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Die Verfügung des Kriegs⸗Min
20. Mai 1872, nach welcher bei etwaiger Wiedereinstellung der ist zur Abstattung persönlicher Meldungen auf der Durchreise
ister vom ernannte Ger.ecal⸗Lieutenant von der Ar ee,
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anläßlich des Krieges 1870/71 freiwillig eingetretenen und dem⸗ nach Flensburg hier eingetroffen.
nächst auf ihren Wunsch vorläusig entlassenen Mannschaften 121 Li die Zeit, innerhalb deren die Betreffenden Dienst gethan haben, Inspektishe⸗ 11.“ E—
in vollem SSeee auf ihre gesetzliche aktive Diensspflicht i Anrechnung komm der gedachte Zeitraum gleichfalls, nicht aber die Zeit, we
n gekehrt, wohin sich derselbe mit einem mehrwöchentlichen Urlaube
und bei Berechnung der Gesamne Pisnsiei begeben hatte.
von der Entlassung bis zur Wiedereinstellung verflossen, in An⸗ — Das bisherige französische Gymnasium i rechnung zu bringen ist, findet guch nach einer Verfügung des Niederlagstraße hier ist durch den scha echonnnigfonds Ungefs Chefs der Admiralität in der Marine analoge Anwendung. Erweiterung des Terrains des Palais Sr. Kaiserlichen und
— Nach einer Gesammt⸗AUebersicht der land w irthschaft⸗
Königlichen Hoheit des Kronprinzen angekauft worden.
lichen Ausstellungen im Jahre 1871 fanden 169 Aus⸗ — Am Schlusse des 7
stellungen statt und zwar in der Provinz Hannover 57, West⸗ waltung des Shlusseeafs Feeesna E“ falen 31, Schlesien 20, Brandenburg 15 ac. Es wurden hierzu und Fabrikarbeiter⸗Kassen, 3 weniger als Ende 1870 verwendet: aus Staatsmitteln 8922 Thlr., aus Central⸗Ver. Zu diesen Kassen wurde im Jahre 1871 45,879 Thlr. Beiträ 8 einsmitteln 10,174 Thlr., aus Spezial⸗ Vereinsmitteln 16,953 eitens der Arbeitgeber und 333,664 Thlr. Seiten der Arbest. Thaler, aus sonstigen Mitteln mit Einschluß des Brutto⸗Er⸗ nehmer geleistet. Der Gewerkskrankenverein zählte im J. 1871
trages der Loose 65,087 Thlr., mithin im Ganzen 101,136
Thaler. An Loosen wurden 186,955 Stück abgese
75,642 Mitglieder, 6398 mehr als i t 64,905 Thlr. Ausgaben. “
und daraus eine Einnahme von 60,412 Thlr. erzielt. In die Berkliner “ wurden im Jahre 1871
Die Gesammtzahl der Aussteller betrug 9607. Von diesen 351 Meister aufgenommen, 11
mehr als im J. 1870; 1640
kommen 2479 auf Westfalen, 2378 auf Hannover 1262 auf Lehrlinge wurden ein⸗ 2 jeben.
S 8. “ n Hangen 158e 8e. g 1“ ausgeschrieben, 120 mehr bezw. 119 W“] Pferbe, ück Nindvieh, 1667 Niederlassungs Ausla ö
Schafe, 136 Ziegen, 1567 Schweine, 826 Stück Gesüger ac.; 1871 102 ein, 1 ngsge sac. bb1.“ gingen im J.
an Produkten und Erzeugnissen der Land⸗ und Forstwirth
2 1625 Gesuche um Erlaubniß zum Betriebe der Schank⸗
schaft, des Garten⸗ und Obstbaues und der Blumenzucht, wirthschaft oder des Kleinhandels mit Getränken wurden
1275 Gegenstände, der Bienenzucht und des Seidenbaues 123 im J. 1871 bei dem Magistrat eingereicht, 195 mehr als im
räthen belief sich auf 1296, von welchen 1210 Inländer und 86 Aus⸗ im J. 1870.
