gung von Hypotheken⸗Antheil⸗Scheinen. Die 5 prozentigen Hypotheken⸗Antheilscheine 1103. 1104. 1105. 1106. 1107. 1108. 1109. 1208. 1209. 2069. -. 2085. 2087. 2473. 2479. 2480. 2481. 2482. 2483. 2484. 5. 2534. 2535. 2539 über je 1000 Thlr. 1163. 1199. 1206. 1210. 1215. 1219. 1225. 2088. 2093. . 2110. 2513. 2549. 2550. 2551. 2552. 2553. 2559. 2574. . 2601. 2623. 2624. 2629. 2632. 2637 über je 500 Thlr. 1112. 1113. 1114. 1141. 1143. 1153. 1155. 1156. 1157. . 1159. 1160. 1162. 1164. 1200. 1212. 1216. 1217. 1220. . 2474. 2477. 2501. 2522. 2523. 2536. 2537. 2540. 2554. 2562. 2564. 2565. 2566. 2611. 2612. 2613. 2617.
2555. 2556. 2557. 2558. 2560. 2561. 2598. 2603. 2604. 2606. 2609. 2610.
2618. 2619. 2625. 2627. 2628. 2635. 2638. 2639. 2640 über je
200 Thlr.
. 1115. 1116. 1142. 1144. 1149. 1150. 1151. 1152. 1154. 1207. 1211. 1214. 1224. 1226. 1227. 1228. 1229. 1230. 1231. 1232. . 1234. 1235. 1239. 1240. 1241. 1242. 1243. 1244. 1253 54. 2095. 2096. 2097. 2098. 2099. 2100. 2101. 2102. 2475. 2503. 2514. 2568. 2569. 2570. 2576. 2577. 2578. 2579. 2581. . 2583. 2585. 2589. 2590. 2591. 2592. 2593. 2594. 2595. 2596. 2597. 2599. 2600. 2607. 2608. 2614. 2615. 2616. 2620. 2622. 2626. 2641 über je 100 Thlr.
. 1218. 1255. 2103. 2104. 2105. 2106. 2476. 2478. 2502. 2504.
. 2584. 2586. 2602, 2605. 2621. 2636 über je 50 Thlr. kündigen wir hiermit, da die denselben zu Grunde liegenden Hypo⸗ thekenforderungen an uns zurückgezahlt werden sollen.
Die Besitzer vorbezeichneter Hypotheken⸗Antheil⸗Scheine ersuchen wir hiermit, die Letzteren nebst Zinscoupons in rekommandirten Briefen unfrankirt an uns einzusenden und zwar mit der Erklärung darüber, ob das Kapital neb Finsen bis zum Zahlungstage oder ein gleicher Betrag neuer Hypolheken⸗Antheil⸗Scheine ihnen franko
zugeschickt werden soll. Gleichzeitig bemerken wir noch, daß die früher gekündigten 4 ½pro⸗ zentigen Hypotheken⸗Antheil⸗Scheine Nr. 480. 482. 485. 564.573. 945. 946. 963.965. 966. 2339 à 25 Thlr. .481. 499. 500. 507. 511. 513. 547. 556. 570. 742. 769 aà 100 Thlr. b .491. 498. 565. 566. 571. 968 à 200 Thlr., .457. 489 à 500 Thlr, “ die 5prozentigen Hypotheken⸗Antheil⸗Scheine 1 Nr. 472. 525. 674. 791. 792. 793. 794. 797 bis 813 inkl. 816. 821 bis 825 inkl., 907 bis 916 inkl., 939 bis 944 inkl, 1066. 1432 28 1 inkl., 1464 bis 1471 inkl., 1582. 1591. 2323 über je Thlr., .526. 826 827. 917. 936. 1150. 1452. 1472 bis 1475 inkl., 1543 1544 à 50 Thlr. 1“ .1542. 1581 à 200 Thlr., “ 937. 938. 1579. 1580 à 500 Thlr., 8 8 Nr. 819 à 1000 Thlr., . 8 sich noch im Umlauf befinden, und ersuchen wir die Inhaber der⸗ selben, zur Vermeidung von Zinsverlusten den Umtausch derselben zu bewirken. (a. 388/X) Berlin, den 8. Oktober 1872.
