1872 / 238 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

[2910] in dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Paul Kallenbach hierselbst ist der Oekonom Theodor Braée hier zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden. Jüterbog, den 1. Oktober 1872. Königliches Kreisgericht. Abtheilung IJ.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreis⸗Wundarzt⸗Stelle des Kreises Thorn ist noch immer nicht definitiv besetzt. Qualifizirte Medizinal⸗Personen fordern

wir hiermit auf, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei uns in⸗ nerhalb 6 Wochen zu melden. Marienwerder, den 1. Okto⸗ ber 1872. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

[1237]

Aufforderung zur Bewerbung um das

ürgermeister⸗Amt zu Spandow.

Das hiesige Bürgermeister⸗Amt, welches mit einem Jahresgehalt von 2000 Thlr. dotirt ist, ist vakant und soll möglichst bald wieder besetzt werden. Qualisizirte Bewerber, welche das Assissor⸗Examen für die Justiz oder Verwaltung gemacht haben, werden ersucht, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse an unsern Vorsteher, Herrn Kauf⸗ mann Emden hierselbst, bis spätestens den 1. Dezember cr. zu wenden, welcher auch bereit ist, die näheren, der Wahl zu Grunde liegenden Bedingungen mitzutheilen.

Spandow, den 23. September 1872. 3

Die Stadtverordnetenversammlung.

[M. 1266]

Das Pädagogium zu Lichterfelde bei Berlin I

bereitet seine Zöglinge, deren Maximalzahl in allen 7 Klassen 50 sein

soll, mit gewissenhafter Fürsorge für ihre körperliche, sittliche und wissenschaftliche Ehs h ea r die mittleren und oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen vor (bis Prima und zum Abi⸗ turienten⸗Examen). Es bringt zurückgebliebene und ungleichmäßig vorbereitete Schüler in kurzer Zeit auf die ihrem Alter entsprechenden Standpunkte und ermöglicht duͤrch ein geordnetes Familienleben, daß

sie die heimischen Verhältnisse nicht entbehren. Ueber die bisherigen Erfolge liegen vorzügliche Atteste zur Ansicht bereit. Prospekte durch die Güte der Herren Prof. Dr. Bonnell, Direktor des Friedrich⸗ Werderschen Gymnasiums zu Berlin, Prof. Dr. Runge, Direktor der Friedrichs⸗Realschule zu Berlin, Prof. Dr. Strack, Prorektor der Kgl. Realschule zu Berlin, und durch den Unterzeichneten. (a. 66/X)

Dr. Deter,

Dirigent des Pädagogiums zu Lichterfelde.

den Hallescher Bankverein RHKlulisch, Kaempf & (0.

status ultizmno September 182 2. Activa. k2 .. Thlr. 123,020. Guthaben bei Banquiers .... . .... .. C6”O. Lombard-Conto...... . 33,041 Ibbböb2 ““ 326,431. Effekten, a) für eigene Rechnung 490,490.

do. b) » fremde 184,327. Serton & Coupoms .... . . ... 1“ 23,775. Debitoren in laufender Rechnung... v 1,114,298. ͤ11ö1141“ 163,986.

1 Passiva. Aktienkapital Thlr. 1,019,300. Depositen.. vb1111X4““ 351,006. Accepte 92,390. Kreditoren in laufender Rechnung 402,912.

[2909] Monats-Uebersicht

der

Hannoverschen Bank

pro September 1872 Activa. Kassen-Vorrah a) Geprägtes Geld Thlr. 1,525,589. b) Hannoversche Stadt- scheine, Noten der Preuss. Bank etc 16,652 v1656“*“ W1““ Ausgeliehene Kapitalien gegen Unterpfand Debitoren in laufenden Rechnungen gegen Sicherheiten und Diverse

FeeePeeeeee 2

Thlr. 1,542,241.

3,555,221. 1,163,243. 3,160,844. Aktien-Kapital Thlr. 4,000,000. Banknoten im Umlauf 4, 20 1,400.

Depositen-Kapitalien zur Verzinsung 2 299,085. Kréditoren in laufenden Rechnungen und 828,066.

e“ 11“”

Sannover, den 30. September 1872.

Die Direktion. Neumann. Wertheimer.

