1872 / 256 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Schulen u. s. w. ein gegenseitiges Anschließen an einander von den Gemeinden selbst für zweckmäßig erachtet wird, wenn sie bereit sind, ihre Stärke und Schwächen gegenseitig zu übertragen, welches Inter⸗ es 2 der Staat haben, diesem Vorgehen mit einem Veto entgegen⸗ zutreten

Das Zusammenleben in demselben Polizeibezirk, das Gefühl, unter derselben lokalen Polizei⸗Obrigkeit zu stehen, schafft schon eine gewisse Gemeinschaft, und es sind mir häufig Fälle vorgekommen, wo zwischen Gutsherrschaft und Gemeinde, besonders dann, wenn letztere unter der Polizeigerichtsbarkeit des Gutsbesitzers steht, sich im Wege des Statuts Kommunalgemeinschaften gebildet haben, die zum Wohle Beider ausgeschlagen sind.

Von allen Einwendungen, die gegen die Zulässigkeit der Bildung von Gesammtgemeinden erhoben worden sind; könnte mich, wenn er begründet wäre, nur einer stutzig machen, der ist, daß, wie in dem Kommissionsbericht gesagt ist, Sammtgemeinden die Kreisinteressen schädigen. Wenn das wahr wäre, so würde ich selbst Anstand neh⸗ men, den Beschluß des Abgeordnetenhauses zu befürworten. Ich bin lebhaft davon durchdrungen, daß die Kreisgemeinde diejenige ist, die bei uns im vollen Leben steht und durch keine, ihrer ferneren Ent⸗

faltung hinderliche Einrichtung abgeschwächt werden darf; aber ich

kann mir nicht denken, daß ein Amt, namentlich in dem verhältniß⸗ mäßig geringen Umfange, wie Sie es konstruiren wollen, ein kom⸗ munales Leben entwickeln könnte, welches dem Kreisleben hinderlich

wäre.

ment des Dr. Hänrsern sich jetzt befindet,

zu Stande.

immer rheinische Zustände im Auge hat.

konstruiren wollen, und

richten, gute Vizinalwege

Ich wünschte sehr, daß Sie sich entschließen könnten, meiner Argu⸗ mentation Foge zu leisten und die Paragraphen, welche das Amende⸗ Baumstark vorschlägt, anzunehmen. Selbst in der Lage, in welcher die Hoffnung auf Verständigung zwischen den beiden darf ich nicht müde werden, auf eine An⸗ näherung zwischen denselben hinzuwirken. Ich empfehle Ihnen daher das Amendement des Herrn Dr. Baumstark. Nach dem Herrn von Kleist⸗Retzow fügte der Minister des Innern noch hinzu: Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß Herr von Kleist 1 1 Die Sammtgemeinde der Rheinischen Gemeindeordnung ist eine ganz andere, als diejenige, die hier besprochen wird, und die sich viel mehr dem nähert, was wir in Westfalen haben. Am Rheine die Bürgermeistereien meinen Sie doch? ist die Versammlung so zusammengesetzt, daß die Majorität der Bürgermeister beschließen kann, was künftig Bürgermeisterei⸗ Sache sein soll; das halte ich für einen nicht gesunden Zustand, und den bin ich weit entfernt, einführen zu wollen. In Westfalen aber ist jede einzelne Gemeinde berechtigt ihr Veto einzulegen, und Pndie eine Einzige Nein sagt, kommt nichts u St Am Rhein sind die Bürgermeistercien in Folge ihrer Entwickelung zu starke Kommunalverbaͤnde geworden, die den Kreis⸗ interessen Schaden thun mögen. Es giebt deren von 4—5 8 bis 9000 Seelen, die können ein anderes Gewicht in die Wagschale wer⸗ fen, und den Kreisen Konkurrenz machen, aber doch nicht diejenigen Amtsbezirke, die Sie nach Ihrem Beschlusse in den alten Kreisen die nach Ihrem Wunsche möglichst klein sein

sollen. Wie ist es denkbar, daß sie dem Drängen unserer Kreise,

Chausseen zu bauen, irgendwie ein Hinderniß bieten könnten? sie

werden ihre Aufmerksamkeit, wenn sie sich zusammen thun, darauf . azin zu bauen, aber den Chausseebau werden sie den Händen des Kreises niemals entwinden.

§. 52 handelt von der Berufung der Amtsvorsteher. Nach

dem Vorschlage der Kommission wird der Amtsvorsteher von

em Ober⸗Präsidenten nach Anhörung des Kreistages ernannt, ährend nach der Regierungsvorlage der Ober⸗Präsident den Amtsvorsteher aus der Zahl derjenigen Amtsangehörigen er⸗ nennt, welche der Kreistag als zu dem Amte befähigt in einer Vorschlagsliste vorschlägt. Ferner soll nach dem Vorschlag der Kommission in Amtsbezirken, welche aus einem Gemeinde⸗ oder Gutsbezirk bestehen, der Gutsbesitzer Amtsvorsteher werden. Herr Dr. Baumssttark beantragte Wiederherstellung der Re⸗ gierungsvorlage.

