B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.
en 8. Juni 1872. Schulz, Pr. Lt. vom Train des Res. Landw. Bats. 1. Breslau Nr. 38, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, v. Szeytnicki, Sec. Lt. vom 2. Schles. Hus. Regt. Nr. 6, als Pr. Lt. mit Pension, Hübner, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bat. (Cosel) 3. Ober⸗ schles. Landw. Regts. Nr. 62, mit Pension und der Landw. Armee⸗Uniform,
— der Abschied bewilligt. Den 11. Juni 1872. v. Borch, Sec. Lt. vom 4. Pomm. Inf. Regt. Nr. 21, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Schmidt, Pr. Lt. à la suite des 4. Brandenburg. Inf. Regts. Nr. 24 (Großherzog von Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin), ausgeschieden und zu den Reserve⸗Offizieren des Regiments über⸗ getreten. v. Sanders, Major vom Kürassier⸗Regiment Königin (Pomm.) Nr. 2, als Oberst⸗Lieutenant mit Pension und der Uniform des 1. Großherzoglichen Hessischen Dragoner Regiments (Garde⸗Dragoner⸗ Regts.) Nr. 23, v. Hertell, Rittm. und Eskadr. Chef von demselben Regt., mit Pension u. der Regts. Uniform, — der Abschied bewilligt. Michae⸗ lis, Prem. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Anklam) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, v. Hackewitz, Rittm. von der Kav. desselben Bats., diesem mit seiner bisher. Uniform, Wichmann, Wendorff, Pr. Lts. von der Inf. des 1. Bats. (Stargard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, ersterem mit der Landw. Armee⸗Uniform, — der Abschied bewilligt. v. Köhler, Ob. Lt. zur Disp., zuletzt Major und etatsmäß. Stabsoff. im 1. Mecklen⸗ burg. Drag. Regt. Nr. 17, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 1. Garde⸗Drag. Regts. ertheilt. v. Wallenberg, Hauptm. von der Infant. des 2. Bats. (Cöslin) 2. Pomm. Landw. Regts. Nr. 9, Witte, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Stolp) 6. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49, Richert, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Conitz) 4. Pomm. Landw. Regts. Nr. 21, diesem als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Stol⸗ terfoth, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Pr. Stargardt) 8. Pomm. Landw. Regts. Nr. 61, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Gerlich, Sec. Lt. von der Inf. desselben Bats., — sämmtlich der Abschied bewilligt. Lent, Pr. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Sachse, Pr. Lt. von der Inf. desselben Bats., als Hauptm. mit seiner bisher. Uniform, Michaelis II., Sec. Lt. von der Inf. desselben Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, v. Bismarck, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Havelberg) 4. Brau⸗ denburg. Landw. Regts. Nr. 24, Lambert, Sec. Lt. von der Res. des 3. Hann. Inf. Regts. Nr. 79, — sämmtlich der Abschied bewilligt. v. Holtzen⸗ dorff, Hauptm. zur Disposition, früher Komp. Chef im 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisabeth, und während des Krieges 1870— 71 als Komp. Führer beim Ers. Bataillon des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1 in Funktion gewesen, der Charakter als Major verliehen. Kupsch, Hauptm. und Komp. Chef vom 4. Magdeburg. Inf. Reg. Nr. 67, als Major mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. v. Viereck, Rittm. von der Kav. des 2. Bats (Magdeburg) 2. Garde⸗Landw. Regts., v. Sprenger, v. Oelsen, Sec. Lts. von der Res. des 1. Garde⸗Drag. Regts., Frhr. v. Heintze, Pr. Lt. von der Kav. des I. Bats. (Berlin) 2. Garde Landw. Regts., diesem als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, — der Abschied bewilligt. Bar. v. Koschkull, Hauptm und Komp. Chef vom 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Artois, Sec. Lt. vom Ostpreuß. Uln. Regt. Nr. 8., ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Kav. des 2. Bats. (Saarlouis) 4. Rhein. Landw. Regts. Nr. 30 übergetreten. Schmolck, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Tilsit) 1. Ostpr uß. Landw. Regts. Nr. I, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Kurella, Sec. Lt von der Inf. des 2. Bats. (Wehlau) 1. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 1, als Pr. Lt. mit seiner bisher. Pension und der Landw. Armee⸗Uniform, Bon, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr. 33, v. Gla⸗ sow, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Pr. Holland) 7. Ostpreuß. Landw. Regts, Nr. 44, beiden mit der Landw. Armee⸗Uniform, Kutsch, unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschiedener Sec. Lt., früher im 28. Inf. Regt., — der Abschied bewilligt. v. Bülow, Major, aggreg. dem Altmärk. Ulanen⸗ Regt. Nr. 16, mit Pension der Abschied bewilligt. v. Byern, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Burg) 1. Magdeb Landw. Regts. Nr. 26, als Rittm. mit seiner bish. Unif., Frhr. von dem Bussche⸗Lohe, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Dessau) Anh. Landw. Rgts. Nr. 93 der Abschied bewilligt. Schlitte, Major vom 3. Westfäl. Inf. Regm. Nr. 16, als Oberstl. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Reg⸗Uniform, — der Abschied bewilligt. Saul, Pr. Lt. von der Infant des 2. Bat. (Bielefeld) 2. Westf. Landw. Regm. Nr. 15, Freytag, Pr Lt. von der Infant. des 1. Bat. (Soest) 3. Westfäl. Landw. Regm. Nr. 16, Pilger, Sec. Lt, von der Inf. desselben Bats., als Pr. Lt., Hetzer, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bat. (Iserlohn) 7. Westf. Landw. Regm. Nr 56, letz eren dreien mit der Landw. Armee⸗Unif., — der Abschied bewilligt. v. Warten⸗ berg, Rittm. u. Eskadr. Chef vom Leib⸗Kür RNegm. (Schles.) Nr. 1, als Major mit Pension und der Regm.⸗Uniform, Schmidt, Hauptm. u. Komp. Chef vom 2 Oberschles. Inf. Reg. Nr. 23, als Major mit Pension u. der Regm. Uniform, — der Abschied bewilligt. Lignitz, Sec. Lt. von d. Inf. des 1. Bat. (Glatz) 2. Schles. Landw. Reg. Nr. II, mit der Landw. Armee⸗ Uniform, v. Münchhausen, Rittm. von der Kav. desselben Bats., mit seiner bisherigen Uniform, Baumgart, Sec. Lt. von der Inf. des. 2. Bat. (Beuthen) 2. Oberschles. Landw. Regm. Nr. 23, — der Abschied bewilligt. v. Bültzingslöwen, Hauptm. und Komp. Chef vom 3. Posenschen Inf Regm. Nr. 58, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Reg. Uniform, v. Thadden, Major vom 1. Westpr. Gren. Regm. Nr. 6, mit Pension und der Regm. Uniform, — der Abschied bewilligt. v. Wissell, Hauptm. u. Komp. Chef vom 3. Niederschl. Inf. Regm. Nr 50, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Ewildienst und der Regm Uniform der Abschied bewilligt. v. Loesch II., Rittm. von der Kav. des 1. Bat. (Jauer) 2. Weslpr. Landw. Regm. Nr. 7, mit 2 Land mee⸗
w.⸗Ar F. E1“
Uniform der Abschied bewilligt. 1I
S. LEWE 1“ büg Beamte der Militär⸗ Verwaltung.
Den 15. Mai 1872. Fiedler
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Kasernen · Inspektor in Wittenberg, nach
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Durch ngher, dn e9s; einsterna.,
Mauersberger, Kasern. Inspekt. in Danzig, nach Wittenberg, — versetzt. Den 16. Mai 1872. Kampe, Kasern. Inspekt. in Cassel, nach Düssel⸗ dorf versetzt. v. Strantz, interimist. Kasern. Inspektor in Münster, zum Kasernen⸗Inspektor ernannt.
Den 24. Mai 1872. Vollmar, Kasern. Inspekt. in Posen, nach Osnabrück versetzt.
Den 3. Juni 1872. Schirrmann, Zahlm. Aspirant vom Magde⸗ burgischen Kür. Regm. Nr. 7, zum Zahlm. bei dem 2. Bat. 2. Magdeburg. Inf. Regm. Nr. 27 ernannt.
weisung der beim Sanitätscorps pro Monat Mai 1872 eingetretenen Veränderungen.