Norddeutsche Grund⸗Kredit⸗Bank, Hypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. Die Direktion:
Nosenstein. Dr. Goldschmidt.
[3006] Bekanntmachung.
Bei der Behufs planmäßiger Tilgung der auf Grund der Aller⸗ höͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 1. Juli 1866 ausgegebenen 44prozentigen
Obligationen II. Emission der Stadt Frank⸗ furt q. O. am 23. v. Mts. stattgefundenen Verloosung sind
Jochmuß.
1.“
§. 8 des Statutes der Preuß. Credit⸗Anstalt die Aktien zu veranlassen, und fordern in Folge dessen die
durch auf, von den noch restirenden 60 pCt. am 30. Oktober d. J. 20 pCt.,
am 20. November d. J. 20 pEt.,
und am 15. Dezember d.
Volleinzahlung der Herren Aktionäͤre hier⸗
einzuzahlen. oben genannten Terminen
Zahlungen, welche vor den
mit 5 pCt. verzinst.
Berlin, den 10. Oktober 1872. 6 Preussischo Credit-An Ilachmann. 8
Danziger Schiffswerft, und Kesselschmiede⸗
Unter Hinweis auf die §§. 4 und 5 des Statuts werden die Aktionäre aufgefordert, auf die noch nicht vollgezahlten Interimsscheine
bis zum 15. November 1822 einschließlich
8 — 27 2 2 7 8 Prozent mit Dreißig Thalern pro Stück an eine der folgenden Stellen: Danziger Bankverein in DZanzig, Königsberger Vereinsbank in Königsberg i. Pr., - Herrn Jacob Litten in Elbing, gegen die Empfangsbescheinigung der betreffenden Einzahlungsstelle zu leisten. Danzig, den 5. Oktober 1872.-
Danziger Schiffswerft⸗ und Kesselschmiede⸗Akt
8
[2911]
eine Einzahlung von
nachstehende Appoints durch das Loos zur Amortisation bestimmt worden:
Der Aufsichtsrath 8 Hirsch. G
von Serie I. à 100 Thlr. . die Nr. 88. 309. 415. 441. 583. 745. 902. 1042. 1092. 1396. von Serie II. à 50 Thlr. die Nr. 235. 391. 426, 8 von Serie III. à 25 Thlr. 4 8 1 die Nr. 61. 199. 368. 3832. Die Auszahlun dieser Obligationen zu ihrem Nennwerthe er⸗ folgt vom 1. April 1823 ab bei unserer Kämmerei⸗Kasse und hört ie Verzinsung derselben mit diesem Tage auf. Von den früher amortisirten Obligationen sind bisher zur Ein⸗ lösung noch nicht präsentirt worden: aus dem Jahre 1871. Ser. III. Nr. 11 à 25 Thlr. Frankfurt a. O., den 9. Oktober 1872.
Der Magistrat.
[3003] Bekanntmachung. 18
„Bei der in Gemäßheit der Bestimmungen des Allerhöchsten Pri⸗ vilegii vom 12. Februar 1866 im Beisein der Mitglieder der Chaussee⸗ bau⸗Kommission des Kreises Tost⸗Gleiwitz stattgehabten Verloosung der nach Maßgabe des Krreises ee⸗ ge 1873 einzulösenden
Obligationen des Kreises Tost⸗Gleiwitz sind nach⸗
stehende Nummern im Werthe von 2600 Thlr. gezogen worden: 4 Stück Litt. A. à 500 Thlr., und zwar Nr. 10. 50. 137
und 149. 5 Stück Litt. B. à 100 Thlr., und zwar Nr. 23. 33. 136. 149 und 397. 2 Stück Litt. C. à 50 Thlr., und zwar Nr. 34 und 121. Indem die vorstehend bezeichneten Kreis⸗Obligationen hiermit um 1f. April 1873 gekündigt werden, fordere ich die Inhaber
Serie II.
die Bezugsscheine in Empfang zu nehmen.
