1872 / 254 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Ehrenstrafen allein; auch Vermögensstrafen müssen unter Umständen wird, der Kreista rj der Lage in die Nat lLeistun d1. 8 8 v111112“*“ E11“ ö““ ö“ verhängt werden dürfen. Daß Ue Androhung von Geldstrafen ver⸗ dfr 8 . 2. 8 atural⸗Leistungen der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer ist der Maßstab fest 111I1““ öͤchte mir nur erlauben, ein Be gegen das Amende⸗ um eine und dieselbe Steuer, welche von dem nämlichen Objekt er⸗ den 28. Oktober 1807; berufen aus besonderem Allerhoͤchsten Vertrauen letzend wirke, kann nach den in den Städten gemachten Erfahrungen In Bezu auf b 8 schle sische Ir eRee üs 8 t kann i mirt durch den §. 10, und den Kreistagen ist nur ein Spielraun ment des Herrn v. Tettau anzuregen, um daruber vielleicht eine hoben wird, und zwar mit dem doppelten Steuersatze. Ich kann auch unter gleichzeitiger Bestellung zum Kronfyndikus, eingetreten den nicht zugegeben werden. frühern . 8 wi 8 Folr ge d 7 ven 8 ich 17 Fqes in Betreff des Maßes der Heranziehung der Gewerbesteugg weitere Diskussion herbeizuführen und eine vollständige Klarstellung nicht finden, daß die Billigkeit gegen die Kreise dadurch verletzt wird, 14. Januar 1861, gestorben den 21. August 1872. ie Bestimmungen, die im Schlußsatze des Paragraphen vorgesehen au ssp rechen, daß ag A f 8 68 88 59 s sre ne 8 8 vamfich dahin sie koͤnnen die Gewerbesteuer ganz frei lassen, sie können sie aber auch über die Tragweite des Amendements zu veranlassen. daß die Aktiengesellschaften von der Einkommensteuer frei bleiben. Das Ableben der vorangeführten früheren Mitglieder des Herren⸗ sind, bieten überdies dem Einzelnen eine volle Garantie dafür, daß er gende Kreisordnung1 11A““ heranzichen c. zu 80 pCt. der Klassen⸗ und klassiftzirten Eintommen Meine Herren! Sogenannte Präzipualleistungen, um die es sich Die Aktionäre befinden sich ja in derselben Lage, wie die Theilnehmer hauses ist durch Notorietät konstatirt. Die Matrikel⸗Kommission hat nicht durch Strafen zur Uebernahme eines Ehrenamtes angehalten g ta gi steuer, 2 gleicher Weise wie die Grundsteuer und die Gebäudesteu hier handelt, sind in vielen Kreisen, namentlich der Provinz Preußen, der einfachen Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, wie die großen demnach deren Löschung in der Matrikel verfügt und giebt dem Hause vird, welches er ohne wesentlichen Nachtheil für seine persfönlichen In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses Dieser Spielraum ist ein verhältnißmäßig nur geringer, so daß ee üblich Diese Leistungen, dievon den adjazirenden Gememden, resp von sog Fabrikbesitzer, welche letztern zum Theil „von den Anstal⸗ davon hierdurch Kenntniß. 5e 8 8 8 8 Verhältnisse in der That nicht zu verwalten vermag. Es soll zu diesem erklärte der Regierungs⸗Kommissarius Geh. Regierungs⸗Rath sich schon deshalb nicht empfiehlt, innerhalb desselben den Prozentsaß Interessentenkreisen zu ba geleistet werden, sind der⸗ ten und Einrichtungen der Kreise in höherem Maße Ge⸗ b) in Folge Verlustes derjenigen Eigenschaft, in welcher die Prä⸗ ehufe vorgeschrieben werden, daß vor dem Kreisausschusse ein mündliches Persius zu §. I1 des Entwurfs der Kreisordnung, zu welchem die für die Belastung der Gewerbesteuer in den Städten anders zu nors, gestalt organisirt, daß die betreffenden Gemeinden bestimmte höhere brauch machen als viele Aktiengesellschaften, namentlich die sentatlon erfolgt war: kontradiktorisches Verfahren stattzufinden hat, in welchem der die Ueber⸗ Kommission in Betreff des Vertheilun zsmaßstabes folgenden miren, als auf dem platten Lande. Es erscheint aber auch nicht an Quoten zu denjenigen Abgaben zu entrichten haben, die für Chaussee⸗ Versicherungs⸗ und Eisenbahn⸗Gesellschaften. So wie nun die Mit⸗ 4) Friedrich Wilckens, Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath a. D. und Stadt⸗ nahme eines Kreisamts Verweigernde Gelegenheit finden wird, seine Zusatz vorgeschl tte: 9 es ifolgend gemessen, die kleinen Gewerbetreibenden in den Landstädten, die ich zwecke erhoben werden. Diese höheren Quoten schließen sich aber den glieder der Handelsgesellschaften, die großen Fabrikbesitzer sich mit rath in Berlin, geboren den 5. Januar 1814; berufen auf Präsenta⸗ Einwendungen, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse bezichen, 9 chlagen ften k Krei 5 der Regel in keiner besseren Lage besinden als die auf dem platte bisherigen Kreissteuersystemen an. Nun kann sehr wohl der Fall Recht dadurch beschwert fühlen würden, wenn man neben der tion der Stadt Verlin, eingetreken den 11. Februar 1868, in Ver⸗ vorzubringen und naͤher nachzuweisen. Der Kreisausschuß hat so⸗- nun 885 Meth ändlichen rts gee; F der Kreistag die Berech⸗ Lande wohnenden, stärker zu den Kreislasten beranzuziehen, als die eintreten, daß in Gemäßheit der Bestimmungen der vorhergehenden Besteuerung ihres gesammten Einkommens ihnen noch eine be⸗ anlassung der Niederlegung seines städtischen Amtes in Berlin. dann nach stattgehabter mündlicher Verhandlung in erster Instanz zu list g beschliebr. oder ommens durch Zu⸗ oder Abgangs⸗ letteren, beziehungsweise wohlhabenderen Klassen in den Städten; Paragraphen in Zukunft ein anderes Kreissteuersystem als das zur sondere Steuer nach Maßgabe des Einkommens aus dem Ge⸗ Die Kommission hat in Betreff des ad 4 angeführten seitherigen entscheiden, gegen die Entscheidung des Kreisausschusses aͤber findet nüchn geg deren Gesammtergebniß bei der Ausschrift des noͤthigen, die kleinen Gewerbetreibenden in ibrer Steuerlast zu über Zeit bestehende in einem Kreise eingeführt wird, und daß sellschafts⸗, dem Fabrik⸗Betriebe auflegen wollte, so erscheint Mitgliedes anerkannt, daß die Bestimmung des §. 8 der Verordnung noch eine fernere Berufung an das Verwaltungsgericht statt, welches de vert efe em pla en Lande in Rechnung gebracht wird. In tragen. Ich glaube deshalb, daß es sich empfiehlt, für die Städte und mit diesem neuen Spsteme die für denselben bestehenden Einrichtungen es auch gegen die Aktionäre unbillig, sie noch einer besonde⸗ vom 12. Oktober 1854 wegen Bildung der Ersten Kammer Platz gleichfalls in einem kontradiktorischen Verfahren sich einer erneuten 88 Fere gan 38 welchen Städte gehören, kann der Kreistag beschließen, das platte Land einen gleichen Maßstab aufzustellen und muß daher über die Art und Weise der Aufbringung der Präzipualleistungen ren Besteuerung nach Maßgabe des Einkommens aus dem greift, wonach das Recht der Mitgliedschaft der Ersten Kammer bei Prüfung der vorgedachten Verzugsgründe zu unterziehen hat. Die Stäbztene Seen ell Ie“ dem platten Land e und den meine Bitte wiederholen, bei den Bestimmungen der Regierungs nicht mehr harmoniren. In diesem Falle würde nach meinem Dafür⸗ Aktienunternehmen zu unterwerfen. Es mag sein, daß das Einkom⸗ denjenigen Mitgliedern, welche in Gemäßheit der §§. 4—6 präsentirt Annahme eines der geehrten Herren Vorredner, daß die Geld⸗ aber ei 8e schied I 8.g 1r. für beide Gruppen demnächst vorlage stehen bleiben zu wollen. 8 halten den Kreisständen nicht die Befugniß beigelegt werden dürsen, men der Aktionäre etwas schwerer zu erfassen ist, wie das Einkommen werden, mit dem Verluste der Eigenschaft erlischt, in welcher die Prä⸗ strafen in allen Fällen gleich hoch zu bemessen seien, daß fest aseneh erschie enen Maßstab innerhalb der Grenzen des §. 10 §. 12 handelt von der Feststellung des Kreisabgaben.]