M. 12711 Bekanntmachung.
Bei der am 9. Oktober cr. stattgehabten Verloosung sind nach dem Amortisationsplane unserer Anleihe vom 15. Mai 1838 zweli Obligationen, welche die Nummern
18 und 53
tragen, gezogen worden. Die Inhaber dieser beiden Nummern können gegen Rüickgabe der Obligationen und der nach dem 1. Januar 1873 tälligen Coupons und Talons die Beträge mit je 200 Thlr. bei dem Banquier unserer Gesellschaft, Herrn
Meye Cohn, Unter den Linden 11,
1. Januar 1873 ab zu jeder Zeit in Empfang nehmen. Eerlin, den 10. Oktober 1872.
Die Direktion der Tattersall- Aktiengesellschaft.
Graf Johannes Renard. v. Bethmann-Hollweg- Runowo. v. Treskow-Grocholin. A. v. Götzen. v. Arnim-Criewvenn.ß
Emission von Autheilscheinen
ZuT
Berliner Handels-Gesellsc
18
“ v““ 1 11I1“ “ 2 ““ 2
der Zusätze vom 8,/9. Mai 1857, 27,/28. April 1859 und 4. Juni 1869
zu den §§. 14 und 15 unseres Statuts und auf Beschluss der Generalversammlung b Gesellschaft vom 14. Oktober cr. werden wir gegenwärtig
die Fmittirung weiterer Antheilscheine
der
bewirken, wonach
betragen wird. Dem Verhältniss
Thaler⸗
der
Ergänzung stillen Theilnehmern bei dieser Emission
Berliner Handeis-Goesellschaft
daus Nominal-Kaplital der Gesellschaft
5,000,000
88
entsprechend unseren
nauf je ein Stück der gegenwüärtig coursirenden Antheilscheine ein neuer Antheilschein al parl
zur Verfügung zu stellen, und wir fordern dieselben hiermit auf, von
ihrem Rechte Gebrauch zu machen und die neuen Antheilscheine
h( gengen HBestimmungen zu erheben.
18
Die Anmeldung des Bezugsrechtes hat an unserer Couponskasse, Französische
—¼
Strasse Nr. 42,
t vom 22. bis 30. Movember cr. spätestens
in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr 8
zu erfolgen und zwar unter Einreichung der coursirenden Antheilscheine welche nach geschehener Abstempelung baldthunlichst zurückgeliefert werden sollen. Die einzureichenden Antheilscheine sind mit nach der Nummernfolge gesertigten
Doppel-Verzeichnissen zu
ausgehändigt werden.
Bei der Anmeldung sind 40 pCt. pro Antheilschein, abzüglich
der Zinsen bis ult. Dezember cr. à
versehen, zu denen Formulare an unserer Couponskasse
des Nominalbetrages gleich Thlr. 80
—
Thlr. — 10 Sgr. mit Netto Thlr. 29. 20 Sgr. gegen Aushändigung von Quittungs-
bogen einzuzahlen. 8
4
Vom 1. Januar 1873 ab nehmen die Quittungsbogen pro rata der geleiste- ten Einzahlungen gleichmässig mit den zuerst emittirten Antheilscheinen an dem Reingewinn der Gesellschaft Theil und sind denselben Dividendenscheine
für die Jahre 1823 bis 1825 beigegeben. Das Bezugsrecht erlischt mit Ablauf des 30. November er.
Antheilscheine, auf welche dasselbe bis dahin nicht ausgeübr worden, können zur Betheiligung bei dieser Emission nicht mehr zugelassen werden. “ “ 1
Berlin, den 15. Oktober 1872.
Die Geschäf ts-Inhaber der Berliner Handels-Ge ellsoh
Gelpcke sen
Vm. Conrad.
Friedrich Gelpeke jun.
Mag
In Gemaäͤßheit des §. Zinsen vom 20.
deburger Bau- und Credit-Bank
1“ . unseres Statuts fordern hierdurch auf, eine weitere Einzahlung von 20 pCt. Dezember 1871 bis zum Zahlungstage und zwar
mit 165 pCt. bis zum 15. 8 und 10 pCt. bis zum 15.
wir die Aktionaͤre unserer Gesellschaft — 20 Thaler pro Aktie nebst 5 pCt.