[M. 1073])
der auf den näre unserer Gesellschaft auf, zu nehmen.
[M. 13240 1 9 1 ö“ Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir die Vollzahlung der Aktien der
Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank bescllossen haben. 1 fordern wir unter Hinweis auf §. 7 des Gesellschafts⸗Statuts die Herren Aktionäre auf:
in der Zeit vom 15. November bis 18s. November cr. 20 Prozent, in der Jeit vom 15. Dezember bis 18. Dezember er. 20 Prozent, in der Zeit vom 15. Janunar 1873 bis 18. Januar 1873 20 Prozent
Vier ig haler auf jede Aktie in den üblichen Geschäftsstunden
an die Kasse der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank zu Breslau, Herrenstraße 26, zu zahlen.
Bei der letzten Raten⸗Zahlung sind für dieselbe vier Prozent Zinsen auf einen halben Monat mit je zwei Silbergroschen für eine Aktie zu vergüten.
Bei der Einzahlung sind die Interimsscheine mit einem doppelten, arithmetisch geordneten Nummer⸗ verzeichniß zu überreichen.
F ormulare sind in der Kasse der Bank Breslau, den 11. Oktober 1872.
Der Verwaltungsrath der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Ax
mit je
in Empfang zu nehmen.
[M. 1072]
Magdeburger Bergwerks-Aktien-Gesellschaft. 8
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. Mai d. J. ist das Grundkapital der Gesellschaft auf eine Million Thaler erhöht und nach §. 4 des revidirten Statuts dem Aufsichtsrathe die Modalität der Emission der unbegebenen 200,000 Thaler 8h. en. Derselbe hat nunmehr beschlossen, den Inhabern der Stamm⸗Aktien sowie der Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien Lit. B. das Bezugsrecht in der Weise frei zu stellen, daß ihnen auf je 5 Aktien à 100 Thaler eine neue à 100 Thlr. 78 Course von 150 pECt. offerirt werde. iervon sind 50 Thaler Aktie bis 31. Oktober d. J. und 100 Thaler bis 1. April 1873 einzuzahlen. as erzielte Agio fließt dem Reservefonds zu. gie Fen dercfien,d vnug ” a5 gn der Dividende Theil. Demzufolge fordern wir die onäre unserer Gesellschaft auf, von diesem Bezugsrechte Gebrauch zu machen und gegen Einrei ung ihrer Aktien, welche abgestempelt werden, sowie unter gleichzeitiger Fe esunc der 38931 Rate von fürnuch Aanlachen Akti⸗ 5 der veic . vom L. September d. J. bis 31. Sktober d. J. bei den Herren Zuckschwerdt £& Beuchel in Magdeburg
Ein nach Nummern geordnetes Verzeichniß ist bei der Einreichung beizufügen. Mit 87 1 e 8,8 1 Seregseec. 1n b ofortige Vollzahlung mit 150 Thaler pro Aktie ist zu indessen findet eine Zinsvergütung ni 8 Magdeburg, den 2— siugus 8 st zulässig, indessen fie Zinsvergütung nicht stat Für den Aufsichtsrath: Der Vorstand: (CNSEVVWwheldorff. gez. Prnn. 1
ᷓ “
Magdeburger Bergwerks-Aktien-Gesellschaft. Nachdem in der Generalversammlung vom 25. Mai d. 3 das revidirte Statut zur Annahme gelangt und somit die Umwandlung n
amen lautenden Aktien à 500 Thaler in auf den Inhaber lautende Aktien à 100 Thaler beschlossen ist, fordern wir die Aktio⸗ gegen Einlieferung der alten Stammaktien sowie der Stamm⸗Prioritätsaktien Lit. B. die neuen in Empfang
derselben hiermit auf, den Nennwerth gegen Zurücklieferung der 1. April a. f. ab in der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Gleiwitz in Em⸗ Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten. werden von den vor dem 1. April 1873 amortisirten Obligationen er 1872 16“ Der des. Königliche Landratch. [2840] Bekanntmachung. giums vom 1. Februar 1858 Serie I. 993. 1054. 1201. 1411. 1422. 1565. 1732. 1910. 1945. 1132. 1249. 1265. 1552. 1579. 1619. 1722. 1755. 1760. Serie IV. 180. 295. 296. 336. 864. 957. mereikasse gegen Empfangnahme des Kapitalbetrages zurückzuliefern. Aus der sebung, de 1871 sind die Obligationen Serie I. Nr. 672 r. Der Magistrat der Stadt Magdeburg.
