1872 / 228 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Sep 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Königin⸗Louise⸗Grube. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Kohlenpreise anf der fiskalischen Köͤnigin⸗ Louise⸗Grube vom 29. d. Mts. ab, loco Grube, folgende sein werden:

ur einen Centner (50 Kilogramm) Fett⸗ und Flammstückkohlen 8 Sgr., ür einen Centner (50 Kilogramm) Fettwürfelkohlen 7 Sgr. 6 Pr, ür einen Centner (50 Kilogramm) Fettkleinkohlen (gerättert) I. Sorte entner (50 Kilogramm) II. Sorte 4 Sgr.

89 Kilo eee 25 rättert) 4 Sgr. 6 Pf., für einen Centner ogramm amm⸗ Feiteleht, ver. gen 3 Sgr. 9 Pf. Für die Befoͤrderung von der Grube nach Bahnhof Zabrze ist ein Rollgeld von 2 Sgr. 6 Pf. pro Ctr. zu entrichten. 12 Ctr. entsprechen circa einem Hektoliter. Zabrze, den 21. September 1872 Königliche Berg⸗Inspektion.

Du. 122. Bekanntmachung. Die Lieferung von eirca 17,000 Q.⸗Meter rechteckig behauener Pflastersteine soll im Wege der Submission,

88 8 8 9 2 RNeichs⸗Eise Die L-eferung von 8 4““ 1b 26 Personenwagen II. Klasse und 8 v““ ö 111q¹q“ b11I“ IE. EI1I soll im Wege der oͤffentlichen Submission verdungen werden. Die Lieferungsbedingungen und zugehörigen Zeichnungen sind in unserem bau.

technischen Bureau einzusehen, auch auf portofreie, an un ere Druck . S der Kosten zu beziepen.⸗ ee Portofrele s rucksachen⸗Verwaltung hierselbst zu richtende Schreiben gegen Erstattung

Die Offerten sind versiegelt und mit der e e

8 »Submission auf Lieferung von bis zu dem am Montage, den 14. Oktober d. J. Vormittags

den Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen

5 Sgr, für einen 6 Pg- für einen Centner

S. 58/ Personen⸗ resp. Gepäckwagen⸗ (S. 581X) 44 Uhr, in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahnhofe anstehen⸗

8 v11uu“

ggegen

ganz oder getheilt, vergeben werden. 1b Zu diesem Behuf sind die Bedingungen, nach welchen die Ein⸗ reichung der Submissionen bis 11. 11. k. Mts. zu bewirken ist, in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt. ö Lieferanten wird auf portofrei eingehende Anträge eine Abschrift der Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien über⸗ sandt werden.

Berlin, den 19. September 1872.

Königliche Ministerial⸗Baukommission.

In Vertretung (a. 676/9) (gez.) Kühlenthal. (gez.) Zeidler. 88

[2783] Bekanntmachung, 88 betreffend die Lieferung von Steinkohlen.

Die Lieferung des bei der Generaldirektion der Felkscaphfn ein⸗

tretenden Bedarfs an oberschlesischen Würfelsteinkohlen für die Zeit

vom 1. November 1872 bis dahin 1873 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Der Bedarf wird sich auf etwa 2000 Centner (100,000 Kilo⸗

ramm) belaufen.

Der Preis, inkl. Transport⸗ und aller Nebenkosten bis in die Kohlenaufbewahrungsräume des Tele raphen⸗Dienstgebäudes, ist für

en einzelnen Centner (50 Kilogramm) anzugeben.

Die näheren Bedingungen wegen der qu. Lieferung sind in der Geh. Registratur der Generaldirektion Franzoösische Straße 33 9 und können an den Wochentagen von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags eingesehen werden.

Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten mit der Be⸗

zeichnung: . 1 „Submission auf Lieferung von Steinkohlen fuͤr die Kaiserliche General⸗Direktion der Telegraphen pro 1872/730

versehen und gehörig versiegelt bis zum 9. Oktober d.

mittags 12 Uhr, dem Termine

h zur Eröffnung der eingegange⸗ nen Submissionen in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten der Generaldirektion einzureichen.

Offerten, welche spaͤter eingehen oder den gestellten Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt.