* die Präzipual⸗Leistungen in der bisherigen Art bestehen zu lassen,; der anderen Steuerpflichtigen. Aber ich glaube, daß diese Schwierig⸗ sentation erfolgt ist. Die Kommission trägt demnach darauf an⸗ in allen Fällen der volle Prozentsatz der Staatssteuern als Strafe Tuseeg Herren! Gestatten Si ir im N der S Vertheilungsmaßstabes. Abgesehen von einigen unwesentliche denn Sie würden dadurch eine pöllige Verwirrung in das Kreis⸗ keit, welche ja für den Staat in gleichem Maße vorhanden ist, es Das Herrenhaus wolle beschließen: den Sitz des b.e zu verhängen sein werde, trifft nicht zu. Es soll nur ein regierumn 6 Sien⸗ en Sie 8 amen der Staats⸗ mehr redaktionellen Differenzen, besteht der Hauptunterschiech, abgabensystem der betreffenden Kreise hineinbringen. Es würde also nigt rechtfertigt, deshalb das fragliche Einkommen mit einem dop⸗ Stadtraths zu Berlin, Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath a. D. Wilckens für bestimmter Maximalsatz vorgeschrieben werden, bis zu dem die Strafe 9 ung 8 1 Sie die Bitte zu richten, den §. der hier zur Debatte zwischen der Fassung der Kommission und der des Abgeordnet eine Beschlußnahme, wie sie das Amendement des Herrn v. Tettau pelten Steuersatze zu belegen. Faßt man ein bestimmtes Aktien⸗ erledigt zu erklären, und den Herrn Minister des Innern zu ersuchen, gesteigert werden darf. Wenn daher der Herr Gra⸗ Brühl das Bei⸗ dS. Fh er Halfimg der Regierungsvorlage, mit welcher auch das hauses darin, daß die erstere in Kons ;z ihre 8 den Kreistagen gewahrt wissen will, nur dann zulässig sein, unternehmen in einem bestimmten Kreise ins Auge, so ent⸗ eine anderweitige Präsentationswahl für die Städt Berlin zu ver⸗ piel angeführt, wie hart es sein würde, einen Gutsbesitzer, der ent⸗ Abgeordnetenhaus sich einverstanden erklärt hat, anzunehmen und dem- an t A träge 9' stere in Kon eguenz ihrer gench. wenn der nach den Bestimmungen der neuen Kreisordnung geht allerdings dadurch, daß viele Aktionäre außerhalb des anlassen. fernt von der Kreisstadt wohnt, mit E Hahe Geldstrafe zu gemäß die Amendements Ihrer Kommission abzulehnen. Wie be- mig en Anträge zu §. 10 die Befugniß des Kreistages, zuß einzuführende Maßstab fuͤr die Kreisabgaben mit dem bisher Kreises stehen auch im Theil des Einkommens aus dem Aktien⸗ II. Neu berufen in's Herrenhaus und zwar auf Lebenszeit, sind: belegen, wie denjenigen, der in der Kreisstadt selbst seinen Siß 1 der Herr Referent angeführt bat, bestimmt dieser Paragraph, den Kreisabgaben für Verkehrsanlagen die Grund⸗ und Ge⸗ geltenden uͤbereinstimmt Ich möchte anheimgeben, daß der Unternehmen der Besteuerung des Kreises. Dafür befinden sich aber ¹) Hartmann v. Witzleben, Wirklicher Geheimer Rath, Ober⸗ so übersieht er, daß eine gleiche Strafbemessung für alle Fälle nichl Peerthattern Anwendung des nach den Grundsätzen des §. 10 beschlossenen bäudesteuer, sowie die Gewerbesteuer der Klasse A 1 mit einem Herr Antragsteller sich darüͤber gefälligst näher äußert. im Kreise wieder zahlreiche Personen, welche bei auswärtigen Aktien⸗ Präsident der Provinz Sachsen, Dechant des Domtapitels zu Merse⸗ bestimmt werden soll. Es darf dem Arbitrium der Kreisausschüsse Ver hei ungs⸗Maßistabes das Kreisabgaben⸗Soll für die einzelnen Ge⸗ höheren Prozentsatz, als zu den übrigen Kreisabgaben heran⸗ Nach dem Herrn v. Kleist⸗Retzow fügte der Regierungs⸗ Unternehmungenbetheiligt sind. Der Verlust an Einkommen aus Aktien⸗ burg und Erb⸗Administrator der Klosterschule Roßleben, evangelisch, wobhl vertraut werden, daß sie richtig zu unterscheiden wissen werden Fchsd vrdeieacer hessgezfre. Inn Eenaen berechnet und den⸗ zuziehen, auf höchstens zwei Drittheile desjenigen Prozentsatzes, Kommissar noch hinzu: 1 Unternehmungen innerhalb des Kreises wird also ersetzt durch den geboren den 9. Dezember 1805 zu Weißenfels in der Provinz Sachsen, zwischen der Pflichtwidrigkeit Jemandes, der in der Krei⸗tade e ’“ I“ kesvis nengfsh ehh Eövöö“ mit welchem die Klassen⸗ und klassisizirte Einkommensteuer be⸗ Bedeutung des Amendements ist, so muß ich mich Gewinn an Einkommen aus Aktien⸗Unternehmen außerhalb des Krei⸗ wohnhaft zu Magdeburg, durch Allerhöchsten Erlaß Se- 14. ““ vohnt und Jemandes, der von derselben entfernt seinen Wohnort die Kreis. Kommunalkasfe überwiesen werden solle. Hieses Verfahren lastet wird, einschränkt. Seinen ursprünglichen Antrag, des der Ansicht des Herrn von Kleist anschließen, daß dasselbe nicht noͤthig ses, C“ Aug feschag Ud 18. gte hS 88 38. E1“ des Domkapitels zu Merseburg, eingetreten bat, Im achte deshalb bitten, daß Sie die Güte hätten, dem An⸗ besteht bereits gegenwärtig, ich moͤchte sagen in der weit überwiegen⸗ gesperrt gedruckten Worte zu streichen und so die Fassung dss ist; es genügt dann vollständig die Fassung der Regierungsvorlage dleüeene wie Pilze⸗ gg 2) Georg (v. Beerfelde Rittmeister und Escadrons⸗Chef im ge des Herrn Dr. Baumstark und Genossen zuzustimmen. den Mehrzahl der Kreise und hat sich vollkommen bewährt. Die Abgeordnetenhauses wiederherzustellen, milderte Herr Baumstark, wonach den Kreisständen die Befugniß gegeben wird, 8 cießen g des Herrr 3 1. Gard e, Dragoner⸗Negiment) evangelisch, geboren den 3. Juni 1838 Zu §. 9 der Kreisordnung, welcher die Kreis⸗An⸗ Königliche Staatsregierung crachtet es für angemessen, dieses durch um ein Einverständniß zu erleichtern, dahin, statt „zwei Drit. Minderbelastung eintreten ö 1G EET’ Nach dem Vorschlage Ihrer Kommission sollten ferner der Kreis⸗ zu Sommerfeld, wohnhaft in Berlin; landtagsfähiges Besitzthum 5 . 7 WLEA“ 88 5. die Praxis bewährte Verfahren esetzlich zu fixiren. Nach diesem Ver⸗ theile« zu setzen den voll Betrag.« schlüsse, soweit sie mit dem neuen Keisabgabensysteme harmoniren, ge J omm 1888 b w miu röö“ 8 geh rigen eventuell verpflichtet, zur Befriedigung der Bedürf⸗ raxis Perfahren gesetlich z igiren. Nach diesem Ver⸗ 1 den vollen Betrag.« . 8 bestehen zu lassen. Wenn Sie das Amendement annehmen, so brin⸗ Einkommenbesteuerung unter den juristischen Personen auch die Ge- Masorat Sommerfeld und Wellmitz im Kreise Crossen; durch Aller⸗ nisse des Kreises Abgaben aufzubringen, beantragte die Kom⸗ fahren in 8. die Hecelnsn Gemeinden und Gutsbezirke auf Nachdem der Graf von Krassow die Anträge der Kom⸗ 98 Sie 1 eine Unklarheit in die Sache; Sie möchten dadurch leicht meinden unterworfen werden. Es entspricht das wohl kaum der höchsten Erlaß vom 5. Oktober d. Is. auf Präsentation des alten mission hinter »Abgaben« einzuschalten und Leistungen 2. Der abr Seite die im Laufe es Jahres vorkommenden Abgänge mission vertheidigt hatte, ergriff der Finanz⸗Minister Camp⸗ ge⸗ Sen einen oder der anderen Kreisvertretung die Ansicht hervor- Gerechtigkeit. Denken Sie nur an die Gemeinden, welche ein Grund⸗ und des befestigten Grundbesitzes in dem Landschaftsbezirke Crossen⸗ genannte Regierungs⸗Kommissarius nahm hierüber das Wärk⸗ 5* reigen, Kfsder E1““ aber auch die Zugänge, hausen das Wort: sie berechtigt ware, die früherenn Präzipunlleissen gen süück von haben, 1 eee 8. stark T1“ dee Hltoben d. en. Deputitter 2 11 9 b ; ““ 1“ TT11’ 1Iö b 8 Meine Herren! Ich wünsche nur zu ein 3 in §. 12 b Rücksicht d jes it de fi Mod sind, da soll die Besteuerun nach Maßgabe des Einkommens aus dem 3) Fabian, Gra v. Pfeil und Ellguth, Meine Herren! Ich befinde mich zu meinem Bedauern nicht in Es darf auf Grund der Erfahrung im Allgemeinen angenommen Wort zu nehmen, nämlich zu 28 Punakte, der sich nef 1n. 8. 12 da flne Nigsicht varauf, 88 vöö Gruündstcche eintreten, ohne das die Gesanmflage dabei in Rechnung gezo⸗ und Ehren⸗Landes⸗Aeltester des Kreises Oels, evangelisch, geboren den

