1872 / 226 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Sep 1872 18:00:01 GMT) scan diff

SPEEKT.

den 13.

an Arbeitsgelegenheir

ist auf dem Prinzipe begründet, G b 8 Mec bes dass der Wohnungsnoth nur durch den Näuserbau in der Nähe dicht bevölkerter, reicher Stadtgegenden zZweckmässig abgeholfen werde, sana. g⸗

kLeitverlust vund die Transportkosten zu den wohlfeileren Baustellen auf dem Iande,

, das nicht die Gründung von Arbeiterkolonien in der Ferne, nicht der Ausschluss der Arbeiter aus den Vor- neilen der städtischen Einrschtungen, sondern nur der Häuserbau, welcher allen Erwerbsklassen Wohnung in er Jachbarschaft ihrer Arbeitsstellen gewährt, das Zusammenleben Wohlhabender und Minderbegüterter be-

„Sünstigt, materiell und moralisch allen Theilen zum Vvortheil gereicht.

Diesem Prinzipe entsprechend ist bereits ein Terrain angekaust, das am Friedrichshain gelegen, die Her- g von Wohnungen gestattet, welche nur ca. 1000 Schritte von den Thoren, kaum 20 Minuten vom Alexander- platze entfernt sind und den Bewohnern im Umkreis einer halben Stunde Arbeitsgelegenheiten jeder Art: Fabriken E“ e und amtliche Bureaux darbieten. 8 as Terrain wird der Gesellschast für 70 Thlr. die Quadratruthe überlassen, während in leicher Entfernung vor der Stadt im Osten 150 bis 250, im Westen 500 bis 800 Thlr., selbst eine Meile von der Stadt e 20 88 405 ThIn bezahlt 8 Es hat daher die Gesellschaft nur die Strassen anzulegen und die Parzellirung zu bewerhstelligen um einen nam- öu“” zu 8 wird den aber nicht als Frucht Spekulation, ee als Wah e

Leistung verdienen, indem sie eine Be auung veranlasst, welche geräumige, helle und esunde Wol 60 Thlr. bis 400 Thlr. dem Bedürfniss der Familien zur Verfügung stellt. 8 Das Terrain der Gesellschaft ist baar bezahlt mit 66 . Thlr. 865,410 Betriebs-Kapital zur Anlage von Strassen und Musterhäusern. .““ 134,590 in Summa Thlr. 1,000,000

ktien-Kapital, welches von einem Konsortium fest übernommen worden ist und in dessen Auftrage die nachstehend aufge- führten Bankfirmen zu den näher bezeichneten Bedingungen Zeichnungen entgegennehmen Aus dem Erlöse der verkauften Parzellen soll weiteres Terrain gekaust werden, Das Kapital' der Gescllschast wird daher dauernd vortheilhalfte Verwendung finden. Die Erfolge werden maassgebend sein für die Ausdehnung des Unternehmens und eine künstige Erhöhun des Aktien-Kapitals. 1.“ 8 8 In den Aufsichtsrath wurden 116161A16AX“A“ 1“ Dr. Otto Hübner, Direktor der Preuss. Upotheken Versteherunxs-Abtlen-Gesellsehatt als Stadthaurath a. D. Adolr Gerstenberg, aßs dessen Stellvertreter;

Dr. Wilhelm Abegg, Direktor der Deutschen Hypothekenbank: Stadtverordneter Komstüdt; e . nas

Banquier Julius Samelsomn (Firma: Jam elson 6 Lackur)

8

sSsSahskriptions-Bedingungen. Eine Million Thaler Akiien. hesteh

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Friedrichs

ption aufgelegt: 1 Die Subskription erfolgt zum Course von 103 Prozent 9

am Mittwoch, den 25. u. Donnerstag, den 26. d. M.

in berlin bei Herren Gebr. Guttentag, Französische Ftr. 1, 1““

ren Samelson £ Sackur, Unter den Linden A; n Breslau bei Herren Gebr. Guttentag; in Beuthen O. S. bei der Oberschl. Bank. für Handel und Industrie; Cöln bei der Cölnischen Wechsler- und Kommissions-Bank; Cöthen bei Herrn Carl Fürstenheim's Erben; Dresden bei Herren Gebr. Guttentag; 8 Frankfurt a. O. bei Herrn L. Mende; Görlitz bei der Görlitzer Vereinsbank; Hannover bei der Hannoverschen Provinzial-Wechsler-Bank Magdeburg bei Herren Teetzmann, Roch Weimar bei der Weimarschen Bank. Bei der Subskription sind 10 Prozent des Cesesbn Betrages als Kaution zu hinterlege Bei Ueberzeichnung bleibt Repartition 86aheh Kh 8.

