1872 / 279 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

längere Debatte knüpfte wo die Kommission einen Zusatz dahin daß auch eine Zusammenlegung in der daß der einzelne Interessent seine neuen hreren Figuren zuertheilt erhalten könne. sich nämlich an Orten, an denen eine vollständige enlegung von Grundstücken des einzelnen Besi nach lokalen Verhältnissen unthunlich erscheint, Verbesserung der wirthschaftlichen Ver „Wei erreichen, daß die vielen zerstreut liegenden Grundstücke i alität zusammengelegt, jedem en und gleichzeitig die Auf⸗ glich gemacht wird, wie dies

1ö11.“ 11“ 11“ die Genehmigung der Stände. Eine 3 bͤmigung Eintritte in die definitiven Verhandlungen erfüllt ist,

. 14 Nr. 1 ; dem Beginne der Unterhandlungen zwischen den Delegirten der

en hatte, g sein solle Ländereien auch in me⸗

vorgeschla Art zuläs

eine wesentliche Verhältnisse in der Weise

größere von gleicher Q Grundstuck ein Zugang gescha hebung der Schlagordnung m namentlich im südwestlichen Deutschland geschieht. Um jeden Zweifel daran, daß auch ein solches Verfahren durch das Ges en, habe die Kommission vorstehen⸗ Von vielen Seiten wurde der Z efürwortet und schließlich auch vom ner hatte der Entwurf vorgeschlagen, daß in der Nähe der Stadt die Kämmerei den kleinen Leuten gegen seine »billige« Pacht Land verpachten müsse. Die Kom⸗ glassung des Wortes v»billig« wurde zum 8 der Stim⸗

kommi und einschließlich 961,30. hoben G von verloosten Staatslotto⸗Anlehenskapitalien auf 2,589,387,707 Fl., 19,161,413 Fl. mehr als Ende Dezember 1871. Die schwe⸗ bende Schuld der genannten Königreiche und Länder bezifferte sich Ende Juni 1872 auf 40,891,922 Fl., 3,511,545 Fl. weniger als Ende Dezember 1871. Dazu kamen noch 12,368,077 Fl.

ermöglicht werde, zu beseiti den-Zusatz proponirt. ommissionsberichts b Plenum acceptirt. Fer

mission beantragt, unter We nur zu sagen »gegen Pacht«. Dieser Antrag Beschluß erhoben. Hinsichtlich des Erfordernisse „der rität der Interessenten, als Bedingung für die An⸗ schlages (§. 16), weicht der Schweriner indem Letzteres nur eine ein⸗ esitz berechnet, der vorliegende rität von ¼ der Stimmen nach dem Es ist dies die einzige Abweichung von von der eingreifendsten Wichtigkeit, und auch in der Kommission die g, ob man die im ät annehmen oder Versammlun für weitere Berathung und beschl stimmung: Man wolle sich dahin ein⸗ daß bei der Abstimmung der Ackerbesitzer parationsvorschlages die einfache Majo⸗

Durch eine Großherzogliche ist zur Ausführung des Art. 2 Februar 1870, betreffend die Einführung und Vergantungs⸗Ordnung vom 14. Mai chaft Varel, bestimmt worden: edachte Gesetz in Gel⸗

menmajo nahme des Separations⸗Vor Entwurf von dem Strelitzer fache Majorität nach dem Grundb Entwurf aber eine Majo Grundbesitz verlangt. Wichtigkeit, aber auch ade über diesen Punkt gingen ichten auseinander. mu Gesetzentwurf proponirte Dreifünftel⸗Majorit weiter deliberiren wolle, entschied die 35 gegen 9 Stimmen sodann ohne weitere Ab verstanden erklären, zur Annahme des Se rität genügen solle. Oldenburg, 22. November. Verordnung vom 16. d. M. des Gesetzes vom 7. der Auktionator⸗ in der ehem eitpunkt, mit welchem tung kritt, wird auf den 1. Januar 187. In der heutigen Sitzung des Landtages kam g der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ ngen von Personen, welche an dem in 1871 gegen Frankreich Der Entwurf bezweck ches Behufs der Todeserklärung der werden muß, daß die erwähnten Per⸗ weiteren Zeitablaufs bedarf, für todt sie in dem Kriege vermißt wor⸗ ensschlusse vom 10. Mai 1871 eingegangen auch alle Dienstverhältniß illiger Hülfsleistung sich en, unterliegen.