der Lage, dem Antrage Ihrer Kommission zuzustimmen. Ich verden, daß die Ab⸗ und Zugäng im L er Zei iche b 8 c8 Zorf is Lp icht, d P111“ ““ glaube werden, daß die Ab⸗ und Zugänge sich im Laufe der Zeit ausgleichen, der Grundsteuern zu den Verke 1 b . v 1 ird. Was den S etri eift hier der Umstand durch, daß 29. September 1804 zu Pilgramsdorf, Kreis Lüben wohnhaft auf H IöIuön 540 2J9 glaub⸗ 5 11“““ 1 eich er C . den Verkehrsanlagen u. s. w. bezieht. 5 s 3 1 Befu rd en wird. Was den Staat anbetrifft, so greift hier der Umstand durch, da 9. September 1804 z gramsdorf, ’”“ Aöeg

nicht, daß es zulässig ist, die Worte: »und Leistungen« in §. 9 bei⸗ daß also die Gemeinden dadurch, daß ihnen ein sestes Kontingent Ansicht nach wird zurch die Bestimmung des 9 12 einer zubehalten, und den Kreistagen eine solche Befugniß beizulegen, würde das Einkommen desselben der Gesammtheit der Staatsangehörigen zu. Wildschütz bei Breslau, bez. auf Ober⸗Dirsdorf, Kreis Nimptsch;

zubehalten und bitte um Entschuldigung, wenn ich zur Motivirung auferlegt wird, mit Rücksicht auf die im Laufe des Steuerjahres statt s 2h wie sie vom ai⸗ bedenklich sein. sj itra 1 sfähiges Besitzthum: Wildschütz i ise Oels; durch All 4 Uung 2 19 . La ete geordnetenhause vorgenommen und wie sie von Herrn Dr. Baum⸗ üe 5 EEEEEEEI“ d steht, aus deren Mitteln und Beiträgen erworben und vermehrt wird und landtagsfähiges Besitzthum: Wildschütz im Kreise Oe s; durch er⸗ 1 §. 14 handelt von der Heranziehung der Forensen und Einkommen seitens einzelner höchsten Erlaß vom 3. Oktober d. Js. auf Präsentation des alten

dieser Ansicht schon hier auf den folgenden §. 10 vorgreife. In findenden sich gegenseitig ausgleiche 2 nd Zuga ine Be-. 8 8988 . sch 8. 8 9 geg 1 gleichenden Ab⸗ und Zugänge, eine Be⸗- stark b ,S5, ee„ r. 1 8 näßige 2 der ies

m raeschrieb 1““ 23 F v, 1“ Suflange 8 eder aufgenommen worden Härte wese ge zuvisrisa 16“ Gre01 er eine übermäßige Anforderung an dies . „al demn läßtern ist vorgeschrieben, daß die Kreisabgaben vertheilt wer⸗ nachtheiligung nicht erfahren. Allerdings köͤnnen einzelne Fälle vorkoin⸗ 8 in der des §. 10 nacg em orfes mwefäalich gemisdaf juristischen Personen zu 8 Kreisabgaben; die Beschlusse der seaehiheta Kerbahlge ledigüich aus dem Grunde, weil eine oder die und des befestigten Grundbesitzes in dem Landschaftsbezirke Fürsten⸗ deß 2 8*G 588 einem bestimmten Maßstabe, der in dem Gesetz selbst men, wo ein sehr erheblicher Abgang stattfindet, der durch entsprechende des Herrenhauses resp. nach dem gestrigen Beschlussse des hohen Hauses Kommission des Herrenhauses sind in dieser Beziehung mit den⸗ andere Ouelle desselben ich ihrem Vereiche liegt, die Gerechtigkeit gegen thum Oels; eingetreten am 23. Ottober d. Js.; estgestellt wird. Ibre Kommission hat dies Prinzip des §. 10 angenom. Zugänge seine Ausgleichung nicht findet, und ein solcher Fall ist von Ihrem liegen würde Ich erkenne an, daß nach der heutigen Lage der Gesense jenigen des Hauses der Abgeordneten im Wesentlichen identisch, die anderen Staatsangehoͤrigen verletzen würde. Allerdings hat Ihre 4) Ludwig v. Seydlitz⸗Ludwigsdorf, Rittmeister a. D., evange E1A““ EEE111“ die Aufbringung 6 Referenten angefüßrt worden. Solche Fälle sind aber auch bisher bung es sehr schwer fällt, die Kommunalbesteuerung richtig zu 5 ihnen gegenüber steht die Regierungsvorlage. Nach dem Kommission im Einverständnisse mit dem Beschlusse des Abgeordneten⸗ lisch, geboren den 14. Oktober 1813 zu Pleß wohnhast auf Struse der . gabe em Gesetz selbst der Maßstab der direkten Staats⸗ vorgekommen und sind in der Weise zur Erledigung gebracht worden, sowohl für die Gemeinden als solche, wie auch für die Kommunal, Hrn. Hasselbach ergriff der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Finanz⸗ hauses anstatt der Besteuerung des Einkommens des Staates eine bei Mettkau landtagsfähiges Besitzthum: Iegergut Srpuse⸗ 8

