Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[2774] Bekanntmachung.
Bei der diesjährigen Ausloosung sind die Grabower⸗
Stadtobligationen Litt. A. Nr. 3 und 24 über je 100 Thlr., Litt. B. Nr. 157, 197, 245, 258 und 259 über je 50 Thlr., Litt. C.
Nr. 343, 349, 379 und 391 über je 25 Thlr. gezogen worden.
Die Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, den No⸗ minalbetrag derselben vom 1. April 1823 ab mit den bis dahin aufkommenden 5prozentigen Zinsen gegen Rückgabe der 2.
unserer
sämmtlicher Zinscoupons bis inkl. Nr. 10 und Talons au Stadtkasse in Empfang zu nehmen. Die weitere Verzinsung hört mit dem 1. April 1873 auf. Folgende Stadtobligationen Litt. C. Nr. 298, ausgeloost 1869 Litt. C. Nr. 430, ausgeloost 1870, Litt. B. Nr. 253, C. Krr 297, 407. 425, 1871, sind noch nicht zur Zahlung vorgelegt, dern die Inhaber wiederholt zur Abhebung des K Grabow a. O., den 20. September 1872.
Der Magistrat.
erthes auf.
““
12775] Bekanntmachnng, betreffend die erste Verloosung der Kreis⸗ Obligationen Regenwalder Kreises.
8
In der am 23. August cr. von der Seitens der Kreis⸗Versamm⸗ lung hierzu gewählten Kommission bewirkten Verloosung von Kreis⸗ Obligationen Regenwalder Kreises, sind folgende Nummern gezogen worden: 8 9
a) 8 e ei. 8 „Nr. 8. 28. 125. 191. 330. 331. 413. 434 und 447) b) Littr. C. über 50 Thlr: 8 Nr. 35. 38. 140 und 186; c) Littr. D. über 25 Thlr.: Nr. 38. 42. 43. 44. 122. 203. 267 und 268. Die Inhaber dieser Obligationen, deren Verzinsung mit dem Ende des Jahres 1872 aufhört, werden aufgefordert, die in den aus⸗ geloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 18283 ab bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Januar 1873 fälligen Zinscoupons Ser. I. Nr. 5 bis 10 nebst Talons baar in Empfang zu nehmen.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzu⸗ liefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurü⸗ behalten werden. vC1
Labes, den 18. September 1872.
Der Landrath.
1 Halle ⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahngesellschaft.
Die am 1. Oktober 1872 fälligen Zinscoupons unserer 5pro⸗ zentigen Prioritäts⸗Obligationen werden vom gedachten Tage ab gegen Einreichung des Zinscoupons Nr. 2 bei folgenden Zahlungs⸗ stellen eingelöst:
in Berlin: bei unserer Hauptkasse auf dem Görlitzer Bahnhofe und bei der Direktion der Dis⸗ konto⸗Gesellschaft, in Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild un ne.
Mehrere zur Einlösung präsentirte Coupons sind mit einem Verzeichnisse, nach der Nummernfolge geordnet, einzureichen.
Berlin, am 19. September 1872.
Die Direktion. (a. 641/9)
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Cochem, mit d ein Gehalt von Einhundert aberh verbunden ist, eJeean Oug. . öa eage maclen, nnter e ihrer Zeugnisse und eines
Erriculum vitae zum 1. November d. J. bei Coblenz, den 13. September 1872. “ Köͤnigliche Regierung. Abtheilung des Innern.
— 7
TVableau. Schweiz.
8 8 Höôtels und Kuranstalten. Zürich. Hôtel und Pension Bellevue.
Empfiehlt sich den Herren Geschäa den durch moderirte Preise. 8 Grand Hôtel National.
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11.2100 Offene Lehrerst
An der hiesigen evangelischen Elementarschu mit 2
vaeegcftatt doieefe ehbertell wieder Fscale soncbie mit r Ein 1 isse bi S
ber e eh. nee endung ihrer Zeugnisse bis zum 1. No
Werder, den 20. September 1872.
Der Magistrat.