Nach diesem nahm der Regierungs⸗ Kommissar Geheime Regierungs⸗Rath Persius das Wort:

Meine Herren! Es sind von Ihrer Kommission Bedenken erhoben worden gegen die bindende Vorschlagsliste, welche vom Abgeordneten⸗ hause beschlossen worden ist. Die Königliche Staatsregierung vermag jedoch ihrerseits diese Bedenken nicht für so schwer wiegend zu erach⸗ ten, um deshalb die Vorschläge des Abgeordnetenhauses für unan⸗ nehmbar zu erklären. Ich babe mir bereits in der Komimission aus⸗ zuführen erlaubt, daß die Kreistage, welche die Vorschlagslisten auf⸗ zustellen haben, ihrerseits das t se. Interesse haben an einer ordnungsmäßigen Verwaltung der Polizei, und daß im All⸗ Pherinens 1 Menacnmen werden darf, werden dem Soer⸗Präsidenten nur geeignete Personen vorschlagen. Es ist allerdings der Fall denkbar, daß sich eine Feegger sammlung bei ihren Vorschlägen durch andere Motive leiten lasse, als durch rein sachliche, daß in aufgeregten Zeiten möglicherweise politische Rücksichten in den Vordergrund treten, welche die Kreisversammlung veranlassen, bestimmte Persönlichkeiten in die Liste nicht aufzunehmen. In solchen Fällen ist es dem Ober⸗Präsidenten aber nicht verwehrt, zunächst die Kreisversammlung auf ihre Pflicht aufmerksam zu machen, ihr zu sagen, daß bestimmte Persönlichkeiten, die wohl Anspruch haben, auf der Liste zu figuriren, nicht aufgenom⸗ men seien, und den Kreistag aufzufordern, diese fehlenden Namen nachträglich aufzunehmen. Es kann dann möglicherweise, wenn der Kreistag sich wiederholt weigert, diesem Verlangen nachzu⸗ kommen, ein Konflikt eintreten, welcher seine schließliche Lösung durch die Auflösung der Kreisversammlung, wozu die Staats⸗Regierung befugt ist, finden muß. Ich will nicht behaupten, daß dies ein er⸗ wünschter Weg wäre, und würde es meines Erachtens sich empfehlen, ein anderes Mittel ausfindig zu machen, welches das Betreten dieses Weges erübrize. Dieses Mittel findet sich in dem Amendement des Herrn Dr. Baumstark und Genossen, welches den Mitgliedern des Kreistages das Recht geben will, zu beantragen, daß Personen, welche zu dem Amte befähigt, aber nicht vorgeschlagen worden sind, in die Vorschläge aufgenommen werden, dieselbe Befugniß im öffentlichen Interesse auch dem Landrathe beilegt und die Entscheidung über der⸗ artige Anträge dem Verwaltungsgericht überträgt.

Meine Herren! Wenn man dies Remedium hat, erscheint die bin⸗ dende Vorschlagsliste in keiner Weise bedenklich, und ich kann des⸗ Pnaes 88 838 nur die Annahme des Be⸗

hlusses de geordnetenhauses nebst dem Amende Dr. Baumstark empfehlen. 8

Von den Mitgliedern des Herrenhauses ist der Gräfin zu Stolberg⸗Wernigerode, geb. Priazessin Reuß Gemablin - verstorbenen Präsidenten des Herrenhauses, nachstehendes Schreiben, vom Königlichen Hofkalligraphen Lindner ausgeführt, zugegangen:

»Durchlauchtigste Frau!l Das Herrenhaus kann bei seiner Weedervereinigung, die ihm den langempfundenen, tiefschmerzlichen Verlust lseines ersten Präsidenten in einer ergreifenden Weise vor Augen führt, es sich nicht versagen, Ew. Durchlaucht mit dem Ausdruck wärmster Theilnahme zu nahen. Wenn wir schon in Er⸗ innerung an das treue Herz des Verstorbenen, der jedem von uns bereitwillig mit Rath und That entgegenkam, wenn wir in dank⸗ barer Anerkennung an die aufopfernde Thätigkeit und nie an sich denkende Pflichterfullung von tiefer Trauer erfüllt sind: so können wir wohl die Größe des Schmerzes mitempfinden, der das Herz Ew. Durchlaucht durchdringt.

Gottes Trost und Hülfe wird Ew. Durchlaucht in Ihrem tiefen und gerechten Kummer aufrichten. Das Andenken des Heimgegan⸗ genen wird, wie bei Ew. Durchlaucht, so auch in diesem Hause fortleben in treuer Liebe, dankbarer Erinnerung und ehrender An⸗ erkennung.

Das Herrenhaus.«

=

Das Centralblatt der Abgaben⸗, Gewerbe⸗ und Han⸗ dels⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Koͤniglich preußischen Staaten. Nr. 22 hat folgenden Inhalt: Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministerrums, das Diensteinkommen wied

8 11“ 1“

in Insterburg betreffend, 1 11. des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Besugniß der Großherzog⸗

seheher Landgensd'armen betreffend, vom 7. August 1872. Ver⸗ ügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Kempetenz der Ober⸗Inspektoren bei Versolgung von Ordnungswidrigkeiten be⸗ treffend, vom 10. August 1872. Cirkular⸗Verfügung des Koͤnig⸗ lichen Finanz⸗Ministeriums, den Zollsatz für portugiesischen Wein betreffend, vom 10. Juli 1872. Eirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die zollamtliche See. der deutschen Kriegsfahrzeuge betreffend, vom 11. Juli 1872.— Cirkular-⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriunss, die Befugniß des Steueramts vom 11. Juli 1872. Cirkular⸗Verfügung

lich badischen Steuereinnehmerei Ettenheim betreffend, vom 12. Juli 1872. Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Befugniß des Königlich württembergischen Zollamts Calw be⸗ treffend, vom 12. Juli 1872. Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finans Feintaeinme, die Errichtung Königlich württembergtscher Grenz⸗Steuerämter betreffend, vom 1. August 1872. Cirkular⸗Ver⸗ fügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Eröffnung eines Königlich sächsischen Nebenzollamts I. auf dem Grenzbahnhofe zu Weipert betreffend, vom 10. August 1872. Cirkular⸗Ver⸗ fügung des Koͤniglichen Finanz⸗Ministeriums, die Ausstellung von Aeprangssengntslen über die nach Portugal zu versendenden Waaren betreffend, vom 12, August 1872. Cirkular⸗Verfügung des König⸗ lichen Finanz⸗Ministeriums, die Besteuerung der Flußfahrzeuge be⸗ treffend, vom 18. Juli 1872.

