1872 / 230 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Sep 1872 18:00:01 GMT) scan diff

rgwerks⸗

2

und Hütten-Aktien⸗

(russian Mining and Iron Works (ompany.

Hütte WVulkan.

1) Immobilien, Saldo 1870,71 Thlr. 526,459. 19. 3. Zunahme im Jahre 1871/72 69,621. 6. 1. Thlr. 596,080. 25. 4. 2) Maschinen, Uten⸗ silien und Mo⸗ bilien, „Saldo 1870/71 Thlr. 158,013. Abschreibung de 1870/71 » 2,120. Thlr. 155,893. 15. 4. 89 Zunahme im Jahre 1871/72 „» 27,559. 8 183,453. 14. 2. 3) Vorräthe und Cassa, Saldo 1870,71 Thlr. 161,357. 4. —. Zunahme im Jahre 187172 1237,880. 4. 1. 2 299,237. 8. 1.

v“ Eisenstein⸗Gruben. 1) Immobilien, Saldo 1870,71 Thlr. 125,923. 15. 3. Zunahme im Jahre 1871/,72 „» —. —. —. Thlr. 125,923. 15. 3. 2) Maschinen, Uten⸗ . ilien und Mo⸗ ilien, Saäaldo 187071 Thlr. 33,663. 18. 8. Zunahme im Jahre 1871/72 » 9,028. 2. 2.

42,691. 20. 10.

3) Vorräthe und .

Cassa, Saldo 1870 71 Thlr. 40,012. 7. 5. Zunahme im Jahre 1871,72 » 16,867. 14. 10.

656,879. 22. 3.

eche Hansa.

1) Immobilien, Saldo 1870/71 n ech s 8 Zunahme im Jahre 1871,72 „» 137,939. 22. —. Thlr. 823,756. 27. 1. 2) Maschinen, Utensilien und

Mobrlien, Saldo 1870/71 Thlr. 215,13 4. 16. 2.

Abschreibung de 1870,771 „» 3,752. —. —.

Thlr. 211,382. 16. 2.

Zunahme im Jahre 1871/72 „» 81,737. 14. 7. 3) Vorräthe und Cassa, Saldo 1870,71 Thlr. 11,004. 23. 9.

16,369. 22. —.

225,494. 28. 4.

1,1133,246. 19. 10.

Zunahme im Jahre 182022 5,364. 28. 3.

Zeche Erin. 1) Immobilien, Saldo 1870/71 Thlr. 723,049. 26. 2. Zunahme im Jahre 1871/22 * 93279. 3. 2. Thlr. 816,328. 29. 4.

2) Maschinen, Utensilien und 88 Mobilien, Saldo 1870/71 Thlr. 201,635. 15. 4. Abschreibung de 1870/71 » 5,245. —. —. Thlr. 196,390. 15. 4. Zunahme im Jahre 1871/72 90,274. 11. 4. 3) Vorräthe und Cassa, 8 Saldo 1870,71 Thlr. 12,441. 25. 3. Zunahme im Jahre 1871/72 7,201. 27. 19,643. 22. 3.

Zeche Zollern. 1) Immobilien, Saldo 1870/71 Thlr. 464,743. 17. 1. Zunahme im Jahre 1871/72 121,334. 27. 3. Thlr. 586,078. 14. 4. 2) Maschinen, Uten⸗ lien und Mo⸗ lien, Saldo 1870,/71 Thlr. 105,876. 8. 4. Abschreibung de 1870/,71 659. Thlr. 105,217. 8. 4. Zunahme im Jahre 1871/72 » 24,750. 24. 7. 3) Vorräthe und Cassa, „Saldo 1870,71 Thlr. 7,207. 19. 5. Zunahme im Jahre 1871/72 „» 4,426. 11. 1. 6.

Eisenbahn⸗Waggons⸗Conto.

286,664. 26. 8.—

Bestand..

Haupt⸗Bürean. 1 1) Mobilien, Saldo 1870/71 111““ 68,162. 9. Abschreibung de 1870//11 703. 24. 10.