Die Auswahl unter den Submittenten, welche 14 Tage an ihre Offerten gebunden bleiben, wird vorbehalten. G Berlin, den 20. September 1872.

Kaiserliche Generaldirektion der 9 In Vertretung. Meydam.

[2746] Bekanntmachung.

Die Lieferung der pro 1873 erforderlichen Verpflegungs⸗ und Oekonomie⸗Bedürfnisse, als ungefähr:

120,000 Kilogramm Roggenbrod (aus reinem Rog

J., Vor⸗

Telegraphen.

enmehl nach

Kaiserliche Ge der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

Submittenten eröffnet werden, portofrei an uns einzusenden neral⸗Direktion G““

120 eiserne Bettstellen, mit Kopf⸗ und Fußbrett 80 Pfd. schwer, sind billig zu verkaufen beim Schlossermeister C. W. Schwarz, Leipzig, Peterssteinweg 50. [M. 1215]

Hannoversche Staats⸗Eisenbahn.

2àα Bekanntmachung.

Die Bahnhofs⸗Restauration zu Herzberg im Harze soll vom 1. Januar 1873 ab anderweit verpachtet werden. Die Pachtbedingungen können gegen Einsendung von 5 Sgr. für jedes Exemplar von dem Vorsteher unseres Central⸗Bureaus, Kanzlei⸗ Rath Bröse, bezogen werden. Offerten, nicht unter 100 Thlr.,

sind versiegelt und mit der Aufschrift: Submission auf Pachtung der Bahnhofs⸗Restauration zu Herz⸗ berg!“ verschen, bis zum 22. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen und werden zur gedachten Zeit in unserem Geschäftslokale, im Beisein der etwa erschienenen Pacht⸗

. geöffnet werden. lle Einsendungen müssen franko erfolgen. (a. c. 672/9.)

Hannover, den 16. September 1872.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Maybach.

[M. 2n BHannoversche Staatseisenbahn.

Bekanntmachung.

Die zu Catlenburg, Bahnstrecke Nort⸗ heim⸗Nord ausen soll vom 1. Januar 1823 ab anderweit ver⸗ pachtet werden. Die Pachtbedingungen können gegen Einsendung von 5 Sgr. für jedes Exemplar von dem Vorsteher unseres Central⸗ bureaus, Kanzlei⸗Rath Bröse, bezogen werden. Offerten, nicht

unter 40 Thlr., sind versiegelt und mit der Aufschrift: »Submis⸗ sion auf Pachtung der Bahnhofs⸗Restauration zu Catlenburg⸗« verseben, bis zum 21. Oktober d. J.,

Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen, und werden zu gedachter Za in unserem Geschäftslokale im Beisein der etwa erschienenen

Absonderung von 15 pCt. Kleie), 250 Kilogramm feines Roggen⸗ brod, 100 Kilogramm Semmeln, 140 Centner Roggenmehl, 60 Centner Gerstenmehl, 10 Centner Weizenmehl, 60 Centner Hafergrütze, 100 Ctr. Gerstengrütze, 70 Centner Buchweizengrütze,

2 Centner Buchweizengries, 70 Centner grobe Graupe, 2 Centner

feine Graupe, 240 Centner Erbsen, 160 Centner weiße Bohnen,

80 Centner Reis, 45 Centner Hirse, 150 Kilogramm Fadennudeln,

19000 Liter Trinkbier, 50 Centner Butter, 30 Centner Schweine⸗ schmalz, 250 Kilogramm Speck, 2300 Kilogramm Nindfleisch, 150 Krlogramm Hammelfleisch, 800 Kilogramm Schweinefleisch, 2700 Centner Kartoffeln, 120 Ctr. Weißkohl, 60 Centner Mohr⸗

ben, 120 Centner Salz, 30 Kilogramm Pfeffer, 10 Hektoliter wiebeln, 1200 Liter Essigsprit, 28 Schock Lagerstroh, 3 Centner

Soda, 20 Centner grüne Naturkorn⸗Seife, 90 Kilogramm harte

Talgseife, 140 bslem. 50 Kilogramm Rüböl, 15 Kilo⸗

gramm Stearinlichte, Kilogramm gegossene Talglichte, 50 Kilo⸗

gramm Berger⸗Thran, 20 Kilogramm Rindertalg, 130 Kilogramm Wachholderbeeren, 950 Stück Reiserbesen, 30 Stück Haarbesen,

15 Stück Borstwische, 20 Stück Schrobber, 10 Stück Kehreulen,

soll im Wege der Submission vergeben werden, und haben wir zur

Eröffnung der von Reflektanten mit der Aufschrift: Submis sion

auf die Lieferung pro 18731 frankirt einzureichenden Offer⸗ ten einen Termin auf den 14. Oktober er., Vormittags 11 Uhr, anberaumt.

