1872 / 246 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

8 8

Domaͤnen⸗Verpachtung.

sstadt Sorau belegene Domaͤne 8 3 welche an: 18 8 9 1 8 vauazmt. 8 1 of⸗ und Baustellen.. G 8 88 .g ü. n in Elsass-Lothringen.

8 Die auf den Reichs⸗Eisenbahnen disponiblen alten Schienen und sonstigen alten Materialien, nämlich:

ung 988 ca. 1,700,000 Kilogramm alte Schienen über 4,0 Meter Länge, zu Interimsbahnen noch brauchbar, egen, Triften ꝛc. 8 18 ca. 450,000 Kilogramm alte Schienen unter 4,0 Meter Länge, resp. Schienenstücke, 1 reien Plätzen und Unland... 8 ca. 1,040,000 Kilogramm altes 1 von Schienenstühlen, Leelcheu, 28

6 rehscheiben, Wasse 8 üb 88 11““ eichen 1ö“ 8 krahnen ꝛc. herrührend, 2 sfer⸗ 8 1 90 1 160,000 Kilogramm altes Schmiedeeisen, von Laschen, Nägeln, Weichen, Drehscheiben ꝛc. herrührend,

Sorau, S8 3

8₰ Z“ I11u“X“ 11““ 8 . 8

S 1 1 8

2

dnHt9 gnu,

Gräben... Forstland... 8 . 3²00⁰0 1 Iratt fal neba 18 ““ sollen inh een . 7e zesdef. 8 enthält, soll ne rennerei, Brauerei und Ziegelei auf die ahre „Die hierauf bezüglichen Bedingungen ne achweisung der zum Verkauf gestellten alten Materialien und deren Lagerort von Johannis 1873 bis dahin 1891 im Wege des öffentlichen Meist⸗ portofreie, an unsere Drucksachen⸗Verwaltung hierselbst zu . g. Vertauf g Erstattung der Kosten zu heziehen. ee gebots anderweit verpachtet werden. Auch sind die qu. Bedingungen in den Stationsbureaus zu Barr, Bitsch, Bollweiler, Colmar, Diedenhofen, Hagenau, EEE Mülhausen, Saarburg, Saargemünd, Schlettstadt, Straßburg und Weißenburg zur Einsicht der Sub⸗ v . Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: ö“ „Offerte auf Ankauf alter Schienen und Eisentheile“ 8 8

.— . 8 1 Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes

V 8 nehmen Bestellung an, 1” 1 für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druchkzeile 3 Sgr.

Hierzu ist ein Termin auf Donnerstag, den 31. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, im Regierungs⸗Gebäude, Wilhelmsplaß Nr. 19 hierselbst, vor dem Regierungs⸗Rath Fischer, anberaumt.

Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 8500 Thaler festgesetzt und zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Ver⸗ mögen von 50,000 Thlr. erforderlich, über dessen Besitz sich die Pacht⸗

bewerber vor dem Termine auszuweisen haben.

Die Verpachtungs⸗Bedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domänen⸗

egistratur und bei dem jetzigen Pächter eingesehen werden.

Frankfurt a. O., den 24. September 1872.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

[M. 13491] Bekanntmachung.

Die Lieferung der zur extraordinären Unterhaltung der Staats⸗ Chausseen in unserem Verwaltungs⸗Bezirke im Jahre 1873 erforder⸗ lichen Steine soll ganz oder getheilt, im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission, vergeben werden.

Der Bedarf kann auf

ö 8.9 ea Chaussirungs⸗Steine zum Zerkleinern estimmt —,

10,000 HGuadratmeter rechteckig bearbeitete Pflastersteine aus märkischem Granit oder aus einem Gestein von gleicher

Textur und Festigkeit, und öe

200 Guadratmeter rechteckig bearbeitete Bruchsteine, angenommen werden. 8 Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus. Nach denselben wird der Einreichung der Submissionen bis zum 29. d. M. entgegen gesehen. Von den Lieferungs⸗Bedin⸗ gungen werden auf portofrei eingehende Anträge, Abschriften gegen Zahlung der gewoͤhnlichen Kopialien, übersandt werden. (a 502/10) Berlin, den 11. Oktober 1872.

Koͤnigliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission. ““ In Vertretung:

88 8 Kühlenthal. Zeidler.

8

Submission. 8

Die Lieferung der nachbenannten Feld⸗Equipage⸗Gegenstände, ranco hier, ist an den Mindestfordernden zu überlassen und sind Offerten bis zum 24. d. Mts., Morgens 8 Uhr, einzureichen:

Lieferungstermin innerhalb drei Wochen.

13 Paar Stangenkummetgeschirre mit Kammkissen zu 4spännigen Geschierzügen, 13 Paar Vorderkummetgeschirre mit Kammkissen, 22 Halftern, 32 Halfterketten, 9 Trensengebisse mit Zügeln für Hand⸗

pferde, 36 dergleichen für Sattelpferde, 45 Kandaren, 45 Hauptgestelle mmit Zügeln, 35 komplette ungarische Trainfahrersättel mit Packtaschen, 21 komplette ungarische Reitsättel mit Packtaschen, 8 Sattelüberdecken, 3 Paar Packtaschen, 32 große Woylachs, 32 Deckengurte, 7 Kreuz⸗ einen, 24 Lederpeitschen, 1 Trainpeitsche, 51 große Futtersäcke, 12 kleine Futtersäcke, 1 Wagenwinde, 126 Futterbeutel, 56 Hufeisentaschen, 4 Beinleder, 13 Wagenbeile, 6 Schippen, 6 Kreuzhacken, 1 Schrau⸗ enschlüssel, 3 lange Zugketten, 3 Spannnägel und 63 Wassertrensen.

Alt⸗Damm, den 15. Oktober 1872. Die Materialien⸗Verwaltungskommission des Pommerschen EFLFrain⸗Bataillons Nr. 2B.

(80161

Hannoversche Staats⸗Eisenbahn.

Die auf den Bahnhöfen zu Hannover, Göttingen, Bremen und eestemünde lagernden alten Werkstatts⸗Materialien, als: ca. 39,000 Kilogr. alte Eisenblech⸗Abfälle, 97,000 » » Schmiedeeisen⸗» 65,000 »„ Gußeisen⸗ Drehspäne, verbranntes Gußeisen, Gußfederstahl⸗Abfälle, Federstahl⸗ alte eiserne Siederöhren . Radreifen von ahl, Pruddelstahl, altes Feuerkisten⸗Kupfer, Köhren⸗ 8 Stehbolzen- » Gußmessing, 1“ und Siederohr⸗Messing,

Zink,

Gußstahl⸗Abfälle I. und II. Sorte Gummi⸗Abfälle ohne Hanfeinlage,

v1611 und Eisen⸗

drahtspiralen, Stück alte Dampfpumpen,

14 » Speisepumpen,

15,000 Kilogr. 7 Stück alte eiserne Triebachsen mit schmiede⸗ eisernen Speichenrädern ohne Bandagen

9,000 9 Stück alte eiserne Triebachsen mit Guß⸗ 26,000 2

2

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vvLNVvVVLvVVVLNSvLvIN

stahl.Scheibenrädern ꝛc., 36 Stück alte eiserne Wagenachsen mit schmiedeeisernen Scheibenrädern und Puddel⸗ ahl⸗Bandagen, aar alte schmiedeeiserne Wagenscheiben⸗ räder, theils mit, theils ohne Bandagen, 38 Paar alte schmiedceiserne Wagenspeichen⸗ raͤder mit Puddelstahl⸗Bandagen, aar alte schmiedeeiserne Tenderräder ohne andagen, 5 Stück ausrangirte 4rdr. offene Güterwagen, sollen im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. Termin hierzu ist auf 8 Montag, den 2s. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten anberaumt, bis zu welchem Tage die Offerten portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: 3 „Offerte auf Ankauf von Material⸗Ab⸗ gaͤngen 8 versehen, an den Unterzeichneten einzureichen sind.. 8 ie Bedingungen Gagen in meinem Bureau, sowie auf den Stationen Hannover, Minden, Osnabrück, Lehrte, Bremen, Har⸗ burg, Uelzen, Göttingen, Cassel und Wunstorf zur Einsicht aus und werden auch auf portofreie an mich zu richtende Schreiben ge. Er⸗ stattung von 5 mitgetheilt. Hannover, den 14. Oktober 1872.

