Potsdam, 25. Junijꝗ. Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Anhalt haben sich heute über Berlin nach Dessau zurück⸗ begeben. 16“ “ 1
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Bau⸗Inspektor Pavelt zu Kiel ist in gleicher Eigenschaft nach Frankfurt a. M. versetzt worden.
Der gegenwärtige Vorsitzende der Handelskammer zu Hagen, Fabrikbesitzer Carl Elbers, ist an Stelle seines Vorgängers, des Fabrikbesitzers Eduarb Elbers, zum Mitgliede der Königlichen Landeskommission für die Wiener Ausstellung er⸗ nannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Lehrer Richard Stiepel an der höheren Bürger⸗ schule zu Lennep ist das Prädikat Oberlehrer verliehen worden.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende General des III. Armee⸗Corps, von Alvens⸗ leben, nach der Schweiz. 88
Der General⸗Stabsarzt der Armee und Chef der Militär⸗ Medizinal⸗Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums ac., Dr. Grimm, ͦ14A144“4“”“
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Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend nach Ems und daselbst heute Vormittag 11 Uhr eingetroffen. Allerhöchst⸗ dieselben wurden an dem Bahnhofe von dem Herzog Wilhelm vpon Mecklenburg, dem General von Goeben und den Spitzen der Behörden empfangen und durch den Kriegerverein, sowie
eine große von allen Seiten herbeigeströmte Zuschauermenge auf das freudigste begrüßt. Die Stadt Ems war mit Flaggen und Fahnen geschmückt. 8 .
— Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Carl, Friedrich Carl und Albrecht (Sohn), welche sich zur Ab⸗ haltung eines äo eers nach Sonnenburg bei Cüstrin be vbem hatten, sind gestern Abends von dort hierher zurück⸗ gekehrt.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Vater) gab gestern ein Diner, zu welchem auch die Offiziere, welche sich nach Rußland begeben, Einladungen erhalten hatten.
Aus dem Königlichen Hofmarschallamte ist dem Bürgermeister Boie zu Bromberg folgendes Schreiben zugegangen:
»Im Anschlusse an mein Schreiben vom 14. d. M. bin ich nun⸗ mehr Allerhöchstem Auftrage gemäß in den Stand gesetzt, die ganz ergebene Mittheilung zu machen, daß des Kaisers und Königs Ma⸗ jestät die Einladung zu der Grundsteinlegung für eine in Bromberg aus Veranlassung der Säkularfeier des Netzedistriktes neu zu gründende Gewerbeschule für den 14. September cr. anzunehmen geruht haben. Auf der an diesem Tage von Marienburg aus nach Berlin statt⸗ findenden Rückreise wollen Se. Majestät in Bromberg zu jenem Be⸗ bufe absteigen; auf wie lange Zeit und zu welcher Stunde dies statt⸗ finden wird, läßt sich gegenwärtig aber noch nicht mit Gewißheit an⸗
eben. Weitere und Fpeenere Mittheilung des seiner Zeit erst noch söhtdegenben genauen Reiseplans bleibt daher ganz ergebenst vor⸗ alten. Berlin, den 20. Juni 1872. Graf Perponcher.⸗
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung sammen. 1““ 8 1“
— Das an den Reichskanzler Präsidenten des Reichstages, wonach
gerichtete Schreiben des ich der Reichstag bei Be⸗ rathung des Gesetzentwurfes über die Rechtsverhält⸗ nisse der Reichsbeamten beschlossen hat, »den Herrn Reichs⸗ kanzler aufzufordern: 1) eine Vorlage zu machen, welche den Beamten an denjenigen Orten, wo eine ungewöhnliche Ueber⸗
det, eine billige Aus⸗ il werden läßt; 2) dem einer Pensionskasse fuͤr die
bürdung mit Kommunalsteuern Kichun aus Reichsmitteln zu
ichstage behufs der Grü Hinterbliebenen verstorbener R. mten eine Gesetzesvorlage zu machen⸗, ist in der Sitzung vom 16. d. M. dem Bundes⸗ rathe v. und von letzterem zur weiteren Veranlassung 8 Reichskanzler⸗Amt abgegeben worden
1256,606,200 Mark ausgeprägt worden.
