1872 / 152 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Jul 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

Dem Vize⸗Präsidenten des Obergerichts zu Osnabrück, Obergerichts⸗Vize⸗Direktor Dr. jur. W egerka mp, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Schulrektor Hielscher zu Posen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Ortsrichter Gottlieb Polenz zu Iserbecka, Kreis Witten⸗ berg, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Schiffs⸗Steuer⸗ mann Friedrich Ancker und dem Kaufmann Ernst Ancker, beide zu Ruß, Kreis Heydekrug, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Major und Bataillons⸗Commandeur von Stein im 1. Posenschen Infanterie⸗Regiment Nr. 18 und dem Seconde⸗ Lieutenant Wirth im Litthauischen Ulanen⸗Regiment Nr. 12 die Erlaubniß zur Anlegung der folgenden ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar dem Erste⸗ ren der Schwerter zum Fürstlich reußischen Ehrenkreuz zweiter Klasse, dem Letzteren der Ritter⸗Insignien zweiter Klasse mit des Herzoglich anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären.

Vom 23. Juni 1872.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen

Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden: von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen: der Oberst v. Hartmann, vom Kriegs⸗Ministerium, für die Dauer der Abwesenheit des Gencrals à la suite, General⸗Majors von Stiehle, von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont: an Stelle des Landes⸗Direktors von Flottwell, der Landes⸗Direktor von Sommerfeld. Berlin, den 23. Juni 1872. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

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G Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die bisherigen Landräthe von Schlechtendal in Merse⸗ burg und Parey in Breslau, den bisherigen Staatsanwalt Anders in Breslau, ferner die Regierungs⸗Assessoren Stein⸗ haus in Arnsberg, Metz in Cöslin, Michaelis zur Zeit in Berlin, Forst in Trier, Stampe in Stettin, Reuscher in Magdeburg, Jähnigen in Breslau, Bauckhage in Marienwerder, Graf von der Schulenburg in Potsdam, Freiherr von Patow in Königsberg, Fischer in Breslau, Grahn in Clausthal, Steilberg in Düsseldorf, Haarland in Marienwerder, Stumpf in Wiesbaden, Bode in Liegnitz, den Kreisgerichts⸗Rath Wolffel in Birn⸗ baum, und die Regierungs⸗Assessoren von Meyeren in

Posen, Girh in Breslau, Meitzen z. N. in Berlin, Bött⸗

cher in Trier, Kober in Potsdam, Bühling in Berlin, Jacobson in Frankfurt a. O. und Biedenweg in Hanno⸗ ver zu Regierungs⸗Räthen; so wie

Den Regierungs⸗Assessor Borchert zum Landrathe des Kreises Bitburg zu ernennen;

Den Bürgermeister Fritsche zu Bernburg, in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Guben getroffenen Wahl, als Bürgermeister der Stadt Guben für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer; und

Den zeitigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Sprem⸗ berg, Kaufmann Jäckel, in diesem Amte, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wie⸗ derwahl, für eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer zu be⸗ stätigen. 8

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Se. Königliche Hoheit der 1 Albrecht voln Preußen hat Sich heute früh nach Albrechtsberg bei Dresden begeben.

Versin 1. Jult. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗

Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern Abend

von Marienbad hier eingetroffen, im Königlichen Schlosse ab⸗ gestiegen und heute nach Schwerin weiter gereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Eisenbahn⸗Direktor Dr. jur. Hermann Frölich, bisheriges Mitglied der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn, ist in gleicher Eigenschaft zur König⸗ lichen Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn versetzt worden.

Die bisherigen Königlichen Kreis⸗Baumeister Grun in Stallupönen und Noering in Tilsit sind zu Königlichen Bau⸗ Inspektoren ernannt worden.

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rmaHrximkRemanmürnnn Kzn.

inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8— Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der ordentliche Lehrer Dr. Leo Ladislaus Wituski am Marien⸗Gymnasium in Posen ist zum Oberlehrer beför⸗ dert worden.

Der seither mit der kommissarischen Verwaltung der Kreis⸗

Thierarzt⸗Stelle des Kreises Eupen betraute Thierarzt Strecker ist definitiv zum Kreis⸗Thierarzt des Kreises Eupen ernannt worden. Es sind in neuester Zeit schwach eingesalzene Speckseiten aus Amerika über Bremen importirt und nach einer nach⸗ träglichen Räucherung in den Handel gebracht worden. Durch die mikroskopische Untersuchung ist in denselben eine große Anzahl von Trichinen, welche theilweise noch in lebendem Zustande waren, nachgewiesen worden.

Die Königliche Regierung ꝛc. wird hiervon in Kenntniß gesetzt mit der Veranlassung, die betreffenden Polizei⸗Behörden mit einer diesfälligen Anweisung zu versehen, das Publikum vor dem Ankauf und Genuß solcher Speckseiten zu warnen und die Verkäufer derselben auf §. 367 Nr. 7 des Strafgesetz⸗ buchs hinzuweisen. 11“ 8

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Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. In Vertretung: Dr. Achenbach. An sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien und das Königliche Polizei⸗ Präsidium hier.

