1872 / 153 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jul 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung. Von den in Gemäßheit der Allerhöchsten Privilegii vom 21. Ok⸗

tober 1868 ausgegebenen Glogauer Kreisobliga⸗

tionen sind für die diesjährige Tilgungsrate ausgeloost ö D. Nr. 59 à 100 » » E. Nr. 93 à 50 Summa 650 Thlr. 1 Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben mit den zugehörigen Coupons und Talons bei der Kreis⸗ Kommunalkasse hierselbst (Langestraße Nr. 48) am 2. Januar 1873 einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen. Die Verzinsung hört mit ultimo Dezember d. J. auf. Der Betrag fehlender Coupons wird von Kapital abgezogen. den 18. Juni 1872 (3850) 8 Der Königliche Landrath. b

von Jagwitz.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreis⸗Thierarztstellen der Kreise Goldap und Ragnit, etztere mit dem Wohnsitze des Inhabers in dem mit einer Apotheke versehenen Kirchorte Kraupischken, sind vakant. Qualificirte Bewer⸗ ber werden aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Fähigkeitszeug⸗ nisse innerhalb 8 Wochen bei uns zu melden. Mit jeder dieser Stellen st ein Jahrgehalt von 200 Thlr. aus Staatsfonds verbunden. 3

Gumbinnen, den 24. Juni 1872.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

M. 826]

Am hiesigen Stadt⸗Gymnasium ist durch Einrichtung der Prima zu Ostern k. X die mit einem jährlichen Gehalte von 1300 Thlr. dotirte Stelle des zweiten Oberlehrers zu besetzen. Wir ersuchen Philologen, welche die Fakultas in den alten Sprachen für die oberen Klassen besitzen, sich um diese Stelle bis zum 1. August d. J., unter Einreichung ihrer Zeugnisse, bei uns zu bewerben. 1

Stettin, den 25. Juni 1872.

Der Magistrat.

11883 Ordentliche General⸗Versammlung dder Aktien⸗Gesellschaft „Tubalkain““ fuͤr Bergbau⸗ und Huͤttenbetrieb zu Remagen, Regierungsbez. Coblenz.

.

Mit Bez. auf Tit. II. §. 24 des Statuts beehren wir uns, di Herren Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung auf

Samstag, den 20. Juli a. c.,

im Geschäftslokale in Nemagen, Morgens 9 Uhr,

b 1 S 1 thurn Eröffne ei Solo nnn

4000 Fuss über Meer. Prachtvolle Rundsicht auf die ganze Alpenkette, Süntis bis Monthianc. Unbeschwer- liche nähere und weitere Spaziergünge und Waldpartien. Comfortable Einrichtung. Haugarzt zur Ver⸗ fügung. Kuh- und Ziegenmolken. Damen- und Lese-Salon, Billard; Telegraph. Tägliche Ver- bindung mit der Post und Eisenbahn Solothurn. Im Mai, Juni, September ermässigte Pensionspreise.

Wagen nach dem Weissenstein im Gasthof zur Krone und am Bahnhof. (M. 1265) J. Gschwind.

Eröffnot 1. Mal.

27 * 20 2 —⸗ Königliches Soolbad Elmen (Salze). v“ Eisenbahn⸗Station Schönebeck bei Magdeburg.) . Die Saison des Königlichen Spolbades Elmen, welches sich durch die günstigsten Heilresu heiten, Skropheln, Rheumatismus, Gicht, Nervenleiden ꝛc. auszeichnet, währt

vom 15. Mai bis 15. September.

ö““ 1“

Außer den aus der hiesigen starken Soole und den Brom⸗reichen Mutterlaugen in wesentlich vermehrten und mit allem Komfort ausgestatteten Kabinets bereiteten Bädern, werden Sooldunst⸗, russische, kalte Soolschwimmbäder (letztere in einem 100 Kubikmeter Soole enthaltenden, mit hohem Soolsturz versehenen Schwimmbassin) und alle Sorten künstlich bereiteter Bäder gegeben, sowie alle gebräuchlichen natürlichen und künstlichen Mineralwässer in der Trinkhalle verabreicht.