2

Thlr. 458. 5. 11. Zunahme im Jahre 187172 46. —. —.

2,504. 5. 11.

2) Saldo des Haupt⸗Cassa⸗Conutoo ——— C1“ 8 3) Reserve⸗Conto für Partial⸗Obligationen..... v4“ 4) Conto der diversen Debitoren.... 85

5) Conto pro Futauro

7,450. 3. 11. 18Z „»„ 153,760. 23. 11.

* 1 ,x

im Voraus gezahlte Abschlags⸗Dividende pro 1871/72

Thlr. 7752,17. 52.

1) Arnfg nnt der amh otal⸗Summe der Emissionen “”“ E1“ . 2) ationen⸗Conto 11“ otal⸗Summe der Emissio . .. Thlr. 1,200,000. —. Davon sind zur Amortisation ausgeloost 24,600 8 1,175,400 2 Bent⸗Krehite⸗conto .. . vas.e„. 322 878. 4) Conto rückständiger Betriebs⸗Ausgaben bis zum 30. Juni noch nicht bezahlt) a) Rückständige Frachten Wir. 17,18 23. 7. b) Rückständige Arbeitslöhne 593,737. 23. 5. c) Rückständige Gewinn⸗Tantièmen ....

3 Obligationen⸗Zinsen⸗Conto 8

6) Conto unerhobener Aktien⸗Zinsen 7) Kapital⸗Amortisations⸗Conto noch nicht eingelöste Obligationen aus 1871 Thlr pro 1872 zur Amortisation ausgelooste Obligationen 8 Sern 1111424*.4“*“ 11““ 9) Conto pro Faturo une 5 Divi 10) Conto der diversen eee. 11) Gewinn⸗ u. Verlust⸗Conto, Gewinn im Betriebe Thlr. 342,886. 9. 7.

Davon ab: Kapital⸗Kosten Thlr. 66,089. 19. 7.

1 72,489. 19.

FSr öA—

Gewinn⸗ un d Verlust⸗

vr Ev. An 11“ 6 Debet insen und Provisionen .. .O8 28. 8 Hypotheken⸗Conto s Thlr 4,939. 28 5/723. 28. 9.

böö55 Eingelöste Toupons ... .. ...... 1“

Thlr. 66,089. 19. 7.

» Obligationen⸗Zinsen⸗Conto amortisirte 32 begebene Obligationen » Abschreibungen auf Maschinen und Zubeh

Materialien Conti... Saldo⸗Reingewinn

.ö.

Werkzeuge, und

6/400. —. —.

31,143. 6. 9. 229,253. 13. 3.

Conto.

Per folgende Betriebs⸗Conti Eredit.

Der Jahres⸗Gewinn von:

e“ Thlr. 189,193. 14. b. eche Fansa ürmürrrereererererreeeees 2 92,137. 12. c. Zeche Erin.. 61,555. 12.

8 Vertheilung des Neingewinns 1 zufolge §. 13 des Statuts 10 pCt. des Reingewinnes zum Uebertrag f 5 Reservefond Thlr. 23,925. 10. —. 1 0 pCt. Tantieme für den Aufsicht 8 23,925. 10. 3. 2) Dividende. am 1. April 1872 bereits gezahlte 6 pCt. des Aktien⸗Kapitals an die Aktionäre als Abschlags⸗ Dividende. .IEFThlr. 113,994. —. —. noch zur Vertheilung an die Aktionäre gelangende 4 pCt. des Aktien⸗Kapitals mit . 111 ) eee Gewinn⸗Saldo pro 1872/73

Thlr. 312,886. 9. 7.

Thlr. 47,850. 20. 3.

» 189,990. —. —. 1,412. 23. —.

Per Saldo⸗Reingewin .

1“

Tölr. 280,23. 13. 3.

Duͤsseldorf, September 1872.

Revidirt, Die

mit den Büche

1

8—

Revisions-Commission. Gustv. Arndt.

H. C. Er

TüIr ö2ä5.

Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.

für das Vierteljahr.

