Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 1““ von Schulz, von Carlsbad. bgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, von Budritzki, nach Coblenz ꝛc. Der General⸗Major und Commandeur der 13. Kavallerie⸗ Brigade, Graf zu Dohna I., nach Schlesien. Der General⸗Masor und Commandeur der 4. Garde⸗In⸗ fanterie⸗Brigade, von Dannenberg, nach Coblenz.
Preußen. Berlin, 18. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute mit dem Chef der Admirali⸗ tät, General⸗Lieutenant von Stosch, und dem Obersten von Albedyll, 76 den Kaiserlich österreichischen Militär⸗Be⸗ vollmächtigten, Obersten Grafen Welsersheimb, nahmen militä⸗ rische Meldungen entgegen, bei welchen auch die zu den Ka⸗ vallerie⸗ und Artillerie⸗ Exerzitien hierher kommandirten öster⸗ reichischen Offiziere die Ehre hatten, sich bei Sr. Majestät zu verabschieden und begrüßten gegen 1 Uhr Ihre Maäjestät die Königin⸗Mutter von Bayern auf dem Potsdamer Bahnhofe. estern Nachmittag erschienen Se. Majestät, begleitet von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, in Hoppegarten zur Armee⸗Steeplechease. — Se. Majestät der Kaiser und König haben zur Linderung des bekla enswerthen Nothstandes, in welchen so viele Bewohner von Böhmen durch die jüngst dort vorgekom⸗ menen Ueberschwemmungen versetzt worden sind, als Beitrag die Summe von 100 Zwanzigmaͤrkstücken aus Allerhöchstihrer Schatulle zu bestimmen geruht. — Ihre Majestät die Königin⸗Mutter von Beagyern ist heute Nachmittag 12 Uhr 40 Minuten, von München kommend, auf dem hiesigen Anhaltischen Bahnhofe eingetroffen und nach kurzem Empfange Seitens der Spitzen der Behörden auf der Verbindungsbahn nach dem hiesigen Potsdamer Bahnhofe weitergefahren, woselbst Se. Majestät der Kaiser und König JIhre Majestät empfingen, Aller⸗ öchemc um 1 Uhr mittelst Extrazuges die Reise nach Pots⸗ am fortsetzte. Ihre Majestät nimmt im Orangeriehause bei Sanssouci Wohnung, ebenso Allerhöchstderen Begleitung, der Ober⸗Hofmeister Graf zu Pappenheim und die Hofdame Gräfin Fugger. — Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl traf gestern Abends 8 Uhr von Wiesbaden kommend auf der Sta⸗ tion Großbeeren ein und begab Sich von dort zu Wagen nach Schloß Glinik. — Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg ist vorgestern von hier abgereist. „— Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg, General der Kavallerie und kommandirender General des Garde⸗Corps, hat sich gestern mit einem mehr⸗ woööchentlichen Urlaube nach Carlsbad begeben. Die Geschäfte des General⸗Kommandos sind während der Abwesenheit des kommandirenden Generals auf den General⸗Lieutenant, Gene⸗ ral à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und
Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, Grafen von
der Goltz, übergegangen. iten
Se. Majestät der Kaiser und Köni kommandirenden General des Garde⸗Corps Prinzen August von Württemberg unterm 17. d. Mts. die nachfolgende Kabinets⸗ Ordre erlassen:
Die jetzt beendigten Frühjahrsbesichtigungen haben Mir zum ersten Mal seit der Rückkehr aus dem letzten Kriege Gelegenheit gegeben, die geschlossenen Truppentheile des Garde⸗Corps zu sehen. Ich habe diese Besichtigungen mit der Erwartung begonnen, daß Mein Garde⸗ Corps mit großem Fleiß und mit allem Ernst nach Ausfüllung der durch den Krieg entstandenen Lücken gestrebt haben werde, daß aber durch den hervorragenden Antheil an dem Kampfe erlittene Verlustebei den meisten Truppentheilen zu bedeutend gewesen seien, um sie nicht noch sehr sichtbar zu machen. Es gereicht Mir zur großen Freude, aussprechen zu können, daß Meine Erwartungen weit übertroffen worden sind und Ich alle Truppentheile wieder in der gewohnten vorzüglichen
Verfassung gefunden habe. Das ist ein Resultat, welches Meine
warme Anerkennung verdient und welches Zeugniß davon ablegt, daß in Meinem Garde⸗Corps der richtige soldatische Geist lebt, der nach den glänzenden Erfolgen dieses Krieges nicht ruht, sondern immerfort nach weiterer Vervollkommnung strebt und nicht müde wird, im Frieden Das zu schaffen, was in den Stunden des Ernstes
orhanden sein muß. Ich spreche ögvrE. Euerer Königlichen Hoheit
g haben an den
Meinen Dank aus und beauftrage Sie, allen Generalen, Offizieren und Mannschaften des Garde⸗Corps das Vorstehende bekannt zu machen. Wilhelm.⸗
8 8
— Auf die Vorlage des Präsidiums, betreffend den Abschluß von Uebereinkommen mit anderen Staaten über die Rechts⸗ fähigkeit der Aktiengesellschaften, hat der Bundesrath in der Sitzung vom 9. d. M. nach Anhörung der Ausschüsse für Handel und Verkehr sowie für das Justizwesen beschlossen, sich damit einverstanden zu erklären, daß vom Präsidium mit aus⸗ wärtigen Staaten Abreden getroffen werden, durch welche auf legale Weise errichtete Aktiengesellschaften und juristische Per⸗ sonen gegenseitig als rechtsfähig und zum Auftreten vor Gericht befähigt anerkannt werden, unbeschadet der Vorschrift im §. 12 der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 und vorbehaltlich der zu jedem einzelnen derartigen Abkommen zu ertheilenden Genehmigung.