8 Dis bern ehhl ze . MNachdem bereits durch Bekanntmachung des Reichskanzler⸗ Amtes vom 19. d. Mts. die Urheber derjenigen Entwürfe für das bäude des Deutschen Reiches, welchen ein Preis nicht zu Theil geworden, zur dholung derselben aufge⸗

fordert sind, sieht sich nun auch das unterzeichnete Direktorium

veranlaßt, diese Aufforderung zu wiederholen, da dringend er⸗ forderlich ist, daß die Säle, in welchen die Ausstellung statt⸗ gefunden hat, baldigst geräumt werden. ““

Berlin, am 29. Juni 1872.

Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe. Finanz⸗Ministerium.

Die Ziehung der 1. Klasse 146. Königl. Klassen⸗Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung am 3. Juli d. J., früh 7 Uhr, ihren Anfang nehmen. Das Einzählen der sämmtlichen 95,000 Loose⸗Nummern nebst den 4000 Gewinnen gedachter 1. Klasse wird morgen Nachmittag 2 Uhr durch die Königlichen Ziehungskommissarien im Beisein der dazu besonders auf⸗ geforderten Lotterie⸗Einnehmer Herren Hemptenmacher, Aron und Bohne von hier öffentlich im Ziehungssaale des Lotterie⸗ gebäudes stattfinden.

Berlin, den 1. Juli 1872. G

Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Fesgbreis. Se. Excellenz der Erste Präsident des Kam⸗

mergerichts, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Strampff, nach der Schweiz;

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Di⸗ rektor der Handels⸗ und Gewerbe⸗Abtheilung des Handels⸗ Ministeriums, Moser, nach Bad Landeck.

Der Ministerial⸗Direktor und Ober⸗Land⸗Forstmeister von Hagen, nach dem Harz.

Der Präsident der Justiz⸗Prüfungs⸗Kommission, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Friedherg nach Ems.

Richtamtliches. vDventsches is ch.

Preußen. Berlin, 1. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern Vormittags 9 Uhr von Ems nach Coblenz, wohnten daselbst auf dem Parade⸗ platze der feierlichen Dekoration der Fahnen des 4. Garde⸗Gre⸗ nadier⸗Regiments (Königin) mit dem Eisernen Kreuze, dem Gottesdienste und der Parade bei und kehrten Nachmit⸗ tags 1 Uhr 5 Minuten nach Ems zurück.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte Pfferg dem Gottesdienste und der Einführung des vierten om⸗Geistlichen im Dome bei, und besichtigte, nach kurzem Verweilen im Palais, das Augusta⸗Hospital. Ihre Majestät beehrte die Herzogin von Ratibor mitz Allerhoöͤchstihrem Be⸗ suche und erschien in der großen Pflanzen⸗Ausstellung, um unter Leitung des Vorstandes dieselbe zu besichtigen. Zum Diner kehrte die Kaiserin nach Schloß Babelsberg zurück, wo⸗ sash sich die Landgräfin von Hessen bei Ihrer Majestät ver⸗ abschiedete.

Ihre Majestät die verwittwete Königin ist am

26. v. M. Abends 6 ¾ Uhr mit Separatzug über egensburg

und Passau in Salzburg angekommen, wurde auf dem Bahn⸗

hofe von den Erzherzogen Franz Karl und Ludwig Victor, so⸗ 8 4

wie vom Erzherzoge Karl Ludwig in preußischer Obersten⸗ Uniform empfangen und in die Residenz geleitet, wo Aller⸗ eg elbe einen mehrtägigen Aufenthalt nimmt. Im Ge⸗ olge Ihrer Majestät der Königin befinden sich der Kammerherr Graf Lüttichau und die Hofdame Gräfin Hacke.

Se. Königliche Hobeit der Prinz Carl empfing vorgestern zur Feier Höchstseines Geburtstages auf Schloß Glinike die Gratulationen Ihrer Majestät der Käiserin und Königin, Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kron⸗

rinzen und der Kronprinzessin und der übrigen hier anwesen⸗ ten Mitglieder der Königlichen Familie. Aus Ems, Schloß Fischbach, Wildbad ꝛc. waren zahlreiche Glückwunsch⸗Telegramme eingelaufen. Nachmittags fand zur Feier des Tages auf Schloß Glinike Familien⸗ und Marschallstafel statt.

In der Sitzung des Bundesraths am 28. v Mts., in welcher der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz führte, kamen folgende Gegenstände zur Berathung: a) Bildung einer Kommission für die Vorberathung der Frage wegen Aufhebung der Salzsteuer, b) der Entwurf einer Schiffs⸗Vermessungs⸗ Ordnung, c) die Veranstaltung von Viehzählungen im Deut schen Reiche, d) die Kosten der Erhebung und Verwaltung der Zölle, e) die Vereinfachung der Zollverwaltungskosten⸗Liqui⸗ dation und die Erhöhung der Bauschsummen⸗Vergütung, f) die Gewährleistung beim Viehhandel, g) die Veröffentlichung der Verhandlungen des Bundesraths und der Anfangstermin für die Reichstagssessionen, h) Anträge, betreffend die Se und Abänderung der Bekanntmachung über die Prüfung der⸗„Aerzte.