Herren Zuckschwerdt α& Beuche
Der Umtausch erfolgt unter e. eines mit der Unterschrift des Besitzers nach den Nummern geordneten Verzeichnisses bei den
in Magdeburg. Den Aktien sind die Dividendenscheine Nr. 13 bis 9. sowie die Talons beizufügen. .“
Kreis⸗Obligationen nebst den dazu gehoͤrigen erst nach dem 1. April a. f. fälligen Zinscoupons nebst Talons und gegen Quittung 8 pfang zu nehmen. er Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mit abzuliefernden Die Erhebung der Nennwerthe der gekündigten Kreis⸗Obliga⸗ tionen kann übrigens auch vom 1. Januar 1873 ab erfolgen, doch die Zinsen pro I. Quartal 1873 nicht mehr gezahlt. Gleiwitz, den 10. Oktober 1872. “ Mkagdebneg, 29 September 1872. Bei der am gestrigen Tage stattgefundenen Verloosung der na den Amortisationsplänen in diesem Jahre zu Kilgenden g ven 88 ausgegebenen Stadtobligationen sind folgende Nummern ge⸗ zogen worden: 54. 191. 237. 472. 606. 620. 681. 683. 765. 883 984. 1957. 51. 104. 216. 284. 309. 346. 469. 539. 584. 609. 1100. 1 1813. Serie III. 235. 266. 290. 327. 390. 425. 481. Es werden demnach die gegenwärtigen Inhaber dieser Obliga⸗ tionen aufgefordert, solche am 2. Jannar 1823 in unserer Käm⸗ Die Verzinsung der ausgeloosten 55 Stück Obligationen hört mit dem 1. Januar 1873 auf. Sen 8 b und Serie II. und 1105 noch nicht zur Einlösung präsentirt worden. F Hasselbach.
Magdeburg, den 25. 8. S füchtsrath t gez. Kricheldorff. gez. Vogts “
1“
—
für das Vierteljahr.
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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.
— 2
Alle Post-Anstalten des In- un
Auslandes nehmen Bestellung an,
für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
den 16. Oktober, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Hauptmann Freiherrn von der Osten vom 4ten Württembergischen Infanterie⸗Regiment Nr. 122 und Platz⸗ major in Ulm den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Königlich schwedischen Vize⸗Konsul Spiegelthal zu Smyrna den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Wegebaumeister Carl Humann zu Pergamus, Provinz Smyrna, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu ver⸗ leihen. .
Deutsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Neiches den Ingenieur Gustav Schiller zu Kertsch zum Vize⸗Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.
Königreich Preußen. Se. Majestät der Köoöͤnig haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ und vortragenden Rath in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Stiehl, bei dem Ausscheiden aus dem Amte den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath mit dem Range eines Raths erster Klasse beizulegen.