d. Js. auf Prä

C . S 5 52b 88G 2 6 Kreistosr 5 in iur 88 , : : 8 2 4 4 8 5 8 Kacend sespgelt werze Jch alaube gish annehmen zu können, daß 8 der . betreffenden Gemeinde einen Steuererlaß verbände von größerer Ausdehnung. Ich bin sehr lebhaft davon Rath Rhode, das Wort: Erhöhung der Grundsteuer desselben vorgeschlagen; cs ist jedoch diese Neumarkt; durch Allerhöchsten Erlaß vom 2. Oktober d. 1c ee. . ““ 1“ ertheilen 86 1 sh wer 89 Solche Steuererlasse eintreten durchdrungen, daß es nothwendig sein wird, einen gerechten Maßstab Meine Herren! Die vorliegende Frage ist in Ihrer Kommission Form nur ein Ersatz für die Einkommensteuer, daher ein Theil der sentation des alten und des befestigten Grundbesitzes in dem Land dem §. 9 auszusprechen daß die Kresgate⸗ eböri 8 rpflichtgr ö 5 seh n 8b t eKrer Fe. auch 88 Sueihast zustehen, zu finden. Ich bin aber auch von der Schwierigkeit der Lösung elner und demnächst von dem Herrn Vorredner so eingedend erörtert wor⸗ gegen die letztere erhobenen Einwendungen auch gegen den Kommis⸗ schaftsbezirke der Fürstenthümer Breslau und Brieg; eingetreten dern Leistungen aufzubringen ohne daß⸗ lger 2 Verrchc e des St kererlasseht boer hen ssisetteg würde, sie nöthigen, solchen Aufgabe durchdrungen, und ich würde mich nicht anheischig den, daß ich glaube, mich bei der Darlegung des Standpunktes der sionsvorschlag Anwendung findet. 8 8 22. Oktober d. J. . 8 8 Maßstab fest testellt wirdnach weichem die Berthellun deltbenenaeesinmter auch nt E1A11“ ich Sate t eg be ne machen, sie ohne Weiteres meinerseits loͤsen zu wollen. Das, glaube Staatsregierung kürzer fassen zu dürfen, als es sonst im Hinblick auf Dies sind die 57 hhade die 18s. vhesah 8 b1“ ST“ ee er Kreis f,] Bessim 8 PI6 Fer⸗ 9 2 ich, wird man bei allen Komm nalverbänden nicht ußer Acht lasser nnichfachen, hierbei i Betracht kommenden Gesichtspunkte zu⸗- regierung sich stützen; ihre Berücksichtigung würde Sie azu führen hischen Fakultät in Kiel, evange . gen soll. Der Kreistag darf, wenn eine solche Bestimmung nicht getroffen Stadtverordneten⸗Versammlungen dieselbe Befugniß haben und ta e nS uns per inden nicht außer Acht lassen die mannichfachen, hierbei in Betracht kommen .“ üffenn⸗ Ableh; ission üge die Regi 1 t in Schlesi vohnhaf t Allerhö 5 K g veine V Stal 1 Vers . 1 8 ; e; 2* 8 1 8 2 ire s- zu Reichenbach in Schlesien, wohnhaft zu Kiel, durch A erhöchsten wird, nach Belieben Leistungen ausschreiben und soll auch eine Bestätigun täglich zu Recht ausüben g- dürfen, zu welchem Zwecke die Einnahmen erhoben werden, lässig gewesen wäre. müssen, unter Ablehnung der Kommissionsvorschläge die Regierung 8 . ) Freen⸗. 1 Allerz 8 iger RaeF. ; 8 1 b 94448 . ich d strei ss b 5 Fex b S . J. auf Präsentation der Universität derartiger Beschluͤsse durch die Staats⸗Aufsichtsbehörde ferner nich g 5 jim ; neil; b und es wird sich durchaus nicht bestreiten lassen, daß in Die Staatsregierung ist der Ueberzeugung, daß das durch die vorlage wieder herzustellen. 1 Erlaß vom 18 September d. J auf b ht er⸗ Ihre Kommission will nun, um der Benachtheiligung der Ge⸗- Z s 9 8 J“ . Bo6 9 2 die K lgendes vor: Kiel; eingetreten den 22. Oktober d. J.; folgen. Das ist, wie ich meine, eine zu weit gehende Besuanse. . 88n veeIha . 929 8 Kommunalverbänden sehr viele Ausgaben stattfinden, die Städteordnung vom 17. Mai 1853 eingeführte Prinzip der Besteue⸗ Als §. 17 schlug die Kommission Folgendes vor: eing . 4 b Tö. n n z gehende Befugniß, die meinden, welche in den gedachten Fällen eintreten kann, dadurch vor⸗ tlich den Beßtzer 8 vSas 5 8 8 8 rj se Fe gehk ; S. 2 G lie Dienste od 6) Franz v. Voß, Ober⸗Bürgermeister in Halle a. S., evangelisch den Kreistagen beigelegt werden soll. Die Regierungsvorlage ke beu daß sie d er wesentlich den Besitzern von Grundstücken, den Besitzern von Ge⸗ rung des besonderen Einkommens der Forensen, juristischen Personen »Die dem Staate gehörigen, zu einem öffentlichen Dienste oder 3, v. , Bürgerme 8 1 ‚le 1 orlage kennt eugen, daß sie dem Kreistage die Befugniß beilegt, das Mehr⸗ oder b d Nut 4. D⸗. S 8 ; ihr 8 8 ; Fgs d Gebäude, die Königlich geboren den 26. November 1816 zu Stendal in der Altmark, wohn⸗ war auch Naturalleistungen, es handelt davon der §. 13, dess Minderaufk 8 1 I““ 1 äuden zum Nutzen gereichen. Der Herr Berichterstatter hat gestern und Aktiengesellschaften aus ihrem Grundbesitze und Gewerbebetriebe Gebrauche bestimmten Liegenschaften und Gebäude, die König ichen 2 26. Nove zu C t 8 1 1 1- b F. 13, dessen der Minderaufkommen an Kreissteuern innerhalb der einzelnen Gemein⸗ Schlusse seines Vortr Ni 8 1 Seet ichti it der Nat Schlöss. ie die im F d d. des Gesetzes vom 21. Mai haft in Halle a. S., durch Allerhoöͤchsten Erlaß vom 2. September dr. Referent bereits Erwäahnung gethan hat; dieser Paragraph enthält den durch Zu⸗ und Abganaslisten à conto des Kreises zu reguliren. ohne die heneneszortrages, wo Niemand mehr antworten konnte in dern Ffumunalverhande ein unrcüiges, daß es mit der Ratur Schlöser, sowie die im d Fräsentation der Stadt Halle; er den 22. Oktober d Sen 8. cnung n/ 6 1 9 8 Abgana 1 8 3 vie⸗ Z. sni⸗ 8 gla, Fziri⸗ 8 66 - d „J., auf Präsentation der Stadt Halle; eingetreten den 22. Oktober 7 aber eine von der seitens Ihrer Kommission vorgeschla eeF M en! E L“ b’ ohne die Generaldiskussion wieder hervorzurufen, Beispiele von der der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, um deren 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer und die im J. ar 1. - G 8 1 1 4 genen wesentlich eine Herren! Es würde von Seiten der Staatsregierung gegen diese Beste 9 ; 8 3 5 8 1. ; ; 8 ; S. . 6 8 7) Leopold v. Winter Geheimer Regierungs⸗Rath, Ober⸗Bürger⸗ Fe 3 5 3 s Sgn9 4 uerung Berliner Bürger aufgeführt und hat geglaubt einen un⸗ Anwendung es sich hier allein handelt, nicht vereinbar §8. 3 zu 2 bis 6 des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend Leop . Wb Gebh F. abweichende Bestimmungz es ist dort gesagt, daß Mehrbelastungen ein⸗ Bestimmungen gewiß kein Widerspruch erhoben werden, wenn sich ich hen s b 188.. dühg s Linfü G b bezeichnet meister in Danzig, evangelisch, geboren den 30. Januar 1823 zu zelner Theile stattfinden und nach Maßgabe der Beschluüsse des Kreistages der Ausführung dersolben nicht so erhebliche prakische Schwienz keiten brierleglichen Beweis von der Härie einer solchen Besteuerung beizu. und daß es eine Huelle zahlreicher Beschwerden und Unzu. die Sinfüäͤhrung der allgemeinen Gewerbesteuer, bezeichneten Schwet, wohnhaft in Danzig, durch Allerhöchsten Etlaß vom 16. Ck⸗ durch Naturalleistun setz 8. . vres 1““ A⸗ 6 nhaeg bringen, indem er die Steuersätze von solchen, die von Kapitaleinkom⸗ träglichkeiten sei. Die Regierung hat daher vorgeschlagen, die Grundstücke und Gebäude, desgleichen die Dienstgrundstücke Schwetz, wohnhaf in Danzig, e. 9 Erlaß L nächst ae gesde gagge netigocböfnezennen, der Feaetan at alsc 98 tnegegenessceh, Ieh zasf erdü 1eG. .en gne 8g Land⸗ men leben und von anderen, die in Berlin Gebäude und Grundstücke und Gfeülschaften nur der Grund⸗, Gebäude-⸗ der Geistlichen, Kirchendiener und Elementarschullehrer „sind tober auf Präsentation der Stadt Danzig; eingetreten Eo eööö nhe P 1 bit en nd V Nufehuns dessaee. Zugangblien einander gegenübergestellt. Ich glaube, daß die Schlußfolgerung, und Gewerbesteuer zu unterwerfen, das vorgedachte von den Kreislasten befreit. 9 Ep; 1 sisn . 18 Ce.ee 22. 8h nete, vrn f v. Flemming, Königlich preußischer außerordent⸗ Festattet, zu beschließen, daß an Stelle der präzipualen Geldleistungen für die Klassensteuer und die Kreisabgaben e sen. Es ist z is er daraus gezogen hat, eine fundamental trrige ist. Hier in Verlin Städte⸗Ordnung aber nicht auf dieselben auszudehnen, so daß es hier⸗ welche schon zur Zeit der Publikation de E“ 8 5 88 1 98 1 u besch 8 zipua d eistr . zabgaben erwachsen. Es ist zwar ögen die Gebandeheß 3 8 Is⸗ Fa 3 88 6 366 en Fehn des Ej 2 1t2 8 der G dst licher Gesandter und bevollmächtigter Minister am Großherzoglich EEö“ nach den anschlagsmäßigen Preisen gelesenge, von dem Ferrn Ri ferr ereeee. S mögen die Gebäudebesitzer noch soviel an Kommunalsteuern beigetragen nach bei der bisher schon unzulässigen Besteuerung des Einkommens treffend die anderweite Regelung der Grun steuer vom licher Gesa 116“ . den duͤrfen. Meine Zereen Snschlagsr Jh e Komele edet he⸗ as Nib. Unsd n Nisernt gt enrerdt wocdeng daß die Aucseltung henn haben, natürlich innerbalb der Schranken der bestehenden Gesetgebung der Aktiengesellschaften und juristischen Personen auch fernerhin be⸗- 21. Mai 1861, zum Vermögen evangelischer oder römisch⸗ kadischen Hofe und Wirklicher Geheimer S dehaeh,ghen denken erhoben worden, daß wenn wir i 6 9 ““ lche Li G ar S 3 2 te Landrathe mag ihr Beitrag zu Zeiten mehr oder weniger groß ausgefallen sein; wenden bleiben wüͤrde, während die jetzt schon stattfindende Besteue⸗ katholischer Kirchen oder Kapellen gehörten und bisher den 14. Oktober 1813 zu Hannover, wohnhaf zu C. e z. Leistungen« nicht ausbrücklich andeeh 1 5 jrch G 1g solch 8 c- sann Ur. EET“ Cesstelen müßten, nicht davon können Sie versichert sein, daß wenn Sie die Beiträge auf rung des Einkommens der Forensen in Zukunft den Kreisen nicht von Kommunalabgaben befreit waren.⸗ Buckow im Kreise Lebus, aus besonderem Allerhöchsten Vertrauen mehrerer provinziellen Gesetze, welche die Ausschraibdieg folchenmung 8 Es müffnn C11““ c B1“ 20 Jahre rückwärts addiren, die Hausbesitzer in dem gestiegenen Werthe ferner zustehen würde. Die forensische Einkommensbesteuerung zerlegt Der erste Theil dieses Paragraphen ist die Wiederherstel⸗ durch Allerhöchsten Erlaß vom 14. Oktober d. J.; eingetreten den gen gestatieten, alterirt werden möchten Sech Habe amne 8ee . n sollte ;688 ed. der Veracls e be Fet b enadane finden ihrer Gebäude eine reichliche Entschädigung gefunden haben. Ein das Einkommen der betreffenden Personen in einzelne Quoten lung der Regierungsvorlage, die gesperrt gedruckten Worte sind 22. Oktober d. 8, der Beäe⸗OhereGenertortzen glatzts aß. . Kommission crlaubt, dieser Ansicht entgegenzuülreten und dabei ausgeführt Ab⸗ und Zusangslisten aufgestellt merden; fan melche dhe aglagen⸗ sroßer Theil der Ausgaben, die eine Koͤmmune zu machen hat, hat nach Maßgabe der einzelnen Bezugsquellen de serbenit g6n Berüücksichti⸗ Zusatz der Kommission. Die Herren Baumstark und Genossen 1“ weohngaße ebendaselbst, 298 94 8 z De 2 6 . z. jon SHroiso⸗ 16 8 8 . . der Ertr. 82 egen 2 onh S 9 1“ 5 3 r08 . . vaeh vass gfefsgehabhen werden. K5 terna egeemnemlig, n aüen denfanen drege hteo gieeS na ch ng Grund und Bodens vorzugsweise in Anspruch genommen wird, b solches tieferes Lindringen in lhre Einkommens⸗ lage Diskussion nahm der Regierungs Kommissarius 14. 1“ 8.P ven ve 2 9 2 icht, doe he Vand 2. b 1 Kreissteue cht 1 1 . 8 S zwe 18 b meine Herren! der Ertra des Grund und Bodens an sich ind o Rüͤck. Norbs,e;S . 8 nd diese Personen be Ugt sind bei Fest⸗ nd 8 ah 2 2 2 1 L —0 F drich 8* 1 8 88 Gehei⸗ 8 2 g. Wege⸗Reglement vom 11. Januar 1867. In diesem Reglement ist Kommission bemerkt worden, es stände ja den Kreisvertre⸗ sicht aufdie Verhältnissean 1““ “” öö fin Häbzu. N. Geheime Regierungs⸗Rath Persius nach dem Herrn Dr. ves een den e gerhochten Erlsß vom genthü⸗ mn 8 b Z“ 14. Okto .J.; wieder eingetreten den 23. E1“ Zachariä das Wort⸗ Fmüh Prüfung der betreffenden Schriftstücke