beschlossen, das vereinsländische Haupt⸗Zollamt zu Lübeck zur ferneren Miterhebung der für privative Rechnung Lübecks erhobenen Abgaben, nämlich der Zuschläge von dem in Lübeck bereiteten Bier zur Braumalzstener und von dem daselbst zum Verbrauch eingeführten zollvereinsländischen Bier zur Teeeenbabsabe. sowie des Lagergeldes für die in der öffentlichen Niederlage zu Lübeck gelagerten Waaren, gegen Einbehaltung eines Verwaltungskostenbeitrages von 5 pCt. der Brutto⸗Einnahme, zu ermächtigen. Der Beitrag soll als außerordentliche Einnahme verrechnet und mit den Ein⸗ und Ausgangsabgaben zur gemeinschaftlichen Theilung gestellt werden. 1 —— Auf den Bericht der Vereins⸗Bevollmächtigten zu Karls⸗ ruhe hat der Bundesrath in der Sitzung vom 16. d. Mts. nach Anhörung des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen beschlossen, sich damit einverstanden zu erklären, daß die für den Veredelungsverkehr Oesterreich und der Schweiz gegenüber gene Bestimmung, nach welcher das Mehrgewicht, welches ehufs der Reparatur “ Gegenstände bei ihrer Wie⸗ zeigen, wenn überhaupt, nur nach dem edegae er
— Der Bundesrath hat in der Sge vom 16. d. Mts
des bei Reparatur verbrauchten Materials zu verzollen ist, nur dann Anwendung zu finden hat, wenn die im Auslande reparirten, beziehungsweise erneuerten Theile eines zur Repa⸗ ratur ausgeführten Gegenstandes mit dem Hauptgegenstand,
zu dem sie gehören, zusammen eingeführt werden.
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Reichs⸗Goldmünzen waren bis zum 1. Juni d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reiches in Zwanzigmark⸗Stücken n der Zeit vom 2. bis 8. Juni d. J. sind ferner in solchen Stücken geprägt in Berlin 4,702,820 Mark, in Hannover 1,597,140 Mark, in Frankfurt a. M. 2,059,020 Mark, in München 966,660 Mark,
in Dresden 1,215,640 Mark, in Stuttgart 577,540 Mark und
in Karlsruhe 250,000 Mark.
Die Gesammtausprägung stellt sich daher bis 8. Juni d. 3.
auf 167,975,020 Mart.
Es liegt in der Absicht der Staatsregierung, künftighin und schon in dem für das Jahr 1873 aufzustellenden Staats⸗ haushalts⸗Etat zu denjenigen bisher aus dem Extra⸗ ordinarium der Verwaltung der direkten Steuern bestrittenen Ausgaben, welche ihrer regelmäßigen Wiederkehr wegen als ordentliche Ausgaben anzusehen und eines etats⸗ mäßigen Voranschlages fähig sind, besondere Fonds in Ansatz zu bringen und somit das Extraordinarium selbst auf solche Ausgaben zu beschränken, welche theils schon bisher nur aus⸗ nahmsweise oder vereinzelt vorgekommen, theils zu unvor⸗ hergesehenen Bedürfnissen bestimmt sind. Zu diesem Zwecke hat der Finanz⸗Minister von den Regierungen bereits mittelst der Cirkularverfügung vom 13. Februar d. J. eine Nachweisung derjenigen bisher auf den gedachten Fonds übernommenen Aus⸗
aben erfordert, welche zum Zwecke der Veranlagung und Er⸗ sebung der Klassen⸗ und Gewerbesteuer nöthig gewesen sind, ür die Zukunft aber von dem fraglichen Fonds abgesetzt und bei den glatsmäßigen Fonds zur Veranlagung und Erhebung dieser beiden Steuern mit in Ansatz - gebracht werden sollen. Nach Aussonderung dieser Kosten wird der bisherige Titel 9 »Sachliche und vermischte Ausgaben«, und zwar Nr. 3 »Son⸗ stige Kosten (Extraordinarium)« vom künftigen Iahre ab in folgende Abtheilungen zerfallen: A. zu nicht fixirten Amtskosten und Bureaubedürfnissen, B. zu Diäten und Fuhrkosten, Stell⸗ vertrekuüngs⸗ und Versetzungskosten, C. zu Erstattungen von
Steuern aus Vorjahren, D. zur Unterhaltung der “ 8
gebäude, E. zu vermischten Ausgaben.
