1872 / 258 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

1 inzureiche die Rechnung zu revi⸗ Ressort⸗Ministerien auf das Verwaltungs ericht übe⸗ en. S 44 . . 8 4 1 ie H en überwi en; 10) die du dset oder dem Kreisausschusse einzureichen. Dieser hat die iese Entsche tmistifche Cgricht übergehen. Soweit nuar 1844 (Geset⸗Samml. S. 52). Einer Pruͤfun efekten· 1 8 icken und deren Anlagen sind Duplikate einzu⸗ Bei der Diskussion sprachen die Herren v. Bernuth und den Staatsbehörden uͤberwiesen smerce be 8e durch d bcfe diren und solche mit seinen Erinnerungen und Bemerkungen dem gegen diese Entscheidung als interimistische der Rechtsweg offen steht, beschlusses nZ te veaneth. 1 9 85 be Se b Dr. Dernbur für und v. Kleist⸗Retzow und Frhr. Senfft Koöͤnigliche Verordnung (§. 111) ihm übertrag 1 1 Kreistage zur Prüfung, Feststellung und Entlastung einzureichen und 1 findet Berufung an das Verwaltungsgericht nicht statt. darf es nicht EI“ 141. Der Kreisausschuß hat die Thatsachen, welche für die v; lsach 8b diesen Antrag , worauf der §. 102 in der über Fonds einzelner Kreistheile.) Ueber demnächst einen Rechnungsauszug zu veröffentlichen. He eee 1 en eeneschechgche über Beschwerden gegen die von den Polizei⸗ 1“¹““ E““ sin⸗ 8 Der Kr EE“ hn, 9. . von der Kommifsion vorgeschlagenen Fassung angenommen Fonds welche der Gesammtheit des platten Landes oder der Städte ist befugt, diese Prüfung durch eine hiermit Fsbeschlusfes 2 erftuths. e. 1ggn sier städtischen Polizeiverwaltungen) in schriebenen Anhörung des Kreistages tritt die Anhörung des Kreis⸗ zu erforschen und festzustellen, so wie den Beweis in vollem Umfange burd 8 chören steht den Kreistags⸗Abskeordneten des platten Landes be⸗ mission bewirken zu lassen. Eine Abschrift des Feststellungsbe e Vorse 8 8 (§. 9 der Gaslerpolizellichen Angelegenheiten erlassenen ausschusses, insofern nicht diesem nach den vorstehenden Bestimmungen zu erheben. Insbesondere ist er befugt, zu diesem Behufe Unter⸗ .“ jede Di si d d die §§. 103 bis ge zweise d Städte die Verfügung allein zu. ist sofort der Bezirksregierung vorzulegen. 8 Verfügunge „9 des Gesetzes vom 15. September 1811, §&§. 3 —6 die Entscheidung zusteht. suchungen an Ort und Stelle zu verankassen, Zeugen und Sachver⸗ Fast ohne jede Diskussion wurden. sobahm 8,. Die ZZ11.“ 88 übe di 85 en Fonds, welche in der Kur⸗ EWöIW1 1111 des Gesetzes vom 28. Februar 1843, 9. 13 des Gesetzes vom 9. Fe⸗ Bei der Vorschrift des §. 17 jenes Gesetzes behält es jedoch sein ständige zu laden und eidlich zu vernehmen. 118 nach den Vorschlägen der Kommission angenommen. Die⸗ Pesssbe S ugdern Koniributionsüberschüssen an- Von dem Kreis⸗Ausschussc, seiner Zusammensetzung bruar 1867 u. s. w.); 3) die Abfassung des Prätlusionsbescheides bei Bewenden. 3 8 Hinsichtlich der Verpflichtung, sich als Zeuge oder Sachverständi⸗ selben lauten: und Nea e en des platten Landes allein und seinen Geschäften in der Kreis⸗, Kommunal⸗ und Bewässerungs⸗ und Entwässerungs⸗Anlagen in Gemäßheit der §§. 19 IEö 1 4 1 er vernehmen zu lassen, kommen die entsprechenden Bestimmungen . 1 8 88 ; „Ab . esammelt sind die Kreistags⸗Abgeordneten des platten Land 2 , 6 8 ·w 1 bis 22 des Gesetzes z 28. Febh 812 E8. In Schulsachen der Landgemeinden und selbstän⸗ ger bernehmen zu en, 1 d ent p Best §. 103. (Dauer der Wahlperiode der Kreistags Abgeordneten.) gesa melt allgemeinen Landesverwaltung. . bis bes vom 28. Februar 1843 und des Gesetzes vom digen Gutsbezirte: 1) die Entscheidung von Beschwerden über der bürgerlichen Prozeßgesetze mit der Maßgabe zur Anwendung, daß Die Kreistags⸗Abgeordneten werden auf u“ ““ zu .. (Berufung des Kreistages und Leitung der Verhandlun⸗ §. 125. (Negse des Lo““ hesehes nvon 1 S.Samanalung 8. 26) und des Arfite. 3 9 die Heranzichung 8- Sichulbetträgen. he amcsavonne Freisausfünt ahif ene dendunße dis ede Wahl verliert ihre Wirkung mit dem gänzlichen oder zeit⸗ Der Lar beruft die Kreistags⸗T neten um Zwecke der Verwaltung der Angelegenheit, d 1 . 53 (Gesetz⸗Sammlung 1853 S. 182). 8. Sen g zu Schulbe dderde mg . des zu 50 Thalern erkennen rann. Genen deehen Stlafbescheid ist inner⸗ weiseh Eecstseen einer der B dingungen ““ ines jeden Sün a etscnse deae eeeghan et he. te lwabe be 8 Währnehmung von e ö. der allgemeinen Landesverwal⸗ vhdeeefsasa en Eöe 16 bn Gräben nrventlecenuhg gagireErmnafigung Lerichtet I 8 1a 58 b 8 Fg 8 ceabnis Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Abgeordneten eines jed Kreistag bare- 7f d den Vorsitz, leitet tung wird ein Kreisausschuß bestellt. b 8 u Grund des §. 3 des Gesetzes für 24. E“ öFTöA“ v Nur in dem §. 130 wurde eine von Hrn. D2. Bnlmstar Wagloerbandes aus und wird durg Veut rses: gf Feese Zaht 6 die E“ eder . 9 Für den §. 126 beantragte die Kommission folgende A11““ in den Fallen zu Bessa ng d Sees,ler at 8 deens der L gesheng Res besnd n Kebant ce Ketessa in en III Pos S v⸗ 8 8 jde n Fßere ) S. 1 w Ir. . 8 5 . 12 4+ 8 88 orere Kreise 3 4* 8 2. 8 8. 7. 111“ 8 8 -8 dei 2 . gie A. 8 ¹ 8 1. .4 4 durch 2 theilbasg so scheidet 2 1 Loos destimmt, lung. In Behinderungsfällen übernimmt der dem Dienst⸗ be⸗ Fassung: 8 öö6 d sechs Mit. Waltungsgericht denjenigen Kreis⸗Ausschtß Ver gulirung des Einkommens der Elementarlehrer im Falle eines Streites genommien, nach welcher in dem Bweiten Abfah dieser Position 8.8. wecden bat. 8 ziehungsweise Lebensalter nach älteste anwesende Kreis⸗Deputirte den Der Lpess esat 12* on⸗ hee 00; er Zahl Se Famn ledigen hat; 5) die in den 58 30 bi 8 32 des Gesetzes e 28 Gürun unter Zereggtgten, - Eeziehungsweise 1 die Worte »zwei oder« gestrichen wurden, so daß derselbe nun⸗ weledi Ausscheid 5 wieder gewählt werden Vorsitz⸗ gliedern, welche von der Kreisversam Caa 443 vorgesehenen Funktionen der Cresnenenn -mission bei mistische Entscheidung in solchen streitigen Schulbausachen, welche ehr folgende Kass erhalten hat: ie Ausscheidenden können wieder gewählt werden. Vorsoe. ringender Fälle, i ie Frist bis Kreis ü Freis Brige Stimmenmehr⸗ 1843 vorgesehenen Funktionen der Kreisvermittelun s⸗Kommission bei ni eichzeitig die Küsterei 8 8 9 mehr folgende Fassung erhalten hat: 1 8 Hiß n cecanzdem 8 und Ersagwe len der Kreistags⸗Abgeord. Mit Ausnahme dringender Fälle, in welchen die Frist bis zu Kreistag wählbaren Kreisangehörigen nach absolutfr Stimn 92 für Bewässerungs⸗Anlagen. 3 g ss nicht gleichzeitig die Küsterei betreffen. Sind in den Faͤllen zu 1, 3 und 4 mehrere Kreise betheiligt, so §. 104. (Ergänzungs⸗ und Ersatzwahlen g muß die Einladung sämmtlichen heit gewählt werden Für die Wählbarkeit gelten die im §. uu Der reis elussche eelt . 1 1, 4 ) 5 2 7 1 b 8 3 Best In feldpolizeilichen Angelegenheiten: 1) die reso⸗ b Cöööö“ bezeichnet das Verxwaltungsgericht denjenigen Kreis⸗Ausschuß, welcher