Der Königliche Hof legt heute für Seine Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Heinrich Albrecht von Preußen, Bruder Seiner Majestät des Kaisers und Königs, die Trauer auf vier Wochen an.
Die Damen erscheinen in schwarzseidenen Kleidern, und war die ersten vierzehn Tage in schwarzem Kopfputz mit se arzen Handschuhen und schwarzen Fächern, die letzten vier⸗ zehn Tage in weißem Kopfputz mit weißen Handschuhen und 5” Fcherg⸗ 9 1 89 Tage 8e. nir Blonden. 1
egen des Anzuges der Herren wird auf dig, dies ärrto. Allerhöchsten SSei1 eeeb 8 6. gebruar 162 . ezug ge⸗ nommen. 1 A“
Berlin, den 15. Oktober 1872. “ Der Vize⸗Ober⸗Ceremonienmeister: Graf zu Eulenburg. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Mühlenbaumeister Carl Ziegler zu Guben ist
unter dem 11. Oktober 1872 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung zum selbstthätigen Reguliren der Schneiden an einer Mühlstein⸗Schärfmaschine 1
auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den
Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Mechaniker H. Kuhlmann zu Glückstadt ist unter dem 12. Oktober d. J. ein Patent auf eine Maschine zum Besohlen von Schuhwerk mit Holz⸗ Pflöcken in der durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Be⸗ nutzung bekannter Theile zu beschränken, 8 auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Oberlehrer Dr. Büchmann an der Friedrichs⸗ werderschen Gewerbeschule in Berlin ist das Prädikat »Pro⸗ fessor« verliehen worden.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
reußen. Berlin, 17. Oktober. Se. Majestät der gaisen u 3 d König beabsichtigten, Sich von Baden zunächst nach der Provinz Hannover und von da am 22. d. M. nach Berlin zurückzubegeben. In Folge des Ablebens Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Albrecht kehren Se. Majestät jedoch von Baden unmittelbar nach Berlin zurück.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin kamen gestern Vormittag von Potsdam nach Berlin und begaben Sich vom Bahnhofe aus in das Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit kehrte Mittags, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit erst Abends nach dem Neuen Palais zurück.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) ist gestern früh 5 Uhr von Hannover hier eingetroffen.
— ——
— Auf Allerhöchsten Befehl sind wegen des Ablebens Sr. 86rhlküben Fstchein des Prinzen Albrecht die Königlichen Theater von gestern ab auf drei Tage ge⸗ schlossen worden. 1
— Die internationale Maß⸗ und Gewichts⸗Kom⸗ miss “ vom 24. September bis 12. Oktober in Paris getagt hat, ist schließlich nicht nur in Bezug auf die technische und wissenschaftliche Seite der ihr vorliegenden Fragen, sondern auch
nach langwierigen Diskussionen in Bezug auf die künftige
internationale Organisation der Grundlagen des metrischen Maß⸗ und Gewichtswesens zu einer Einigung gelangt, welche voraussichtlich einen bedeutungspollen Fortschritt in der mensch⸗ lichen Kulturentwicklung herbeiführen wird.
Es ist nämlich in den letzten Sitzungen, nachdem die ersten Wochen der Verhandlungen der neuen Einrichtung des künf⸗ tigen gemeinsamen Urmaßes und Urgewichtes aller Nationen gewidmet waren, fast einstimmig der Beschluß gefaßt worden, die Regierungen sämmtlicher auf der Konferenz vertretenen Staaten, d. h. fast aller Kulturvölker der Erde, zu ersuchen, ein internationales Bureau für Maße und Gewichte zu errichten, welchem unter der Leitung eines permanenten internationalen Komite’s übertragen werden soll
1) die definitive Feststellung des neuen gemeinsamen Ur⸗ maßes und Urgewichtes,
die definitive Ausgabe der an die einzelnen Nationen
zu verabfolgenden, möglichst identischen Kopien dieses
neuen Urmaßes und Urgewichtes,
die Aufbewahrung des gemeinsamen
Urgewichtes,
die in gewissen Zeiträumen zu wiederholende Ver⸗
gleichung aller den einzelnen Staaten zu übergebenden
Kopien des Urmaßes und Urgewichtes untereinander
und mit den Originalen,
die fernere Ausgabe genauer Kopien an Staatsregierungen,
sowie an Interessenten jeder Art,
die Ausführung aller derjenigen gemeinsamen Arbeiten
und Untersuchungen auf dem Gebiete des internationalen
Maß⸗ und Gewichtswesens, welche im Interesse der Ent⸗
wickelung und Befestigung seiner Grundlagen und der
Ausbreitung seiner Geltung erforderlich sein werden.