November c. Dezember ec.
8 1 gegen Vorlegung der auf 50 pCt. lautenden Interimsscheine bei unserer Gesellschaftskasse zu
leisten.
zahlungen zu jeder Zeit angenommen. Den betreffenden Verzeichniß beizufuͤgen.
Interimsscheinen ist ein nach der Nummernfolge geordnetes
(a. 714 /X)
Die sofortige Zahlung der ausgeschriebenen 20 pCt. ist gestattet, auch werden Voll⸗
WW“
Magdeburg, den 19. Oktober 1872.
Der Aufsichtsrath der Magdeburger Bau⸗ und Eredit⸗Ban Listemann, 8
„ Vorsitzender.
Verschiedene Bekanatmachnn [30760 8
Berliner Maschinenbau⸗Aktien⸗ Gesellschaft (vormals L. Schwartzkopff).
In Gemäßheit des §. 20 unseres Gesellschaftsstatuts haben wir die ordentliche Generalversammlung unserer Aktionäre auf Freitag, den 15. November er., Abends 5 Uhr,
in unserem Sitzungssaale, Chausseestr. 19/20
hier, anberaumt. .
Gegenstaͤnde der Berathung werden sein: 1) Vortrag des Geschäftsberichts,
2) Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths an Stelle eines
EEbE 8 Nach §. 26 des Gesellschaftsstatuts haben die Herren Aktionäre, welche ihre Stimmberechtigung ausüben wollen, ihre Aktien min⸗ destens acht Tage vor der Generalversammlung, also spätestens am 7. November cr. in der Gesellschaftskasse, Chausseestraße Nr. 19,20, bis zur Beendigung der Generalversammlung gegen eine Bescheinigung zu deponiren. — Dasselbe gilt von etwaigen Vollmach⸗ ten. — Die Gesellschaftskasse ist angewiesen, die Aktien und Voll⸗ machten in den Geschäftsstunden von 9 — 12 Uhr Vormittags und 3— 6 Uhr Nachmittags gegen Aushändigung einer Bescheinigung an⸗ zunehmen und die Stücke vom 15. November cr. Abends 7 Uhr an, gegen Rückgabe der Bescheinigung, wieder auszuhändigen. Berlin, den 22. Oktober 1872.
Der Aufsichtsrath.
von Unru
8
8*
Nachweise
des Standes der Nassauischen Landesbank und
der Nassauischen Sparkasse am Schlusse des Monats September 1822.
—
G Gesammtbetrag der I. Nassauische Landesbank. Vgffiv Aktiva Thlr.
—
Thlr. 2
—
851,542 26]2
Landeskreditkasse⸗Anlehen von 1840,42. Anlehen gegen Schuldscheine auf Na⸗ — men mit Amortisatio 886 889/ 23/ ,61 Schuld⸗ und Pfandbriefe (4prozentige) 468,608⁄/ 1 2¼ Schuld der Landesbank an den Staat.1,300,000. Anlehen auf kurze Zeit 1 2,118,399.
Obligationen der Landesbank Lit. A. 8 (4 zprozentige) 1,609,150. Obligationen der Landesbank Lit. B,
(5prozentige) . 1,023,800 Obligationen der Landesbank Lit. C. . (4 zprozentige) 462,250
Einzulösende Banknoten 67,000 . . Darlehen zur Ablösung von Reallasten 2,507,228 „ gegen Hypotheken . 4,843/108 2 an Gemeinden und Verbände 333,116 Kontokorrente mit Bankhäusern und. 8 PrivatenP.. . 17,415,21 4 1,080,683 dergleichen mit der Nassauischen Spar⸗
18 103,721 2 dergleichen mit Anstalten 117,917 3
EE . Cedirte Kauf⸗ und Steigschillinge I 8“
70,812 26 30,319 5,881 16 407,283 19, 5 99 26 3 162,977 127
51,510298 9,862 5 ¹10
21 7¹06 78,406
... .
echsel. Asservate und Vorschußzahlungen
8,226,694
143,582 4 10 5,498,18 10
Hierzu: insen⸗Conto Provisions⸗Conto Verwaltungskosten Bank⸗Immobilien.. Conto der Landesbank
Reservefonds der Landesbank Efetten des Reservefonds
.1,293,900 12 95
94,490] ,6 9 249,315/21]. 242 141 219,791
Summas10,013,181117,11110,013,481
3,308 1771] 654,543, 8,3
II. Nassauische Sparkasse.
Cb fenbücher i t. 4 inlagen auf Sparkassenbücher Lit. A.