23,000 46 20,000 1/600 4

Creditoren im

8 Straßburg, den 12. Oktober 1872.

bis zu dem am Montag, den 4. November d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahnhofe anstehenden Termin, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden, portofrei an uns einzusenden. ö

1“

(Str. 39/X.)

Kaiserliche General⸗Direktion dSDder Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

129466 Bekanntmachung. ZFfe Lieferung von leinenen, resp. baumwollenen Wäsche⸗Gegen⸗ ständen für den Garnison⸗ und Lazareth⸗Haushalt unseres Bereichs pro 1873, bestehend in: 10 feinen Handtüchern, 1488 E leinenen oder baumwollenen Bettdecken⸗ ezügen, 1754 blaubunten, leinenen oder baumwollenen Kopfpolster⸗ bezügen und 18 Leibmatratzenhülsen, soll im Wege der Submission unter den in unserer Registratur, Gen⸗ thinerstraße 2, 2 Treppen, sowie in dem Geschäftszimmer der König⸗ lichen Lazareth⸗Kommission zu Spandau einzusehenden Bedingungen und nach den bei dieser Kommission ausgelegten Normalproben in Entreprise gegeben werden. Die bis zum 21. Oktober er., früh, portofrei an uns

einzusendenden, auf der Adresse mit Submission auf Lieferung der Kasernen⸗ und Lazareth⸗Waͤsche⸗ Gegenstaͤnde 1 zu bezeichnenden Offerten werden am 21. Ok⸗

tober er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Büreau, 3. Abthei⸗ lung, in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten eröffnet werden.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß Lieferungs⸗Offerten, welche mit Bezug auf besondere von den resp. Unternehmern vor⸗ gelegte oder mit Vorbehalt abgegeben werden, unberücksich⸗

1 Berlin, den 8. Oktober 1872. Königliche Intendantur 3. Armee⸗Corps.

12939]

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. 1

Die Lieferung folgender Betriebs⸗Materialien für das Jahr 1873 soll im Wege der Submission verdungen werden, nämlich: Batteriegläser, Bindfaden, Bittersalz, Buchensplitterholz, Carbol⸗ säure, Carbolsäurepulver, Dochtband, Dochtgarn, Dochte, Frucht⸗ gummi in Paqueten verpackt, Gummi arabicum Hanf, Kreide in Stücken, Kupfervitriol, Liederung, Maschinenöl, Petroleum, Plomben, Putzheede, Putztücher, Putzwolle, Reiserbesen, Roggenmehl, Rüböl, Oelseife, Stangenseife, Harzseife, Schanzen, Schwefelsäure, Soda, Stearinlichte, Talg, Terpentinoöl 5 Thoncylinder und Zink. „Die Lieferungsbedingungen mit Angabe der Bedarfs⸗Quantitäten liegen bei unserer Central⸗Materialien⸗Verwaltung hierselbst, den Be⸗ triebs⸗Materialien⸗Magazinen zu Cassel und Obercassel bei Düsseldorf, so⸗ wie in den Bureaus der Stations⸗Vorsteher zu Hagen/ Dortmund, Altena, Altenhundem, Siegen, Arnsberg, Crefeld, Aachen, Deutz und Mühl⸗ heim a. d. Ruhr zur Einsicht offen, auch können Abschriften derselben gegen Erstattung der Kopialien an den genannten Stellen bezogen werden. Die Offerten, welche sich beliebig auf einzelne oder mehrere Artikel zusammen beziehen köͤnnen, sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift

Offerte auf Lieferung von Betriebs⸗Materialien versehen, bis zum 29. Oktober Abends an uns einzureichen und wird

5 85

die derselben am 31. ejd., Vormittags 10 Uhr, in Gegen⸗ wart . erschienenen Submittenten in unserem Central⸗Bureau attfinden. 8

Elberfeld, den 5. Oktober 1872.

Köoͤnigliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verschiedene Bekanutmachungen. IM. 1350] Bekanntmachung.

Die Lehrerstelle in Hackenwalde, unweit Gollnow,

ist vakant. 8

Das Gehalt beträgt neben freier Wohnung, freiem Holz und Torf, sowie 3 Morgen Acker, 150 Thaler.

Bewerber wollen sich schleunigst unter Einreichung ihrer Zeug⸗ nisse bei uns melden.

Gollnow, den 12. Oktober 1872.

Der Magistrat.

Betriebs⸗Einnahmen pro Monat September 1872

2 Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. für für Extra⸗ 8

Personen. Güter. ordinair. Summa. Thlr. Thlr. Thlr. Shlr.

62,674 67,366 5,545 135,585 1,189,710

1872 im Septbr.

40,900

provisorisch. 40,90 76,665 5,877 123,442 933,674 Mithin pro 1872 w. 21,774 m. 9,299 m. 332 w. 12,143 w. 256,036 Saarbrücken, den 11. Oktober 1872. Königliche Eisenbahn⸗Direktion

1871 im Septbr. definitiv

Thlr.

Schlesisch⸗Rheinischer Eisenbahn⸗Verband. Vom 1. Oktober cr. ab ist an Stelle der seit dem 8 15. Oktober 1870 gültig gewesenen zweiten Auflage des Tarifs für den Guͤterverkehr im Schlesisch⸗Rhei⸗ nischen Eisenbahnverbande vom 1. Januar 1869 eine —dritte Auflage dieses Tarifs in Kraft getreten. Der Verband umfaßt den Verkehr zwischen verschiedenen Stationen der Cöln⸗Mindener, Hannoverschen, Bergisch⸗Märkischen, Westfälischen, Braunschweigischen, Niederländischen Rhein⸗ und Niederländischen Staatsbahn einerselts und Stationen der diesseitigen, Berlin⸗Görlitze, Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger, Oberschlesischen und Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗ Eisenbahn via Berlin andererseits. Exemplare des Tarifs sind bei unseren Verbandstationen zum Preise von 1 Thlr. 8 Sgr. pro Stück käuflich zu haben. Berlin, den 5. Oktober 1872. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn .“

5

[M. 13461

rath am 22. Grfurt, den 14. Oktober 1872.

488*

8

Brodzina.

Der Aufsichtsrath des Thürin

8

Durch einstimmigen Beschluß des Aufsichtsraths des Thuͤringer Bankvereins ist die uͤber das Vorstandsmitglied Herrn Wilhelm Movos hierselbst von dem fruͤheren Aufsichts⸗

Inni cr. ausgesprochene Suspension wieder aufgehoben und tritt Herr Moos mit dem heutigen Tage in seine Funktionen als erstes Vorstand

smitglied wieder ein.

* 8 8

eins.

453,10)

345] CassenbestanadP WS“

ommunen und Korporationen

Eingezahltes Aktien-Kapital.

Unkündbare ö. des Pfandbriefe 111AA“ E11“—“

Verschiedene Passivrvau 1“ ö“ 1161114“

16 1 Breslau, den 30. September 1872. Bar

EE“

ümmmÜüUüüüÜÜVVVVVVÜÜöVÜVV6

eeeHeHeheenansehhZaZaZaaeee“ Effekten nach §. 40 des Statutus ö11144“*“ l1AX“ Unkündbare Hypotheken-Darlehnhe . 16““ Kündbare Igshecebsegnse. 1114A“ Darlehne an

he4*“ 8EE13“ Grundstück-Conto

DI“ 11114“ b

. .. C◻csú9bêÄbV0Ö]UvVĆ ß'N g

ö L

Sschlesische Boden-Credit- Actien- Bank.

Status vom 30. September 1872. Activa.

Feemeeee 1116161A6“ Thlr.