Das zur Leitung dieser internationalen Institution, d. h. zur Ernennung und Ueberwachung ihrer Beamten, berufene permanente Komite wird aus 12 Mitgliedern bestehen, und als Sin Ff. Verfes Institutihn ig Faznächst Paris ins Auge gefaßt.
mtrhünrnerng 98 2 sos permanente Komite ge⸗ wählt s pe nte g den,
je einen Vertreter don Mörbe. namgene Konm Seee. Deutschland, Oesterreich, Türkt, Facbrah⸗ Frankreich, ET“ und den Niederlanden und hat ihr Präsidium beauftragt, bei der französischen Re⸗ gierung zu beantragen, daß dieselbe nunmehr das ganze Projekt auf diplomatischem Wege den betheiligten Regierungen vorlege und dieselben auffordere, zum Zwecke der gemeinsamen Unterhal⸗ tung der vorgeschlagenen internationalen Organisation einen Verkrag zu schließen, durch welchen zugleich das internationale Büreau für Maß und Gewicht in oder bei Paris als eine neutrale S unter den Schutz aller Regierungen zu len sein würde.
fhe 68 die wissenschaftlichem Grundlagen, welche von der internationalen Kommission in Paris für das neue Urmaß und Urgewicht festgesetzt worden sind, einen bedeutenden Fort⸗ schritt gegen den bisherigen Zustand enthalten, und da durch die Verwirklichung der oben dargelegten Organisation auch für die Zukunft die Genauigkeit und Ordnung in der Handhabung des metrischen Systems in hohem Grade gesichert sein würde, so können alle diejenigen, deren Arbeiten an der Genauigkeit der Verwaltung des Maß⸗ und Gewichtswesens interessirt sind, mit Befriedigung auf die eben abgeschlossenen Berathungen blicken, und der Handelsverkehr Deutschlands kann zugleich die Hoffnung hegen, daß durch die in Aussicht genommenen inter⸗ nationalen Maßregeln und Einrichtungen der definitiven Ein⸗ führung des metrischen Systems auch in allen denjenigen mit Deutschland in Handelsverkehr stehenden Staaten, welche das metrische System noch nicht angenommen haben, ein wesent⸗ licher Vorschub geleistet werden wird.
— Der Minister des Innern hat im Einverständniß mit dem Finanz⸗Minister in einem Spezialfall entschieden, daß entsprechend dem Cirkular⸗Erlasse vom 18. April 1844 (Ministerialblatt f. d. i. V. S. 141) die analoge Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die Kautionen der Staats⸗ Kassenbeamten auf die Kautionen der Kommunal⸗ zc, Kassenbeamten überall insoweit als angemessen betrachtet werden, als nicht besondere Verhältnisse eine solche Anwendung ausschließen.