Direktor.

[M. 1295] Landesbank.

Homburg vor der Höhe. Status am 30. September 1872. (25/X.) Activa. Geprägtes Geld. 11““ 1“ Fl. Kassenanweisungen und Banknoten v64*“ Lombardbestände Staats⸗, Kommunalpapiere und sonstige Effekten inkl. 2000 Stück rückgekaufter eigener Aktien. Grundstücke und ausstehende Forderungen ...... Guthaben im Conto⸗Corrent⸗Verkehr

Passiva.

150,814. —. 46,651. 372,267. 154,063.

585,837. 91/105. 429,027.

Aktienkapital

Noten im Umlauf

Verzinsliche 1.1“X“ eöööööö..“; ““

[2921]

500,000. 50,000.

88

Ostpreußische Suͤdbahn.

R. G Betriebs⸗Einnahme pro September 1822. 19,935 Thlr. erverkehrt 5..... .43,161 * Extraordinaria 3,974 Nach vorläufiger Feststellung zusammen 67,070 Thlr. Im Monat September 1871 definitiv 50,275 Daher im September 1872 mehr 16,795 Thlr. den 4 September 1872

Die Direktion.

(a. 852/9)

werden, falls sie ihren Anspruch nicht bereits bei uns angemeldet haben, vember 1822, ihren Namen, Wohnort und alle Einzelheiten über ihre Ansprüche aus den gedachten Policen oder Verträgen mitzutheilen.

I1 Effekten. 8

1

1“

11“

Die diesjährige Hauptversammlung des Stiftungsv des Ciokl⸗Waisenhaufes in Potsdam findet am den 9. November d. J., Nachmittags 3 Uhr, im Anstaltze hause, Neue Königsstraße Nr. 61 hierselbst statt, und werden die ver ehrlichen Mitglieder des Stiftungsvereins ersucht, sich hierzu rch

Zwei ältere Sergeanten der Königlichen Armee, welche

sich zur Ausbildung im Exerzieren für Mannschaften besonders eignen und hierüber, sowie auch uͤber gute Führung die nöthigen Atteste bei⸗ zubringen vermögen, können mit Genehmigung ihrer Kommando⸗ behörden mit einer Löhnung von 20 Thlr. inkl. 3 Thlr. Kleidergeld monatlich bei der Kaiserlichen Werft⸗Division sofort eingestellt werden. Wilhelmshaven, den 27. September 1872. 1“

Kommando der 2. Werft⸗Division.

zahlreich einzufinden. Potsdam, den 4. Oktober 1872. Das Civil⸗Waisen⸗Amt.

3

V ober an verlegen wir unser Comtoir Jägerstraße 4, 1. Etage. ““ Sussmann & Keidenreic

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1“

Grundschuldbriefe.

Nach dem am 1. Oktober in Wirksamkeit getretenen neuen Hypothekenrecht sind die Eigenthümer berechtigt, auf ihre Grundstücke für sich oder Andere vom Grundbuch⸗Amte Grundschuldbriefe ausfertigen zu lassen, welche durch Blanco⸗Cession übertragen werden können, und welchen auf Verlangen vom Grundbuch⸗Amte Zinsquittungen beigegeben werden.

Diese Grundschuldbriefe sind, ungeachtet ihrer zum Zwecke des leichteren Umsatzes gewählten Form, für den Kapitalisten weniger annehmbar, als die bisher üblichen Hypothekendokumente, weil sie keine persoͤnliche Schuldverpflichtung des Grundbesitzers enthalten, der nicht eingetragene Inhaber von dem Schicksal des Grundstückes amtlich nicht benachrichtigt werden kann, und die Zinszahlung nicht an dem Wohnorte des Gläubigers zu leisten ist, dieser also, wenn der Grundbesitzer auf Gütern oder in entlegenen Ortschaften wohnt, nur mit großen Unkosten und Umständen die Zinsen einziehen kann.

Zur Beseitigung dieser Uebelstände erbietet sich die unterzeichnete Gesellschaft

vöö11 für solide Grundschulden die Garantie zu übernehmen und dies auf den Grundschuldbriefen zu bestätigen

resp. den Grundschuldbriefen eine Versicherungs⸗Police beizulegen, 2) die Zinsquittungen der Grundschuldbriefe für Rechnung der Grundeigenthümer in Berlin einzulöͤsen.