Füügen beneh Die Zahl der Aussteller von Maschinen und Ge⸗ Vorjahre; 1605 davon wurden befürwortet, 227 mehr als
länder waren. An Geldpreisen wurden 32,575 Thlr. verliehen, an
Medaillen 230, an Mappen mit Thierbildern 76, an anderen — Durch ein Dekret des Präsidenten der französischen Re⸗ Ehrenpreisen 196 und an Diplomen über ehrenvolle Er⸗ publik vom 22. Mai d. J. ist der bisher in SAeeees Uolich
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wähnungen 863. Von den verliehenen Geldpreisen kommen gewesene Tarif der Schiffsmaklergebühren folgend
-7- 187 884 eecg 29% Nüle auf Schafe abgeändert worden. g h folgendermaßen Ehlr., au weine 1523 Thlr., auf Produkte und Er⸗ Während die Schiffe bis jetzt bei der Ank in⸗
zeugnisse der Land⸗ und Forstwirthschaft, des Garten⸗ und Obst⸗ klarirungsgebühr von 25 He ee per “ 88 ein
baues 2004 Thlr., der Bienenzucht und des Seidenbaues Ausgang einer Gebühr von 1 ½ Franc per geladene Tonne
256 Thlr., auf Maschinen und Geräthschaften 1064 Thlr., auf unterworfen waren, sollen sie von jetzt ab an die Schiffsmakler
andere landwirthschaftliche Bestrebungen 2530 Thlr. ꝛc.
— Das Kupferstich⸗Kabinet des Königlichen Mu⸗
zahlen: 8 bei Ankunft von in Ballast beladen und bei Abgang nach. per Meßtonne. per geladene Tonne.
ims ist in letzter Zeit durch ein namhaftes Geschenk be⸗ Häfen zwischen Nantes und
reichert worden. Prof. E. Magnus besaß nämlich seit Jahren Bayonne. 10 Centimen sieben Blätter Handzeichnungen, welche J. in Anderen franzöfischen Häfen und 8 früherer Zeit auch im hiesigen Museum angestellt, in Dresden
20 Centimen Algier 156 1.“ Französischen Kolonien u. frem
nach dem berühmten Raphael’schen Gemälde der Sixtinischen den Häfen ... . .. . . .
Madonna ausgeführt hatte. Die Zeichnungen sind auf Ton⸗ papier mit schwarzer und weißer Kreide mit äußerster Sorg⸗ falt dem Originale nachgebildet und lassen, was Zeichnung der Konturen, Ausführung und Ausdruck der Charaktere anbelangt,
nichts zu wünschen übrig. Dieselben sind an das Kupferstich⸗
und eine Befrachtungscourtage von 2 ½ pCt.
Dieses neue Dekret bewirkt gegen früher weder zu Gunsten noch zum Nachtheil der Schiffe wesentliche Veränderungen, da⸗ egen entspricht es dem Interesse der Kaufmannschaft zu Bor⸗ kaux, welche den Schiffsmaklern anstatt der bisherigen Ge⸗
Kabinet geschenkt und eingerahmt wie sie waren, im Mittel⸗ bühr von 1* und resp. 2 Frs. für jede geladene Tonne, wäh⸗
saal daselbst aufgestellt worden.
— Die Industrie⸗Ausstellung in Moskau ist auch von der deutschen Telegraphen⸗ und Postverwaltung beschickt worden; von ersterer mit allerlei telegraphischen Einrichtungen und Apparaten, von letzterer mit Briefkasten und anderen postalischen Einrichtungen. Auch haben sich ein höherer Telegraphenbeamter der Geheime Ober⸗Bau⸗Rath Elsasser, und ein höherer Post⸗ beamter von hier nach Moskau begeben.
— Nachdem bereits vor mehreren Ja ren die inneren Räumlichkeiten der Königlichen Hof⸗ Fuwe omkirche durch Umbau und Verschönerung des Altarchors vervollständigt sind, hat nunmehr das Domkirchen⸗Kollegium angeordnet, daß die Außenseiten genannter Kirche vollständig abgeputzt und danach mit einem Oelfarbenanstrich zu versehen seien, und hat man jetzt mit ; des Gerüstes begonnen. Auch die Gas⸗ roöͤhren in der Fürstengruft der Hofkirche werden eine andere Ee. Die Arbeiten werden zum Herbst beendet
— Der russische Gesandte bei der Schweizer Eidgenossen⸗ schaft in Bern, Prinz Gortschakoff, hat sich von hier 88 Dresden begeben, wird aber in einigen Tagen nach Berlin zurückkehren, um bei der Ankunft seines Vaters, des russischen Reichskanzlers Fürsten Gortschakoff, hier zugegen zu sein. 2 Der russische Gesandte am italienischen Hofe, Baron von Uexküll, welcher einige Tage hier verweilte, ist gestern ber Hannover auf seinen Posten zurückgekehrt.
