1872 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

en bisherigen Pfarrer Max Reichard zu Straßbur im Elsaß zum Konsistorial⸗Rath und Mitglied des

der Provinz Posen; und Den Regierung Landrathe des Kreises Stallupönen zu ernennen;

Den Friedensrichtern Broich in Grevenbroich, Vogt in Daniels in Bergheim, Bi Zell und Wery von Li⸗ mont in Sinzig, den Advokat⸗Anwalten Riotte in Saar⸗ Junck in Cleve, Commer in Cöln Hilt in Bens⸗

Rheinbach, Goebbels in Hennef, Wurzer in Bitburg, Hüber in

brücken, Statz in Aachen, und Stader in Elberfeld, sowie den Notaren

berg, Kuhn in Creuznach und Pütz in Lebach den Charakter Erfurt den Cha⸗

als Justiz⸗Rath; ferner Dem Bankier Hermann Stürcke in rakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Potsdam, 20. Juni.

hre Majestät die Königin⸗Mutter von Bayern

J ist heute früh nach Schloß Fischbach weitergereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Der bisherige Baumeister Roth in Jüterbogt ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und als Aüthistuntgs⸗ 1 zau der Breslau⸗Mittelwalder Eisenbahn mit dem Wohnsitze in Münsterberg angestellt worden.

Baumeister beim Bau der

Ministerium der geistlichen, Untertichts⸗ und

Den Klostergutspächtern Kern zu Riechenber Grauhof und Rasch zu Himmelsthür sechern 1

igli Charakte Königlicher Ober⸗Amtmann beigelegt worden. arakter

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Cleve zu

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

vom 18. November 1871 petref. der im Jahre 1870 durch die Tilgungs⸗

Bekanntmachung

fend die Niederlegung ffonds eingelösten Staatsschulden⸗Dokumente, liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, von

Pape, von Hannover. Abgereist: Der Ober⸗Berghauptmann

Nidda nach Saarbrücken. Krug

Der Unter⸗Staats⸗Sekretär des Ministeriums des Innern,

Bitter, nach Marienbad. 1

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 20. Juni. Bei Sr. Majestä dem Kaiser und König fand gestern auf Schloß Mestth ber ein Diner statt, an welchem außer den hier anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie Ihre Majestät die Königin Mutter von Bayern und Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande Theil nahmen.

Die Ausschüsse des Bundesraths für die Geschäfts⸗ ordnung, für Rechnungswesen, für Zoll⸗ 85 g8. die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen ͤabb.

Das an den Reichskanzler gerichtete Schreiben des Präsidenten des Reichstages, wonach 8 aets Screiben bes hat, mehrere Petitionen, in welchen beantragt wird, eine Ver⸗ wendung bei den Reichsgewalten dahin eintreten zu lassen, daß nach Maßgabe des §. 45 der deutschen Reichsverfassung der Einpfennig⸗Tarif beim Transport von Steinkohlen und Koks auf den suͤddeutschen Eisenbahnen eingeführt werde, dem Herrn Neichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen, mit dem Er⸗ suchen, dahin wirken zu wollen: 1) daß die Bestimmung der Reichsverfassung über die möglichste Gleichmäßigkeit und Herab⸗ setzung der Tarife, insbesondere für Steinkohlen, Koks und S Rohmaterialien, auch bei den süddeutschen Eisenbahnen

urchgeführt werde, und 2) daß die Verwaltung der im König⸗ belegenen Eisenbahnen sich bei Keinefüng ihrer veisss für den Verkehr mit den anderen deutschen Staaten

enselben Grundsätzen anschließe, ist in der Sitzung vom 9. d. M. dem Bundesrathe vorgelegt worden. Letzterer hat die Vor⸗ lage dem Reichskanzler⸗Amte mit dem Ersuchen überwiesen, sich mit den betheiligten hohen Regierungen in Verbindung zu setzen.

Das an den Neichskanzler gerichtete Schreiben des Prä⸗ sidenten des Reichstages, wonach der Vchtecestach beschlossen 18

von

gs⸗Referendarius a. D. Wolffgramm zum

8

betre

vag zur Berücksichtigung bei Bese

das Reichskanzler⸗Amt abgegeben werden. Im weitern Verlauf der gestrigen Sitzung

und der Abg. von von Spee gesprochen hatten, wurde das Gesetz

migt. Wort:

gediehen sind. Nachdem

Botschaft:

den 19. d. M. zu schließen. Gegeben Berlin, den 18. Juni 1872. 8* In Vertretung des Reichskanz . 1 Peibeaaa Der Staats⸗Minister Delbrück fuhr dann fort:

überreichen.

empfunden wird sich der Lösung der . Aufgabe gewidmet haben. großen, Ihnen anvertrauten

Deutschen Reichstages hiermit zu schließen. Hierauf trennte sich das H dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser.

