Dislokation im Militär⸗Territorial⸗Bezirke Kaschau provisorisch nach Losoncz zu verlegen ist. In Folge der beiden ersterwähn⸗ ten Allerhöchsten Anordnungen haben die Militär⸗Territorial⸗ Behörden zu Hermannstadt und Temesvar in Hinkunft die Be⸗ zeichnung »Militär⸗Kommando«, die Chefs dieser Behörden den Titel »Militär⸗Kommandant« zu führen. Die Abtrennung
des XVI. Infanterie⸗Truppen⸗Divisions⸗Kommando's, so wie die
Aufstellung der zweiten Infanterie⸗Brigade der XXXII. In-⸗ fanterie⸗Truppen⸗Division, dann die Umwandlung des XVI. und XXIII. Infanterie⸗Truppen⸗Divisions⸗ und Militär⸗Kom⸗ mando’s zu Hermannstadt, beziehungsweise Temesvar, in aus⸗ schließliche Militär⸗Territorial⸗Behörden haben mit 1. Novem⸗ ber d. J. zu erfolgen.
1 Graz, 29. Oktober. Heute Nachmittag fand unter Be⸗ theiligung des Militärs und einer zahlreichen Menschenmenge die Beisetzung des Vize⸗Admirals v. Tegetthoff statt.
Pesth, 29. Oktober. Regnikolar⸗Deputation des kroa⸗ tischen Landtages hat, wie »Pesti Naplo« mittheilt, am 25. d. M. im kroatischen Klub eine Konferenz gehalten. Dem Vernehmen nach hat das Subkomite für die Finanzangelegenheiten sein Elaborat vorgelegt, indessen konnte die Konferenz zu keinem Beschlusse ge⸗ langen, weil das Budget für 1873 noch nicht votirt ist. Aus der Konferenz wurde auch ein zweites Komite entsendet, dessen Aufgabe es ist, einen Vorschlag zur Lösung der vom kroatischen Landtage in staatsrechtlicher Hinsicht erhobenen Schwierigkeiten auszuarbeiten. Solche Fragen sind die Vertre⸗ tung Kroatiens im ungarischen Reichstage, das Verhältniß Kroatiens zur Landksregierung u. s. w.
— 30. Oktober. (W. T. B.) Der »Pesther Lloyd« glaubt das Gerücht von dem bereits erfolgten Abschluß der Ver⸗ handlungen bezüglich des neuen Anlehens als verfrüht be⸗ zeichnen zu können.
Ofen, 30. Oktober. Bis heute sind hier 94 Cholerafälle, von denen 27 tödtlich verliefen, vorgekommen. Von 29 er⸗ krankten Soldaten sind 5 gestorben.
Großbritannien und Irland. London, 29. Oktober. Die Königin der Riederlande traf gestern auf Schloß Ford in Northumberland zu einem dreitägigen Besuch der ver⸗ wittweten Marquise von Waterford ein.
— Sämmtliche Kabinets⸗Minister mit Ausnahme des Marquis von Ripon (Präsident des Conseils) und Viscount Halifax (Geheimsiegelbewahrer) werden nächste Woche in Lon⸗
don erwartet.
— Sir Alexander Duff Gordon, seit vielen Jahren an der Spitze des Departements für direkte Steuern, is gestorben. Sir Alexander war Sekretär von Sir Cornewall Lewis, als letzterer den Schatzkanzlerposten bekleidete.
— 31. Oktober. (W. T. B.) Gestern ist in Wexford Irland) ein Cholerafall mit tödtlichem Ausgang vor⸗ gekommen.
Frankreich. Paris, 30. Oktober. Wegen der Vorgänge in La Fere und Chalons wird eine Untersuchung einge⸗ leitet werden.
— Gestern sprach sich der Generalrath des Seine⸗ Departements mit 37 gegen 30 Stimmen zu Gunsten der Einführung des Laienunterrichts aus, dieselbe Körperschaft hatte im vorigen Jahre mit zwei Stimmen Majorität sich gegen den Laien⸗Unterricht erklärt.
8 — General Ducrot, Ober⸗Kommandant des 8. Armee⸗
Corps Tours), hat am 28. vom Lager von Avor aus einen Tagesbefehl erlassen und damit seinen Truppen die Ueber⸗ nahme des Kommandos angezeigt.
— General Chancy übernimmt sein Ober⸗Kommando⸗
n Tours am 1. November. Nachdem er an diesem Tage eine Revue gehalten, wird der General die geistlichen und übrigen Behörden empfangen.
— Die neue Verfassungsvorlage lautet der »Presse⸗
ufolge: Iee Nationalversammlung: In Erwägung, daß sie als Verwah⸗ rerin der Volkssouveränetät am 8. Februar 1871 das doppelte Man⸗ dat erhalten hat: 1) Frieden zu schließen und die Auslösung des Landesgebiets zu besorgen; 2) eine regelmäßige Regierung herzustellen; in Erwägung, daß der erste Theil ihrer Aufgabe durch die Frie⸗ enspräliminarien von Versailles, den Frankfurter Vertrag und die iden Anleihegesetze gelöst und nun der Augenblick gekommen ist,
bisher und namentlich in dem Gesez vom 31. August 1871 6 Antrag) vorbehaltene konflituirende Gewalt auszuüben, verfügt:
Art. 1. Die Republik, welche seit dem 4. September 1870 die thatsächliche Regierung ist, wird als die definitive Regierung Frank⸗ reichs ausgerufen und anerkannt.
Art. 2. Herr Thiers wird auf vier Jahre zum Präsidenten der Republik ernannt; er übt in dieser Eigenschaft alle in dem Kap. V. der Verfassung von 1848 aufgezählten Gewalten und Vorrechte aus.
Art. 3. Die Nationalversammlung ist permanent. Sie hat all⸗ jährlich ein Drittheil ihrer Mitglieder zu erneuern. Die erste dieser partiellen Erneuerungen soll am ersten Sonntag des Februar 1873 stattfinden.
Art. 4. Unmittelbar nachdem die in dieser Wahl ernannten Ab⸗ geordneten bestätigt worden, ernennt die Nationalversammlung eine Kommission von 45 Mitgliedern, welche die weiteren organischen Ge⸗ setze ausarbeiten und insbesondere auch ihr Gutachten über die Frage der Einführung einer Zweiten Kammer und eventuell die Art ihrer Ernennung und den Umfang ihrer Befugnisse abgeben soll.
W. T. B.) General Ducrot hat bei Gelegenheit der Uebernahme des Kommandos des achten Armee⸗Corps in Bourges eine Proklamation erlassen, in der es u. A. heißt: Soldaten! Nach schweren Prüfungen und Mißgeschicken müssen wir uns ins Gedächtniß zurückrufen, daß auf dem Schlacht⸗ felde die Begeisterung nicht die Vorbereitung, das heißt an⸗ gestrengte Arbeit, ersetzen kann. Die Armee ist die Seele der Nation. Vor Kurzem noch schien es, als ob man das vergessen hätte. Heute aber werden Alle, reich und arm, in unsere Reihen treten. Niemals werden uns gebieterischere Pflichten auferlegt sein. Wenn wir unterrichtet, disziplinirt und stark werden, werden wir unsere Feinde im Innern bezwingen können, ohne zur äußersten Strenge unsere Zuflucht nehmen zu brauchen. Was Diejenigen betrifft, welche wir Schritt für Schritt vom Rhein bis zur Loire bekämpften, werden sie viel⸗ leicht einmal bedauern, auf immer unser Herz zerrissen zu haben, als sie Frankreich seine theuersten Kinder entrissen.