“ Lit. B.] 116,33616,11
2 Geld⸗Depositen 101,770 2411 Darlehen auf Hypotheken
„ egen Bürgschaft Lombard⸗Vorschüsse... X“ Wechsel 1444“ 1“ Conto mit der LandesbankH. Asservate und Vorschußzahlungen
243,295 1 355,661 8 29,313 8 52,209 117,780 103,721
2,710 904,693
875,058
51,18 782
Hierzu:
insen⸗Conto Provision
erwaltungskosten Conto der Sparkasse Reservefonds der Sparkase Effekten des Reservefonds Casfa 9.
340.
9,384. 23,104 20
9,596
Sum ma] 937,527,269
Wiesbaden, den 19. Oktober 1872. Direktion der Nassauischen Landesbank. 8
— — 2 — 1
Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn.
Vom 26. d. Mts. ab wird der bisher um 3 Uhr 30 Min. Nachm. von Potsdam nach Berlin abgelassene Lokalzug
erst um 3 Uhr 45 Min. Nachm. von Potsdam, 4 „ 6 „ „ „ Zehlendorf, und 4 „ 17 » „ „»„ Steglitz abgehen und demnach erst um 4 Uhr 22 Min. Nachmittags in Berlin eintreffen
Berlin, den 22. Oktober 1872. 8 Das Direktorium.
1“ 1
zahlen.
1.1.1“
8 8
8 7 C“ 8 E —
n-⸗ Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. 8 8
für das Vierteljahr.
8 8 5 i8 AA1uX““ 2 8 5 8 56 8 88 1 88 8 —
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes
nehmen Bestellung an,
für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath und Ministerial⸗Direktor Dr. Elwanger zu Berlin den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Alaße mit Eichenlaub; dem Gym⸗ nasial⸗Direktor a. D., Professor Dr. Richter zu Quedlinburg, dem Pfarrer Dr. Voigdt zu Königsberg i, Pr. und dem
Generalkommissions⸗Sekretär a. D. 4 Kanzlei⸗Rath Gantzer,
jetzt zu Fürstenwalde, den Rothen Adler⸗HOrden dritter Klasse mit der Schleife; dem Rechtsanwalt und Notar, ZJustiz⸗Rath Nohl zu Iserlohn, dem Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath Hans⸗ mann zu Meseritz, dem Kreisgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Wohlleben zu Sangerhausen, dem Steuer⸗Empfänger Geub zu Malmedy und dem Zoll⸗Einnehmer Kaut zu Neuharrlingersiel, Kreis Aurich, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem bisherigen Direktor der Hebammen⸗Lehr⸗ und Entbindungs⸗Anstalt zu Hadamar im Öber⸗Lahnkreise, Medizinal-Rath Dr. Metz, und dem Telegraphenstations⸗Vor⸗ ass Pfeffer zu Swinemünde den Königlichen Kronen⸗Orden ritter Klasse; dem Förster Keese zu Eldapsen, Amts Wen⸗ nigsen, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; den Schullehrern ꝛc. Freystedt zu Tornitz, Kreis Calbe, Niemann zu Löderburg desselben Kreises, Dietrich zu Niewisch, Kreis Lübben, Funke zu Führwigge, Kreis Altena, und Steuer zu Kranowitz, Kreis Ratibor, der Adler der vierten Klasse de
ordens von Hohenzollern; dem Distrikts⸗Schullehrer Jessen zu Lüdersholm, Kreis Tondern, den Förstern Müller zu Sabrodt, Kreis Beeskow⸗Storkow, Heuer zu Neu⸗Lübbenau, desselben Kreises, und Jancke zu Krausnick, desselben Kreises, dem Steuer⸗Aufseher Scheuerl zu Reichenbach in Schl., dem Steuer⸗Aufseher Siegmann zu Hameln, dem Strafanstalts⸗ Aufseher Böhm zu Brieg, Regierungsbezirk Breslau, und dem Gerichtsdiener und Gefangnenwärter Eckhardt zu Meinersen das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Gärtner Franz Grabowski zu Dzialowo, Kreis Culm, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
v16sesch.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Den Berg⸗Assessor Lichtenfels zum Tele⸗ graphen⸗Direktions⸗RKath mit dem Range vor den Assessoren
nd mit der Anciennetät vom 6. März 1872 zu ernennen.
