1“ “ “ “
gebäude, das sämmtliche Inventarium an Fabrikutensilien, Fabrikaten,
vollen Modellen für Gaskronen und architektonischen Ornamenten und
zeugen für den Preis von — 11““
für die Aktien-Gesellschaft erworben, das neu zuzuführende B
8 200,000 Thlr.
beziffert, und abzüglich eines auf 125,000 Thlr. normirten Hypothek tals mit dem Aktienkapital von 8 v1““
werth- WerkO-
425,000 Thlr.
riebsk
1“
askronen und Zink-.
— 11““ 1 6“ F“ die Aktien-Gesellschaft für Gas- Wasser-Anlagen, C. Industrie, früher Schäfer u. Hauschner, begründet. vVon diesem Kapital sind von den seitherigen Besitzern fest über- nommen 100,000 Thlr., so dass verbleibende 400,000 Thlr. zur Zeichnung aufgelegt werden. G“ 1““ v In Erwägung der obigen Ausführung, des Umstandes, dass der grösste Theil des Aktienkapitals durch Grund und Boden, durch ein werthvolles Gebäude und durch die zur Vergrösserung zu verwendende Summe repräsen- tirt ist, in Erwägung ferner, dass das neue Unternehmen an Prosperität mit der im vorigen Jahr begründeten Aktiengesellschaft Schäffer & Walcker und Aktiengesellschaft Mattison & Brandt, welche jetzt 139 resp. 144 notirt sind, mit Erfolg zu rivalisiren berechtigt ist, können wir zuversichtlich das- selbe dem Publikum empfehlen.
zur Betheiligung von 500,000 Thaler Aktien, zZzerlegt in 2500 Aktien à 200 Thlr.
der G Gesellschaft
U
Gaskronen- u. Zink-Industrie
r-Anlagen,
8 (vormals Schüfer und Hanschner). 1) Hie Anmeldungen finden al pari
Donnerstag.
den S. August von Vormiftags 9 Uhr his Sachmillags
5 Uhr. an den Kassen der unterzeichneten Firmen statt: ö““
oppenheim & Co. Berlin, Rrohens Bein & Co. In Berlin, Behrenstr. *
Heymann Oppenheim in Breslau, Oberschlesische Bank für Handel und Industrie in Beuthen, Agentur der Leipziger Bank in Dresden, bI1“
A. Perls in Gleiwitz, 1 Hannoversche Diskönto- u. Wechslerbank in Hannover,
Württembergische Depesitenbank in Stuttgart. 8 8 2) Bei der Betheiligung sind 10 pCt. des gezeichneten Betrages baar oder in courshabenden Pa 3) Im Fall einer Ueberzeichnung
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lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse;
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8 —
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V für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.
Das Abonnrment beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes
nehmen Bestellung an,
2
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Pfarrer Zeyen zu Merkstein, Landkreis Aachen, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Ober⸗Amtsrichter Collmann zu Melsungen und dem 1““ Dr. Deutschbein zu Herzberg, Kreis Schweinitz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse dem Geheimen Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Spittel zu Danzig den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Kreis⸗Thierarzt Wolff zu Pleß den König⸗ dem Küster Siltmann zu Norden und dem Polizei⸗Wachtmeister Krüger zu Linden das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Hülfs⸗Hautboisten, Unter⸗ offizier Mieth im 1. Rheinischen Infanterie⸗Regiment Nr. 25 und dem Gefreiten Kandziora im 3. Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ henni ergin Elisabeth die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. M vls gat der König haben Allergnädigst geruht: Alleröchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem Oberst⸗Lieutenant Grafen von Schlippenbach, Direktor der Kriegsschule in Potsdam, verliehenen Komthurkreuzes weiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens; des d Major von Körber, àA la suite des Hannoverischen seld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 10 und Lehrer bei der Artillerie⸗ Schießschule, verliehenen Kaiserlich russischen St. Georgen⸗ Ordens vierter Klasse; des dem Premier⸗Lieutenant Freiherrn Riedesel zu Eisenbach und Ludwigseck, aggregirt dem Rheinischen Kürassier⸗Regiment Nr. 8, verliehenen Großherzog⸗ lich hessischen Militär⸗Verdienstkreuzes, und des dem Seconde⸗ Lieutenant von Lichtenhayn vom 2. Rheinischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 28 verliehenen Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinschen Militär⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse.
Namen des Deutschen Reiches den Herrn Friedrich Buck in Hobarttown (Tasmanien) zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.
Allexhöchste Kabinets⸗Ordre vom 18. Juni 1872 —
betreffend die Theilung der Marine⸗ Intendantur in zwei
Stations⸗Intendanturen und Einsetzung eines Dezernats für Rechnungs⸗Revision in der Admiralität.