8

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Zinsen vom 1.

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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.

für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.

Berlin, Dienstag, u

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ülergechstehee Genehmi ung zu ertheilen: zur Anlegung des dem Ober⸗Regierungs⸗ ath Freusberg zu Cöln verliehenen Commandeurkreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone; des dem Oekonomie⸗Kommissarius Tolb erg u Weißensee im Regierungsbezirk Erfurt verliehenen Fürstlich schwarzburzischen Ehrenkreuzes dritter Klasse; sowie des dem Ober⸗Zoll⸗Inspektor Schilde zu Malmedy und dem pensionir⸗ ten Provinzial⸗Steuer⸗Sekretär Licht zu Ma deburg ver⸗ liehenen Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Wasa⸗Ordens.

D e u t s ch e 8 NR e 1 ch. 8,

Se. Majestät der Kaiser und König haben in einer Privat⸗Audienz aus den Händen des bisherigen Königlich spa⸗ nischen Gesandten Grafen Don Juan Antonio de R ascon ein Schreiben Sr. Majestät des Königs von Spanien entgegen zu nehmen geruht, wodurch derselbe von seinem hiesigen Posten abberufen wird. Unmittelbar darauf hatte dessen öcefhger, Don Patricio de la Escosura y Morrogt, die Ehre, Sr. Majestät fein Kreditiv als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Sr. Majestät des Königs von Spa⸗ nien am hiesigen Allerhöchsten S08 zu überreichen. Bei der unterzeichneten Telegraphen⸗Direktion gehen Reklamationen wegen verspäteter oder nicht erfolgter Depeschen⸗ Bestellung ein, die nach Lage der Bestimmungen ꝛc. über das Depeschen⸗Expeditions⸗ und Bestellungsverfahren ungerechtfertigt sind. Es wird deshalb voö genommen, das hiesige telegraphisch korrespondirende Publikum auf die bezüglichen Bestimmungen ꝛc., soweit dieselben Privatdepeschen betreffen, aufmerksam zu machen.

Ist die Adre se der Depesche nicht der Art, daß die Be⸗ stellung an den te ohne weitere Ermittelungen, Rück⸗ fragen, Zweifel ꝛc. erfolgen kann, enthält dieselbe alsg nicht die Angabe der Straße und Hausnummer, oder in Ermangelung

8

dessen die Angabe der Berufsart oder ähnliche Bezeichnungen, so erfolgt die Feststellung, wo resp. an wen die Depesche zu bestellen ist, zunächst mit Hülfe des Wohnungsanzeigers. Giebt Letztrer keine genügende Auskunft und ist der Adressat bei der Telegraphenstation auch unbekannt, dann wird die Aufgabe⸗ station von der Unbestellbarkeit der Depesche benachrichtigt. Um jedoch wenn thunlich wenigstens nachträglich, wenn auch verzögert die Depesche dem Adressaten aus ändigen zu können, werden demnächst noch Erkundigungen bei dem Ein⸗ wohner⸗Meldeamt resp. bei der hiesigen Kommandantur ein⸗ ezogen. Haben diese Erkundigungen nicht den erwarteten Er⸗ olg, so wird die Depesche bei der Station aufbewahrt und, sofern dieselbe nicht inzwischen abgeholt worden, nach Verlauf von 6 Wochen vernichtet. 8

Im Fall der Adressat seinen Aufenthaltsort verändert und derselbe in einer bei der betreffenden Telegraphenstation nieder⸗ zulegenden schriftlichen Erklärung das Verlangen „der Nach⸗ sendung der für ihn eingehenden Depeschen ausdrücklich aus⸗ gesprochen hat, werden die betreffenden Depeschen an den neuen Adreßort auf Kosten des Adressaten nachtelegraphirt.

Ist der Adressat im Orte verzogeu, so wird die Depesche nach der neuen Wohnung gebracht, sofern Letztere bekannt ist. Das Verlangen einer Depeschen bestellung üs verschiedenen Tageszeiten an verschiedenen Stellen ist unzulässig, mit einziger Ausnahme der Fes sung während der Börsenzeit an der Börse. Für Depeschen, die an eschäftsfirmen adressirt sind, und son⸗ stige Angaben bezüglich der Bestellung nicht enthalten, gilt als Ort der Bestellung das betreffende Geschäftslokal.