Se. Majestät der Kaiser haben die von den zuständigen reformirten Konsistorien vorgenommenen Ernennungen des Pfarrers Eugen Braun zu Diedendorf zum zweiten Pfarrer der reformirten Gemeinde in Metz und des bisherigen Pfarr⸗ verwesers in Schönburg Christian Ernst Haan zum Pfarrer der reformirten Gemeinde in Hohwald (Bezirk Unter⸗Elsaß) zu bestätigen geruht. 1“
EETTööb1ö11“
betreffend die frühere Einlösung der zur Rück⸗
zahlung am 1. Januar 1873 gekündigten Schuld⸗
verschreibungen der 5proz. Anleihe des Noroͤdeut⸗
schen Bundes vom Jahre 1870 gegen Gewährung der Zinsen und eines Agio.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 26. v. Mts. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 229) bringen wir in Gemäßheit höherer Anordnung weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß die Staats⸗ LE11““ hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, sowie ie übrigen in unseren Bekanntmachungen vom 25. v. Mts. und 1. d. Mts. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 228 und 233) als Ein⸗ loͤsungsstellen bezeichneten Kassen ermächtigt worden sind, denen, welche ihre unterm 25. v. Mts. zur Rückzahlung am 1. Januar 1873 gekündigten Schuldverschreibungen der 5proz. Anleihe des vormaligen Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 in der Zeit vom 1. bis inkl. 14. November d. Js. zur Einlösung vorlegen, für je 100 Thlr. Kapital, mit Einschluß. der vom 1. Juli cr. ab aufgelaufenen Zinsen und eines Aufgeldes, den festen Betrag von 102 Thalern zu
.
Berlin, den 24. Oktober 1872. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Gerichts⸗Assessor Klein in Elberfeld zum Staats⸗ Prokurator bei dem dortigen Landgericht, den Gerichts⸗Assessor Rennen in Düsseldorf zum Staats⸗Prokurator bei dem Land⸗ gericht in Coblenz, und den Gerichts⸗Assessor Kohlmann in Aachen zum Staats⸗Prokurator bei dem Landgericht in Aachen zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Hütten⸗Inspektor Orth auf der Eisengießerei zu
Berlin ist bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste de
Charakter als Ober⸗Hütten⸗Inspektor ertheilt worden.
Finanz⸗Ministerium. Bei der heute fortgesetzten Ziehung 4. Klasse 146. König⸗ lich preußischen Klassenlotterie fiel 1I Gewinn von 5000 Thlr.
Königlichen Haus⸗
auf Nr. 48,084. 5 Gewinne von 2000 Thlrn. fielen auf Nr. 19,880. 28,854. 64,548. 78,114 und 91,361. —
35 Gewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 2887.5976. 6287.9356. 11,140. 12,307. 13,406. 24,873. 26,356. 27,040. 27,349. 28,428. 29,459. 37,459. 38,936. 46,419. 46,564. 47,541. 50,470. 56,105. 66,055. 69,461. 72,609. 73,724. 77,336. 77,378. 79,130. 82,918. 84,478. 87,158. 87,420. 92,977. 93,326. 93,867 und 94,302.
52 Gewinne von 500 Thlrn. auf Nr. 642. 2361. 2469. 5449. 9400. 10,509. 11,877. 13,114. 13,243. 15,297. 18,261. 18,821. 20,505. 22,244. 28,066. 32,297. 36,015. 37,021. 37,917. 39,138. 39,193. 39,969. 40,387. 40,656. 42,281. 42,612. 46,195. 48,766. 51,028. 54,111. 54,216. 59,412. 60,770. 61,210. 61,299. 61,914. 66,861. 67,103. 70,220. 71,432. 71,966. 72,213. 72,325. 78,575. 80,065. 82,989. 83,084. 84,586. 87,219. 87,723. 89,012 und 89,599.