Die Bedingungen, unter welchen dies geschieht, werden auf Verlangen von der unterzeichneten Gesellschaft mitgetheilt.

Berlin, den 5. Oktober 1872.

Preußische Hypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Dr. Otto Hülbner. Justiz⸗Rath Wolff. G. Girafe,

Rechts⸗Anwalt am Ober⸗Tribunal. Bürgermeister . .

ALBERT ARBITRATION. Letzte praͤklusive Aufforderung der Glaͤubiger. 8

. ——₰☛ ˖Erste Insertion. In Sachen, betreffend die Ausfuͤhrung des Gesetzes unter dem Titel:

The Pbert lise Assuranze Company Arbitration Act, 1871.

Alle diejenigen Personen, welche Besitzer von Policen sind, die eine der im nachfolgenden Verzeichnisse aufgeführten Gesellschaften ausgegeben hat (und deren Ansprüche, nach unserer in dieser Sache am 26. Juni 1871 erlassenen Beramencehar aasen Vls ten Gestghch 89 sprüche wider die Albert Life Assurance Company anzusehen sind) sowie alle Inhaber von Annuity oder Endowment Contracts l(auf Jahresrenten oder Ausstattungssummen lautenden Verträgen) welche mit einer der vorerwähnten Gesellschaften abgeschlossen worden - hiermit aufgefordert, uns spätestens bis zum dreißigsten No⸗

[2921]

111““

[M. 1297]

Jeder, welcher sich an uns wendet, wird ein Formular zur Einrückung der auf den Anspruch bezüglichen Notizen übersandt erhalten. Alle Ansprüche gegen die verschiedenen vorgedachten Gesellschaften unterliegen der Kompetenz des Schiedsri 8 wi r

seinen nächsten Schluß Schiedsspruch entgültig üüber sie entschieden werden. 1 öXX“ Alle auf vorstehende Bekanntmachung bezüglichen Mittheilungen sind portofrei an uns zu richten.

Im Auftrage des Schiedsrichters S S. Lowell Price, (Gemeinschaftliche amtliche Liquidatoren der verschiedenen im John * oung. Konkurs befindlichen Gesellschaften.

Adresse: Albert Life Assurancee Company Arbitration Offlces,

3 Westminster Chamnbers, Wietoria London Stree: s. W. 8 Liste, auf welche oben Bezug genommen ist: Albert Life Assurance Company, Western Life Assurance Society, Bank of London and National Provincial Insurance Association Family Endowment, Life Assurance, and Annuity Soc ety Medical, Invalid & General Life Assurance Society, 86 National Guardian Assurance Society. Times Life Assurance & Guarantee Company, Beacon Life & Fire Assurance Company, Kent Mutual Assurance Society, Indian Laudable Mutual Life Assurance Society, Metropolitan Counties & General Life Assurance, Annuity, Loan & Investment Society St George Assurance Company, London & Continental Assurance Company, Manchester & London Life Assurance Association, National Provincial Life Assurance Society, Merchant's & Tradesman's Matual Life Assurance Society, Anchor Assurance Company, Falcon Life Assurance Society, Empire Assurancçe Company, New Oriental Life Assurance Company.

Kapital-Conto... Thlr. 223,475. —. E1“X“ .. . 102,19 238. Accepte 8. 15,967. 4. 6 Depositen „N74Q7 Direrse Kreditoren.. 1 3404,527. 22.—

TIr. 718787. 2. 2

Cass Thlr. 94,123 17,145. 112282. 1,221. 257,518.

Wechsel Mobiliar Guthaben bei den Agenturen Diverse Debitoren 216,228. Gründ und Handlungs-Unkosten... 20,166. FI. 778787. 23. 2. Am 1. Januar cr. zühlte der Bankverein Mitglieder mit Thlr. 1I5. .““ vI“ 3 » 1. Oktober cr. » 8

Berlin, den 4. Oktober 1872. v Norddeutscher landwirthschaftlicher Ban 114““ Eingetragene Genossenschaft. Helbig. Scharffe.