— Der deutsche Botschafter Graf von Arnim ist gestern Morgen hier eingetroffen und hat im Laufe des Nachmittags noch eine längere Unterredung mit dem Minister des Aus⸗ wärtigen, de Rémusat, gehabt.
31. Oktober. (W. T. B.) Der Vize⸗Admiral Gueydon begiebt sich Sonnabend nach Algier zurück. — Die Gerüchte
von dem bevorstehenden Rücktritt des Kriegs⸗Ministers und
der Demission des Seine⸗Präfekten erhalten sich.
Türkei. Konstantinopel, 30. Oktober. (W. T. B.) Das Ministerium für Bergbau und Forstwesen ist aufgehoben worden. — Das Gerücht von der Wiederernennung Mahmud Pascha's zum Großvezir hat sich bis jetzt nicht
bestätigt. Kragujevacz, 30. Oktober. (W. T. B.) Die Skupt⸗
schina hat den Antrag auf Ausschließung der Israeliten vom Dienste in der Landwehr abgelehnt.
Numänien. Bukarest, 30. Oktober. Die Kammern sind durch fürstliches Dekret auf den 27. November zur ordent⸗ lichen Session einberufen worden. —
Amerika. New⸗York, 30. Oktober. (W. T. B.) Die Proklamation des Präsidenten Grant, in welcher verschiedene Differenzialzölle eingeführt werden, ist nunmehr doch unter heutigem Datum veröffentlicht worden.
— Aus Rio de Janeiro wird unter dem 7. d. Mts. telegraphisch gemeldet, daß, obwohl über die mit General Mitre, dem Abgesandten der Argentinischen Republik, gepflo⸗ genen Unterhandlungen noch immer strenge Verschwiegenheit beobachtet wird, Grund zu der Annahme vorhanden ist, daß sie in einer freundschaftlichen Regelung ihren Ausgang finden werden.
Asien. Der »Russische Invalide« meldet über die Lage in China: Laut Mittheilungen der offiziellen »Pekinger Zei⸗ tung« behaupten sich die muhamedanischen Insurgenten an den beiden wichtigen Plätzen Lan⸗Tscheou und Sinin⸗Fu der Pro⸗ vinz Kan⸗ Sou und in dem ganzen zwischen ihnen belegenen Gebiet. Die chinesischen Beamten, welche von Peking nach Chuchunar zur Darbringung von Opfern abgesandt waren, wurden von den Insurgenten festgenommen. Laut Bericht des General⸗Gouverneurs von Kan⸗Sou belief sich die Zahl der bereits zum Jahre 1863 von den Muhamedanern in die⸗ sem Gouvernement ausgerotteten chinesischen Bevölkerung auf 300,000 Personen; in demselben Maße ist diese Ausrottung auch weiter fortgegangen. Deshalb bittet der General⸗Gouverneur um die Ermächtigung, nicht nur die erwachsenen Aufständischen, sondern auch deren minderjährige Nachkommenschaft ausrotten, oder die Minderjährigen wenigstens in die Gefängnisse ein⸗ schließen zu dürfen. — Von einem der in der Mongolei kom⸗ mandirenden chinesischen Generale, und zwar dem Chef der Truppen in Schan⸗Cho, sind Nachrichten darüber eingelaufen, daß seine Soldaten sich bereits in dem Maße mit den gezogenen europäischen Schußwaffen eingeübt haben, daß er der Instruc⸗ teure weiter nicht bedürfe und sie demnach nach Pecking zurück⸗ schicken werde.
Australien. Aus Melbourne wird per Kabel gemel⸗ det, daß die Prinzen Philipp und August von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, von Kalifornien kommend, in Sidney eingetroffen sind.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 31. Oktober. In der gestugen Sitzung des Herrenhauses erklärte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg zu §. 119 der Kreisordnung, welcher die itio in partes einführt, nach dem Herrn von Kröcher:
Nur eine kurze Erwiderung. Ich halte in Konsequenz dessen, was ich über die Natur der Kreistage, wie die Regierung sie sich denkt, früher anzuführen die Ehre gehabt habe, die itio in partes mit der⸗ selben nicht vereinbar; diese Ansicht kann ich nur aufrecht erhalten. Was aber den Einwand des Herrn v. Kröcher anbetrifft, daß in den Ver⸗ ordnungen von 1867 über die Kreistage der neuerworbenen Provinzen die itio in partes statuirt worden sei, so beruht dies einfach darauf, daß ein Steuermaßstab, nach welchem die Kreisabgaben aufzubringen sind, in diesen Verordnungen nicht existirt; die Kreisstände haben dort nach Analogie unserer alten Kreisstände keine Fesseln in dieser Be⸗ ziehung. In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ausdrücklich gesagt und ein für alle Mal gesetzlich festgestellt, nach welchen Grundsätzen die Steuern im Kreise aufgebracht werden müssen, und das ist der Grund, warum eine itio in partes für die neue Kreisverkretung mindestens vollständig überflüssig erscheint.
Das Haus der Abgeordneten berieth gestern den Bericht der Justiz⸗Kommisfion über den Antrag des Abgeordneten Parisius, die Gesetzgebung der Bewässerungs⸗ und Entwässe⸗ rungs⸗Genossenschaften betreffend. Der Antrag der Kommission ging dahin:
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: die königliche Staats⸗ regierung aufzufordern, dem Landtage in der nächsten Session einen Gesetz⸗Entwurf vorzulegen, wodurch Vorschriften, betreffend die Ent⸗ wässerungs⸗ und Bewasserungs⸗Zwangsgenossenschaften (Gesetze vom 28. Februar 1813 und 11. Mai 1853) dahin abgeändert werden, daß 1) Genossenschaften, welche die Erhöhung des wirthschaftlichen Ertrages der einbezirkten Grundstücke zum Zwecke haben, nur dann gegründet werden dürfen, wenn die Mehrzahl der Interessenten — nach der Fläche und dem Grundsteuer⸗Reinertrage des betheiligten Besitzers berechnet — es beantragen; 2) die den Beitritt weigernden Grund⸗ besitzer in ihren Rechten besser als bisher geschützt werden; 3) über alle streitigen Privatrechte, soweit nicht gesetzlich oder statutarisch Schiedsgerichte eintreten, der Rechtsweg gestattet wird.