55 Gewinne von 200 Phlr. auf Nr. 638. 1996. 5536. 7518. 7860. 8861. 10,558. 14,248. 15,097. 15,455. 16,936. 17,354. 24,525. 27,833. 30,393. 30,815. 31,469. 31,912. 32,989. 33,165. 33,332. 37,428. 38,274. 40,175. 41,452. 47,268. 50,048. 50,774. 52,566. 53,507. 54,603. 56,553. 57,147. 62,045. 63,552. 64,321. 70,821. 71,037. 76,273. 77,616. 78,752. 79,805. 80,414. 82,719. 83,598. 84,286. 84,752. 85,509. 90,284. 90,640. 91,567. 92,166.
93,640. 94,087 und 94,524.
Berlin, den 24. Oktober 1872. Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
60. Plenar⸗Sitzung des Abgeordnetenhauses
am Freitag, den 25. Oktober 1872, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:
1) Schlußberathung über den Antrag der Abgeordneten Berger (Witten) und Genossen: Das Haus wolle beschließen: an Stelle der jetzt geltenden, die vorgelegte Geschäftsordnung anzunehmen. Referent: Abg. Evelt. 2) Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und Zölle und für Handel und Gewerbe über die Petitionen II. Nr. 175 und 307, die Besteue⸗ rung des Bäckergewerbes betreffend. 3) Vierter Bericht der Kommission für das Unterrichtswesen über Petitionen. 4) Fünf⸗ ter Bericht der Kommission für Petitionen. 5) Mündlicher Bericht der verstärkten Kommission für die Agrarverhältnisse über die des Deichgrafen und der Deichbandkommit⸗ tirten des 3. schleswigschen Deichverbandes, B. Hamkens und Genossen zu Tating, um Aufhebung des Pa⸗ tents vom 29. Januar 1800, soweit es die Beitragspflicht des schleswig⸗holsteinischen Marschen zur allgemeinen Deichkasse be⸗ trifft. Berichterstatter: Abg. Dr. Wallichs. 6) Mündlicher Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über die Petition des Geheimen Justiz⸗Raths a. D. Borchardt zu Berlin, worin sich derselbe über seine Heranziehung zur Gemeinde⸗Ein⸗ kommensteuer in eene.gh beschwert. Berichterstatter: Abg. Stuschke. 7) Dritter Bericht der Kommission für Finanzen und Zölle über Petitionen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 24. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Vormittag bis gegen 11 Uhr allein, nahmen dann die Vorträge der Hofmarschälle und im Beisein des Stadt⸗Kommandanten, General⸗Lieutenant von Schwartzkoppen, militärische Meldungen entgegen und konferirten mit dem Kriegs⸗Minister Grafen von Roon sowie mit dem Chef des Militär⸗Kabinets, Obersten von Albedyll.
— Die Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Elsaß⸗Lothringen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Die Central⸗Kommission für die Wiener Welt⸗ Ausstellung hat ihre Sitzungen wieder aufgenommen. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz 8 die erste Sitzung, welche heut Mittag 12 Uhr im Berathungssaale des Königlichen Staats⸗Ministeriums stattfand, mit Höchstseiner Gegenwart.