22224242422222422-2--2-2-2e TIIAEEEVBEVREEEBEBBBBVNIVEBBBBBB’yg’’3u 2„

108,537.

119.803. 1,348,600. —. 66,500. —. 7506. 46,324. —. 77,245. 24. 20,327. 1.

ThIr. 1,90,372. 29.

vuv-L v v v

219,043. 28. 5. 141,329 —. 9.

TIr. 1,900,372. W. Milch.

8

Davon sind » abgelehnt „»

» unerledigt »

Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister. . K. Schäffer.

Beantragt sind an Hypotheken-Darlehnen excl. der sofort zurückgewies 11] bewilligt Thlr. 3,895,210 . 1,213,810

1,423,680

ThIr. 6,532,700.

führungsbestimmungen zu dem Reichsgesetz

*

E1““

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General der Fühic kerts von Manstein, komman⸗ direnden General des IX. Armee⸗Corps, das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe zu verleihen.

Se. Majestät der Köͤnig haben Allergnädigst geruht, nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der denselben verliehenen nichtpreußischen Ordensdekorationen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Alexander⸗Newsky⸗Ordens: dem General⸗Lieutenant von Budritzki, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗ Division; des Kaiserlich russischen Weißen Adler⸗ Ordens mit Schwertern: dem General⸗Lieutenant Grafen von der Goltz, Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗Ordensdritter Klasse mit Schwertern: dem Obersten von Krosigk, Commandeur der 1. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade; des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens Klasse mit Schwertern: dem General⸗Lieutenant Grafen von Branden⸗ burg, Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade; des⸗ selben Ordens zweiter Klasse: dem Obersten von Hym⸗ men, Commandeur des Garde⸗Husaren⸗Regiments; des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Leopold⸗ Ordens: dem General⸗Lieutenant Grafen von der Goltz, Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division; des Comman⸗ deurkreuzes desselben Ordens: dem Obersten von Krosigk, Commandeur der 1. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, und dem Obersten von Hymmen, Commandeur des Garde⸗Husaren⸗Regiments; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Major von Saldern⸗Ahlimb vom Generalstabe der Garde⸗Kavallerie⸗ Division und dem Major von Weiher vom Generalstabe der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division; des Kaiserlich öster⸗ reichischen Ordens der Eifernen Krone erster Flasft⸗ dem General⸗Lieutenant von Budritzki, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, und dem General⸗Lieutenant Grafen von Brandenburg, Commandeur der 3. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: dem Major Kutscher vom Pommerschen Husaren⸗Regiment (Blüchersche Husaren) Nr. 5; des Königlich sächsischen Erinnerungskreuzes für das Jahr 1870,71; dem Lazareth⸗Inspektor Baerwalde in Gera; des Comman⸗ deurkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Groß⸗ hers9ich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Major a. D. von Kirchbach, bisher mit den Geschäften

eines Rathes beim Kriegs⸗Ministerium beauf⸗ rragt/ des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des⸗ selben Ordens: dem Major a. D. von Blücher, fulett mit den Geschäften eines vortragenden Rathes eim Kriegs⸗Ministerium beauftragt; des Ritterkreuzes Klasse desselben Ordens: dem Inten⸗ antur⸗Sekretär und Rechnungs⸗Rath Kappes von der Intendantur des XIV. Armee⸗Corps; der Großherzoglich badischen kleinen goldenen Verdienst⸗Medaille: den Intendantur⸗Sekretariats⸗Assistenten Rohrhurst von der In⸗ tendantur des XIV. Armee⸗Corps und Plesch von der Inten⸗ dantur der 28. Division; des Großherzoglich hessischen Militär⸗Sanitäts⸗Kreuzes: dem vormaligen Feld⸗ Apotheker Kempke vom 1. Hessischen Feld⸗Lazareth des XI. Armee⸗Corps; des Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinschen Militär⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Seconde⸗Lieutenant von Bornstedt vom „Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 47; der Fürst⸗ ich schwarzburgischen Ehrenmedaille in Silber für Perdienst im Kriege: dem Kapellmeister Müller vom 3. Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 83.