vorgeschrieben, daß wenn besonders schwierige Wegebauten vorzu⸗ tungen zu, ei solcht atli 8 d is 2 8 . S sch ge T . eine solche monatliche Erhebung der Kreissteuern ndüiij G 88 g nehmen sind 1 6 7s 3 8— vSS. 1 8 Grundstückes stehen mag. Es hat einer der Herren Redner auf die en. rob ½ 2 be gi. verden ,Sinenned Hemneinden und ö 88 Kkaschliehen ausfsest deehhh dund Seangfüfsen auc es B0n Ke ketxanteues P England bingewiesen, Sästovernnhen eantin e s ger senges güeheten. Kgin cireh. Fhsstssn FFecte eeen. Imn. Anscüug 8 98 CI“ bezugdc zu Erinnerungen keine Ver⸗ lichen Gemeinden, mit ihrer Hülfe eintreten sollen. 3 1 ech eseeen I 1 Line die Rede war in Bezug auf die Kommunalsteuer. Soweit der Herr Uebelstand hinzu, die doppelte Besteuerung des nämlichen Einkom⸗ Vorredner soeben geäußert, möchte ich mir nur die Bemerkung ge⸗ ch der vorangefüh⸗ gen zu Er 1 Hüulfe 1. n diesem rechnung der Ab⸗ und Zugängés der Kreissteuern zu benutzen. Eine Red ho ; . Z dr⸗ 8 ; 98 ; se 8 S K issi der Regierungs⸗ la sung gefunden; sie trägt demnach darauf an: Reglement, beziehungsweise in 1. 18h Ir onatliche (ennd, Sugenge der Krei 8 en. Redner behauptet hatte, daß in England in einem ganz anderen Ver⸗ mens mit derselben Steuer. Von den in dieser Beziehung gegen die statten, daß der Schlußsatz, den Ibre Kommission er Regierung; assung nden; sie 1X“ 8 8 gangenen spbearede gerneüse in 1et. ga.gaghs , aeehent fs eneh og h Seerecs decen 1 98 vebkicne hältnisse als bei uns die Grundbesiter zur Fragung ber Kommunaliof Vorlage der G erhobenen Einwendungen gestatten Sie vorlage hinzuzufügen empftehlt, eine Bestimmung enthält, welche in Das Ferrenhaus JI 3 n tr He Gegenmen üa her gen⸗ bestimmte Maßstäbe für die Nrturalteffungen vot gesch e n deg 19 Pg1g 81 . 1 cere. deben gegese rinnenerhe 88 herangezogen werden, hatte er unbedingt Recht, von Zuschlägen zur Land⸗ mir nur zwei hervorzuheben, zunächst die Bezugnahme auf eine ver⸗ anderen 1“ noch nicht Nen22 08 Lenneegeesan B Beeimfn, 86aen. Spanndienste den Feuer⸗Societäts⸗Kataster⸗Güter.Ertrag, für die Ha 1 iche Kreissteuer fzubringen. In vielen Krei axe hat er natürlich nicht sprechen können. Ich setze meinerseits voraus, meintliche Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Grund⸗ ist bei ihren Vorschlaͤgen davon ausgegangen, daß e wünschenswert v. Witzleben, des d b 9. Ritterguts⸗ 3 tenste de S 4 nd⸗ so erhebliche Kreissteuern qufzubringen. In vielen Kreisen werden 82 8 4 Fe 1 8 11u““ 8 rdnen, wie sie bereits utsbesitzers Fabian Grafen v. Pfeil und Ellguth, des Rittergu dienste die Possessionenzahl wie di ¹ 8 S 66 äbrli ir Sd S ; 3 wie ihm bekannt sein wird, daß die ganze Landtaxe in England und Einkommensteuer zur Rechtfertigung der hier in Rede stehen⸗ sei, diese Materie für die Kreise ebenso zu ordnen, wie sie bereits für gut 9 . 1 8 zahl, wie dies den Herren aus Schlesien näher jährlich nur die Beträge eines oder zweier Monate der Klassen⸗ und 3 s9. 8 gailz 02 Eng inko G rch d 1 rs Lud von Seydlitz⸗Ludwigsdorf, des Professors Dr. Carl . 6 IM 5 egenwärtig 1 ch 1,117,57 d Ster b d ächliche este ie B . S Landgemeinden mehrerer Provinzen durch die bezüg. besitzers Ludwig eydlitz⸗Lud 13g dos geg g nur noch 1,117,570 Pfund Sterling beträgt ich habe den thatsächlichen Doppelbesteuerung und sodann d Behaup⸗ die Städte und La dg d h P Diezer Abhcht entipeicht Weinhold, der Ober⸗Bürgermeister Franz v. Voß und Leopold