drei Tagen abgekürzt werden da Aus isch 8 a) über die Nothwendigkeit und die Art der Ausführung von

1 rer üßigen Ergä es Kreistages 1 1 neten.) Die Wahlen zur regelmäßigen Ergaͤnzung des K treistags⸗Abgeordne indestens 14 Tage vorher zugestellt werden. die Wahlberechtigung gegebenen Bestimmungen. CC1181“ Lele ten.: 1) die

fi i 1 b t er du Kreistags⸗Abgeordneten mindesten EEPP11’““ ie Wahlberechtigung geg SS,nS 1 . icht Mit⸗ orische Entscheidung in Pfandgeld⸗Stre emäß 8I“ - 1 F bledigen hat. finden alle drei Jahre im Monat November statt, sofern nicht durch Gegenstände, nicht in die Einladung zum Kreistage aufgenommen Geistliche, Kirchendiener und Uemertes üebrer können nicht Mit lutorische Entscheidung in Pfandgeld⸗St eitsachen in Gemäßheit des Schul⸗Neu⸗ und Reparaturbauten, Gegen die Entscheibung it mit die Sache zu erledigen hat

üßi 8 Sei es Kreis es ei Termi Iüen. z8q 8 8 8 ,; p. IIe 8 je⸗ 67) S Feld izei⸗Ord 1 om Povemb⸗ 7 1] 8 8 b B 8 8 1 4 Si „§ 2 2 . 111““ Werbese der 1“ sind, können zwar zur Berathung gelangen, die Fassung eines binden⸗ glieder des Kreisausschusses sein; richterliche Beamte, zu denen 289 8 1870 indfeher n dednung bon 1. November 165 1gb cr. Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges nur die Berufung an das Um 4 Uhr 10 Minuten wurde die Sitzung vertagt. wegeeg 1 b. c 11“ 1“ Grundbesizer. den Beschlusses über dieselben darf jedoch erst auf dem nächsten Kreis⸗ die technischen Mitglieder der 8 ö ee ürcen des Amtsvörstehers beziehungs veif⸗ der stäbtfegen geschef Verwaltunasgericht zulässig; b) über die Verpflichtung, zu den Bau⸗ Hessen. Darmstadt, 30. Oktober. Die Tagesordnung erie Erganzungs. und Ers⸗ werden ve Wal erfol richte nicht zu zählen sind, nur mit Genehmigung des vors örde; 2) die E ter Weenn. 1 fosten beizutragen und über die Vertheilung dieser Kosten unter den der heutigen (134.) Sitzung der Zweiten Kammer enthält

e S⸗ und Ersatz en werden von denselben Wahl⸗ tage erfo gen. 8 3 1“ FüWsh⸗. 1 behörde; 2) die Entscheidung über Beschwerden gegen die Verfüg ungen . ZEEEEöö1“ 8 2. B unter - d g 34. t g Z am thẽ de g Wlsbe bdein ma Wanibehferen vorgenommen, von Antraͤge von h feherter Dr Baumstark und Genossen beantragten: in dem der Amtsvorsteher und der städtischen Polizei⸗Verwaltungen, 38 ““ derin eneson Eeesglton t., ercheeen die Berathung über die Vorlage der Großherzoglichen Ministe⸗

1 88 8 .e * 9 enstn* 8 ) n U 1* 0 U 84 e Herr ( 8 88 Fcir. meindeheschs. IA“ g „2* ches v ge der di rative Ex 8 4 9- des Fvoxß 8 4 3 80g. 8 S. Aus Rehsrne Prrüht ncgen Wahlbezirken die Wahl von ö FeS eg aufzunehmen, 1— Ceühan Absaß 1 die Worte 11A“ Reces gane adn Bexweindebeschücsen üher die Rentes e g ez Thles ist. Es bleibt den Betheiligten dabei hb6s Rechtsweg gegen der Just uvnde der geüns nnd deg euseren, des Inmein,

Wo in städtischen oder länd Wah EE 1 836 Sschreibch zinge⸗ Der Landrath ist verpflichted, jähr⸗ be IFefere⸗ S Kleist⸗Retzow sich gegen diesen CEEEE11A“ 1 zeirt auf Grun 4 en⸗ denjenigen, welchen er zu der ihm angesonnenen Leistung oder gur ber . 1 5 dieses Ge ggeschrieber 96 und 9e), der Einlazungsschreiben eingehen. 8 Nachdem der Referent Herr v. Kleist⸗Retzon gegen V daselbst, 4) die Festsetzung von allgemeinen Werthsätzen für Wart seren, wetch 1 zur Mainz,: Wahlmännern durch dieses Gesetz vorgeschricben ist (8§. 8 8 vei Kreistage anzuberaumen, außerdem aber ist er 8 2 1 8 star d der Regierungs⸗ I⸗ .eilg von augemeinen Werthse ur Wartung Entschädigung für verpflichtet erachtet vorbehalten Mainz, 2 f iese Neue vor jeder W it Ausnahme der Ersatz⸗ lich wenigstens zwei Kreistage anzubere 111“1“ Antrag erklärt, Herr Dr. Baumstark und der Regi 98 und Fütterung gepfändeter Viehstücke nach §. 55. und von all emeinen bädigung 1 btet erachtet, 8 ,ü. hs 38 Ur ble Stant Wren dte... ierzu berechtigt, so oft es die Geschäfte erfordern. Die Zusammen⸗ EE11XA“ 8.Rath Persius ihn befürwortet vearerung gepfandeter; g. S. 55. undp g B Xs. In Justiz⸗Verwaltungs⸗Angelegenheiten: die lichen Kommunalsteuer für die Stadt 2 alnz betreffend. b hen die früheren Wahlmänner fungiren. hierzu berechtigt, so oft es die 1 v. Kommissar Geheime Regierungs⸗Rath Persius ihn befürwe Gebührensätzen für Taxatoren nach §§. 66 ebendaselbst. 9.8 ustiz⸗V altungs ngelegenh in: di E111 3 Stad betveffs wahlen, bei welchen die früheren 2 al 82 de 8br sechs Jahre berusung des Kreistages muß erfolgen, sobald dieselbe von einem eh sise 5 banie Reg 5 F. nt und der Antrag der Kom⸗ V. In gewerbepolizeiliche⸗ e““ 1) die Aufstellung der Geschworenen⸗Urlisten und die Ent cheidung über die Der Bericht des ersten Ausschusses der Zweiten Kam Der Ersatzmann bleibt nur bis 1I“ war Viertel der Kreistags⸗Abgeordneten oder von dem Kreisausschusse hatten, wurde herse e abgeleh: L resolutorische Enticheidung 15 Angelegentehece Fnh h. Chrbie dagegen erhobenen Einwendungen nach den Vorschriften in den mer der Stände über die Vorlage der Großherzoglichen 8 delche S Tbö““ Die bei der verlangt wird. B 2 der Landrath d mission b“ 1 ener den §. 127: tung oder Veränderung gewerblicher Anlagen beziehungsweise die S. 64—66 der Verordnung vom 3. Januar 1849 (Geset⸗Sammlung Ministerien des Großherzoglichen Hauses und des Innern, 88 chis. 1—e— Kreistags⸗Abgeordneten treten, Von einem jeden anzusetzenden Kreistage hat 8 Ernlab e. Ohne Diskussion genehmigte das Haus ferner 1686 Nechts. Ertheilung der Genehmigung zu denselben auf Grund der 6§. 16 bis Seite 14) und im Artikel 57 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 (Gesetz⸗ der Justiz und der Finanzen, betreffend die Erweite⸗ soetn ane van streitarifese Anordnung ein anderer Termin be⸗ Bezirksregierung unter Einsendung einer Abschrift des Einladung »Der Kreis⸗Ausschuß kann nach Beduürfniß Sach⸗ und Rech 2 der Gewerbe⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni Sammlung Seite 209) mit der Maßgabe, daß die Entscheidung über rung der Stadt Mainz, erstattet von dem Abgeord⸗

