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86 Uhr an jedem Wochentagg.
Befugnisse beigelegt: 1) Nach §. 38 g. a. O.
üüigen, Güter ihre zoll⸗ resp. steueramtliche Abfertigung unbe⸗ schränkt erhalten werden. V , Die Amtsstunden dieser Abfertigungsstelle dauern Vormittags m Sommerhalbjahr von 7 bis 12 Uhr, im Winterhalbjahr von 8 is 12 Uhr, und Nachmittags während des ganzen Jahres von 2 bis ꝓBVerlinz den 18. Juni 1872227. .— BB Königliches Haupt⸗Steueramt für ausländische Gegenstände.
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Nitchtamtliches.
Preußen. Berlin, 28. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen vorgestern, nach der Rückkehr vom Brunnen, einige höhere Offiziere, . den Vortrag
es Hofmarschalls Grafen Perponcher und es Geh. Hofrathes Bor entgegen, arbeiteten mit dem Obersten v. Albedyll und ertheilten Audienz. Nachmittags fand das Diner, wie dies
uch für künftig bestimmt ist, um 4 Uhr statt. Es hatten zu
demselben Einladung erhalten die Prinzessin Oskar von Schwe⸗
den, die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin, die
Erbprinzessin von Hohenzollern, Prinz Nicolaus von Nassau, der Prinz Heinrich XIX. Reuß, der Feldmarschall Herwarth von Bittenfeld.
Kaiserliche und Königliche Hoheit der
Kvronprinz ist gestern Morgens nach einem kurzen Aufenthalt
auf Schloß Fischbach in Schlesien von dort nach dem Neuen Palais zu Potsdam zurückgekehrt.
— Das Deutsche Strafgesetzbuch hat der Landes⸗ Polizeibehörde gegen verurtheilte Inländer (Deutsche) folgende kann in den
durch das Gesetz vorgesehenen Fällen neben einer Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit von Polizei⸗Aufsicht erkannt werden.
Durch ein solches Erkenntniß erhäͤlt die »höhere Landes⸗Polizei⸗
behörde« die Befugniß, nach Anhörung der Gefängnißverwal⸗
8 tung den Verurtheilten auf die Zeit von höchstens fünf Jahren
unter Polizei⸗Aufsicht zu stellen. 2) Zufolge des K. 362 a. a. O. kann ferner gegen eine nach Maßgabe des §. 361 Nr. 3 bis 8 zur Haft verurtheilte Person zugleich erkannt werden, daß die⸗ elbe nach verbüßter Strafe der »Landes⸗Polizeibehörde« zu überweisen sei. Die Landes⸗Polizeibehörde erhält hierdurch die Befugniß, die verurtheilte Person entweder bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zu gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden. Der Umstand, daß das Strasgeseßbuch darüber, welche »bhöhere Landespolizeibehörde« für die Ergreifung der angege⸗ benen Maßregeln kompetent ist, eine Bestimmung nicht ent⸗ hält, hat bei Ausführung jener Vorschriften zu einem ver⸗ schiedenen Verfahren in den einzelnen Bundesstaaten geführt.
Behufs einheitlicher Regelung der Praxis der verschiedenen Bundesregierungen bei Ausfuͤhrung der qu. Vorschriften ist
daher dem Bundesrathe unter dem 19. März d. J. von dem Reichs⸗
kanzler eine Vorlage gemacht worden. Der in Folge dessen mit der Berichterstattung über diese Angelegenheit beauftragte Ausschuß
für das Justizwesen hat unter dem 11. d. M. bei dem Bundes⸗
rathe beantragt: Derselbe wolle den Wunsch aussprechen, daß die Bundesregierungen im Verhältnisse zu einander bezüglich der Stellung unter Polizei⸗Aufsicht und der Unterbringung eines Verurtheilten in ein Arbeitshaus oder der Verwendung desselben zu gemeinnützigen Arbeiten folgende Seeg; an⸗ nehmen und zur Ausführung bringen: 1) Bezüglich solcher Personen, gegen welche in einem Bundesstaate auf Zulässigkeit von Poltzeiaufsicht erkannt worden ist, kann, falls sie sich in einen anderen Bundesstaat begeben, die Senen unter Polizei⸗ Aufsicht auch von derjenigen Landes⸗Polizeibehörde ausgesprochen werden, in deren Bezirke sie Aufenthalt nehmen. Jede Landes⸗ Polizeibehörde, von welcher die Stellung eines Verurtheilten unter Polizei⸗Aufsicht a eordnet wird, hat hiervon, sofern der⸗ selbe in einem anderen Bundesstaate verurthe lt worden, oder heimathsangehörig ist, oder seinen Aufenthalt hat, jeder der hierbei betheiligten Landes⸗Polijeibcherder des anderen Staates Mittheilung zu machen. 2) Die im §. 362. Absatz 2 und 3 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich erwähnten Befugnisse werden in allen Fällen durch die Landes⸗Polizeibehörde
jenigen Bundesstaates au eübt, in welchem die Verurtheilung
erf ist. Seitens des undesrathes ist diesem Antrage in ee. vom 16. d. M. zugestimmt worden.