88 8 8 8

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36,050 Kapital- Einlage. 104,975 187,675 223,475

II

v1111A14A4A4A*“

nement beträgt 1 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 3 Sgr.

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für Verlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Auslaß der Säkularfeier des Appellationsgerichts zu Marienwerder nachbenannten Justizbeamten des dortigen De⸗ partements Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar:

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem ersten Appellationsgerichts⸗Präsidenten Breithaupt zu Marienwerder; 1 den Rothen v1““ Klasse mit der Schleife:

dem Ober⸗Staatsanwalt von Luck zu Marienwerder, dem Kreisgerichts⸗Direktor Neumann zu Marienburg und dem Rechtsanwalt und Notar, Geheimen Justiz⸗Rath Schmidt zu Marienwerder;

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:

dem Kreisgerichts⸗Rath und Abtheilungs⸗Dirigenten Ka⸗ ninski zu Elbing, dem Appellationsgerichts⸗Rath von Hey⸗ king zu Marienwerder, und dem Kreisgerichts⸗Rath und Abtheilungs⸗Dirigenten Polko zu Neustadt; sowie

das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Botenmeister Kriesel zu Flatow und dem Boten

und Exekutor Leinert zu Elbing.

Deutsches Reich.

Se. Mtsstht der Kaiser und König haben den ordentlichen Professor Dr. Wilhelm Scherer zu Wien zum ordentlichen Professor in der philosophischen und naturwissen⸗ schaftlichen Fakultät der Universität Straßburg zu ernennen geruht.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kammergerichts⸗Rath Kurlbaum, den Appellations⸗ erichts⸗Rath Kurlbaum aus Hamm und den Ober⸗Gerichts⸗ giath Rindfleisch aus Celle zu Geheimen Justiz⸗ und vor⸗ tragenden Räthen im Justiz⸗Ministerium zu ernennen;

Dem Kreisgerichts⸗Sekretär Fröhlich in Graudenz den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und 1

Dem Kaufmann Caesar Wollheim zu Berlin den

Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Herrn Julius Reimann zu Dresden ist unter dem 5. Oktober 1872 ein Patent auf eine durch Zeichnung, Beschreibung und Modell nach⸗ ewiesene Schußspule für Bandwebstühle 8 drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Finanz⸗Ministerium.

Auf Grund des §. 28 des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forst⸗ dienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jäger⸗ Corps vom 1. Dezember 1864 werden wegen Ueberfüllung der Anwärterlisten bei den Königlichen Regierungen zu Gum⸗ binnen, Danzig, Marienwerder, Posen, Bromberg, Stettin, Cöslin, Stralsund, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Potsdam, Frankfurt a. O., Magdeburg, Merseburg, Cöln, Schleswig, sowie bei der Koͤniglichen Hofkammer bis auf Weiteres neue Notirungen forstversorgungsberechtigter Jäger der Klasse A. I. insoweit ausgeschlossen, daß bei den genannten Regie⸗ rungen sowie bei der Königlichen Hofkammer nur die Meldungen solcher im laufenden Kalenderjahre den Forstver⸗ sorgungsschein erhaltender Jäger angenommen werden dürfen, welche in dem Bezirke derjenigen der vorgenannten Behörden, bei welchen 88 sich melden, zur Zeit des Empfanges des Forst⸗ nasergungs cheines im Königlichen Forstdienste bereits beschäf⸗ igt sind. „Unbedingte Notirungen forstversorgungsberechtigter Jäger können daher nur bei den Königlichen Regierungen zu Königs⸗ berg i. Pr., Erfurt, Münster, Minden, Arnsberg, Coblenz, Düsseldorf, Aachen, Trier, Cassel, Wiesbaden und bei der König⸗ lichen Finanz⸗Direktion in Hannover, sowie bei dem Ober⸗ Pechgh für Elsaß⸗Lothringen zu StraßHburg angenommen

erden.