Durch Verfügung des General⸗Stabs⸗Arztes der Armee.
Den 30. April 1872. Dr. Huth, Unterarzt vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, zum Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1 versetzt und daselbst mit Wahrnehmung einer vakanten Assist. Arzt⸗Stelle beauftragt. b
Den 1. Mai 1872. Dr. Besser, bisher einjährig freiwilliger Arzt beim 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, zum Unterarzt des aktiven Dienst⸗ standes ernannt und gleichzeitig zum 7. Feldlazareth der 19. Div. versetzt.
Den 6. Mai 1872. Dr. Jacob, prakt. Arzt zu Kaiserslautern in der Rheinpfalz, zum Marine⸗Unterarzt ernannt und mit Wahrnehmung einer bei der Marine vakanten Assist. Arzt⸗Stelle beauftragt.
Den 15. Mai 1872. Dr. Ruprecht, Unterarzt vom Garde⸗Feld⸗ Art. Regt., zum 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70 versetzt und daselbst mit Wahr⸗ nehmung einer vakant. Assist. Arzt⸗Stelle beauftragt. Dr. Ritters hausen, Unterarzt vom 2. Garde⸗Drag. Regt., zum Hess. Füs. Regt. Nr. 80 versetzt und mit Wahrnehmung einer daselbst vakanten Assist. Arzt⸗Stelle beauftragt.
Den 23. Mai 1872. Dr. Huth, Unterarzt vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. l, zum Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39 versetzt und daselbst mit Wahrnehn ung einer daselbst vakanten Assist. Arzt⸗Stelle beauf⸗ tragt. Dr. Hahn, Unterarzt von der Art. Schießschule, zum Schleswig. Inf. Regt. Nr. 84 versetzt und mit Wahrnehmung einer daselbst vakanten Assist. Arzt⸗Stelle beauftragt.
Gestorben: Den 28. Mai 1872. Dr. Garn. Arzt von Berlin.
Den 29. Mai 1872. Dr. Grüttner, Oberstabs⸗ des 2. Garde⸗Regts. zu Fuß.
Seyppel, Oberstabs⸗ und
und Regts. Arzt
Berlin, 15. Juni. 1
In der gestrigen dritten Sitzung der Konferenz zur Berathung von Fragen aus dem Gebiete des Se⸗ minar⸗ und Volksschulwesens wurde zunächst die Dis⸗ kussion über die Nummern 5 und 6 der Vorlage fortgesetzt. Bezüglich des Religionsunterrichts der einklassigen Volksschule wurde einstimmig beschlossen, daß derselbe aus dieser nicht aus⸗ zuschließen und der konfessionelle Charakter, wie solchen die einklassige Schule trägt, ihm zu erhalten sei. Darauf wurde zur Berathung der Nr. 7 übergegangen:
„Die Unterrichtsgegenstände für die einklassigen Elementarschulen sind die in den »Grundzügen vom 3. Oktober 1854 bestimmten. Das Volksschul⸗Lesebuch bildet unter den dort aufgestellten Bedin⸗ gungen den Ausgangs⸗ und Mittelpunkt für den ÜUnterricht in den Realien. Ist auch mit Rücksicht auf die Leistungskraft der Schule eine Erwesterung des hierzu gehörigen Unterrichtsstoffes, bez. bis zu welchen Zielen möglich und nöthig ?«
Die Erörterung dieser Punkte und die Berathung der Schluß⸗ frage konnten in der gestrigen, von 10 bis nach 3 Uhr währenden Sitzung nicht zu Ende geführt werden, wurden vielmehr in der heutigen fünften Sitzung, welche wiederum um 10 Uhr begann, wieder aufgenommen.