In der Diskussion nahm der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Greiff, nach dem Abgeord⸗ neten von Mühlenbeck das Wort:
Meine Herren! Die Aeußerungen des Hrn. Abg. Mühlenbeck werden von der Staatsregierung bei der weiteren Vorbereitung des Gesetzentwurfs, der in Aussicht gestellt ist, in reifliche Erwägung ge⸗ nommen werden. Es sind zum Theil Gedanken, die schon bei den bisherigen Vorarbeiten zum Gesetzentwurfe Ausdruck gefunden haben, es ist aber nicht zu verkennen, daß gerade derjenige Punkt, über den sich der Herr Abgeordnete besonders eingehend geäußert hat, die aller⸗ größten Schwierigkeiten bietet, das ist nämlich die Frage, wie den widersprechenden Interessenten gegenüber den zustimmenden eine Gewähr u geben sei dafür, daß das genossenschaftliche Unternehmen ihnen auch c6 der That Nutzen bringe, oder wenn es ihnen keinen Nutzen bringt, ob und wie eine Entschädigung für sie gesetzlich festzustelen sei. Bisher hat die Staatsregierung angenommen daß ein gründliches Kataster⸗ verfahren den Widersprechenden einen ausreichenden Schutz gewähre, und sie hat, wenn, wie oft der Fall ist, erst im Laufe der Zeit die Wirkung des Genossenschaftsunternehmens auf die betheiligten Grund⸗ stücke sich sicher herausstellt, dann eine Revision des Katasters für das geeignetste Mittel gehalten, um etwaige Irrthümer des ersten Katasters zu beseitigen. Es wird bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs noch⸗ mals erwogen werden, ob dieser Weg genügend ist, oder ob etwa an⸗ dere Bestimmungen getroffen werden müssen, um den Widersprechen⸗ den gerecht zu werden.
Was den Wunsch anbelangt, den der Herr Abgeordnete äußerte, das beabsichtigte Gesetz nicht blos auf die Ent⸗ und Bewässerungs⸗ genossenschaften, sondern auch auf die Waldgenossenschaften auszudeh⸗ nen, so habe ich darauf zu bemerken, daß eine Verbindung dieser Gegenstände in einem Gesetze sein Bedenken hat, da bei den Wald⸗ genossenschaften ganz andere Rücksichten in Betracht kommen, als bei den Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaften. Es ist ein ganz anderes Ding, ob man Grundbesitzer zur Bildung einer Genossenschaft zwin⸗ gen will, um ihr Land, welches bisher nicht mit Holz bestanden war, aufzusorsten oder ob man sie blos veranlassen will, ihren Grund und Boden durch gemeinschaftliche Ent⸗ oder Be⸗ wässerungsanlagen in einen besseren Zustand zu Deswegen ist die Staatsregierung bisher von der Ansicht ausgegangen und hält sie auch augenblicklich noch für richtig, daß ein besonderes Waldgenossenschaftsgesetz die dahin einschlagenden Verhältnisse richtiger ordne und die Veremigung aller dieser Gegenstände in ein Gesetz sich nicht empfehle. Es kommt hierbei namentlich auch das Moment in Betracht, daß bei dem Ent⸗ und Bewässerungs⸗Genossenschaftsgesetz in Betreff der Expropriation zu Gunsten dieser Unternehmungen an⸗ dere Grundsätze zur Anwendung kommen müssen, als bei dem Wald⸗ Genossenschaftsgesetz.
Dies im Einzelnen auf die Bemerkungen des Herrn Abg. Mühlenbeck. Im All emeinen kann ich nur wiederholen daß die
“
einem zum §. 41 von der Kommission beschlossenen Zusatze:
bringen.
Gesichtspunkte, welche der Herr Abgeordnete in seiner Rede dargelegt hat, von der Staatsregierung bei der Aufstellung des betreffenden gesetzentwurfes reiflich werden erwogen werden.
— Ueber die Petition des Deichgrafen und der Deichband⸗ kommittirten des 3. schleswigschen Deichverbandes, B. Hamkens und Genossen zu Tating, um Aufhebung des Patents vom 29. Januar 1800, soweit es die Beitragspflicht der schleswig⸗ holsteinschen Marschen zur allgemeinen Deichkasse betrifft, äußerte der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Regierungs⸗Rath Marcard:
Meine Herren! Die Angelegenheit, welche Anlaß zu dieser Be⸗ schwerde gegeben hat, wird nach der Ansicht der Königlichen Staats⸗ regierung durch die Ausführung des Gesetzes vom 11. April d. J. ihre völlige Erledigung finden. Im Artikel 4 des Gesetzes vom 11. April
ist bestimmt, daß allen Deichkommunen in Schleswig⸗Holstein und
Hannover die volle Selbstverwaltung ihrer inneren Angelegenheiten üͤbertragen werden soll, sobald sie ihre Organisation gehoöͤrig geregelt⸗ haben Für jeden Verband, der von der ihm hier gebotenen Befugniß Gebrauch macht, fällt die Thätigkeit des Deich⸗Inspektors oder jetzt des Kreisbaubeamten in den inneren Verbandsangelegenheiten hinweg und folgerecht damit auch die Abgabe dafür nach dem Pa⸗ tent von 1800. Meine Herren! Weiter zu gehen, dazuliegt in der That keine Veranlassung vor. Es ist gar nicht abzusehen, weshalb die Abgabe auch in dem Falle ohne Weiteres gestrichen werden soll, wenn ein Verband die Selbstverwaltung seinerinneren Angelegen⸗ heiten nicht übernehmen will, und wenn demnach der Kreisbaubeamte nach wie vor als eine Art technischer Direktor in den inneren Ver⸗ bandsangelegenheiten zu fungiren hat. Meine Herren! Anders kann man in der That die Thätigkeit des Kreisbaubeamten in den schleswig⸗ holsteinischen Deichkommunen kaum bezeichnen, wie als technischer Bei⸗ rath oder als technischer Direktor. Es ist möglich, daß sich in einzelnen Kommunen die Sache praktisch anders gestaltet hat; nach den bestehen⸗ den Vorschriften kann ich aber die Stellung eines solchen Kreis⸗Bau⸗ beamten innerhalb der Kommunen kaum anders charakterisiren. Der Deich⸗Inspektor oder jetzt der Kreis⸗Baubeamte hat zunächst die un⸗ mittelbare Oberaufsicht der Deiche, er hat die Refektionsarbeiten zu leiten, er hat die Meliorationspläne aufzustellen, demnächst für deren Ausführung zu sorgen, er greift also unmittelbar in die innere Verwaltung der Deichverbände ein. Meine Herren! Wenn Sie jetzt ohne Weiteres diese Abgabe auf⸗ beben, so übernimmt die preußische Staatskasse damit eine Last,
die, abgesehen von der Provinz Hannover, wo andere Verhältnisse
bestehen, in den anderen Landestheilen des preußischen Staats nicht besteht. In allen übrigen Theilen des preußischen Staates haben die Deichkommunen die Kosten ihrer inneren Einrichtung, der Beauf⸗ sichtiung der Deiche u. s. w., selbst zu tragen. Es liegt in der That kein Ansas vor, für diejenigen Verbände in Schleswig⸗Holstein, die diese Selbstverwaltung ihrer inneren Angelegenheiten nicht über⸗ nehmen wollen, die Abgabe zu streichen. Aus diesem Grunde kann die Staatsregierung nur angelegentlich empfehlen, über diese Be⸗ schwerde, die durch das Gesetz vom 11. April d. J. eine angermessene Erledigung finden wird, zur Tagesordnung überzugehen.