Vorstehendes hat die Königliche Regierung schleunigst durch

ihr Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 28. September 1872. 2. Der Finanz⸗Minister. 1 Im Auftrage: von Hagen. An sämmtliche Königliche Regierungen (exkl. Sigmaringen) und an die Königliche Finanz⸗Direktion zu Hannover.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 8. Oktober. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat an den Magistrat der Stadt Ehren⸗

breitstein folgendes Dankschreiben gerichtet: Dankbar erwidere Ich die Glückwünsche, welche Mir die ertreter von Ehrenbreitstein zu Meinem Geburtstage darbringen. Ich brauche der Stadt nicht zu versichern, daß Ich ihr Meine

8 Augusta.⸗« An den Bürgermeister und Stadtverordneten in Ehrenbreitstein.

Berlin, Dienstag 8

eine größere Abspannung bemerkbar.

den 8.

Fktober „Abends.

2

18229.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist am Sonntgs Abend mit den Prinzen Frie⸗ drich Wilhelm und Heinrich, Königlichen Hoheiten, von Magde⸗ burg nach dem Neuen Palais zu Potsdam zurückgekehrt.

Ueber den Aufenthalt Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit in Magdeburg ist noch nachzutragen, daß die Sän⸗ gerschaft Höchstdemselben am a ein Morgenständchen darbrachte, worauf die Besichtigung des Domes und später eine Spazierfahrt in die Festungswerke stattfand. Um 11 Uhr begann der Militärgottesdienst, nach welchem sich die Offiziere der Garnison auf dem Fürstenwalle versammelten. Um 12 Uhr verkündete der begeisterte Zuruf eines zahlreich versam⸗ melten Publikums die Ankunft Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit. Höchstderselbe begab Sich sofort auf den rechten Flügel, und die Vorstellung begann. Nach derselben besichtigte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit in Begleitung des Gene⸗ rals von Schimmelpfennig und des Obersten Behm, des Ober⸗Präsidenten von Witzleben und des Polizei⸗Prä⸗ sidenten von Gerhardt den Central⸗Bahnhof, das Stadt⸗ erweiterungsterrain und einzelne Sehenswürdigkeiten der Stadt. Die Häuser des Breitenweges hatten Fahnenschmuck angelegt und in allen Straßen, welche Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit passirte, begrüßte die Bevölkerung der Stadt Hoöͤchst⸗ denselben mit begeisterten Hochrufen. Nach einer kurzen Umfahrt durch die Stadt, bei welcher auch der Kaserne Magdeburg ein kurzer Besuch zu Theil wurde, begab Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit in das Königliche Palais zurück, wo um 5 Uhr ein Diner von 36 Gedecken stattfand. Um 7 Uhr erfolgte die Rückkehr Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit nach Potsdam.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht hat eine weniger ruhige Nacht verbracht, und es macht sich, da erst gegen Morgen ein kurzer Schlaf eintrat, in Folge dessen heute

1“

Frrrers Keg e. e Von dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten sind bestätigt worden

die Wahlen des Professors Dr. Nasse zum Rektor, sowie der Professoren T“ Dr. Krafft, Dr. Langen, Geh. Justiz⸗Rath Dr. Hälschner, Geh. Medizinal⸗Rath Dr. Pflüger und Dr. Hanstein zu Dekanen resp. der evan⸗ gelisch⸗theologischen, der katholisch⸗theologischen, der juristischen, der medizinischen und der philosophischen Fakultät der Univer⸗ sität in Bonn für das Feineeft he 1872/73,

die Wahl des Professors Dr. Heidenhain zum Rektor

der Unisität in Breslau für das Universitätsjahr 1872/73,

die Wahl des Professors Dr. Clebsch zum Prorektor der Uniperfität in Göttingen für das Jahr vom 1. September 1872 bis dahin 1873, 8

die Wiederwahl des derzeitigen Rektors Professors Dr. Kupffer zum Rektor der Universität in Kiel für das Amts⸗ jahr 1873/74, die Wahl des Professors Dr. Arnold zum Rektor der Universität in Marburg für das Amtsjahr 187273,

die Wahlen des Professors Dr. Karsch zum Rektor, so wie der Professoren Dr. Bisping und Geheimen Regierungs⸗ Rath Dr. Winiewski zu Dekanen beziehungsweise der katho⸗ lischen und der philosophischen Fakultät der Akademie zu Münster für das Studienjahr 1872,73, und