— Ein Gesammt⸗Armenverband hat sich bei dem Minister des Innern wegen der ihm auferlegten Zahlung der durch die ärztliche Unkersuchung Geisteskranker entstandenen Kosten beschwert. Der Minister hat diese Beschwerde nicht für begründet erachtet, weil die Aufnahme Geisteskranker in die Irren-⸗Anstalt der betreffenden Provinz reglementsmäßig nur auf Grund einer ärztlichen Krankengeschichte erfolgt, derselbe daher eine ärztliche Untersuchung der Kranken voraufgehen muß. Zur Tragung der dadurch entstehenden Kosten müssen aber diejenigen Personen resp. Gemeinden für verpflichtet er⸗ achtet werden, welche die Aufnahme eines Kranken in die An⸗ stalt nachsuchen und in deren Interesse diese Aufnahme erfolgt. Hiernach seien in allen solchen Fällen, wie den vorliegenden, in denen durch die Unterbringung armer Geisteskranker in der Anstalt eine Verpflichtung der öffentlichen Armenpflege erfüllt wird, die gedachten Kosten von dem betreffenden Armenverbande zu übernehmen, und nur dann, wenn die Untersuchung des geistigen Zustandes einer Person nicht zur Feststellung der Frage, ob dieselbe auf Kosten der Armenpflege in der Irren⸗ Anstalt unterzubringen sei, sondern zu rein polizeilichen Zwecken stattfindet, werden die Kosten der ärztlichen Untersuchung aus Staatsfonds zu tragen sein.
Urmaßes und
Provinz beschlossene
— Der General⸗Major, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Inspecteur der 2. Artillerie⸗In⸗ spektion Prinz Kraft zu Hohenlohe⸗Ingelfingen ist zur Abhaltung von Festungs⸗ und Belagerungsdienst⸗Uebungen nach Stettin, Spandau und Mainz kommandirt worden.
— Der Oberst und Chef der Abtheilung für die Ingenieu Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, Freiherr von Wan⸗ ist von seiner Urlaubsreise hierher wieder zurück⸗ gekehrt.
— An die Direktion der Geschützgießerei zu Span⸗ dau sollen Seitens des hiesigen Artillerie⸗Depots ca. 5500 Ctr. Bronze in französischen Geschützröhren aus den hiesigen Be⸗ ständen versandt werden. Gegenwärtig sind Mannschaften des Garde⸗Felbd⸗Artillerie⸗Regiments mit dem Verladen der Geschütz⸗ röhre beschäftigt.
— Die auf gestern festgesetzte Eröffnung des neuen Potsdamer Bahnhofes hat wegen einzelner noch rückstän⸗ diger Arbeiten nicht stattfinden können. Die Inbetriebsetzung des Bahnhofes hat in Folge dessen auf einige Zeit hinauͤsge⸗ schoben werden müssen. .
— S. M. Brigg »Undine« ist am 15. d. Mts. von Arendal nach Dortmouth in See gegangen. u
Stralsund, 14. Oktober. Heute wurde der diesjährige ordentliche Kommunal⸗Landtag von dem Fürsten zu Putbu in Gegenwart der sämmtlichen 10 ordentlichen Mitglieder er öffnet; für den beurlaubten Landsyndikus fungirte der Justiz Rath Hagemeister von hier. — Nach v des Jahres⸗ berichts des engeren Ausschusses, welcher über die gesammte ständische Verwaltung während des Jahres 1872 Rechenschaft giebt, wurden einige Wahlangelegenheiten erledigt, und die
e fun ü. 1 Weree⸗ gg 6b en nächst pefexixte, der G fixxes he Füxaermeister SSefege uber dns “ im diesseitigen Landes. theil. Die Diskussion wurde auf morgen vertagt.