Die Promenade an dem Meile langen, mit Parkanlagen umgebenen, die gesundeste Luft ausströmenden Gradirwerke, ist von be⸗ sonders geeftigen Einflusse I die G üseie 8 Die beiden neu und eclegant eingerichteten Badehotels, eine neu angelegte Villen⸗Kolonie der Westend⸗Gesellschaft, sowie zahlrei Pripatbesitzungen bieten die bequemste Urercunft. 1 8 3 CC“ .

rgebenst einzuladen. 8 Tagesordnung. 2) Geschäftsbericht für das abgelaufene Jahr 1871. b) Wahl eines Vorstandsmitgliedes lauk §. 38 des Statuts. c) wegen Verwendung des pr. 1871 erzielten Rein⸗ gewinns. 1“ d) Decharge⸗Ertheilung des Verwaltungsrathes.

magen, im Juni 1872. Der Verwaltungsrath.

Monats⸗Uebersicht

der

Coͤlnischen Privat⸗Bank. Activa.

Gee s Geld. 1““ Thlr. Kassen⸗Anweisungen und Noten der Preußischen Bank » Wechselbestände... F“ LombardbestäneüF S. .... 8 Diverse Forderungen und Immobilien.... ....

assiva. Banlnoten im Umlauf ... ... .. . IEFhl Guthaben von Privatpersonen mit Einschluß des Giro⸗Verkehres ö““ 5. Verzinsliche Depositen⸗Kapitalien: mit zweimonatlicher Kündigungsfrist Thlr. 17,500 mit dreimonatlicher Kündigungsfrist. » 1,492,500 Cöln, den 29. Juni 1872. G Die Direktion.

1“

1“

338,500 19,500

999,000 97,500

Ausweis

der 1 Oldenburgischen Landesbank 8 per 30. Juni 1872. 8

175,783. 6. 686,577. 4. 216,958. 18. 5,746. 27. 845,649. 21. 73,355.

300,000. 10,219. Thlr. 2,344,289. Realisationsfond des Staatspapiergeldes: baar Ihr. 670,090. —— —. 86 Wechsel . „» 1,074,986. 11. 10. . 330,492. 26. —.

[20888

Kassebestand Wechsel

Diskontirte verlooste Effekten

Konto-Korrent-Saldo

Lombard-Darlehen 1

Nicht eingeforderte 60 % des Aktien- kapitals

Diverse

. 2,075,479. TI. 2,719708.

Aktienkapital Thlr. 500,000

Depositen: 1u“

egierungsgelder

und Guthaben 8 2 8

öffentl. Kassen Thlr. 455,156. 25. 6.

Einlagen von 8 1 402 798. 10. 11.

1,857,955.

9,352. FTIr. 219,768. 2 b22000,000.

servefond.. Diverse

Status am 29. Juni 1872.

8 Actlva. Dass EEE“ Ct.-Mrk. Wechsel-Bestand Darlehne gegen Unterpfannnld . . Fonds und Aktien Auswärtige und hiesige Debitores Passiva. Aktien-Kapitaal. 1“ Ct. Mrk. 1,250,000.

67,1 85. 790,889. 1,000. 391,624. 643,724.

Verzinsliche Depositen E“ 572,238. Accepte gegen Unterpfand 8* 38,04

Auskunft über Wohnungen, Taxpen, Pensionen sür Kinder ꝛc. ertheilt die Königliche Bad Inspektion Schönebeck, im März 1877.¼. 1“

g. d. Zugerberg bei Zug (Schweiz). Gröffnnung Mitte Mair.

1 1 ½ Stunden ob Zug, 3000 Fuß über Meer prachtvolle Fernsicht, Rigi, Hochalpen, Jurakette, Albis ꝛc. Milde Voralpenluft, Parkanlagen, Fichtenwälder, reizende Promenaden, komfortable Einrichtung 88 100 Kurgäste, Damen⸗ 8 saal, Piano im Salon, Billard, Restauration, große Trinkhalle, frische Kuh⸗ und Ziegenmilch, Molken und 8 Rminexnalrwasser, Douchen, kalte und warme Bäder, Wagen und Tragsessel für weiteren Transport. Aufmerksame Bedienung, billige Preise. Praspeft deutsch und französisch, stehen zu Diensten.