Auf Ihren Vortrag genehmige Ich die Veränderung der jezigen Organisation der Marine⸗Intendantur, unter gleichzeitiger Aufhebung der Beziehungen, in welchen dieselbe nach Maßgabe Meines Erlasses vom 19. Juni 1862 und der in Folge desselben ergangenen Instruktionen zu den Werften steht, dahin, daß diese Behörde in zwei Stations⸗Intendanturen, deren Vorsteher Ma⸗ rine⸗Intendantur⸗Räthe mit dem Amts⸗Charakter als Stations⸗ Intendanten sein sollen, getheilt und eine derselben, bestimmt für die Marine⸗Station der Ostsee, nach Kiel, die andere, be⸗ stimmt für die Marine⸗Station der Nordsee, nach Wilhelmshaven verlegt werde. Ebenso genehmige Ich die Einsetzung eines Dezer⸗ nats für Rechnungs⸗Revision in der Admiralität, auf welches die bisherigen Geschäfte der Marine⸗Intendantur, so weit sie die technischen Institute der Marine betreffen, überzugehen haben, und welchem außerdem noch andere geeignete Dienst⸗ seschäfte, nach dem Ermessen des Chefs der Admiralität, zu
überweisen sind. Das Personal dieses Dezernats, mit Einschluß
des Dezernenten, ist von der Marine⸗Intendantur zu ent⸗ nehmen. Die Ausführung beider Maßregeln hat am 1. Ok⸗ tober dieses Jahres zu erfolgen. Die Instruktionen für die Stations⸗Intendanturen, so wie für das Dezernat für Rech⸗ hn s⸗Revision in der Admiralität hat der Chef derselben zu erlassen. Berlin, den 18. Juni 1872. Wilhelm. Ign Vertretung des Reichskanzlers: Delbrück.
An den Reichskanzler.
. Bekanntmachung.
Die auf die Dauer der Badesaison berechneten Postverbindungen nach den Nordseebäͤdern auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während des Monats August wie folgt:
1) Von Husum nach Föhr und Sylt durch die Dampsschiffe Loncordiac und »Sylt«: nach Föhr täglich mit Ausnahme der Sonntage; nach Sylt am Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonnabend.
An den Tagen: 7., 8., 9., 10., 12. 13., 15., 19., 20.) 21., 22, 24., 26. und 27. August sind Wyk resp. Sylt, bei Benutzung des tileabahnzuges 6 Uhr früh von Hamburg, noch an demselben Tage
rreichen.
5 eDanlet der Ueberfahrt nach Föhr ungefähr 3, nach Sylt ungefähr unden.
2 Von Flensburg über Dagebüll nach Wyk auf Foͤhr. Von lensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 1130 Uhr Abends each Ankunft des aus Hamburg 510 Uhr Nachmittags abgehenden Eisenbahnzuges in Dagebüll 728 Uhr früh. b “
d Von Dagebüll nach Wyk zweimal täglich mittelst Fährschiffes, issen Abgang durch den Eintritt der Fluth bedingt wird.
Dauer der Ueberfahrt ungefähr 1½ Stunden.
3) Von Tondern über Hoyer nach Sylt. Von Tondern nach Hoyer Personenpost täglich 115 Uhr Nachmittags nach Ankunft ⁸8 6 Uhr früh aus Hamburg abgehenden Eisenbahnzuges. Von Hoyer nach Sylt wahrend der Reparatur des Dampfschiffes Graf Bismarck« zweimal täglich mittelst Segelschiffes. Der Ab⸗ bang des Schiffes ist von dem Eintritt der Fluth abhängig. 8
eer — eutsches Reich. “ Se. Maäjestät der Kaiser und König haben im
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den
An den Tagen vom 6. bis 13. und vom 20. bis 27. August ist Sylt bei der Abfahrt von Hamburg mit dem Zuge 6 Uhr früh an einem Tage zu erreichen.
In Westerland auf Sylt f Füig vesre- und Telegraphen
iel, den 5. August 1872. Der Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktor PEELEer.
ation eingerichtet.
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Königreich Preußen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Königliche Wasserbaumeister Heinrich Wilhelm H8,2 zu Coblenz ist zum Königlichen Wasser⸗Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Wasser⸗Bau⸗ Inspektorstelle zu Wesel verliehen worden.