— Der an Stelle des General⸗Lieutenants Freiherrn
rend vier Jahre nur noch I1 Fr., nach Ablauf dieses Termins aber gar nichts mehr zahlen soll. Hannover, 17. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Alexandrine, Gemahlin Sr. oheit des Herzogs Wilhelm von Mecklenburg, ist heute Nacht hier ein⸗
getroffen und hat im Residenzschlosse Wohnung genommen.
Sachsen. Dresden, 17. Juni. Der Kron rinz i heute früh nach Marienbad 1 sa petnsnis — Die Kronprinzessin von Italien wird, dem »Dr. J.« zufolge, heute Abend über Leipzig nach Frankfurt abreisen, um sich von dort nach Bad Schwalbach zu begeben. — Der Prinz Gustav von Wasa ist vorgestern Abend, von Marienbad kommend, im Hoflager zu Pillnitz eingetroffen. — Vom Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 11. Stück vom Jahre 1872 in der Ausgabe begriffen. Dasselbe enthält u. A.: Verordnung vom 18. Mai d. J., die Publikation der Königlich preußischen In⸗ struktion für die Wachen, in Hinsicht der von ihnen vorzu⸗ nehmenden vorläusigen Ergreifungen und förmlichen Verhaf⸗ tungen, vom 27. Juli 1850, sowie des Königlich preußischen Gesetzes vom 20. März 1837 über den Waffengebrauch des Militärs betreffend, Verordnung vom 18. Mai d. 4, die Publikation der Königlich Freilbischen nstruktion vom 4. Juli 1863 über den Waffengebrauch 4 Militärs und uber die Mitwirkung desselben zur Unterdrückung innerer Unruhen und Erläuterungen zu dem Gesetze vom 4. Juni 1851 über den Belagerungszustand, sowie dieses Gesetzes fältft betreffend; — Deklaration vom 22. Mai d. J., die Aufhebung des Lehns⸗
son Wrangel zum Commandeur der 18. Division in Flensburg verbandes petreffend;, — Gesetz vom selben Datum, die Rege⸗
Frrage sei eine offene und werde die Regierung bei den
lung der durch Aufhebung des Lehnsverbandes berührten Pri⸗ vatrechtsverhältnisse betre end; — Verordnung vom 23. Mai d. J. zu Ausführung vorgenannten Gesetzes; — Verordnung vom 25. Mai d. J, eine Abänderung der Ausführungsver⸗ ordnung zur deutschen Gewerbe⸗Ordnung vom 16. September 869 betreffend; — Bekanntmachung vom 6. Juni d. J., die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Bekrage von fünf Millionen Thaler betreffend.
Württemberg. Stuttgart, 15. Juni. Der König hat heute eine Musterung der Garnison in Ludwigsburg ab⸗
ehalten. 1 ge — Die gestern ausgegebene Nr. 22 des Regierungs⸗ blattes enthält u. A. eine Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, betreffen den Vertrag zwi⸗ chen Württemberg und Bayern einerseits und Italien anderer⸗ seits, wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst; eine Verfügung desselben Ministeriums, betreffend den Schutz gegen die Weiterverbrei⸗ tung der Maul⸗ und Klauenseuche; endlich eine Verfügung des Steuer⸗Kollegiums, betreffend die Umlage der Grund⸗, Gefäll⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer für das Ekatsjahr 1872 — 73.
— 17. Juni. Der »Staats⸗ Anzeiger für Württemberg« meldet, daß der Landtag mit Rücksicht auf die längere Dauer der Session des Deutschen Reichstags während der Sommer⸗ Monate nicht einberufen werden wird. 1
— Der Justiz⸗Minister v. Mittnacht ist gestern hier eingetroffen und hatte heute Vormittag eine Audienz beim Könige, an welche sich ein Ministerrath anschloß. — Der Hof⸗ Bankdirektor Kaulla ist gestorben.
Hessen. Darmstadt, 17. Juni. Der Prinz und die Prinzessin Carl und der Prinz Wilhelm sind heute Vormittag zu einem mehrwöchentlichen Aufenthalte nach Schloß Fischbach in Schlesien abgereist, woselbst auch die Königin⸗ Mutter von Bayern, der Prinz Adalbert von Preußen und der Prinz Heinrich längere Zeit weilen werden.