Statistische Nachrichten.

Stuttgart, 23. Oktober. Die sogenannten Winterabend⸗ schulen, welche durch die Schulgesetzes⸗Novelle vom 6. November 1858 als Surrogat der Sonntagsschulen eingeführt worden sind, haben nach den nun aus dem ganzen Lande vorliegenden Notizen auch im Schuljahr 1871/72 erfreuliche Fortschritte aufzuweisen.

Auf evangelischer Seite hat sich die Zahl der Abendschulen von 687 auf 751 (also um 64) vermehrt. Die Zahl der Schüler ist von 13,696 auf 15,208 (also um 1512) gestiegen. Auf katholischer Seite hat sich gegenüber dem Vorjahr die Zahl der obligatorischen Winter⸗ abendschulen von 149 auf 212 (also um 63), die Zahl der erweiterten Sonntagsschulen, welche hauptsächlich in Oberschwaben wegen der dortigen Parzellirungsverhältnisse zu Hause sind, von 35 auf 48 (also um 13) vermehrt. Im ganzen Lande betrug sonach im Schuljahr 1871,72 die Zahl der obligatorischen Winterabendschulen 963 (gegen 836 des Vorjahrs) und mit Hinzurechnung der erweiterten Sonntags⸗ schulen 1011 (gegen 871 des Vorjahrs), wozu dann noch die große Zahl der freiwilligen Fortbildungsschulen, theils landwirthschaftlicher, theils gewerblicher Art hinzukommt.

Kunst und Wissenschaft.

Berlin, 29. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen ist Seitens der deutschen Genossenschaft dra⸗ matischer Autoren und Komponisten zum Ehren mitglied ernannt worden und hat diese Ehrenmitgliedschaft dankend angenommen.

Cöln, 24. Oktober. Nachdem das längliche Viereck aus schwarz⸗ weißen Marmor, welches die herrliche Grabplatte des verstorbe⸗ nen Erzbischofs Johannes von Geissel umgeben wird, vollendet wor⸗ den ist, haben im hohen Chor des Domes die Vorarbeiten zur Legung der Platte ihren Anfang genommen. Wahrscheinlich wird dieses Grabdenkmal, welches sich nach dem Hochaltar hin demjenigen des E Graf Spiegel anschließt, am Allerheiligenfeste vollen⸗

et sein.

Der Carlsverein in Aachen, welcher sich die Restauration der dortigen Münsterkirche zur Aufgabe gestellt hat, schloß am 20. d. M. eine 25jährige Bauthätigkeit ab. Die äußeren Restaurirungs⸗ Arbeiten am Chor, an der Kapelle und dem Oktogon sind zum Ab⸗ schluß gebracht. Mit der inneren Restaurirung des Oktogons und der Kreuzkapelle ist man eifrig beschäftigt. Demnächst soll der Aus⸗ bau des Thurms und die Ausführung der Mosaiken begonnen wer⸗ den. Auf der Nordseite, nach dem Rathhause hin, ist der Abbruch der alten Gebäude im Werke, welche die Ansicht des Münsters von dieser Seite her verkümmern. b

München, 23. Oktbr. Die Arbeiten am Wagner⸗Theater⸗ bau in Bayreuth gehen rüstig vorwärts. Der Bau der Grund⸗ mauern ist bereits ziemlich vorgeschritten und das Fachwerk des Gebäudes wird diesen Monat noch vergeben. Nur zwei Thürme an der Vorderfront werden massiv aus Stein gebaut, um darin das Wasser in die Reservoirs emporzuleiten, und es von da theils zu Scenerien, theils als Schutz bei Feuersgefahr verwenden zu können.

St. Petersburg, 26. Oktober. Der »Reg. A.« enthält fol⸗ gende Mittheilung: Zur Förderung des Volksbildungswesens wird die Regsamkeit immer größer, und diese erstreckt sich bereits auf die entferntesten Theile des Reiches. So haben auf Anordnung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Statthalters im Kaukasus im September Lehrerversammlungen stattgefunden, auf welchen Lehrer und Lehrerin⸗ nen mit den vervollkommneten Unterrichtsmethoden, Schuleinrichtun⸗ gen ꝛc. bekannt gemacht wurden. Eine eben solche Ver ammlung ist zu gleichem Zweck auf Ansuchen der lokalen Landschaften von dem Unterrichts⸗Minister in dem Kreise Wytegra (Gouvernement Olonez) angeordnet worden. in Modena wurde am 20. d. M. das 2. des Geschichtsforschers Meratori gefeiert. Repräsentanten vieler wissenschaftlicher Korporationen und ein zahl⸗ reiches Publikum bei und wurden mehrere Reden gehalten. Der Bür⸗ germeister von Modena verlas Briefe von Manzoni, Gino, Capponi, Guizot und Gregorovius, welche sich auf diese Weise an dem Feste