Der Telegraphenbote hat die Depesche nach der Wohnung des Adressaten resp. nach der in der Devpesche bezeichneten Adresse zu bringen und dieselbe daselbst gegen Empfangsbeschei⸗ nigung zu verabfolgen. Kann diese Empfangsbescheinigung nicht erlangt werden, so ist die Depesche als unbestellbar von dem Boten zur Station zurückzubringen, wo sie nach erfolgter Meldung an die Aufgabe⸗Station ebenfalls gsbewahrt und event., nach Ablauf von 6 Wochen vernichtet wird.

Es ist zwar neuerdings 18“ worden, daß Depeschen unter Verzichtleistung auf eine mpfangsbescheinigung Seiten der Adressaten in die von Letzteren unterhaltenen besonderen Briefkasten gesteckt werden können, indeß darf dieses Verfahren nur dann stattfinden, wenn die betreffenden Depeschen⸗Empfänger dieserhalb schriftlich einen Antrag gestellt und darin erklärt haben, alle aus demselben entspringenden Folgen auf sich neh⸗ men, auch dieserhalb keinerlei Reklamation erheben zu wollen.

Beruht die Unbestellbarkeit der Depesche darauf, daß der Adressat in seiner Wohnung nicht angetroffen ist und die De⸗ nesch⸗ sofern in derselben nicht das Verlangen der Pehah esnnneg an den Adressaten selbst enthalten ist, weder an ein erwachsene Mitglied der Familie desselben, an dessen Geschäftsgehülfen, Dienerschaft, Gast⸗ oder Hauswirth, oder an den Portier des Hotels oder des Hauses, event. an den der Telegraphenstation namhaft gemachten besonderen Empfänger abgegeben werden onnte, so wird vom Boten eine bezügliche Anzeige zurückgelassen.

keine sichere Gelegenheit vorhanden, diese Anzeige in Besitz der Depeschen⸗Adressaten gelangen zu lassen, z. B. durch Niederlegen in der Wohnung desselben durch Hineinstecken in einen dem⸗ selben unzweifelhaft gehörigen Briefkasten, so wird die Anzeige an die zur Wohnung ꝛc. des Depeschen⸗Adressaten führende Thür geklebt. Auf die Rückkehr des abwesenden Adressaten zu warten,

äufig

Alle Post-Anstalten des

nehmen Bestellung an,

für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

oder denselben an einem zweiten und dritten Orte aufzusuchen, ist dem Boten nicht gestattet. Auch kann ein nochmaliger Ver⸗ such zur Bestellung der Depesche Seitens der Station hierbei nicht beansprucht werden. . Zede der hiesigen Kaiserlichen Telegraphen⸗Stationen hat innerhalb eines bestimmten Bezirks die Bestellung der ange⸗ kommenen Depeschen zu besorgen. Zur Zeit bestehen solche Telegraphen⸗Stationen

a) in der Französischen Straße Nr. 33b, und c. (Central⸗ station), b) im Börsengebäude, c) im Hauptpostgebäude (Königs⸗ straße), d) am Brandenburger Thor, ) in Moabit, f) am Oranienburger Thor, 9 in Gesunoͤbrunnen, h) 8 dem neuen Viehmarkte, i) in der Landsbergerstraße 89, k) in der Blumen⸗

straße 4/5, l) auf dem Ostbahnhof, m) in der Oranienstr. 42,

n) in der Kommandantenstr. 77,79, o) in der Mbenfhr. 122,

p- 5 Potsdamer Thor, q) in der Königin⸗Augustastraße r. 30.

Füte Außerdem haben besondere Bestellbezirke überwiesen er⸗ halten:

Die Eisenbahn⸗Telegraphenstationen

r) auf dem Anhalter Bahnhof, s) auf dem Lehrter Bahn⸗ hof, t) auf dem Görlitzer Bahnhof. 1

Feneer werden zu den Telegraphenstationen des Stadt⸗ bezirks gerechnet:

u) die Kaiserliche Telegraphenstation in Pankow, v) die Kaiserliche Telegraphenstation in Schöneberg.