Ueber die Verhandlungen mit Frankrei

1— die 8 it Fran

schreibt die wPrwvinar orrepondengen . ach dem Frankfurter Friedensvertrag vom 10. Mai 1871

die drei Milliarden der französischen Kriegskosten⸗Entschädigung, Wae.

noch zir entrichten sind, bis zum 2. März 1874 zahlbar bleiben. 16712] Gemäßheit des Präliminar⸗Friedensvertrags vom 26. Februar

71, (welcher in dieser Beziehung im Frankfurter Vertrage bestcktigt

Okkupation nur noch die Departements Marne, Ardennes,

die als Pfand für die rückständigen drei Milli s al 1 1 iarden dienen so 882 Zahl der in denselben befindlichen Truppen soll 8e hasn. 889 A6“ Es ist im Vertrage sodann hinzugefügt: »Es wird 8* Faesta dem Kaiser anheimgestellt, an die Stelle der Territo⸗ * eens⸗ welche in der theilweisen Besetzung des französischen 8 esteht, eine finanzielle Garantie treten zu lassen, wenn 1n e 890 die französische Regierung unter Bedingungen offerirt

88 welche von Sr. Majestät dem Kaiser und König als für die In b Srutschlane ausreichend anerkannt werden.«

ösische Regierung hat vor Kurzem zunächst v f be Fhst zu erkennen gegeben, Behufs Erkeichaäͤng Sn Fefehanc der französischen Gebietstheile über die deshalb anzubie⸗ en ah. finanziellen Garantien und zwar unter theilweiser Beschleuni⸗ gunge 8 noch ausstehenden Zahlungen in Verhandlung zu treten g eitens der deutschen Regierungen ist ein bereitwilliges Entgegen⸗ boeme 18 Se,e. 9 1 gegeben worden, na⸗ 0 usdruck des oliti

CE“X“ Regierung. ¹“]

Auf Grund der in den letzten Tagen in Pari 1 is stattgefundenen esprechungen dürften die de Flariat stat gefundens e

eine Petition deutscher Frauenbildungs⸗ und Erwerbsverein t. Pnt die Beschäftigung von Frauen und Mädchen 5 Eisenbahn⸗Betriebe, Post⸗ und Telegraphendienste, dem Reichs⸗ ung von Stellen i 1der Verkehrs⸗Anstalten des Reichs zc welche für weibliche Personen geeignet sind, zu überweisen, ist in der Sitzung vom 9. d. M. dem Bundesrathe vorgelegt, und von letzterem an

Frankreichs in Kürze zu er

eeine Sitzung abgehalten.

E111“ tages sprachen in der Generaldebatte der e gher den Gesetzentwurf, betreffend den Orden der Gesell⸗ schaft Jesu, noch der Staats⸗Minister Delbrück und der Abg Gneist. Nachdem in der Spezialdiskussion zu §. 1 noch der Abg. Reichensperger (Olpoh zu §. 2 der Staatks⸗Minister Delbrück esseler, zu der Ueberschrift der Abg. Graf

v. ges in dersel Fassung, wie in zweiter Lesung, in namentlicher AestbFrlhen mit 181 gegen 93 Stimmen angenommen. Gleichfalls in na⸗ mentlicher Abstimmung mit 151 gegen 100 Stimmen wurde die bereits mitgetheilte Resolution des Abg. Völk geneh⸗ Demnächst nahm der Staats⸗Minister Delbrück das

Meine Herren! Ich habe die Ehre, dem Hohen Hause

2 zerren! Ich ha anzuzeigen, 82 Se. Majestät der Kaiser mich zu ermächtigen 5es. eh. und der verbündeten Regierungen Namen die Session des Reichstages zu schließen. Ich behalte mir vor, von dieser Ermächti⸗ gung Gebrauch zu machen, sobald die Geschäfte des Hauses so weit

b Präsident Dr. Simson die statistische Uebersi⸗

über die Thätigkeit des Hauses gegeben 88 6 Abe⸗ b8g Frankenberg⸗Ludwigsdorf dem Präsidenten Dr. Simson den Dank des Hauses abgestattet und dieser denselben erwidert hatte, verlas der Staats⸗Minister Delbrück folgende Allerhöchste