Dem Ober⸗Lokomotivführer Adolph Wilhelm Wendt zu Görlitz ist unter dem 3. August d. J. ein Patent
auf eine Feder für Lastwagen in der durch Zeichnung, Be⸗
schreibung und Modell nachgewiesenen Ausführung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Dr. Julius Alsleben hierselbst ist das Prädikat »Professor« beigelegt worden. “
FinanzeMinisterium.
iehung 2. Klasse 146. Königl. Preuß. Klassen⸗Lotterie fiel 1 Gewinn von 4000 Thlr. auf Nr. 19,854. 2 Gewinne von 2000 Thlr. fielen auf Nr. 72,465 und 95,997. 2 Gewinne von 600 Thlr. auf Nr. 48,149 und 81,229. 2 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 56,537 und 58,330. 3 Gewinne von 100 Thlr. auf Nr. 30,876. 46,822 und 91,801. Berlin, den 7. August 1872. Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion. 2
8 v 8 Ir
Bei der heute fortgesetzten
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister der G Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten, r. Falk, nach Schlesien.
Personal-Veränderungen in der Armee.
Militair⸗Justiz⸗Beamte. Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee. Den 29. Juli 1872. Kriege, sansts⸗Nath Divisions⸗Audi⸗ teur der 15. Division, in gleicher Eigenschaft zur 13. Division, Pick⸗ hardt, Garnison⸗Auditeur in Cöln, als Divisions⸗Auditeur zur 15. Division, vom 1. Oktober cr. ab versetzt.
Nichtamtliches. 1 Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. August. Bei Sr. Majestät dem Kaiser und König fand gestern in Gastein ein Diner statt, an welchem der General⸗Feldmarschall Graf Moltke, der General deh von Manteuffel, der deutsche Botschafter am
8
Wiener Hofe General von Schweinitz und der österreichische Minister⸗Präsident Fürst 1 Theil nahmen.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Lronpeinze stn empfingen am 4. d. Mts. in Verchtesgaben den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Carl Ludwig von Oesterreich. Nach dem Dejeuner um 1 ⅔ Uhr kehrte der Erzherzog nach Salzburg zurück.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben auf ein aus Liegnitz, gesFekltch der daselbst am 4. d. M. statt⸗ gehabten Enthüllungsfeier des Denkmals für die im 8 Kriege gefallenen Angehörigen des Kreises und der Stadt Lie niß, sowie des Königs⸗Grenadier⸗Regiments (2. West⸗ ernenschen r. 7, gesandtes Telegramm folgende Antwort ergehen lassen:
»Salzburg, den 4. August 1872, 8 Uhr Abends.
Ich danke den Errichtern des Denkmals in Liegnitz für die Ge⸗ fallenen aus Ihrer Mitte und namentlich denen Meines zu allen Zeiten so ausgezeichneten braven Regiments. Danke bestens für den
patriotischen Gruß. Wilhelm.⸗
— Während der Säkularfeier des Ostpreußischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 1 zu Königsberg am 8 August ging folgende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre ein:
»Wiesbaden, den 28. Juli 1872.
Aus Veranlassung des am 1. Oktober d. J. stattfindenden hun⸗ dertjährigen Bestehens des Ostpreußischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 1 habe Ich beschlossen, demselben das Säkularfahnenband, das Erinnerungsjahr und den Stifter angebend, zu verleihen. Das Re⸗ giment möge in dieser Auszeichnung eine Anerkennung der seit seiner Stiftung geleisteten treuen Dienste sehen, und darin auch, nach einer
für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
für die Dauer der Badesaison eine
—
bisher so ehrenvoll zurückgelegten Laufbahn einen neuen Antrieb für die Zukunft finden. Die General⸗Inspektion habe Ich beauftragt, die Uebergabe des Fahnenbandes zu veranlassen. Wilhelm.«
Der General der Kavallerie, FengateEran Freiherr von Manteuffel, sandte aus Bad Gastein folgendes Schreiben:
»„Ich beklage, das heuttae Fef nicht inmitten des Regiments feiern 8 können, doch mit dem Geiste bin ich gegenwärtig. Ich sage dem Regiment meinen Glückwunsch zu seinem heutigen Ehrentage, zu seiner anzen ruhmreichen Vergangenheit; ich begrüße insbesondere den General, der an der Spitze der 1. Artillerie⸗Brigade steht, und alle Kameraden, die im letzten Feldzuge unter mir gefochten haben.⸗
— Eine Königliche Kabinets⸗Ordre hat im Anfange d. M. genehmigt, daß in diesem Jahre die General absreisen bei dem Garde⸗Corps, dem I., V., VI., VIII., X., XI., XII., XIV. und XV. Armee⸗Corps wieder stattfinden. Diese Reisen, welche sonst alljährlich nach beendeten Herbstübungen, ge⸗ wöhnlich unter Leitung des Chefs des Generalstabes der bezüglichen Armee⸗Corps, stattfinden und den Zweck haben, Offlere der Armee, welche zur außerordentlichen eförderung, zur Verwendung im Generalstabe oder zur höheren Adju⸗ tantur empfohlen sind, Gelegenheit zu ihrer Fortbildung zu geben, sind durch die beiden letzten Kriegsjahre unterbrochen worden. Sie dauern in der Regel nicht uͤber drei Wochen, und werden während dieser Zeit die qu. Offiziere als General⸗ stabs⸗Offiziere von Divisionen, Avantgarden⸗Gros oder Seiten⸗ Detachements verwendet, wobei die vee s für dieselben in Marschbefehlen, Rekognoszirungen, Croquis, Relationen, Be⸗ richten über jezeitige Situationen, Aufsuchen von Bivouac⸗ plätzen u. s. w. bestehen.