Zug, im Mai 1872. Hochachtungsvoll zeichnet

P. s. Titl. Herrschaft den ge⸗ der Verwaltungsrath Schönfels. b „3, Titl. Herrschaften werden gebeten, ihre Ankunft in Zug Tags vorher genau zu melden, damit sie mit unserem eigenen F. ke abgeholt werden können. 1 Iiiß et 9 3 8 si

Thüringische Eisenbahn.

Die Herren Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in den §§. 23 ff. des

Gesellschaftsstatuts zu der am 1 22. Junli d. J., Mittags 12 Uhr, 8 le des Stadthauses zu Weimar stattsindeneen ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Gegenstaͤnde der Tagesordnung sind: 1) Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren Banquier Stürke zu Erfurt, 1 Appellationsgerichts⸗Präsident von Egloffstein zu Eisenach, 6“ Banquier Röder zu Leipzig ²) Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1871, welcher vom 8. Juli cr. ab bei allen Billet⸗Expeditionen der Bahn zu haben ist. 3) Anträge zweier Aktionäre auf Restituirung der Konventionalstrafen für verspätete Einzahlungen auf Stammaktien Littr. C. 4) Antrag eines Aktionärs, die Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Gotha und Saalfeld via Arnstadt betreffend. 5) Antrag eines Aktionärs auf Abänderung und resp. Ergänzung der Bestimmungen in den §§. 23 und 27 des Gesellschaftsstatuts. Zeder Aktionär, der an der Generalversammlung Theil nehmen will, hat sich nach Maßgabe des §. 27 des Statuts und resp. des §. 9 des Statutennachtrages bezüglich der Gotha⸗Leinefelder Bahn acht Tage vorher, also bis einschließlich den 14. Juli cr. als Besitzer von 5 E““ 1 88 Littr. B. während der Geschäftsstunden, Vormittags von 9—12 und Nach⸗ mittags von 3—6 Uhr, entweder durch deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Vorzei bei 5 entsprechende Bescheinigung zu legitimiren. 1 8 1 Pottetzuns bei unserer Haupttasse dier gegen Gegen die Hinterlegungs⸗ und Anmeldebescheinigungen mit den Anmeldebescheinigungen sind die angemeldeten Aktien selbst am Sns eöb wieder vorzuzeigen weder von dem Legitimations⸗Bureau die Karten zum Eintritt in das Versammlungslokal verabfolgt werden. Die hinterlegten Aktien sind alsbald nach 8 b des Wahl⸗ und Sti cht d Zur Ausübung des Wahl⸗ un immuchts in der bevorstehenden Generalversammlung sind nur die le itimirt 8 alten Stammaktien nicht auch die der Aktim Littr. B. befugt, weshalb auch nur den Erngr . gegen Vorwess der Steheeehet 2n Anmeldebescheinigung freie Fahrt nach dem Versanmlungsort und zurück gewährt wird. Welche Züge hierzu benutzt werden dürfen, wird durch besondere Änschläge auf den Stationen bekannt gemacht werden. Dritte Personen können nur dann die Legtimation für Aktionäre und denen Vertretung in der Generalversammlung auf Grund schriftlicher Vollmacht übernehmen, wenn sie sebst Aktionäre sind und resp. sich als solche legitimiren.

Erfurt, den 27. Juni 1872. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft

[2067]

8

der Generalversammlung gegen Rückgabe der Hinterlegungsscheine von der Hauptkasse

1““ 8 ““

(

(Schweiz.) tasthof zur Krone. Schweiz.)

Comfortable Zimmer, Terrasse mit schiner Aussicht. Angenehme und s Sfl ;

1 2. ner Aussicht. 2 ehr lohnende Ausflüge auf die umlie-

enden, nur eine Stunde entfernten Berge nit herrlicher Fernsicht auf die Tyroler-, Glarner- und Schwyzerberge. mnibus am Bahnhof. Elegante Equipagen im Haus. Prompte Bedienung, bescheidene Preise. Ausgezeichnete Forellen. J. Lichtensteiger z. Krone. 8

ben

„Ausweislich dieses Tarifes wird bei der Frachtbere nung für Güter, abgesehen von den für bestimmte ö“ Galer zur Anwendung kommenden Spezialtarifen und von einigen, einer besonderen Frachtberechnung unterliegenden Transportartikeln, eine Uüterscheidung nach Gattung der Güter nicht gemacht, vielmehr ledig⸗ lich unterschieden nach Eilgut, Stückgut und Wagenladungen und be⸗ züglich der letzteren in bedeckten und offenen Wagen.

