Verschiedene Bekanntmachungen.
IM. 1318 F r 1318 Offene Lehrerstelle 8 in Konstantinopel.
An der evang. deutschen Schule zu Konstantinopel wird, wenn irgend moͤglich, schon zum 1. Januar 1873 die Anstellung eines 3. Lehrers mit einem Gehalte von 600 Thalern und
freier bestehend aus einem möblirten Zimmer im Schulgebäude, beabsichtigt.
Das Engagement wird, bei freier Hin⸗ und Rückreise, vor⸗
läufig auf 5 Jahre abgeschlossen.
. Seminaristisch gebildete Bewerber wollen beglaubigte Ab⸗ schriften ihrer Zeugnisse unter Beifügung eines kurzen Lebens⸗ 8 laufes möglichst bald an den Vorstand gedachter Schule, zu h
änden des Kaufmannes C. W. Bolland, Pera, raneco einsenden. (c. 242/10)
1““ E“ 8 L11“ *
. 8 2088l Diseconto⸗Gesellschaft.
Eine außerordentliche General⸗Versammlung findet statt am
Dienstag, den 29. Oktober d. J., Nachmittags 4 Uhr,
in unserm Lokale, Behrenstraße 43.
Verhandlungs⸗Gegenstände werden sein:
1) Mittheilung, daß die Direktion unter Zustimmung des Ver⸗ waltungsraths von den nach dem Beschlusse der General⸗Ver⸗
sammlung vom 13. November 1856 noch zu emittirenden fünf
Millionen Kommandit⸗Antheilen Eine Million Thaler mit
Dividendenberechtigung vom 1. Januar d. J. ab im Laufe dieses
Jahres an der Börse begeben und den hieraus erzielten Agio⸗
gewinn, im Betrage von ca. Thlr. 1,500,000, dem allgemeinen
Reservefonds der Diskonto⸗Gesellschaft überwiesen hat;
daß der Verwaltungsrath und die Geschäftsinhaber der bö111“* auf ein Fünftel ihrer statutenmäßigen
Tantiéme zu Gunsten des Gewinn und Verlust⸗Conto der
Disconto⸗Gesellschaft vom 1. Januar d. J. ab für immer ver⸗
zichtet haben;
ddeaß dagegen der Reservefonds die Ablösung der vertrags⸗ mäßig noch auf einige Jahre laufenden, zu Abschreibungen wegen
Henrichshütte dienenden Beiträge des Verwaltungsraths und
der Geschäftsinhaber der Disconto⸗Gesellschaft von ⅛¼ ihrer
statutmaͤßigen Tantième übernommen hat.
2) Beschlußfassung über die hierdurch bedingte und die sonst als zweckmäßig erachtete Abänderung einzelner Bestimmungen des Statuts, insbesondere der Art. 2, 3, 6, 18, 21, 27, 32, 42, 45, 46, 48, 50, 55, 57, 8, 61, 65, 66, 67, 69, 70, 72, 73, 74, 75,
6, 77, 78, 79, 81, 84, 88, sowie die aus diesen Aenderungen
sich “ Uebergangsbestimmungen.
Ein Entwurf zu einem »Revidirten Statut«, in welchem die zu den einzelnen Artikeln vorgeschlagenen Aenderungen ent⸗ halten sind, liegt vom 20. d. Mts. ab auf unserm Bureau zur Einsicht der Betheiligten offen.
3) Fernerweite Ausführung des oben angeführten früheren Be⸗
schlusses auf Erhöhung des Grundkapitals bis zu 20 Millionen
Thaler durch leerlagang von 4 Millionen Thaler Kommandit⸗ antheile mit Dividendenberechtigung vom 1. Januar 1873 ab an die vorhandenen Kommanditäre im Verhältniß von einem neuen Antheil zu vier alten unter den vom Verwaltungsrathe und der Direktion näher festzustellenden Bedingungen.