Von diesen Ausgaben sind die unter C. »zu Erstattungen von Steuern aus Vorjahren« schon bisher in den Abschlüßen der Verwaltung der direkten Steuern besonders ersichtlich ge⸗ macht worden, während behufs der Aufstellung des Entwurfs
zum nächsten Etat die unter den übrigen Fonds zu A. B. D.
und E. in Ansatz zu bringenden Ausgaben noch speziell zu veranschlagen sind. Zu diesem Zweck sind die Regierungen veranlaßt worden, eine Nachweisung über die betreffenden Aus⸗ aben in den Jahren 1869—1871 nach Maßgabe eines über⸗ andten Musters aufstellen zu lassen und mit thunlichster Be⸗ schleunigung dem Finanz⸗Minister einzureichen.
— Auf dem hiesigen Bahao der Berlin⸗Potsdam⸗Magde⸗ burger Eisenbahn ist eine Zoll⸗Expedition unter der Bezeich⸗ nung »Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt für auslän⸗ dische Gegenstände, Zoll⸗Expedition am Potsdamer Bahnhofe« errichtet, mit den vollen Befugnissen eines Haupt⸗
Zoll⸗Amtes für den Eisenbahnverkehr ausgestattet worden und am 14. d. Mts. in Wirksamkeit getreten
derts die
Uebergangsperiode der Bar schmückungen des
— Nach der letzten Notiz über die Ausprägung der
Stockwerks um das ganze Gebäude lie b — des neuen Münzgebäudes bildet, ist nach Schadow’'s
dorf abrücken.
— Zu den monumentalen Bauwerken, mit denen König Friedrich Wilhelm III. schon in den ersten Jahren seiner Re⸗ gierung die Residenz der Könige von Feeen schmückte, gehört in erster Reihe das alte Münzgebäude am Werderschen Markte, dessen Abbruch nach Vollendung der neuen König⸗ lichen bevorsteht. Hatte zu Ende des vorigen Jahrhun⸗
unst begonnen, von dem französischen Geschmack
sich mehr und mehr losgusagen, so bildete jene Zeit auch die ikunst mit den überladenen Aus⸗
Zeitalters Ludwigs XIV. zu dem einfach edien Styl griechischer Muster, dessen Anwendung namentlich Schinkels Verdienst ist. as zunächst die örtliche Räumlichkeit betrifft, so stand hier (neben dem Staats⸗Minister Freiherr v. Danckelmannschen, sogenannten Fürstenhause) das im Jahre 1672 von Simonetti erbaute, zur Kommunal⸗Ver⸗ und Gerichtspflege des Werders dienende, sogenannte Werdersche Rathhaus. Die oberen Geschosse in demselben hatte das gleichnamige Gymnasium inne. Nachdem das Rathhaus 1794 abgebrannt war, ließ der König Friedrich Wilhelm III. durch den aus Italien zurückgekehrten Psfelessor Genz (Bruder des K. K. österreichischen Hof⸗Raths Genz) auf jener Stelle ein neues Münzgebäude in großartigem 8 erbauen, und mit der alten Münze in der Unterwasserstraße 2 in Verbindung setzen. Diese wurde im Jahre 1704 hierher verlegt, als der Schlütersche Münzthurm beim Schlosse abgetragen werden mußte. Die Vorderfagade des in Rede stehenden dreistöckigen Bäauwerks besitzt ein vorspringendes Risalit; eine Freitreppe führt zu der Ein⸗
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8 zwei Säulen altdorischer Or N. as Eigen⸗ en
hümliche in der Anlage der Fenster wurde durch besondern weck des Gebäudes bedingt; so namentlich auch des, den
ußern Raum des zweiten und dritten Geschosses einnehmen⸗
den Bogenfensters, welches zur Erhellung der durch den ganzen Raum des Vorsprunges gehenden großen Wendeltreppe dient. Der 116 Fuß lange und 6 Fuß breite Fries aus Sand⸗ stein, welcher unter den halbrunden Fenstern des zweiten und jetzt eine
ngaben von mehreren Künstlern gearbeitet und gehört zu den kunstreichsten Werken dieses Meisters. Die Darstellung zeigt ein sinnvolles Ganze: das Gewinnen und Verarbeiten der Me⸗ talle, insbesondere das Münzen derselben und endlich die An⸗ wendung des Geldes in bildlicher Form, wie durch dasselbe die seeen Künste, namentlich die Baukunst hervorgerufen wer⸗
en. Die Inschrift über der Hauptthür: Fridericus Guilel- mus III. Rex rei monetariae, mineralogicae, architecto- nicae MDCCC. bezieht sich auf die Gegenstände, zu deren Be⸗ arbeitung und Aüsterbagunt das Gebäude ursprünglich be⸗ stimmt war. Denn außer der Münze im Untergeschoß befand sich in dem mittleren das Mineralien⸗Kabinet (damals Eigen⸗ thum des Ober⸗Bergamts), während im dritten Stockwerk die Bureaus des Ober⸗Bau⸗Departements eingerichtet waren.