Während der Abhaltung des Termins werden Post noch W“ Offerten angenommen, durchaus keine Berücksichtigung.

SZur Sicherung des Gebots hat jeder Submittent mit der Offerte eine Kaution von 1⁄à des Werthes der von ihm beabsichtigten Liefe⸗ rung baar oder in Staatspapieren zu überreichen, oder aber vor dem

nur die mit der

in den gewöhnlichen Geschäftsstunden in Empfang Nachgebote finden

achtlustigen geöffnet werden. 1 Alle Einsendungen müssen franco erfolgen. (a 671/9)

Hannover, den 16. September 1872.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verloosung, Amortisation, e u. s. w. vppon öffentlichen Papieren.

[289000 Bekanntmachung.

Bei der heute stattgchabten Ausloosung der in Erfüllung des Amortisationsplans pro 1873 zur Kassation er orderlichen diesseitigen Stadtobligationen sind folgende Apoints: A. Nr. 335. 12. 169. 239. 72. 277. 334. 685. 419. 510. 155. 86 à 100 Thlr. B. Nr. 113. 338. 334. 353. 355. 383. 104 à 50 Thlr. C. Nr. 233. 297. 305. 11, 245. 69 d 25 Thlr. gezogen worden und werden dieselben hiermit den betreffenden In⸗ habern dergestalt gekündigt, daß die Einlösung durch Zahlung der Valuta nebst Zinsen bis Ende dieses Jahres am 2. Januar tigen Jahres im Lokale unserer Stadt⸗ Die weitere e der ausgelo dem 1. Januar künftigen Jahres auf. 1— Stolp, den 21. September 1872. 8

Der Magistrat.

öln⸗Mindener Eis⸗ enbahn⸗Gesellschaft.

§

8 8 4 I.“ Zinsenzahlung. Die Einlösung der am 1. Oktober cr. erfallenden Zinscoupons ber 1“ III. und IV. Emission unserer Gesell⸗ aft erfolg in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder und der Direktion r Diskonto⸗Gesellschaft, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Nothschild Söhne und bei der Filiale der Bank für Handel und ieäftri⸗ in den Feetelichen Geschäftsstunden vom 1. bis inkl. 15. Oktober cr. un in Cöln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) Vormittags. Die Inhaber sehrerer Coupons wollen den 8.Nxenit ’- nach den Nummern geordnetes und mit der Quittung über den Empfang des Geldbetrags versehenes Verzeichniß vorlegen. Cöln, den 14. September 1872.

Maybach. 18

1 116“ Die Direktion.

des §. 4 des revidirten Statuts

Pari⸗Course,

1“ 1“

jedoch für das laufende Jahr ohne Zinsberechnung, den bisherigen Aktionären in der Weise überlassen werden, daß auf je gegebenen eine neue Aktie à 100 Thlr. mit Dividendenbere . daß auf j

Wir fordern demgemäß die Aktionäre auf,

nisses an den oben bezeichneten Tagen gegen Baarzahlun 8 in Magdeburg bei Herren uckschwerdt & Beuchel, K

in Berlin bei Herrn S. Bleichröder

Magdeburg, den 2. September 1872.

Allgemeine Gas⸗Aktie! 8 v“ sichtsrath 1

Bekanntmachung. vom 29. April d.

r . sollen 8 1000 Stuͤck Aktien unserer Gesell

chtigung vom 1. Januar von dem ihnen hierdurch eingeraͤumten Rechte in den Tagen

. vom 16. bis zum 28.

Gebrauch zu machen. Nach Ablauf dieses Termins erlöscht die Berechtigung und wird der etwaige Rest der offerirten Aktien, welcher bis zu dem bezeichneten Termin nicht abgenommen ist,

genommn werden.