Inserkionspreis für den Raum einer Druchzeite 3 Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an,

11.“

I

den 28. September, Abends

Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen für Berlin die Expedition dieses Blattes, Zieten⸗Platz Nr. 3, außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter resp. Feldpost⸗Anstalten entgegen. Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr. 2 % Sgr. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen als der Vorrath reicht.

Während der Dauer der Sessionen des Bundesrathes, des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhand⸗

lungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in denselben aufgenommen. Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regierungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich

preu

Bundes⸗Kommissarien resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die Motive

zischen Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und

für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sind.

Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, wie sie mit demselben seither ausgegeben worden sind, werden auch ferner nscheinen. Dieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsche und preußische Geschichte, Landes⸗ und Staatskunde sowie über deutsche Kunst, Literatur und Kulturgeschichte zu bringen.

Die Vierteljahrshefte des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers bilden eine Separatausgabe sämmtlicher Artikel, welche in der wöchentlich erscheinenden „Besonderen Beilage« des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers publizirt werden. Es können demgemäß die einzelnen Nummern derselben entweder wöchentlich oder in ein Heft gesammelt vierteljährlich durch alle Post⸗Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 7 ½ Sgr. pro Vierteljahr bezogen werden.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: zur Anlegung des dem Reichskangler, Fürsten von Bismarck, verliehenen Kaiserlich russischen St. Andreas⸗ Ordens in Brillanten und des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen St. Stephan⸗Ordens in Brillanten; sowie zur Anlegung des dem Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Del brück, verliehenen Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Leopold⸗Ordens und des Kaiserlich russischen Weißen Adler⸗Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Wirklichen Geheimen Rath Dr. Sulzer, Mitglied der General⸗Ordens⸗Kommission, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.

Deutsches NReich. Bekanntmachung des achten Verzeichnisses derjeni⸗ gen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gülti⸗ ger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum ein⸗

jährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Vom 21. September 1872.

Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 3. März d. J. Reichs⸗Gesetzbl. Seite 62) und in Gemäßheit des §. 154 der dilitär⸗Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868 bringe ich hier⸗ durch zur öffentlichen Kenntniß, daß diejenigen höheren Lehr⸗ anstalten, welche in dem anliegenden (a) achten Verzeichnisse aufgeführt sind, die Fortdauer ihrer den Anforderungen ge⸗ nügenden Einrichtung vorausgesetzt, zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 1

Die unter Littr. D. I. des Verzeichnisses aufgeführte Lehr⸗ anstalt darf dergleichen Qualifikations⸗Zeugnisse denjenigen ihrer Schüler ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben; sowie die unter Littr. D. II. aufgeführte Lehranstalt denjenigen ihrer Schüler, welche der mathematischen Abtheilung mindestens ein Jahr angehört und sich das Pensum dieser Abtheilung gut angeeignet haben. ¹

Berlin, den 21. September 1872.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück

a. Achtes Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausserkunz gültiger Zeugnisse über die wissenschaft⸗ liche Sualifttation zum einjährig 8E.“ Militär⸗ dienst berechtigt s A. Gymnasien.

J. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Das Gym⸗ nasium zu Waren.

II. Elsaß⸗Lothringen. Das Lyceum zu Straßburg, das heum zu Metz und das Lyceum zu Colmar; das Kollegium zu Mülhausen, das Kollegium zu Buschweiler, das Kollegium bG Pagenau das Kollegium zu Saargemuüͤnd und das Kollegium zu Weißenburg.

B. rstschulen zweiter Ordnung.

Königreich Württemberg. Die Realanstalt zu Hall.

C. Höhere Bürgerschulen.

1) Die den Gymnasien und den Realsculen erster Ordnung in den entsprechenden Klassen gleichgestellten höheren Bürgerschulen (Militär⸗Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868 §. 154 Nr. 2).

Sesgen Preußen. Rheinprovinz. Die höhere Bürger⸗ schule zu Saarlouis. 3 2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren vürgerschulen (ebenda §. 154 Nr. 2k).