den Gesetzesentwurf, die Erhebung einer außerordent⸗

v.eee. Fn ibens 2; ändige zuzi S it berathender Stimme 689 ¾ Bö1 die nachträgliche Eintragu der Löschung in den Geschworenenlisten - 8 ütri vearex; it dem 2 d üächstfolgenden Jahres schreibens Anzeige zu machen. 1““ ; verständige zuziehen, welche an den Sitzungen mi 1 1869 (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 245 1 rent Nohr gen dos eich. die nachtragliche Eintragung oder Löschung in den Gesch 14“ Ig“ be. 1 Ir u“ he hee h e Gir issnhs Her ndemsbiiten § 115. (Abfassung besonderer Propositionen Freigtag theilnehmen.« 1 die 6 issñ in fol neten Art in 1” stehen- 2 gen der nachbezeich innerhalb acht Tage nach Ablauf der dreitägigen Einwendungsfrist der Regterung sich hamit inderste ae n 8 erklären, vaf g8 Mitgliedernisch Toätigkeit Die Einführung der Gewählten erfolgt und Racst hnih desseiße die dcass Mltgkieder.) ““ Zu dem §. 128, dessen Annahme die Kommiffton in Gasbereitungs⸗ und Gasbewahrungs⸗Anstalten, Anstalten zur Landrath als Vorsitzender des Kreis⸗Ausschusses.) dem Eigenthumsrecht des Gr. Fiskus bezüglich des dem Ver⸗ öö“ 8 Kreis Beschluß gefaßt werden: b 1.“ Fehlt! stillati SeäE 1 . §. . (Der Landre als Vorsitzender des Kreis⸗Ausse⸗ 1 enth. Fiskus bezüglich 8 g

durch den Vorsitzenden des Kreistages. . 1 11114“*“ Abgaben⸗Vertheilungs⸗Maßstabes in gender Fassung empfieltV 8 Jahre mit Oestillation von Erdöl, Anlagen zur Bereitung, von Bratnkohlen. Oe. Nandvatt Pite. aͤre h l.. vüden Geschäͤfts des Aus⸗ trag zufolge freiwerdenden, der Stadt Mainz überlassenen

§. 106. (Aufstellung von Verzeichnissen der größeren Grund⸗ e 8 Festsetzung rch das Meaeverbeiaspan den einzelner Die Wahl der Ausschußmitglieder erfolgt vvTö“ theer, Steinkohlentheer und Koks, soweit sie überhaupt einer Ge⸗ sh ndn h 8 7dch S gangt. des Aus Festungsgeländes zu Gunsten der Stadt Main⸗ unentgeltlich

1 5. 2 I Sge I ale 8 jede Gemäßheit des §. 12, 2) über Mehr⸗ ad Minderbelastunge zel er Maßgabe, daß bei Ablauf der Wahlperiode die Mitglied 1 ei Sebürfen, Glas⸗ E“““ usses und sorgt für die prompte Erledigung der Geschafte. Festungs zu b 1 2 3 besitzer. Für jeden e“ CCCC“ Kresst eile in Gemößheit des §. 13, 3) über solche Gegenstände, welche Masgabr, 1e e deie tes Fee hahhes fortdauert. Alle drei Tops-beig.,chürfeng C Cee.e. galg, Neleligunmd Der Landrath beruft den Kreis⸗Ausschuß und fuͤhrt in demselben verzichtet werde, sowie weiter, die Regierung zu Gewaährung Wahl 89 ““ dbesitzer gehoͤrigen Grund- Kreis⸗Ausgaben nothwendig machen, die nicht auf einer gesetzlichen Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Die Ausgeschiedenen reien, foweit sie überhaupt einer Genchmigung bebugken; Se den Vorsitz mit vollem Stimmrechte. Ist der Landrath verh ndert, eines dreiprozentigen Darlehens von 1,500,000 Fl. unter den 8 werksbesitzr unter An. Verpflichtung des Kreises beruhen, so ist ein I tönnen wiedergewahlt werden. .“ werke, Schnellbleiche, Firnißsiedereien, & tärkefabriken, soweit sie so geht der Vorsitz auf seinen Stellvertreker über. Ist dies der Kreis⸗ in der Vorlage angeführten Bedingungen an die Stadt Mainz beßter Sen⸗ 8** g enthalt Merkmale, zu dem Beschlusse, welcher über: a) den Zweck Seeehr 1“ Die Ausschußmitglieder werden von dem Vorsitzenden vereidigt. überhaupt einer Genehmigung bedürfen; Stärkesyrupsfabriken, Sekretär, so G nicht dieser, sondern das hierzu vom Ausschusse ge⸗ aus den Mitteln der Staatsschuldentilgungs⸗Kasse zu ermäch⸗ c ein Verzeichniß der zum Wahlverbande der Landgemeinden ge⸗ der Ausführung, c) die Summe der zu verwendenden Ko H Sie können durch Beschluß des Verwaltungsgerichts, welcher der Wachstuch⸗, Darmsaiten⸗ Vachpappen⸗ un⸗ Dachflizfabriten wäͤhlte Mitglied den Vorsib. igen Der . Fheitdene 1“ 8