— dDer Bundesrath und der Ausschuß desselben Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen ab.
—
Stralsund ist das bereits erwähnte Album ein
getroffen, F die dort festlich aufgenommenen Bevoll“ mächtigten zum Bundesrath und Reichstags⸗Mit⸗ glieder der Stadt haben. Die »Strals. Ztg.“ be⸗
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Der Deckel des Buches ist von blauem Sammet mit einer Randfassung und Spangen von Silber. Auf der Oberseite liegt ein silbernes Band, welches die Worte trägt: »Erinnerung an den 2. Juni 1872. Den für die Bilder bestimmten Blättern geht eine Dedikation vorauf, welche durch mehrere Seiten die autographische Unterschrift der Gäste trägt. Die Widmung ist von der Hand des Präsidenten des obersten
Gerichtshofs von Neumayr aus München, bayerischem Bevoll⸗ mächtigten zum Bundesrathe, geschrieben und lautet folgender-
maßen:
„Uns Allen, die wir dieses Gedenkblatt unterzeichnen, werden 8
die ersten Junitage des Jahres 1872 stets unvergeßlich sein, — zwei herrliche freudenhelle Tage, die wir, entronnen den Seehans des Bundesraths und Reichstags, auf den frischen grünen Wogen der Osisee und an ihren reizenden Gestaden verleben durften. Aber unter den hundert schönen Erinnerungsbildern, die uns diese Tage Präcgelassen haben, kann keines den ebenso herzlichen als glänzenden Empfang überstrahlen, den uns am Schlusse unserer Fahrt die edle Stadt Stralsund in so höchst überraschender Weise bereitet bat. Das war nicht blos ein Fest freundlich⸗gastlicher Be⸗ grüßung, — nein; wir begingen eine Feier von höherer, von nationaler Bedeutung. Es knüpfte sich an diesem Abende einer jener tausend Fäden, die, seit das gesammte Deutschland seine politische
Einigung gefunden hat, nun auch die einzelnen Angehörigen der
deutschen Staaten von Tag zu Tag fester und mit jener neuen freund⸗ lichen Berührung immer fester an einander schließem, die zu dem Bande der nationalen Zusammengehöͤrigkeit das der geistigen und gemüthlichen Einigung fügen und die den Norden und Süden, den sten und Westen des großen deutschen Vaterlandes immer inniger zusammen wachsen lassen in unzertrennlicher Ver⸗ brüderung, nicht nur Staat an Staat und Stamm an Stamm, sondern auch Mann an Mann und Herz an Herz. Jeder aber, der einen neuen Verbindungsfaden solcher Art in sinniger Freundlichkeit schlingen hilft, der verdient den herzlichsten und esten Dank. Und diesen Dank bringen wir aus voller freudiger Brust der gastlichen Stadt Stralsund! Möge sie blühem wachsen und gedeihen in alle Zukunft, altehrwürdig durch den Ruhm ihrer Geschichte und zugleich jugendlich⸗kräftig durch die Segensfülle frisch pulsirenden Verkehrslebens, und mögen ihre lieben Bewohner und Beivohnerinnen stets freundlich unser gedenken, so wie ihr Andenken immerdar lebendig bleiben wird in unserer dankbaren Erinnerung. Berlin, den 13. Juni 1872.⸗ — 1
Die Widmung ist von 57 Herren unterschrieben; photo⸗ graphische Porträts liegen in der Zahl von 58 bei. Ein Be⸗ gleitbrief des Abg. v. Behr⸗Schmoldow verheißt eine Ergänzung der Bildersammlung. h
Das Geschenk soll den Sammlungen im Rathhause ein⸗
verleibt werden. I“ g 2 b S1
— An Stelle des verstorbenen Schriftführers des Vater⸗
ländischen Frauenvereins, Wirklichen Geheimen Raths von
Sydow, ist der Landrath a. D. Dr. Fr iedenthal gewählt
worden. 16“ “
8 88 8 8 . 8 1 1““ “ — Der Sekretär bei der französtschen Gesandtschaft in St. Petersburg, Graf d'Aunay, ist gestern früh aus Paris hier
eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Die Marine Intendantur wird am 1. Oktober d. J. nach Kiel verlegt werden.