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Köni von Preußen zc., thun kund und fügen hiermit zu Sas Wir den Präsidenten des Reichskanzler⸗Amtes, Unsern Stgats⸗Minister Delbrück, ermächtigt haben, gemäß Art. 12 der Verfassungsurkunde 2 Deutschen Reiches die gegenwärtigen Sitzungen des Deutschen

eichstages in Unserem und der verbündeten Regierungen Namen

amtsbezirke Creuznach wird eine neue

Ich habe die Ehre, dem Herrn Präsidenten diese Urkunde zu und Meine Herren! Ich habe nur noch im Allerhöchsten 2 I1u1“¹“n 8 Sr. Majestät des Kaisers und zugleich 8 bün eten Regierungen hinzuzufügen für die Treue und Hingebung, mit welcher Sie in einer Session, deren Schwere und Bedeutung hier soeben von verschiedenen Seiten charakterisirt ist, und welche in dem K. vollen Maße, wie sie hier bezeichnet ist, auch von den Regierungen

rathung von

Nr. 14 und 15, betr. die Schullehrerseminarien,

Es bleibt mir hiernach nur noch übrig, auf Allerhö Fra dialbefehl im Namen der verbündeten E1’ 2

Haus unter einem begeisterten,

worden ist,) soll nach der Zahlung von zwei Milliarden die Deutsche

Marne, Meuse, Vosges, Meurthe und die Festung Belfort um

in Paris geführt werden. .

—Die Kommission für den Bau des Reichstags⸗ gebäudes hat ihre Thätigkeit bereits wieder begonnen und

1 Die Prägung der Zehnmarkstücke 9 en. 8 1

In den Verzeichnissen der im Zollvereine bestehenden Zoll⸗ und Steuerstellen sind folgende Veränderungen eingetreten: 1) für Bayern: Die Uebersicht der zur Erhebung von Uebergangsabgaben ꝛc. ermächtigten Zoll⸗ und Steuer⸗ stellen ist auf Seite 90 durch folgenden Zusatz zu ergänzen: „Die als Aufschlagsamt fungirende Herzoglich sächsische Amts⸗ Einnahme zu Königsberg in Bayern, welcher die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Brannt⸗ wein und geschrotenes Braumalz zusteht.«

Für Elsaß⸗Lothringen: a) In Colmar im Haupt⸗ amtsbezirk Mühlhausen ist ein mit den Abfertigungsbefugnissen eines Hauptzollamtes ausgestattetes und zur Vornahme von Eisenbahn⸗Abfertigungen nach Maßgabe der §§. 66 bis 71 resp. §. 65 des Vereinszollgesetzes ermächtigtes Nebenzollamt im Innern erxrichtet worden und die Grenz⸗Nebenzollämter II. Klasse La Lobe und Malmaison im Hauptamtsbezirk Metz, und Ottendorf im Hauptamtsbezirk St. Louis sind in Nebenzoll⸗ ümter I. Klasse umgewandelt worden. b) Dem Nebenzollamte J. Klasse zu Markirch ist die Befugniß zu Abfertigungen nach Maßgabe der §§. 64 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetes bei⸗ gelegt worden. c) Zu Thann Hauptzollamtsbezirk? ltkirch ist ein mit den Abfertigungsbefugnissen eines Hauptzoll⸗ amtes ausgestattetes und zur Vornahme von Eisenbahn⸗Abfer⸗ tigungen nach Maßgabe der §L. 66 bis 7 1 resp. §. 65 des Vereinszollgesetzes ermächtigtes Rebenzollamt im Innern er⸗ richtet und das Nebenzollamt II. Klasse zu Lafrimbole Haupt⸗ zollamtsbezirk Schirmeck ist in ein solches I. Klasse umge⸗ wandelt worden. d) Das Nebenzollamt II. Klasse zu Le Bon⸗ homme ist in ein zur Ausfertigung und Erledigung von Be⸗ B“ befugtes Nebenzollamt I. Klasse umgewandelt worden. 1

Auf dem Bahnhofe zu Münster a. St. im Haupt⸗ Uebergangsstelle zur schließlichen Abfertigung eingebender übergangsabgaben⸗ pflichtiger Gegenstände mit der Befugniß zur Ausfertigung Erledigung von Uebergangsscheinen errichtet werden.