bri Jesit ständi Hutsbezirke erechtigten Aufbringungsweise das Nöthige enthält, von dem Kreis⸗Aussch estätigung Ober⸗ . ihrer Stellung ent⸗ Leim⸗, Thran⸗ Seifenttedere Inbtennegee §. 132. Der Landrath führt die laufenden Geschäfte der dem 8 4 vben ’ö 1e. ö 86 jedem Aes kördneen mindestens 14 Tage pen Ab⸗ Ober⸗Präsidenten unterliegt, ihrer 8 gochenkaczereien nsat geechen nachenüremerchen, mochen Ausschusse ü berfrageten Verwaltung. Er bereitet die Veschlüffe des seas a 1 Regte guhassen Hets c. 8 Gewerbetreibenden und Bergwerksbesitze er Ar 1 des Kreistages schriftlich zuzustellen. Die Frist darf bis zu I r t: in Absatz 1 n, Knockh chereten und Knochenbleichen, Zubereitungsanstal⸗ Ausschusses vor und zrägr für die Ausführung derselben Sorse r we 2 Mitte r Sto ies 5 es Dar⸗ 2 95 * 22 8I11“ Verzeichniß der haltung des Kreistages schrif zu der hatte Herr Dr. Baumstark den Antrag gestell i atz ten für Thierhaare, Talgschmelzen Schlächtereien, Gerbereten Ab⸗ 2 usses vor und Lrag dle Kusflih g. Zorge. E bis 2%☚☛ dor 1 jer Millione zude i 5. 83, 94 und 95 enthaltenen Merkmale; 3) ein Verzei G ürz rde inem 9 de vorgebeugt oder hatte Herr · Baum 1ö““ FSI. r Thice dealgchmelzen, Schlächtereien, Gerberelen, Al S; SAA“ lehen bis zn der Summe von vier Millionen auszudehnen. Die G““ unter Angabe der Zahl der von jeder einzelnen Ge⸗ vda eisen dhg sa wenn einem Nothstande vorgebeugt od hinter dem Satze: »scheidet die Hälfte der Muglieder S 8— dectereien⸗ Pondretten. und Züngpulberfabriten, Stau⸗Anlagen für 8 ereis lusscsses iherteneemne Angelegenheiten einem Mosorität des Ausschusses beantragt aber hierauf nicht einzu⸗ . 9 8 8 moer G 57 8 ei - 8 einden 7 * A - 83. 10 db 8 . S 2,20— 8 e 8 8 „f 9 Ss jdo ar 21 urch das 8' 5 ertriebwerke u D essel. Mitglied 8 x 82 18 1 ses 1 8 it A 8 ft G meinde oder von den zu einer S.seee. 1“ §. 113. (Oeffentlichkeit der Kreistagssitzungen.) Die Sitzungen zufügen: die das erste Mal Ausscheidenden 88 Nöallertrie 1““ Er vertritt den freis⸗Aissschuß nma Nußen, verhandelt Namens geherr Hinsichtlich do Pesegennnughes, Cchelnzu. zu wählenden, beziehungsweise zu entsen n ene ds 5 oder wo ein des Kreistages sind öffentlich. Für einzelne Gegenstände kann durch Loos bestimmt«. Dieser Verbesserungs⸗Antrag wurde, no veern JC111“ 114“ bb 8898G 8. ag 18 desselben mit Behörtein und Privatpersonen, führt den Schriftwechsel Amner außervedentkchen baing son rei antsscha dausgetg gasn eausgt zr asctiher Kenatei einen in geheimer Sitzung zu fassenden Beschluß der Versammlung sich der Referent Herr von Kleist⸗Retzow für denselben erklärt, de bisberat Zuständigkeit der E“ Fee.ge 7Ss und zeichnet alle Schriftstücke Namens des Ausschusses. (im Betrage von 500,000 Fl. zu Lasten der außerhalb der seit⸗ cS ic⸗ este U 2 5 8 2₰ l 4n! v, ⸗; * 8 „pHo . 5 jssons. . 3 bisherig. B“ isteln g1 3. mg 96 d f. Vnn 8 8n ich 1 d 8 n ster 1 b 1t cht besteht, durch de die emsihch u. es.) Der Kreistag kann mit dem Kommissions⸗Antrage angenommen. Entscheidung über Anträge auf Ertheilung von Konzessionen zum Be⸗ eichrdan Pereaghet gengettenend h. E“ herigen Umwallung der Stadt gelegenen, künftig aber zur in⸗ 8. chl. . zer⸗ 3 ; ; 17 8 28 reis * 9 1 8 .. :Op 7. 5 veh F S. 1ö“ 8 4 68 1 8 neten Verfahre erlie Lan 8 1 g 9— len 4 w er. Anträge auf Berichtigung dieses Verzeichnisses sind binnen einer nur N.aoh.gelg 11““ die Haͤlfte der Mitglieder anwesend Die §§. 129 bis 141 werden ohne wesentliche Diskussion tiebe der Gast⸗ und Schantwirthschaft, wie zum Kleinhandel mit segende Fall shren vnrfrlieg vuleche 95 lusschusses Ver. neren Stadt gehörigen Grundstücken) ist der Ausschuß in seiner . „2 1 g 8 8 Phe 98 8 s 8e Aℳ . 8—. . 2. 8 ;C62 o1 44 859 6 8 äß 6 33 8 Feo 7ns 3 lleg kei 12 1 z No 1 18 e 2 ssch 1 1 . ys 8 1 8 9 . b Frist von 4 Wochen nach Ausgabe des „Blattes, durch ö“ sind. Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn die Mitglieder des nach den Anträgen der Kommission genehmigt. Getränken in Gemaäßheit .“ Hewerbcordnung für den fügungen erlassen. Vorstellungen gegen diese Verfügungen unterliegen Majorität laut des von dem Abg. Kraft erstatteten Berichts das Verzeichniß veröffentlicht worden ist, bei dem Ceccat sat. Kreistages zum zweiten Male zur Verhandlung über denselben Ge⸗ Dieselben lauten: 8 b— LT Fi⸗ Rhunt 8 (Bundesgesetzbl. Seite 249 der kollegialischen Entscheidung des Kreis⸗Ausschusses. mit der Vorlage im Allgemeinen einverstanden. 2 zubringen, gegen dessen Entscheidung die Berufung an das Verwal⸗ genstand berufen, dennoch nicht in beschlußfähiger Anzahl erschienen §. 129. (Die Geschäfte des Kreisausschusses in der Kreis⸗ und C“ E1““ dErege agehege de Fipfe desfalbere Urkuͤnden über Rechtsgeschäfte, welche den Kreis gegen Dritte ver⸗ br. —,(W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer hat in 11“ Die ilung sind. Bei der zweiten Zusammenberufung muß auf diese Bestimmung in der allgemeinen Landesverwaltung.) Der Kreisausschuß hat: Zurcmnahme solcher Konzessionen ir 14“”“; sollen, ingleichen Vollmachten, müssen von dem Landrathe und ihrer heutigen Sitzung mit allen gegen 3 Stimmen der §. 107. (Aufstelluung des Vertheilungsplanes.) Die Vertheilung drückli t irsch 1 3 üsse der Kreis 8 vorzubereiten und, soweit ihm Gesetzes. Bei dem kontradiktorischen Verfahren wird das öffentliche i Mitgliedern des Creis⸗Ausfchüifses Boart sweise der mit de T““; AA 8 ; b §. 107. (Aufstellung f die einzelnen Wahlverbände (§§. 85 ausdrücklich hingewiesen werden. b 1 1) die Beschlüsse der Kreistages vorzubereiten und, eee⸗ Interesse durch den Amtsvorsteher bezichun sweise die stäͤdtische Po⸗ zwei Mitgliedern des Kreis⸗Ausschusses beziehungsweise der mit der Regierung die Ermächtigung ertheilt, der Stadt Mainz eine der Kreistags⸗Abgeordneten auf die einzelnen die C. 8 §. 118. (Theilnahme der Mitglieder des Kreisausschusses an den dies von demselben übertragen wird, auszuführen; 2) die Kreisange⸗ necgeehrecrch5⸗ her beziehungsw ie städtisch Angel⸗genheft getragtes Kommisston unterschrieben und mir demr Peeheeneie Ah. . 1,800 058 E. emhat Fehäss und 86), die Bildung von Wahlbezirken für die Landgemeind Kreistagsversammlungen.) Die Mitglieder des Kreisausschuffes, welche legenheiten nach Maßgabe der Gesetze und der Beschlüsse des Kreis⸗ vörde wahrgenommen. 8 A114X“X“ Pproze nleihe im ige v. die z Ve d derselben gehörigen selbständigen Gutsbezirke, Berg⸗ Kreistagsve gen. 5 Ferfamun 2 Lenhse n, nach e Fr sizustellenden Kreishaus⸗ VI. In bau⸗ und feuerpolizeilichen Angelegenheiten: 9 b rweiterung der Stadt zu gewähren. ne bestde un Geh zbetgibenden sowie die Vertheitung der Ab. nich etglicder des Kreistages snd fehraeh t. h öö tecesn serwie in Gemßheit des T1.“ fafcgußt die Entscheidung über Beschwerden gegen Anordmungen oder Ver⸗ §. 133. (Das Verfahren üh dan ““ Die Waldeck. Arolsen, 29. Oktober. Der auf Grund verksbesitzer ewerbetr - en;, D 2 Ssb “] 1 Hrose Ans 8 b . 8 8 2 ende Stim 3 1 82(F 8 7 8 77 bie B es 4 8S z 8 em. 4 1 ng 1 - en Fes Inord. 8 3 88 Mi jeder einsch des 2 8 3 3 8 . Ar s 9. . . 85 1 4 gebedmeken der Landgemeinden auf dieselben (§. 87), ingleichen die Ver⸗ des “” liokgende Faffung lsetes 1n Veannen Adis ö1 mit Militär⸗In⸗ fügungen der Amtsvorsteher und stäͤdtischen Polizeiverwaltungen. sesefcs negtaa ereeieg edern migeinschkuß 1““ Allerhöchsten Erlasses Sr. Majestät des Königs von Preußen b. 8 E1I1“ . 1 n 8 „82 Grelne St⸗ 8 8 2 2 . ¹ D 8 4 2 L 1 Aüm 2 assa en: ie n jdu 1 56 Imn⸗ Desch!t 510. reee vuses. 8 8 3 ig. I 2 1 8 1 2 2 theilung der ee geen echlbegirkern en8 6 zu Fben: 8 1 validen gelten die in Ansehung der Städte erlassenen Vorschriften; hin⸗ VII. In Ansiedelun gssachen: die Entscheidung über An Die Beschlusse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei d. d. Baden Baden, den 9. Oktober 1872, zur diesjährigen or⸗ beziehungsweise die Bildung von Städte⸗ ezirken (§. gt zu g . G