— In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten theilte der Vorsitzende mit, daß die Regierung zu Potsdam die Wahl des Stadtraths Zelle zum Stadtsynditus bestätigt habe. Ein Antrag, »den Magistrat zu ersuchen, die betreffende ge⸗
mischte Deputation veranlassen zu wollen, in Erwägung zu
— “
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188 ob, eventuell unter welchen Modalitäten die ganze Ab⸗
uhr⸗Angelegenheit als Kommunalsache zu behandeln sei, und baldigst hierüber zu berichten«⸗, wurde mit der Maßgabe, veventuell anheimzugeben, ob die Abfuhr⸗Angelegenheit fuüͤr einzelne Stadttheile seitens der Kommune in Angriff zu neh⸗ men sei«, dem Magistrat überwiesen.
— Das Direktorium des norddeutschen Ap otheker⸗
vereins und der Ausschuß des süddeutschen haben be⸗
schlossen, eine Gen eralversammlung am 24. bis 26. Sep⸗ tember d. J. in Frankfurt a. M. abzuhalten. Es wird eine Vereinigung des nord⸗ und süddeutschen Avpothekervereins an⸗ unter Berathung der nothwendigen Abänderung der
ereinsstatuten. ö
Hannover, 27. Juni. Der Köni von Dänemark traf auf der Durchreise von Cassel nach Harburg heute Nacht
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auf hiesigem Bahnhofe ein und setzte nach kurzem Aufenthalt
die Reise fort.
— Der Staats⸗ und Finanz⸗Minister von Camphausen ist gestern Mittag hier eingetroffen und im British Hotel ab⸗
gestiegen. S. M. Kanonenboot »Hay⸗ d ist mit der Abrüstung
Bayern. München, 25. Juni. Der Königliche Staats⸗ Minister der Justiz, Dr. Fäustle, hat eine kurzes Urkaubsreise angetreten, wird aber schon im Beginn des nächsten Monats die Geschäfte des Justiz⸗Ministerium wieder übernehmen. 1”. Juni. Der Minister des Innern von Pfeufer, ist gestern Abend aus dem Bade Kreuth hierher zurückgekehrt und hat vom Staats⸗Rath von Schübert sein Portefeuille heute wieder übernommen. 8
— Nachdem nunmehr das Programm der Universitäts⸗ feier in der Hauptsache bekannt geworden, wird, laut Beschluß der heutigen Sitzung des Kollegiums der Gemeindebevollmäch⸗ tigten, die Gemeindevertretung in einer heute Nachmittags zusammentretenden Cumulativ⸗Ausschußsitzung über die Bethei⸗ ligung der Stadtgemeinde an der Feier in Berathung treten.
— Der preußische Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, wel⸗ cher seit vorgestern hier verweilte, hat heute Vormittags Mün⸗
chen wieder verlassen und sich nach Salzburg begeben.
— Im Ministerium des Innern werden morgen die bereits begonnenen Sitzungen Behufs Feststellung des Programms für das mit dem diesjährigen Oktoberfest abzuhaltende land⸗ wirthschaftliche Fest fort esetzt werden.
Sachsen. Dresden, 26. Juni. Dem »Dr. J.« zu⸗ folge werden während der Herbstübungen beim sächsischen Armee⸗Corps keine 1.“ Mandver stattfinden.
Leipzig, 27. Juni. Die Erbprinzessin Antoinette von Anhalt traf gestern Nachmittag von Altenburg hier ein und reiste bald darauf nach Anhalt weiter.
— Der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Abeken ist gestern von Dresden hier angekommen.