In der gestrigen Sitzung der Konferenz zur Be⸗ ragen aus dem Gebiete des Semi⸗ d Volksschulwesens wurde die Diskussion über

un beendigt. Die⸗

nar⸗

selben lauten; 8 18 14) Den Ausgangspunkt der Diskussion hat die in der Flugschrift in Anregung gebrachte Frage wegen Errichtung von besonderen Semi⸗ narien für Lehrer an Mittel⸗ und gehobenen Schulen zu bilden; dabei muß selbstverständlich auf die Bestimmungen des Regulativs für die Seminarien vom I. Oktober 1854 zurückgegangen werden. Anhalt und Direktion wird die Diskussion entnehmen können aus den Aus⸗ lassungen in der »Flugschrift« über die wichtigsten Punkte über den Unterricht in Religion, Geschichte, deutsche Sprache und Pädagogik, über Internat und Externat, über die Benutzung der Uebungsschulen. 15) Die in der »Flugschrift« enthaltenen Auslassungen über die Fun⸗ damentalgrundsätze der Regulative werden Gelegenheit zu eventuellen Anträgen wegen Beschränkung des Memorirstoffes, Erweiterung des Unterrichts und der ealien und Form des Lehrverfahrens bieten. Die Versammlung war im Allgemeinen einig, daß sowohl die Land⸗ als die Stadtschullehrer der Grundlage nach ein und dieselbe Bildung empfangen müßten. Einige wollten die nöthige Fortbildung der Lehrer durch Hinzufügung einer Selecta zu den bestehenden Seminarien erreichen, andere eine von den Se⸗ minarien vollständig getrennte Fortbildungsschule eingerichtet wissen. Noch andere sahen den auptgrund nicht genügender Ausbildung der Seminaristen in der mangelhaften Vorbildung, mit welcher dieselben in das Seminar eintreten, und wünschten deshalb diese Vorbildung zu vervollkommnen. Bezüglich der Frage, ob Internat oder Externat auf den Seminarien vorzuziehen sei, gingen die Meinungen der Haupt⸗ sache nach dahin, daß jede von beiden ihre Vor⸗ züge habe und es wesentlich auf ein tüchtiges Lehrerpersonal ankomme, um im Internate oder Externate brauchbare und sittlich gute Lehrer heranzubilden. 8 Bei der Berathung uüber die Gegenstände und die Art des Unterrichts, wurde der Wunsch ausgesprochen, daß nicht Theo⸗ logen, sondern praktische Schulmänner zu gewã lt würden, daß die ünfüune in die deutsche National⸗ Literatur durch Lektüre und eschichte derselben ein beson⸗

Seminar⸗Direktoren

Naturkunde und Mathematik ertheilt werde. Die Regulative wurden als im Prinzip verwerflich, als die Ausbildung beengend und als so weit gefaßt bezeichnet, daß sie zu Mißverständnissen Anlaß gegeben. Von der anderen Seite wurde behauptet, daß der Erfolg der Regulative in Preußen ein guter gewesen sei und davor gewarnt, nicht dasjenige als verwerflich zu bezeichnen und abschaffen zu wollen, worin man gerade jetzt in Süddeutschland anfange, den S des preußischen Volksschulwesens zu erkennen. Es wurde ertlärt, daß alle jetzt gestellten Anforderungen an den Unterricht, wie das Lesen und die Erklärung der Klaffiker, in der That auf den Seminarien längst ihre Befriedigung gefunden hätten und die Vorschriften der Regulative keineswegs so auszulegen seien, wie wenn sie die Ertheilung dieses Unterrichts hätte verbieten wollen. Darauf wurden die von der Kommission für die Fortbildungs⸗ schulen aufgestellten Thesen r . Dieselben lauten:

1) Die Fortbildungsschulen haben die Aufgabe, der aus der Ele⸗ mentarschule entlassenen Jugend, soweit dieselbe nicht in anderweitige Bildungsanstalten übergeht, in den nothwendigen Schulkenntnissen die erforderliche Befestigung und Ergänzung zu vermitteln und die⸗ selbe je nach den örtlichen Bedürfnissen für das praktische Leben in Wissen und Fertigkeiten zu fördern.

2) Der Besuch dieser Schulen ist für Stadt und Land nur dann obligatorisch, wenn sich die Kommunen oder sonst zur Unterhaltung der Elementarschulen Verpflichteten im Einverständnisse mit der König⸗ lichen Regierung dafür erklären und die erforderlichen Mittel nach Möglichkeit zur Verfügung stellen. Der Staat tritt mit Beihülfen nach Bedürfniß ein.

