen Grund vermeintlichen Irrthums genannt, den ich in keiner Weise gelten lassen kann. Ich bin seit zehn Jahren wieder in Mecklenburg und habe ge⸗
nügend Gelegenheit gehabt und sie auch benutzt, mich über so einfache
Verhältnisse, wie sie hier in diesem Punkte zur Sprache standen, voll⸗ ständig zu orientiren — übrigens waren sie auch anderweit bekannt und wenn ich nicht näher darauf eingegangen bin und nicht so voll⸗- ständig, wie das bei der genauen, nur zu genauen Verhandlung un- erer mecklenburger Verhältnisse mehr oder weniger vorzukommen
scheint, so ist es nur die Rücksicht auf dieses Hohe Haus gewesen.
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m ist Seitens des Reichskanzlers eine Denkschrift, betreffend den projektirten Vau einer Central⸗Kadetten⸗Anstalt in Lichterfelde, die als Er⸗ gänzung der Motive zu dem Gesetzentwurf, betreffend die fran⸗ zösische Kriegsentschädigung, dient, übersendet worden. Wir entnehmen derselben Folgendes: I. Erörterung der Bedürfnißfrage. Die in der Neuen Friedrichstraße auf einem Flächenraume von etwa 10 Morgen belege⸗- nen Etablissements des Kadettenhauses zu Berlin entsprechen nur dem Raumbedürfnisse, welches die Anstalt bei einer Zahl von 400 Zög⸗ lingen haben würde. Für die zu einer solchen Stärke des berliner Instituts erforder⸗ lichen Snstere, Lehrer, Beamten für die Unterrichts⸗, Oekonomie- und Lazarethräume findet sich das nothwendige Gelaß auf den be⸗-
zeichneten Grundstücken. . In Folge der allmälig bewirkten Erweiterung der Kadetten-
anstäalten, die durch die Vergrößerung des preußischen Staatsgebietes und die Bildung des Norddeutschen Bundes erforderlich wurde, sind die Lokalitäten des hiesigen Cg. gegenwärtig durch 700 Zöglinge in Anspruch genommen. Es ist aber die Unterbringung der Zöglinge nur dadurch möglich geworden, daß aus den Räumlich⸗ keiten der Anstalt alle diejenigen Personen entfernt worden sind, deren unmittelbarste Verbindung mit den Zöglingen einstweilen ent- behrt werden kann, wenn auch der Dienstbekrieb der Anstalt durch diese Maßnahme mehr oder weniger beeinträchtigt wird und der Auf⸗- wand an laufenden Unterhaltungskosten dadurch erhöht werden muß. Durch Ausmiethung der Handwerker und Wärter, des Anstalts- arztes und Predigers, sowie der sämmtlichen mit Dienstwohnung versehenen Lehrer ist es möglich geworden, für die Zahl von ppt. 700 den nöthigen Raum zu schaffen, ohne daß eine stärkere Belegung der einzelnen Kadettenstuben stattgefunden hat, als sie in früheren Zeiten üblich war. Hierdurch, sowie durch die größte Sorgfalt, welche auf Salubrität und Anordnung zweckmäßiger Ventilation der Anstalt gerichtet wurde, ist es gelungen, von dem Berliner Kadettenhause bis zum Jahre 1870 die in der Stadt zu verschiedenen Zeiten auftreten⸗- den Epidemien fern zu halten. Indeß verminderte sich, mit der größeren Inanspruchnahme der zwei im Institute belegenen Erholungs⸗ plätze durch die Zahl der Zöglinge, die Möglichkeit, in gewünschte Weise für die Bewegung in frischer Luft während der an sich knapp bemessenen Erholungspausen sorgen zu können. Dazu kommt, daß in dem Stadttheile, in welchem die Gebäude des Kadettenhauses ein⸗ geengt an dem, die übelsten Ausdünstungen verbreitenden Köͤnigs⸗ 18 liegen, eine gesunde Luft überhaupt nicht vorhanden sein ürfte. “ mußte die Militärverwaltung darauf Bedacht nehmen, das Central⸗Kadetten⸗Institut nach einer freieren Gegend zu verlegen, und es mußten die bezüglichen Erwägungen unter dem Drucke der gebieterischen Nothwendigkeit erfolgen, als im zweiten Quartale des Zahres 1870 eine in der Stadt herrschende Epidemie, zum ersten Male seit Bestehen der Anstalt, Eingang in dieselbe fand.
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