1872 / 257 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

8 Gelbbuch soll gleich nach Eröffnung der Session vertheilt werden.

Heute fand das letzte Herbstmanöver in der Um⸗ gegend von Paris statt. 35,000 Mann waren zu demselben kommandirt. General Bataille führte den Oberbefehl.

Italien. Rom, 26. Oktober. Die Großfürstin Helena von Rußland ist in Florenz angekommen.

29. Oktober. Ueber die Ueberschwemmung in Ober⸗ Italien gehen noch immer die bedrohlichsten Nachrichten ein. Der angerichtete Schaden ist besonders in den Provinzen Mantua und Ferrara von ganz außerordentlichem Umfange. Dort sind mehrere hundert Quadrat⸗Kilometer vom Wasser bedeckt. Heute sind Casalmaggiore (Provinz Cremona), Ostiglia (in der Nähe von Mantua) durch die immer noch steigenden Gewässer bedroht. Wie aus Sizilien gemeldet wird, hat ein Orkan in der Provinz Syracusa große Verheerungen angerichtet; 32 Personen sind um's Leben gekommen. b

Neapel, 28. Oktober. Heute fand hier die Flotten⸗ revue bei ruhiger See und vor einer überaus zahlreichen Zuschauermenge statt. Der König und der Herzog von Genua wohnten der Repue an Bord des »Messagerog bei. Die Flotte war in 3 Abtheilungen zu je 4 Schiffen getheilt. Die Sup⸗ position des Manövers bestand darin, daß die erste Flotten⸗ abtheilung einen Angriff auf das von der dritten Abtheilung vertheidigte Schloß Dell'Ovo ausführte, während die zweite Abtheilung sie bei dem Angriffe zu unterstützen hatte. Das Manöver wurde glänzend durchgeführt; nach Beendigung desselben defilirte die Flotte vor dem »Messagero«, der hierauf unter Salutschüssen in den Hafen zurückkehrte.

RNußland und Polen. St. Petersburg, 28. Oktober. Die Großfürsten Sergej und Paul sind am 26. Oktober von Livadia in Zarskoje⸗Sselo eingetroffen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 24. Oktober. Der König empfing gestern in besonderer Audienz den Ge⸗ sandten des Deutschen Reichs am schwedischen Hofe, Freiherrn v. Richthofen, welcher dem Könige seine nach dem Tode Carls XV. erneuerten Kreditive überreichte. Ferner empfing der König gestern den Kammerherrn Löwenstjold, welcher hier angekommen ist, um in der Eigenschaft als Vertreter des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Dänemark der Auf⸗ nahme eines Verzeichnisses über die Nachlassenschaft des ver⸗ storbenen Königs Carl XV. beizuwohnen. Unter den ver⸗ schiedenen Sammlungen, welche König Carl XV. hinterließ, befindet sich auch eine aus über 20,000 Bänden bestehende Büchersammlung nebst vielen Manuskripten von großem histo⸗ rischen welche der Kronprinzessin von Dänemark als

Erbin zufäll 1 29. Oktober. Der bisherige schwedische Gesandte beim italienischen Hofe, Graf Piper, ist in gleicher Eigenschaft

nach Wien und München versetzt.

Amerika. New⸗York, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident Grant hat auf den Wunsch der französischen Regie⸗ rung von dem Erlasse der Verordnung, nach welchem nicht⸗ französische Waaren, welche in französischen Schiffen in die Ver⸗ einigten Staaten importirt werden, einem Zolle von 10 Pro⸗ zent unterliegen, vorläufig Abstand genommien.

Die unter den Pferden herrschende Epidemie nimmt immer größere Dimensionen an und der Verkehr mittelst Pferdebespannung ist fast gänzlich aufgehoben.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 30. Oktober. In der gestrigen Sitzung des errenhauses gelangte §. 54 der Kreisordnung zur Dis ussion. Derselbe handelt von der kommissarischen Stellvertre⸗ tung des Amtsvorstehers. Die Kommission will, daß der Landrath diese Stellvertretung übernehmen könne. Hr. Dr. Baumstark und Genossen beantragen, diese Bestimmung fort⸗ fallen zu lassen. Nachdem der Berichterstatter die Annahme der Kommissions⸗ Aenderungen empfohlen, erklärte der Regierungs⸗Kommissar Geh. Regierungs⸗Rath Persius:

Meine Herren! Ich habe mich bereits in der Kommission gegen den Antrag zu Absatz 2 des §. 54 erklärt.

Der Herr Berichterstatter hat seinerseits anerkannt, daß es der Stellung des Landrathes nicht ganz entsprechend sei, wenn er als Kommissar der Amtsverwaltung vor dem Kreisausschusse zu er⸗ scheinen habe, um eine von ihm getroffene Anordnung dort zu ver⸗ theidigen. Ich glaube in der That, meine Herren, daß es der Auto⸗ rität der gesammten Stellung des Landrathes nicht zuträglich sein würde, wenn man ihn nöthigen wollte, gewissermaßen als Partei vor dem Kreisausschusse seine Sache zu führen. Ich glaube auch, daß die Landräthe ihrerseits mit Rücksicht hierauf kaum geneigt sein werden, das Amt eines Amtsvorstehers zu übernehmen. Es paßt nicht in das ganze System des Gesetzentwurfs, solche Funktionen an die Landräthe zu übertragen und, ich möchte deswegen, obgleich praktische Gründe von dem Herrn Berichterstatter dafür geltend gemacht worden sind, Ihnen doch empfehlen, das Amendement abzulehnen.

Zu §. 55, Obliegenheiten der Amtsvorsteher, hat die Kom⸗

mission auch die Forstpolizei hinzugefügt. Der Regierungs⸗ Kommissar äußerte hierüber:

Nur eine Bemerkung. Nach dem Gesetz vom 14. Mai 1852 ist der Amtsvorsteher als Ortspolizeibehörde befugt, Strafmandate wegen Polizeikontrapentionen zu erlassen, die in seinem Amtsbezirke vorge⸗ kommen, insofern diese Kontraventionen Forstpolizeikontraventionen sind, wird auch für diese der Amtsvorsteher kompetent sein, und es scheint mir daher nicht gerechtfertigt, die Forstpolizei hier von der Kompetenz der Amtsvorsteher auszuschließen. Anders verhält es sich mit der Jagdpolizei; diese ist durch das Gesetz vom 7. März 1850 ausdrücklich dem Landrath übertragen, und kann deshalb hier unter den Kompeten⸗

en des Amtsporstehers nicht erwähnt werden; allerdings war ein ahingehender Antrag in Ihrer Kommission gestellt, derselbe hat jedoch die Majorität nicht erlangt. * dem §. 63, Absatz 2, der die Aufsicht über die Ge⸗ schäftsführung des Amtsvorstehers dem Landrathe zuschreibt, bemerkte der Regierungskommissar:

Meine Herren! Ich erachte es doch für bedenklich, die Schlußworte des Paragraphen nach dem Antrage Ihrer Kommission zu streichen. Dieselben sind nicht erst vom Abgeordnetenhause aufgenommen worden, sondern finden sich schon in der ursprünglichen Regierungsvorlage und

haben auch in der That eine sehr wesentliche Bedeutung. Meine Herren! Wenn Sie die Worte