die Wahl des Professors Dr. Bender zum Rektor des Lyceum Hosianum in Braunsberg für den Zeitraum vom 15. Oktober 1872 bis dahin 1875.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat in einem Spezialfall bestimmt, daß die Verfuügung vom 29. Fe⸗ bruar d. J., welche eine Dispensation von dem Reli⸗ gionsunterricht an den höheren Lehranstalten unter be⸗ stimmten Bedingungen als zulässig bezeichnet, nur auf die Gymnasien, Real⸗ und höheren Bürgerschulen, an welchen dieser Unterricht nach den Konfessionen der sie besuchenden Schüler getrennt und von den übrigen Lehrgegenständen ab⸗ gesondert ertheilt wird, aber nicht auf Schullehrer⸗Semi⸗ narien Anwendung findet, da deren ö Bestim⸗ mung und Einrichtung eine durchaus einheitliche Anordnung des gesammten Unterrichts erforderte.

In den Seminarien sollen die Zöglinge nicht blos in der Religion unterwiesen, sondern auch zu Religionslehrern in den Volksschulen ausgebildet und zu diesem Zweck an⸗ geleitet und in den mit den Seminarien verbundenen Uebungsschulen geübt werden. In dem Seminar stehen deswegen wie in der Volksschule der Religionsunterricht mit dem Unterricht in der biblischen Geschichte und dieser mit dem Unterricht in der Geschichte der alten Völker in innigem Zusammenhange, wie die Methode des Religions⸗ Unterrichts in der methodologischen Anleitung für den gesammten Elementar⸗Unterricht ihren Anhalt findet. Darum könne der ge⸗ dachte Unterricht und der in der Didaktik und Pädagogik im Se⸗ minar nur allen Zöglingen zusammen und nur von einem Lehrer ertheilt werden, welcher Mitglied des Lehrkörpers ist und mit diesem vereinigt harmonisch die ganze Ausbildung der Zöglinge fördern hilft, wie auch nur von einem solchen in der Abiturienten⸗Prüfung ein begründetes Urtheil über die von den zu entlassenden Zöglingen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ertheilung des Religions⸗Unterrichts in einer Elementar⸗Schule zu erwarten stecechehh. 8

11““

Die durch die Korrespondenz mit der Landarmen⸗Ver⸗ waltung zum Zwecke der Abmessung der Dauer der nach §. 362 des Jegtschen Strafgesetzbuches festzusetzenden korrektionellen Nachhaft entstehenden Portokosten sind, wie der Minister des Innern in einem Spezialfall entschieden hat, auf Staatsfonds zu übernehmen, da die bezügliche Korrespondenz lediglich in der Ausübung der den Landes⸗Polizeibehörden überwiesenen Befugniß zur Festsetzung der Korrektionsnachhaften ihre Ver⸗ anlassung findet.

Der Gesandte des Deutschen Reichs in Kopenhagen, von Heydebrand und der Lasa, ist von Kopenhagen hier eingetroffen und in British Hotel abgestiegen.

Der Kaiserlich österreichische General⸗Adjutant und General⸗Major Graf Pejaesevich traf am Sonntag Nach⸗ mittag aus Wien hier ein und stieg im Hotel de St. Peters⸗ bourg ab. Nach einem kurzen Ausenthalte daselbst setzte der⸗ selbe über Kiel ꝛc. seine Reise nach Stockholm fort, um daselbst im Auftrage seines Souveräns den Beisetzungsfeierlichkeiten beizuwohnen.

Der General⸗Major von der Armee von Bülow, kommandirt zur Dienstleistung bei der General⸗Inspektion der Artillerie, und der Oberst à la suite des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und Commandeur der Garde⸗Artillerie⸗Brigade von Dresky sind von Metz hier wieder eingetroffen, wohin sich dieselben mit Urlaub auf kurze Zeit begeben hatten.

Die ostpreußische Landschaft ist nunmehr gleich⸗ falls der Central⸗Landschaft beigetreten. Der geschäftsführende Ausschuß der letzteren wird in Kurzem zusammentreten.