— Das Schreiben des Präsidenten des Reichstages, wo⸗
nach der Reichstag beschlossen hat, eine Petition des Schu machers Gerhardt in Schwerin um Aufhebung einer der Aat.
übung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts entgegenstehenden
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Verordnung dem Bundesrathe zur Berücksichtigung mit dem Ersuchen zu über⸗ weisen, thunlichst beschleunigt dem Reichstage in Au führung der Bestimmung des Artikels 4 sub 16 der Reichsverfassun einen das Vereinswesen regelnden Gesetzentwurf vorzulegen, ů* dem Bundesrathe unter dem 11. v. M. vorgelegt worden. Nach Anhörung des Ausschusses für das vIeehn hat der Bundesrath in der Sitzung vom 9. d. M. beschlossen, die Re⸗ sogecn dem Reichskanzler⸗Amte als Material für eine etwaige as Vereinswesen regelnde Gesetzgebung zu überweisen.
111X““ vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes bnr Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr
2 89 ’I
86
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Reichstages sprachen in der zweiten Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Beschränkung des Rechts zum Auf⸗ enthalt der Jesuiten im Deutschen Reich noch die Abgg. von e von Niegolewski, von Kardorff, Bebel, Dr. Löwe, Graf Ballestrem und Dr. Gneist. Die Diskussion schloß mit einer Reihe persönlicher Bemerkungen, dann wurden §8§. 1 u. 2 in der vom Abg. Meyer (Thorn) u. Gen. beantragten Fauns in namentlicher Abstimmung mit 183 gegen 101 Stimmen angenommen. Hierauf wurde §. 3 ebenfalls in der Fassung von Meyer u. Gen,. angenommen und die Resolution des Abg. Völk bis Be Imtehe Ferx. Zarcehee⸗
n der heutigen (46.) Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes der Ldratsechetsags Hüsroch der 5ö Dr. Friedberg, Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis und einige andere Bevollmächtigte und Kom⸗ missarien beiwohnten, theilte der Präsident Dr. Simson ein Schreiben des Reichskanzlers Fürsten v. Bismarck mit, nach welchem der Bundesrath dem Antrage v. Denzin und Gen., betreffend den Bau eines Reichstagsgebäudes, beigetreten ist und zu Mitgliedern der Kommission den bayerischen Minister Staatsrath Freiherrn Pergler von Perglas, den mecklenburgi⸗ schen Staats⸗Minister v. Bülow und den Lübeckschen Minister⸗ Residenten Dr. Krüger gewählt habe. Der Abg. Dr. Seelig verlas hierauf folgende Interpellation:
In der Provinz Schleswig⸗Holstein ist zahlreichen Einjährig⸗ Freiwilligen, welche vor dem 1. Oktober 1867 in die Armee getreten sind, die also bereits vor längerer Zeit in die Landwehr überzuführen . wären, der Uebergang in die Landwehr bisher verweigert
Als Grund dafür ist auf einen unter dem 23. Dezember 1869 er⸗ lassenen Befehl des General⸗Kommandos des IX. Armee⸗Corps hin⸗ gewiesen, in welchem erklärt wird, der in den Ausführungsbestim⸗ mungen zum Gesetze vom 9. November 1867 vorkommende Passus 5: »Die Dienstzeit der bis ult. September cr. eingetretenen Einjährig⸗ Freiwilligen wird nach den rchcegn Grundsätzen berechnet⸗«, gelte nur für die aus den älteren preußischen Landestheilen Gebürtigen, wo⸗ gegen die Dienstzeit der aus den neu erworbenen Gebieten Gebürtigen 5 “ 1-Se zu berechnen sei, so daß