— Der Entwurf der Kreisordnung, wie derselbe aus den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten hervorgegan⸗
en war, läßt die bisherigen Kreise unverändert bestehen. Eine
eränderung kann künftig nur durch 19798. und nicht mehr durch Königliche Verordnung herbeigeführt werden. Auch die Ortsgemeinden und selbständigen Gutsbezirke bleiben unberührt; die ersteren wählen jedoch künftig ihre Schulzen und Schöppen vorbehaltlich der Bestätigung. Die Institution des Erbschulzen⸗ Amts wird aufgehoben. Die gutshegetiche Polizei wird beseitigt. An ihre Stelle treten Amtsbezirke, welche, wo sie sich nicht auf einzelne Gemeinden oder Guts⸗ bezirke beschränken, in der Regel nicht unter 800 und nicht über 3000 Einwohner umfassen sollen. Der Amtsvorsteher, welcher vor Allem die Polizeiverwaltung im Amtsbezirke zu führen hat, wird aus einer Vorschlagsliste des Kreistags vom Ober⸗ Peesteniten auf 6 Jahre ernannt. Wo geeignete Personen im
ezirke nicht vorhanden sind, kann eine kommissarische Vertretun des Amts angeordnet werden. Die Stellung des Kreis⸗Landrathes bleibt im Wesentlichen unverändert. Er wird nach wie vor nach Anhörung des Kreistages vom Könige ernannt. Er hat auch ferner die gesammte Polizei⸗ und Kommunalverwaltung des Kreises zu überwachen, resp. zu leiten. Zur Unterstützung seiner Verwaltung und zur Begründung der Selbstverwaltung
im Kreise welcher
ist ihm ein cher unter dem Vorsitze des 8e. aus Kreistage gewählten Mitgliedern besteht. Der 4 ausschuß hat die Beschlüsse der
vorzubereiten, die Kreisangelegenheiten, so weit dies übertragen wird, nach dem Kreis⸗Haushaltsetat zu ver⸗
Kreisausschuß zur Seite gestellt,
Kreisversammlung ihm
walten, die Beamten des Kreises zu ernennen und eine be⸗
trächtliche Zah⸗ von Geschäften der allgemeinen Landesverwal⸗ tung zu führen, welche in dem Gesetzentwurfe aufgeführt sind. Die Erweiterung seiner Kompetenz bleibt der Entwickelung des Instituts vorbehalten. Die Amtsdauer seiner Mitglieder be⸗ trägt sechs Jahre. Das Verfahren vor dem Kreisausschusse, insbesondere in streitigen Verwaltungssachen, ist im Gesetz⸗ entwurfe ausführlich geordnet; die Entscheidungen sind kollegia⸗ lisch. Die Berufung von den Entscheidungen des Ausschusses geht in Gewerbepolizei⸗ und Dismembrationssachen an die
ezirksregierung; in allen übrigen Angelegenheiten ist sie an den Verwaltungsgerichtshof zu richten, zu welcher Funktion vorläufig und bis zur Reorganisation der inneren Verwaltung
82
die bestehende Deputation für das Heimathswesen ausersehen ist. Die Entscheidungen dieses Gerichtshofes sind endgültige;
es findet gegen dieselben ein weiteres Rechtsmittel nicht statt. Die Geschäfte des Kreistages und der Geschäftsgang auf dem⸗ selben bleiben im Wesentlichen dieselben, wie bisher; das Recht, den Kreisausschuß zu wählen, tritt hinzu; die Zu⸗
sammensetzung des Kreistages dagegen wird durchaus ge⸗
ändert; die Virilstimmen werden beseitigt, die itio in partes
wird abgeschafft, jedoch die Scheidung von Stadt und Land, und auf dem Lande von großem und kleinem Grundbesitz auf⸗ recht erhalten. Jeder der drei Kategorien wird in vnisth auf an die Bevölkerungs⸗ und Steuerverhältnisse eine ensprechende Zahl von Kreistagsabgeordneten zugewiesen, die Wahl in den Landgemeinden erfolgt durch Wahlmänner; die Gewerbtrei⸗ benden sind entsprechend berücsichüg Wie im Kreise der Kreistag, ist in em Amtsbezirke der Amtsausschuß eingefügt. Er hat im Amtsbezirke die Ausgaben zu bewilligen und zu kontroliren und über solche Kommunalangelegenheiten u beschließen, welche die Gemeinden und Gutsbezirke urch übereinstimmenden Beschluß dem Anmtsbezirke zuweisen. Hinsichtlich der Kreiskommunalbesteuerung ist ein fester Besteuerungsmaßstab ein für allemal festgestellt wor⸗ den. Dieser Maßstab muß sich an die direkten Staatssteuern anlehnen; in der Vertheilung auf die Grund⸗, Personal⸗ und Gewerbesteuer ist hierbei dem Kreistage ein bestimmter Spiel⸗ raum gestattet; eine Revision kann von 5 zu 5 Jahren statt⸗ finden. Die bisherigen Befreiungen von den Kreisabgaben sind beschränkt, die Steuer⸗Privilegien der Staats⸗ und Kirchen⸗ beamten aufgehoben. Für die Kosten der neuen Einrichtungen ilt als leitender Grundsatz, daß sie von den Steuerpflichtigen es kommunalen Verbandes getragen werden müssen, zu dessen
Nutzen sie getroffen sind; jedoch verpflichtet sich der Staat, die⸗
gen Summen zu gewähren, welche er selbst durch Auf⸗ hebung der Domänen⸗Polizeiverwaltung erspart, und außerdem für die den Kreisen und Amtsbezirken künftig zufallenden Ge⸗ schäfte der allgemeinen Staatsverwaltung eE;e; Fonds zu überweisen, über welche man in dieser Session eine Gesetzes⸗ vorlage erwartet.