»als Vorsitzender des Kreisausschusses⸗ streichen, so verändern Sie vollständig den in der Vorlage projektirten Instanzenzug und kompliziren denselben in sehr bedenklicher Weise. Wenn der Landrath die Aufsicht über die Geschäftsführung des Amtsvorstehers als solcher zu führen hat, so sind Beschwerden, die von dem Amtsvorsteher gegen die Verfügungen des Landraths ge⸗ richtet werden, bei der Regierung, anzubringen, und die Regierung ist dann wohl oder übel in der Lage, auch materiell in der Sache entscheiden zu müssen. Ich erlaube mir, einen Fall anzuführen: Der Landrath sagt dem Amtsvorsteher: »Bei meiner neulichen Geschäftsreise habe ich gefunden, daß der Weg von A nach B der Ausbesserung „bedarf; ich wünsche, daß er ö“ werde.« Der Amtsvorsteher remonstrirt dagegen « der Lan⸗ rath rescribirt: »Es bleibt dabei.« Nach dem Vorschlage Ihrer Kommission würde sich nun der Amtsvorsteher an die Regierung zu wenden haben,

nach den Bestimmungen die materielle Frage, haben werden. gemessen sein, der Amtsvorsteher als Kommrt

Herren! Der Landrath ist aber nicht Kommunalbeamter.

nicht entbehrt werden kann.

Minister Camphausen:

wiederherzustellen, aber es zu diskutiren sein bei §

Persius bemerkte: Ich nehme an

judiziren. 2. Staatsregierun

lung ist jedoch befugt,

der Vorzuschlagenden vor: Bürgermeister.

gierungs⸗Kommissar: Nur eine kurze Bemerkung Kandidaten für das Amt des

für die Zukunft das

der Kreistag öfter in der präsentiren, wenn er seine ausdehnen darf. merkt worden, könne, daß Quadratruthe Landes fugniß, als Kandidat

werden, zu erlangen. Allerdin

Der Kreistag wird jedoch, wie

die Vorschläge des Abgeordnet

aber freilich nicht viel an.

rung ist es erwünschter,

werden, als wenn auf

nung einem Umstande, der in thun einem Prinzipe keinen Ab

Zu §. 71 schlug die der Abgeordneten, vor, Amtsvorsteher des Kreises

des Landrathes eintreten.

gehen sollen, zu erweitern, als

Anstrengungen aller Art, o lange Zeit eine Vertretung

nicht die Kreisdeputirten übernehmen

kömmliches sei. 1 hab⸗ deputirte sich nur selten bereit raths auf so lange

und die Regierung würde nicht umhin können, auch materiell darüber

worauf es ankommt,

als Organ der Staatsregierung. Es erscheint dies der Kreisausschuß öffentlich rechtliche Angelegen 1 hat, für die Entscheidung solcher durch ein Kollegium von Ehren⸗ 8e aber eine Beimischung des berufsmäßigen Beamtenthums Also die Annahme, daß der Landrath als Vorsitzender des Kreisausschusses Kommunalbeamter sei, trifft nichk zu, dadurch aber wird zugleich das wesentlichste Bedenken der Kommission gegen die gedachten Schlußworte hinfällig.

Zu §. 66 (Kosten der Amtsbezirke) erklärte der

daß diese Bestimmun es leicht sein würde, abzuschließen t die für das Landraths⸗Amt präsentirt zu

Scheinkäufe abgeschlossen werden, d au wärtigen bestehenden Einrichtungen schon bisweilen vorgekommen.

des Zustandekommens des Gesetzes kann sich die Regie entschließen, in denjenigen Punkten,“ kommt, Ihnen anzuempfehlen, einen vom Abgeordnetenhause gemacht ist.

Sie den Kreis der zu Präsentirenden vergrö auf den großen Grundbesitz beschränken, gla ich, der Praxis sich täglich wiederholt, und

ich habe dabei immer den Grundsatz keine Vertretung durch Königliche Beamte anzuordnen hat, bevor gefragt worden sind, ob sie die

u entscheiden, ob der Weg reparaturbedürftig ist oder nicht, während b b. 8 130 des vorliegenden Gesetzentwurfs über ob ein Weg reparaturbedürftig ist oder nicht, in Zukunft nicht die Regierungen, sondern die Kreisausschüsse in erster Instanz und die Verwaltungsgerichte in zweiter Instanz zu entscheiden Es ist also die Streichung dieser Worte von prin⸗ zipieller Bedeutung. Ihre Kommission bemerkt, es würde nicht an⸗ dem Landrath die Aufsicht über die Geschäftsführung zu übertragen. Vorsitzender des Kreisausschusses Der Landrath führt vielmehr den Vorsitz gerechtfertigt, weil genheiten zu entscheiden

malbeamten als

Ich würde es für das richtigste Verfahren halten, daß der Be⸗ schluß über §. 66 ausgesetzt würde, bis §. 178 berathen wird. Ich würde demnächst beantragen, das erste Alinea des twurf würde über alle diese Fragen vollständig .178, und ich möͤchte mir daher den Vorschlag erlauben, daß der Beschluß über §. 66 ausgesetzt werde.

Der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Regierungs⸗Rath

Re

daß bei Gelegenheit der Berathung des §. 178 über die Kostenfrage ausführlich debattirt werden wird, und daß es nicht in der Absicht liegt, den bei jener Gelegenheit zu fassenden Be⸗ schlüssen in irgend welcher Weise durch Anna In dieser Voraussetzung würde ich mich Namens der mit dem §. 66 in der Fassung der Kommissions⸗ Vorlage einverstanden erklären können.

§. 70 lautet nach der Kommissionsvorlage:

Der Landrath wird vom Könige ernannt. für die Besetzung eines erledigten Landraths

amts aus der Zahl der größeren Grundbesitzer des Kreises und der Amtsvorsteher des Kreises geeignete Personen in Hr. Dr. Baumstark und Genossen schli

Annahme

D

In der Diskussion erklärte nach dem Hrn. Selke der Re⸗

. Bisher ist die Präsentation von Landraths Seitens der Kreisstände häufig nur deshalb nicht möglich gewesen, weil es den Rittergutsbesitzern gefeblt hat.

Vorschlagsrecht der Fetatage se Sie dieselben nöthigen wollten, ihre Vorschl ge größere Grundbesitzer zu richten.

einen und solche

gs, meine Herren,

ich meine, in jedem

haben, ob Jemand, der durch einen Scheinkauf si⸗ eines präsentationsfähigen Kreisein

gesessenen verscha

That auch das Recht hat, als solch

sich gewiß nicht zur Präsentation eines solchen Kand wenn er an ihm diejenige Eigenschaft vermißt, und hingebende Wahrnehmung der Interessen des leisten. Ich glaube deshalb den Beschlüssen des von Seiten der Staatsregierung nicht entgegentreten zu sollen. Nach dem Herrn v. Kleist⸗Retzow na Innern Graf zu Eulenburg das Wort: Ich habe zwar die Ausführungen meines Kon hört, kann mir aber denken, warum es sich handelt r⸗ schläge des Abgeordnetenhauses besonders warm empfohlen hat, weiß ich nicht; allein die Stellung muß ich mir wahren, daß es nicht ohne Weiteres als eine Inkonsequenz der Regierung angesehen werden kann, wenn sie ihren eigenen Vorschlägen be enhauses befürwortet. rung sehr wohl dazu auf die es ihr nicht wesentlich an⸗ Vorschlag anzunehmen, der bereits Auf diesen Punkt kommt nun Ich glaube, daß größere Grundbesitzer die geeignetsten sein werden, bei der Präsentationsfrage ins Auge gefaßt zu werden. Finden sich aber kleinere Besitzer vor, die in dem Maße das Vertrauen des Kreises genießen, vorgeschlagen werden, so sehe ich darin nicht brechung der von der Majorität dieses Hauses befo G daß Sie gegen den Vorschlag des Abgeordnetenhauses stimmen müß⸗

w

geg enüber unte

daß

18 von arin

ten. Es steht in der Praxis leider so, daß man für Landraths⸗ kandidaten selten größere Grundbesitzer im Kreise findet. Regt

wenn geeignete Grundbesitzer präsentirt Beamte zurückgegangen werden muß. Wenn ßern, indem Sie ihn nicht

glaube ich,

bruch, das dahin hir

Kreis berechtigt sein soll, einen wirklichen Vertrauensmann Seiner Majestät dem Könige für den Posten des Landraths vorzuschlagen.

