1872 / 147 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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elgische

Bilance am 31. Dezember 1871.

Statutenmässige Haftung der Aktionäre Begründungskosten-Conto Mobilien-Conto 8. Casan-Conto... .. . ... . .... Caution an die belgische Regierung. . 8 Fen belgische und holländische Obligationen der anonymen Wyker-Ge- 1ögeeg eg eere s aete besees82 Obligationen der belgischen Bank. Hypotheken- Pfandbriefe.. Kapital-Aktien der Societ, Gener. pour avoriser Pindustrie nationale Bank- und Industrie-Aktien. Obligationen der Société immobiliére de Belgigue. . Obligationen (Badische 4proz. Schuld). Belgische Eisenbahn-Obligationen. Kanal-Obligationen, Blaton & Ath Oesterreichische 5proz. Loose Rotterdammer 3 proz. Loose .8 ö“ Credit-Communal-Loose Staatspapiere (Belgische 2 ½proz. Schuld) Ueberlebens-Kasse Darlehn gegen Unterpfänder .. Hypotheken-Pfandbriefe der Ueberlebens- arecianos 6 Staats-Renten der Ueberlebens-Vereine. Fällige, noch nicht erhobene Zinsen.. Milicen-Annuitäten e““ Subskribenten do. . Debitoren in laufender Rechnung.. Société Generale, Conto current. Wechsel-Bestand...

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Frässel, den 14. Juni 1872. Der Verwaltungsrath:

A. Dumon.

Aktien-Kapital ů Statutenmässige Reserve .. . Extra-Reserve .. Reserve der National-Milicien-Vereine.. Creditoren in laufender Rechnung.. Praesenz-Honorare für Aufsicht- und Verwaltungsrath

Aktionäre (noch zu erhebende Zinsen). Guthaben der National-Milicien-Vereine.. 123,400 Ueberlebens-Vereine 4,182,111

Liquidirung von

(Cassa für 10 Jahre)

do. » 15

Vertheilung 1864)

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8 ür gleichlautende Copie:

8 Der General-Bevollmächtigte für Preussen:

Versicherungs-Bestand:

Herrmann Schlesinger.

Preussischos Goschäft am 31. Dezember 1671.

308 Verträge mit einem gezeichneten Kapital von Thlr. 182,815. 16. —.

hierauf sind baar eingezahlt

Im Jahre 1871 kamen in Preussen zur Auszahlung FIhIr. 10,100. 27. 1

Belgis che Gesellschaft der Vere

Gewinn- und Verlust-Conto am 31. Dezember 1871.

Einnahmen.

Verwaltungs-Gebühren Verschiedene Zinsen è8 Zurückerstattete Incasso-Spesen Vertheil t der Kasse Ueberlebens-

verein 18711 8 Vertheilungsrecht der früheren Rück-

zahlunge Sc

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Thfr. 16763 13

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Der Verwaltungsrath. 88

A. Dumon.

92 hréibgebühren und verschiedene 4 V V

Für gleichlautende mit dem ÜGriginal übereinstimmende Abschrift und Uebersetzun

inigten Rentner

Agentur-Provisionen. . . . Dem Milicenvereine zu gut kommende 4*“” Incasso-Spesen.............. . . .... Sensal-Gebühren Platzverlust auf Wechsel-Conto.. Allgemeine Verwaltungskoste+n Abschreibung .

Thir. 16783

Der Generas-Direktor.

Vom 1. Juni c. ab ist zum Norddeutsch⸗Oester⸗ reichischen Verband⸗ beneTares sae⸗ S im ein Nachteee 2 in Kraft

2htreten, er Aenderungen resp. nzungen in den vmtizz reglementarischen Bestimmun d der . ZIIIE“ ru are des ei unserer hiesigen Güter⸗ expedition unentgeltlich verabfo o lange sol B Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Vom 1. Juli d. J. ab tritt Tarif den schlesisch .Jenh g thü 55 v.er.e Güterverkehr vom 10. 1870 resp. 1. März 1871 ein Nach IV. in Kraft, welcher

1) die bereits dem 15. Mai cr. bestehenden

Frachtsätze für Kokstransporte von Stationen

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der Schlesischen Gebirgsbahn nach Station Pirna der Säch schen Seraleelsenbahen 9 P 85 neue Frachtsätze für den Verkehr zwischen den Stationen Pirna und Bischofswerda der Sächsischen Staatseisenbahnen und den

Stationen der Niederschlesisch⸗Märkischen, Breslau⸗Schweidnitz

Freiburger und der Niederschlesischen Zweigbahn, anderweite für Salztransporte in Quantitäten von 100 resp. 200 Ctr. von Station Gera der Sächsischen Staats⸗ bahn, sowie von den Stationen Dürrenberg, Weißenfels, Esagr⸗ Sulza und Gotha der Thüringischen Eisenbahn nach schlesischen the 222 enthält. Druckexemplare dieses Tarifnachtrages sind bei unseren Güter⸗ expeditionen unentgeltlich zu haben, so lange solche vorhanden sind.