avon 6 in der Re berhe en hüem, 1 r Reserve, zum Dienste im Heere
us dieser Veranlassung erlauben sich die Unterzei 2 stehende Anfragen an das Rgeiceglauten icht u Fene Fenen 8 †
.1) Ist demselben bekannt, daß von dem General⸗Kommando des 88 “ ein Befehl in dem angegebenen Sinne ergan⸗
2) Welche Schritte hat das Reichskanzler⸗Amt ge 50 Len F2. 1.2 Hehenan ve; dura 2 Fham oder x77 ende eseten in Widerspruch stehen Rüst beeg. seche 3e sacgers⸗ — en Befehl benachtheiligt
r Bundes⸗Kommissar Hauptmann Nitschmann beant⸗ wortete die Interpellation dahin, daß der benrsschche Befehl des
g
IX. Armee⸗Corps auf einem Miß⸗ Erlaß des Krie Die Zahl der dadurch sich im Ganzen auf hierauf zur weiteren Berat eststellung des Reichsh 73 über. — V Aktiengesellschaft lag eine er Eisenzölle vor nzler zur Berü rsuchen, bei der künftigen ung der Eisenzö
General⸗Kommandos des niß beruhe und durch Ministeriums etroffenen Frei⸗ achtundzwanzig. — Das hung des Gesetzentwurfs aushalts⸗Etats für er Maschinenbau⸗ ebung resp. Herab⸗ Frhr. von Zedlitz dem cksichtigung zu überweisen beant ollrevision auf die Auf⸗ Ule Bedacht zu nehmen. trat das Haus diesem Antrage bei.
men aus der Branntwein⸗ Kardorff das Wort und wies Spiritusausfuhr nach Italien hin, swidrigen Erhöhung des italienischen Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ sprach die Hoffnung aus, da italienische
verständ be bereits rektifizirt igen belaufe
effend die on der Danzi Petition um „welche der Abg.
mit dem hebung resp. Herabsetz Nach längerer Bei dem seuer nahm der Ab auf die Verminderung ge der vertrag Der Bundeskommissar,
Debatte Etat der Einnah
ene Fol
ath Dr. Michaelis, Interesse
daß das eigene Regierung geneigt en Bemühungen des Reichskanzleramts auf italienischen Spirituszolles entgegenzukommen. me⸗Etat der Braumalzsteuer stellte der n Antrag, die Mehreinnahmen au setz in den Etat e Ober⸗Regierungs⸗ e einverstanden. Derselbe der Etat um 210,600 Thaler er⸗ er Telegraphenverwaltung (Stettin) sein Befremder enfreimarken noch zelstaaten resp. des Nord⸗ Bundeskonmmissar Oberst rch die Arbeitsüberhäufung Postmarken beauftragten de der Gesetzentwurf nach nehmigt. — Zu g. v. Benda: ensthaltung der Fahrzeuge) 93,989 Thalern, in fortdauernden Aus⸗ 12,400 Thaler §. 1 die Aus⸗ fortdauernden
snanzielle nachen werde, Hrebsetzung des — zu dem Einna Ayhg von Benda neumn Braumalzsteuerge Biweskommissar Geheim erete sich mit dem Antrag angaommen un höht — ber aus,
aufzunehmen. Rath Dr. Michaelis
d demgemäß Zu dem Etat d g. Schmid die Telegraph ie lten Bezeichnungen der Ein deuyhen Bundes tragen. Memm erklärte diesen Umstand du der it der Anfertigung neuer Reichs Stasdruckerei. — Im Uebrigen wur den eschlüssen der zw demtachtrags⸗Etat für 1
Im Kapitel 6 Titel 9 Summen von
n dar⸗ immer
9
Sitzung des weiten Lesung durchweg 872 beantragte der und 10 (Indi 3507 Thalern resp. haler zu streichen, folglich an
altung nur Nachtrags⸗Etats⸗
die agesetzten aberder Marineverw (Tite und 8). gabe f 138,745 und f 55/000 Thlr. und Einnahme 38,475 Thlr. zu 100,270 Thlr.