Auf eine Erwiderung des Abgeordneten Wallichs entgeg⸗ nete der Regierungs⸗Kommissar:
Ich erlaube mir, dem Herrn Abgeordneten zu erwidern, daß der
Art. 4 des Gesetzes vom 11. April d. J. bestimmt, es soll den schles⸗
wig⸗holsteinischen Deichverbänden die volle Selbstverwaltung ihrer inneren Angelegenheiten übertragen werden, sobald sie auf statutari⸗ schem Wege ibre Organe geschaffen haben. Damit, glaube ich, ist die Anfrage erledigt. Es wird also in Schleswig⸗Holstein ganz das⸗ selbe Verhältmniß demnächst eintreten, wie in den alten Provinzen, sobald nur die Verbände von der ihnen gebotenen Selbstverwaltung Gebrauch machen wollen.
— Die Kommission für die Agrarverhältnisse hat beschlossen, dem Herrenhause zu empfehlen, dem vom Hause der Abgeordneten angenommenen Gesetz⸗Entwurf, betrefsend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig⸗Holstein, mit bleibt dem Ermessen der Auseinandersetzungsbehörde überlassen, in solchen Fällen, in welchen den Renten protokollirte Forderungen vor⸗ gehen, die Uebernahme der Renten auf die Rentenbank zu versagen⸗“ und mit Weglassung des §. 59 seine Zustimmung zu ertheilen.
— Im 10. Casseler Wahlbezirk Kreis Marburg) ist an Stelle des ausgeschiedenen Professors Dr. Mangold der Landrath Mayer zu Marburg mit 79 von 122 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.
Verkehrs⸗Anstalten.
Stockholm, 23. Oktober. Als Endpunkt der von Calm ausgehenden Eisenbahn ist jetzt Emmeboda definitiv vom Kö bestimmt und die Linie Brunamäla verworfen. — Von der Ba Ulricehamn⸗Wartofta sind jetzt 2 ½ schwed. Meilen vollstän terrassirt.
— Von dem Centraltelegraphen zu Stockholm sind im September d. J. 50,9.— 2 Telegramme (24,688 abgegangen und 20,271 angekommen) expedirt; von dem Porto dafür, 38,340 Thlr., fielen 24,794 an Schweden und 13,546 an das Ausland. Im September 1871 wurden 41,846 Telegramme (20,325 abgeaangene und 21,52 angekommene) expedirt; von dem dafür eingezahlten Porto, 28,071 Thaler, fielen 19,020 an Schweden und 9058 an das Ausland.
—
Telegraphische Witterungsberichte v. 30. Okrober.
üFeeemee — Bar. AbwsTemp. Abw Ww.: Ort. E. I. v. M. R. sv. M. Wivd 2,2 — SS0., schw. 31. Oktober. — ,80., schwach. — S., lebhaft. SW., stark. W., mässig. WSW., mässig. — ²) NO., lebhaft. bedeckt. .7 +₰ 4,2 W., stark. trübe, Regen. 7,1 — SW., lebhaft. bewölkt. 6,4 + 3,1 /SW., stark. bedeckt, Regen. 6,6 +2,8 — bedeckv 6,3 +1, 7 SW., stark. bed., gest. Reg. 80 — SW., lebhaft. sehr bewölkt. 5,6 †1,7 SW., stark. bedeckt. 8,2 — SW., lebhaft. Regen. 6, — SW., mässig. strübe. 6,2 + 2,0 W., schwach. bedeckt, Regen. 7.s — SW., schwach regnerisch. 7,2 — NO. schwach. Regen. 8,.8 — WSW., mässig. — 7.4 +£ 3 3 N., schwach, sganz trübe. ³) 8,3 + 4.9 SW., s. stark. [bedeckt, Regen. 9,0†α 0˙SW., Sturm. strübse. 2 88 +4,7/S., mässig. Regen.³) 8,4 +₰ 4,7 SW., schwach swolkig. SSW., mässig. Regen. SW., lebhaft. strübe. — SW., mässig. bedeekt. 8) 2,9 W., mässig. wolkig. 5,2 SW., stürm. strübe. ⁷) [W., stark. trübe. SW., Sturm. bedéckt SW. s. stark. bedee 11,0% —- (WSW., s. stark. Nebel. Constantin. 338,0 11,5 — N., schwach. Nebel.
¹) Gestern Nachmittag WSW. stark. 2²) Strom N. Gestern Nachmittag SS W. stark Strom S. ²) Seit gestern Regen. ⁴) Reg Nachts Sturm und Regen. *) Nachts Régen. ⁶) Gestern Nachmittag und Abends anhaltender Regen. *) Regen. Nachts Sturm.
Zweite Beilage
Allgemeine Himmelsansicht Regen.
Ag 8 Helsingfor. 337,6 —
wenig bewölkt
bedec kt.
bedeckt, Regen. 1
8 Christians. 321,5 Petersburg 330,8 Skudesnäàs. 325,4
Frederiksh. — V Helsingör. — — Moskau. 332,3 Memel. 330,6 — 6,3 Flensburg. 330,1 — Königsbrg. 331,2 –5.7 Danzig 331, 3 — 5,7 [Putbus 328,18 6,4
Kieler Haf. 336 8 — Cöslin 331,6 -3, 9
Wes. Lchtt. 330,6 — Wilhelmsh. 330,5 —
Stettin 332,9 — 3,9
Gröningen 332,3 —
Bremen 331,0 m— Helder 332,4 —
Berlin 332,2 - 3,2
Posen 331,0 -3,4 Münster 330,2 - 4, 4 Torgau 330,7 — 3,0 Breslau 329,3 — 2,9 Brüssel 333,0 — .2
332,7 —1, s
Wiesbaden 331,.4 — Ratibor 327,9 — 2,0
Trier 330,3 — 1, 3 12Tö
Carlsruhe 332,3 — Paris 336,6
St. Mathieu 336.1]
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Donnerstag, den 31. Oktober
Das Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Postverwaltun Nr. 84 hat folgenden Inhalt: Generalverfügung vom 28. Oktoben ö der Eisenbahn zwischen Saarburg in Lothr. und
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— Die Nr. 87 der »Annalen der Landwirths aft in den Fen ln preußischen Staaten«⸗ hat fötenden üchattr Preußen: eiteres zur Tagesordnung der Sitzung des ständigen Ausschusses des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums. Ver⸗ tilgung der Reiher sur Förderung der Fischzucht. Mittheilungen aus dem Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten in Beziehung auf die Rinderpest. Lassen sich weitere Lohnsysteme als die bisher üblich gewesenen, und läßt sich insbesondere die Antheils⸗ wirthschaft den ländlichen Arbeitern gegenüber durchführen. Trier, 16. Oktober. Literatur: Das Buch der Erfindungen, Gewerbe und Industrie. Besondere Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger. Ver⸗ mischtes: Die Ernte in Dänemark. Vereinsversammlungen. Markt⸗ bericht. Viehpreise. Stärkepreise.