er,

träge auf Gestattung neuer Ansiedelungen in Gemäßheit des §. 27 ff.

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f Fe 1e. y““ s 2 —1 1853 (Ges 2 8 §. 134. Betrifft der Gegenstand der Verhandlung einzelne Mit⸗ Waldeck und Pyrmont wurde heute Mittags 12 Uhr im Re⸗ ; zblatt zur offentli 8 18. eichheit gilt der Antrag als abgelehnt. mungen des §. 35 zur Anwendung; 4) über al e 89 w§. 131. Vetrifft der Geg Vert g einzelne Mi d 1 8 10 Uühr ene cen Femäva eeegtaßengeichbett gi eine de⸗ Belastung der Ange egenheiten abzugeben, welche ihm von den Staatsbehörden 58ag 1ch Mai 18 8 Hef S. S. 241) und des Gesetzs vom glieder des Kreisausschusses oder deren Verwandte und Verschwägerte gierungsgebäude zu Arolsen von dem Landes⸗Direktor von du 1eeanng eimer Fre ier Woche h Ausgabe des betref⸗ Kreizan thörigen ohne eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Ver. uͤberwiesen werden; 8* die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Ssö E1116““ in auf⸗ oder absteigender Linie oder bis zum dritten Grade der Sommerfeld mit folgender Rede eröffnet: Biecect ettier Frist von vier Wochen nach Ausgabe des betref. Kreigangehöris Grund. oder Kapltal⸗Vermögen des Kreises bewirkt ziehungsweise noch waterhin gesetzlich zu übertragenden Geschäfte der dätivl. In Dismembrations⸗Angelegenheiten: die Be⸗ Seitenlinie, so dürfen dieselben an der Berathung und Entscheidung Meine Herren! 1121’11““ sheastt. Zuzerung Kon d des fo sstellten Verte eilungs⸗Maßstabes für allgemeinen Landesverwaltung zu führen. stätigung der Abgaben⸗Vertheilungspläne und die Regulirung sofort nicht Theil nehmen. Se. Majestät der König von Preußen, mein Allergnädigster Herr, 88 ie nach den Vorschriften des §. 107 festgestellte Ver⸗ oder eine Veränderung des festgestellten Vertheilungs⸗Maßste ; allgemeinem He 5 FV1111““ allge⸗ vollstreckbarer Interimistika mit Ausschluß der Festsetzungen uͤber die CS nig dürfen die Mitglieder des Greisans ses bei der 1“ ber König Set Uergnaädig Herr, mcng de. Kögechdnetcn raäbt dalteneesögfal hh reg so. die Kreisabgaben (§. 12) eingeführt werden soll, ist jedoch eine Stim. §. 130. Besondere Geschäfte des Kreisausschusses in der allge ver varer Inkerigistita mit Linssch b Fes setbteingent Fber die Ebenso wenig dürfen die Mitglieder des Kreigausschusses bei der haben inee daür Auftrag zu ertheilen geruht, den diesjährigen ordent⸗ A1ö1ö1A4““ e b rFsch an dacrbell von mindestens zwei Drittel der Abstimmenden er⸗ meinen Landesverwaltung.) In dem Gebiete der allgemeinen Landes⸗ Vertheilung der Grundsteuern und Renten auf Srund, der . 19 Berathung und Entscheidung solcher Angelegenheiten mitwirken, in lichen Landtag zu eröffnen. b dann für einen Zeitraum von je zwölf Jahren —5 fotbeats verwaltung gehören fortan folgende Angelegenheiten mit den dabei bis 23 des Gesetzes von, 3. Fanuar 1845 (Ges. S S., 25 - des welchen sie in anderer Eigenschaft ein Gutachten abge eben haben Hes vegen Sund der Büh ese cgisgessübe dieetzon nach Maß⸗ Findet ein ganzer Wahlverband (Stand) sich durch einen Kreis. bezeichneten Befugnissen zum Wirkungskreise des Freszais ues: 2 8 EC11“ —* degntons oder als Geschäftsführer, Beauftragte oder in anderer Weise thätig übermitteln, geherf in erster Linie das Gesetz wegen des Ausbaues e und 1148.271. 12Eöö 11“ Abände⸗ tagsbeschluß in seinen Interessen verletzt, so sieht ihm mittelst Ein⸗ I. In armenpolizeilichen An gelegenheit en: 1] die nach vom 85 8 1 1 b Frechss⸗Fetsan gewesen sind. 1 E“ 8 81 8 „der Vizinalwege im Fürstenthum Waldeck, welches bereits in früheren bngen 1“ Kwischenzeit erfolgt eine Reviflon nur: reichung eines Separat Votums die Berufung auf die Entscheidung §§. 60- 62 des Geseßes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung witt an die Stelle des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Wird dadurch ein Kreisausschuß beschlußunfähig, so tritt nach Sessionen Ihre Aufmerksamkeit in Anspruch genommen hat und rungen einge FIn der henz 9 . 2 g K

3 - 8 8 ; styo ehen der EKreisbhear 8 ½+S Bestim⸗ V1 ; 85 F. 8 8 —. I N. örsit 5 iche 2. L idt 8 S†% 8 auf den Vorschlag des Kreis⸗Ausschusses durch den Kreistag, und ist Die Beschlüsse des Kreistages werden nach Mehrheit der Stim⸗ sichtlich der Dienstvergehen der Kreisbeamten kommen die Best des Gesezes vom 9. Janucr e18 (henC.. G. 25) des §. 1 diß Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstzenden, dentlichen Sitzung einberufene Landtag der Fürstenthüͤmer