Berlin, den 20. Juni 1872.

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r.

Das Adonnement beträgt 1 8 Alle post⸗-Anstalten des In⸗ und 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pfg. EWEE aulandes nehmen gefellung an, fün dos bierteljagr. b für Hertin die Expedition: Insertionspreis für den Raum einer 8 Druchzeile Sgr. Zietenplatz Nr. 3.

Der Deutsche Reichs⸗ und Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger wird vom 1. künftigen Monats ab aus technischen Gründen, mit Rücksicht auf die Erweiterung seines Inhalts und namentlich des Börsen⸗Courszettels, in Folio⸗ Format erschinenan. 8 1

Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen für Berlin die Expedition dieses Blattes, Zieten⸗Platz Nr. 3, außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter resp. Feldpost⸗Anstalten entgegen.

Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr. 7 ½ Sgr. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen als der Vorrath reicht. u

Wäßhrend der Dauer der Sessionen des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhandlungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger aufgenommen.

Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regie⸗ rungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen Staats⸗Regierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und

Bundes⸗Kommissarien resp. Minister und Regierungs⸗Konnmmissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die Motive

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für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sid. Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, wie sie mit demselben seither ausgegeben worden sind, werden guch ferner erscheinen. Wieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsche und preußische Geschichte, Lunbes⸗ und Staatskunde sowie über deutsche Kunst, Literatur und Kulturgeschichte zu bringen.

Die Vierteljahrshefte des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers bilden eine Separatausgab sämmtlicher Artikel, welche in der wöchentlich erscheinenden »Besonderen Beilage« des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preuß schen Staats⸗Anzeigers publizirt werden. Es können demgemäß die einzelnen Nummern derselben entweder wöchentlich oder in ein Heft gesammelt vierteljährlich durch alle Post⸗Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 7 ½1 Sgr. pro Vierteljahr bezogen werden. 8 9

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u tsches Reich. 1 Für Postkarten mit Rückantwort im innern Verkehr

t gh * Deutschlands beträgt die Gebühr 1 Groschen bzw. 4 Kreuzer.

Se. Majestät der Kaiser und König haben den Berlin, 25. Juni 1872. 1 8

vormaligen Großherzoglich hessischen Minister⸗Residenten, Grafen iserliches General⸗Postamt. von Enzenberg, zum Minister⸗Residenten des Deutschen 1 Stephan.

Reichs bei der Republik Mexiko zu ernennen geruht. 1 8. an 8 b rachte 8 9, 2 x 8 8 8— 8 8 Für das korrespondirende Publikum in Berlin sind die üind Der eeeö 8 Fer neuesten Bestimmungen und Taxen bei Versendungen mit der 18 ger Massow, der Vureau⸗Diätar Wagn 2 Post unter dem Titel „Postbuch⸗ zusammengestellt worden. 8* dfsem. baen vneremts. Affr stent Schrobsdorff zu Ge⸗ Exemplare des Postbuchs können bei allen hiesigen Poftangt und der Haup 1 un Reichstanzler⸗Amte ernannt worden ten, sowie durch Vermittelung der Briefträger bezogen werden eimen Registratoren im Reichskanzler⸗ . Berlin, den 26. Juni 1872. 3 8 sRũaiserliches General⸗Postamt. 1u“ Stephan. .

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FGe Pechs tandler. 1 Lgehcan F Bölsdorff, erner un üchner sind zu Geheimen Srn ,8. . ,.““] Gesetzblatts, welches heute aus 1 Nr. 837 das Einführungsgesetz zum Militär⸗Strafgesetz⸗ Bekanntmachung. sppuche für das Deutsche Reich. Vom 20. Juni 1872, und Taxen für Postkarten, Drucksachen und unter Waarenproben. Nr. 838 das Militär⸗Strafgesetzbuch für das Deutsche Vom 1. Juli ab beträgt das Porto im innern Verkehr Reich. Vom 20. Juni 1872. Deutschlands, sowie im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn und VBerlin, den 25. Juni 1872. Luxemburg: [sKRaiserliches Post⸗Zeitungsamt. u“ für pro Stück ½ Groschen bezw. 2 Kreuzer, für Drucksachen und Waarenproben bis 250 Grammen

1 8 ür je 5 a u 22 doschen bn. . Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Für Drucksachen über 250 bis 500 Grammen bleibt die Dem. Kaufmann Constantin Bühring zu Berlin das tshehar Lade don s Groschen, baw. 11 Kreuzern bestecen..—]—⁷Präbitat eines Königlichen Hoflieferanten zu verieihen.

Königreich Preußen.