. Gesellschaft u Magd

(98/9)

chaft im Betr zum

age von 100,000 Thlr.

5 der bisher aus⸗ 1873 ab verabfolgt werden. .

dies. Mts. 58

für Rechnung der Gesellschaft verkauft werden. Die neuen Aktien können unter Vorlegung der bisher ausgegebenen zur Abstempelung und eines beigefügten Nummernverzeich⸗ 18

burg.

783

3t zn Seenced

Termin bei der hiesigen Strafanstalts⸗Kasse hnfuggglen. Die Lieferungsbedingungen liegen während der Geschäftsstunden in unserem Registraturbureau zur Einsicht aus; jeder Submittent muß in seiner Offerte erklären, daß er die Bedingungen acceptire, widrigenfalls die Offerte ungültig ist. Abschrift der Bedingungen wird auf Verlangen gegen 10 Sgr. Kopialien übersandt. 1 Die Lieferanten von Bier, Brod, Semmeln und Fleisch müssen 2 im hiesigen Orte wohnen. Poln. Crone, den 16. September 1872. König d

w

. im Original oder in beglaubigter Abschrift, sowie unter Angabe des 8 eitpunt

Bebra-Hanauer i 8

Die Lieferung von 265 Stück zweispurigen Ausweichungen soll im Wege der öͤffentlichen Submission verdungen werden. Termin hierzu ist auf Donnerstag, den 12. Oktober d. J., rmittags 10 Uhr, in das Bureau des unterzeichneten Ma⸗ chinenmeisters anberaumt, bis zu welchem Tage die Offerten porto⸗ ei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Weichen mich einzureichen sind. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt ichneten Termin in Gegenwart der etwa erschienenen S päter finshende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Bedingungen und Zeichnungen liegen in meinem Büreau ur Einsicht offen und können von da auf portofreies Verlangen und

Erstat ung der Kopialien auch bezogen w Fulda, den 24. September 1872. *

Der Königliche Eisenbahn⸗Maschi ist 8 Slthe Tasm. er

8

in dem be⸗ ubmittenten;

vollständige Absolvirun iche Direktion der Strafanstalt. Techniker erforderlichen

von Schiffs⸗Dampfmaschinen und die für einen Marine⸗Maschinenbau⸗ Techniker erforderlichen Kenntnisse im Schiffbau nachweisen können,

[M. 1218] Hauslehrerstelle.

[2802]

Preußische Central-Bodenkredit-Ahktiengesell

befinden sich unsere Buͤreaus in unserem

Unter den Linden 34.

Verschiedene Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Zur Verstärkung des technischen

Personals im Maschinenbau⸗ Ressort der Kaiserlichen Marine können theils sogleich, theils zum

Beginn des nächsten ahres einige dazu qualiftzirte Maschinenbau⸗Techniker als ngenieur⸗Aspiranten eingestellt werden. Reflektanten, welche die der für die Ausbildung zum Maschinenbau⸗ Course an einer höheren technischen Lehranstalt, ne erfolgreiche praktische und konstruktive Thätigkeit bei dem Bau

ollen sich unter Einreichung ihres Lebenslaufes und ihrer Zeugnisse tes ihrer Disponibilität zum Eintritt in den diesseitigen ienst persönlich oder schriftlich bei der Kaiserlichen Admiralitäͤt in erlin melden. Berlin, den 23. September 1872. 86 8

Die Admiralität. Marine⸗Departement.

Unterzeichneter, in Musik tüchtig, sucht zum 1. Oktober cr. eine

G. Fritze, Neuenhagen b. Cöslin. (c. 597/9)

8

„Henaissance““ Aktien-Gesellschaft für Holz-Architectur u. Möbelfabrikation. Von Dienstag, den 24. d. M., ab befinden sich

8) Der Sitz der Direktion,

b) Die Haupt-Kasse, 8 c) Das Muster-Lager 8

Dorotheen-Strasse No. 28

vis-à-vis der Schadow-Strasse. [M. 1218-

In dem Muster -Lager werden die Original-Er- zeugnisse unserer Fabrikation in der Art aufgestellt sein, dass sie ein übersichtliches Bild eingerichteter Zimmer gewähren. b (a. 674/9)

Die Direktion.