Hannover, 14. Oktober. In der heutigen (11.) Sitzun des. Provinzial⸗Landtages führte Graf Muünster den Vorsitz und kündigte eine Reihe von Petitionen, die Rechts⸗ verhältnisse der Bauern betreffend, an. Es wurden darauf mehrere ständische Erwiderungsschreiben verlesen, u. A. auch über den Klosterfonds, und dieselben ohne Widerspruch geneh⸗ migt. — Darauf kam der Antrag des ständischen Verwaltungs ausschusses, die beabsichtigte Veränderung der Landstraßenver waltung betreffend, zur Berathung. Der Antrag Pht dahin
1) die Landstraßenbau⸗Bezirke in Gemäßheit einer Spezialüber sicht der projektirten Landstraßenbau⸗Bezirke in der Provinz festzu⸗ stellen; 2) den Verwaltungsausschuß zu ermächtigen, im Jahre 1873 aus der Position »Landstraßen« für Verwaltungskosten den Gesammt betrag von 36,000 Thlr. zu verausgaben.
Der Abg. v. Bennigsen rechtfertigte den Antrag. Di Baukreise sind: seannege⸗ (mit 19 Wegeverbänden und 79 Landstraßen), Bassum (8 und 49), Hildesheim (13 und 53), Northeim (17 und 55), Celle (13 und 70), Uelzen (9 und 34), Lüneburg (14 und 44), Verden (13 und 55), Stade (15 und 63), Osnabrück (13 und 79), Lingen (11 und 48) und Aurich (13 und 42). Die Mehrausgaben gegen früher (6000 Thlr.) sind 30,000 Thlr., dabei ist die mögliche Aussicht F; daß die Wegeverbände an Reisekosten und Diäten 10,000 Thlr. über. nehmen. Der Referent, der Mehrausgabe noch einmal das Wort redend, bemerkte, daß dieselbe 2 pCt. des jährlichen Ge sammtaufwandes für Landstraßenbau von rund 1 ½ Millionen Thaler betrage. Die Anleihe von 2 ½ Millionen für den Land⸗ straßenbau werde nicht ausreichen, vielmehr bis auf mehr als 3 Millionen erhöht werden müssen. In 6—8 Jahren werde das projektirte Landstraßennetz ausgebaut sein. Nachdem darauf die Bezirke festgestellt, wurden die Kosten einstimmig bewilligt. — Demnächst nahm der Landtag ohne Debatte folgenden An⸗ trag des ständischen Verwaltungsausschusses an:
Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: dem bei dem Landes⸗ Direktorium angestellten Wegebaurathe in den von ihm bearbeiteten Angelegenheiten — unbeschadet der Bestimmungen der Geschäͤfts⸗ Instruktion für das Landesdirektorium — Stimmrecht beizulegen, und den Verwaltungsausschuß zu ermächtigen, für den Fall, daß ein zweiter höherer Wegebau⸗Techniker bei dem Landesdirektorium an⸗ gestellt werden sollte, diesem gleiches Stimmrecht zu verleihen.
Darauf folgte die zweite Berathung der Entwürfe über die Erweiterung der Befugnisse der ständischen Organe und der Wegeverbände auf dem Gebiete der Landstraßenverwaltung. Zu den Entwürfen im Allgemeinen wurde auf Antrag des Verwaltungsausschusses beschlossen:
Sich mit den Entwürfen einverstanden zu erklären und nach Maßgabe derselben eine hannoverschen Wegegesetzgebung, sowie eine Umgestaltung der Landstraßenverwaltung bei der König⸗ lichen Staatsregierung zu beantragen, auch behufs Ermöglichung der Einführung der in Aussicht genom baeden he zum 1. Januar k. J. den ständischen Verwaltungsausschuß, bezw. das Landes⸗Direk⸗ torium, so weit erforderlich, zu ferneren Verhandlungen mit der Königlichen Staatsregierung und zur Abgabe bindender Erklärungen
u bevollmächtigen. 8 1 Die Versammlung ging dann zu dem Antrage, die Auf⸗ nahme der Wegeanleihe von 2 ½⅜ꝙ Millionen Thalern betreffend, über. Derselbe lautet: 6 Der Provinzial⸗Landtags wolle beschließen: daß die von dem 4. behufs Ausbaues der s in der nleihe von 2,500,000 Thlr. nach Maßgabe des