Koöͤnigreich Preußen. a) Provinz Brandenburg. Die Realklassen des Gymnasiums zu Cottbus. b) Provinz Pommern. Die hoͤhere Bürgerschule zu Wollin. c) Provinz Sachsen. Die höheren Bürgerschulen zu Mühlhausen und Weißenfels. d) Provinz Hannover. Die Realklassen des Gymnasiums zu Stade. e) Provinz Hessen⸗ Nassau. Die höheren Bürgerschulen zu Fulda und In Hofgeismar. Seibdll Großherzogthum Baden. Die höhere Bürgerschule zu

eidelberg.

III. ropherzogthum Oldenburg. Die Realabtheilung des Progymnasiums zu Birkenfeld. 1 8

V. Fürstenthum Waldeck. Die hoͤhere Bürgerschule zu

Arolsen. D. Andere Lehranstalten. (Militär⸗Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868 §. 154, Nr. 4.) I. Königreich Preußen. Provinz Schlesien. Die Provinzial⸗ Gewerbeschule zu Gleiwitz. . b II. Königreich Württemberg. Die mathematische Abth lung der polytechnischen Schule zu Stuttgart.

nd.

1“

Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schüler zu den im §. 154 Nr. 2 c. der Militär⸗ Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten

Ee . Vom 21. September 1872.

Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 3. März d. J. (Reichsgesetzbl. S. 65) und in Gemäßheit des §. 154 der Militär⸗ S e vom 26. März 1868 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zu denjenigen Gymnasien, deren vom Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schülern nach Maßgabe des §. 154 Nr. 2. a. a. O. ein gültiges Zeug⸗ niß über die ve. vve. Qualisikation zum einjährig frei⸗ willigen Militärdienst ausgestellt werden darf, auch die Gym⸗ nasien zu Rastatt und Wertheim im Großherzogthum Baden, 1. zu Eutin und Jever im Großherzogthum Oldenburg ge⸗

ören. Berlin, den 21. September 1872. 8 Der Reichskanzler. 8 In Vertretung: Delbrück.

8

iff⸗

Postdampfschiff⸗Verbindungen mit Dänemark und Schweden.

Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiff⸗Verbin⸗ dungen mit Dänemark und mit Schweden gestalten sich bis auf Weiteres wie folgt: 1

Linie Kiel⸗Korsoer. Ueberfahrt in 6 bis 7 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. Ab⸗

ang aus Kiel: täglich um 12 Uhr 35 Minuten Nachts nach Antunft des Schnellzuges aus Altona (Harburg, Hannover, Cöln zc.) bz. aus Hamburg und Berlin; Ankunft in Kor⸗ soer. am nächsten Morgen gegen 7 Uhr zum Anschluß an en ersten Zug nach Kopenhagen, Ankunft eeh. um 10 Uhr 40 Minuten Vormittags; Abgang aus Korsoer: täglich um 10 Uhr 5 Minuten Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen; Ankunft in Kiel: am nächsten Morgen gegen 5 Uhr zum Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzug nach Altona (Harburg, Hannover, Cöln ꝛc.) bz. nach Hamburg und Berlin.

Linie Lübeck⸗Kopenhagen⸗Malmoe. Ueberfahrt zwischen Lübeck und Kopenhagen in 14 bis 15 Stunden. Die Fahrten finden in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember dreimal wöchentlich statt und zwar aus Lübeck an Sonntag, Mittwoch und Freitag, aus Malmoe und Kopenhagen am Montag, Mittwoch und Fesltag Abgang von Lübeck: 4 Uhr Nachmittags, nach Ankunft des 888 Zuges aus Berlin, Ankunft in Kopenhagen: Morgens. Ankunft in Malmoe: Mittags, zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags nach Stockholm abgehenden Schnellzug, Abgang aus Malmoe: Vormittags, Abgäng aus Kopenhagen: Nachmittags, Ankunft in Lübeck: Morgens, zum Anschluß an den ersten Zug nach Berlin.