Ausführlichere Berichte über die einzelnen Sitzungen behal⸗ ten wir uns bis nach Veroͤffentlichung der offiziellen Sitzungs⸗ Protokolle vor. “
— Die durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 11. August 1806 in Berlin gegründete Königliche Blindenanstalt kann, nach einer Mittheilung des »Centralblattes für die ge⸗ sammte Unterrichtsverwaltung in Preußen«, den an ein der⸗ artiges Institut zu stellenden Anforderungen nicht länger ge⸗ nuͤgen, da die Baulichkeiten sowohl dem Raume als ihrer sonstigen Beschaffenheit nach unzulänglich sind. Ein Er⸗ weiterungsbau auf dem jetzigen Grundstück in der Wilhelmsstraße Nr. 139 ist wegen der Beschränktheit desselben unausführbar und zum Erwerb eines anderen geeigneten Bauplatzes in Berlin wegen des hohen Grundwerthes keine Aussicht vorhanden. Die Verlegung der Anstalt an einen anderen Ort wird deshalb nothwendig. Zu diesem Zweck ist für die mit dem Blinden⸗ Institut verbundene Domherr von Rothenburg⸗Stiftung ein Grundstück von 3 Morgen 47 Ruthen Flächeninhalt zu Steglitz angekauft worden. Se. Majestät der Kaiser und König haben durch Allerhöchste Ordre vom 24. Februar d. J. die wbnsgung der Anstalt von Berlin nach Steglitz zu genehmigen geruht.
Königsberg, 13. Juni. Feh der letzten Stadtvexordneten⸗ sitzung wurde das Schreiben des Buürgermeisters Brecht vor⸗
Es wurde demnach eine Vorwahlkommi
und Prinzessin Therese haben sich suche der verwittweten Koönigin Marie von
“ W“ elesen, in welche
beschloß, daß mit
Bayern. München, 13. Juni.
Possenhofen begeben.
sion gewählt.
3615
im derselbe die Nichtannahme der Wahl zum ee hiesicer Residenz mittheilt. Die Versammlung er Wahl sofort vesgageaece werden solle.
Prinz Luitpold
heute Mittag sen Be⸗
Sachsen nach
— Die neue Organisation des Civil⸗Veterinärwesens in
Bayern wird, der ins Leben treten, und Verordnungen demnächst zu gewärtigen.
— Ein Ministerial⸗Erlaß in Gehalte der Professoren ist
»A. A. Stg.« zufolge, bis zum 1. Juli d. J. ist der Erlaß der bezüglichen Allerhöchsten
etreff der Erhöhung der gestern an die Universität gelangt.
— Die hiesigen Infanterie⸗Regimenter, und namentlich auch
das Leib⸗Regiment,
haben sämmtliche reservepflichtige Land⸗
wehr⸗Offiziere, sowie die ue und Spielleute der Land⸗
wehr auf den 10. September für
30 Tage zum Dienst
einberufen, und zwar Behufs Einübung des neuen Exercir⸗
Reglements.
Württemberg. Stuttgart, ausgegebene Nummer 21 des Verfügung vom 30. März 1872, betreffend Aenderur die Steuer vom Kapital⸗, Renten⸗, Di kommen.
t, 13. Juni. Regierungsblattes enthält eine des Steuerkollegiums zu Vollziehung des Gesetzes
Die heute
agen des Gesetzes über enst⸗ und Berufsein⸗
Baden. Karlsruhe, 13. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin hat sich sühte Nachmittag zum Besuch
hrer Majestät der Kai aden⸗Baden begeben und gedenkt m
zurückzukehren. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg,
erin und Königin nach
orgen wieder hierher
13. Juni.
Durch eine Ministerial⸗Verordnung ist die Bildung von Feuerwehrbezirken angeordnet worden, für welche durch das betreffende Landrathsamt im Einverständnisse mit dem Feuer⸗
kommissär Bezirksbrandmeister ernannt
werden. Diese sind
die Chefs der zum Bezirke gehörigen Ortsfeuerwehren und haben die Berechtigung, an die Gemeindebehörden ihres Bezirks in Bezichung auf das Feuerwehr⸗ und Feuerlöschwesen Erinne⸗
rungen und Anträge zu richten.
Waldeck. „Fürstlich⸗Waldeckische Regierungsblatt« kanntmachung:
Arolsen, 13. Juni. Das heute ausgegebene
enthält folgende Be⸗
„Nachdem Se. Majestät der König von Preußen Allergnädigst
geruht haben,
mich zum Landesdirektor der Fürstenthümer Waldeck
und Pyrmont zu ernennen, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kennt⸗
niß, daß ich die Verwaltung des bezeichneten men habe. Arolsen, am 11. Juni 1872.