1 ETb“ Fisch see der Wagfnladungsklassen A. G . det lediglich das tha iche Verhältniß der Verlad in bedeckten oder offenen Wagen. 1g Die Vorschrift des Betriebs⸗Reglements, wonach der Inhalt der Kolli in dem Frachtbriefe speziell, der Natur des Gutes entsprechend, benannt sein muß, findet auch Anwendung, wenn verschiedene Güter als Wagenladung aufgegeben werden.

„Sofern nicht eine anderweite Expeditionsweise in dem Fracht⸗ briefe ausdrücklich vorgeschriehen ist, wird angenommen, daß der Ver⸗ 1 v an hasg en 18 61 8 direkte Fphedition nach Maß⸗

abe des obigen Tarifs erfolgt. Nachgängige Rek 9 1c bernetcens f g bgängig lamationen S

Berlin, den 24. Juni 1872. 8 Für die Verwaltungen des Nordwestdeutschen Eisenbahn⸗ Verbandes:

Das Direktorium der Berlin⸗Potsdam⸗Magde⸗ burger Eisenbahngesellschaft. .

8 82

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, uͤß an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Otto Reps Herr A. Oppemann zum Nendanten unserer Bank ernannt worden ist. .

Magdeburg, den 1. Juli 1872.

Die Direktion. de la Croix.

[2087]

Nordwestdentscher Eisenbahn⸗Arband. Bekanntmachung.

Vom 1. Juli d. J. an findet im Nordwestdeutschr Verbande direkte Beförderung von Gütern, Fahrzeugen, lebenderThieren und Leichen nach und von Stationen der Beenbahnen in Elsc⸗Lothrin⸗ gen nach einem besonderen Tarife statt, welcher letzterauf sämmt⸗

lichen Verbandstationen zum Preise von en V Cts. 1 pro Exemplar käuflich zu erhalten ist.

11 1 27 91 1]

* 8

8

9

*

8 4

.

pe⸗ Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. s

für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlichen Hoheit ihnen verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Lud⸗ wig zu ertheilen, und zwar: den Seconde⸗Lieutenants von Adelebsen, von Branconi, Graf von Lusi, von Elter⸗ lein und von Knebel⸗Döberitz vom Westfäͤlischen Küras⸗ sier⸗Regiment Nr. 4, sowie dem Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von Schorlemmer vom 1. Bataillon (Soest) 3. Westfäli⸗ schen Landwehr⸗Regiments Nr. 16.

Deutsches Reich. 1“ 8 Bekanntmachung.

Die auf die Dauer der Badesaison berechneten Postverbindungen des Nordseebades Norderney gestalten sich für die Zeit vom 5. Juli cr. bis 14. Juli cr. wie folgt:

A. Von Norden nach Norderney. 1) Auf dem direkten Wege über Norddeich. Von Norden wird täglich eine Personen⸗ post nach Norddeich abgefertigt, welche zu Norddeich mit einem Fähr⸗ schiffe nach Norderney in unmittelbarem Zusammenhange steht.

Die Abfahrt von Norden erfolgt: anm 5. Juli cr. um 9 ¾ Vorm, am 6. Juli cr. uin 10 ¾ Vorm., am 7. Juli cr. um 11¼ Vorm., am 8. Juli cr. um 11¾˖ Mittag, am 9. Juni cr. um 12 ¼ Mittag, am 10. Juni cr. um 12 ¾⅞ Mittag, am 11. Juli cr. um Nachm., am 12. Juli cr. um 1 ¼ Nachm., am 13 Juli cr. um 2½⅔ Nachm., am 14. Juli cr. um 3 ½ Nachmittag.

Diese Verbindung dient zur Beförderung von Postreisenden und zur unbeschränkten Beförderung von Brief⸗ und Fahrpostgegenständen.