Linie Stettin⸗Kopenhagen. Dauer der Ueberfahrt 15 Stunden. Die Fahrten finden bis zum Schlusse der Schiff⸗ fahrtsperiode einmal wöchentlich, und zwar aus Stettin jeden Sonnabend, aus Kopenhagen jeden Mittwoch statt. Ab⸗ gang von Stettin: Mittags nach Ankunft des Schnellzuges aus Berlin, Ankunft in Kopenhagen: am darauf folgen⸗ den Tage Morgens, Abgang aus 3 Uhr Nach⸗ mittags, Ankunft in Stettin: am darauf folgenden Tage Morgens.

Auf der Linie Stralsund⸗Malmoe sind für dieses Jahr die Fahrten geschlossen.

Berlin, den 27. September 1872.

Kaiserliches General⸗ ie be.

In Weilburg, Limburg a. L. und Diez werden zum 16. Oktober 1688 Telegraphen⸗Stationen mit beschränktem Ta iste eröffnet werden.

Frankfurt a. M., den 26. September 1872.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Zu Langenberg im Regierungsbezirk Düsseldorf wird am 16. Ok⸗ tober cr. eine mit der Postanstalt kombinirte Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste eröffnet.

Cöln, den 27. September 1872.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Zu Neuhaus a. Elbe in der Landdrostei Lüneburg wird am 1. Oktober d. J. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste (cfr. §. 4 der Telegraphenordnung) eröffnet. 8 Hamburg, den 23. September 1872. 1

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

88

gegeben wird, enthält unter:

Nr. 885 die Bekanntmachung des achten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gül⸗ tiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. om 21. September 1872, unter

Nr. 886 die Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gym⸗ nasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterricht in der griechi⸗ schen Sprache dispensirten Schüler zu den im §. 154, Nr. 2c der Brifttcs en Imstrüt. vom 26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören. Vom 21. September 1872 und unter

Nr. 887 DemMinister⸗Residenten des Deutschen Reichs in den Vereinigten Staaten von Columbien, Dr. Schumacher, ist die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.

Berlin, den 28. September 1872.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rechtsanwalt und Notar Goetze in Coburg den Charakter als Justiz⸗Rath; und Dem Kämmereigutspächter Adolf Sorsche zu Wittgen⸗ box 6 im Kreise Sprottau, den Titel »Oekonomie⸗Rath« zu verleihen. 8

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche b Arbeiten.

Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Karl Friedrich Julius Müller in Posen ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor ernannt und demselben die dortige Betriebs⸗Inspektorstelle bei der Posen⸗Bromberger Eisenbahn verliehen worden. Der Königliche Kreis⸗Baumeister Arnold zu Gersfeld ist 8. chn, Fnrtsgcsesch66 nach Rotenburg (Regierungsbezirk Cassel) un

Seritinsthche Eisenbahn⸗Baumeister Alexander Theo⸗ dor Middeldorf zu Posen in gleicher Eigenschaft zur Oberschlesischen Eisenbahn nach Breslau versetzt worden. b

Der bisherige Baumeister Ewald Emil Monscheur in in Inowraclaw ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister er⸗ nannt und als solcher bei der Posen⸗Thorn⸗Bromberger Eisen⸗ bahn angestellt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

An dem Gymnasium zu Salzwedel ist der erste ordentliche Lehrer, Dr. Brandt, zum Ober⸗Lehrer befördert worden.

Dem Lehrer Dr. Brandt an der Realschule zu St. Johann in Danzig ist das Prädikat Ober⸗Lehrer verliehen worden.

Die Königliche Regierung erhält beikommend (a.) die all⸗ gemeine Verfügung vom heutigen Tage, betreffend die Einfüh⸗ rung der Pharmacopoea Germanica zur Kenntnißnahme und Beachtung mit der Veranlassung, dieselbe schleunigst durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Zugleich übersende ich der Königlichen Regierung Exem⸗ lare der Pharmacopöe und des Arzneiverzeichnis es, von denen je eins für die Bibliothek des Kollegiums, die übrigen für die

Das 31. Stück des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute aus

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