betheiligten. Landwirthschaft. sch Her198 1 Okober. usses de niglichen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums welche jetzt eröffnet worden ist, liegen folgende Berathungs egenstande vor: I. In der 18. Sitzungsperiode des Landes Oekonomie⸗AKelleginms nicht erledigte und laut Beschluß des Plenums dem ständigen Aus⸗ schusse zur Vorberathung überwiesene Gegenstände: 1) Antrag des Herrn Knauer, betreffend die obligatorische Einführung von Fortbil⸗ dungsschulen. 2) Antrag des Herrn Sterneborg, betreffend die Be⸗ schleunigung des Ganges der Gemeinheitstheilungen. II. Neue Anträge von Mitgliedern des Kollegiums: 3) Antrag des Herrn Capaun⸗Karlowa, betreffend die Abänderung des §. 55 des Straf⸗ gesetzbuches für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871, nach welchem Kinder unter 12 Jahren strafrechtlich nicht verfolgt werden können. 4) Antrag des Herrn Capaun⸗Karlowa, betreffend d eErweiterung des Instituts der landwirthschaftlichen Wanderlehrer durch reichlichere Geldbewilligungen. 5) Antrag des Grafen von Borries, betreffend den Erlaß eines Gesetzes, durch welches dem mittleren (bäuerlichen) Grundbesitze die Möglichkeit gewährt wird, durch frei⸗ willige Verfügung für einige, höchstens 3, Erbgänge Geschlossenheit des Grundbesitzes festzusetzen. 6) Antrag des Grafen von Borries, betreffend die von Amtswegen zu ergreifenden Maßregeln zur Vertil⸗ pung der Feldmäuse. 7) Antrag des Herrn Weygold, betreffend die eberweisung eines verhältnißmäßigen Remontirungstitels für jedes der Gestüte. 8) Antrag des Herr ee. betreffend die Villung einer Prüfungs Kommission auch für die angekauften Thiere der Ge⸗ stüte, nicht nur für die aus den Hauptgestüten zu entnehmenden. 9) Antrag des Herrn Vissering, betreffend den Erlaß eines Reichs⸗ gesetzes, behufs Abwehr und Aneefbeachtng der Lungenseuche beim Rindvieh. 10) Antrag des Herrn Gerpott, betreffend die Beurlaubung von Militärpersonen behufs Hülfeleistung in der Landwirthschaft wäh⸗ rend der Erntezeit. 11) Antrag des Herrn Weygold, betreffend die baldige Einberufung des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums, um über die Steuerangelegenheiten in nähere Berathung einzutreten.

Der Wortlaut der nun eingebrachten Anträge liegt bei folgenden vor und lautet: ad 3: »Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle be⸗ schließen: Der §. 55 des Strafgesetzbuches für das Peutsche Reich, welcher also lautet: »»Wer bei Begehung einer Handlung das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, kann wegen derselben n cht strafrecht⸗ lich verfolgt werden««, bedarf dringend einer Abänderung in dem Sinne, daß strafbare Handlungen, durch Kinder in diesem Lebensalter begangen, der Kognition des Richters und einer angemessenen Be⸗ strafung durch denselben nicht entzogen werden.“ Motive: »Die Be⸗ stimmung ist geeignet, unmoralische Handlungen Seitens der Kinder zu befördern und wird von gewissenlosen Eltern ꝛc. mißbraucht. Nux

Säkularjubiläum Es wohnten demselben

Sitzung des ständigen Aus⸗

durch richterliche Feescemn. wird in einzelnen Fällen konstatir werden können, ob auch ein Vergehen im Sinne des §. 48 des Straf⸗ gesetzbuchs vorliegt. ad 4: »Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle erklären: „»Das Institut der landwirthschaftlichen Wanderlehrer hat sich als ein äußerst wirksames Mittel zur Hebung der Landwirth⸗ schaft bewährt«« und wolle daher Se. Excellenz den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten ersuchen, die landwirthschaftlichen Vereine in ihren Bemühungen zur Erweiterung dieses Instituts dur möglichst reichliche Geldbewilligungen zu unterstützen«. Motive: »Die Verbreitung besserer Erkenntniß der Regeln eines rationellen Wirth. schaftsbetriebes unter den Klein⸗Ackerern ist ein äußerst dringendes Bedürfniß für die Landwirthschaft und wird am besten durch die landwirthschaftlichen Wanderlehrer erreicht. Die Vereine mit ihren beschränkten Mitteln sind nicht im Stande das Bedürfniß nur einiger⸗ maßen zu befriedigen und bedürfen der künftigen Hülfe des Staates Dieselbe kann nicht besser angewendet werden, als zur Unterstützun solcher Institutionen, welche eine bedeutende Steigerung der Produk⸗ tionsfähigkeit des Lebens bezwecken.⸗ für die landwirthschaftlichen mit seinem ganzen Einflusse auf den wirken, durch welches dem mittleren die Möglichkeit gewährt wird, durch freiwillige

Ahgeleehegesten zu ersuchen, rla

(bäuerlichen) Grundbesite Verfügung fuüͤr

einige, höchstens 3, Erbgänge Seschlasßenzeit des Grundbesitzes mit

einem in der Annahme des Grundbesitzes gegen die iterben so gestellten bestimmten Erben festzusetzen, daß der Letztere während der Geschlossenheit durch die Höhe der herauszubezahlenden Erbtheile nicht zum Verkaufe gezwungen wird.«- ad 6: Das Königliche Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle beschließen: »Seine Excellenz den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu er⸗ uchen, Anordnung zu treffen, nach welcher, unter vorgängiger An. hörung der betreffenden Verbandsvertretungen, auf Kosten der bethei⸗ ligten Grundbesitzer und Pächter, für ganze Distrikte rechtzeitig von Amtswegen geeignete Maßregeln zur Vertilgung der Feldmäuse, so⸗ bald sie sich zeigen, getroffen werden können⸗ ad 7: Königliche Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle im Interesse der Lan⸗ despferdezucht beschließen, den Herrn Minister für die landwirth. schaftlichen Angelegenheiten zu bitten: Jedem Gestüt einen für seine Verhältnisse passenden Remontirungstitel zu überweisen.« Motive. »Durch diesen Antrag wird nicht bezweckt, eine vollständige Tren⸗ nung des Etats herbeizuführen, vielmehr nur ein Verhältniß herzu⸗ stellen, in welchem der jährliche Ankaufsfond von 90,000 Thirn. auf eine Reihe von Jahren seine Verwendung findet Königliche Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle im Interesse der Landes. pferdezucht beschließen, den Hrn. Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu bitten: Die Bildung einer Prüfungs⸗Kommission auch für die angekauften Thiere der Gestüte, nicht nur für die aus den Hauptgestüten zu entnehmenden, zu veranlassen.“- Motive: »Der in der vorigen Session des Kollegiums angenommene Antrag des Grafen v. Wintzingerode: »»Die Bildung von Kommissionen für Auswahl der Landbeschäler aus den Hauptgestüten für alle Provinzen des Staats in ähnlicher Weise, wie dies schon in Ost⸗ preußen geschehen, zu veranlassen««, dürfte eine Ausdehnung in der beantragten Weise nothwendig machen, um die Remontirung des Bestandes in den Gestüten durch Ankauf überhaupt unter die Kon⸗ trolle einer Prüfungskommission zu stellen. Während nämlich die jähr⸗ liche Auswahl an Hengsten aus den Hauptgestüten nur 70 beträgt, bleibt die größere Haͤlfte mit circa 80 Stück für Ankauf aus Privat⸗ gestüten, und ist der Ankauf aus den letzteren ungleich wichtiger, als die Auswahl der Landbeschäler aus den Hauptgestüten.“ ad 9: »Hohes Kollegium wolle beim Herrn Reichskanzler den Erlaß eines Reichsgesetzes beantragen, nach welchem zur Unterdrückung der Lungen⸗ seuche beim Rindvieh ähnliche Grundsätze Platz greifen, als für die Unterdrückung der Rinderpest in Kraft sind.⸗ Verkehrs⸗Anstalten.