8

Deutsches NReich.

der völligen militärischen Freizügigkeit zwischen dem Königreich Bayern einer⸗ und den übrigen Bundesstaaten andrerseits.

Nachdem für das Königreich Bayern die definitiven Aus⸗ vom 24. Novem⸗ ber pr. über die Einführung des Norddeutschen Bundesgesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. Novem⸗ ber 1867, ergangen sind, findet nunmehr auch auf das Ver⸗ hältniß zwischen dem Königreich Bayern einer⸗ und den übri⸗ gen Bundesstaaten andrerseits der §. 17 letztberegten Gesetzes, welcher lautet: 1

»Jeder Norddeutsche wird in demjenigen Bundesstaate zur Erfüllung seiner Militärpflicht herangezogen, in welchem er zur Zeit des Eintritts in das militärpflichtige Alter seinen Wohnsitz hat, oder in welchen er vor erfolgter endgültiger Ent⸗ scheidung über seine aktive Dienstpflicht verzieht.

Den Freiwilligen (§§. 10 und 11) steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie ihrer aktiven Dienstpflicht ge⸗ nügen wollen, innerhalb des Bundes frei.

Reserve⸗ und Landwehrmannschaften treten beim Verziehen von einem Staat in den andern zur Reserve, bezw. Landwehr des letzteren über.⸗« ö in vollem Umfange Anwendung.

Hierbei ist indeß Nachstehendes zu beachten:

88

stag,

den

17. Oktober, Abends.

1) Zum Ersaßgeschete des Jahres 1873 sind als laufender Jahrgang die zwischen dem 1. Juli 1852 und dem 31. Dezem⸗ ber 1853 geborenen Wehr⸗ bezw. Militärpflichtigen bayerischer Staatsangehörigkeit heranzuziehen. 1

2) Diejenigen Wehrpflichtigen, welche sich darüber auswei⸗ sen, daß sie nach der früheren bayerischen Wehrgesetzgebung von der Militärpflicht definitiv befreit worden sind, bleiben auch ferner von Ableistung derselben entbunden. 1

Die einzelnen bayerischen Wehr⸗ bezw. Militärpflichtigen auf Zeit ertheilten Zurückstellungen vom Dienst bleiben in Geltung, im Uebrigen kommen jedoch auf diejenigen, über deren Militärpflicht bis zum 1. Oktober cr. noch nicht definitiv entschieden ist, die Bestimmungen der Militär⸗Ersatzinstruktion vom 26. März 1868 uneingeschränkt zur Anwendung.

3) Bezüglich der auf Grund des früheren bayerischen Wehr⸗ verfasen8. . der Ersatzmannschaft 1. resp. 2. Klasse zu⸗ getheilten Individuen, sowie in Betreff nachträglicher Loosung bayerischer Wehrpflichtiger, behält es bei den in Passus 4 und 5 unserer Uebergangsbestimmungen vom 21. Februar ꝛc. (Armee⸗ 1“ Nr. 5) gekroffenen Festsetzungen sein Be⸗ wenden.

8 Auf Grund von Zeugnissen bayerischer Lehranstalten über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilli⸗ gen Militärdienst können Berechtigungsscheine für diesen Dienst unter der aus §. 149 der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion sich ergeben⸗ den allgemeinen Berans. auch von Prüfungs⸗Kommis⸗ ionen außerhalb Bayerns ertheilt werden, sofern die aus⸗ seende Anstalt entweder durch eine Publikation im Reichs⸗ Gesetzblatte als eine nach §. 154 3, a. a. O. anerkannnte Lehr⸗ anstault bezeichnet, oder durch besondere Anordnung des mit⸗ unterzeichneten Reichskanzlers auf Grund des §. 154 4. ebenda für berechtigt erklärt ist.

Berlin, den 8. Oktober 1872.

Der Reichs⸗Kanzler.

FIn Veritti Delbrück.

Der Kriegs⸗Minister. . Graf v. Roon.