8 5 r1 sit [(Fesetz. S 1 l 7 je Bezirksrenie n Ministerial⸗Instruktion Bestimt o 1 Z1“ gsch 1“ 8 Sef 8 8 spr nen 1 2b h1“ 1 88 erichts frei des Bundesgesetzes üͤber den Unterstützungswohnsitz (Gesetz⸗Sammlung Angelegenheiten die Bezirksregierung. Eine 2 sterial⸗Instruk Bestimmung des Verwaltungsgerichts der Kreisausschuß eines be⸗ dessen endliches Zustandekommen für das Land von größter Wichtig⸗ 1“ Fxö De geranarae nn vor dem Schlusse des Kreistages bei dem 2s Zeespfsgesetcr , odemltsrest zuc ne⸗ chiedsrichterliche Ent⸗ regelt das formelle Geschäftsverfahren. nachbarten Kreises an seine Stelle. 8 keil ist. 8. Sn WC1” 111111“— ö diesemäghelt vfß Landratk dege melten 8 das Separatvotum binnen einer von diesem scheidung und fühneamtliche Vermittlung von Streitigkeiten zwischen X. In Kommunalsachen der La ndgemeinden und— §. 135. Für das Verfahren in streitigen Verwaltungssachen Außerdem wird Ihnen ein Gesetzentwurf zugehen wegen Erthei⸗ v“ 8* besti 1 n Frist eingereicht werden. Bis zur ergangenen Ent⸗ Armenverbänden; 2) die nach §. 65 desselben Gesetzes den Landräthen selbständigen Gutsbezirke: Die Aufsicht über die Kommunal⸗ (8. 8, §. 19, §. 25, §. 35, §. 62, §. 63, §. 64, §. 76, §. 78, §. 79, §. 130, lung der staatlichen Zustimmung zu einzelnen in die Rechtssphäre alsbald eine anderweite Vertheilung der 1“ 8. ö schehestmden bi⸗ Nusfarung des Kreistagsbeschlusses ausgesetz. bezichungsweise den Gemeindevorstaͤnden übertragene resolutorische ve gelegenheiten der ländlichen Gemeinden und felbständigen Guts⸗ 1., II., 1. III., 1 u. 2 1V.*l. Vv, VI, VII., X.,, 9,10, 11 und 12, X. Xl.) des Staates eingreifenden Vestimmungen der von der diesla ehän I Wahlverbände und 883 88 88 8 N. 1 - 8 Di 5 erren Dr Baumstark und Genossen beantragten dagegen, Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Armenverbänden und der bezirke, insbesondere: 1) die Genehmigung von Kommunal⸗Vezirks⸗ gelten, soweit nicht dasselbe für eimzelne dieser Angelegenheiten beson⸗ außerordentlichen Landessynode beschlossenen Synodalordnung für die db-- .“ d ;H. Kröcher zur Unterstü ines Hülfsbedürftigen verpflichteten Verwandten veränderungen durch Zulegung oder Abzweigung einzelner Grund⸗ ders gesetzlich geregelt ist, folgende Vorschriften: evangelische Kirche der Fuüͤrstenthümer verbände vorzunehmen; 2) wenn die Zahl der Berechtigten in den die Absätze 3 und 4 zu streichen. Der Referent 8. h 8. 88 Untessbateans E .“ b stücke nach den Vorschriften im §. 1 des Gesetzes vom 14. April §. 136. In der dem Kreisausschusse einzureichenden Klageschrift Keu Ihre Zustimmung wartet ferner der Entwurf einer Ver⸗ 2 „„C Fs 77 s†., „pf 8 0 j0 5 02, 5r.171 5 ½r 1 2 enn L . ; 8 8 * . 8 Et eerse 9 88 9 9 S98 8 8 8 81 stin g et 9n d ( 1 v““ 1. Föö G eer sowie die Herren Graf Krassow Grelherr 7 8 28 II. In wegepolizeilichen Angelegen heiten hat der Land⸗ 1856, betreffend die Landgemeinde⸗Verfassungen in den sechs östlichen Beschwerde, Antrag) ist der Gegenstand des Anspruchs, so wie die waltungsordnung für die Immobiliar⸗Feuerversicherungs⸗Anstalt der vermindert, daß nach den §§. 85 und 86 die Zahl der hiesen dird, sach erklärten sich gegen diesen Antrag, der in den e rath zu entscheiden, was im Interesse des öffentlichen Verkehrs ge⸗ Provinzen der Monarchie (Geset⸗Samml. S. 359), soweit diese Ge⸗ Person, Korporation oder öffentliche Behörde, gegen welche derselbe Fürstenthuͤmer. Die baldige Feststellung dieser Verwaltungsordnung beeeeeeeee üshegher;, bber erdes nächste! von Thaden und Hasselbach, sowie in dem Minister des Innern schehen muß. Gegen diese Entscheibung ist mit Ausschluß des or⸗ nchmigung bisber dem Ober⸗Präsidenten zustand; 2) die Genehmi⸗ gerichtet wird genau zu bezeichnen. 88 sjenigen Krei ist um so wünschenswerther, als erst dann die Nesorm des als bei der letzten Vertheilung, In diesem Falle ist vor den nächsten Grafen zu Eulenburg Vertheidiger fand. Schließlich wurde ventlichen Rechtsweges die Berufung an das Verwaltungsgericht zung von Auseinandersetzungen zwischen den Betheiligten in Zur Entscheidung über dieselbe ist der Ausschuß desenigen Krei⸗ jetigen Brandkassen⸗Instituts nach dem von Ihnen im vergangenen veemens gi91n 1ö1““ 288 9g 1 dieser Antrag abgelehnt, und der Antrag der Kommission binnen einer zehntägigen Präklusivfrist zulässig. 8 1 Folge von Bezirksveränderungen an Stelle der Bezirksregie⸗ ses berufen, in welchem diese zu vollziehen oder das in Anspruch ge⸗ Jahre beschlossenen und Allerhöchst bestätigten Neglement für die ge⸗ Berichtigung des Vertheilungsplans Eranmn angenommen. Dagegen steht dem Kreisausschuß zu: 1) die resolutorische bezie⸗ rung auf Grund des F. 1 Almea 6 a. a. „O. Entstehen nommene Recht auszuüben ist. Sehch . dachte Anstalt zur Ausführung gebracht werden kann. nach diesem berichtigten Vertheilungsp an die erforderlichen ge Ohne Diskussion wurden sodann die §S§. 120 bis 125 nach hungsweise interimistische Entscheidung in streitigen Wegebausachen hierbei Streitigkeiten, so entscheidet solche fortan das „Ver⸗ §. 137. Ergiebt sich aus dem Inhalte der Klageschrif oder aus Auch hat sich das Bedürfniß gezeigt, eine Abänderung des Ge⸗ E111“ Nczieden. hlen d is A 1. issio nge ommen: darüber: S. waltungsgericht an Stelleé des Ober⸗Präsidenten; 3) die Genehmigung früheren amtlichen Akten oder Urkunden, daß der erhobene Anspruch setzes, betreffend die Verpfändung bäuerlicher Grundstücke, desgleichen vCC“ e 8 E der Kreist s-Protokolle.) ra) von wem und auf wessen Kosten das Erforderliche geschehe des Statuts über die Vereinigung eines ländlichen Gemeinde⸗Bezirks unzweifelhaft rechtlich unbegründet ist, so kann derselbe ohne weiteres der geseßlichen Bestimmungen wegen Pensionirung der Gensdearmen, ege; Wahl⸗Protokolle fenes voenr eäsn. Ueb 8. 199 Ielbfassung 1111e“ muß, und in Verbindung hiermit, ob und in welcher Höhe Ent⸗ und eines selbständigen Gutsbezirks nach §. 2 a. a. O.; 4) die Be⸗ Verfahren durch einen mit Gründen versehenen Bescheid zurückgewiesen sowie eine Umwandlung des Straftarifs zur Forstordnung nach dem böbbeee e hereta P111“ G d gewes⸗ ädi isten i stäti von Gemeinde⸗Beschlüssen über anderweite Regelung des werden. neuen Maßsystem in Erwägung zu ziehen. Die betreffenden 3 2 2 68 Frs epe 6. ne. 8 ewesen igung zu leisten ist. . 3 tätigung von einde⸗Beschluͤssen übe derweite Reg wG 8 1 6 18 aßsy vagung zu zieh V kann in der ersten Versammlung, nachdem die Wahlprotokolle. einge⸗ aufzunehmen, in „welcher die Namen 6 11“ 8gen schäd guhng Fntschkideun⸗ gilt als Interimistikum, welches im Wege Stimmrechts in der Gemeinde⸗Versammlung, sowie die Anordnung Gegen einen solchen Bescheid ist binnen 10 Tagen nach dessen Vorlagen sind zwar nicht völlig vorbereitet, doch hoffe ich, Taß cs gangen sind, die Wahl branstanden. Die Entscheidung uͤber eine be⸗ Mitglieder aufgeführt werden müssen. ö“ ginistrativen Exekution sofort vollstreckbar ist. Dem Bethei⸗ einer Ergänzung oder Abänderumg der in Anschung des Stimmrechts Zustellung der Antrag auf mundliche Verhandlung vor dem Kreis. möglich sein wird, dieselben auch in der gegenwärtigen Session Ihrer anstandete Wahl erfolgt durch das Verwaltungsgericht. 9 dem Vorstzenden wentas 88 6 88 Uicten bleibt der ordentliche Rechtsweg offen gegen Denjenigen, welchen bestehenden Orts⸗Verfassung nach Maßgabe der §§. 3 bis 7 a. a. O. Ausschuß gestattet. Wird der Antrag nicht gestellt, g gilt auch in Beschlußfassung zu unterbreiten. . Ge 3 ¹ d Krei 1 de 3 . . 8 . i d s j 3 E schädi für er⸗ pIIo 8 88 jo 8 s⸗ 9 ʒiniß 8 § 9 91 * 8 7 8 -. 7ss1 der 8 s 9— s 9 G 8 1 Hdir 1 8 2 blatt dezemmien machen diten ECCC11“”“] bestunmen und in letzterer aufzuführen er zu der ihm angesonnenen Leistung oder Entschädigung für ver an Stelle der Regierung beziehungsweise des Ministers des Innern; Ansehung der Zulässigkeit der Berusung der Bescheid als Entschei Endlich wird Ihnen die Staatskassen⸗Rechnung von 1870 zur 5 ell. DBeg 2 6 8