S

Vom 27. September d. J. ab

5 2

Beerlin, den 25. September 1872.

8

Gebaͤude

* 8 82

v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.

des Garde⸗Corps, das Groß⸗

882

für das Vierteljahr.

Inserkionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.

Alle Post -Anstalten des In- und Auslandes

nehmen Bestellung an,

für Berlin die Expedition: Zieteuplatz Nr. 3.

Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General der Hevschs Frinzen Aügnst 8 ürttem berg Königliche Hoheit, kommandirenden Generc⸗ 88 1 gPic Korichurtrens mit dem Stern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekgnutmochunng,

betreffend die Kündigung der Anleihe des Nord⸗

deutschen Bundes vom Jahre 299 r Rückzahlung am 1. Januar 1873.

In Gemäßheit der auf Grund des Gesetzes vom 28. Ok⸗ tober 1871 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 313), über die Zurückzah⸗ lung der nach dem Gesetze vom 21. Juli 1870 aufgenommenen fünfprozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes getroffenen Anordnung des Herrn Reichskanzlers vom 23. d. M. werden die zufolge Gesetzes vom 21. Juli 1870, betreffend den außer⸗ ordentlichen Geldbedarf der Militär⸗ und Marineverwaltung, Bundes⸗Gesetzblatt S. 491) ausgegebenen Schuldverschrei⸗ bungen der fünfprozentigen Anleihe des vorma⸗ ligen Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapitalbetrages am 1. Januar 1873 hiermit gekündigt.

Die durch diese Schuldverschreibungen verbrieften Kapital⸗ beträge sind vom 1. Januar 1873 ab täglich, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der Kassenrevisionstage, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags bei der Preußi⸗ schen Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschrei⸗ bungen nebst den dazu gehörigen, erst nach dem 2. Januar 1873 fällig werdenden Zinscoupons Ser. I. Nr. 6 bis 8 und Talons baar in Empfang zu nehmen. 1

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann „auch bei sämmtlichen Kaiserlichen Ober⸗Postkassen, bei den Königlichen preußischen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkassen sowie bei der beraßesche zu Pransurt a. M., bei der Königlich sächsischen Finanz⸗Hauptkasse zu Dresden, der Großherzoglich sächsischen Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu Weimar, der Großherzoglich mecklenburgschen Rentei zu Neu⸗Strelitz, der Herzoglich sächsi chen Hauptkasse zu Meiningen, der Herzoglich sächsischen Finanz⸗ Hauptkasse zu Altenburg, der Herzoglich sächsischen Staatskasse zu Coburg, der Herzoglich anhaltischen Landes⸗Hauptkasse zu Dessau, der Fürstlich schwarzburgschen Haupt⸗Staatskasse su Rudolstadt, der Fürstlich schwarzburgschen Staats⸗Hauptka se zu Sondershausen, der Fürstlich Waldeckschen Staatskasse zu Ärolsen, der Fürstlich reußschen Landeskasse zu Greiz, der Fürstlich reußschen Hauptkasse zu Gera, der Fürstlich schaum⸗ burg⸗lippeschen Landeskasse zu Bückeburg und der Fürst⸗ lich lippeschen Landkasse zu Detmold bewirkt werden. Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen Kinzureichen, welche sie der Preußischen Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorlegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung besorgen wird. G

V Ler Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mitabzu⸗

liefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapital zurückbehalten. Hs Eernezverschreibungen sind den Kassen mittels doppel⸗ ter Verzeichnisse, welche gehöͤrig geordnet, aufgerechnet, unter⸗ schrieben und mit Wohnungsangabe versehen sein müssen, ein⸗ zureichen. Formulare zu den Verzeichnissen und Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen über die Zahlungsleistung nicht inlassen. 8

Berlin, den 25. September 18722.

8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

1 von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.

ostexpedition Nr. 18 (Landsbergerstraße). EET“ kr. 18 (bisher Landsbergerstraße Nr. 91) wird mit dem 1. Oktober cr. nach dem Hause Waßmannsstraße Nr. 35 (Ecke der Elisabethstraße Nr. 1) verlegt, und demnächst die Bezeich⸗ nung 8o 85 ö“ führen.