Württemberg. Stuttgart, 27. Juni. Durch Ver⸗
fügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens ist angeordnet worden, die von den Landwirthen in Hohenheim nach Maßgabe der Ministerial⸗Verfügungen vom 5. Juli 1867 bezw. vom 22. Juni 1870 erworbenen Diplome, den in .155 der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion erwähnten glaubhaften Zeug⸗ nissen über ausgezeichnete Leistungen in einer eziellen Rich⸗ tung der Wissenschaft ꝛc. gleichzustellen und den Bechabern der⸗ selben bei der Prüfung für den einjährig freiwilligen Dienst vorbehaltlich der Genehmigung des Ober⸗Rekrutirungsraths diejenige Nachsicht zu Theil werden zu lassen, welche nach den Bestimmungen des gedachten Paragraphen zulässig ist. In ähnlicher Weise soll auch den ausgezeichneteren Zöglingen der Ackerbauschulen die Erlangung der Verechtigung zum einjähri⸗ gen freiwilligen Dienst erleichtert werden.
Baden. Karlsruhe, 26. Juni. Das Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. 27 enthält Bekanntmachungen und Verordnungen des Handels⸗Ministeriums: die gebührenfreie Beförderung telegraphischer Depeschen betreffend; die Zustän⸗ digkeiten der Bezirks⸗ und Lokalbeamten der Eisenbahnbetriebs⸗ Verwaltung betreffend.
Lübeck, 26. Juni. In der heutigen Sitzung des Bürger⸗ ausschusses hat die Wahl der Mitglieder für die gemeinsame Kommission des Senats und der Bürgerschaft stattgefunden, welche Vorschläge für die Verbesserung der Beamtengehalte be⸗ arbeiten soll.
Bremen, 26. Juni. In der gestrigen Sitzung der Bür⸗ Perschaft wurde die Revision der Deichordnung berathen.
ie Deputation beantragte, für die neue Deichordnung das Prinzip der Kommunion eichung, wie es im Oldenburgischen bereits durchgeführt ist, den hiesigen Verhältnissen angepaßt, zur Grundlage zu nehmen. Da die bezüglichen Vorarbeiten mehrere Jahre erfordern, so schluß die Deputation für diese Zwischenzeit einige Abänderungen der auf der Pfanddeichung beruhenden Deichordnung von 1850 vor. Endlich beantragte die Deputation als Beirath zu den Arbeiten für die neue Deichordnung einen Sachverständigen heranzuziehen, über dessen Stellung und Gehalt später berichtet werden soll. — Ein Antrag Dr. Adami’s, der im Wesentlichen die Genehmigung der Deputationsanträge wünscht, jedoch thunliche Berücksichti⸗ gung der Anträge der Landwirthschaftskammer für die dem⸗ nächstigen Ausarbeitungen anempfahl und zugleich es für be⸗ denklich erklärte, alle Deiche, welche nicht durch Lassung, Zu⸗ schlagsprotokoll oder bestätigte Verträge als Privateigenthum anerkannt, als öffentliches Eigenthum zu erklären, wie dies die Deputation vorschlage, vielmehr, so weit die Sicherheit des Deichs dies zulasse, das Privateigenthum und das Nutzungs⸗ recht der Deiche ungeschmälert zu lassen, wurde bei der Ab⸗ stimmung angenommen, die Anträge der Kammer für Land⸗ wirthschaft indessen fast sämmtlich abgelehnt.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Juni. Der Kaiser wird zum 1. Juli hier wieder eintreffen. — Bekanntlich, schreibt das »Prg. Abendbl.“«, konnte das
Abgeordnetenhaus am 19. d. M. noch nicht offiziell ver⸗
MNiederlande. Luxemburg, 27. Juni. (W. T. B.)
erklärt. Großbritannien und I
ßbritat ind Irland. London, 26. Juni. Ihre Majestät die Fangn präsidirte gestern auf Saübh
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tagt werden, weil man den Beschlüssen de Herrenhauses in der Landwehrfrage nicht vorgreifen wollte und konnte. Hätte das Oberhaus die Vorlage des Abgeordnetenhauses z. B. nicht angenommen, so wären neuerliche Verhandlungen nothwendig
eworden, doch ist dieser Fall in Folge der Intervention der
egierung nicht ö Die . erfolgte also still⸗ schweigend, und erst nach Schluß der eston versendete Herr von Hopfen an die Mitglieder eine Zuschrift, worin er den⸗ selben mittheilt, daß in Folge Allerhöchster Anordnung Sr. Kaiserlichen und Königlichen apostolischen Majestät der Reichs⸗ rath vom 23. d. M. an vertagt worden ist. 8e.