DI. 122= Bekanntmachung.
eJ; Stelle eines Rektors an unserer höheren Töͤchter⸗ * sowie der 1. und 2. Bürgerschule, mit welcher ein jährli Gehalt von 700 Thlr. und freie Wohnung vcher en ührrce 88 vakant und soll zum 1. Januar, spätestens aber zum 1. April kom⸗ . 85 8 vtnen ütteraten v werden. „welche in ähnlicher Stellung bewährt . sachcs Ih. ihre Meldungen bis zum 1. “ 1u1 Persöͤnliche Vorstellung ist erwünscht. 8 Delitzsch, den 18. September 18722. veeeee]
e,, Se Phcsta Vorschrifts- 9 „Offene Bureaubeamten⸗Stellen. naüsase Ibiemstsicgel
1 8 it dem preuss. Gerichtsadl Schri In unserm Bureau soll ein zweiter Sekretär, welcher leich 5 Me I er u. Umschrift die Funttionen eines Kommnnal⸗Kassen⸗Afsistenten überbibnh ees baengs enhs 1 Enem Javr⸗Gehalt von 320 Thlr angestellt werden. PräsentatHqua. und Trockenstem 11 logen 1 Geeignete Anwärter ersuchen wir, sich schleunigst bei uns schrift⸗ “ “ 88. 1ing, zu melsen. “ 8 Gravir-Anstalt u. Stempelfabrik Bei Besetzung der Kanzlistenstelle sollen civilversorgungsbe⸗ vo rechtigte Militärpersonen bevorzugt werden. Ad. S 01 Berln 1 88 8. Jr. rlimn, lte Jacobsstrasse 93,
Bew
Aken, den 13. September 1872. Der Magistrat. Blüthgen. ““ [a Cto. 629/9.] 111“
PErüfndungs-Patente IM. 7082 aller Lünder (a 175/6.) 8 verschaffrt und verwerthet das internationale 85
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Central⸗Bureau 8. in Rostock (Mecklenburg 3 aetow, Vize⸗Konsul, fungir 0 waltungsraths und Pirigen b N. Werner, K. D. Kapitän zur See F. Schüler, Schiffs⸗Baumeister,
Dirigenten der technischen Kommission. (a 8436 b Die Gesellschaft beabsichtigt in außerdeutschen Häfen, wo sie zur Zeit noch nicht vertreten ist, Agenten und Besichtiger zu ernennen und nimmt das Central⸗Bureau desfallsige Anerbietungen entgegen.
Beaealtischer Lloyd. Direkte Post⸗Dampfschifffahrt zwischen
Stettin und 9
vermittelst der neuen Post⸗Dampfschiffe I. Klasse: Thorwaldsen, Donnerstag, 3. Oktober. T dsr 31. Oktober.
Ernst Moritz Arndt, im Bau. Washington, im Bau.
Passagepreise inkl. Beköstigung: I. Kajüte Pr. Ert. 129 Thlr. 1. Zwi :Uh Pr. I. Nng 8 h 1 Zwiszendeg Pr. Crt. 8 Thlr.
Wegen Fracht und Passage wende man sich an die Age 9 S 1 w Friedri 3 1 ge de man genten des Baltischen Llopd, in Berlin an J. F. Poppe; Friedrichstraße 37, sowie an .““ “ Die Direktion des Baltischen Liopd Steu⸗ 8n
eaha v11A1166“ Germanischer Das Pädagogium Ostrowo beil Pilehne
fördert seine Zöglinge in normalen Schulklassen von j bis Prima und ist berechtigt, Zeugnisse zuum, 8 1 ⸗ willigendiemst auszustellen. Werden einerseits vornehm- lich gern jüngere Knaben von nah und fern (besonders zahl- reich aus grossen Städten) der Anstalt zugeführt, die in dem wohlgeordneten Institutsleben, in frischer Landluft und unter sorgsamster Aufsicht körperlich und geistig gedeihen — so ist andererseits in sog. Spezial-Lehrkursen à 12 Mitgl. für ältere Zöglinge Gelegenheit geboten, Versäumnisse früherer Jahre einzuholen und die Berechtigung zum einj. Dienst mög- lichst schnell zu erreichen. Näheres die Prospekte.
11““
(ehrenamtlich), und
[M. 1209]
Aktien-Brauerei N eustadt-Magdeburg. —
Wir setzen hiermit die Aktionã 3 Stucke von . Srtoger⸗ 85 nüehan ettonäre in Kenntniß, daß der Umtausch der Interimsscheine gegen Feg. 1 einen ist ein nach den Num ichniß beieneü 1 3 lare schon jetzt im bena⸗c 3 ¹ 8 lin . dgranas 8, Werzeichniß beizufügen, wozu die Formu⸗ der Interimsscheine Nr. 1420, 1421, 1422 hiermi i . Einzahlung zu leisten, andernfalls nach F. 10 ber Gesellschafbe rit auf, vee. 8
hetzt im Comtoir, Berlinerstraße Nr. Sreachzeiig fordern wir die Feenen tember a. c. fällig gewesene
den muß. Magdeburg, den 20. September 1822. 6
Aktien-Brauerei Neustadt- Magd 8 Der Aufsichtsrath: 8
H. Wapler.
Berliner Lombard-Bankk.