Berli .September 1872.

Halferliche Ober⸗Post⸗Direktor.

In Vertretung: Fischer.

2

8 88 Köuigreich Preußen.

Au ren Bericht vom 25. August d. J. will Ich dem Bred⸗ stedter ut Joren Perichtt im Kreise Husum, Regierungsbezirk sle. wig, hierdurch die Befugniß verleihen, auf dem von demselben al Klinker⸗Chaussee ausgebauten Nebenweg J. Klasse von Langenhorn bis kurz vor der Grenze des Kreises Tondern bei Möntsbrüͤck, an Stelle des durch Meinen Erlaß vom 6. Juli 1870 gewährten Rechtes zur Erhebung eines halbmeiligen Wegegeldes, das tarifmäßige Wege⸗ geld nach Maßgabe der in letzterem Erlasse ausgesprochenen Bestim⸗ mungen für eine volle Meile zu erheben.

Berlin, den 4. September 1872.. Wilhelm.

Graf von Itzenplit. Camphausen.

An de für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 18

Minister 1 8 9 8 und den Finanz⸗Ministe

der Preußischen Bank vom 23. September 1872 EQmpar. 1) Geprägtes Geld und Barren..... Thlr. 167,173,000 9 Kassenanweisungen, Privat⸗Banknoten r und Darlehnskassenschine. 3,545,000 3) Wechsel⸗Bestände. ñ ... »* 166,640,000 4) Lombard⸗Bestäne . 23,191,000 5) Staatspapiere, diskontirte Schatzanweisuna. en, verschiedene Forderungen und Kiivwa . C111“ 2,579,000 Thlr. 264,475,000 3 26,623,000

üümäererärtärrmn

. Passiva. 6) Banknoten im Umlaukl . 7) Depositen⸗Kapitalien... 8 ethe 3 sonfh ues und Privatpersonen mit Einschluß de 11“ . »„ 41,160,000 Berlin, den 26. September 1872. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath und Direktor der Bau⸗Abtheilung im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Maclean, aus der Provinz Schlesien. g

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Ministe⸗ rial⸗Direktor von Strantz, von Ragatz.

NKRichtamtliches. 1 Deutsches Neich

Preußen. Berlin, 26. September. Se. Majestät der Kaiser und König gedenken Sich am Sonnabend, 28. d. Mts., Abends um 11 Uhr, von dem neuen Potsdamer Bahnhofe aus mittelst Extrazuges nach Baden⸗Baden zu bege⸗ ben, wo die Ankunft am Sonntag, 29. d. Mts., Nachmit⸗ tags um 3 ½ Uhr, erfolgen wird. In Frankfurt a. M., wo Se. Majestät um 10 Uhr Vormittags eintreffen, findet ein 1“” b 1““

Ihre Majestät die verwittwete Königin ist, wie aus Uri gemeldet wird, am 20. d. M. Abends mittelst Extrapost, von Brunnen kommend, in Hospenthal eingetroffen, woselbst Allerhöchstdieselbe im »Hotel Meyerhof« abstieg. Am 21. d. setzte Ihre Majestät bei Schneegestöber die Reise über den Gotthard nach dem Faido und Bellinzona fort.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl kam gestern Vormittags von Potsdam nach Berlin, empfing bald nach der Ankunft mehrere Militärs, machte darauf eine Aus⸗ fahrt und ertheilte später einige Audienzen. 8

Im Krankheitszustande Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht ist, nach dem heutigen Bulletin, seit gestern keine Veränderung eingetreten. 88

Se. Königliche Hoheit der Großherzog und der Herzog Paul 18d gns re,a sind heute Rüͤh von Ludwigslust hier eingetroffen, im Hotel Royal abge⸗ stiegen, woselbst das Frühstück eingenommen wurde, und haben um 8 Uhr ihre Reise nach Waldenburg fortgesetzt, um der Feier der silbernen Hochzeit der Schwiegereltern Sr. Königlichen Hoheit, Ihrer Durchlauchten des Prinzen und der Prinzessin Adolf von Schwarzburg⸗Rudolstadt, beizuwohnen.