Kunst und Wissenschaft.
In Wien ist unter dem Namen »Conservatorium für dramatische Kunst⸗« eine neue Anstalt für die Ausbildung schau⸗ spielerischer Talente gegründet worden. Der Leiter derselber ist der Hofschauspieler Franz Kierschner.
Paris, 26. Oktober. Vorgestern begann das neue Lehrjahr der polytechnischen Schule. Die Zahl der Zöglinge betraͤgt 426. Das Lehrpersonal kostet jährlich 246,000 Fr. und die Verwaltung 95,140 Fr. Die Totalsumme für die Ausgaben der Schule beträgt 998,207 Fr., nämlich 558,140 Fr. für die allgemeinen Kosten und 363,000 Fr. für die Zöglinge. Der Sold für die 24 Unteroffiziere, die in der Schule angestellt sind, beläuft sich auf 74,067 Fr.; die Er⸗ nährungskosten auf 260,000 Fr., der Kleidung auf 13,000 und der Wäschelohn auf 10,000 Fr. Die Zöglinge tragen im Ganzen für 260,000 Fr. zu den Kosten bei, so daß der Staat jährlich 793,207 Fr. zuschießen muß.
Dem Begräbnisse Theophile Gautiers, welches am 25. stattfand, wohnte der Kabinetschef des Ministers des Kultus bei. Am Grabe sprachen Alex. Dumas Nanens des Vereins dramatischer Autoren und Hr. Chalamel im Namen des Vereins von Gelehrten.
Rom, 23. Oktober. Der Kommandant des Sece⸗Departements Spezzia, Admiral Isola, hat beschlossen, in Spreagia ein See⸗ Museum zu gründen und deshalb alle Schiffskapitäne angewiesen, überall seltene Kunst⸗ und Naturprodukte, die sie auf ihren Expeditio⸗ nen antreffen, aufzukaufen.
Landwirthschaft.
Berlin, 31. Oktober. In der Sitzung des ständigen Aus⸗ schusses des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums am 28. d. M. machte der Vorsitzende, Herr Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Nathusius einige Mittheilungen. Nach diesen war das Mitglied Herr Brokelmann durch Unwohlsein verhindert, den Sitzungen beizuwohnen. Es war sofort der Stellvertreter desselben Herr Hach einberufen wor⸗ den. Freiherr von Trott war für die ersten Tage der Sitzung ver⸗ hindert und hat den Wunsch ausgesprochen, daß einige Gegenstände erst verhandelt werden möchten, wenn er in Berlin eingetroffen sein würde. Außer den beiden Anträgen des Herrn von Lenthe: 1) be⸗ treffend die Zulassung von Vertretern der landwirthschaftlichen Fach⸗ presse zu den Verhandlungen des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums, welche nicht vertraulicher Natur sind; 2) betreffend eine weitere Be⸗ schlußfassung des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums in Angelegenheit der steuerlichen Ueberbürdung des Grundbesitzes, war noch ein neuer von dem Herrn von Ditfurth, bünredfen die Maul⸗ und Klauenseuche, eingegangen. — Zuerst richtete sich die Berathung auf die beiden An⸗ träge des Herrn von Lenthe. Mit Rücksicht darauf, daß diese Anträge bereits in der letzten Plenarsitzung zur Berathung gestanden hatten, wurde beschlossen, sie nicht für die diesmalige Ausschußsitzung auf die Tagesordnung zu setzen. In Betreff des von Ditfurth'schen wurde bestimmt, daß er direkt dem Herrn Minister für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten übergeben werde, zumal die Angeiegen⸗ bei der Berathung des Antrages des Herrn Vissering⸗ betreffend den Erlaß eines Reichsgesetzes, behufs Abwehr und Unterdrückung der Lungenseuche, zur Sprache kommen würde. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten hat den Entwurf eines Fischereigesetzes dem Ausschuß zur gut⸗ achtlichen Aeußerung überwiesen. Derselbe soll noch der jetzigen Session des Landtages vorgelegt werden. — Es folgte hierauf der Antrag des Grafen von Borries, betreffend dievon Amtswegen zu ergreifenden Maßregeln zur Vertilgung der Feldmäuse. Nachdem der Referent Elsner von Gronow den in seiäsn Referate' ent⸗ haltenen Antrag: »Referent kann den Antrag des Herrn Grafen von Borries dem Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium nicht empfehlen, stellt jedoch anheim, auf den früheren Beschluß des Kollegiums noch einmal zurückzukommen« vertheidigt und der Antragsteller dies in Bezug auf seinen Antrag ebenfalls gethan hatte, wurde beschlossen: „Den Antrag des Herrn Grafen von Borries dem Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegium nicht zu empfehlen, jedoch Sr. Excellenz (dem Mi⸗ nister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten) anheim zu geben, ob es nicht zweckmäßig sein dürfte, die Provinzialbehörden, insbeson⸗ dere die der neuen e darauf aufmerksam zu machen, daß zum Schutze der Landwirthschaft gegen allgemeine Kalamitäten, welche, wie z. B. die Mauseplage, oft nur durch vereinte Kräfte zu über⸗ winden seien, von der im Gesetze vom 11. März 1850 gewährten Befugniß, ortspolizeiliche Verwendungen zu erlassen, anscheinend nicht hinreichend Gebrauch machen werde.« — Die Versammlung ging nun zur Be⸗ rathung des Antrages des Herrn Weygold, betresfend die Ueberweisung eines verhältnißmäßigen Remontirungstitels für jedes Gestüt, über. Hr. Weygold hat seinen Antrag dahin motivirt: Es werde durch diesen Antrag nicht bezweckt, eine vollständige Trennung des Etats herbei⸗ zuführen, vielmehr nur ein Verhältniß herzustellen in welchem der ljährliche Ankaufsfond von 90,000 Thlrn. auf eine Reihe von Jahren seine Verwendung finde Es sei bereits in den umfangreichen Ver⸗ handlungen des vorigen Jahres die Schwierigkeit anerkannt worden, bei Unzulässigkeit des Virements, in jedem Jahre den Gestüten einen bestimmten Etat innerhalb des gesammten Ankaufsfonds zu geben, d. h. eine Trennung in finanzieller Beziehung herbeizuführen, allein es lasse sich der Zweck einer verhältnißmäßigen Vertheilung des Central⸗ fonds in der Weise erreichen, daß bei den verschiedenen Jahres⸗ Bedürfnissen eine Dauer — in Uebereinstimmung mit dem bestehen⸗ den Prinzip der Ergänzung von 10 Prozent pro anno —. von etwa 0 Jahren angenommen würde, während welcher jedes Gestüt einen bestimmten Betrag zu beziehen hätte, de en Höhe mit Rücksicht auf die vom Staate während dieser Zeit bewilligten Ankaufsfondé nach einer, für jedes Gestuͤt zu ermittelnden Grundlage — etwa nach einem anzunehmenden Normal⸗Inventarienwerthe des gesammten Zucht⸗ materials — zur Vertheilung käme. — Der Referent Herr v. Seeg rekapitulirt sein Referat. Dieses führt unter Anderem aus: 0 wohlmeinend dieser Antrag bei der ersten Lesung auch erscheine, so würde er, wenn er Annahme fände, das Interesse der Landespferde⸗ zucht, was er ja nach der Ansicht des Antragstellers fördern solle, geradezu schädigen. Denn wenn der Ankaufsfonds von 90,000 Thalern auf die verschiedenen Gestüte titelweise vertheilt werden solle, so sei, wenn bei einem Titel ein plus, und bei einem andern Titel ein Mehrbedarf sich herausstellt, eine Uebertragung un ulässig. Jeder Gestütsvorsteher würde die ihm zugewiesenen Mittel krampfhaft fest⸗ halten, um sie, wenn nicht im laufenden, doch im nächsten Jahre verwenden zu können. Es würde dadurch ein nicht zu rechtfertigender Zeitverlust für die Beschaffung von den noch so sehr fehlenden Be⸗ schälern entstehen. Sei dieser Fond in einer Hand, so lasse sich derselbe alljährlich voll ausnutzen, sei er aber unter viele Theilnehmer speziell vertheilt, so sei dies, wie oben gezeigt, ganz unthunlich. Referent
könne deshalb dem Antrage nicht beistimmen und ihn dem Ausschusse auch nicht zur Annahme empfehlen. — Der Ausschuß trat der An⸗ sicht des Herrn Referenten bei.