Wir laden zu dieser Versammlung die stimmberechtigten Mit⸗ betheiligten und Kommanditäre unter dem Bemerken ein, daß sie die Eintrittskarten während der letzten drei Tage vor der Versammlung, sowie am Versammlungstage während der Vormittagsstunden in unserem Bureau in Empfang nehmen können.
Die Kommanditäre haben ihre Stimmberechtigung durch eine Bescheinigung über die rechtzeitige Einschreibung der Kommandit⸗ Antheile (Art. 36, 78 des Statuts), sowie durch den fortdauernden Besitz der letzteren nachzuweisen. Auswärtige Kommanditäre können den Nachweis dieses Besitzes durch ein in den acht letzten Tagen vor der Generalversammlung ausgestelltes Zeugniß einer öffentlichen Be⸗ pürde oder einer angesehenen und bekannten Firma oder Person ühren; auch sind sie befugt, sich durch einen stimmberechtigten Kom⸗ manditär vertreten zu lassen, haben aber uns schriftlich anzuzeigen, wem sie desfallsige Vollmacht ertheilen.
Berlin, den 12. Oktober 1872.
Direktion der Disconto⸗Gesellschaft
“ EEEbET11““
Aktiengesellschaft für Eisen⸗ Industrie zu Styrum.
Unsere diesjährige ordentliche Generalversammlung ist auf Sonnabend, den 9. November, Morgens 10 Uhr, in unserem Geschäftslokal anberaumt, wozu wir unsere Aktionäre nach §. 13 und 14 des Statuts hiermit ergebenst einladen.
1 Tages⸗Ordnung. 1) Bericht über das Geschäftsjahr 1871 — 72. 2) Rechnungslage, Bericht der Revisoren und Feststellung der Dividende. 8 3) Beschlußfassung über die Anzahl der zur Ausloosung gelangen⸗ den Partial⸗Obligationen. 4) Beschlußfassung über den Verkauf eventuell sofortige Versteige⸗ rung der im Besitz der Gesellschaft befindlichen 1 8 Altien La. A, 5) Wahlen: 8 a) der Verloosungs⸗Kommission, b) der Rechnungs⸗Revisoren und deren Stellvertreter c) eines Vorstands⸗Mitgliedes.
Oberhausen, den 1. Oktober 1872. Der Vorstand.
Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Betriebs⸗Einnahmen pro Monat September 1872: Einnahmen für Personen ꝛc. ca. 133,782 Thlr., bis ult. September 975,746 Thlr. Einnahmen für Güter ꝛc. ca. 318,951 Thlr., bis ult. September 2,530,813 Thlr. Anderweite Einnahmen ca. 22,521 Thlr., bis ult. September 181,014 Thlr. Summa ca. 475,254 Thlr., bis ult. September 3,687,573 Thlr. Da⸗ egen pro September 1871 359,331 Thlr., bis ult. September 8 ,8 Thlr. Mithin pro 1872 mehr ca. 115,923 Thlr., bis ult. September 534,125 Thlr. 1X““
böö
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Schweiz.