entgegen dem Hause daß vom Kreistage zwei Kreisdeputirte aus der Zahl der größeren Grundbesitzer des Kreises oder der

Kommission,

ernannt werden.

kürzeren Behinderungsfällen der Kreissekretär als Stellvertreter

Nachdem der Herr Dr. Baumstark den Antrag, diese Be⸗ stimmungen zu streichen, befürwortet hatte, erklärte des Innern Graf zu Eulenburg: 1“

Meine Herren! Sie werden wahrscheinlich so beschließen, wie die Kommission Ihnen vorgeschlagen hat, schon aus Konsequenz für Ihren Beschluß zu §. 70. Aber erlauben die Kreisdeputirten noch eine spezielle Bemerkung mache.

Die Regierung hatte vorgeschlagen, von der Wahl von Kreis⸗ deputirten ganz abzusehen und die Stellvertretung des behinderten Land⸗ raths von der Regierung ausgehen zu lassen. den Kreisdeputirten Werth legt, so hat die zu erinnern, muß dann aber darauf aufmerksan 1 der Kreisdeputirten mehr Veranlassung ist, den Kreis,

ie mir, daß

Regierr

bei der Wahl der La

treten außerordentlich häufig ein, wo Landräthe, angegri eines längeren Urlaubs bedürfen. Urlaubsgesuche haben in neuester Zeit, an Zahl und Dauer, Dimen⸗

ionen angenommen, die man früher nicht kannte. zu finden, ist außerordentlich schwer;

festgehalten,

wollen, wobei ich von der hoffentlich ebilligten Auffassung ausgegangen bin, daß eine Vertretung des andraths auf längere Zeit durch den Kreissekretär etwas Unzu⸗ Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, daß Kreis⸗

finden lassen, die Ve

Vorschlag zu bringen. igen als Kategorien Grundbesitzer, Amtsvorsteher und

Sie würden voraussichtlich auch

Die Staatsregierung glaubt, daß

age sein wird, geeignete Kandidaten zu Vorschläge auch auf kleinere Grundbesitzer Es ist zwar von dem Herrn Grafen Krassow be⸗ leicht umgangen werden Scheinkauf über eine

und sind auch bei

er betrachtet zu werden.

Abgeordnetenhauses

hm der Minister des

der Kreispersammlung och nicht eine solche Durch⸗

Wenn das Haus auf

im machen, daß bei der Wahl

Meine

Finanz⸗

gierungsentwurfs

des §. 66 zu prä⸗

ie Kreisversamm⸗

an solchen unter

hr beengen, wenn ausschließlich auf

rgestalt die Be⸗

können derartige den gegen⸗ Falle zu erwägen ch die Eigenschaft ffen will, in der Er wird idaten entschließen, elche eine warme

Kreises gewähr⸗

nmissars nicht ge⸗ . Ob er die Vor⸗

r Umständen auch Im Interesse

olgten Prinzipien,

Der Regie⸗

tragen Sie Rech⸗

nausläuft, daß der

Ferner soll in

der Minister

ich in Bezug auf

ung nichts dagegen

aus dem sie hervor⸗ ndräthe. Die Fälle

ffen durch Die

So oft und für daß die Regierung

Vertretung auch von Ihnen

schaffer. Während der Sommerzeit wird gerade durch die Vertretung er Landräthe die Beamtenschaft der allgemeinen Verwaltung in dem Maße in Anspruch genommen, daß bei den Regierungskollegien die größte Verlegenheit entsteht, denn die Urlaubssaison ist für alle Beamte dieselbe Ich gebe zu bedenken, daß, wenn auch nicht in nächster, so doch in naher Zukunft der Kreis unserer Beamten sich verengen wird, und wir dann weniger Beamte zur Disposition haben werden, wie früher; Sie werden zugeben, meine Herren, daß die Schwierigkeit, den Landrath durch einen Königlichen Beamten vertreten zu lassen, immer mehr wachsen wird. Ich meine deshalb, es empfehle sich schon aus diesem praktischen Gesichtspunkte, bei der Präsentation und Wahl von Kreisdeputirten die Grenze des Kreisez, aus denen sie genommen werden dürfen, nicht zu enge zu ziehen, damit jeder Kreis Deputirte finden kann, die bereit sind, auch einen größeren Theil ihrer Zeit dem öffentlichen Dienste zu widmen.

Der 6. Abschnitt handelt von dem Zwangsverfahren

der Behörden des Kreises. 1 §. 75 setzt nach der Kommissionsfassung den persönlichen wang fest. 8 4 Dr. Baumstark beantragte folgenden Zusatz: Die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes finden auch bii andlungen, die durch einen Dritten geleistet werden koͤnnen, in den Fällen Anwendung, in welchen es wahrscheinlich ist, daß der Ver. pflichtete nicht im Stande ist, die aus der Ausführung durch einen Dritten entstehenden Kosten zu erstatten. 88 Ferner: statt »persönlicher« zu setzen: »unmittelbarer« Zwang. Nach dem Hrn. v. Bernuth erklärte der Regkkrungs⸗Kom. missar Geh. Reg.⸗Rath Persius: G 1 ssce g I Ich 88 auch im Namen der Staatsregierung erklären zu dürfen, daß die Ergänzungen resp. Abänderungen, welche Herr Dr. Baumstark zu dem §. 75 vorgeschlagen hat, sich in der That als vT des Kommissionsvorschlages empfehlen. Die Amendements sind bereits von dem Herrn Vorredner so ausführlich erörtert worden, daß es nicht nöthig scheint, meinerseits noch einmal auf dieselben näher einzugehen. Es war ja auch das Bestreben Ihrer Kommission, die Materie über das Zwangsverfahren der Polizei Behörden erschöpfend und präzise zu behandeln, daß Zweifel über die Auslegung der einzelnen Bestimmungen in der Praxis möglichst ver⸗ mieden werden. Dieser Intention Ihrer Kommission duürften die Ergänzungen und Aenderungen, welche Herr Dr. Baumstark anzu⸗ nehmen empfiehlt, durchaus entsprechen. Ich kann deshalb die An⸗

nahme derselben im Namen der Staatsregierung nur befürworten.