Stuttgart, 25. Oktober. Die volkswirthschaftliche Kom⸗ mission der Zweiten Kammer trat am letzten Mittwoch zu Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die weitere Ausdehnung des Eisenbahnnetzes und den Bau von Eisenbahnen in der Finanz⸗ periode von 1870 73, zusammen und beschloß, der Kammer folgende Anträge vorzuschlagen: 1) sich für den Bau der Eisenbahn von Hall über Backnang nach Waiblingen mit Abzweigung von Backnang nach Bietigheim und ebenso der von Stuttgart über Böblingen nach Freudenstadt auszusprechen, wobei von Stuttgart aus die Bahn eine Strecke weit neben der ige tceser Bahn geführt werden soll; 2 den Bau der Bahnen von Nagold nach Horb, von Calw nach Pforzheim, von Leutkirch nach Isny und von Hechingen nach Balin⸗ en, ferner die Inangriffnahme der Bahnen von Altshausen nach Pfullendorf, von Crailsheim an die Landesgrenze, von Balingen nach Ebingen⸗Sigmaringen, von Heidenheim durch das Brenzthal über Gingen, Niederstotzingen nach Langenau und Ulm, in der Finanzperiode 1870 73 zu beantragen; dagegen 3) den Bau der Bahn von Waiblingen nach Backnang in der Finanzperiode 1870 73 nicht zu befürworten.

London, 26 Oktober. Die Handelsbehörde hat, wie die offi⸗ zielle LLondon Gazette« mittheilt, vom Staatssekretär des Auswär⸗ tigen eine Depesche des britischen Konsuls in Lissabon empfangen, welche eine QGuagrantaine⸗Verfügung der portugiesischen Regierung enthält, der zu Folge der Hafen Damado seit dem 31. August als mit Cholera heimgesucht, und die Häfen des portu⸗ giesischen und britischen Indiens von gleichem Datum ab derselben Krankheit für verdächtig erklärt werden.

Telegraphische Witterungsherichate v. 29. Oktober

Ort. Bar. Abw

P. L. v. M. Christians. 334,9 †8öö Petersburg 338 9 0, 6 Skudesnas. 385,3 7,0 Frederiksh. Helsingör. Moskau. Memel... Flensburg 334.5 Königsbrg. 336 9— Danzig 335, 8 Putbus 331,3 7 Kieler Haf.

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Temp. Ahy V w n

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Himmielsansicht halb heiter. sechr bewölkt. bewölkt.

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0SO., schwach. N., schwach. 080., lebhaft. 080., schw. ONO., schw. N., schwach. O., schwach. NO., mässig. S0., schwach.

Eers 332,3 337,0 bedeckt. bewölkt.

trübe. bedeckt. ²) bedcckt, Regen.

NO., schwach. NO., lebhaft. Regen. SO., mässig. sbedeckt. N., mässig. neblig. NNW., schw. heiter. 0., mässig. bedeckt, Regen. WNW., still. bewölkt. NW., mässig. bewölkt. NW., schwach S0, schwach. ganz trübe. *) S0., mässig. bedockt. NW., schwach bedeckt WSW., lebh., Regen. ²) SO., schwach. ttrübe. SW., s. schw. wenig bewö WNW., Sturm. Regen. 2 NW., lebhaft. bewöllt.²) + 4,1 8., schwach. Nebel. +3,2 NW., stark. strübe. W., lebhaft. bedeckt. SW., heftig. bedeckt. W., schwach. schän, trübe. W., mässig bedeckt.

Cöslin 334 9 Wes. Lchtt. 335 1 Wilhelmsh. 334,2 Stettin 334,1 Gröningen 337,2 Bremen 334,9 Helder. 337,6 Berlin 332,;—27 Posen 332,3 2,1 Münster 332,8 1, 8 Torgau 330,0—3,7 Breslau 328,9 3,2 Brüssel 333 1 Cöln 335,6 1, Wiesbaden 332.1 Ratibor 25,79—4.2 332,1810, 8 Havre 344,2 Carlsruhe 333,2 Paris 340,1 [St. Mathieu 340,7

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¹) Gestern Nachmittag 080. Nachmittag SO0. schwach. Strom S. Tag Nebel. ⁴) Regen.

mässig. ²) Strom S. Gestern z schv ³¹) Nebel. Gestern den ganzen ) Seit gestern Abend Regen. ³) Nachts Regen.

Nachts Sturm. Gestern fast den ganzen Tag Regen. Sweite Beilage

1 . ad 5: »Das Königliche Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle beschließen: den Herrn Minister

eines Gesetzes hinzu.