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Nen⸗Schottland, 8 g⸗ und Hütten⸗Aktienverein zu Horst bei Steele.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Herren Aktionäre unseres Vereins, daß der Verwaltungsrath an Stelle der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung 1“ 8 8 auf Donnerstag, den 31. dieses Monats, Mittags 12 Uhr, in dem Geschäftslokale zu Horst bei Steele
eine außerordentliche Generalversammlung anberaumt und für dieselbe fölgende Tagesordnung festgestellt hat: 1) Geschäftsbericht des Verwaltungsraths pro 1871— 72. Bericht der Revisions⸗Kommission. Decharge⸗Ertheilung. 1 Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsraths. 8 Wahl der Revisions⸗Kommission. 1 Vertragsmäßige Verloosung von Obligationen. “ Bericht der Direktion über die Ausführung der in Betreff der Deklaration des Statuts — §§. 38 und 40 —, Uebertragung resp. Verkaufs des Gesammtvermögens an Union, Aktiengesellschaft für Bergbau, Eisen⸗ und Stahl⸗Industrie zu Dortmund und Auflösung des Vereins in der außerordentlichen Generalversammlung vom 16. März a. & gefaßten Beschlüsse. Mittheilung über von Seiten eines Aktionärs gegen jene Beschlüsse Fager gn Prozesses, Fortführung dieses unter eventueller Bestätigung und Erneuerung dieser Beschlüsse. Genehmigung der in Vollztehung der Letzteren von der 1en Abschluß gebrachten Rechtsgeschäfte und sonst getroffenen Anordnungen und Decharge⸗Ertheilung für die Direktion. 6) Abänderung des §. 2 des Statuts durch Verlegung des Domizils des Vereins nach Dortmund. Indem wir die Herren Aktionäre zur Theilnahme an dieser Versammlung hiermit einladen, bemerken wir unter Hinweis auf die Bestimmungen des §. 27 des Statuts, daß diejenigen Aktionäre zu der Theilnahme berechtigt sind, welche ihre Akti 30. dieses Monats, Mittags 12 Uhr, entweder 3 1 3 v11““ bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin, oder » den Herren Sal. Oppenheim jun. & Co. in Cöln, oder dem Herrn Wilhelm von Born in Dortmund, oder » einem öffentlichen Notar oder » der Gesellschaftskasse in Horst bei Steele deponirt haben.
Gegen Vorzeigung der Depotscheine können am Morgen vor der Generalversammlung die Eintrittskarten zu derselben in Empfang
genommen werden Die Direktion.
rozesses ire
“
1.“
Horst bei Steele, 11. Oktober 1872.
Auf Beschluß des Aufsichtsrathes wird eine oußerordentliche General⸗Versammlung unserer Mitglieder auf Dienstag, den 22. Oktober cr., Nachmittags 2 Uhr, Be
in unserm Geschäftslokal, Stettin, große Domstraße 22, berufen. Zur Berathung und Beschlußfassung kommen: “ '1) Einwilligung resp. Ertheilung einer Vollmacht an den Aufsichtsrath oder den Vorstand zur Einwilligung in die von der 1 Heaatsrf br 114.“ des Beschlusses der General⸗Versammlung vom 21. März cr., betreffend die 8 §. 15. . 8 es Statuts. 1 2 Wahl eines Direktors in Stelle des verstorbenen Majors und Ritterschafts⸗Raths von Dewitz. Die Vollmachten sind am Tage vorher in unserm Bureau zur Prüfung zu präsentiren und sind Eintrittskarten bis eine Stunde vor Eröffnung der Versammlung daselbst in Empfang zu nehmen. Stettin, den 26. September 1872.
National-Hypotheken-Credit-Gesellschaft,
eingetragene Genossenschaft zu Stettin. Der Vorstand:
von Borcke. Uhsadel.
Baltischer Lloyd. Direkte Post⸗Dampfsehifffahrt zwischen
Stettin und New⸗York
vermittelst der neuen Post⸗Dampfschiffe I. Klasse: Humboldt, Donnerstag, 31. Oktober. Thorwaldsen, Donnerstag, 28. November
1 Ernst Moritz Arndt, im Bau. Washington, im Bau. Passagepreise inkl. Kajüte Pr. Crt. 80, 100 und 120 Thlr. Zwischendeck Pr. Crt. 55 und 65 Thlr. Passage wende man sich an die Agenten des Baltischen Lloyd, in Berlin an J. F. Poppe £ Co., Neue Die Direktion des Baltischen Lloyd in Stettin.
Thym.
1 Wegen Fracht und Friedrichstraße 37, sowie an
m,x Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn
[M.