In der vorgestrigen Sitzung des Bundesraths, unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Delbrück, kamen folgende Gegenstände zur Berathung: a) Vorschläge des Präsidiums, betreffend die Ausprägung von Goldmünzen, b) die Ausfüh⸗ rung des isseies über die französische Kriegskosten⸗Entschädi⸗ gung, c) die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze wegen Erhebung der Brausteuer, d) die eiserner Materialien zum Bau der Elbbrücke bei Dömitz, e) Petitionen wegen Er⸗ höͤhung des Sebehee für raffinirten Zucker, f) die Vorlage, betreffend die Zollbefreiung der Kriegsbeute⸗Gegenstände, g) eine Petition wegen Erhebung von Sublevationssteuer für Mili⸗ tärquartiere in Berlin, h) eine Petition wegen Gleichstellung der Besteuerung des Bieres, i) Beschwerden wegen Justizver⸗ weigerung im Großherzogthum Mecklenburg, k) der Abschluß eines Uebereinkommens mit Belgien wegen gegenseitiger Zu⸗ lassung von Medizinalpersonen im Grenzgebiet, 1) die Vorlage für Elsaß⸗Lothringen, betreffend den Gesetzentwurf wegen der Umzugskosten der Civilbeamten bei Versetzungen, m) die Vor⸗ lage für Elsaß⸗Lothringen, betreffend den Gesetzentwurf wegen der Steuerfreiheit des verzollten ausländischen Weins ꝛc.

Das an den Reichskanzler gerichtete Schreiben des Prä⸗ sidenten des Reichstages, wonach der Reichstag beschlossen hat, eine Petition der Danziger Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft, be⸗ treffend Aufhebung des Eingangszolls auf Roh⸗, Walz⸗ und Bruch⸗Eisen, dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, bei der nächsten Zolltarif⸗Revision auf die Auf⸗ hebung resp. Ermäßigung der Eisenzölle Bedacht zu nehmen, ist in der Sitzung vom 21. v. M. dem Bundesrathe vorgelegt worden. hat beschlossen, die Vorlage dem Reichskanzler⸗ ncn zur Erwägung bei eintretender Tarifrevision zu über⸗ weisen.

Auf die Vorlage des Präsidiums, betreffend die Ab⸗ änderung einiger Bestimmungen des Eisenbahnbetriebs⸗Regle⸗ ments, hat der Bundesrath in der Fißung am 21. v. M. nach Anhörung des Ausschusses für Eisenbahnen, Post und Tele⸗ graphen folgenden Beschluß gefaßt:

Das Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands, wie es nach dem Beschlusse vom 8. Dezember v. J. lautet, wird in nachstehenden Punkten abgeändert: 1) In Abschnitt B. §. 3 II. A. wird dem Verzeichnisse der bedingungsweise zum Transport zu elassenen Gegenstände hinzugefuüͤgt: »I17) Holz⸗ mehl.« Da iernnn folgende Alinea beginnt mit den Wor⸗ ten: »Alle unter 1 bis 17 genannten Gegenstände ꝛc.« 2) Ebendaselbst wird die Bemerkung zu Nr. 15 durch folgende ersetzt: »Kienruß wird nur in kleinen, in dauerhafte Körbe ver⸗ packten Tönnchen oder in Gefäßen, welche inwendig mit in Wasserglas getränktem Papier verklebt sind, zur Beförderun zugelassen.« 3) Ebendaselbst ist nach der Bemerkung zu Nr. 1 hinzuzufügen: »Zu Nr. 17. Holzmehl wird nur in offenem

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Wagen und unter guter Bedeckung befördert.«

Die Deutsche Reichs⸗Telegraphen⸗Verwaltung hatte angeordnet, daß der in Rom am 14. Januar d. J. ab⸗ geschlossene internationale Telegraphenvertrag im französischen Text und in deutscher veö. gedruckt wurde. Der Ah⸗ druck nun soll den selbständigen und de jenigen anderen Stationen, welche vielen Verkehr nach dem Auslande haben, ugesendet werden. Gleichzeitig werden diese aufgefordert wer⸗ en, sich mit den Bestimmungen des Vertrages und des Regle⸗ ments zu demselben, welche vom 1. Juli d. J. ab nicht allein für den internationalen Verkehr in Ausführung kommen, son⸗ dern auch mit geringen Abweichungen für den internen be⸗ ee für den Verkehr innerhalb des Deutschen Reiches maßgebend sein werden, genau vertraut zu machen.

Die heut in Kraft tretende DTelegraphen

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ordnung für das Deutsche Reich, welche am 21. Juni