Königreich Preußen. Se. Majestät der Koͤnig haben Allergnädigst geruht:

Den bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten beschäftigten Konsistorial⸗Rath und Professor Dr. Hübler zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Nath in dem gedachten Ministerium zu ernennen; 8

Dem seitherigen Konsistorial⸗Rath Kühlenthal bei seiner Ernennung zum Vorsteher der Ministeriai⸗, Militär⸗ und Bau⸗ Kommission in Berlin den Charakter als Geheimer Regie⸗ rungs⸗Rath beizulegen

Den mit der Funktion eines Abtheilungs⸗Dirigenten an⸗ das Kreisgericht in Birnbaum versetzten Kreisrichter Hart⸗ mann in Ostrowo zum Kreisgerichts⸗Rath zu ernennen; sowie

Dem Staatsanwalts⸗Gehuͤlfen Baumgard in Cassel den Charakter als Staatsanwalt zu verleihen.

Kriegs⸗Ministerium.

vom 10. Oktober 1872 betreffend Benen⸗ Bekleidungs⸗Abzeichen der Garde⸗Landwehr⸗ Bataillone.

Se. Majestät der Kaiser und König haben, im Anschluß an die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 1. März c. die ander⸗ weite Organisation der Garde⸗Landwehr betreffend, zu befehlen

eruht, daß die Garde⸗Landwehr⸗Bataillone die Bezeichnung: und 2. Bataillon 1. resp. 2. ꝛc. Garde⸗Landwehr⸗ (Garde⸗ Grenadier⸗ resp. Garde⸗Füsilier⸗Landwehr⸗) Regiments führen und im Interesse der Auffrischung der Bestände, unter An⸗ legung der Landwehr⸗Kopfbedeckung und Fortfall der Namens⸗ züge auf den Schulterklappen, mit den korrespondirenden Garde⸗Infanterie⸗Regimentern gleiche Bekleidung tragen sollen. Hinsichtlich des Gech uges haben Allerhöchstdieselben bestimmt, daß das 1. Bataillon jedes Regiments weißes, das 2. schwarzes erhalten soll, mit alleiniger Ausnahme des Garde⸗Füsilier⸗ Landwehr⸗Regiments, welches durchweg mit schwarzem Leder⸗

eug auszurüsten ist. 3 1 g Vorszehendes üet hierdurch mit dem Bemerken zur Kennt⸗

niß der Armee gebracht, daß demgemäß sich die Festsetzungen im Passus 4 und 5 der diesseitigen Ausfüͤhrungs⸗Bestimmun⸗ gen vom 16. Juli c. Armee⸗Verordnungsblatt Nr. 19 modifiziren und bes Fatze⸗Fans der Infanterie danach fortan den Titel: 8 des 1. resp. 2. Garde⸗Landwehr⸗ (Garde⸗

Grenadier⸗ resp. Füsilier⸗Landwehr⸗) Regiments zu führen, sowie die Uniform des betreffenden Garde⸗Land⸗ wehr⸗Regiments anzulegen haben. 8

Berlin, den 10. Oktober 18727

8 8 G Kriegs⸗Ministerium. Graf v. Roon.

Justiz⸗Ministerium.

Der Kreisrichter Schober in Katscher ist zum Rechts⸗ anwalt bei dem Kreisgericht zu Rosenberg O. S. und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Ratibor mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rosenberg ernannt worden. 8 Der Advokat Dr. jur. Diehl in Frankfurt a. M. ist zu⸗

Verfügun nung un

gleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts aselbst mit Belassung seines Wohnsitzes in Frankfurt a. M. ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ u Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bei der Realschule in Düsseldorf ist die Beförderung der Mieck und Viehoff zu Oberlehrern genehmigt worden.

Dem ordentlichen Lehrer Dr. Schnorbusch und dem geistlichen Lehrer Halbeisen am Gymnasium in Münster ist das Prädikat »Oberlehrer« beigelegt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Der Kataster⸗Controleur Wallney zu Vreden ist zum Steuer⸗Inspektor ernannt worden.

Nichtamtliches. Deutsches RNeich.