Die sub b bis v aufgeführten Stationen halten resp. be⸗

züglich des Reichs⸗Telegraphenverkehrs vollen Tagesdienst von 7 Morgens im Sommer⸗ und 8 Uhr Morgens im Winter⸗ semester bis 9 Uhr Abends —. Die in der Nachtzeit hier ein⸗ Fehaßtden Depeschen werden, soweit nicht die Adressaten von eer Einrichtung Gebrauch machen, daß die für dieselben von 10 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens ankommenden Depeschen asservirt werden und demnächst erst zur Bestellung gelangen, von der sub a genannten Centralstation bestellt.

Die voraufgeführten Stationen sind denen sogenannte Stadtdepeschen für die hr. von 2 pro einfache Hepesche von 20 Worten und Sgr. mehr für je 10 Worte mehr aufgegeben werden können.

* Berlin, den 20. September 1872. 5 Kaiserliche Diregtion 8

8 Cunio.

8 Königreich Preußen. 8 Justiz⸗Ministerium.

Dem Rechtsanwalt und Notar Middendorf in Ahlen ist gestattet worden, seinen Wohnsitz nach Oelde zu verlegen.

Finanz⸗Ministerium. 6

Bekanntmachung.

Nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind die Reichs⸗Wechselstempelmarken zu Wechseln und den dem Wechselstempel unterworfenen Anweisungen ꝛc. in der Art zu verwenden, daß die den erforderlichen Steuerbetrag darstellen⸗ den Marken auf der Rückseite der Urkunde, und zwar, wenn die Rückseite noch unbeschrieben ist, am oberen Rande der⸗ selben, andernfalls unmittelbar unter dem en Vermerke Indossement ac.) dergestalt aufzukleben sind, daß oberhalb der Marken kein zur Niederschreibung eines Vermerkes hinreichen⸗ der Raum übrig bleibt, und daß ferner der zur Seite oder zu beiden Seiten der Marke etwa frei bleibende Raum seiner ganzen Ausdehnung nach in Höhe der Marken zu durchkreuzen ist. Außerdem müssen in jeder einzelnen der aufgeklebten Marken mindestens die Anfangsbuchstaben des Wohnorts und des Namens desjenigen, der die Marke verwendet, sowie das Datum der Verwendung mittelst deutlicher Schriftzeichen (Buch⸗ staben und Ziffern), ohne jede Rasur, Durchstreichung oder Ueberschrift niedergeschrieben werden. Auf diese zur Sicherung der Stempel⸗Einnahmen nothwendigen Bestimmungen, welche häufig unbeachtet bleiben, wird das betheiligte Publikum zur Vermeidung der hohen Strafe der Kontravention hiermit auf⸗ merksam gemacht.

Berlin, den 19. September 1872. 1 Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt für inländische Gegenstände.

Das 36. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter:

Nr. 8070 das Privilegium wegen Ausgabe von Priori⸗ täts⸗Obligationen der Hannover⸗Altenbekener Eisenbahngesell⸗ schaft bis zum Betrage von 2 ½ Millionen Thalern. Vom 11. März 1872; und unter

Nr. 8071 den Allerhöchsten Erlaß vom 12. Hgust 1872, betreffend den Tarif, nach welchem die Abgaben für enutzung des Hafens zu Labö, im Kreise Ploen, Regierungsbezirk Schles⸗ wig, vom 1. November 1872 ab bis auf Weiteres zu ent⸗ richten sind.

Berlin, den 24. September 1872.

Konigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

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Angekom men: Se. 8z; der General der Kavallerie und kommandirende General des II. Armee⸗Corps, Hann⸗ von Weyhern, von Stettin.

den 24. September, Abends. —y

ich diejenigen, bei

1

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 7. Division, von Groß, gen. von Schwarzhoff, von Magdeburg.

Der General⸗Major und Commandeur der 40. Infanterie⸗ Brigade, von Diringshofen, von Braunschweig.

Der General⸗Major und Inspecteur der 3. Ingenieur⸗ Inspektion, von Biehler, von Memel.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Ceremonienmeister Graf von Stillfried, nach Schlesien. b

Nichtamtlichees.