8
Am 15. d. Mts. werden wir unsere Bahnstrecke Cönnern⸗Halle durch Einrichtung von gemischten Zügen provisorisch auch für den Personenverkehr eröffnen. Die Abfahrt und Ankunft dieser Züge erfolgt in Halle auf unserem dortigen Güterbahnhofe, auf welchem wir die nöthigen Einrichtungen zur Abfertigung von Personenzügen getroffen haben. Es verkehren in jeder Richtung drei Züge nach folgendem Fahrplan, welcher auch auf unseren Stationen durch Aushang dem Publikum zur Kenntniß gebracht wird:
Cönnern:
Von Eönnern nach Halle: Von Halle nach
Zug 53a. Zug 55 a. Zug 63a. Zug 62a. Wagenklasse Wagenklasse EFheteelafe Wagenklasse 2ETööP8 13 3..
9
8— 8
Zug 58a.
Wagenklasse 1. 2. 3. 4.
5.30 5.50
Zug 56a. Wagenklasse 1.7. 3. 4.
12.30 12.50
1.15
—
9.40 10.5
10.25
Cönnern Nauendorf a. P.
Wae.....1 Trotha „ 10.43 9.10 Nauendorf a. P. „ 8 55 1.30 Ankunft 10.55 9.22 Cönnern..... .Ankunft 9. 13 1.48
Halle Die Züge haben in Cönnern Anschluß an die Personenzüge zwischen Cönnern und Aschersleben. Die Fahrzeiten von 6 Uhr Abends bis 5 Uhr 59 Mnuen Morgens sind eingerahmt. 8 ge zwis
Sobald unsere Bahnlinie Aschersleben⸗Halle in den Magdeburg⸗Leipziger Personen⸗Bahnhof Halle eingeführt sein wird, kommt der vorstehende Fahrplan in Wegfall und wird dann die Strecke in ganzer Ausdehnung für den Personenverkehr mit entsprechendem erweiterten Fahrplan eröffnet werden. “
Abfahrt Abfahrt 8 » » 8.18
8.40
0 8.35 8.50
00 d0 do ARn
00
Wallwitz.
2n*”9e — b0
Genf. Hôtel des Bergues. (Z. M. 2706
Magdeburg, den 11. Oktober 1872. 1 8 v“ Direktorinm.
en bis spätestens den
(a 131/10)
V8*
Eh“
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.
für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druchkzeile 3 Sgr.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes
nehmen Bestellung an,
für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
v111X“;
Zu der als Anhang zum internationalen Signalbuche vom Reichskanzler⸗Amte herausgegebenen »Amtlichen Liste der
[Schiffe der Deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Marine mit ihren
Unterscheidungs⸗Signalen vom Jahre 1872 ist soeben der dritte Nachtrag erschienen.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Präsidenten der Finanz⸗Direktion zu Hannover, Neinecke, zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor der Etats⸗ und Kassen⸗Abtheilung des Finanz⸗ Ministeriums; und
Den Kreisrichter Frantz aus Delitzsch zum Direktor des Kreisgerichts in Zeitz zu ernennen; sowie
Den praktischen Aerzten Dr. Pauly zu Tost und Dr. Holtze zu Kattowitz den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Rinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Königliche Kreis⸗Baumeister Herschenz in 3 ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor daselbst ernannt worden. .
Der bisherige Königliche Kreis⸗Baumeister Fölsche in Bartenstein ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗Inspektorstelle zu Belgard (Regierungsbezirk Cöslin) verliehen worden.
Dem Lehrer für Photographie an der Königlichen Ge⸗ werbe⸗Akademie Dr. Hermann Vogel ist das Prädikat „Professor« beigelegt worden. 28
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der zum 1. Juli d. J. gekün⸗ digten 5proz. Anleihe von 1859.
Von den durch unsere vom 21. er v. JS. (Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger von 1871 Nr. 201) zur baaren Einlösung am 1. Juli d. J. gekündigten Schuldverschreibungen der 5proz. Staatsanleihe vom Jahre 1859 ist ein erheblicher Theil noch nicht zur Ein⸗ lͤsung eingereicht.