Der Landesdirektor der Fürstenthümer W
v. Sommerfeld.«
Amtes heute übernom⸗
“
“ ö11111“ Oesterreich⸗Ungarn. Wien,
8
ordnetenhause begann heut die Generaldebatte über den Gesetzentwurf betreffs der Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossen⸗ schaften. Morgen wird dieselbe fortgesetzt.
— 14. Juni. Die »Wiener ch. veröffentlicht ein Hand⸗
schreiben des Kaisers an den bö
mischen Statthalter, Baron
Koller, mit welchem demselben als ein Feichn des besonderen
Danks des Kaisers für seine aufopfernde
irksamkeit zu Linde⸗
rung der Ueberschwemmungsnoth und in Anerkennung seiner ee ausgezeichneten Dienste überhaupt das Großkreuz
8 Leopold⸗Ordens verliehen wird. der heutigen Sitzung
— In Grocholski Nam
hauses interpellirte Regierung darüber, verkündeten Programme
des
Abgeordneten⸗ ens der Polen die
ob dieselbe an ihrem in der Thronrede bezüglich Galiziens festhalte?
Der
Ministerpräsident Fürst Auersperg erklärte sich zur demnächsti⸗
gen Beantwortung der Interpellation
bereit. Der Gesetzent⸗
wurf über die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften wurde
in dritter Lesung nach den Anträgen nommen.
Pesth, 14.
des Ausschusses ange⸗
Juni. Im Raaber Komitate haben bei den
Wahlen die Deakisten den Sieg davongetragen. Die Oppo⸗
sition hat dadurch einen Sitz verloren.
Preßburg, hit Graf Lonyay und der Handels⸗Minister gewählt worden.
Schweiz. Genf, 14. Juni.
Szlavy zu Deputirten
S 11 PS Die Sitzung
14. Juni. Im hiesigen Wahlbezirke sind
en des Schi
Lers sollen geheime sein, und es wird versichert, daß die
eheimhaltung der Verhandlungen strer erhalten werden. Eine Vertagung des den hiesigen Kreisen als wahrscheinlich.
igstens werde aufrecht Cchiedsgerichts gilt in v“
E“ 8
Großbritaunnien und Irland. London, 13. Juni. Die neuen Forts für den Schutz der Themse und der Medway, die seit Jahren im Bau begriffen waren, sind nunmehr . vollendet. Das große Werk in Sheerneß, am Garrison Point, ist bereits mit einer Anzahl seiner Ge⸗ schütze montirt worden, und der Rest wird bald in Position gebracht werden. Die schweren, aus Panzerplatten gebildeten eisernen Brustwehren für die großen Schießscharten sind eben⸗ falls alle fertig. Die zwei Forts in der Medway, unterhalb Gillingham, für den vear.; der Chathamer Werfte, sind soweit vollendet, daß sie ihre Geschütze aufnehmen können. Diese Forts befinden sich in Hov und Bishops March und ihr Feuer von den zwei Gestaden beherrscht die Passage des Russrs
— 14. Juni. Dem Oberhause wurde heute von Lord Granville die auf die Alabamafrage bezügliche Korrespondenz und der Zusatzartikel zum Vertrage von Washington mit der von Amerika dazu vorgeschlagenen Amendirung vorgelegt. Lord Redesdale richtete die Anfrage an die Regierung, ob die Schiedsrichter, bevor dieselben auf die einzelnen Fälle eingingen, nicht erst ein allgemeines Prinzip aufstellen würden, wonach die amerikanischen Forderungen, besonders die in der Gegen⸗ prozeßschrift aufgefüͤhrten zu beurtheilen, beziehungsweise als unzulässig zu betrachten sein würden. Lord Granville erklärte sich außer Stande, die Frage mit Bestimmtheit zu beantworten. Die beiderseitigen Agenten würden morgen beim Schiedsgericht ein Resume der Argumente, sowie die unterstützenden Beweis⸗ stücke einreichen.