In der Diskussion über § 81 (von der Bildung der Wahlverbände für die Wahl der Kreistags⸗Abgeordneten) und §. 82 (von der Bildung des Wahlverbandes für die größeren ländlichen Grundbesitzer) nahm der Handels Minister Graf von Itzenplitz nach dem Hrn. v. Kröcher das Wort:

Meine Herren! Die Gegenstände, die uns in diesen Tagen be⸗ schäftigt haben, sind mir von Jugend auf bekannt; nachdem ich in vier Provinzen fungirt und dann wieder eine längere Zeit hindurch die gesunde Luft des Landes geathmet hatte, habe ich, auf meinen Gütern lebend, und selbst in meiner jetzigen Stellung viele Kreis⸗ tage kennen gelernt. Ich habe bisher geschwiegen, denn zunächst habe ich mit meinem Ressort sehr viel zu thun und bin herzlich froh, wenn ich damit durchkomme, außerdem habe ich auch meinen verehrten Herren Kollegen nicht vorgreifen wollen, und endlich giebt es sehr viele Sachen und Bestimmungen in dieser Kreisordnung, wo es ziemlich gleich ist, ob man es so oder etwas anders macht. Das sind Fragen der Zweckmäßigkeit, die man nicht nach politischen Richtungen und Par⸗ teiungen beurtheilt, sondern wo man das Beste und das Zweckmäßige herauszufinden hat. Nun habe ich auch die Ehre, dieses Haus lange zu kennen. Ich habe auch die Ehre, sehr viele Mitglieder des Saule noch länger zu kennen, als das Haus besteht, und nach meinen Er⸗ fahrungen, gegenüber den heute hier gefallenen Aeußerungen muß ich konstatiren, daß bisher dieses Haus zwar mit einigem Zögern und Besinnen in Reformen vorgegangen ist, aber den Anforderungen ver⸗ nünftiger und wohlbegründeter Formen doch endlich Beifall gegeben hat, wenn auch nicht das erste Mal, so doch nachdem man es sich das

Weisheit. Diese gesunde politische Weisheit darf man bei Reformen niemals verabsäumen, denn das Leben im Staate ist kein gesche ebenet Gesetz, sondern etwas Lebendiges, sich. Fortentwickelndes, und darum müssen auch alte Gesetze zuweilen geändert werden, denn sonst würde der Spruch zutreffen: »Es erben sich Gesetz und Rechte, wie 85 ewige Krankheit fort u. s. w.« Aber diese hohe Versammlung un auch die Kommission hat in dieser Berathung bewiesen, daß sie ver⸗ ständigen Reformen nicht entgegen sind. Was sind denn die Haupt⸗ fragen, um die es sich hier handelt, meine Herren. Es sind deren * 1) Die Abschaffung der gutsherrlichen Polizei⸗ Ihre Kommission un das Haus hat dies zugestanden. 2) Die Einführung der Aemter⸗ verfassung, Ihre Kommission und das Haus haben sie beschlossen. Und jetzt sind wir bei der dritten Hauptfrage, bei der Zusammensetzung des Kreistages. 8 e gs 8 nehmen Sie es mir nicht übel, ist Ihre Kommission in einen politischen Fehler verfallen, und es würde mich tief 8 wenn die Mehrheit dieses Hauses die Nr. 1 des §. 82 des Kommissions⸗ antrages annehmen wollte. Es würde das wirklich nach meiner 7 maßgeblichen Meinung ein politischer Fehler sein. Ich will nicht alles wiederholen, was Herr Hasselbach darüber gesagt hat, aber aus meiner langen Erfahrung in kreisständischen Dingen ich kann mir fin solche anmaßen, weiß ich, daß das Recht, daß jedes Rittergut wenn es auch noch so klein ist, wenn es auch weniger werth ist als ein Bauerhof Fälle, die häufig vorkommen und also auch dem Besitzer viel weniger Mittel und Gelegenheit giebt, für volitische Thätigkeit sich und seine Kinder auszubilden, das dabei b Tage verkauft werden kann, daß alle diese Rittergutsbesitzer ipso in dem Verbande der großen Grundbesitzer bleiben sollen, 1 halte ich für durchaus fehlerhaft und unrichtig, und es würde, glau ich, dem Hause ein begründeter Vorwurf gemacht werden erieh wenn es diese Nr. 1 des §. 82 annehme. Vorwürfe giebt es überall, die werden uns allen gemacht, von links oder rechts, es kommt nur darauf an, ob ein wirklicher Grund zum Vorwurf da ist. Das jetzt Bestehende aber paßt nicht mehr und muß geändert werden.

Wenn Sie daran nun die natürliche Folge knüpfen, mich zu fragen: was sollen wir denn annehmen? Ja, meine Herren, dann empfehle ich Ihnen nicht die Fassung des Ae hstz en hauses, sondern ich empfehle Ihnen im Wesentlichen die Regierungs⸗ vorlage, welche ich mit einigen Modifikationen wiederfinde in dem Amendement der Herren Dr. Baumstark und Hasselbach, das Ihnen jetzt gerade vorliegt, und vielleicht leichter zu lesen ist als die Regie⸗ rungsvorlage, die ich nicht bei der Hand habe.

Noch eins, meine Herren; ich habe auch die P.faanh gemacht, daß Herr Hasselbach nicht Unrecht hat, wenn er sagt, daß schon seit langer Zeit das besondere Vorrecht der Rittergüter mit Mißfallen empfunden worden ist, das habe ich praktisch erfahren und erlebt, daß es also im Interesse der großen Grundbesitzer und der begründeten politischen An⸗ sprüche der Aristokratie liegt, sich nicht gleich zu stellen mit jedem kleinen, der einmal dieses Recht gehabt hat, sondern daß die Verhält⸗ nisse des wirklichen Lebens hier ins Auge zu fassen sind. .

Endlich will ich nebenbei bemerken, daß ich Ihnen auch dringend rathe, die itio in partes nicht beizubehalten. Die itio in partes ist mir oft vor Augen gekommen in diversen Beschlüssen der Kreistage, aber sie brachte immer eine Ausnahme und hat nie zum Guten bei⸗

etragen; sie hat die Beschlüsse gehemmt, man hat kapitulirt, und schließlich ist die itio in partes wirklich beseitigt worden. Daß damit wirklich etwas gewonnen wurde, ist nie der Fall gewesen; ich bitte Sie also dringend, Nr. 1 des §. 81 zu verwerfen, und im Wesentlichen die Regierungsvorlage anzunehmen. Vielleicht wird der Herr Regie⸗ rungs⸗Kommissar in Bezug auf die letzten Sätze noch eine Modifika⸗ tion vorschlagen, welche ich auch empfehlen würde. Ich halte mich nicht an Spezialitäten, sondern an die Hauptsache. Ich möchte nicht gern, daß das Haus diesen nach meiner ierggsten Ueberzeugung poli⸗ tischen Fehler beginge, und beginge seiner Natur entgegen, beginge den Beschlüssen entgegen, die es selber gefaßt hat bei der Aufgabe der gutsherrlichen Polizei und Einführung der Aemterverfassung.