In der Provinz Schleswig⸗Holstein ist die Ernte, be⸗ sonders von der; Sommerung und in den Geestdistrikten sehr un⸗ gleich gewesen, im Ganzen aber stellt dieselbe sich als gut heraus. Die Oelfrüchte sind allgemein vorzüglich gerathen, auch der Weizen ergiebt durchweg, in Korn und Stroh, mehr als eine gute Durch⸗ schnittsernte, obwohl er hin und wieder sich und durch Rost gelitten hatte. Roggen hat einen guten Stroh⸗, aber keinen befriedigenden Köoͤrnerertrag geliefert. Die Gerste, die im Frühsommer zu den besten Hoffnungen berechtigte, ist nothreif geworden. Von den Hülsenfrüch⸗ ten haben nur die Wicken nicht-vorzüglich gelohnt. Buchweizen war gut gewachsen, hatte aber wenig Körner angesetzt. Die Kartoffeln zeigen fast keine Krankheit und sind besser gerathen, als seit Jahren. Die Ernte von Kleeheu ist die reichste gewesen, deren sich der Land⸗ mann erinnert, dagegen haben Wiesen Und Weiden durch die Trocken⸗ heit des Spätsommers gelitt n.
Auch im Regierungsbezirk Münster ist die Ernte, mit Ausnahme des Buchweizens, der durch die Dürre gelitten hatte, gut, von dem Roggen auf leichtem Boden und vom Weizen sogar sehr gut ausgefallen. Von den Kartoffeln haben die frühen durch Krank⸗ heit stark gelitten, dagegen haben die späten eine gesegnete Ernte er⸗ geben. Hanf ist gut, Flachs minder gut gerathen. Der Klee hat gegen 20 pCt. über eine Mittelernte ertragen, wogegen Heu, nament⸗ lich auf Sandboden, um ebensoviel hinter dem Mittel zurückgeblieben ist. Das Obst ist mißrathen, nur Birnen und Pflaumen sind in geringen Mengen gewonnen worden. Vieh wird sehr gesucht und zu ungewöhnlich hohen Preisen aufgekauft.
Im Regierungsbezirk Magdeburg ist die Ernte, die sehr gut eingebracht wurde, im Körner⸗ und Strohertrage und in allen Gat⸗ tungen zufriedenstellend ausgefallen. Die Kartoffelernte ist in einigen Kreisen ausgezeichnet gewesen, die Kartoffelkrankheit nirgend hervor⸗ getreten. Obst wurde zwar in vorzüglicher Güte, aber nur in geringen Mengen geerntet, der Ertrag der Zuckerrüben hat den Erwartungen nicht ganz entsprochen, jedoch genügt der Zuckergehalt. Die Wiesen haben in Folge der Dürre nur einen sehr schwachen zweiten Schnitt ergeben. Aus gleicher Ursache hat sich die Winterbestellung verspätet.
London, 28. Oktober. Die Rinderpest ist noch immer nicht erloschen, obwohl sie verhältnißmäßig weniger Schaden anrichtet. Der
lich gemeldet.
St. Petersburg, 27. Oktober. Nach dem Regierungs⸗Anzeiger ist im Gouvernement Volhynien, mit Ausnahme der Distrikte Gitomir, Dubny, und Ostrop, der Ertrag des Wintergetreides wenig befriedigend. Sommergetreide hat im Allgemeinen einen be⸗ friedigenden Ertrag geliefert. Die Heuernte ist eine mittelmäßige. Im Gouvernemant Tula ist der Ertrag des Wintergetreides schlecht, der des Sommergetreides befriedigend, die Heuernte mittelmäßig oder schlecht. Im Gouvernement Riazan ist die Ernte des Wintergetreides mittelmäßig und stellenweise schlecht, die des Sommergetreides fast durchgängig gut, die Heuernte mittelmäßig gewesen. Im Gouverne⸗ ment Livland ist die Ernte vom Winter⸗ und Sommergetreide nur eine mittelmäßige die Heuernte dagegen eine gute gewesen.
— Die Rinderpest ist, wie der »Reg.⸗Anz.« meldet, auch in Warschau und im Kreise Wladawa (Gouvernement Siedlce) aus⸗ gebrochen. Gewerbe und Handel.
„Berlin] 31. Oktober. Die Stadtverordneten⸗Versammlung hat sich am 15. August d. J. damit einverstanden erklärt, daß Seitens der Stadtgemeinde Berlin auf die Erhebung von Marktstandsgeldern verzichtet werde, falls die Deutsche Baugesellschaft Narkthallen in ausreichender Zahl und Größe nach einem, von den städtischen Behörden zu billigenden, auch die Feststellung der Tarife für die Ver⸗ kaufsstellen umfassenden Programm errichtet und eröffnet. In Folge dessen ist der Magistrat wegen Errichtung von Markthallen in hiesiger Stadt mit den Vertretern der Deutschen Baugesellschaft in weitere Verhandlungen eingetreten, deren Resultat ein Vertragsentwurf ist, welchen der Magistrat der Stadtverordneten⸗Versammlung mit dem Ersuchen um Zustimmung vorgelegt hat. Der Vertrag besteht aus 13 Paragraphen Die Deutsche Baugesellschaft verpflichtet sich darin, zu⸗ nächst in 5b Theilen Markthallen in dem dem Bedürfnisse und mindestens der Größe der eingereichten Situationspläne ent⸗ sprechenden Umfange zu erbauen und binnen fünf Jahren fertig zu stellen und dauernd zu erhalten: 1) zwischen Gensd'armenmarkt, Jäger⸗ straße, Hausvoigteiplatz und Meahaees age⸗ 2) am Koppenplatz, zwi⸗ schen der Linienstraße und Thorstraße; 3) zwischen dem Schiffbauer⸗ damm, der Karlstraße und der Louisenstraße; 4) zwischen Wilhelm⸗ straße und Mauerstraße, gegenüber der Böhmischen Kirche; 5) zwischen der Friedrichstraße und Wilhelmstraße, nahe am Belleallianceplatz; 9 in der Josephstraße, zwischen der Annenstraße und Schmidtstraße; 7) zwischen der Ssi ech und der Kommandantenstraße, da, wo beide aufeinanderstoßen; 8) zwischen der. Klosterstraße und der Neuen Friedrichstraße, unter Benutzung der sogenannten Königsmauer; 9) auf dem Platze A. in der Fehrbellinerstraße; 10) auf dem Platz A. in der Lützowerstraße; 11) in der Gegend der Straußbergerstraße. Gleichzeitig mit der Eröffnung des Betriebes dieser sämmtlichen Markthallen wird der Magistrat die Aufhebung der Wochenmärkte unter Verzichtleistung guf die bisher erhobenen Wochenmarktstands⸗ gelder in den Grenzen seiner Kompetenz genehmigen und nicht wieder qg ttellen so lange die betreffenden Markthallen im Betriebe bleiben.