Die Inhaber der Lombardscheine Nr. 236, 322 368, 438, 445 vax ve
abe 1 . . 465, 48f, 5 Sn gssa 8 grn n e.e8,819 hedect⸗ Slatuis dierzurch g4 ühre Pfander bes 18 ene⸗ na 8 25 raen 8.n
„ 8 en Tagen des Oktober a. c. zum Verkauf gebracht
Unter den qu. Pfändern befinden sich: mehrere Posten⸗ weißes d Pofb. shwarde vta
väae ce dn gu. rsindern 1.eeden, sg. . zes Handschuhleder, 8 % Pfd. schwarze Nähseide, 5 Faß Bflan Se’1n Peenge. 8 vhtabe gb 3 Ballen Streichgarne und Thlr. 2100 — diverse Erergen. f88 9
8 SG. 88
8
IM.I
MNMir machen .500,000 Thlr.
findet. Der
werden für die spätere
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Lubskription vorge
hierdurch bekannt,
Die Direktion.
en 21. bis 23. Aktien der Aktiengesellschaft Saline und Soolbad Salzungen vorläuf- talt— spätere Subskriptionstermin wird seiner Jeit bekannt gemacht werden. Die his 3 ..⸗
dass die auf Leptember cr. angesetzte Subskription auf
jetzt eingelaufenen Zeichnungen
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merkt werden.
250 8 vemben⸗
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für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 3 Sgr.
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an,
für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
8
n 23. September, Abends.
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Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für für Berlin die Expedition dieses Blattes, Zieten⸗Platz Nr. 3, außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter resp. Feldpost⸗Anstalten entgegen.
Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr. 7 ½ Sgr. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen als der Vorrath reicht.
Während der Dauer der Sessionen des Bundesrathes, des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhand⸗ lungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in denselben aufgenommen. 1“
Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regierungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und Bundes⸗Kommissarien resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die Motive für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sind.
Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, wie sie mit demselben seither ausgegeben worden sind, werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsche und preußische Geschichte, Landes⸗ und Staatskunde sowie über deutsche Kunst, Literatur und Kulturgeschichte zu bringen.
Die Vierteljahrshefte des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers bilden eine Separatausgabe sämmtlicher Artikel, welche in der wöchentlich erscheinenden „Besonderen Beilage« des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers publizirt werden. Es können demgemäß die einzelnen Nummern derselben entweder wöchentlich oder in ein Heft gesammelt vierteljährlich durch alle Post⸗Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 7 Sgr. pro Vierteljahr bezogen werden.
das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen
Berlin, 23. September.
Se. Majestät der Kaiser und Köni gestern Nachmittag zur Jagd nach Hubertussto gedenken heute Abend hierher zurückzukehren.
haben Sich begeben und
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht,
den nachbenannten Königlich württembergischen Offizieren und
Beamten Orden zu verleihen, und zwar: 8. den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse: dem General⸗Lieutenant Grafen von Scheler, Gouverneur von Stuttgart, und dem Hof⸗Marschall, General⸗Major Frei⸗ herrn von Valois, sowie . den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Hof⸗Stallmeister Hans von Rantzau.
Se. Majestät der Koͤnig haben Allergnädigst geruht: Dem Kanzlei⸗Advokaten und Notar Friedrich Maß⸗ a zu Rostock den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten von l'Estocq, Commandeur des Leib⸗Grena⸗ dier⸗Regiments (1. Brandenburgischen) Nr. 8, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg⸗ Schwerin Königlichen Hoheit ihm verliehenen Militär⸗Verdienst⸗ kreuzes erster Klasse zu ertheilen.
Deutsches Neich.
Am 14. komm. Mts. werden die diesjährigen Prüfungen zum Steuermann auf großer Fahrtin Rostock beginnen.
Bekanntmachung. Bei der Kaiserlichen Kegch oin.Sthlion zu Aachen wird der halbe Nachtdienst mit dem 1. Oktober cr. aufgehoben, und der volle Tagesdienst wieder eingeführt. Cöln, den 21. September 1872. x Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
Bekanntmachung.