Nach dem Grafen v. Brühl nahm der Minister des

rtretung des Land⸗

Zeit zu übernehmen, und das ist der Punkt, enn für eine kürzere Zeit läßt sich leicht Hülfe

nnern Graf zu Eulenburg das Wort: Ich sehe mich gedrungen, vor Schluß de Disku mit allem 8 1* E“ 8

zweite Mal überlegt hat, und das, glaube ich, ist gesunde politische

Ernste hervorzuheben, welches Gewicht di

daß die Kommissionsanträge des vct bis ntoierung werden. Herr Hasselbach polemisirte gegen Bezug darauf, daß dieser gesagt habe: ruhe auf einer ständischen Einrichtung. Herr von Kleist das gesagt hat, so hat be. gf1s. Herr Hosselbach es auslegt. 4 8 gemeint hat, hier säße eine ändische

8 hat nur gemeint, die Grundlagen, aus benn hS.S äfeonun kung Herrenhause hervorgingen, seien wesentlich ständische. Daraus hat er 1 nicht deduciren wollen, daß hier ständische Abstimmungen statt⸗ finden; er wird vielmehr in Bezug auf den Charakter des Herren⸗ hauses, als Vertreter der Allgemeinheit, mit den Behauptungen des Herrn Hasselbach einverstanden sein. Nun, meine Herren, so möchte ich auch, daß die Kreistage würden. Die Kreistage sollen künftig das Bild der allgemeinen Interessen des Kreises abgeben. Aber die Re⸗ hinderlich sei, wenn die

gierung meint, daß e s Wahlen zum Kreistage auf ständischen Prinzipien beruhen, auf stän⸗ wie der Entwurf der Regierung

dischen Prinzipien in dem Sinne, sie Inen d Wir verschließen uns nicht der Wirklichkeit, wir leu nen ni

daß es Klassen der Gesellschaft giebt, die ihre Berechtigung und 29t sprüche haben. Wir wollen diesen Gesellschaftsgruppen ihren Aus⸗ druck geben. Wir würden es für einen Fehler halten, die Kopfzahl als Grundlage der Vertretung anzunehmen, oder die Klassi⸗ fikation blos auf Steuersätze zu basiren, wenn es darauf an⸗ kommt, die Vertretung der wirthschaftlichen Interessen eines verhältnißmäßig kleinen, aber mannigfaltig zusammengesetzten politischen Köͤrpers zu konstruiren. Wir wollen uns an das- enige anschließen, was die geschichtliche Entwickelung uns ietet. Wir wollen mit derselben nicht. brechen, aber wir wollen demjenigen, was alt geworden ist, eine neue Gestalt

89 Zeit,

24

darauf legt, nicht angenommen Herrn von Kleist in das Herrenhaus be⸗ Ich glaube, wenn er das anders ver⸗ Ich glaube nicht, daß

geben, es anpassen den Bedür nissen und Neugestaltungen der es ausstatten mit denjenigen Vrfnise mit üene ct nc und bessere Früchte zu erzielen hoffen kann. Aus diesem Grunde können wir an dem Begriffe der Rittergutsbesitzer als einem noch zutreffenden nicht festhalten. Wir erkennen aber an, daß dasjenige, was einst Ritter⸗ gutsbesiß war, in veränderter Gestalt auch heute seine Berechtigung hat, und es kommt uns nur darauf an, die Merkmale für denjenigen Grundbesitz festzustellen, der repräsentirt, was früher der Ritter⸗ gutsbesitz repräsentirte: Vermögen, Bildung und soziale Stel⸗ lung. Dieses fassen wir in dem Namen Großgrundbesitz⸗ Sn denselben an seinem Reinertrage er⸗ ennen. Wenn dies in einzelnen Fällen nicht anz zutrifft so wird das Gesetz das Schicksal aller anderen iS⸗ tbeilan, 1” jeden Spezialfall nicht richtig treffen koͤnnen. Jahre lange Erwägun⸗ gen und Besprechungen haben die Regierung zu ihrem 1 führt, den sie für richtig halten muß, so lange ihm nicht ein besserer entgegengesetzt wird. Ich bin überzeugt, daß das Abgeord⸗ netenhaus mit seinen Vorschlägen denselben Zweck verfolgt, als i die Regierung; es hält aber die Merkmale, die wir als für den großen Grundbesitz bezeichnend angesehen wissen wollen, nicht für die durchschlagenden. Jetzt kommt als Amendement des Herrn Baumstark ein dritter Vorschlag. Es ist moͤglich, daß dieser der richtigste ist, darüber, meine Herren, kann man streiten, das ist aber im Augenblicke nicht der Punkt, um den es sich dreht. Es fragt sich, soll der Begriff »Rittergüter⸗ aufrecht erhalten werden. Und da muß ich erklären: die Regierung kann sich dazu nicht verstehen. Sie dringt darauf, daß er durch den Begriff des »großen Grundbesitzes⸗ ersett und dieser nach der Ertragsfähigkeit des Gutes konstruirt werde.

Für den kleineren ländlichen Besitz wird die Begriffsbestimmung dann leicht. Was nicht großer Grundbesitz ist, gehört zur Kategorie des kleineren, und was nicht zum ländlichen Grundbesitz gehoͤrt, ge⸗ hört zu den Städten. Damit sind die Stände gegeben. G

Der zweite Punkt, in welchem die Regierung nicht nachgeben kann, ist der, daß sie jedem Stande eine Gleichberechtigung mit den beiden anderen Ständen vindizirt. Wenn Sie einen Beschluß fassen, so wird das eintreten, was Herr Graf von Ienplitz Ihnen vorgehalten hat. Sie werden einen großen politischen Fehler machen; Sie werden das Gegentheil erreichen von dem, reichen wollen.

„Der Großgrundbesitz mit seinem wird ganz unzweifelhaft in der künftigen Kreisvertretung der be⸗ stimmende Faktor bleiben, wenn er sich nicht von vornberein eine überwiegende Zahl der Stimmen vindizirt. Dem großen Grundbesitz wird, wenn auch nicht unmittelbar, doch nach kurzer Frist der kleine Grundbesitz beitreten: ich wünsche, daß die Herren aus Hannover und den anderen neuerworbenen Provinzen, die bisher ziemlich still gewesen sind, sich darüber hören ließen, wie sich dort die Verhältnisse stellen, ob nicht, nach dem, was sie bisher in den ständischen Versamm⸗ lungen beobachtet haben, die Koalition von Bauer und Stadt gegen den Rittergutsbesitz sofort umschlagen und es heißen wird: großer Grund⸗ besit und kleiner Grundbesitz gegen Stadt. Ich bin fest überzeugt, daß derjenige Druck, von dem Sie fürchten, daß ihn Bauer und Stadt auf Sie ausüben werden, in dem Augenblick verschwindet, wo Sie das Vorzugsrecht einer überwiegenden Zahl in der Vertretung für sich nicht in Anspruch nehmen. Ich lege Ihnen diese beiden Punkte mit der ausdrücklichen Erklärung ans Herz, daß die Regierung in Bezie⸗ hung auf dieselben nicht von ihrem Standpunkte abgehen wird. Wenn ich nun sagen wollte, Ihre entgegengesetzten Beschluüsfe seien unannehmbar, so würde Herr v. Kleist sagen, das dürfte ich noch nicht erklären, das würde bestimmend auf das Haus nicht einwirken; ich will daher lieber erklären, entgegengesetzte Beschlüsse seien ganz aussichtslos. Wenn die Regierung und das Abgeordnetenhaus gegen Sie sind, so kommen Sie gegen dieselben nicht durch.

Das Detail der Beweisführung dafür, daß die Vorschläge der Regierung in Bezug auf die Abgrenzung des großen und kleinen Grundbesitzes richti sind, und Sie keine Veranlassung haben, dieselbe zu fürchten, überlasse ich meinem Kommissarius, der Ihnen darüber noch einige Notizen ggeben wird. Wenn Sie Ihre Kommissions⸗ beschlüsse in diesem Punkte fallen lassen, dann taucht in mir die Hoff⸗ nung auf, daß es doch noch zu einer Verständigung kommen kann. Welchen unendlichen Werth die Regierung hierauf legt, habe ich Ihnen schon so oft gesagt, daß ich es kaum zu wiederholen brauche. Ich bitte Sie dringend, sich bei Ihrer Abstimmung von keiner Vor⸗ eingenommenheit leiten zu lassen.