— In der Großherzoglichen Münze, woselbst in der Woche vom 7. bis 13. April d. J. mit dem Prägen von Zwanzig⸗Markstücken begonnen wurde, sind bis zum Ende der verflossenen Woche (15. Juni), also im Zeitraum von 10 Wochen, im Ganzen 105,850 Stück oder 2,117,000 Mark aus⸗ geprägt worden. ““
Cachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 15. Juni. Heute wurden die mit dem Falkenorden und dem Eisernen Kreuz dekorirten Fahnen der drei Bataillone des 94. Regi⸗ ments von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin mit neuen Fahnenbändern beschenkt. Die Befestigung der Bänder fand in Ge enwart der Großherzoglichen Herrschaften, des Offizier⸗Corps und der Deputationen der auswärtigen Ba⸗ taillone im großen Saale des Residenzschlosses in feierlicher Weise statt, worauf die kirchliche Einsegnung der Fahnen in der Hof⸗ und Garnisonkirche erfolgte. “
— Das »Regierungsblatt für das Großherzogthun Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach« enthält in Nr. 22 u. A. die Konzes⸗ sionsurkunde und Statut der Saal⸗Unstrut⸗ Eisenbahngesell⸗ schaft; Gesetz vom 11. April, betreffend Ausdehnung des Ex⸗ propriationsgesetzes auf die Anlage der Saal⸗Unstrut⸗Bahn; ferner Ministerial⸗Bekanntmachungen, betreffend die bei der Anlage benannter Bahn beehn Fluren im Großherzogthum,
Befugniß der Saal⸗Unstrut⸗Ba ngesellschaft zur Ausübung des Expropriationsrechtes. 8 8
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. 1 Gotha, 15. Juni. Die Regierung publizirt das Gesetz über die Fortbildungs, schulen. Dieselben werden durch Gemeindestatut errichtet und sind Gemeindeanstalten, stehen aber. unter der Aufsicht der Volksschulbehörden; bedürftigen Gemeinden können aus Staats⸗ mitteln Zuschüsse gegeben werden. Zum Besuch verpflichtet sind die aus der Schule Entlassenen bis zum 18. Lebensjahre, sofern sie anderweiten Unterricht nicht, genießen. In den Fortbildungsschulen dürfen wöchentlich nicht weniger als zwei Und nicht mehr als sechs Stunden Unterricht ertheilt werden.
Bremen, 15. Juni. In der heutigen Sitzung der Bür⸗ gerschaft verlas der Präsident zunächst eine neue Mittheilung, verschledene Umrechnungen beim Uebergang zum neuen Münz⸗ system betreffend, und theilte mit, daß am 19. d. M. Richter⸗ wahl stattfinden würde. Im Laufe der Berathung über das Gesetz, die Abänderung der Erbe⸗ und Handfestenordnung be⸗ treffend, beantragte Wulstein die Einführung der Münzreform bis 1. Januar zu verschieben. Der Antrag wurde für nicht zulässig erklärt und der Gesetzentwurf angenommen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. Juni. Abgeordnetenhause erklärte heute der Finanz⸗Minister in Beantwortung einer Interpellation. bezüglich der Achtzig⸗Millionen⸗Schuld an die Nationalbank, diese
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spätestens im Jahre 1874 mit der ungarischen Regierung über die Regelung des Verhältnisses zur Nationalbank zu eröffnen⸗ den Unterhandlungen den Standpunkt festhalten, daß die Achtzig⸗ Millionen⸗Schuld das Gesammtreich gleichmäßig belastet. — Das Landwehrgesetz wurde in dritter Lesung angenommen, da⸗ gegen der Antrag auf Errichtung von Kavallerie⸗Instruktions⸗ cadres trotz der befürwortenden Erklärungen des Ministers für Landesvertheidigung abgelehnt.
Pesth, 18. Juni. Von den 16 bis gestern Abend 10 Uhr bekannt gewordenen Wahlen gehören 13 der Deakistischen Partei an, 3 der Opposition.