1 si d 5 führers ie F 8 r ichtet erachtet; 5) die Bestätigung des Statuts über die Bildung einer gewählten dung. (§. 149. 1 1 Wahrnehmung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vorgelegt werden. „. 110. Die Kreistags⸗Abgeordneten erhalten weder Diäten noch sind. Ueber die Wahl eines EE1“ üamnen der vfichgt von dem es streitig ist, ob er ein öffentlicher oder G Vererebaß nach §. 8 a. g. O.; 8) die Genehmigung zur . 138. Ist der Klage⸗Antrag gegen eine öffentliche Behörde ge⸗ Meim HGern 2s is daͤs erste Malze daß ich di Edie he.. Reisekosten. 8 Verhandlung bestimmt im LbE abeschtülsseris sofern der Privatweg sei, für den öffentlichen Verkehr in Anspruch zu nehmen ist. Erwerbung und Veräußerung von Grundstücken, zu Pachtungen richtet, so kann derselbe nach dem Ermessen des Kreis⸗Ausschusses zu⸗ in dem mir von des Königs Majestat Allergnäͤdigst verlichenen §. 111. (Geschäfte des Kreistages. 3. Jin Allgemeinen.) Her Geschäftsordnung. Sder Eei beschließt in Diese Entscheidung gilt als Interimistikum, gegen welches dem außerhalb der Feldflur und zur Aufnahme von Schulden nach §§ 33 nächst der letteren zur schriftlichen Gegen⸗Erklärung binnen einer be⸗ Amte als Landes⸗Direktor mit Ihnen in geschäftliche Verbin⸗ Kreistag, ist berufen, den Kreis⸗Kommunalverband zu vertreten, über Kreistag nicht in ur offentlichen Bethelligten der ordentliche Rechkoweg zusteht zur Entscheidung dar. —bicherh Titel 7 Theil 12. des Allgemeinen Landrechts, an Stelle stimmten, von 8 Tagen bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist mit⸗ dung zu treten. Ich bin mir bewutt, daß ich auf Ihr Vertraum die Kreis⸗Angelegenheiten nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes/ sowie einer von dem Kreistage zu bestimmenden Weise z ff hen. über 56 der Weg die Eigenschaft eines Privatweges hat. Wird in der Gerichts⸗Obrigkeit. Die Kabincts⸗Ordre vom 25. Januar 1831, getheilt werden. . ei uc masen dünn wenn Rog mer Gelegenben . 8 e Sehuftäner heeg sche ozen cha znisi Waehmrüelche ZZ ist eine Abschrift des Protokolls einzureichen. dem gerichtlichen Werfahech der Weg für einen Privatweg erklärt, betreffend die Erwerbung von Rittergütern durch Dorfgemeinden und In dieser Gegenschrift hat die öffentliche Behörde zu erklären, ob dasselbe zu erwerben. Aber ich bitte, wenigstens der Versicherung ihm zu diesem Behufe durch Gese der König rordnunge 8 sregierung ne Abschri - zureichen. Verfah ernöteseh sind oder durch Gesetz in Zukunft überwiesen werden. §. 121. (Abfassung von Petitionen und Eingaben des Kreis⸗

so kann derselbe die Eigenschaft eines öffentlichen Weges nur in Fülge deren Mitglieder (Gesetz⸗Sammlung Seite 5) und der §. 4 des, An. sie dait. gicer ob sie ihrerseits auf diese Glauben zu schenken, daß ich mein neues Fl mit dem Jv. 8 sbes re i er Kreist 8 5 E che 2 des Kreis des Expropriationsverfahrens erhalten. Bis zur Erledigung desse angs zur Allgemeinen Gerichtsordnung S9- nufge 7 LAq1“” HEA1 n ande n. 88 §. 112. (b. Im Besonderen.) Insbesondere ist der Kreistag ““ hiesenerh.c felbsi berarach dkeiberpngpattenn eühtlamn aufrecht erhalten. Regulitung von Zahlungsmodalitäten bei Exekutionsvollstreckungen Verzichtet die öffentliche Behörde auf die mündliche Verhandlung, Bestes zu fördern. Daß ich hierbei Ihre Unterstützung finden werde, 8 1 überrei erd en, - § ge berath t das 18; etbeili 1 8 befugh nach Maßgabe des §. 20 statutarische Anordnungen zu treffen, und vollzogen und muß, daß dies geschehen, in dergleichen Eingaben Sind in den Fällen zu a. und b. mehrere Kreise betheiligt, s. gegen Landg

inden i GHemäßhei 8 Anhangs §. 153 z . 1 reis⸗Ausschuß durch die Klageschrift und die Gegen⸗ i esichtli . emeinden in Gemäßheit des Anhangs §. 153 zur all⸗ und hält der Kreis⸗Ausschuß d eschrift ie darf ich zuversichtlich hoffen.

t 8 Ver eri jenige isausschuß emei richtsor Stelle irksregierung; ie Er⸗ erklärung der öffentlichen Behörde, beziehungsweise durch die von der Hiermit erkläre ich im Namen Sr. Majestät des Könias pon 0). 1 es AEht⸗ 33 99. 8 59. 8 88 ; t das Verwaltungsgericht denjenigen Kreisausschuß, welcher gemeinen Gerichtsordnung an Stelle der Bezirksregierung; 8) die Er er g. fffentlichen; sweise d 5 erkläre Ne J 1 8 Pöabwecher Melse Staata garästationen, welche ausdrücklich Cu“ Von dem Kreishaushalte bft Eungt zu erledigen hak. 8“ theilung der im §. 10 zu Nr. 4 des Gesetzes vom 14. April 1856 vor⸗ leteren eingereichten amtlichen E““ 5* Hce thatt Preußen den diesjährigen Landtag der Fürstenthümer für eröffnet. 1131— ööö“ 9 t 5 u 29 8 Fahist lan des Kreishaushalts⸗Etats.) 2) die Befugniß, die Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes geschriebenen Bescheinigung zu dem Nachweise, daß von einer Ge⸗ für Fenicgh estes so 88 8 ege 8 8 Un gchalduhn 8 rgancgige 8 I e Geseh nth cpeie. i rgve. Zerden sohen. deruffthcung uns Ee11“ Voraus be⸗ vom 21. Dezember 1846 (Ges.⸗Samml. pro 1847, S. 21), betreffend meinde bei der Erwerbung oder Veräußerung von Grundstücken oder mündliche Verhandlung in er Sache die C T Oest ich⸗u Wien, 30. Oktober. (W. T. B. Heieggletsdnin vomd dn Pean 1851 (—hef. Sesches Zucpe dhn Aeber ale Einahmen, und Rersgdergschuh sat sih ine 8 die bein Beil von Eisenbahnen beschäftigten Arbeiter, nach Maß⸗ denselben gleichstehenden Gerechtsamen, die den Gemeinden gesetzlich Gegen diese mit Gruͤnden zu versehende tni emng eücger D b8.; F.eee ster Frhr. v9 1 Kuhn ist außer der Tour