Hierauf erklärte der Regierungs⸗Kommissar Geh. Reg.⸗ Rath Persius: 1 1 s 6.

Meine Herren! Herrn Chefs gestatte ich mir Ihnen die praktische Tragweite des Amendements des Herrn Dr. Baumstark noch näher darzulegen. Die Staatsregierung ist der Ansicht, daß durch dieses Amendement die Grenze des großes Grundbesitzes im wesentlichen richtig festgestellt wird. Das Amendement weist dem Verbande der größeren Grund⸗ besitzer alle diejenigen auf dem platten Lande vorhandenen Grund⸗ besitzer zu, welche mindestens den Betrag von 75 Thalern an Grund⸗ und Gebäudesteuer zahlen. Es will jedoch für den Regierungsbezirk Stralsund diesen Satz von 75 auf 300 Thaler erhöhen Und außerdem

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Im Anschluß an die Ausführungen meines

glaube ich, wesen, welche den haben, in ihr Amen ünftigen Provinzialvertretungen gestattet sein soll, die Grenze für den Großgrundbesit provinzen⸗ Baumstark hat die Au

e 7 besitzer charakterisiren, Großwirthschaft

dem t Erwägung, die für eine entgegengesetzten ist

auch besitzer, welche sich ver Stellung daz zu überweisen. Betracht kommenden Kreise der so wird nach meinem Dafürhalten, wenn auch mit einigen Aus⸗ nahmen, in allen denjenigen Kreisen der Minimalsatz auf 100 Thlr. erhöht werden müssen, welche Morgen mit mehr als solche Erhöhung w messenes Verhältniß zw neu hinzutretenden G vorbehaltlich der

sein wird, soglei

und tirt wird.

Hauses der Abg bogk⸗Luckenwalde)

malsatzes von der i

würde,

75

wie viele

kreistagsberechtigte Rittergutsbesitzer

ihnen diese Eigenscha hinzutreten daß in sämmtlichen Pommern,

Kreisen

in Zutunft im ersten

würden.

Thlr. Grund⸗ und Gebäudesteuer die Zahl Wahlverbande Wahlberechtigten sein diesen Wahlberechtigten bisher bereits sein, und wie Vielen von ft fehlen, d. 8 also diesem Wahlverbande neu Aus dieser Nachweisung geht hervor, Kreisen der Provinzen Preußen, Brandenburg,

unter

Posen, Schlesien, mit Ausnahme von zwölf, die bisher

reigtagsfähigen Ritteergutsbesitzer die Majorität und in nicht wenigen

ogar eine re⸗

cht erhebliche Majorität in dem Wahlverbande

der größeren Grundbesitzer behalten werden. Was aber die 12 Kreise

anbetrifft, wo dies daß diese wenigen besitzer die Zahl der sund rücksichtigen will, so ! erheblich höher zur G der Provinz Pommern Provinzen. Mit R. nimalgrenze für den bezirk t

daß zur Zahl der G

702

den

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och als

n dem Amendement

der Minimalsatz höhe Anzahl von Kreisen von 75 Thlrn. Theile derselben,

in

In

und

ingeschätzt sind. 5 Lecke sin.

ihrer ganzen

Kossäthen. Verbande

der der

die, daß bei Annah

Zahl von Bauern aus verbande der

großen

inzelnen Gemeinden als der Kreistags⸗Abgeordneten vielfach Deshalb für eine Satz Grundsteuer⸗Reine glaube daher, daß wenn für die noch näher zu bezeichnenden Kreise etwa den Satz von 100 Thalern Grund⸗ und Gebäudesteuer die Grenze des großen wird, ich will nicht in

erachtet die

höher normirt,

der der ch nur darum, in d in der Provinz

Mein

und im Regierungsbezirk

kansseld (Seekreis),

lche in Betracht kommen, für welche Erhöhung des Minim mir bereits anzudeuten

ejjenigen sächsischen K.

doch im

enn der Gesetzentwurf aus dem Abgeordnetenhause hierher zurück⸗ langt, so glaube ich, wird nichts verloren Hause der Vorschlag des Herrn Regelung auch für die

m hohen die provinzielle ö“

Der Landrath

höher zu ziehen, die anderen Provinzen. Es kommt für noch in Betracht, niß stiren daselbst nur Gutsbezirke vorpommern vo wirthschaftlichen

beträgt. rhandenen Landgemeinden eine Bedeutung nicht in stehende Vertretung auf den Kreistagen erhalten, wenn man den Minimalsatz für auf 75 Tdlr. feststellen bezirke diesem Wahlve gerechtfertigt, d theile zu erhöhen, G“ eisen und ihnen in diesem ihre Vertretung zu gewähren. Ob n gerade der Satz von 300 Thlrn. Feisten nn8 de nim unbedingt hier entscheiden. eher zu

solchergestalt eine Anzahl

88 Dr. Baumstark und 1 ) fgabe vielleicht für zu schwierig gehalten, sogleich

unzweifelhaft zu niedrig; nam denen der Rübenbau sehr guten Boden haben und folgeweise

thsch betreibt und nicht selbst werden in einer Anzahl von Rüben bauenden Kreisen Grundbesitzer finden, die aber i ten Verhältnissen nach Solche Grundbesitzer kann

Anzahl von

rtrag

eer der andere Bauer in den mit hinüber treten wird, aber darauf kommt es

u eignen,

ird dann in diesen Kreisen

Prüfung der Verhältnisse noch einiger anderer Kreise im Feergezs Magdeburg die Kreise Ascherolebem Hal⸗ - Kalbe, Neuhaldensleben,

alsatzes vorzunehmen. Meine Herren! Ich habe

ch im Gesetze Augenblick nicht zu ermöglichen sein. err Chef bereits angedeutet hat, die Berathung über diesen Punkt noch einmal in diesem

Hoffmann hat sein Mandat als Mitglied des eordneten niedergelegt.

nicht der Fall sein würde, so sind in diesen überhaupt nur sehr wenige Rittergüter vorhanden, und es felbh F b Rittergutsbesitzer nicht die Dagegen überwiegt in 181 Kreisen die Zahl der bisherigen

8 ergiebt sich da von selbst, Majorität behalten können. Ritterguts⸗

dem Wahlverbande der Großgrundbesitzer neu

hinzutretenden Grundbesitzer. Anlangend den Regier irk S 1 .Ar egierungsbezirk Stral⸗ 8. den das Amendement des Herrn Dr. Baumstar

besonders be⸗ dieser Regierungsbezirk als die übrigen Theile

habe ich zu bemerken, daß rundsteuer veranlagt ist, 1, und als die vier anderen von mir genannten ücksicht hierauf erscheint gerechtfertigt, die Mi⸗ Großgrundbesitz in dem Stralsunder Regierungs⸗ als für die übrigen Theile von Pommern und Neuvorpommern insbesondere dort die Zahl der Landgemeinden, im Verhält⸗ Pigbfbfrt⸗ eine nur sehr geringe ist. Es exi⸗ 172 Landgemeinden, wogegen die Zahl der Es würden also die in Neu⸗ 1 zu starke, mit ihrer einem richtigen Verhältnisse großen Grundbesitz auch