Die Beförderung per Post dauert pr. pr. ¾ Stunden, diejenige per Fährschiff 1 Stunde.

In Norden treffen die Personenposten von Emden nach, ainer

3 stündigen Besederpagefvct um 4 früh, 4,88 Nachnf.“ Und 91 Abends und aus Jever nach einer pr. pr. I1 stündigen Fahrt

um 4 3 früh, 4/50 Nachm. und 9,55 Abends ein.

2) Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und durch das Watt. Diese Verbindung wird auf der ganzen Strecke durch eine tägliche Personenpost vermittelt, bei welcher eine Beför⸗ derung von Reisenden, sowie von Brief⸗ und Fahrpost vre stattfindet. Die Transportdauer beträgt ca. 4 Stunden. H e Abfahrt von Norden erfolgt: am 5. Juli cr. um 2 ½ Uhr Nachm., am 6. Juli cr. um 3 ¾ Uhr Nachmittag, am 7. Juli cr. um 4 ½ Uhr Nachmittag, am 8. Juli cr. um 5 Uhr Morgens, am 9. Juli cr. um 5 Uhr Morgens, am 10. Juli cr. um 5 ½ Uhr Morgens, am 11. Juli cr. um 6 Uhr Morgens, am 12. Juli cr. um 6 ¾ Uhr, am 13. Juli cr. um 7 ¾ Uhr Morgens, am 14. Juli cr. um 8 Uhr Morgens. Wegen der Posiverbindungen von Emden und von Jever nach Norden siehe A. 1.

1 B. Von Emden nach Norderney. Die Verbindung wird durch Dampfschiffe unterhalten, deren Abfahrt von Emden nach Norderney stattfindet: am 5. Juli cr. um 8 Vorm., am 6. Juli er. Wum 8 Uhr Vorm., am 7. Juli cr. um Uhr Vorm. am 8. Juli er. um 9 Uhr Vorm., am 9. Juli cr. um 10 Uhr Vorm, am 10. Juli cr. um 10 ½ Uhr Vorm., am 11. Juli cr. um 11 Uhr Vorm., am 12. Juli cr. um 11 ¾ Uhr Vorm., am 13. Juli cr. um 12 ½ Uhr Mittags, am 14. Juli cr. um 1 Uhr Nachmittag.

Diese Verbindung wird zum Transporte von Briespost⸗Gegen⸗ ständen benutzt.

Die Fahrzeit von Emden nach Norderney beträgt circa 4 Stunden.

C. Von Geestemünde nach Norderney. Die Verbindung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt, welche aus Geestemünde abfahren: am 5. Juli cr. um 4 ½ Uhr Morg., am 8. Juli cr. um 6 Uhr Morg., am 10. Juli cr. um 8 ¾ Uhr Vorm., am 12. Juli um 9 Uhr Vorm.

An Postsendungen werden mit diesen Schiffen nur Briespost⸗

Gegenstände befördert. Die Fahrzeit von Geestemünde nach Norderney

beträgt 5—6 Stunden. Wie sich die Verbindungen vom 15. Juli cr. ab gestalten, darüber bleibt weitere Publikation vorbehalten. Oldenburg, den 27. Juni 1872. Der Kasserliche C“ Starklof.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht Dem Kanzlei⸗Expedienten des Obergerichts in Verden, Kanzlei⸗Inspektor Horney, den Charakter als Kanzlei⸗RNath zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1872, betreffend den Bau und die künftige Verwaltꝛng der durch das Gesetz vom 25. März d. Js. (Ges.⸗S. pro 1872, S. 288) zur Ausführung

für Rechnung des Staates genehmigten Eisenbahnen.