bekannt sein wird. Ich darf nur historisch noch erwähnen, daß die klassifizirten Ei 1 reiszweck t sein wird. b darf ¹ hnen, daß die assifizirten Einkommensteuer zu Kreiszwecken erhoben. Wollte bers 8 d Jahre 1860 8 sich seitde sch ie Richtbesteue er Akti ellse die Ge⸗ lichen Gemei etze geordnet äorden ist. 8 f Geldwirthschaft ge ist für die Vertheilung ü Ich meine abe Lommissi 1869 = 15,899,341 Pfund Sterling betrug. Sie werden sich lücke an sich nach Maßgabe ihres durchschnittlichen, mittleren Ertrages, stimmten Liegenschaften und Gebäude, die Königlichen Schlösser, so⸗ und zes Geheimen H 1“ an Steite 88” Retnteedieis. öö Eridabga ergeinan, der ehreicenscmw nd enden inn Faübse, sagen ldt 8 edeutende bheser dSh erbereg Feche böne Räcsch auf die Mgech Mface de ine da 1 de Peren, 8 ds. 8 9 8* 18 8 en 9 8 . augerfatgenMittheilung des Herrn Ministers des Innern vom der direkten Staatssteuern eingeführt worden ist. Ich wiede 6 ie IIIIeSe e, wie die Landtaxe. Es kann aber derselbe auch richtiger das Kapital, die Intelligenz, das Einkommen und die Schulden des treffend die anderweite Regelung der Grund euer, und die im §. . Zufolge Mit Stad 8. 5 Staatsste worde b rhole, nicht erzielen. Ich zweifle keinen Augenblick, daß billig denkende 2e mit der Landtare in k⸗ 89 1eg. 3 1 er G 2 bis 6 Mai 1861, bet d die Einführung 17. September d. J hat die Wiederwahl des Stadtraths Theune zu daß die Bestimmungen des schlesischen Landstraßen⸗Regleme fritsveren. 8 8 FS . Weise mit der Landtaxe in keine Vergleichung gebracht werden, denn Besitzers. Es entsteht hierdurch naturgemäß den Personen der Grund⸗ zu 2 bis 6 des Gesetzes vom 21. Mai 1861, be reffend die Einführung .Septe! d. J hat Biet 5 sechs 6 ¹ lesischen L eglements durch Kreisvertretungen eben so wie bisher, auch in Zukunft, 6 G h. 1 es ge. Ben ; 5 j en Grundstück d Gebäude, Stettin für dessen seitheriges städtisches Amt auf fernere sech Jahre, .9 Außerber 5 vi, Aer Jneec f 25. 3 8* ö es ist notorisch, daß in England zur Ausschreibung der gedachten er gegenüber eine Verschiedenheit der Besteuerung, welche der der allgemeinen Gebäudesteuer, bezeichneten Grundstücke und Gebäude, dessen seitheriges ste ¹ üeeen 8n hangtaalzirir 1 Mürde ““ ö“ noch See 188 denen heblche vicch entsprechende Zugänge nicht Taxen der EE der Ciegenscefen waifegung abnee36 1 dee egengs ne erfc chl durch die egee 1eg desgleichen die Dienstgrundstücke der Geistlichen, Kirchendiener und vom 1. Juli 1872 bis ebendahin 1878, die Allerhöchste Bestätigung sich aͤhnlich verhäls 6“ schlestschen Wer 1 ken lassen werden ganhelsia lkenden ee Gen enen Sbekerla e“ pflegt, oder dch kürzeren Perioden. Das nur beilaͤufig, denn nach der Höhe des Einkommens unter Berücksichtigung aller Z8E“ den P e“ sder ase bu Für das Herrenhaus sind gegenwärtig Berechtigungen auf itte hi 5 d 0 keaj 899 ., - SAI1111“ . 1 zs. g * 1 ich bekenne mich unbedingt zu der Ansicht daß wir in Preußen ei den Verhältnisse bemessen ist. Faßt man diese bei en, Dagegen hat die Regierungsvorlage keine estimmung, die do . IDdööö E“ 8 h“] 1““ fag 1 ; de Ges Se 1 88 Fantris. zg. thun haben, was für nuns passend daß diese sie die G sic in arierstgsssag cen Steuern ins Auge, abzielt, die Grundstücke, welche zum Vermögen der evangelischen Siß. und Stimme, die Königlichen Prinzen ungerechnet, vor N. 1 1 wescs durch den Ab⸗ ö“ 5 - 1111213“ Einrichtun dnteieananin icgem Zusammenhangs auffassen mußy in keiner so wird man allerdings zugeben mussen, daß durch diese beiden und roͤmisch⸗katholischen Kirchen gehören, gleichfalls von den Kreis⸗ handen 3 8. ihen zur Zeit: a) von den erbberechtigten Mit⸗ Nach dem Herrn von Kleist⸗Retzow nahm der Regierungs⸗ in eine üble Lage Hes. Erl ichte . Weise maßgebend sein können. Nur der Behauptung des Herrn Steuern die einkommensteuerpflichtigen Grundbesitzer etwas stärker Kommunalabgaben zu befreien. Die Regierung hat eine derartige „Von diesen rr 88 z ur Nrgenesane berechtigten Körperschaften Kommissar noch einmal das Wort: EE1““ Deegfr gere⸗ deesneltcüne die 88 . zu Theil werden Referenten don gestern gegenüber habe ich es für nüͤtzlich gehalten, in betroffen werden als die nicht angesessenen Einkommensteuer⸗ Bestimmung, wie bemerkt, deswegen nicht aufgenommen, weil eine gliedern 26, b) 19g den zu 8 g; der mit Mittergüern ange⸗ Ich muß mir noch einige Bemerkungen in Erwiderung auf das⸗ zu F ersten Amendement Ihrer heoundntisßen erdünen dis ic E11“ die thatsächlichen Verhältnisse einigermaßen naͤher pflichtgen durch die Einkommensteuer allein. Es - er solche in 8 biohe Klafätsng Eöö eactfg sc nheraesesreeenn den Veerbärdde EEEö befestigten Grund⸗ jenige erlauben, was Herr v. Kleist soeben geäußert hat Ich glaube Was den zweiten Anträ derselben anbetrifft 8 arzulegen. Wenn nun bei uns Ausgaben für Kreiszwecke vorkom⸗ meines Erachtens keine doppelte, sondern nur eine der Gerechtig⸗ Sie würden durch Annahme des. ommissionsvorschlages hinsichtlich enen Gra „der 2 Landesämtern wegen 3 8 1 88. joe 3 2 zw 2 meine Herren, so s 19. 4 8 2 I⸗Steuerprivilegium einführen. besitzes 7, der Städte 4, c) von den großen Landesämtern weg ür solche außerordentliche Faͤlle, Kriegsfälle, wie Herr 5. Kleis sie glaube ich, i 1““ 9 8. 5 8 men, so ist anzuerkennen, daß diese Ausgaben sich auf Gegen⸗ keit und übrigens dem bestehenden Zustande in allen Kultur⸗ der Kreise ein ganz neues Kommuna teuerprivileg Feinführen. 2. Städ * ithin wirkliche Mitglieder 19. he Fälle, 8 . ist derselbe nicht ganz präzise gefaßt. Er lautet⸗ stä beziehe alle Schi 1 1 d . ) . kei ügende Veranlassung vor. Die Staats- Kumulation 2, in Summa 40. Es sind mithin wirkliche Mitglieder geschildert hat, wo der regelmaͤßige Rechtszustand eines Etoanen besei Di den Kreisen, zu welchen Städte gehören, fann der Kreistag ständenn eiehen knnen, an denen alle Schichten der Be⸗ staaten entsprechende höhere Besteueruüng des SeünG meiche Dazu liegt aber keine genügende Veranlasung vor. Die 1; sind bisher in das Herrenhaus nicht einge⸗ Sng. 8- 9 ne es besei⸗ 2 St ölkerung ein 1 ähnliches eress Ei ier 8 dwünschenswertb, die Grund⸗ vorhanden 281; davon sind bisher 8 tigt ist durch die Gewalt des obsiegenden Feindes, können wir über 6 1 8e Soll zueher e73 g. voölkerung ein gleiches oder ähnliches nteresse haben. Wenn auf der doppelten Erwägung beruht, einmal, daß das Einkommen regierung erachtet es vielmehr für dringend scchen ü d 4 8 ½ 8 . ¹ 1 1 b r⸗ beschließen, das Kreis⸗Abgaben⸗Soll zunächst zwischen dem platten de 1 G 8 9 7. 1 1 üglich d öti d den Städten und treten 6. Es sind mithin eingetreten 275. aupt keine gesezlichen Bestimmungen treß W er di 9 8 Sii EEEZ11 5 es sich aber, wie hier in diesen Paragraphen vor⸗ aus dem Grundbesitze wegen seines bleibenden Stamms säße, welche bezüglich der Steuerexemp onen, die in den Stä . 9 öre. des 9 18 betrifft, 88 mnbehen 5 Fe ar Zie ca 1“ 9 desshelen, für ö . gesehen ist, um Verkehrsanlagen handelt, wenn es sich han⸗ ohne Beeinträͤchtigung 88 Exist nz des Grundbesitzers und seiner Fa⸗ Landgemeinden bestehen, möglichst auch für die Kreise zu adoptiren, denselben in seinem gangen Zusammenhange 8eb dürfen, Fn ah Hachh fen dcsten erschiedenen Maßstab innerhalb der Gren⸗ delt, neue Chausseen zu bauen, so ist evxident, daß derjenige Ein⸗ milie zum vollen Betrage verwendet werden kann, was in gleichem um nicht Divergenzen hervorzurufen, die in der Ausführung nur zu Landwirthschaft. da ihm von verschiedenen Vorrednern eine meines E t 3 8 P 14* diʒ 8 wohner eines solchen Kreises, der mit seinem Kapitalvermögen den⸗ Maße von dem anderen Einkommen insbesondere von demjenigen aus Schwierigkeiten Veranlassung geben würden. Ich glaube, Ihnen im erlin, 26.Oktohäee e Ministerium für die landwirth⸗ richtige Auslegung gegeben worden ist, der §. 13 6“ die Iach petaton a secsg⸗ meahns dcFeerin. 1 88 selben vielleicht am folgenden Tage verläßt, in ganz anderer Lage, persoͤnlicher Thätigkeit nicht gilt, und weil Kapitalwerth des Grund⸗ Namen der Staatsregierung daher nur die Annahme 89 schaftchen nieetbüen sind uns in Beziehung auf die Rinder⸗ 8 8 In sig 1 8 rth 8 wie der Grundbesitzer, der an den Kreis gefesselt ist, und dem die Ver⸗ eigenthums durch die Einrichtungen und Aufwendungen des steuer⸗ sichen Regierungsvorlage empfehlen zu dürfen, wenn Sie es nich pest und andere ansteckende Vichkrankheiten folgende Mittheilungen