und dadurch die Besitzer fast sämmtlicher Guts⸗

rbande zuweisen wollte. Es erscheint deswegen ze für den größeren Grundbesitz in jenem Landes⸗ von Bestgern selbst⸗

dem Wablverbande der Landgemeinden zuzu⸗

in Neuvorpommern

richtig gegriffen ist, mag ich nicht möchte beinahe annehmen, daß er

Ich

zu niedrig gegriffen ist. Was dann, meine I f sind es hauptsächlich die

die Provinz Sachsen anbetrifft, so Verhältnisse dieser Provinz ge⸗ 1— 1 Genossen veranlaßt ement die Bestimmung aufzunehmen, daß den resp. kreisweise zu erhöhen. Herr Dr. alle diejenigen Kreise zu bezeichnen, für welche r zu bestimmen sein wird. Für eine größere der Provinz Sachsen ist der gegenwärtige Satz entlich für diejenigen betrieben wird, die einen zur Grundsteuer sehr hoch sich ein Grundbesitzer, der noch nicht als Großgrund⸗ der die Landwirthschaft als mit Hand anlegt. Sie

diesen Kreisen läßt Gebäudesteuer zahlt, d. h. als Jemand,

80 bis 90 Thlr. Grundsteuer zahlen, äußeren Erscheinung und ihren gesamm⸗ nichts weiter sind, wie Bauern 2s man nicht wohl Großgrundbesitzer zuweisen. Eine fernere Erhöhung des Satzes von 75 Thlr. spricht/ me dieses Satzes eine verhältnißmäßig große den Gemeinden heraus und in den

Grundbesitzer hinübertreten, dadurch aber die einheitliche Wahlkörperschaften für die Wahl zerstört werden würden. es für angemessen, daß man eisen in der Provinz Sachsen den als 75 Thlr. Sie hat ihrerseits einen von 1000 Thlr. vorgeschlagen; ich man anstatt des Satzes von 75 Thlr.

die

Rrgiesüng reisen

ier greift, man auch für diese Kreise Grundbesitzes im Allgemeinen richtig ziehen Abrede stellen, daß dann vielleicht noch einer Wahlverband der Großgrundbesitzer nicht an, es handelt anderen Provinzen, diejenigen Grund⸗ und ihrer sozialen

erselben Weise wie in den Sachsen im Allgemeinen möge ihrer ganzen Bildung em Wahlverbande der Großgrundbesitzer e Herren! Wenn ich auf die einzelnen hier in Provinz Sachsen näher eingehen darf,

zur Grundsteuer durchschnittlich pro

3

ker. Er hat drei Gemälde zur Ausstellung sämmtlich der Genrelandschaft angehören: (III. Nr. 40), »Heuernte« ([V. Nr. 39) Kirche« (VII. Nr. 38). Das erst⸗ genannte ist besonders anziehend. Aus einem jener malerischen Bauernhäuser mit hölzernen Veranden und überragenden Dächern, welche mit dem Charakter der Gebirgslandschaft so innig harmoniren, hat sich ein festlicher Zug in Bewegung gesetzt: voran ein junges, mit der jungfräulichen Krone ge⸗ schmücktes Mädchen, das den mit weißer gestickter Decke bedeck ten Säugling trägt, hinter demselben die festlich geschmückten Gestalten, deren heiteres Lächeln ihre Freude über den Enkel verräth, und zahlreiche Verwandte und Gäste des Hauses. De Zug geht nach der Kirche zur Hauses blickt ihm eine Frau nach wohl die Schwester de Wöchnerin, welche zur Pflege Himmel wölbt sich über der Scene. Nicht minder anziehend ist hochbeladener Heuwagen ist eben in das Der Bauer begrüßt seine ihm aus der Thür mit dem Säug⸗ ling auf dem Arm entgegentretende Frau, während oben auf dem duftigen Heu sich ein älterer Knabe lan aus⸗ gestreckt hat. Von ähnlichem Charakter wie da genannte Bild ist das dritte »Rückkehr aus der Kirche«; alle drei aber zeichnen sich durch Klarheit des und Frische des Kolorits aus. bergs »Guter Rath« ein j elterliche Haus der Braut verlä t, unter den Genrebildern besprachen, lichen Behandlung der landschaftlichen Umgebung hierher ge⸗ rechnet werden. M. Gierywski hat ebenfalls mehrere Genrelandschaften ausgestellt, die obwohl von verschiedenem Charakter sich durch gleiche Feinheit des Tons und feine Naturbeobachtung auszeichnen. Das eine stellt eine »Land⸗ straße in Polen« dar (IV. Nr. 264) und hat große Aehnlichkeit mit dem Gemälde F. Quaglio's (VI. Nr. 697) »Poststation in Russisch⸗Polen.⸗ Vor einem jener ziemlich verwahrlosten einstöckigen Häuser, aus denen die kleinen polnischen Städte bestehen, hält eine Postkutsche, deren Insassen sich auf der Station zu erfrischen im Begriff sind. Das grell beleuchtete gelbe Haus die schmutzigen Straßen sind mit einer Wahrheit und Naivetät dargestellt, welche ihren eigenthümlichen Reiz haben. Das zweite Bild Gierywski's (V. Nr. 263) zeigt einen breiten Waldweg, auf welchem eine elegante Gesellschaft von Herren und Damen im Kostüm des 17. Jahrhunderts daher trabt. In dem dritten wird uns ein Nachtstück vorge⸗ führt. Es ist betitelt Unangenehme Ueberraschung« (II. Nr. 262) und stellt ein Landhaus dar, dessen Bewohner durch die uner⸗ wartete Ankunft von berittenen Gästen überrascht werden. Die Pferde stehen vorn, von Reitknechten gehalten, unter den Bäumen, während theils durch die geschlossenen Fensterläden, theils durch die halbgeöffnete Hausthür ein greller Kerzen⸗ schein herausdringt, der die angekommenen Gäste in scharfen Schlaglichtern erhellt. Die Wirkung ist eine

Richtung ist Q. B gesandt, welche »Taufe im Schwarzwald«

und »Rückkehr aus der

außerordentlich feine. Kröners Bild »Auf dem Fuchs⸗ bau« (III. Nr. 509) hätte vielleicht zu den Jagdbildern gerechnet werden können, wenn nicht die Pointe des Bildes, bei sehr schöner Behandlung der landschaftlichen Umgebung, eine durch⸗ aus genrehafte und zwar humoristische wäre. Ein Jäger steht mit seinem Hunde auf dem Anstande; er hat einen Fuchsbau aufgespürt und beobachtet, vom Beschauer abgekehrt, aufmerk⸗ sam den Ausgang des Baues, pergißt aber dabei, daß der Fuchs ein zu schlauer Bursche Is1. um sich nicht, solchen Fall vorsehend, eine Hinterthür offen zu halten. In der That sehen wir ihn denn hinter dem Rücken des Jägers aus einer Oeff⸗ nung herausschlüpfen und in aller Stille und möglichster Eile sich davon machen, während der Jäger ihn auf einer ganz andern Seite erwartet. Das Bild ist mit großem Verständniß, auch der landschaftlichen Umgebung, behandelt.