Auf Ihren Bericht vom 23. Juni d. Js. ermächtige Ich Sie, den Bau und die künftige Verwaltung der durch das Gesetz vom 25. März d. Js. (Ges.⸗S. pro 1872, S. 288) zur Ausführung für Rechnung des Staates genehmigten Eisen⸗ bahnen, unß zwar: 1) der Eisenbahn von Tilsit nach Memel mit fester Ueberbrückung des Memel bei Tilsit der Direktion der Ostbahn, 2) der Eisenbahn von Bebra nach Friedland nebst einer Zweigbahn von Niederhone nach Eschwege der Eisenbahn⸗Direktion zu Cassel, 3) der Eisen⸗ bahn von Harburg nach Stade der Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover, 4) der Eisenbahn von Arnsdorf nach Gassen der Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn hierselbst und 5) der Eisenbahn von Eschhofen nach Camberg der Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Wiesbaden zu übertragen. Die gedachten Direktionen sollen auch hinsichtlich der ihnen übertragenen Bauausführung und Verwaltung alle Rechte und Pflichten

einer öffentlichen Behörde haben. Zugleich bestimme Ich, daß

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes

nehmen Bestellung an,

für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

9

ses die vorbezeichneten Eisenbahnen das Necht zur Expropriation erjenigen Grundstücke, welche zur Bauausführung nach den von Ihnen festzustellenden Bauplinen erforderlich sind sowie zur vorübergehenden Benutzung fremnder Grundstücke nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen soll. Dieser Erlaß ist durch die Gese Sammlung bekannt zu machen. Berlin, den 24. Junt 1872.

8 8 Wilhelm. üg 8 Graf von Jtzenplitz. An den Minister für Handel, Gewerbe und 5 entliche Arbeiten.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Bautechniker Robert Herrmann zu Gerdauen ist unter dem 28. Juni d. J. ein Patent 5 auf einen Pflug, soweit derselbe fuͤr neu und eigenthünlich erkannt worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden. 1“

Justiz⸗Ministerium. 8

Der Kreisrichter Dr juris Wieezorek in Poln. Warten⸗ berg ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte daselbst und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Breslau, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Poln. Warten⸗ berg, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Gymnasium zu Oppeln ist der bisherige erste ordent⸗ liche Lehrer Dr. Ziron n Oberl befördert worden.

Der praktische Arzt Dr. Günkher zu Krojanke ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Flatow ernannt worden.

Der praktische Arzt Dr. R. von Haselberg zu Stralsund ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Franzburg ernannt worden.

Der seitherige Kreis⸗Wundarzt Dr. Aust zu Primkenau ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Landeshut ernannt worden.

Nichtamtliches. 1““ utsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin verweilte gestern Vormittag im Neuen Palais bei Ihren Kaiserlichen ün Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin. Auf Schloß Babelsberg fand ein Diner statt.

Heute Vormittag hat Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin die Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg und das Augusta⸗Hospital besucht.

Ihre Königliche Hoheit die Landgräfin Frie⸗ drich Wilhelm von Hessen hat Sich vorgestern Abends nach Aufhebung der Tafel auf Schloß Babelsberg von Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin und den übrigen Mitgliedern der Königlichen Familie verabschiedet und ist gestern früh nach Schloß Pauker in Holstein zurückgekehrt. v

Die gestern der französischen Nationalversammlung vorgelegte Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich lautet im deutschen Texte wie folgt:

Se. Masestät der Deutsche Kaiser und der Präsident der französi⸗ schen Republik haben Sescsg ne die Ausführung der Artikel 2 und 3 der Friedenspräliminarien von Versailles, vom 26. Februar 1871, und des Artikels 7 des Frankfurter Friedensvertrages vom 10. Mai 1871 durch eine Spezial⸗Konvention zu regeln und haben zu ihren Bevollmächtigten hierzu ernannt

Se. Majestät der Deutsche Kaiser Allerhöchst Ihren Botschafter bei der französischen Republik, Grafen Harry von Arnim, und der Präsident der französischen Republik Herrn Charles de Rémusat, Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten, 1 welche, nachdem sie sich über die Zeitpunkte und die Art der Zahlung der von Frankreich an Deutschland geschuldeten Summe von drei Milliarden, sowie über die allmähliche Räumung der von dem deut⸗ 8 Heere besetzten französischen Departements verständigt und nach⸗ em sie ihre in guter und regelrechter Form befundenen Vollmachten ausgetauscht, folgende Vereinbarung gekroffen haben:

Art. 1. Frankreich verpflichtet sich, die gedachte Summe von drei Milliarden an folgenden Terminen abzutragen, nämlich:

1) eine halbe Milliarde Franken zwei Monate nach Austausch der

Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrages;

2) eine halbe Milliarde Franken am 1. Februar 18735) 3) eine Milliarde Franken am 1. März 1874; 8 4) eine Milliarde Franken am 1. März 1875.