iegsleistungen vom 11. Mai 1851 (Ges. S. S. 363) behält stimmen lassen, entwirft der Kreis⸗Ausschuß jaͤhrlich einen Ha F auf andere öffentliche Bauten (Kanal⸗ riebenen nderen For eobachtet sind, an Stelle binnen 10 Tagen nach deren Zustellung der Antrag auf münd iche Der Kriegs⸗Minister Frhr. von d I 83) Ausgaben zur Erfüllung einer erpflich— Etat, CeGer von veh ber Ube Fes 8 . 1 88 8 vii eS üocweit se sch gierbet un Banien 8 IeFantigung —gehe Sndesndeneschta0 Verhandlung vor dem Kreisausschuß gestattet, unbeschadet des Rechts zum Range eines Feldzeugmeisters erhoben und Commodore tung oder im Interesse des Kreises zu beschließen, und zu selben Wetse, wie die Freistagsbeschlasse ver ssen gichis Hlrchschuß dem desnlegsas oder von Gemeinden handelt. über anderweite Aufbringung der Gemeinde ⸗Abgaben und der Berufung, wenn der Antrag Faich estedt M“ Sterneck, der die österreichische Nordpol⸗Expedition auf dem diesem Behufe uͤber das dem Kreise gchörige Grund⸗ beziehungs⸗ „Bei Vorlage des Haushalts⸗Etats d der Kre 78⸗ 1166“4“ Bewässerungs⸗Sachen: Dienste, sowie die Anordnung einer Ergänzung oder Abän⸗ Verlangt dagegen die öffentliche Behörde eine mündliche Ver. Schiffe »Isbiörn« begleitete, zum Contre⸗Admiral befördert

86 z A 8 8t er die Verwal und den Stand der Kreis⸗Kommunal 89 T isseru 8 1 9 er G der hälts der Kreidensschuß dieselbe fir erforbendliche söch weise Kapitalvermögen, zu verfügen, en⸗ beite ““ G 1) die resolutorische beziehungsweise interimistische Entscheidung, in derung der in Ansehung der Gemeindelasten bestehenden Orts⸗ da es zer 1“ 1 worden. E“ 131“ g Abschrift des dEtatb und des Perastungibenctes wird Angelegenheiten, bet gjodie Fegsetsng dei Höhs, des hase⸗ deeg ung 8 veaefchechsch 8en bis ö Ener as B 1ah., Ertcs die Einleung der Herh andlung, so werden Ceas ncsa c. cineec angltgs I. hat er Erbse⸗ Mahzstab der Kreddal 1 schließen er ishaushalts⸗E zter Feststelle stere fort der 2 ezirksregierung standes bei Stauwerken auf Grund der §§. des; g⸗ Regierung, beziehungs e des M rs des J ; 10), 8. . Er enpartei unter abschriftlicher Mittheilun der angeordnet, daß nach erfolg 8 U er Fmn. Maßstab der Kreisabgaben zu beschließen; 5) den Kreishaushalts⸗Etat nach erfolgter Feststellung des ersteren sofort der 1“ ezes 15. November 1811 (Gesetz⸗Samml. S. 352) und der schedung über Beschwerden wegen der Theilnahme am Stimmrechte beide Theile, die Gegenpartei un schr eilung d eene. c, e ee geh Fesung der XIII.

. ;52 ; Srech eile überrei Ausgaben, welche außer dem Etat geleistet werden sollen, Gesetze vom 5. bvemb 18 n NpH J; 9 G S 1* 77 Heranzieb Klageschrift, be⸗ iehungsweise der Gegenerklärung und deren Anlagen, fan 2, 113 pf n⸗ Divi das M K n . zu

festzustellen und hinsichtlich der Jahresrechnung Decharge zu ertheilen überreicht. Ausga 1 AMßer §§. 4 bis 11 des Vorfluths⸗Gesetzes für Neu⸗Vorpommern und Rügen und an den Gemeindenutzungen, sowie wegen Heranziehung zu Klageschrift, bez bung b TTö““ 1,. 8e svar als Territorialbehörde den derzeit or sations

89121 24); 6) die Grundsaͤtze festzustellen, nach welchen die Ver⸗ bedürfen der Genehmigung des Kreistages. §ᷣ§. E vClee8., ¹ 0 brdie Beeee Frebb * gänzliche Be- zur mündlichen Verhandlung vor dem Kreisausschusse vorgeladen. Temesvar als T r albe derzeit organisations⸗ sowie der Kreiseinrichtungen und Anstalten zu erfolgen hat; 7) die munalkasse muß an einem bestimmten Tage in jedem Monat regel⸗ Weeerns hen. Nesit hns 88 Unkerhaltung von Grähen, Wasser⸗ setzung dnn Dienstunkosten: Entschädigungen der Gemeinde⸗Vor. Beweismittel zur Stelle zu bringen, und unter der Verwarnung, halten hat; ferner, daß bei dem XVI. Infanterie⸗Truppen⸗ Einrichtung von Kreisämtern zu beschließen, die Zahl und Besoldung mäßig und mindestens ein Mal im Zahre 11“ Privatflüssen auf Grund des §. 10 des Gesetzes vom steher (§. 28 dieses Gesetzes) und der Besoldungen anderer Ge⸗ daß beim Ausbleiben der Parteien nach Lage der Akten werde ent⸗ Divisions⸗ und Militär⸗Kommando zu Hermannstadt, der Kreisbeamten zu bestimmen; 8) die Waͤhlen zum Kreisausschusse PFer Die evifionen eg dmn waazeserdf ched Rher chien ist 15. November 1811, des §. 7 des Gesetzes über die Benutzung der meindebeamten im Falle von Streitigkeiten zwischen den Bethei⸗ schieh X“ steht es frei, ihre Erklärung vor dem Termin das Truppen⸗Divisions⸗Kommando von der Territorial⸗ F. 126) und zu den durch das Gesetz für Zwecke der allgemeinen Ausschusses vesrgehonxmen. 8 sti nmendes Mitglied desselben zu-. Privatflüsse vom 28. Februar 18143 (Gesetz⸗Sammlung S. 41) ligten; 12) die Entscheidung über Beschwerden wegen Abnahme 8 Seer ga ei Keht es 1 8 Behörde abgetrennt, und Ersteres als bloßes Truppen⸗Kommando Landesverwaltung 1 - be somnie din,in dem Kreisausschuß zu bestimmendes P und der §§. 1 und 2 des, Gesetzes vom 9. Februar 1867 von Gemeinderechnungen mit Befugnit, ih öegs 768. Ürtig scheie ce Finaae⸗ elageschrift und den in §. 138 gedachten weiteren aktivirt; endlich daß das Kommando der zweiten Infanterie⸗ . 4 3 2 585 7 8 82v 8 . 82 Sras. 48 2 er Lreis⸗ e 8 8 18. 2 8 4ebne. 8. 8 7 * 1 8 FEgPes. 60 8 pphne 8 2 j 8 1 ) 2 üfü en. e —. 8 über alle Angelegenheite geben, 5 esem Beh K M la 9 W öAAX“ h“ 8 v 8

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