Da die Verzinsung dieser Schuldverschreibungen bereits seit dem 1. Juli d. J. aufgehört hat, so werden die Betheiligten zur Vermeidung weiterer Zinsverluste an die sgegtgerelösanc der fraglichen Schuldverschreibungen hierdurch erinnert. 8
Berlin, den 11. Oktober 1872.
Sauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Rötger.
Richtamtliches. 1 Deutsches NReich.
Preußen. Berlin, 14. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten am Freitag Vormittag, wie aus Baden gemeldet wird, mit dem Chef des Civil⸗Kabinets, Geheimen Kabinets⸗Rath v. Wilmowski, nahmen den Vortrag des Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschalls Grafen Pückler entgegen und ertheilten Audienz. Fir empfingen Se. Majestät den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden.
Ihre Majestät die verwittwete Königin, Allerhöchstwelche auf der Rückreise von Oberitalien einige Tage zum Besuch Ihrer Schwester, der Herzogin Maximilian in Bayern, in Possenhofen verweilte, ist vorgestern von dort wieder auf Schloß Sanssouci eingetroffen.
— Der Krankheitszustand Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht hat mehr an Bedenklichkeit zugenom⸗ men; durch Steigerung aller Erscheinungen ist die Lebenskraft
sehr geschwächt.
— Hinsichtlich der Frage: bis zum wievielfachen Betrage des Gebäudesteuer⸗Nutzungswerthes die Ausleihung von Sparkassen⸗Kapitalien ausgedehnt werden dürfe, hat der Ninister des Innern entschieden, daß es — sofern nicht besondere, eine Abweichung rechtfertigende Verhältnisse vorliegen — sich im Allgemeinen nicht empfiehlt, die Bemessung der Be⸗ leihungsgrenzen lediglich nach dem Gebäudesteuer⸗Nutzungs⸗ werthe zu statuiren. Dieser Nutzungswerth beruhe auf Grund⸗ lagen, welche der Natur der Sache nach sich im Laufe der Zeit leicht ändern, namentlich auch ein erhebliches Minder⸗Ergebniß liefern können. Deshalb und indem es sich bei der Frage, ob ein Sparkassen⸗Kapital als sicher belegt anzusehen sei, um Verhältnisse von längerer Dauer und folgeweise um die Findung bleiben⸗ derer Werths⸗Merkmale handele, sei auch die Vorschrift des §. 23 der Subhastations⸗Ordnung vom 15. März 1869 hier nicht von entscheidender Bedeutung. Dieses Gesetz, indem es von der Annahme ausgeht, daß das 12 ½ fache des Gebäude⸗ steuer⸗Nutzungswerthes dem 20 fachen des Grundsteuer⸗Rein⸗ ertrages entspreche, lege demgemäß dem in einem Subhastations⸗
den 14.
Oktober, Abends.
—’—
verfahren auftretenden Bietungslustigen die Befugniß bei, die
erforderliche Bietungs⸗Kaution mit Hypotheken⸗Forderungen zu des einen oder anderen der vor⸗ zu subhastirenden
leisten, welche innerhalb erwähnten zwei Multiplikatoren auf dem Grundstücke intabulirt sind. Indessen der Zweck dieser Be⸗ immung sei ein durchaus vorübergehender. Es handle sich abei keineswegs darum, einen Maßstab zu finden, welcher Anspruch darauf machen darf, als eine bestimmte Quote des wahren Grundstückswerths zu gelten, sondern es komme vielmehr darauf an, eine Summe zu bestimmen, aus deren Vorhandensein mit einiger Wahrscheinlichkeit gefol⸗ gert werden kann, daß der Bieter für den Erwerb des Sub⸗ hastationsobjekts die erforderlichen Geldmittel besitze.