Hannover, 7. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist heute Nacht um 1 Uhr, von Berlin kommend, hier eingetroffen und mit zwei Begleitern heute früh 7 ½ Uhr zur Jagd nach dem Thiergarten bei Kirch⸗ rode gefahren. 1

Se. Hoheit der Herzog Eugen von Württem⸗ berg mit Familie passirte auf der Durchreise nach Bückeburg gestern Nachmittag 3 Uhr den hiesigen Bahnhof. 1

Der General der Infanterie und Commandeur des X. Armee⸗Corps, von Voigts⸗Rhetz, ist gestern Nacht nach Amsterdam abgereist.

In der heutigen 6. Sitzung des Provinzial⸗Land⸗ tages unter dem Vorsitz des Grafen Münster wurde sofort in die Tagesordnung, betreffend den⸗Gesetzentwurf über das Grundbuch⸗ wesen in der Provinz Hannover eingetreten. Der Abg. Lenthe I. beantragte,

in die Berathung der Vorlage nicht einzugehen, dieselbe vielmehr dem Verwaltungsausschusse zu überweisen, mit dem Auftrage, sich im nächsten Landtage gutachtlich darüber zu äußern und der Regierung Kenntniß von diesem Beschlusse zu geben.

Der Abgeordnete Grumbrecht erklärte sich dagegeg. Es handle sich um die Prüfung der Frage über die Nützlichkeit der Einführung. Diese könne sofort vorgenommen werden, und zwar durch eine Kommission, der er zugleich eine genaue Prüfung des §. 8 zur Erwägung empfiehlt. Dieser Paragraph hebt die Rechtsnormen, nach denen die Seee eines Bauern⸗ hofes, die Veräußerung einzelner Theile desselben, die Vereinigung des Hoßes mit anderen Grundstücken, so wie die Höfekontrakte der Mitwirkung oder Genehmigung einer Verwaltungs⸗ oder Gerichtsbehörde oder der öffentlichen Beurkundung zu ihrer Gültigkeit bedürfen, so weit sie von dem sonst geltenden Recht abweichen, auf. Der Redner will erwogen wissen, ob der Para⸗ graph und seine Bestimmungen mit der Ausdehnung des Ver⸗ fügungsrechts des Hofeigenthümers auch auf den Todesfall, auf das eheliche Güterrecht ꝛc. sich nicht zum Erlaß eines Spe⸗ zialgesetzes eigne. Er beantragte, die Vorlage einer Kommission von 12 Mitgliedern zu überweisen. Nach längerer Diskussion wurde darauf der Antrag des Abg. Lenthe gegen wenige Stim⸗ men 88881 der Antrag des Abg. Grumbrecht dagegen mit großer Mehrheit angenommen. Die Wahl der 12 Kommissions⸗ mitglieder wurde darauf sofort ausgeführt.

Schließlich fand folgender Antrag des ständischen Verwal⸗ tungsausschusses einstimmig und ohne Debatte Annahme:

Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: behufs Herstellung von geeigneten Geschäftsräumen für die staäͤndische Verwaltung im weiten Geschosse des Ständehauses sowie einer Dienstwohnung für

en Landes⸗Direktor im dritten Geschosse des Ständehauses die Summe

von 19,900 Thlr. aus dem Bau⸗Reservefonds zu bewilligen, und zu genehmigen, daß die gedachte Dienstwohnung nach ihrer Fertigstellung dem Landes⸗Direktor von Bennigsen gegen Abzug von 10 pCt. seines jährlichen Gehaltes überwiesen werde.

Der ständische Verwaltungsausschuß Fnehmge in seiner Sitzung am Freitag Abend, die zwischen dem Ober⸗ Präsidenten und dem Landes⸗Direktorium getroffene Verein⸗ barung, die Uebertra ung der technischen Leitung des Land⸗ straßenbaues auf die ständischen Organe betreffend. Am Mitt⸗ woch wird darüber im Landtage berathen werden.

Wiesbaden, 5. Oktober. Unter den hier weilenden Kur⸗ gästen befindet sich zur Zeit auch Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog See von Oldenburg zum Kurgebrauch der römisch⸗irischen Bäder in der Naturheil⸗ anstalt Dietenmühle.

Sachsen. Dresden, 7. Oktober. Dem heutigen »Dr. J.« zufolge ist über die Festlichkeiten am Königlichen Hofe zur Feier 1TJ Hochzeit des Königs und der Königin im Allgemeinen folgendes Programm festgestellt