»Das

—, ad8: »Das

Schmirdtkeim

3 s⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats

1 82

eit

iger.

Dienstag, den 29. Oktober

zusammenstellung abhanden gekommener, zur Amortisation angemeldeter und gerichtlich zu m

8

Erscheint auf Grund amtlicher Mittheilungen Anfangs

No. XII.

(No. XI. s. Reichs- etc. Anzeiger von 1872 No. 163 1. Beil.) 1111“ 8 jeden Vierteljahrs, s. Circular-Verfügung vom 12. November 1869, Staats-Anzeiger No.

1

Werthpapiere:

38 N.

8 8

268 Seite 4385 und

Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung 1869 No. 11 Seite 273.)

Staatsschuldscheine: Lit. D. No. 6514 über 300 Thlr.

Lit. E. No. 14,743 über 200 Thlr.

Lit. G. No. 52,691 über 50 Thlr.

Schuldverschreslbungen der frelwilligen Anleihe vom Jahre 1848: Lit. C. No. 17,438 und 17,439 à 100 Thlr.

Schuldverschreibung der Staats-Prämienanleihe vom Jahre 1855: Serie 1060 No. 105,981 über 100 Thlr. 1

Schuldverschrelbung der Anleihe vom Jahre 1857: Lit. C. No. 1046 über 200 Thlr.

EE1“ der 5prozent. Anlelhe vom Jahre 1859:

Lit. C. No. 25,266. 28,304 à 200 Thlr.

Lit. E. No. 20,957. 22,573 und 23,103 à 50 Thlr.

Schuldverschreibungen der 4 ½prozent. Anlethe vom Jahre 1859: Lit. B. No. 3646 über 500 Thlr.

Sochuldverschreibungen der Anleihe vom Jahre 1868 (B.):

Lit. B., No. 338 über 500 Thlr.

Lit. D. No 47,129 über 100 Thlr.

Schuldverschrelbungen des Norddeutschen Bundes von Jahre 1870: Lit. C. No. 4551 über 500 Thlr. 8

Lit. D. No. 38,186. 38,187 und 22,935 à 100 Thlr.

. us Säsghn Prämienschein vom 14. Angust 1837: No. 15,202 über 25 Fl.

Nassauisches Landeskredit-Kasse-Anlehen vom 22. Junl 1840: Obligation Lit. E. No. 828 von 500 Fl.

eeeig der Provinz Preussen: Lit. D. No. 885. 2629 à 25 Thlr. 1

Rentenbrlefe der Provinz Brandenburg: Lit. D. No. 4484 und 6656 à 25 Thlr. 8 1

Rentenbrlefe der Provinz Schleslen: Lit. C. No. 5953 à 100 Thlr. 1

Rentenbriefe der Provinz Posen: Lit. C. No. 5386 über 100 Thlr.

Rentenbriefe der Provinz Sachsen: Lit. D. No. 616 à 25 Thlr.

Schuldverschrelbungen der Elchsfeldischen Tilgungskasse: Lit. B. à 4 pCt. No. 1230 à 100 Thlr., No. 1231 à 50 Thlr., No. 1232 à 25 Thlr.

Rheinisch-Westlälischer Rentenbrief: Lit. B. No. 1937 à 500 Thlr. nebst Coupons Ser. 3 No. 12 16 und Talon. 1

Paderborner Schuldverschreibung: Lit. D. No. 6259 à 200 Thlr. nebst Coupons Ser. 9 No. 4 und Talon.

Ostpreussische Pfandbriefe: 8 —õ——B—B—-—

E

Bezeichnung der Pfandbriefe.

Departe-

Gut ment

Bemerkungen. oder

Prozent- satz

ohne Coupons und Talons. mit Coupons pro Weihnacht 1871 ff. mit Johanni- Cou- pons 1868 u. Talon.

ittr. B. 4 ½ pCt. E. 5 pCt. F. 4 pOt. 19 3 ½ pCt. 2 Quanditten

Skandlack Bansen 4 pCt.

Littr. F. 2 3 ½ pCt. 2

mit Johanni- Coupons 1867 ff.

2 2 Kattenau verbrannt Köskeim Kettenberg Birkenfeld

Laptau- Gr. Lenzke Schwulen No. 4 Littr. D. GSGlomsienen 8 Carneyen

mit Coupons pro Johanni 1871 ff.

Coupo

* S2 55

[Sög=Svv v v v v

Interimsschein 4 ½ pCt. Verlorener Zinscoupons von

Lablack 3 ½ pCt. 1 1 FPfandbriefe der schlesischen Landschaft.

.“ I. Altlandschaftliche 3 ½ proz. Pfandbrlefe: ““ Krichen, Gross-, LW. No. 77 à 500 Thlr. Lang-Hermsdort. 1“ Ludwigsdorf, Ober-,

Uloschwitz

Zabrze

Willschau

Lichtenwaldau

Schedlau

Bertelsdorf, Kr. Striegau, Kreika..

Schwengfeld.

Eckersdorf

Stanowitz, Ober. Buchwäldchen Dahme 8 Ober-Damsdorf, I. Anth... Dammer u. Zg.

Gurkau, Kr. Steinau,

Wandritsch ohne Eichwald.. 11“

LW.

LW.

SI.

BB.

LW.

LW. 7 NG. 140

v v L v

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Bischkowitz, Kr. Nimptsch,.. Eckersdorf

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Moestichen.. 11ö1““ . I II. Anthh .. do.

Muskau..

Otto-Langendorf

Schimischow 8 Steinbaeoehh“ 8

BB.

8— Serie I. No. 605 TI -⸗ * uIII - 2ꝗ IV »

V. » 806 u. 1079 je

über je 17 ½ Thlr. 17 ½ Thlr. 17 THIr. 10 i Thlr.

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8 f Thlr. do.

7 Ihlr. do. do.

3 ½ Thlr. do. do. do.