Agram, 17. Juni. In dem Landtage nehmen die Ver⸗ handlungen zwischen den einzelnen Parteien trotz mannichfacher Schwierigkeiten einen guten Verlauf. Die für morgen anbe⸗ raumt gewesene Sitzung ist verschoben worden. 1
Schweiz. Bern, 15. Juni. Heute Morgen wurde zwischen dem Chef des Justiz⸗ und Polizei⸗Departements, Knüsel, und dem Geschäftsträger Belgiens, Doles, eine Zusatz⸗ Klausel zum Auslieferungsvertrage zwischen der Schweiz und Belgien unterzeichnet, in folgender Fassung: »Die Indivi⸗ duen, welche wegen Verhehlung von Gegenständen, die sie mit Hülfe eines der im Art. 2 der Konvention vom 24. November 1869 aufgezählten Verbrechen oder Delikte erhalten haben, an geschuldigt oder angeklagt oder verurtheilt sind, werden gegenseitig ausgeliefert werden, in den Formen und gemäß den Regeln welche durch die erwähnte Konvention vorgeschrieben sind.« Nach dem Vertrag von 1869 konnte die Verhehlung an und für sich keine Veranlassung zur Auslieferung geben, weil die belgische Gesetzgebung von damals die Hehler nur als Mitschuldige an derer Delikte bestrafte. Seither hat eine Modifikation im bel⸗ gischen Strafgesetzbuch aus der Verhehlung ein Delikt ge⸗ macht (sui generis). Diese Modifikation ist es, welche Anlaß zur obgenannten Zusatzklausel gegeben hat. Diese Klausel wird übrigens als Interpretation der Art. 1 und 2 des Vertrages betrachtet, so daß sie nicht der Genehmigung der Bundesver sammlung unterbreitet werden wird.
Genf, 17. Juni. Die heutige zweite Sitzung des Schieds⸗ gerichtes wurde um 2 Uhr unter Theilnahme der beidersei⸗ tigen Agenten eröffnet und schloß um 3 Uhr. Die Schieds⸗ richter blieben dann noch zu einer Privatsitzung bis 4 Uhr zu⸗ sammen, worauf sich das Tribunal bis Mittwoch 2 Uhr ver⸗ tagte. Das Resultat der Verhandlungen bleibt nach wie vo geheim.
Großbritannien und Irland. London, 17. Juni. Im Unterhause erklärte auf eine Anfrage Cochrane's heute der Unterstaatssekretär der Kolonien, Hugessen, daß die von Amerika nachgesuchte Erlaubniß, während der Fischereisaison die durch den Washingtoner Vertrag gewährten Privilegien benutzen zu dürfen, von der kanadischen Regierung nicht be⸗ willigt sei, während die Regierungen der Prinz⸗Edward⸗Inseln und Newfoundlands dem Ersuchen Amerikas entsprochen hätten. — In Erwiderung auf die Anfragen Bouverie’s und Cecils erklärte Gladstone, die Mittheilung, daß beim Genfer Schieds⸗ gericht eine Ueberreichung der Beweisstücke stattgefunden habe, sei, soweit sie Großbritannien angehe, inkorrekt; die britische Regierung habe eine Vertagung nachgesgcht, indem sie sich dabei auf die Erklärung des Staatssekretärs Fish ver⸗ ließ, daß die Schiedsrichter auf einen aus ihrer Mitte gestellten Antrag über Vertagung beschließen könnten und daß Amerika in eine Vertagung willigen werde, sofern Großbritannien die⸗ selbe nachsuche. Fish habe allerdings für den Fall einer Ver⸗ tagung des Schiedsgerichts von einer vorherigen Ueberreichung der Beweisstücke gesprochen, derselbe habe aber nicht erklärt Amerika werde, falls die Beweisstücke nicht überreicht würden sich einer Vertagung widersetzen. Der Premier fügte noch hinzu, daß bei der augenblicklichen Lage der Dinge nur eine Aü4stündige Vertagung möglich sei. “
— 18. Juni. Der britische Gesandte bei der französischen Regierung in Versailles, Lord Lyons, ist von der französi⸗ schen Regierung benachrichtigt worden, daß die von den briti⸗
chen Inseln kommenden Schiffe bei ihrer Ankunft in französi⸗ schen Häfen längs des Kanals und des Atlantischen Oceans
keiner Gesundheitszeuguisse bedürfen.
Fraukreich. Paris, 16. Juni. Das »Journ. officiel« veröffentlicht das Gesetz vom 27. v. M., welches dem Finanz⸗ Minister einen Kredit von 53,658,759 Fr. bewilligt, um den Gemeinden und Steuerpflichtigen die von den Deutschen er⸗ hobenen Kontributionen zu erstatten.
— 18. Juni. Die Partei der Rechten üs ihren Beschluß, Thiers über seine innere Politik zu interpe iren, aufgegeben und überhaupt jeden Schritt zu unterlassen beschlossen, durch welchen Thiers unangenehm berührt werden könnte.
Versailles, 17. Juni. In der heutigen Sitzung der
Nationalversammlung wurde nach einer längeren Rede