3) Die Verpflichtung zum Besuche erstreckt sich bis zum Schlusse des 16. Lebensjahres. Es sind wöchentlich wenigstens drei Stunden zu ertheilen. Der Unterricht sindet in der Regel im Winter statt.

4) Die Ziele allgemeiner Bildung sind vorzugsweise Vertiefung und praktische Einübung des in der Elementarschule Gelernten. Die Richtungen und Grenzen der Fortbildungsschulen als Fach. und Spezialschulen werden von den örtlichen Bedürfnissen bedingt und durch den vom Schulvorstande und Ortslehrer mit Genehmigung Königlicher Regierung festgestellten Lehrplane näher bestimmt.

Darauf wurde dte Sitzung geschlossen.

Am 18. d. starb im Alter von 60 Jahren auf einer Dienstreise nach sechstägigem Krankenlager in Lutterborn bei Straußfurt der Geheime Regierungs⸗Rath Malberg, erstes technisches Mitglied des hiesigen Königlichen Eisenbahn⸗Kon missariats. Der Verstorbene trat im Januar 1851 als Eisen⸗ bahn⸗Baumeister bei der Bergisch roreisägn Bahn in die Eisen⸗ bahnparthie ein, wurde im Mai 1853 als Bau⸗Inspektor dem Kommissariate in Cöln beigeordnet und im Januar 1854 als Regierungs⸗ und Bau⸗Rath zum Kommissariat in Breslau versett m Mai 1855 wurde er Mitglied der Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn in Berlin und blieb dieser auch während der Zeit attachirt, wo er in Görlitz den Vorsitz in der Kommission für den Bau der Schlesischen Ge⸗ birgsbahn führte, vom Mai 1863 bis zum Januar 1870. Nach Beendigung dieses Kommissoriuns wurde ihm die vor⸗ bezeichnete

Stelle im hiesigen Eisenbahn⸗Kommissariate über⸗ tragen.

Während seiner fast 20jährigen Wirksamkeit im Eisenbahndienste hat Malberg in den verschiedenen Stellungen alle Zeit mit der ihm eigenen Gründlich⸗ keit und Gewissenhaftigkeit den zahlreichen Aufgaben sich gewidmet, welche die Berufsgeschäfte in Theorie und Praxis an ihn stellten. Großer Fleiß, umfassendes Wissen und ein vortreffliches Gedächtniß erleichterten ihm deren Lösung. Den⸗ jenigen, welche ihm näher standen, ist bekannt, daß dieses Wissen sich auch auf viele andere Gebiete erstreckte und daß es ihm rotz geschwächter Gesundheit und vorgerückten Alters bis zu seinen letzten Lebenstagen Bedürfniß war, seine Kenntnisse zu läutern und zu erweitern. Während auf der einen Seite die Fachliteratur ihm manchen schätzenswerthen Beitrag verdankt, werden auf der anderen Seite mehrere seiner poetischen Erzeug⸗ nisse seinen vielen Freunden und Bekannten noch lange in Erinnerung bleiben. Seine vielseitigen Leistungen wie die vor⸗ trefflichen Eigenschaften seines Charakters sichern ihm ein gutes, dauerndes Andenken auch in weiteren Kreisen. .

Die Königliche Landesbaumschule ist nach dem bereits mehrfach erwähnten Buch des Hof⸗Gartendirektors Jühlke durch eine Kabinets⸗Ordre König Friedrich Wil⸗ helms III. vom 20. August 1823 gestiftet worden. Bereits im J. 1821 hatte der damalige Garteie cen she Lenneé zu Pots⸗ dam bei dem Königlichen Hofmarschall⸗Amt und der Regierung

u Potsdam die Einrichtung einer Königlichen Landes⸗Baum⸗ schule beantragt, jedoch ohne Erfolg. Lenne wendete sich dann an den im J. 1822 Fsründen Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den Königlich Preußischen Staaten mit dem Ersuchen, diese ge Ange⸗ legenheit als die seinige zu betrachten und einer Kom⸗ mission zu ernennen, die das Projekt in nähere Erwägung

Weltgeschichte

deres Fach im Seminar⸗ Unterricht bilden, größerem Umfange Unterricht in der Geschichte, der allgemein

89

und in

iehe. Der demnächst entworfene Plan, zu dessen Ausführung der genannte Verein auch Geldmittel zur Verfügung stellte,