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Agram, 27. Juni. In der. heutigen Sitzung des Land⸗ tages wurde Mazuranic zum Präsidenten, Zivkovic und Peker Horwath zu Vize⸗Präsidenten einstimmig gewählt. Ma⸗ zuranic bezeichnete alsdann in seiner Antrittsrede die einstim⸗ mig erfolgte Wahl als ein Unterpfand der Versöhnung unter
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den Parteien.
Schweiz. Genf, 27. Juni. Das Schiedsgericht trat heute zu einer Sitzung zusammen; die nächste Si ist 1 . 5 8 1 1 “ “ 8 ö“ 8
auf morgen anberaumtm. 1u“
In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde der Eisenbahnvertrag mit Deutschland einstimmig nach kurzer
Debatte genehmigt. Die Session wurde darauf fuͤr geschlo
Windsor einem geheimen Rath, bei welchem der Herzo von Argyll für Indien), der Marquis von Fenchgion Handel Minister), Viscount Sydney (Oberst⸗Kämmerer) und Herr Forster (Chef des Unterrichtswesens) zugegen waren.
— Der türkische Botschafter, Musurus Pascha, gab gestern, zur Feier des Jahrestages der Thronbesteigung des Sultans, ein glänzendes Bankett.
EEE11ö1 Im Oberhause wurde durch Lord Gran⸗ ville heute angekündigt, daß die Schiedsrichter in Genf am 19. d. erklärt hätten, wie sie, und zwar ein Jeder für sich wie auch in gemeinsamer Berathung, nach sorgfältiger Prüfung der von Amerika vorgelegten Argumente zu dem Schluß ge⸗ 8 seien, daß die indirekten Schadenansprüche eine nach völ errechtlichen Prinzipien aufrecht zu erhaltende Grundlage für Feststellung einer Schadenersatzpflicht nicht bildeten und deshalb von der Beurtheilung durch das Schieds⸗
erichts⸗Tribunal selbst in dem Falle hätten ausgeschlossen
leiben müssen, wenn zwischen den beiderseitigen Regie⸗ rungen eine Verschiedenheit der Ansichten daruͤber nicht hervorgetreten sein sollte. Am vorigen Dienstag habe Amerika darauf dem Schiedsgerichte anzeigen lassen, aß es nicht län⸗ ger auf den indirekten Schadenansprüchen bestehe, und daß von jeder Rücksichtnahme auf dieselben abgesehen werden könne.
Lord Tenterdon werde den Antrag auf eine längere Vertagung des Schiedsgerichts noch heute zurückziehen, wenn Amerika jene Erklärung von der Zurücknahme der indirekten Schaben⸗ 8 ansprüche bei dem Genfer Schiedsgerichte formell ratifizire. Lord Granville schloß seine Erklärung mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß die Beziehungen der beiden Nationen zu einan⸗ der durch die Aufrechterhaltung des Vertrages von Washing⸗ ton sich kräftigen und immer fester Ftenken würden. 1 — Nach Mittheilung der aus Genf eingegangenen Nach⸗ richten, bemerkte Gladstone im Unterhause, werde das Schieds gericht jetzt wahrscheinlich die regelmäßigen Sitzungen noch einig Zeit vertagen, um zunächst die Denkschriften beider Regierun⸗ gen im Einzelnen zu berathen. Auf eine Anfrage Disraeli’'s erklärte der Premierminister, unzweifelhaft werde Amerika später nicht das Recht haben, die indirekten Schadenansprüche auf Basis des Washingtoner Vertrages wieder aufzunehmen der Vertrag 8 vielmehr jetzt das wirksamste Verhinderungs mittel gegen die Erneuerung solcher Ansprüche. Weiter führte dann Gladstone aus, daß alle anderen Verhandlungen, welche auf Basis des Washingtoner Vertrages zu en seien, jetzt so geführt werden würden, wie wenn die indirekten Ansprüche nie vorgelegen hätten. — Bezüglich der Stellung der Regierung zu der von dem Oberhause mit verschiedenen Aenderungen an⸗ genommenen Ballotbill erklärte Gladstone, daß die Regierung verschiedene dieser Aenderungen, welche besonders wichtig seien, nicht acceptiren könne, wenn auch die Bill in Folge dessen nicht zu Stande käme.
Que beck, 25. Juni. Lord Dufferin (der neue General⸗ Gouverneur von Canada) kam heute hier an und wurde von General Doyle, Sir John M' Donald und anderen Ministern empfangen. Die Einwohnerschaft der alten Hauptstadt bewill⸗ “ warm. Heute Nachmittag findet seine Vereidi⸗
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