Eine bestimmte gesebliche Norm hinsichtlich des Verhält⸗ nisses des Grundstücks⸗Reinertrages zu dem wahren und blei⸗ benden Grundstücks⸗Werthe existire nur für Liegenschaften.
Nach dem Gesetze vom 6. März 1868 seien die Gerichte hinsichtliv eines aus dem General⸗Depositorium auszuleihenden Kapitals, welches innerhalb des 15fachen Betrages des Grund⸗ steuer⸗Reinertrages zu stehen kommt, der Verpflichtung zu einer anderweiten Prüfung der Sicherheit überhoben.
Aus dieser Vorschrift in Verbindung mit der weiteren, daß die Generaldepositorien auch bei Landgütern nur bis zur Hälfte der Taxe beleihen können, (§. 46 Th. I. Dep.⸗Ordn., §. 188 Tit. 14 Th. I. A. L.⸗R.) folge 1 wie die Gesetzge⸗ bung von der Annahme ausgeht, daß der 30 fache Grundsteuer⸗
Reinertrag entweder den wahren Werth einer Liegenschaft re⸗
präsentire oder doch nahezu erreiche.
An einem gleichen gesetzlichen Maßstab für die Werth⸗ schäßung von städtischen Grundstücken fehle es. Indessen werde aus den bereits erwähnten Bestimmungen der Sub⸗ hastations⸗Ordnung gefolgert werden dürfen, daß dem, den halben Grundstückswerth darstellenden 15 fachen Betrage des Grundsteuer⸗Reinertrages nicht sowohl der 12 fache, als viel⸗ mehr der etwa 10 fache Betrag des Gebäude⸗Nutzungswerths entspricht. Diesen 10 fachen Betrag nehmen demgemäß auch als die regelmäßige Beleihungsgrenze bei städtischen Grund⸗ stücken an: Das Statut der Preußischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗ bank, §. 25, und das Statut der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗ Aktienbank, §. 14. “
Ueberdies komme in Betracht, daß die bei der Grundsteuer⸗ Veranlagung als maßgebend angenommenen Reinerträge um ein erhebliches hinter den wirklichen Erträgen zurückbleiben.
Unter diesen Umständen werde von einem Kapital, welches sich innerhalb des 10fachen — und bei besonders günstigen Ver⸗ öeena hn innerhalb des 12 fachen — Betrages des Gebäude⸗ Nutzungswerthes hält, im Allgemeinen zwar angenommen wer⸗ den dürfen, daß es als ausreichend sicher im Sinne der Ziffer 5 des Reglements vom 12. Dezember 1838, d. h. als pupillarische Sicherheit bietend anzusehen sei. 18
Gleichwohl müsse der Minister des Innern es für zweck⸗ entsprechend erachten, bezüglich auszuleihender Sparkassen⸗ Kapitalien die Werthsermittelung nicht nach dem alleinigen Gebäudesteuer⸗Nutzungswerthe eintreten zu lassen; er nehme aber auch nicht an, daß es in dieser Beziehung genüge, eine gleichzeitige ngenesgene Berücksichtigung des Materialien⸗ resp. des Feuerkassenwerthes vorzuschreiben, sei vielmehr der Ansicht, daß bezüglich des wahren Werthes eines als Pfandobjekt offe⸗ rirten Hausgrundstücks noch andere Faktoren von wesentlichem Einflusse sind, insbesondere die bauliche Beschaffenheit, ferner die Lage, die Tauglichkeit zu bestimmten Gewerben, endlich die größere oder geringere Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Veränderung in allen diesen Verhältnissen. 8
Wenn in den Sparkassen⸗Statuten eine sorgsame Berück⸗ sichtigung dieser Gesammtverhältnisse eines Grundstücks als maßgebend für die Werthsermittelung bezeichnet wird, so würde es nicht nothwendig sein, die konkrete Werthsfeststellung unbe⸗ dingt von einer immerhin mit Kosten und Umständen ver⸗ knüpften gerichtlichen Taxe abhängig zu machen, vielmehr statt⸗ haft sein — wie beispielsweise im §. 31 des durch Allerhöchsten Erlaß vom 20. April 1863 genehmigten Statuts der Kreis⸗ Sparkasse zu Oppeln geschehen — neben der gerichtlichen Ab⸗ schätzung auch die Möglichkeit einer vanderweitigen zuverlässigen Werthsnachweisung« zu statuiren.