ie zur Zeit auf dem Weddingsplatz und in Moabit bestehenden Wochenmäͤrkte werden vorerst beibehalten, bis sich das Bedürfniß ihrer Umwandlung in Markthallen herausstellt. Auch behält der Magistrat sich vor, im Falle nach seinem Ermessen durch fortschreitende B⸗ bauung neue Marktstellen sich als nöthig erweisen, in den hiervon betroffenen Stadttheilen offene Märkte zu errichten oder zu gestatten. — Der Magistrat erklärt sich damit einverstanden, daß der an⸗ gehängte Tarif für den Verkehr in der Markthalle (s. unten) zur Anwendung gebracht werde. Die Deutsche Baugesellschaft verpflichtet sich, eine Erhöhung oder Ermäßigung dieses Tarifs weder im Einzelnen, noch im Ganzen ohne vorherige Zustimmung des Magistrats einzuführen. Wenn in drei auf einander folgenden Jahren die aus dem Markthallenunternehmen an die Aktionaire ge⸗ zahlte statutenmäßige Dividende mindestens 10 pCt. betragen hat, so ist der Magistrat berechtigt, die Tarifsätze für die Zukunft so weit zu ermäßigen, als nach dem jäͤhrlichen Durchschnittsertrage der letzten 3 Jahre Erreichung einer jährlichen Durchschnittsdividende von 10 pCt. in iesen 3Jahren genügt hätte. — Die deutsche Baugesellschaft verpflichtet sich, in Verbindung mit dem Bau der Markthalle am Hausvoigteiplatz eine Durchlegung der Taubenstraße in ihrer ganzen Breite nach dem Haus⸗ voigteiplatz, und der Jerusalemerstraße nach der Jäger⸗ straße auszuführen. Der Magistrat wird ihr dazu den jesi en Durchgang von der Taubenstraße nach dem Hausvoigteiplatz, die kleine Parzelle zwischen dem Graben und dem Hause Taubenstraße 24, sowie die Grenzmauer zwischen dem Grundstücke Taubenstraße Nr. 23 und der Straze zu Eigenthum abtreten, soweit er letzteres besitzt. Der Magistrat ist damit einverstanden, daß der Graben, soweit er an die Straße oder die Markthalle stößt, überdeckt werde, sowie, daß der bei Verlängerung der Jerusalemerstraße abgeschnittene todte Winkel des Hausvoigteiplatzes vor den Die deutsche Baugesenschaft ist in diesem Falle jedoch verpflichtet, die Stadt gegen etwaige Ansprüche der Adjacenten unweigerlich zu ver⸗ treten. Die Deutsche Baugesellschaft ist ferner verpflichtet, die Ent⸗ wässerung und Pflasterung der verlängerten Jerusalemerstraße zu be⸗ wirken und deren Unterhaltung für die Dauer von 5 Jahren zu über⸗ nehmen. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Unterhaltung 1 die Stadt über. Wenn die Errichtung einer Markthalle zwischen der Klosterstraße und der Neuen Friedrichstraße unter Benutzung der Königsmauer erfolgt,
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letzte Fall der Rinderpest wird aus Belthorpe, unweit Dapham, amt⸗
Häusern Nr. 5, 6 und 7 bebaut werde .
so wird der Magistrat die der Stadtgemeinde gehörigen 3 Baustellen und das Straßenterrain an der Königsmauer der Deutschen Bau⸗ gesellschaft eigenthümlich überlassen, und zwar das Straßenterrain unentgeltlich, den übrigen Grund und Boden gegen Bezahlung der vom Magistrate dafür seinerseits zu dessen Ankaufe verwendeten Summen ꝛc. — Tarif für die von der Deutschen Baugesellschaft projektirten Markthallen: Preise der Stände, einschließlich der Liefe⸗ ru g von Gas und Wasser pro Tag und Quadratfuß a) Fleischer⸗ stände 3 Pf., b) Fischstände je nach der Lage 3—4 Pf., c) sonstige Stände je nach der Lage 2— 3 Pf., d) Lagerplätze im Kellerraum Pf., e) Stände mit Ladeneinrichtung bleiben einer besonderen Ver einbarung vorbehalten.