Sofern es Kreiseinric del iders vontinagen Mgp. 8.es 8 9 ü b : l berpyeHeäeebecn sohe Fehfeimaichaazgen dändont, weig⸗ 88 bee . Fe zwischen den Städten 8g dem platten Lande, besserung, die durch die Mittel der Steuerpflichtigen geschaffen wird, in berechtigten politischen Verbandes, mag das der Staat, die Gemeinde vorziehen sollten, die Anträge des Herrn Dr. Baumstark anzunehmen, 8 8 theilen zu Gute kommen, kann der Kreistag beschließen ü eie Kreis. der Besteuerungs⸗ Maßstab 1e. lg ir de tFtreistage nicht dem Kapitalwerthe seines Grundeigenthums zu Gute koͤnint. Nun scheint oder der Kreis sein, erhöht wird. die im Wesentlichen auf die Regierungsvorlage hinauskommen und (Nr. 9) zugegangen: tlichen Mittheilung ist durch bosnisches Vieh angehörigen dieser Kreistheile eine nach Quoten zu bemessende⸗ Frrls. 1agsee theiten 1“ mir, wenn man den Beschluß des Abgeordnetenhauses kombinirt mit Von diesem Standpunkte aus, meine Herren, vermag. ich auch hauptsächlich nur in redaktioneller Beziehung von derselben abweichen. 8 EZ dee 1acen Und undarn eilgesehte en