— In voriger Woche sind im landwirthschaftlichen Ministerium zwei Konferenzen abgehalten worden, von denen die eine den Bau eines landwirthschaftlichen Museums und der damit in Verbindung zu setzenden Räume für Unter⸗ richt und dergleichen, die andere die von den landwirthschaft⸗ lichen Akademien beabsichtigte Beschickung der Wiener Aus⸗ stellung betraf. Die erstere kam mit ihren Berathungen nicht zum Abschluß, da es als wünschenswerth angesehen wurde, daß noch erst einige weitere Situationspläne vorgelegt würden. Die Konferenz wird zur Beschlußberathung am 22. oder 23. d. Mts. von Neuem zusammentreten. Sie war zusammenge⸗ setzt aus dem Vorsitzenden des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath v. Nathusius, dem General⸗ Sekretär des Kollegiums, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath. v. Salviati, aus zwei Landwirthen, die zugleich Mitglieder des Abgeordnetenhauses sind, und schließlich aus den betreffenden Bauverständigen. — Die zweite Konferenz, an welcher die Direktoren der landwirthschaftlichen Akademien Theil nahmen, verglich die Pläne der einzelnen Akademien für die Beschickung der Wiener Ausstellung, entfernte dasjenige aus denselben, was eine zu starke Vertretung geben würde, ergänzte das Fehlende
und füllte die Lücken aus, welche sich kund thaten. Es wird
hierdurch eine abgerundete und vollständige Veranschaulichung der Leistungen der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten in Preußen herbeigeführt. Auch verständigte man sich über Kollektiv⸗Ausstellungen für verschiedene Gegenstände. Schließ⸗ lich wurde bestemmmc⸗ daß jede Akademie von der nach den ge⸗ faßten Beschlüssen zu veranstaltenden Ausstellung einen speziellen Plan aufstelle und den andern zuschicke. Die Ausstellung der Akademien wird zum größten Theile der 26. Gruppe, welche den Unterricht umfaßt, angehören und ihren Plaß in dem von dem Deutschen Reiche zum Ausstellungs⸗Palaste zu er⸗ bauenden Annex erhalten.
— Die in der Nr. 241 des »Reichs⸗ u. Staats⸗Anzeigers« befindliche Notiz über die Ausstellung kunstgewerblicher Gegenstände bedarf hinsichtlich der darin erwähnten Tauf⸗ geräthe folgender Berichtigung: 1
Die aus schlesischem Golde angefertigten Taufgeräthe — Taufbecken und Kanne —, welche in der Garnisonkirche zu Potsdam, nicht in der Nikolaikirche daselbst aufbewahrt wer⸗ den, sind nach Anordnung Königs Friedrich Wilhelm III. für die Taufen in der Königlichen Familie bestimmt. Se. Kaiser⸗
liche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist der Erste, welcher
aus dem Becken getauft ward.
Familie eingravirt, haben.
— Heute fand wiederum eine Königliche Parforce⸗ Jagd und nach derselben Diner statt. Das Rendezvous zur Jagd war wie gewöhnlich um 1 Uhr am Jagdschloß Stern bei Potsdam.
— Der Prinz Johann Nadziwill, welcher den Gesandten des Deutschen Reichs im Haag, Grafen von Perponcher, ver⸗ treten hat, ist, nachdem der Gesandte die Geschäfte dort wieder
übernommen hatte, hierher zurückgekehrt.