Debatte wurde der Nacht fikatien, zu denen der Staatsmini erklä genehmigt, Ersavon Flu vom. Mai und r Einwohner von As tragees Referenten Abg. dem ichskanzler zur die Athun nunauf anks und Geno
zu bewilligen: Gesetzentwurfe lich: auf 83,745 Thlr. an en und außerordentlichen Ausgaben, ewilligen. §. 2 statt: 197,766 Thlr.
hlr. näm 1 an einmali
ragsetat mit diesen Modi⸗ Delbrück seine Zustimmun aus zur Berathung einer au d des Kriegsleistungsgesetzes n des Gemeinderaths ing. Nach dem An⸗ Helldorf wurde die Petition esen. — Es folgte eemanns⸗Ord⸗ sion. Die Zahl kleiner, zum gt, mit denen sich ssion durchweg ause ohne Debatte geneh⸗ das Haus die Vorlage ommission unverändert d der Tagesordnun . „Entwurfs, betreffend die Ver⸗
zur Mitnahme hülfs⸗ etz⸗Entwurf wurd der Sitzun
worauf das H rschäden auf de 1851 gerichteten Petitio chbach überg
cksichtigung überwi den Entwurf einer S rund der Beschlüsse der IX. ssen hatten eine große Uin redaktioneller Abänderungen beantra Lrent Abg. Wolffson Namen einvanden erklärte und die vom Uebrigen nahm
Kommis
der Kommi
migturden. nach Vorschl letzten 1 thung de pflichg deutscher Kauffa bedüzer Seeleute. e Debatte genehmigt. NächSitzung: 2 Uhr. 8
8 Um bei der Ausführu d. Ibetreffend die Au Thengs⸗Ordnung v samnlegung von mehaftlichen Be
4 ein gleichmäßi Behn und eine der reichndhabung desse Gen Kommissionen, für landwirthschaft Geshunkte mit dem Veranlassen Bei der Begründung einer; setzes kommt es zunä ꝑ eines zweckmäßig welach Absatz 3 des §. 1
hiselbständig zusteht.
bildete die zweißera Gesetz 1 teischiffe ieser Ges 8 öe
e ohne 1½ Uhr.
om 2. A er Gemeinheits⸗ 821 auf die Zu⸗ welche einer ge⸗ (Ges. S. der Auseinandersetzungs⸗
des Ge sdehnung om 7. J Grundstücken, nutzung nicht unterliegen es Verfahren bsicht des Gesetzes lben herbeizuführen, bezw. Regierungen lichen Angelegenhe aufmer
entsprechende erfolg⸗ sind die Königlichen eitens des Ministers iten auf nachstehende ksam gemacht worden: rovokation nach §. 1 des entlich auf die en Umlegungsbezirks an, O. der Auseinandersetzungs⸗ ngemessenen Vorbereitung
Feßlun vn ecge 1
dieser Feststellung wird der Spezial⸗Kommissar bei der ihm zu übertragenden Erörterung zKPerachice Zusammenlegungsan⸗ träge in einer an Ort und Stelle aufzunehmenden General⸗ verhandlung, in Bezug auf diejenige ldmark, welchen die Grundstücke der Antragsteller angehören, mit Benutzung der Grundsteuerkarten den ihlegan ebhenh unter Beachtung des zweiten Absatzes des §. 1 und mit Rücksicht auf die möglichst erhebliche Verbesserung der Landeskultur zu vjoßeranes haben. Dabei wird die bessere, eine rationellere Bewir hschaftung ge⸗ stattende Arrondirung der Feldstücke, die erleichterte Zu⸗ gänglichkeit und die Möglichkeit einer besseren Ent⸗ wäͤsserung, sowie die daraus folgende ertragsreichere Be⸗ nutzung der Grundstücke in Betracht zu ziehen sein. Nach der in dem nämlichen Termin vorzunehmenden Ermittelung der in dem solchergestalt projektirten Umle ungsbezirk gelegenen Grundstücke und ihrer veranlagten Kata ral⸗Reinerträge und nach Anhörung der betheiligten Besitzer uͤber den Umfang des Umlegungs⸗Bezirks und ihren Beitritt zur Provokation (wo⸗ bei der §. 7 der Verordnung vom 28. Juli 1838 Anwendung findet), wird der Kommissar die Verhandlungen mit seinem Gutachten über die Zweckmäßigkeit des projektirten Umlegunge⸗ bezirks und die gesetzliche Zulässigkeit der Provokation an die vorgesetzte Behörde zur Feststellung des Bezirks einzureichen haben. Diese Feststellung erfolgt durch einen mit Grün⸗ den versehenen Beschluß, welcher den Betheiligten bekannt zu machen ist.