No. 7,975 lIit. r. No. 7,884 » 7,886 25,2560 26,358 33,476 42,835 42,837 42,840 52,227 55,089 55,090 55,092

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No. 47,649 lit. q—t. über je

47,650 „⸗ —t. „» » 482922ö

52,093 p—u. »

Der 4 proz. Pfandbrief Lit. C. Ser. II.

No. 8 Ser. I. à 1000 Thlr.: No. 731. 5822. Sér. II.

19,793.

Ser. III. à 100 Thlr.:

12,770. 12,771 und 14,439.

Ser. V. Ser. VI. à 1000 Thlr.: No. 6019. Ser. VIII. à 200 Thlr.: No. 7211 und Ser. IX. à 100 Thlr.: No. 3689.

Berliner Stadt-Oblilg

à 3 ½ pOt. No. 154 à 500 Thlr. Lit. G. 2,077 à 100 G. 1,567 à G. 4,926 à. G. 8,074 à G. 12,046 à G. 12,932 à H. 13,713 à H. H.

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Sa. 1150 Thlr. à 5 pOt.

Lit. D. No.

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II. Altlandschaftliche 4proz. Pfandbriefe: BB. No.

III. Neue schlesische 4proz. Pfandbrlefe: 808 111““ u“ à.

IW. Zinscoupons zu altlandschaftlichen 3 ½proz.

55,101 lit. r u.

70,905 100,792 104,667 105,857 117,066 120,447 126,592 129,954 129,965 129,966 129,967

V. Zinscoupons zu altlandschaftlichen 4proz. Pfandbriefen:

VI. Pfandbrlefe Litr. O. 8

Der 4 ⁄Qproz. Pfandbrief Lit. C. Ser. V. No. 53 à 500 „» Neue Posener Pfandbriefe: Ser. I. oder VI. à 1000 Thlr.:

à 200 Thlr.: No. 1375. 7779. 13,400. 14,779 und No. 1561. 3042. à 500 Thlr.: No. 310. 768. 1130.

TI“

65 à 500 Thlr. » 216 à 1000 » 184 à 100 199 à 200 222 à 20 137 à 100 196 à 30 3246 à 1000 126 à 100 159 à 100 76 à 100

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à 1000 Thlr.

à.

à Pfandbriefen: über je 3 ½ Thlr. 1 Thlr. 1 ½ Thlr. .26 ½ Sgr.

do. 21.8 19 1 gr. 1889

gr.

10 Sgr.

do.

do.

do.

18 Sgr. 18 Sgr. 18 S

2

No. 19 à 500 Thlr.

7118. 11,223.

12,705.

8393.

ationen: à 4 ½ pOt. No. 15,444 à 15,445 à 15,939 à 18,954 à 19,120 à 20,312 à 1,517 à 3,325 à 20 8,125 à 20 Sa. 220 ThIr.

25 Thlr 25 25

25

25

25

20

————V—

über 15 Thlr. 10 Pf. Tochter des Krankenwäöärters tend auf Düwert, Albert, 10 Thlr.

375,001 2. 375,005. 421,910 11.

parn I; Tnlas lautend

Sparkassenbuch der Berliner Sparkasse: No. 74,453, lautene auf 89 Ludwig, Schumacher, über 20 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. No. 74,859, lautend auf Düwert, Friedrich, Krankenwärter, No. 97,376, lautend auf DHüwert, Emma, über 10 Thlr. ohn des Krankenwärters, über

erglsch-Märkische Stammaktlen à 100 Thlr.: No. 35,538. 106, erLe nen- 289,452 51. 223,327 30. 351,495. 363,494 500.

No. 97,377. lau-

2

zuittungsbogen: K. No. 1 über Einzahlung von 40 pCt. 1200 Thlr. auf 30 neue Stammaktien.

Stammaktle der Hessischen Nordbahn à 100 Thlr.: No. 77,366. Bergisch-Märklsche Prloritäts-Obligationen II. Serie à 100 Thlr.: No. 14,074. 14.304.

Heusc. . Prioritäts-Obligatlonen III. Serie à 100 Thlr.: No. 51.565. 77,139. 78,345. 110,468 116,087. Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligatlon IW. Serle: No. 8579. Bergisch-märkische Priorftäts-Obligatlon V. Serle à 200 Thlr.: No. 8697. 8

Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Obligatlon I. Serle à 100 hlr.: No. 3881. G

Breslau-Schweldnitz-Frelburger Elsenbahn: Prioritäts-Obli- gation: von Littr. G. No. 6688 der Coupon-Bogen nebst Talon.

Neue Stamm-Aktien: von No. 25,818 und No. 38,168 die bei- den ganzen Coupon-Bogen mit Zinscoupon No. 6, fällig am 1. Januar 1872, und Dividendenscheinen No. 8, 9 und 10 pro 1872, 1873 und 1874 nebst den beiden Talons.

eue Stamm-Akiie: von No. 25,817 der Zinscoupon No. 6, fällig am 1. Januar 1872. Neue Stamm-Aktie: von No. 25,819 der Zinscoupon No. 6, fällig am 1. Januar 1872. Cöln-Mindener Eisenbahn: Eisenbahnaktien (alte) No. 49,930. 49,937 à 200 Thlr. 8 Stamm-Aktien Lit. B. No. 47,520. 47,521. 47,531 à 200 Thlr. 4 ½ proz. Prioritäts- Obligationen III. Emission Lit. B. No. 21,242. 21,703 à 200 Thlr. 4 ½ proz. Prioritäts - Obligationen III. Emission Lit. B. a. No. 34,544 à 500 Thlr. No. 38,001. 38,002. 39,107 à 200 Thlr. 4 ½ proz. Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. No. 2633 à 1000 Thlr. No. 3729. 11,848 à 500 Thlr. 8 No. 73. 5576. 7658. 25,675. 25,676. 25,677. 25,678. 25,679. 29,628. 29,629. 31,522. 42,583 à 100 Thlr. 8 1 4proz. Prioritäts- Obligationen IV. No. 56,701. 57,154 à 100 Thlr. 4prozent. Prioritäts-Obligation V. Emission à 100 Thlr. 1 Magdeburg-Leipziger Eisenbahn. Talons zu den Stammaktien Litt. B. No. 22,001. 29,309. 82,157. 89,051. Einspruch ist gegen die Auslieferung der Talons zu den Prioritäts-Aktien vom 28. Mirz 1840 resp 15. Januar 1842 No. 3279. 3556. 4757. 7758 erhoben. Gerichtlich aufgeboten sind die Talons zu den dies- seitigen 4proz. Prioritäts-Obligationen vom 28. August 1856 No. 10,148. 10,149. Nlederschlesisch-Märkische Eisenbahn. rrserneoneergnvmmawwnweexreheheeegmg————————