— Der Chef des Ingenieur⸗Corps und der Pioniere und General⸗Inspecteur der Festungen, General⸗Lieutenant v. Ka⸗ meke, ist gestern von seiner vor Kurzem in Begleitung des Majors und Adjutanten der Zeneral⸗Inspeltion des Ingenieur⸗ Corps und der Festungen v. d. Gröben zur Inspizirung der Küstenbefestigungen angetretenen Dienstreise hierher zurückgekehrt.
— Der Oberst und Chef des Generalstabes des Garde⸗ Corps, Bronsart v. Schellendorff, ist von der General⸗ stabs⸗Uebungsreise des Garde⸗Corps, mit deren Leitung derselbe beauftragt war, und der zur Dienstleistung beim Kriegsmini⸗ sterium kommandirte Hauptmann Schering, à la suite des Garde⸗Festungs⸗Artillerie⸗Regiments, von einer Dienstreise nach Elsaß⸗Lothringen hierher zurückgekehrt.
— Der Inspecteur der 2. Festungs⸗Inspektion, Oberst Bock, hat eine Dienstreise zur Inspizirung der Festungen Thorn, Colberg, Swinemünde, Stralsund und Stettin an⸗ getreten und sich zunächst nach Thorn begeben.
— Der Inspecteur der Königlich bayerischen Gewehrfabrik, Major Freiherr v. Frays, ist zur Erledigung von Dienst⸗ geschäften auf kurze Zeit hierher kommandirt worden.
— Der Fürstlich Rumänische Generalstabsoffizier, Haupt⸗ mann Romulus Magbhieru, ist zur Fortsetzung seines Kommandos zur Kriegsakademie aus Bukarest hier ein⸗ getroffen. .
— Ein großer Theil derjenigen Trigonometer des König⸗ lichen Bureaux der Landestriangulgtion, welche mit den Vermessungsarbeiten in den Provinzen Preußen und Pommern beauftragt waren, ist nach Einstellung der Feldarbeiten hierher zurückgekehrt und hat die Winterarbeiten begonnen.
— Die Stadt Berlin hat vom 6. 1870 bis 1. Januar 1872 in 496,552 Wochenzahlungen 853,132 Thaler Unter⸗ stützungen an Familien einberufener Reservisten und Landwehrmänner bezahlt. Die größte Zahl der zu unterstützenden Familien war am 18. März 1871: 14,682.
8
annover, 11. Oktober. In der heutigen (10.) Sitzung des Provinzial⸗Landtages hatte der Stadtdirektor Rasch den Vorsitz. Derselbe kündigte eine Eingabe der Stände des Landes üees Söen d 1 an, welche dem betreffenden Ausschuß übergeben wurde.
989 susschu⸗ der Abg. Grumbrecht Namens des Rech⸗ nungsausschusses Bericht. Zu der Uebersicht des Haushaltes für 1871 wurden auf Antrag des Ausschusses die aus dem Dispositionsfonds bestrittenen Ausgaben als gerechtfertigt an⸗ gesehen, der Hauptkassenverwaltung für 1870 Decharge ertheilt, ebenso für 1871, und zugleich einige Nachbewilligungen und Bevorwortungen ausgesprochen. Debatten riefen die Anträger nicht hervor. 8
Betreffs des Anschlusses des Jadegebietes begründete sodann der Abg. Hugenberg folgenden Antrag des ständischen Verwal⸗ tungsausschusses: 1
»Der Pecinztal Eendtog wolle beschließen: Mit dem Anschlusse des Jadegebiets an die Provinz Hannover, und zwar an den Bezirk der Lanͤbrostei Aurich, sowie des Kreises Aurich unter der Bedin⸗ gung sich einverstanden zu erklären, daß durch den Anschluß weder dem provinzialständischen Verbande noch einem Wegeverbande der Provinz aus dem Neubau oder der Unterhaltung von Wegen inner⸗
Auf demselben finden sich übrigens die Namen derjenigen Mitglieder der König welche die Taufe aus ihm empfangen