— Der serbische Ingenieur⸗Major Protitsch ist mit 14
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serbischen Offizieren hier eingetroffen.
— Eine Compagnie des hier garnisonirenden Eisenbahn⸗ Bataillons wird morgen unter Führung ihres Commandeurs, des Hauptmanns Witte, in einer Stärke von 3 Offizieren und ca. 100 Mann zum Bau einer Pferdebahn zwischen den Doͤrfern Marwitz und Hennigsdorf bei Berlin nach Hennigs⸗
Hannover, 24. J Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg reiste gestern Nachmittag nach Celle und kehrte um 9 Uhr Abends von dort zurück, um Nachts die Reise nach Düsseldorf fortzusetzen. 1
— Der General der Infanterie und Commandeur des X. Armee⸗Corps von Voigts⸗Rhetz ist gestern Nacht, von Berlin kommend, hier wieder eingetroffen. 9
Bayern. München, 20. Juni. Der König hat un⸗ term 15. d. M. genehmigt, daß für den Geschäftskreis des Ministeriums des Innern ein besonderes Amtsblatt gegründet werde, welches vom 1. Oktober d. J. an unter der Bezeichnung »Amtsblatt des Königlichen Staats⸗Ministeriums des Innern« im amtlichen Verlage herausgegeben werden wird.
— Der im zeitlichen Ruhestand befindlich gewesene Geh.
Legations⸗Rath F. von Niethammer ist zum außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der schweize⸗ rischen Eidgenossenschaft und am badischen Hofe ernannt.
— Das»Regierungsblatt«Nr. 46 enthält u. A. eine Be⸗ kanntmachung, den Funktionsbezug der funktionirenden Staats⸗ anwalts⸗Substituten betreffend, und eine Bekanntmachung, die eines Amtsblattes des Königlichen Staats⸗Mini⸗ steriums des Innern betreffend. . “
verwitiwete Königin von Preußen ist
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Dresden, 24. Juni. Ihre Majestät die gi gestern Abend 8 Uhr von Sanssouci im Hoflager zu Pillnitz eingetroffen. — Der Minister⸗Resident des Deutschen Reichs bei der argentinischen Republik, Le Maistre (früher Königlich säch⸗ sischer Geschäftsträger in St. Petersburg), ist aus Buenos⸗Ayres hier angekommen.
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S chsen.
WMürttemberg. Stuttgart, 24. Juni. Bei der Ober⸗
Bürgermeisterwahl erhielt Prof. Dr. Hack in Tübingen von 6145 abgegebenen Stimmen 6033. Die übrigen Stimmen zer⸗ splitterten sich auf die beiden anderen Kandidaten. Da Prof. Hack mehr als zwei Drittel der Stimmen rhaltg hat, ist demselben dem Gesetze gemäß von der Regierung die Bestätigung zu ertheilen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 22. Juni⸗ Das »Re biervg8 blat für das Großherzogthum Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach« enthält in Nr. 23 die Konzessionsurkunde nebst Staatsvertrag, Sensekensbevinguneen und Statut der unter dem Namen »Sächsisch⸗Thüringische Eisenbahngesellschaft« zur Ausführung einer Eisenbahn von Wolfsgefährt an der Gera Hichschfer Bahn über Berga, Elsterberg, Plauen bis in die Gegend von Weischlitz an der Koͤni lich sächsischen Staats⸗ eisenbahn gegründeten und in Greiz domizilirenden Aktien⸗
esellschaft; ferner das Gesetz über die Anwendung des für die
errabahn erlassenen Expropriationsgesetzes g die vorge⸗ nannte Bahn. U. 48 — 23. Juni. Die heutige »Weimarische Ztg⸗ enthält eine Ministerial⸗Bekanntmachung, welche auf die in Folge des Gesetzes vom 28. Februar d. J, hetreffend einen Nachtrag zu dem revidirten Gesetze vom 18. März] 9 über die Steuer⸗ verfassung des Großherzogthums, hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens im Großherzogthume eingetretenen mehrfachen
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Aenderungen aufmerksam macht.