— Nach einem zwischen dem preußischen und dem serbi⸗ schen Kriegs⸗Ministerium getroffenen. Abkommen werden mehrere serbische Offiziere zu preußischen Bildungs⸗ anstalten, Truppentheilen und Administrationsbehörden kom⸗ mandirt werden. Die Dienstleistung der genannten Offiziere,
welche am 1. Oktober d. 8 beginnen soll, ist auf die Dauer eines Jahres festgesetzt. en betreffenden Offizieren soll die Beiwohnung 7 den Truppenübungen auch schon vorher ge⸗ stattet sein. ie designirten serbischen Offiziere, welche dem Generalstabe, dem Ingenieurcorps, der Artillerie, Kavallerie und Infanterie gehören, sind zur Dien leistung für den praktischen Truppendienst nach Art ihrer Waffe bestimmt.
—— Nachdem der Bundesrath in der Sitzung vom 5. Juli d. J. beschlossen, daß an Stelle der zu Nr. 5 des Schlußprotokolls zum Vertrage vom 8. Juli 1867 v9. Uebersicht der Steuersätze, welche in denjenigen Vereins⸗ staaten ꝛc., wo innere Steuern auf die Hervorbringung oder Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind, von den gleichnamigen vereinsländischen Erzeugnissen erhoben werden, eine andere Uebersicht treten soll, in welcher die Uebergangsabgaben auf das neue metrische Maß umgerechnet sind, ist Seitens des Königlichen Finanz⸗Ministers sämmtlichen Provinzial⸗Steuer⸗ Direktoren, sowie den Königlichen Regierungen zu Potsdam, Frankfurt a. O. und Sigmaringen und den Haupt⸗Steuer⸗Aemtern füͤr aus⸗ und inländische Gegenstände hierselbst diese Ueber⸗ sicht zur weiteren Veranlassung übermittelt worden.
— Der Minister des Innern hat mittelst Erlaß vom 17. v. M. angeordnet, daß die Anstellung von Unter⸗ Polizeibeamten in den Städten jederzeit lebenslänglich zu erfolgen habe, da eine Anstellung auf Kündigung die erforder⸗ liche eee vds. dieser Beamten bezüglich ihrer dienstlichen Stellung beeinträchtigen würde. 1
— Um einem Auftreten der Cholera rechtzeitig vorzu beugen, sind die sämmtlichen Bezirksregierungen ange wiesen, die im Jahre 1866 erlassenen Bestimmungen, Schutz⸗ maßregeln gegen die Cholera betreffend, wieder in Kraft zu setzen. Fugleich sollen die n eibehörden autorisirt werden, diese Bestimmungen auch auf a e Etablissements mit größerem Menschenverkehr, wie z. B. Fabriken, auszudehnen, sowie auch im Einvernehmen mit den Physikaten die geeignetsten Des⸗ infektionspulver vorzuschreiben.
— Der Deutsche Botschafter in London, Graf Bernstorff, ist mit Gemahlin gestern Nachmittag von seinen Besitzungen in Lauenburg hier eingetroffen und heute früh nach Karlsbad weitergereist.
— Der Gesandte des Deutschen Reiches in Konstantinopel, Graf Kayserling, welcher längere Zeit in Berlin verwellte, hat sich nunmehr zur Kräftigung seiner Gesundheit nach der Schweiz begeben.
— Der General⸗Feldmarschall von Bitten⸗ bel ist von Schloß Brühl a. R. hier angekommen und in ritish Hotel abgestiegen.
— Der General⸗Lieutenant und Chef der Admiralität, Staats⸗Minister v. Stosch, ist von seiner Urlaubsreise hierher wieder zurückgekehrt.⸗
— Der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 2. Inge⸗ nieur⸗Inspektion, v. Schulz, ist in Begleitung des Adjutänten der genannten Inspektion, Hauptmanns Jaeckel, von der Inspizirung der ihm unterstellten Festungen und Pionier⸗
ataillone in den Provinzen Schlesien Und Posen wieder hier eingetroffen. .