22 Bei der Ermittelung der innerhalb eines Umlegungs⸗ Bezirks gelegenen Grundstücke hat der Kommissar zu erörtern, ob dieselben etwa bereits einer Zusammenlegung nach einem ohne Vorbehalt bestätigten Aenandeesgühgs. ezesse unter⸗ ogen worden sind (§. 6 a. a O.) und o in einem solchen veees Voraussetzungen des 2. oder des 3. Absatzes im §. 6 zutreffen. 8
2 Erst wenn nach der Feststellung des Zusammenlegunge. bezirks einerseits nicht alle betheiligten Grundbesitzer mit der Umlegung einverstanden sein sollten (§. 1 Abs. 3) und anderer⸗ seits die Eigenthümer von mehr als der Hälfte bezw. drei Viertel der nach dem Grundsteuer⸗Kataster berechneten Fläche der gesetzlich der Umlegun unterliegenden Grundstücke, welche gleichzeitig mehr als die älfte bezw. des Kataster⸗Reinertra⸗ ges repräsentiren, die Prov okation angebracht haben, ist Behufs der Beschlußfassung des Kreistages bezw. der städtischen Behörden mit der gutachtlichen Anhörung der Kreis⸗Vermitte⸗ lungs⸗Behörde oder der gewählten städtischen sachverständigen Kommission vorzugehen. “
4) Bei der gukachtlichen Vernehmung der Kreis⸗Vermitte⸗ lungsbehörde ist nach den Vorschriften im §. 3 und 4 der Ver⸗ ordnung vom 30. Juni 1834 zu verfahren; danach haben die Provokanten und die Provokaten je einen aus der Zahl der bestätigten Kreisverordneten zu wählen. Ihre Vernehmung er folgt unter Leitung des Kreis⸗Landraths im Beisein des Spezial⸗Kommissarius, welcher die das Gutachten der Kreis⸗ Vermittelungsbehörde enthaltende Verhandlung aufzunehmen hat. Mit dem Gutachten der Kreis⸗Vermittelungsbehörde oder der städtischen sachverständigen Kommission sind die Verhand⸗ lungen — erforderlichen Falls unter Beifügung einer gutacht⸗ lichen Aeußerung der Auseinandersetzungsbehörde — von der letzteren dem Kreis⸗Landrathe oder dem Magistrat zur Herbei⸗ führung der vor eschriebenen Beschlußfassun über die Zulässig⸗ keit der Provokation zu übersenden. Fällt der Beschluß gegen den Antrag der Provokanten aus, so ist von der Auseinander⸗ setzungsbehöͤrde zu erwägen, ob nicht eine angecheg ene Beschränkung des Umlegungsbezirks zulässig und dadurch der Zweck der Provokan⸗ ten wenigstens theilweise erreichbar ist. 1
5) Die wesentliche Bedeutung, welche das Gesetz der Wirk⸗ samkeit der Kreis⸗Vermittelungs⸗Behörde beigelegt, macht es den Auseinandersetzungs⸗Behörden zu einer besonderen Aufgabe, in Gemäßheit des §. 2 der Verordnung vom 30. Juni 1834 in jedem Kreise für die Wahl und Bestätigung von Kreis⸗V
ordneten, welche der von ihnen erwarteten schwierigen Begut⸗
achtung gewachsen sind, in geeigneter Weise Sorge zu tragen 8 1ö
8 8
4
8 Aus dem Wolff’schen Telegraphen⸗Büreau. Frankfurt a. M., Dienstag, 18. Juni. Die Kronprin⸗ zessin von Italien ist heute Morgen hier eingetroffen und im Hotel de Russie abgestiegen. 1 München, Dienstag, 18. Juni. General Sherman ist gestern von Wien hier angekommen. London, Dienstag, 18. Juni, 96 Das Oberhaus nahm trotz des entschiedenen Widerspruchs der Regierung mit 162 egen 92 Stimmen ein Amendement Richmonds, betreffend die ezeichnung der Wahlzettel bei den geheimen Wahlen, an. Konstantinopel, Dienstag, 18. Juni. Die Gegner des s. Z. von der römischen Partei zum armenischen Patriarchen
8 8