Lübeck, 22. Juni. In ihrer heutigen Versammlung trat
die Bürgerschaft dem Antrage auf Errichtung eines größern
monumentalen Erinnerungszeichens an 1870—71 bei, ließ aber unentschieden, ob dies nach dem Vorschlage der Kommission in einem ruhenden Löwen oder einer Säule oder aber nach der Ansicht des Senates in einem Kaiserbrunnen bestehen solle. Man wird zunächst bestimmt formulirte Anträge des Senates abwarter?
Bremen, 24. Juni. Heute traf der Staats⸗Minister, General⸗Lieutenant von Stosch, Chef der Admiralität, mit Be⸗ gleitung hier ein, und stieg in Hillmanns Hotel ab.
— Nach dem Gesetze vom 30. April d. J. tritt im bremi⸗ schen Staate an die Stelle der bisherigen Münzrechnung nach Thalern Gold, Groten und Schwaren mit dem 1. Juli d. J. die IEETöEe auf der Basis von 28 Thalern Gold gleich 93 Mark, die Mark gleich 100 Pfennigen, und gelten von da an als gefetzliches Zahlungsmittel ausschließlich: das
oldene 10 Markstück = 10 Mark, das goldene 20 Markstück = 80 Mark, das silberne 1 Thaler⸗Courant⸗Stück — 3 Mark, das ilberne 2 Thaler⸗Courant⸗Stück = 6 Mark; als Scheidemünzen: das 10 Groschenstück = 1 Mark, das 5 Groschenstück = ½ Mark, das 2 ½ Groschenstück =— 25 Pfennige, 2 Groschen⸗ stück = 20 Pfennige, das 1 Groschenstück —= 10 Pfennige, das 1½ Groschenstück = 5 Pfennige, das 3 Pfennigstück (¼ Groschen) = 2 ⅛ Pfennig, das 2 Pfennigstück (¼8 Groschen) — 2 Pfen⸗ nige, das 1 Pfennigstück (½ Groschen) =— 1 Pfennig. Nie⸗ mand ist verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als: 9 Pfennige in Kupferscheidemünze, 99 Pfennige in Silberscheidemünze, 30 Mark in Fünf⸗ und Zehn⸗Groschenstücken in Zah⸗ lung zu nehmen. — Außerdem werden coursiren: Zehn⸗ Thaler⸗Courant⸗Noten der Bremer Bank =— 30 Mark, die schon jetzt in Umlauf sind, und Hundert⸗Mark⸗Noten der Bremer Bank, die mit dem 1. Juli d. J. zur Ausgabe ge⸗- langen, sowie ferner: Königlich preußische § assenscheine und Noten der Preußischen Bank (1 Thaler — 3 Mark). — Die auf Gold⸗Thaler lautenden Noten der Bremer Bank werden vom 1. Juli d. J. an in Markwährung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung eingelöst, demmach 5 Thaler Gold mit 16 Mark 60 Pfennigen, 10 Thaler Gold mit 33 Mark 21 Pfennigen, 25 Thaler Gold mit 83 Mark 3 Pfennigen, 100 Thaler Gold mit 332 Mark 14 Pfennigen, 1000 Thaler Gold mit 3321 Mark 42 Pfennigen u. s. w. Die Verpflichtung der Bremer Bank zur Einlösung ihrer auf Gold⸗Thaler lauten⸗ den Noten mit 93 Mark für 28 Gold⸗Thaler (entsprechend einem unveränderlichen Courant⸗Course von 110 ¾ pCt.) besteht bis zu einer Einberufung dieser Noten, die indeß nach dem auf den Noten abgedruckten §. 75 des Statuts nur unter Be⸗ stimmung einer Präklusivfrist von wenigstens einem Jahre statthaft ist.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 23. Juni. Einer Bekanntmachung des Ober⸗Prä denten zufolge werden