— Im Unterhause antwortete Gladstone auf eine An⸗ frage Horsman’'s, daß der britischen Regierung seitens ihrer zum Abschluß des Vertrags von Washington abgeordneten Kommissare nie eine Mittheilung davon gemacht worden wäre, daß die einzige Bürgschaft für den Ausschluß der indirekten An⸗ sprüche von den Forderungen Amerika's einzig und allein in dem gegenseitigen Einverständniß der beiderseitigen Kommissarien elegen hätte. Gladstone legte ferner gegen die Beschuldigung orrance's, Canada sei von Großbritannien genöthigt wor⸗ den, die dasselbe angehenden Bestimmungen des Vertrags von Washington bezüglich der Fischereien anzunehmen, Verwahrung ein, erklärte, daß Großbritannien weder die Absicht, noch auch die Macht hatte, Canada zu irgend etwas zu nöthigen und wiederholte seine Ansicht, daß eine einfache Vertagung der Verhandlungen des Schiedsgerichts in Genf die sonstigen Verhandlungen über die andern in dem Vertrage von Washington geregelten Fragen nicht hindere. Indeß, fügte Gladstone hinzu, vermöge er nicht zu behaupten, ob mit dem Hinfälligwerden des Genfer Schieds⸗ gerichts nicht auch die Bestimmung über die Regulirung der übrigen durch den Vertrag von Washington berührten Fragen als ebenfalls hinfällig geworden zu betrachten sei.
— Aus Ottawa wird unterm 12. d. M. gemeldet: »Beide Häuser haben eine Adresse an den Gouverneur, Lord Lisgar, gelegentlich seines Verlassens von Canada votirt. Am Mon⸗ tag wird demselben in Montreal vor seiner endgültigen Abreise ein Bankett gegeben werden. Das Parlament wird am Don⸗ nerstag prorogirt. “ “ “ “ 8
8 * Fio b S. I 89 11A141“4““ 1* „Frankreich. Paris, 13. Juni. Das »Journal officiel« versffentlicht ein Präsidialdekret vom 5. Juni, welches Bestim⸗ mungen darüber enthält, daß und unter welchen Bedingungen Kakao und Zucker, die zur Chokoladenfabrikation bestimmt sind, zollfrei eingeführt werden können.
— In der gestrigen Sitzung der protestantischen Sy⸗ node wurde die Frage, ob diese Versammlung gesetzgebende Gewalten habe oder nicht, zum Abschluß gebracht. Nach einer sehr lebhaften Diskussion wurde die Tagesordnung der Ortho⸗ doxen angenommen. Dieselbe lautet:
In Erwägung, daß die gegenwärtige Synode der reformirten Kirche in Frankreich dem Wortlaut der Gesetze und Dekrete gemäß, welche das Regime dieser Kirche seit ihrer Wiederherstellung (Gesetz des Jahres X.) geregelt haben, zusammenberufen worden ist und sich versammelt hat; in Erwägung, daß ihre Zusammenberufung und die Wahl der genannten allgemeinen Synode die Freiheiten und die Selbständigkeit der reformirten Kirche Frankreichs in diesen Sachen anerkennen und heiligen; in Erwägung, daß die Wahlen der gegen⸗ wärtigen Synode in voller Freiheit, mit Unterstützung aller reli⸗ giösen Behörden, welche zur Theilnahme berufen worden sind, vor⸗ genommen wurden, und daß das Recht der reformirten Kirche, ein inneres Regime, namentlich das Wahlsystem, wenn Grund vorliegt, zu ändern, insofern es die zukünftigen Synoden betrifft, vollständig aufrecht erhalten bleibt, gebt die Versammlung zur Tagesordnung über.
Der Vorstand erklärte, daß 46 Mitglieder dagegen gestimmt haben. Die Orthodoxen haben also nur eine Stimme Majo⸗ rität erhalten. 1
6(W. T. B.) In der heutigen Sitzung der protestan⸗ tischen Synode gab das Haupt der freisinnigen Partei, Coquerel, die Erklärung ab, daß Seitens der Anhänger seiner Richtung das Prinzip der Unabhängigkeit von der Kirche in ihrer größten Verschiedenheit aufrecht Ae alten werde. Ein Theil