Verkehrs⸗Anstalten,
Berlin, 31. Oktober. Bei Anlage des neuen Potsdamer Bahnhofes, der morgen, 1. November / dem Verkehr übergeben werre wird, sah man sich genöthigt, die Perrons bedeutend höher zu legen, al die Annahmestellen des Gepäcks, da die Bahn über die vor den Bahnhof liegenden Straßen hinweggeführt werden mußte und di Gepãckannahme möglichst zu ebener Erde stattfinden sollte. Zu der Gepäck gehört nicht nur das Passagiergut, sondern auch das Post gepäck und die Eilgüter. Alle diese Päckereien müssen in wenigen Minuten vor Abgang jeden Zuges befördert werden und zu diesem Zweck von der Annahmestelle bis in den betreffenden Güter⸗ ode Postwagen geschafft werden. Um das Publikum möglichst weni zu belästigen, hat man davon abgesehen, irgend welche Beförde- rung auf den Perrons selbst vorzunehmen. Der Transport der Güter geschieht hier von den Annahmestellen aus, unterhalb de Perrons, in hellen, geräumigen Tunnels mittelst kleiner Wagen welche auf Schienengeleisen laufen. Die Geleise laufen zu den verschiedenen Hebevorrichtungen, mittelst welcher die Wagen mi ihren Gütern und den sie begleitenden Arbeitern auf die Höh des Perrons gehoben werden und zwar unmittelbar vor dem 5 bestimmten Güter⸗ oder Postwagen. Die Aufzugs⸗Vorrichtungen liegen deshalb an sehr verschiedenen Stellen; während die Eilgutauf⸗ üge in dem außerhalb der Halle befindlichen Eilgutschuppen angeleg ind, befinden sich die Passagiergutaufzüge in der Mitte des Abfahrts flügels vom Hauptgebaͤude und ein besonderer Postgutaufzug liegt im Kopfgebäude, so daß die verschiedenen Hebevorrichtungen auf über 1000 Fuß Entfernung von einander gelegen sind. Aus diesem Grunde war Dampfkraft nicht anwendbar, um so weniger, als die zu hebenden Lasten äußerst verschieden und die Zeit, in welcher die Hebung statt finden muß, sehr kurz bemessen ist. Man nahm deshalb seine Zufluch zu hydraulischen Maschinen, wie solche in ähnlicher Weise bereits mehrfach, namentlich an größeren Seehäfen (Geestemünde, Harburg ꝛc) mit Vortheil benutzt werden. Man sieht die Bewegung der Ma⸗ schinen, ohne ein Geräusch oder irgend welche Spuren der treibenden Kraft wahrnehmen zu können. Die Einrichtung dieser hydraulischen Maschinen ist im Allgemeinen folgende: Das Druckwasser wird durch eine Dampfmaschine erzeugt, welche außerhalb des Haupt⸗ gebäudes in einem besonderen Maschinengebäude aufgestellt ist. Aehnlich wie bei den Stadtwasserwerken, die das Wasser auf circa 2 Atmosphären drückt, um es in die hoͤchsten Gebäude steigen zu lassen, erhält das Wasser hier einen Druck von ca. 25 Atmosphären, vermittelst dessen es in Röhren ca. 800 Fuß senkrecht in die Höhe 8 steigen könnte Das aus den Pumpen gelieferte Druckwasser gelangt zunächst in den Akkumulator, d. i. ein Cylinder mit einem Kolben, welcher durch aufgelegte Gewichte das Wasser in konstanter Span⸗ nung (25 Atmosphären) erhält. Der Cylinder faßt so viel Wasser, daß er bei plötzlichem, die Leistung der Dampfmaschine übersteigenden Bedarf das nöthige Wasserquantum an die hydraulischen Hebemaschi⸗ nen abgeben kann. Von dem Akkumulator aus geht ein Rohrsystem nach den verschiedenen Aufzügen. Die Hebung der Plattformen, auf welche die Wagen auffahren, geschieht nun nach Art der hydrau⸗ lischen Pressung durch Stempel, die sich in einem Cylinder genau schließend auf⸗ und abbewegen, und zwar erfolgt die Bewegung in Folge der Steuerung eines Schiebers mittels Hebel, der bei Hand bewegt wird in der Art, wie bei Lokomotiven. Sobald der Wagen mit den Gütern auf die Plattform geschoben ist, bewegt der Maschi⸗ nist den Steuerungshebel ein wenig und die Plattform beginnt sofort sich sanft zu heben, in 15 Sekunden ist die Gesammtlast ca. 12 Fuß hoch gehoben und geht sanft in den Zustand der Ruhe über, ohne daß der Maschinist tjeht noch irgend eine Arbeit verrichtet. Die Ab- stellung der hydraulischen Maschine auf richtiger Höhe der Plattform führt die Maschine stets selbst aus, ebenso bewegen sich dieselben auch abwärts, indem sie, unten angekommen, allmählich in den Zustand der Ruhe gelangen. Ein Maschinist kann fo bequem vier neben⸗ einander angebrachte Aufzüge steuern, und in Folge dessen ist es mög⸗ lich, in der kurzen disponiblen Zeit von ca. 20 Minuten vor Abgang eines jeden Zuges ca. 150 Centner Postgut und 130 Centner Passa⸗ giergut, außer ca. 150 Centner Eilgut zu befördern und zu beben.
in der Haille befindet sich noch eine große unversenkte Schiebe⸗ ühne, zu deren Bewegung ebenfalls eine hydraulische Maschine benutzt wird; diese Maschine liegt in einem gewölbten Raume unter dem Ankuünstsperron, ist daher von der Halle aus nicht sichtbar. Dieselbe ist doppelwirkend, um den Hin⸗ und Rückgang der Schiebe⸗- bühne zu ermöͤglichen, und treibt dieselbe durch Anwendung von Ketten und Rollen nach Art eines Flaschenzuges, der in umgekehrter Weise benußt wird. Es ist interessant zu sehen, wie der Druͤck einer Hand an dem Steuerungshebel genügt, um die Schiebebühne mit darauf befindlicher Lokomotive und Tender, zusammen eine Last von circa 1300 Centner, zu bewegen und in kürzester Zeit von einem Geleise des Bahnhofes auf ein anderes in 24 Fuß Entfernung von dem ersten befindliches Geleise überzuführen. Bezüglich der Dauer und Zweck⸗ mäßigkeit der Anlage ist zu erwähnen, daß, obgleich die Rohr⸗ leitungen zu den hydraulischen Maschinen innerhalb des Tunnels elagert sind, man doch für den Winter Vorkehrungen gegen Ein⸗ rieren derselben getroffen hat, durch Verwendung des Dampfes der Betriebsmaschine. Die hydraulischen Maschinen, sowie die Dampf⸗ maschine sind von R. Dinglinger in Cöthen geliefert und aufgestellt ihsshee Oberbau zur Lokomotivschiebebühne dagegen von A. Borsig in Moabit.
Rom, 26. Oktober. Aus einer statistischen Mittheilung der »Opinione« ergiebt sich, daß bei der neuesten Zählung der schul⸗ fähigen Knaben in Rom nur 12,171 lesen und schreiben können⸗ 22,699 ohne Unterricht blieben.
Die Flachsspinnerei von Schoeller, Mevissen & Bücklers in Düren mit ihren Arbeiterwohnungen und Fortbil⸗ dungsschulen für Mädchen und Knaben.
Die vorgenannte Flachsspinnerei beschäftigt verhältnißmäßig viele jugendliche Arbeiter und zwar größtentheils Mädchen. Die Gesammt⸗ Arbeiterzahl betrug am 1. Januar d. J. 1024, worunter sich 126 Män⸗ ner, 310 Knaben, 36 Frauen und Wittwen, 542 Mädchen befanden, wovon nur 128 Mädchen unter 16 Jahren, 100 Knaben aber über 14 Jahre alt waren. 8
Da auch die andern Industriezweige Dürens — Tuch⸗ und Papierfabriken — viele jugendlichen und weiblichen Arbeiter beschäfti⸗ gen, so liefern die um Düren “ bevölkerten Dörfer denselben ein großes Kontingent. Es stellte sich hierbei aber als großer Uebel⸗ stand heraus, daß die unverheiratheten jungen Leute täglich weite Wege bis en elterlichen Hause zurücklegen mußten und deshalb, namentlich im Winter, vorzogen, sich bei andern Leuten in der Stadt einzuquartiren, wo bei schlechten und überfüllten Räumen und dem Mangel entsprechender Aufsicht die Gesundheit, wie die Moralität der jugendlichen Arbeite vielfach gefährdet ist.
Ein Heranziechen der Arbeiterfamilien von den Döͤrfern hielt die obige Firma für bedenklich und ging deshalb im Jahre
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