Frankreich ist jedoch befugt, die am 1. Februar 1873, 1. März 1874 und 1. März 1875 zu e Summen theilweise, in Be⸗ trägen von mindestens hundert Millionen Franken, oder vollständig vor Ablauf dieser Termine zu zahlen.

Im Fall, einer antizipirten Zahlung wird die französische der deutschen Regierung einen Monat zuvor Kenntniß geben.

Arn. 2. Die im dritten Alinea des siebenten Artikels des Frie⸗ densvertrages vom 10. Mai 1871 und in den Separatprotokollen vom 12. Oktober 1871 getroffenen Verabredungen sinden auf alle nach Maß⸗ gabe des vorstehenden Artikels zu leistenden Zahlungen Anwendung.

Art. 3. Se. Maäjestät der Deutsche Kaiser wird vierzehn Tage nach Zahlung einer halben Milliarde die Departements der Marne und der Oberen⸗Marne, vierzehn Tage nach Zahlung der zweiten Milliarde die Departements der Ardennen und der Vogesen und vier⸗

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zehn Tage nach Zahlung der dritten Milliarde nebst den Zinsen, welche noch zu zahlen sein werden, die Departements der Meurthe⸗ wegset und der Maas sowie das Arrondissement Belfort räumen assen. 8

Art. 4. Frankreich behält sich vor, nach erfolgter Zahlung von zwei Milliarden für die dritte Milliarde nebst Zinsen finanzielle Ga⸗- rantien zu gewähren, welche, wenn sie von Deutschland als aus. reichend anerkannt werden, in Gemäßheit des Artikels 3 der Friedens⸗ Praäliminarien von Versailles an die Stelle der T. erritorialgarantie treten werden.

Art. 5. Die Verzinsung zu 5 pCt. der im Artikel 1 bezeichneten Summen, welche vom 2. März 1872 an läuft, wird in dem Maße aufhören, in welchem die genannten Summen bezahlt sein werden, sei es an den durch die gegenwärtige Konvention bestimmten Terminen, sei es vor denselben nach der im Artikel 1 verabredeten vorläufigen Benachrichtigung. 8

Die Zinsen von den Summen, welche noch nicht bezahlt sein werden, sind auch ferner am 2. März jedes Jahres, zuletzt mit Zah- lung der letzten Milliarde, zu entrichten. 1 81

Art. 6. Sollte die Stärke der deutschen Okkupationstruppen nach allmählicher Einschränkung der Okkupation vermindert werden, 3 werden die Kosten für den Unterhalt dieser T. ruppen im Verhältniß

er Zahl derselben ermäßigt werden. 8

Art. 7. Bis zur vollständigen Räumung des französischen Ge- bietes werden die im Artikel 3 bezeichneten, von den deutschen Truppen allmählich geräumten Departements in militärischer Beziehung füur neutral erklärt und es werden dahin keine Truppen⸗Ansammlungen zur Aufrechthaltung der Ordnung nothwendigen Garnisonen verlegt. 1

Frankreich wird daselbst keine neuen Fortifikationen anlegen und die vorhandenen nicht verstärken Se. Majestät der Deutsche Kaiser wird in den von den deutschen Truppen besetzten Departements keine anderen Befestigungen errichten lassen als jest vorhanden sind.

Art. 8. Se. Majestät der Deutsche Kaiser behält sich das Recht 8— vor, die geräumten Departements in dem Falle wieder zu besetzen, wenn die in der gegenwärtigen Uebereinkuüͤnft eingegangenen Ver⸗ pflichtungen nicht erfüllt werden sollten.

Art. 9. Die Natifikationen des gegenwärtigen Vertrages durch Se. Majestät den Deutschen Kaiser einerseits und den Präsidenten der französischen Republik andrerseits, werden zu Versailles binnen zehn Tagen oder womöglich früher ausgetauscht werden.

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten das gegenwärtige Dokument unterzeichnet und ihre Siegel beigefügt.

Geschehen zu Versailles, den 29. Juni 1872.