Ihre Kaiserliche Heheit die Großfürstin Helene von Rußland ist heute früh 5 Uhr von St. Peters⸗ burg hier eingetroffen und bei Höchstihrem Bruder, dem Prinzen August von Würtlemberg Königliche Hoheit, abgestiegen. Das Gefolge, bestehend aus den Hofdamen Freiin von Rahden und

rl. von Scholduchin, dem Hofmarschall von Kwist, den Leib⸗ ärzten Geh. Rath Dr. von Eichwald und Dr. Kißner, hat im Hotel Royal Wohnung genommen. Ihre Kaiserliche Hoheit wird etwa 8 Tage hier verweilen und Sich dann zu einem längeren Aufenthalt nach Italien begeben.

Ihre Durchlaucht die Fürstin Feodora zu Hohen⸗ lohe⸗Langenburg (Tochter der verstorbenen Herzogin von Kent und Stiefschwester Ihrer Esc der Königin von Groß⸗ britannien und Irland) ist am 23. d. M., Morgens 1 Uhr, nach kurzem Krankenlager in Baden⸗Baden verstorben.

Der Minister des Innern hat in einem Spezialfall entschieden, daß die Bestimmungen des Tarifs der Armen⸗ verpflegungskosten vom 21. August 1871 ihrem ausdrück⸗ lichen Wortlaute nach sich nur auf den Betrag derjenigen Kosten beziehen, welche in Armenpflegefällen einem preußi⸗ schen Armenverbande von einem anderen preußischen Armen⸗ verbande zu erstatten sind. Der gedachte Tarif ist daher für alle diejenigen Fälle nicht maßgebend, in denen ein preußischer Armenverband gegen einen nichtpreußischen oder umgekehrt ein nichtpreußischer gegen einen preußischen Armenverband einen Erstattungsanspruch der in Rede stehenden Art zu erheben hat. Glaubt ein Armenverband in einem einzelnen Falle den von einem preußischen oder nichtpreußischen Armenverbande liqui⸗

den 26. September,

dirten Betrag seiner Höhe nach anfechten zu müssen, so bleibt es ihm hehnten. dieserhalb auf die Entscheidung der be⸗

treffenden Deputation resp. des Bundesamtes für das Heimath⸗ wesen zu provoziren. 26

In einem anderen Falle hat der Minister des Innern einem Magistrat eröffnet, daß dem Antrage, die Sätze des Armenpflege⸗Tarifs vom 21. August 1871 entweder allgemein zu erhöhen, oder dieselben wenigstens hinsichtlich derjenigen Orts⸗Armenverbände für nicht maßgebend zu erklären, welche die von ihnen zu verpflegenden Armen in Privat⸗Kranken⸗ häusern unterbringen müssen, nicht stattgegeben werden kann.

Nach §. 30 des Reichsgesetzes über den Unterstützungs⸗ Wohnsitz vom 6. Juni 1870 könne der Orts⸗Armenverband der vorläufigen Verpflegung von dem definitiv verpflichteten Armenverbande überhaupt nur die Erstattung desjenigen Be⸗ trages verlangen, welcher sich nach Abzug der allgemeinen Ver⸗ waltungskosten der Armen⸗ (resp. Kranken⸗) Anstalten von dem wirklich verausgabten Betrage ergiebt.

Für einen Orts⸗Armenverband liege daher keineswegs schon um deshalb ein Grund zur Beschwerde vor, weil die mit Rücksicht auf jene Vorschrift normirten Sätze des Tarifs vom 21. August 1871 hinter Demjenigen zurückbleiben, was der Orts⸗Armenverband dem Krankenhause an Verpflegungskosten zu zahlen hat.

Ueber die Heranziehung der Justiz⸗Beamten u den Schullasten haben die Minister des Innern und für Unterricht ꝛc. in einem Spezialfall auf den Plenarbeschluß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 20. Juni 1833 verwiesen, nach welchem die von der kompetenten Staatsbehörde aner⸗ kannte, für den öffentlichen Unterricht eingerichtete, mit einem Schulvorstande versehene Schulsozietät (Schulgemeinde) die Eigenschaft einer Korporation hat.