Deutsches Neich. reußen. Berlin, 24. September. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich am Sonntag Nach⸗ mittag um 5 Uhr in Begleitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen Carl sowie des Prinzen August von Württemberg vom Stettiner Bahnhofe aus per Extrazug nach dem Punkte hinter Neustadt⸗Eberswalde, wo die nach Joachimsthal führende Chaussee die Bahn G“ um demnaͤchst, begrüßt von den lebhaften Zurufen der Bevölkerung, in bereit gehaltenen Wagen über Joachimsthal ꝛc. nach Hubertusstock zu fahren, wo⸗ selbst die Ankunft um 8 Uhr Abends erfolgte. Sämmtliche Ortschaften, durch welche der Weg führte, waren mit Fahnen und Laubgewinden festlich geschmückt. Nachdem Se. Majestät der Kaiser und König bald nach dem Eintreffen im Jagdschlosse nocheinige Persönlichkeiten empfangen hatten, wurde das Souper eingenommen, an welchem auch Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Uhre Königlichen Hoheiten der 2. Carl sowie der Prinz August von Württemberg Theil nahmen.

Gestern hielten Se. Mgjestät ein Jagen auf Hochwild ab, und wurde nach Beendigung desselben um 4 Uhr im

Jagdschlosse das Diner eingenommen, zu welchem mehrere Ein⸗

ladungen ergangen waren. Nach Aufhebung der Tafel ver⸗ ließen Se. Majestät der Kaiser und König mit der Begleitung u. s. w. Hubertusstock und trafen, auf demselben Wege zurück⸗ kehrend, um 9 Uhr wieder in Berlin ein.

Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht Befinden ist, dem heutigen Bulletin zufolge, nach einer sehr unruhig verbrachten Nacht heute insofern weniger befriedigend, als der Kräftezustand mehr beeinträchtigt ist.

Bei dem Regimentsfeste des Kalugaschen In⸗ fanterie⸗Regiments Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen Nr. 5 wurde, der „»Kama⸗Wolga⸗Zeitung« zufolge, nachstehendes Telegramm an den Hohen Chef des Regiments entsandt: 1

»Das Kalugasche Infanterie⸗Regiment Nr. 5, we 5 Ew. Kaiserlichen Majestät führt, trinkt bei der Feier seines Regiment festes auf das Wohl des Hohen Chefs, Ew. Kaiserlichen Majestät. Der Regiments⸗Commandeur Oberst⸗Lieutenant Rost.« Es erfolgte hierauf folgende Antwort: »Ich danke Ihnen für das heutige Telegramm und braven Regiment Meinen Glückwunsch zum Feste in dem Augenbli dar, in welchem der Kaiser sich in Meiner Hauptstadt befindet.«

Nach der letzten Notiz über die Aus Reichs⸗Goldmünzen waren bi den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwan igmarkstuücken 255,422,380 Mark und in Zehnmarkstücken 27,087,110 Mar ausgeprägt worden. In der Woche vom 8. bis 14. Septembe d. J. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 4,892,740 Mark, in Frankfurt a. M. 1,299,000 Mark, in Muͤnchen 1,323,860 Mark, in Oresden 1,971,960 Mank une in Stuttgart 736,200 Mark,; ferner in Zehnmarkstücken: in Hannover 459,440 Mark und in Frankfurt a. M. 725,380 Mark

Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 14. Septem⸗ ber auf 293,318,070 Mark, wovon 265,046,140 Mark in Feemzißmarkstuͤcken und 28,271,930 Mark in Zehnmarkstücken estehen.

Der General⸗Feldmarschall Graf von Moltke ist zum Chef des Kaiserlich russischen Rjäsanschen Infanterie⸗Regi⸗ ments Nr. 69 ernannt worden.

Se. Durchlaucht der Fürst Leopold von Salm⸗ Reifferscheidt, welcher vor einiger Zeit hier eingetroffen und im British Hotel abgestiegen war, ist heute auf seine Besitzun⸗ gen im Großherzogthum Baden und Steiermark abgereist.

Der deutsche Botschafter in Paris, Graf Arnim, ist heute Vormittag über Lehrte nach Paris zurückgekehrt. 8

Der General der Kavallerie und kommandirende Ge⸗ neral des II. Armee⸗Corps, Hann⸗ von Weyhern, ist von Stettin hier angekommen und in British Hotel abgestiegen.

Der General⸗Lieutenant und Commandeur der 7. Division von Groß, gen. von Schwarzbhoff, welcher zur Vertretung des erkrankten kommandirenden Generals des III. Armee⸗Corps, General⸗Lieutenants von Alvensleben, kom⸗ mandirt, ist von Magdeburg ur Abstattung persönlicher Mel⸗ dungen, sowie zum Antritt feins Kommandos, hi troffen. 8