1“ LEI“ (L. S.) Remusat. * . Der Bundesrath, sowie die vereinigten A schüsse desselben für Justizwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen ab.

Die Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft⸗ lichen Verbrauchssteuern im Zollgebiete des Deutschen Reichs haben in der Zeit vom 1. Januar bis ult. Mai d. J. überhaupt 32,143,280 Thlr. bekragen. Es sind nämlich aufgekommen: 15,674,686 Thlr. Ein⸗ und Ausgangszoll, 3,793,498 Thlr. Rübenzuckersteuer, 3,893,645 Thlr. Salzsteuer, 221,622 Thlr. Tabakssteuer, 6,373,324 Thlr. Branntweinsteuer, 5292 Thlr. Uebergangsabgabe von Branntwein, 2,090,911 Thlr. Braumalzsteuer und 90,302 Thlr. Uebergangsabgabe von Bier. Von dem angegebenen Gesammtbetrage sind 17,480,429 Thlr. kreditirt worden und belief sich der Betrag der am Schlusse des Monats Mai cr. W noch ausstehenden Kredite auf 12,711,541 Thlr. Von der Einnahme sind 1,007,558 Thlr. an Bonifikationen für gemeinschaftliche Rechnung in Abzug zu bringen, welche für in das Ausland exportirte Gegenstände zurückvergütet worden sind (darunter 611,488 Thlr. Brannt⸗ weinsteuer, 372,161 Thlr. Rübenzuckersteuer, 17,425 Thlr. Tabakssteuer, 3891 Thlr. Braumalzsteuer), so daß also der Nettoertrag sämmtlicher Abgabenzweige in den ersten fünf Monaten d. J. auf 31,135,722 Thlr. sich stellt.

Die einzelnen Bundesstaaten waren an dem Bruttoauf⸗ kommen folgendermaßen betheiligt: Preußen mit 21,455,791 Thlr. (Ostpreußen 750,431 Thlr., Westpreußen 773,889 Th lr., Brandenburg 2,905,1090 Thlr., Pommern 1,283,627 Thlr., Posen 1,085,812 Thlr., Schlesien 2,612,946 Thlr., Sachsen 3,841,506 Thlr., Schleswig⸗Holstein 709,519 Thlr., Hannover 1,554,865 Thlr., Westfalen 1,076,115 Thlr., Hessen⸗Nassau 988,645 Thlr., die Rheinprovinz 3,873,328 Thlr.), Hobenzollern mit 21,856 Thlr., Lauenburg mit 14,371 Thlr., die vereins⸗ ländischen öö Lübeck mit 129,328 Thlr., Bremen mit 169,799 Thlr. und Hamburg mit 424,079 Thlr.; ferner Bayern mit 1,692,584 Thlr., Sachsen mit 2,128,624 Thlr., Württemberg mit 725,116 Thlr., Baden mit 1,196,783 Thlr., Hessen mit 598,331 Thlr., Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz mit 232,421 Thlr., Sachsen⸗Weimar mit 98,756 Thlr., Olden⸗ burg mit 122,698 Thlr., Braunschweig mit 505,522 Thlr., Sachsen⸗Meiningen mit 152,993 Thlr., Sachsen⸗Altenburg mit 82,185 Thlr., Sachsen⸗Coburg⸗Gotha mit 96,699 Thlr., Anhalt mit 656,997 Thlr., Schwarzburg⸗Rudolstadt mit 37,033 Thlr., Schwarzburg⸗Sondershausen mit 16,794 Thlr., Reuß ä. L. mit 7785 Thlr., Reuß j. L. mit 58,044 Thlr., El⸗ saß⸗Lothringen mit 1,392,568 Thlr. Diesen Beträgen treten sodann noch 126,119 Thlr., welche im Großherzogthum Luxemburg an mit dem Reiche gemeinschaftlichen Abgaben vereinnahmt worden sind.

Der Ertrag der Wechselstempelsteuer im Reiche stellt sich für die Zeit vom 1. Januar bis ult. Mai d. J. auf überhaupt 891,998 Thlr., wovon 824,962 Thlr. im Neichs⸗ Postgebiete, 43,361 Thlr. in Bayern und 23,675 Thlr. in Württemberg vereinnahmt worden sind.