In der Stimmungslandschaft, zu welcher wir nun⸗ mehr übergehen, finden sich nicht nur die zahlreichsten, sondern auch die bedeutendsten Werke der Landschaftsmalerei. Der Orientirung halber ist zu bemerken, daß wir bei der Besprechung derselben zunächst die Unterschiede der objektiven Gattungen unberücksichtigt lassen und, gleichviel ob Landschaft im engeren Sinne, ob Winterlandschaft oder Marine, hauptsächlich die⸗ sepiges. Teng. ins Auge fassen werden, in denen die Intention

es Künstlers wesentlich auf die poetische Stimmung ge⸗ Gesichtspunkte haben wir im

richtet ist. Unter diesem ersten Saal vor Allem zwei große Stimmungsbilder alte Ostende

etwa 7 Sgr. veranlagt sind. Durch eine dc esen 8 zzugleich auch ein ange⸗ ischen den bisherigen Rittergutsbesitzern und den rundbesitzern hergestellt werden. Es dürften

Halberstadt, Oschersleben, Wanzleben und Wolmirstedt Merseburg die Kreise Bitterfeld, Delitzsch, Saalkreis, hierher als sich empfehlen würde, eine

Querfurt, und der

erlaubt, daß es vielleicht zweckmäßiger wäre, reise, für welche der Minimalsatz zu erhöhen selbst zu bezeichnen. Es wird dies Da aber, wie mein hohen Hause wird wiederholt werden müssen, sein, wenn vorläufig von Dr. Baumstark gebilligt Provinz Sachsen accep⸗

für den 8. Potsdamer Wahlbezirk (Jüter⸗

allgemein den künftigen Provinzialvertretungen die Befugniß vorbe⸗ halten, für ihre Provinz oder für einzelne Kreise derselben den Satz von 75 Thalern zu erhöhen resp. bis auf 50 Thaler zu er⸗ mäßigen. Es fragt sich, ob dieses Amendement den Inter⸗ essen des großen Grunbbesitzes im Allgemeinen entspricht und ob insbesondere durch dasselbe auch die Interessen der bisher kreistagsfähigen Rittergutsbesitzer genügend gewahrt erschetnon Diese Frage ist nach Ansicht der Staatsregierung zu bejahen. Der Satz von 75 Thalern ist so gegriffen, daß er in der That die Grenze zwischen dem großen und kleinen Grundbesitze für fünf der hier be⸗ theiligten Provinzen Preußen/ Brandenburg, Pommern, mit Ausnahme Neuvorpommerns, Posens unds Schlesien richtig zieht. Denn aus den später darüber erforderten Nachweisungen ergiebt sich bei Annahme eines Satzes von 75 Thlrn., daß in diesen Provinzen dem Ver⸗ bande der größeren Grundbesitzer außer den bisher kreistags⸗ berechtigten Rittergutsbesitzern, wenn auch mit mehreren Ausnahmen, nur die Eigenthümer solcher Besitzungen hinzutreten werden, die sich im Allgemeinen nach ihrem Bildungsgrade, sowie nach ihrer gesammten v Stellung in der That als Großgrund⸗ besitzer charakterisiren. Ich habe mir eine statistische Nachweisung auf⸗ stellen lassen itteln, wie groß bei Annahme eines Mins.

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die Gren

bildung

Die Ausstellu

+

Ehe wir zu der

r Stimmungslandschaft übergehen, die Werke einer anderen Richtun lich die der Genrelandschaf Uebergang vom Genre zur Landschaft, als Zuthat einen Raum und eine Bedeutung gewährt, der über ze einer bloßen Staffage der landschaftlichen Umgebung wieder eine solche Durch⸗ und Wirkung zu Theil werden, daß man das nicht als ein Genrebild mit landschaftlicher Staffage betrachten Das Wesen der Genrelandschaft besteht eben darin, daß

erseits

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beiden Elementen der und landschaftlichen,

Einer der fruchtb

ng de

Landschaftsmalerei.

r Königlichen Akademie der Künste.

XV.

von And. Achenbach zu nennen: »Das (Nr. 2) und »Marine, Scheveningen« (Nr. 3). Das erst⸗ genannte Gemälde ist nicht eigentlich ein Mondscheinbild, ob⸗

wohl die Vollmondscheibe hinter den Flügeln einer Windmühle groß am Himmel steht. „Es ist Dämmerung, aber doch noch tageshell genug, um die auf dem Wasser im Vordergrunde sich tummelnde Menge von Booten mit ihren Insassen deut⸗ lich zu erkennen. Diese Doppelwirkung des fahlen Zwielichts, in dessen klaren Schatten der ganze Vordergrund gehüllt ist, und des von den letzten Strahlen der Sonne beleuchteten Hin⸗ tergrundes, welcher durch eine Art Wall gebildet wird, auf dem die erwähnte Windmühle steht, verleiht dem Ganzen einen eigenthümlichen Reiz geheimnißvoller Poesie, dessen Kraft bei län⸗ gerer Betrachtung wächst. Von anderem Charakter ist das zweite Bild. Ein wildbegrenztes Meer an den Dünen von Scheveningen; ein großes Fischerboot, von dem Gischt der am Ufer brechenden Wogen umspritzt, liegt nicht weit vom Strande. Fischer be⸗ steigen einige Nachen, um es heranzuholen. Andere stehen am Strande und sehen ihren Bemühungen zu. Der Himmel ist bewölkt, sturmdrohend ballen sich am Horizont die dunkeln Wolken zusammen. Das Ganze zeigt die Natur des auf⸗ geregten Meeres mit der ganzen Kraft der Wahrheit.

„Sehr schön ist Lier's in demselben Saal ausgestelltes Bild »Abendlandschaft« (Nr. 535). Der Standpunkt des Be. schauers ist so niedrig genommen, daß die Figuren auf dem etwas ansteigenden Terrain sich scharf gegen den sonnendurch⸗ glänzten Himmel silhouettiren; namentlich macht der auf dem einen Pferde des Freige nes scerde Bauer einen eigen⸗ thümlichen Eindrug Rechts schließt ein zwischen Bäumen liegendes Dorfgehöft die hochpoetische Scenerie ab. Von Bennewitz von Loefen ist ein »Frühling im Walde«

Hauptgattung der Landschaftsmalerei haben wir zuvor noch g namhaft zu machen, näm⸗ t. Sie bildet insofern einen

sie der figürlichen hinausgeht, und läßt an⸗ Werk künstlerischen Wirkung, dem figürlichen

eine gleiche Bedeutung verliehen wird. arsten und inhaltvollsten Vertreter dieser

(Nr. 63) ausgestellt, welcher mit der diesem Künstler eigenthümlichen Sorgfalt und feinen Naturempfindung durchgeführt ist. Wir befinden uns in einem Buchenwalde, in welchem ein schmaler Bach dahinplätschert. Die Sonne spielt irc 1 Paxagdoräne e und lagert sich auf den weiß⸗ Kanzenden Stämmen der Bäume. Es ist eine wahrh hyss voll ns Lfereen. Fee. m zweiten aale finden wir ebenfalls Haupt⸗ werke der Landschaftenalteren. vor Allem O. sana. Faupt Motiv von Torre dell’

Fehes Fewöche „Um Ave⸗Mariazeit, nnunziata« ( Vordergrunde erblicken wir auf dem flachen Dach eines Hauses mehrere Frauen mit Filechtan von und anderen Arbeiten bes äftigt, auch einige Kinder

Matten spielen umher und eine Nonne betet das Av

8*

8 Taufe; auf der Veranda des /

zurückbleiben muß. Ein heiterer

anmuthigen und freundlichen das zweite Bild. Ein Gehöft eingefahren.

erst⸗

Tons Auch Norden⸗ unges Ehepaar, welches das 1 das wir schon früher kann wegen der vortreff⸗