In Kirchberg i. Sachsen wird am 1. Oktober cr. eine mit der Post kombinirte Telegraphen⸗Station eröfsnet, deren Dienststunden mit denen der Post zusammenfallen.
Dresden, den 19. September 1872. “ Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
““
Das 30. Stück des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter: 1
Nr. 881 den Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrts⸗ Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes und des Zollvereins und dem Freistaate Salvador. Vom 13. Juni 1870/; unter
Nr. 882 Ernennungen zu Vize⸗Konsuln des Deutschen Reichs; unter
Nr. 883 Exequatur⸗Ertheilung; und unter
Nr. 884 Auf Grund des F. 1 des gechhn vom 4. Mai 1870 (Bundesgesetzbl. S. 599) ist den Konsuln Retberg in Bahia, Seeling in Cearä, Schramm in Maroim, Otto in Pernambuco, von Loeßl in Rio Grande do Sul, Schmidt in Santos, dem Vizekonsul Borstelmann in Maceio je für ihren Amtsbezirk, ferner dem Vizekonsul Dr. Focke als zeitigen Vor⸗ steher des Konsulats zu Hiogo und Osaka für den Amtsbezirk, die Städte Hiogo und Osaka und das dazu gehörige Territorium, die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.
Berlin, den 23. September 1872.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Pfarrer Graeve in Frankenstein zum Superinten⸗ denten der Diözese Frankenstein⸗Münsterberg — Regierungs⸗ bezirk Breslau —, den Pfarrer Dihm zu Spiller zum Super⸗ intendenten der Diözese Löwenberg II. Regierungsbezirk
Liegnitz —, den Pfarrer Anderson zu Erdmannsdorf zum
2
Superintendenten der Diözese Hirschberg — Regierungsbezirk Liegnitz —, und den Pfarrer Suin de Boutemaͤrd zu Friedersdorf a. Queis zum Superintendenten der Diözese Lauban].
— Regierungsbezirk Liegnitz — zu ernennen.
Auf Ihren Bericht vom 10. August d. J. verleihe Ich
hierdurch dem Kreise Ober⸗Barnim, Regierungsbezirks Pots⸗ dam, welcher die von Privatunternehmern beziehungsweise von
der Stadt Straußberg auf Grund Meiner Erlasse vom 2. Fe⸗
bruar 1863 und 1. Oktober 1866 erbauten beiden Chausseen: 1) von der Müncheberg⸗Proetzeler Staatsstraße über Bollers⸗ dorf nach Reichenberg, 2) von der Berlin⸗Proetzeler Aktien⸗ straße unweit der Stadt Straußberg bis zu dem Bahnhofe Straußberg der Berlin⸗Cüstriner Eisenbahn zur künftigen Unterhaltung übernommen .8 das Expropriationsrecht süͤr die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗ Materialien nach Maßgake der für die Staatschausseen be⸗ stehenden sorscelkten in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem Ober⸗Barnimer Kreise das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗ chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗ freüingen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zu⸗ ätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗ chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der ee vlteivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen Bad Gastein, den 19. August 1872. Wilhelm. Für den Finanz⸗Minister Graf von Itzenplitz. Graf zu ag An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bei der Realschule in Cassel ist der Lehrer Fr. Heuser zum Oberlehrer ernannt worden.
Bekanntmachungen. Das bevorstehende Studien⸗Semester unserer Universität nimmt mit dem 15. Oktober seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir Diejenigen welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachtheilen zu be⸗ wahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor⸗ lesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hier⸗ mit die Eltern und Vormünder der Studirenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disziplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung derjenigen Studirenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeits⸗Atteste die Wohlthat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach neueren gesetzlichen Vorschriften der⸗ artige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerhalb der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters von den Petenten in Person eingereicht werden müssen, und daß von denjenigen Studi⸗ renden, welchen die Wohlthat der Stundung bereits zuerkannt wor⸗ den ist, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen ee e innerhalb der ersten Woche nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters bei der Quästur Gebrauch ge⸗ macht werden muß. Bonn, den 20. September 1872. Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. II. 1 Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien⸗Semester findet vom 2. Oktober an bis zum 22. desselben Monats inkl. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studirenden noch immatrikulirt werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung durch Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben diejenigen Studirenden, welche die weeftbiteetudieg be⸗
“ 8
1 nndee insofern sie Inländer sind, ein⸗worschriftsmäßiges Schul⸗
zeugniß und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige aus⸗ reichende E“ 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges Abgangs⸗Zeugniß von jeder früher be⸗ suchten Universität vorzulegen. Flemgen Inländer, welche keine Mettt a . cfang bestanden, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höhe⸗ ren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Be⸗ rufsfach zu geben, ohne daß se sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 nur nach vorgängiger, ihnen hierzu Seitens des Königlichen Universitäts⸗Kuratoriums er⸗ theilter Erlaubniß immatrikulirt werden. Bonn, den 20. September 1872. Die Immatrikulations⸗Kommission.