Bezeichnung

A.

Emission Lit. B. No. 17,178

der

dazu ge- hörigen (Coupons

der Emission.

Durch Diebstahl ab-

Ohne handen gekommen.

Coupons und Talon. Desgl. bis 6114. 6193. 6306 bis 6309. .14621.

Mit Coupons und Talon. Ohne Coupons und Talon.

Mit Coupons Obliga- und tion. [Talon. Neisse-Brieger Eisenbahn: Stamm-Aktie No. 100 Thlr. 1 Oberschlesische Elsenbahn:; 5proz. ümlar von 1869) No. 2345 über 1000 Thlr. 100 Thlr. 3 ½ proz Prioritäts-Obligation Litt. E No. 836 über 100 Thlr. Littr. H. No. 15.923. 22,078 22,079. 22.080 à 100 Thlr. Littr. F. I. Emission No. 689 über 500 Thlr. 8 Rhelnlsche Elsenbahn; 4 ½proz Prioritäts-Obligation II. Serie No. 67,353 und der Dividendenscheine pro 1870 zu folgenden Aktien: No. 10,110. 14,732 26,526. 34,966. 58,546. 67,119. 70,193. 88,481. 92,977. 98,026. 106,606 106,6 7. 106,608. 111,150. 113,355. 119,989. 134,129. 134,130. 134,131. 134,132. Rhein-Nahe-Eisenbahn: Talons zu den Stamm-Aktien No. 3966. 3967. 3968 3969. 3970. 31,037 und 31,038. 8 Berlin-Stettiner Elsenbahn: Zins- und Dividendenscheine Serie III. No. 21. 22. 23 und 24, sowie der Talons zu den Aktien No. 23,708. 28,480 und 28,481 à 200 Thlr. und No. 20,144a., 20,272 b. und 20,973 b. 2 100 Thlr. ““ 1 8 8 1ag Eisendahn: Stamm-Aktie Littr. C. No. 13,095 era-Eichicht). 1 b S.ehsca zgatioven Serie III. Abtheilung C. à. 100 Thlr. No. 6260. 6283. 9708. 10,021. 11,011. 11,070. 13,305. 14,682. 15,673. 17,461. 17.955. 18,874. 19,601 und IV. Serie Abtheilung B. No 1725

à 200 Thlr. 8 8 heinsbahn: Stamm-Aktien No. 7690 und 21,870 über je

100 Thlr.

16489. 8436.

Priori- täts- Aktie.

Priori- täts-

3977 über

Prioritäts-Obligation No. 27,089 über

Produkten- und Waaren-Börse.

Berlin, 28. Oktober. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ver- eideten Waaren- und Produktenmakler.)

Weizen pr. 1000 Kilogr. 1oc00 73 92 Thlr. nach Qnalltät, gelber: pr. diesen Monat 83 ¾ à 83 Thlr. bez., Oktober-Novem- ber 82 ¼ à ½ à bez., November-Dezember 82 à 81 ¾ bez, April-

Gerste Sr. 1000 Kilogr. gro kleine 50 62 Thlr, nach Qualität.

873 45 ½ bez., Mai-Juni 46 Br., 45 G.

Mai 1873 81 ¾ à & bez., Mai-Juni 81 bez. Gek. 2000 Ctr. Kün- digungspr. 83 Thlr. pr. 1000 Kilogr.

gungspr. 47 ¾ Thlr. pr. 1000 Kilogr.

Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 53 ½ 61 ½ Thlr. nach Qualität bez., pr. diesen Monat 55 à 54 ¾ bez., Oktober-November 54 ¼ à ½¾ bez., November- Dezember 54 ½ à ¼ bez., Dezember- Januar 55 bez., April- he- n 55 86de en. Kündigungspreis 55. v. Pr.. ogr. osse 50 62 Thlr. nach Qual.,

Gekünd. 11,000 Ctr.

Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 40 50 Thlr. nach Qualität, r. diesen Monat 48 bez., Oktober-Novbr. 46 bez., April- Mai

Gek. 3600 Ctr. Kündi-

Roggenmehl No. 0 u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unverstevert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 4 à 4 ½ Sgr. bez., Okto- ber-November 8 Thlr. 4 à 3 Sgr. bez., November- Dezember 8 Thlr. 1 ½ Sgr. bez., Dezember- Januar 8 Thlr. 1 Sgr. bez., Januar - Februar 1873 8 Thlr. 1 Sgr. bez., April-Mai 7 Thlr. 29 ½ Sgr. bez. Gek. 500 Ct. Kündigungspr. 8 Thlr. 4 Sgr. pr. 100 Kilogr. 1

Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 52 60 Thlr. nach Qual., Futterwaare 46 —-51 Thlr. nach Qualität. 8

Rüböl pr. 100 Kilogr. chne Fass loco 23 %2˖ Thlr., pr. diesen

Monat 22 ⁄2 bez., Oktober-November 22 ⁄1 bez., November-