Aus der somit den Schulgemeinden zuerkannten korpora⸗ tiven Selbständigkeit folgt, nach der Entscheidung der genann⸗ ten Minister, daß dieselben nicht integrirende Theile der politi⸗ schen Gemeinde sind. Die Unterhaltung der Schule sei also zunächst Sozietätslast und nach §. 29 ff. Th. II. Tit. 12 A. L. R. Obliegenheit der sämmtlichen Hausväter, zu denen auch die im Sozietätsbezirke wohnhaften Beamten gehören, so lange nicht von Seiten der politischen Gemeinde mit Zustimmung der Schulgemeinde die Schulunterhaltungskosten auf den Kom⸗ munaletat übernommen worden sind. Erst mit dem Eintreten dieses Falles, wodurch die Schule Kommunalanstalt und ihre Unterhaltung Kommunallast im Sinne des §. 1—3 des Ge⸗ setzes vom 11. Juli 1822 wird, kommen die Beamten in die Lage, die Bestimmungen dieses Gesetzes für sich in Anspruch nehmen zu können.

Die Provinzial⸗Landtage von Hannover und Schleswig⸗Holstein und die Kommunal⸗Landtage der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden werden, wie wir bereits gemeldet haben, am 29. d. Mts. zusammentreten. Den Landtagen von Hannover, Schleswig⸗Holstein und Cassel werden als wichtigster Gegenstand die Entwürfe von Gesetzen über das Grundbuchwesen in diesen Provinzen vorgelegt werden.

Dem hannoverischen Provinzial⸗Landtag werden ferner Vorlagen über das bäuerliche Recht, über die Gesetzgebung und die Organisation der Behörden im Jadegebiet, uͤber die Umgestaltung der Landstraßenverwaltung zugehen. 1.

Der schleswig⸗holsteinische Landtag wird das zu erlassende Statut für die Verwaltung der Immobiliar⸗Feuer⸗Versiche⸗ rungsanstalten der Provinz und das Reglement für die Klassi⸗ fikation der versicherten Gebäude zu berathen, sowie die Wahl eines Landes⸗Direktors zu vollziehen haben.

Dem hessischen Kommunal⸗Landtag wird noch ein Gesetz⸗ entwurf über die Verwerthung der Forstnutzungen aus den Staatswaldungen vorgelegt werden.

Dem nassauischen Kommunal⸗Landtage wird es obliegen, die Behufs Ausführung des Dotationsgesetzes vom 11. März d. J. aufgestellten Reglements über die Mitwirkung der Kom⸗ munalstände bei den Chaussee⸗ und Gemeindewege⸗Bauten, so⸗ wie für die provinziellen Anstalten und für die neu zu errich⸗ tende Provinzial⸗Hülfskasse u. s. w. zu berathen, die zur Or⸗ ganisation der kommunalständischen Verwaltung erforderlichen weiteren Beschlüsse zu fassen und die Wahl eines Landes⸗ Direktors zu vollziehen.

Endlich werden die verschiedenen Landtage eine Zahl von Cehhsstr der laufenden ständischen Verwaltung zu erledigen und die ständischen Haushaltsetats festzustellen haben.

Der Oberst⸗Lieutenant und im Neben Etat des Großen Generalstabes, Krause, ist nach seines Kommandos zur Beiwohnung der Manöver in Groß⸗ britannien hierher wieder zurückgekehrt.

Der Oberst⸗Lieutenant im Neben⸗Etat des Großen Generalstabes, Frhr. von Meerheimb, hat sich in dienstlichen Angelegenheiten nach Metz begeben.

Das 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment gefallenen Kameraden auf dem Gefechtsfelde von Mars la Tour ein Denkmal errichten lassen. Die Feier der Enthül⸗ lung und Einsegnung desselben wird dort am Dienstag, den 1. Oktober dieses Jahres, Vormittags 11 Uhr, stattfinden.

S. M. Fregatte »Niobe« ist am 24. d. Mts. von Friedrichsort nach der Wohlenberger Wick, behufs Abhaltung von Schießübungen, S. M. Schiffsjungen⸗Brigg »Undine« am 25. d. Mts. von Kiel nach Dartmouth in See gegangen und S. M. Kadetten⸗Brigg »Rover« am 25. d. in Kiel angekommen. .“

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