Die Kommission des Herrenhauses hat bekanntlich den vom Hause der Abgeordneten angenommenen Entwurf wesentlich amendirt, demnächst aber diese amendirte Vorlage im Ganzen mit 7 gegen 6 Stimmen abgelehnt und schließlich mit 10 gegen 2 Stimmen den (gestern mitgetheilten) Antrag angenommen, das Herrenhaus wolle unter Ablehnung des Gesetzentwurfs die Königliche Staatsregierung um Vorlage be⸗ sonderer provinzieller Gesetzentwürfe ersuchen.
Um das Zustandekommen des Gesetzes zu sichern, haben die Herren Baumstark, Becker (Halberstadt), Breslau, Engels, Gobbin, Grimm, Haelschner, Lambeck, Malmros, Mevyer (Celle), Graf zu Münster, Offenberg, Graf v. Pückler, Rasch, Riemann, Graf v. Rittberg, Selke, v. Thaden, Theune, Ubbelohde, von Voß und Graf Pork v. Wartenburg zu dem Kommissionsbericht folgende Abänderungsanträge eingereicht, durch welche die Beschlüsse des Hauses der Abgeordneten wieder hergestellt werden:
Das Herrenhaus wolle beschließen:
1) in §. 8 Absatz 5 nach »verlustig erklärt werden⸗, hinzuzufügen: »und für denselben Zeitraum bis zum vollen Prozentsatz stärker als Pü Fertgeg Kreis⸗Angehörigen zu den Kreisabgaben herangezogen
erden.⸗
5 im §. 9 Zeile 3 die Worte »und Leistungen« zu streichen. 3) im §. 10 an Stelle des ersten und zweiten Absatzes den ersten
und zweiten Absatz des vom Abgeordnetenhause beschkossenen §. 10 .+8
anzunehmen. 1 8 3 .
4) im §. 12 a) im Absatz 1 Zeile 3 die Worte „»31. März 1874 nach Maßgabe des §. 10 durch die Worte zu ersetzen: „30. Juni 18744; b) im Absatz 1 Zeile 10 bis 13 die Worte zu streichen: ⸗je⸗ doch höchstens bis zu * desjenigen Prozentsatzes, mit welchem die Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer belastet wird«; c) im Ab⸗ satz 1 Zeile 14 hinter »beziehungsweise« einzuschieben: „nach Maß⸗ gabe des §. 10 Absatz 34; d) im Absatz 2 Zeile 7 hinter »§. 10 ein⸗ zuschieben: »Absatz 1 und 4¼
5) An Stelle des §. 17 zu setzen: Befreit von Kreisabgaben sind: 1) die dem Staate, den Provinzen, Kommunalverbänden, Kreisen, Amtsbezirken, Gemeinden oder Gutsbezirken gehörigen oder von den⸗ selben benutzten Grundstücke und Gebäude, soweit dieselben zum öffentlichen Dienste oder Gebrauch bestimmt sind, 2) Kirchen, Kapel⸗ len und andere dem öffentlichen Gottesdienste gewidmete Gebaäude, Kirchböfe, Waisen⸗ Siechen⸗ und Krankenhäuser, 3) die Königlichen Schlösser, 4) Brücken, Kunststraßen, Schienenwege der Eisenbahnen