1 Seev . 8 Em 8 . Lb1“ 2 1 1 schen. S V1 40 B so 4 renb F. .᷑ je 8 1 8 8 ras di S1 4 - . 1 4 oder Minderbelastung eintreten zu lassen. Die Mehrbelastung kann platten Lande, sei es nach dem Maßstabe des §. 10, sei es nach einem vechr eieschlushe Iherendaufes vom Plegele n Tacgerbia G ssetgeb 8- dem g. cl S eschec Lerr Seggeaeghe gse . 8 b 1 worden. Dieselbe hat sich im Laufe des E“ dar 28 der Beschlüsse des Kreistages durch Naturalleistungen anderen Maßstabe, den die Kreisversammlung für angemessen erachtet, gestern beschlossen ist. Wenn 88 sich aber pezan 5 E1“ uns bö11313““ necn di Maß ves Bedanterns n Der vierte Bericht der Matrikel⸗Kommission Pußta Sztaroszel und in den Drischaften Borfäd, Selea, Lanchur, Wenm clso beispielsweise ein Chaussecbau auszuführen ist, welcher 1“ denrergsa. vauf nae⸗ getee ct. deh⸗ arugen g die dent gobitalvemmeaen der en. ——schentens wie den gechetzuere Rehnet Eööu.“ an geten s.des Herreahause⸗ löntgt zten Berichtz der Matrikel⸗Kommisson Steeztlhus des Sahlehenbebner Hntene ftdkenatig in derscaf. iner bestimmten Gegend vorzu gsweise zum Vortheil gereicht, so kann einen Scite 1“ 1 i gesessenen Bevölkerung zum Vortheil gereichen, dann soll die Kreis⸗ Lage wären, diese vier Herren nach einigen Jahren wieder anzutreffen, Seit Erstattung des le e 8 3 Verovitzer Komitats gezeigt. Es sind die streng⸗ Kreis eschließen: Sosler. Ses Erer b wlaund des platten Landes auf der anderen vertretung befulgt sein, über den i 10 fe en Proz hin⸗ wige alsban, dbesitzer die regelmäßige Entmickelung der unter dem 1. Juni d. J. haben mehrere Veränderungen in dem Per⸗ schaft Josipowa des Verovitzer Ko 8 gczeigt. 1. 1h neilh sa neschne g zunben Kosg brinßt Feüst bie Uihachte⸗ We dhng. 1he isbn dger b1 daß es auszugehen. oeas cime nt mir docg ss 88 gg Väigen üen- ge. d.enc eg vevanegces beser besedse Sntaatäönn wieder inden boüt⸗ sonalbestande va Herrenhauses stattgefunden, über welche in Nach⸗ sten Maßregeln getroffen, um die Weiterverbreitung der Seuche zu gge. S 2 Dh laz 2„ sio reis V 95. 4 8 . e „13 1 Frwo 1 9 d . 1

3 ht d icht Ihrer Kommission gewesen ist, den Kreis agen eine rechte vorgesehen zu haben, und ich kann dem Vorschlage der Herren⸗ den, als die drei gesehe. Herren, welche bezüglich ihrer Erwerbs⸗ folgendem berichtet wird. Di. in der schwedischen Provinz Schonen ausgebrochene Pocken⸗

en Ortschaften als Präzipualleistun eine gleich hohe Summe. lche b ie Bi 1— es 1 8 B 8 stung gleich hoh une. solche Besugniß zuͦ geben, und möchte deshalb eventuell die Vitte an haus⸗U ommission, wonach wiederum dieses freie Arbitrium so ein. quecllen von den im gewöhnlichen Lauf der Dinge eintretenden IJ. Aus dem Herrenhause sind geschieden: seuche der Schafe soll in Folge der angeordneten Absperrungsmaß⸗

Es ist den adjacirenden Ortschaften jedoch gestattet, entweder diese Sie richten, daß diese U hei en Besti - ebitrin Aus deeg s 10- s Aösasedann dest Uarterbegt aus den e den iegwon, vernag 1“ dürfcn. 50 bis, 868 pEd. soll Wechselfäͤllen in hoͤherem Maße betroffen sein werden. E; Wirklicher Geheimer Rath regeln und der eingetretenen kühleren Witterung im Abnehmen be⸗

Summe in Geld abzuführen, oder statt der Summe folgende leßten Absatzes entfernt werde Aber auch abgesehen hier . ; 6Ss 1 2 gesehen hiervon, vermag - 1 ; 5 4 e9 ; 1) Julius, Graf von Zech⸗Burkersroda, I 8 Material⸗Lieferungen zu leisten: so und o viele Fuhren Kies, die an- ich die jeses 9 8 . ie Kreis⸗ penommen werden dürfen, aber mehr unter keinen Umständen, das Es wird dann auch die aufgestellte Berechnung anders zu stehen ) Jullus, Graf vo 18 - da, Wirklicher 5 ge 8 Fesr eree gerechnet werden zu dem Preise von so viel Tha ern füͤr de ö ö dacocneggfegeen, sceing mir in der That eine völlig unhaltbare Bestimmung zu sein, kommen. Die den Kapitalwerth des Grundbesitzes repräsentirenden und Kammerherr, geboren den 19 Julf 1808, verufen auf Präsen griffen, gber 9g Weide bei Elbing Je. g soll im Wesentlichen nach den Grundsätzen, wie sie bereits und ich bitte Sie daher, dem Antrage des Dr. B den si lich vermehrt haben, während die tation des Grafenverbandes der Provinz Sachsen; eingetreten den 320 Unter d 1 8 Schachtruthe, so und so viel Fuhren Lehm, so und so viel Schacht. von Ihnen gebilligt worden sind, eine Individual⸗Besteuerung sein, un 9) „dem Antrage des Dr. Baumstark in diesem 100,000 Thlr. werden sich ansehnlich verm hrt haben, ation 138% ben den 17. Juni 1872 befindlichen Vieh herrscht seit Ende August d. J. die Lungenseuche. hütccn Weine semn 1. von so viel Thalern u. s. w. Also indem dann der Maßstab für die Vertheilung der Kreisab⸗ 8sgn dütee Pech der Minderb 1 11“ und zu 8 T““ Wirklicher Geheimer Für das instzirte Terrain sind Sperr⸗ und Kontrollmaßregeln ange⸗ i der Weise soll die Sache in Gemäßheit der Bestimmungen des gaben auf die Gemeinzd ür di vertheilur . „rei u . 13, die Mehr⸗ oder Minderbelastung einzelner Vergleicht man nun diese beide e Iterenne, 5 iside inz S ürz dnet. §. 13 geordnet werden. Ich glaube, diese Bestimmungen schliehen sich selbem kanerbätg ö“ E vin. Kreise betreffend, hatte Freiherr von Tettau 8 hieeech einem einheitlichen System verbundenen Steuern, die Einkommen⸗ Feeh⸗ S.e. EEETETE“ Ses-genbenh 11 Mars 8 Behufs Abwehr einer Einschleppung der Rinderpest hat die b3 denhe h bfseezenden 1e. vp8 genügen Rückscht hierauf erscheint es mir nicht gerechtfertigt, daß man gestellt, hinter zeintreten« einzuschalten: vrespektive die bisherige 1131“— ncns assg, dfacenia Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer; Kasserlich Königliche sFfatthaltrges Pla b Se See e in jeder Beziehung. Ich glaube, daß auch Herr für die Städte und das platte Land einen ver iedenen? a Mehr⸗ oder Minderb 1 ierü äußert 30. 54 August 1872. Durchfuhr von Hausthieren aller Art (mit Ausn Städ as p sch Maßstab fest h elastung bestehen.« Hierüber äußerte der eingetreten den 30. November 1854, gestorben den 8. August 187 Pens, vongs von thierischen Produkten, Rauchfutter u. s. iv. aus

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v. Kleist mir zugeben, daß, wenn die Sache in der Weise geordnet] setzt. Für die Belastung der Grund⸗ und Gebäudesteuer, sowie der Regierungs⸗Kommissar: 8 zwei verschiedene Steuern, sondern 3) Friedrich Blömer, Ober⸗Tribunals⸗Rath in Berlin, geboren