Preußen. Berlin, 17. Oktober. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen in Baden den Besuch Sr. Hoheit des Prinzen Herrmann von Sachsen⸗Weimar. Se. Majestät der Kaiser und König reisen heute Abend von Baden ab; Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin ist aus Gesundheits⸗ rücksichten verhindert, jetzt Se. Majestät den Kaiser und König nach Berlin zu begleiten.

Nachdem wegen des Trauerfalles in der Königlichen Familie bereits die zur Feier des Höchsten Geburtsfestes Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen am 18. d. M. beabsichtigt gewesene Festlichkeit voll⸗ ständig aufgegeben worden ist, hat Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz auch noch ferner bestimmt, keinerlei Gratulationen an jenem Tage annehmen zu wollen.

In Betreff der in der vorgestrigen Nummer des „Reichs⸗ Und Staats⸗Anzeigers« befindlichen Mittheilung über die Reise Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen nach Lehnin ist berichtigend zu bemerken, daß Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit von Höchstdessen beiden ältesten Söhnen, den Prinzen Friedrich Wilhelm und Heinrich, begleitet war.

Nach der letzten Notiz über die Ausprägung der Reichs⸗Goldmünzen waren bis zum 28. September d. J. in den E“ des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstuüͤcken 279,464,620 Mark und in Zehnmarkstücken 31,517,280 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 29. September bis 5. Oktober sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,603,500 Mark, in Hannover 1,461,860 Mark, in Frank⸗ furt a. M. 1,546,640 Mark, in München 792,440 Mark und in Stuttgart 770,860 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Frankfurt a. M. 540,930 Mark und in Stuttgart 44,150 Mark.

Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 5. Okto⸗ ber auf 321,742,280 Mark, wovon 289,639,920 Mark in 1“ und 32,102,360 Mark in Zehnmarkstücken estehen.

Zur Vermeidung entstandener Zweifel, wie die in Beilage 24 pos. 13, Beilage 32 pos. 34 und Beilage 39 pos. 30 und 32 der Instruktion über das Sanitätswesen der Armee im Felde öö Nationalflaggen beschaffen sein sollen, hat das Kriegs⸗Ministerium es mit Rücksicht auf die bestehenden Konventionen für angezeigt erachtet, daß die Ver⸗ bindezelte, Krankenzelte und Feldlazareth⸗Gebäude bei den Kö⸗ niglich bayerischen, württembergischen und sächsischen Armee⸗ Corps, sowie bei der Großherzoglich hessischen Division Flaggen mit den entsprechenden Landesfarben führen, bei den preußi⸗ schen Armee⸗Corps dagegen, nebst den dazu gehörigen Groß⸗ herzoglich badischen, oldenburgischen und allen übrigem Kon⸗ tingenten, für welche besondere Feldlazarethe nicht aufgestellt werden, die preußischen Nationalfarben für die qu. Flaggen beibehalten werden.

Zum allgemeinen Anhalt bei der Vollstreckung vo Militär⸗Arrestrafen hat der Kriegs⸗Minister unter Voraussetzung genügender Bekleidung der Arrestaten bestimmt, daß auf die Erhaltung einer möglichst konstanten Temperatur von + 14 Grad Réaumur in den belegten Arrestzellen hinzu⸗ wirken ist. Im Uebrigen ist zu einer ausreichenden nächtlichen Erwärmung auch für die im mittlern und strengen Arrest be⸗ findlichen Soldaten die Verabreichung je einer wollenen Decke

für statthaft erklärt worden.

Zur Hebung mehrfach entstandener Zweifel bezüglich der Zugehörigkeit der einzelnen Marine⸗Offiziere zu den beiden Stationen hat der Chef der Admiralität Folgendes be⸗

immt:

st Für die Offiziere zc. der Ostseestation bildet Kiel, für die der Rorseestation Wilhelmshaven den Garnisonort. Offiziere ac., welche zur Zeit nicht an ihrem Garnisonorte ihren dienstlichen Aufenthalt haben, gelten erst dann als dorthin versetzt, wenn sie Behufs dauernden Verbleibens nach demselben zuruͤckgekehrt ind. Erfolgt die Kommandirung eines Offiziers nach einem 8 8 958 8 8124888 8 8

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