Richtamtliches.
Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 23. September. Se. Majestät der Kaiser und König haben Sich gestern Nachmittag um 5 Uhr zur Abhaltung einer Hofjagd nach Hubertusstock begeben. Allerhöchstdieselben werden das Logis daselbst im Jagdschlosse nehmen und gedenken, nach Beendigung der Jagd, heute Abend um 9 Uhr hier wieder einzutreffen.
— Die Nachtruhe Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht war, dem heutigen Bulletin zufolge, üngestort. Im sonstigen Befinden ist keine Veränderung ein⸗ getreten.
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— Se. Majestät der Kaiser und König haben dem deut⸗ schen Botschafter in Wien, General⸗Lieutenant v. Schweinitz, Allerhöchstihr vom Professor Korneck nach Winterhalter ge⸗ maltes lebensgroßes Bildniß in ganzer Figur zum Geschenk gemacht. Dasselbe ist bereits an seinen Bestimmungsort abge⸗
gangen.
— Der Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrts⸗ vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes und des Zollvereins und dem Freistaate Salvador, vom 19. Juni 1870, wird, nachdem der Austausch der Ratifikationsurkunden in Berlin stattgefun⸗ den hat, in der heutigen Nummer des Reichsgesetzblatts ver⸗ öffentlicht.
— Vor dem Buͤndes⸗Amt für das Heimaths⸗Wesen stehen morgen folgende Termine an: Armen⸗Verband Wuls⸗ dorf contra Armen⸗Verband Wehdem, Ortsarmen⸗Verband Stettin contra Ortsarmen⸗Verband Bredow, Ortsarmen⸗ Verband Cöln contra Landarmen⸗Verband der Rheinprovinz, Ortsarmen⸗Verband Königsberg i. Pr. contra Ortsarmen⸗ Verband Pillkallen, Ortsarmen⸗Verband Zoldekow contra Ortsarmen⸗Verband Knurrbusch, Ortsarmen⸗Verband Augken contra Ortsarmen⸗Verband Peterswalde, Ortsarmen⸗Verband Szczuka contra Ortsarmen⸗Verband Strasburg.
— Vom Kaiserlichen statistischen Amte ist die Nachwei⸗ sung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft⸗ lichen Verbrauchssteuern in dem Zollgebiet des Deutschen Reichs für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats RuFpust d. J. aufgestellt worden. Nach derselben stellt sich die Gesammt⸗Solleinnahme von allen in Betracht kommenden Abgabenzweigen auf rund 47,993,204 Thlr., und entfallen hiervon auf: Eingangs⸗ und Ausgangszoll 26,399,783 Thlr., Rübenzuckersteuer 3,793,498 Thaler, Salzsteuer 6,395,257 Thlr., Tabakssteuer 232,056 Thlr., Branntweinsteuer 7,999,799 Thlr, Uebergangsabgaben von Branntwein 8249 Thlr., Braumalzsteuer 3,024,180 Thlr., Uebergangsabgaben von Bier 140,382 Thlr. An Bonifikationen für exportirte Gegenstände sind auf gemeinschaftliche Rechnung zusammen 1,455,430 Thlr. herausgezahlt worden (9817 Thlr Zölle, 512,947 8 98 Rübenzuckersteuer, 1736 Thlr. Salzsteuer, 35,910 Thlr. Tabakssteuer, 882,741 Thlr. Branntweinsteuer, 12,279 Thlr. Braumalzsteuer), so daß sich der Nettoertrag aller vorgenannten Abgabenzweige auf 46,537,774 Thlr. beläuft. Von der nachgewiesenen Solleinnahme sind 25,294,888 Thlr. kreditirt worden, nämlich: 13,003,664 Thlr. Eingangs⸗ und Fegsog, 3,692,255 Thlr. Rübenzuckersteuer, 4,777,194 Thlr. Salzsteuer, 3,821,136 Thlr. Branntweinsteuer und