Gesetze ab,

schwe

Bei der Abstimmun 3,259,620 Fl. mehr als Ende Dezember 1871.

aligen Herrs

st zur Verhandlun nd die Todeserkläru

riege Theil das Verfahren, wel sogenannten Vermißt st zu vereinfachen, onen, ohne daß es eines erklärt werden können, 7 den sind und seit dem Fried ihrem Leben

genommen haben.

eingeschlagen und bestimmt,

eine Nachricht Den Bestimmugen dieses Gesetzes jenigen Personen, welche in einem Amts⸗ oder oder zu Zwecken freiw Truppen befunden hab erklärung, so gil mißten. Der Ent vorgeschlagenen V

Erfolgt die Todes⸗ t der letzte Juni 1871 als Todestag des Ver⸗ wurf wurde mit einigen vom Justizausschusse andtage angenommen. es, betreffend den Schutz Nach dem Gesetzentwurfe und werden zu den schäd⸗ welche in einem dem Gese zeichnisse namentlich aufgeführt sind. Zerstören der Eier oder Nester, dten der nützlichen Vögel ist verb ge Handel mit lebenden oder todten gt, nur ist der Handel snahmsweise vom 1. Oktober schaftliche Zwecke können vom erungen Ausnahmen von den Auch diese Vorlage fand mit eantragten Aenderungen die Zu⸗ von den beschlossenen Aenderungen ß die vom Gesetze Thlr. oder Haft bis Kontravenienten ollen, welche Kinder zum verleiten, oder es unter⸗ ihrer Gewalt Hausgenossenschaft ge⸗ Schließlich wurde eck, betr. die Ge⸗

rechnungen an den Finanzausschuß mit dem Unterantrage, daß der Finanzausschuß ein motivirtes Gutachten darüber abgebe, ob Verträge, die für den Staat rechtsverbindlich sind, irgend eine legislatorische Thätigkeit aber nicht voraussetzen, ohne Schädigung des Wirkungskreises der ganzen Administration zur Kenntniß des Hauses gebracht werden können. Die Bera⸗ thung über diesen Antrag soll demnächst auf die Tagesordnung gesetzt werden.

eränderungen vom L Darauf kam der Entwurf eines Gese nützlicher Vögel, z bilden die nützlichen Vögel die Regel lichen nur diejenigen gezählt,

ur Berathung.

efügten Ver as Ausnehn das Fangen oder auch der gewerbsmäßi eln und deren Ciern ist untersagt, mit Drosseln (Krammetsvögeln) au bis 8. Dezember gestattet. Für wissen Staats⸗Ministerium bezw. den Regi Verboten zugelassen werden.

einigen vom Justizausschusse b stimmung des Landtags;

ist als die wichtigste die he angedrohten Strafen, zu 14 Tagen, sondern auch diejenigen treffen Zuwiderhandeln diejenigen Aufsicht unter hören, vom ein Gesetzent bühren in Verw

drückende, mißliche Lag 8 Landtagsresolution ausdrücklich erwähnt. Der sonstige Wort⸗ laut ist ziemlich derselbe. Das heute in dritter Lesung ange⸗ nommene Schulaufsichts⸗Gesetz bestimmt 57 Schulbezirke. Die Adreßdebatte beginnt am Montag.

rvorzuheben, da Geldstrafe bis zu 20

gegen das Gesetz Personen, geben sind und zu ihrer Zuwiderhandeln abzuhalten. f für das Fürstenthum Lüb altungssachen, mit unbedeutenden Abänderun⸗ genommen, und erhielten verschiedene, bereits in erster Gesetze auch in zweiter Le⸗ Die nächste Sitzun ß der öffentlichen fand noch eine e der Berathung vertraulicher Vor⸗

Lung angenommene stimmung des Dienstag statt. Nach Schlu geheime Sitzung zum Zweck lagen statt. Braunschweig. Herzogliche Staats schweig, 21. Noven »Von Gottes Gnaden, Wir⸗ und Lüneburg ꝛc. ꝛc. fuüͤgen hiermit den 14. ordentlichen daß die Mit 5. Dezember

sung die Zu⸗

Landtags. g findet am

Braunschweig, 24. November. Das Ministerium veröffentlicht d. d. Braun⸗ aber, folgenden Erlaß:

Wilhelm, Herzog zu Braunschw zu wissen: Da Wir beschlossen h dnen Wir hiermit, Donnerstag, den stadt Braunschweig einzufinden tsordnung, das Legitimations⸗ Wir demnächst we Verfügung treffen.

Landtag einzuberufen, so veror lieder der Landesversammlung sich J. in Unserer Residen haben, um, in Gemäßheit der Geschä verfahren zu beginnen, und werden des Landtages die weiter erforderlich angeht, haben sich hiernach zu richten.

W †. Arolsen, 21. November. hat die gesammte fürstliche Familie die getreten. Dem Verneh rühjahr hin verweilen land zubringen und im ihre Residenz

gen Eröffnung Alle die es

Gestern Morgen Reise nach Men⸗ men nach wird sie dort b dann einige Wochen i Mai oder Juni hierher zurück⸗ wieder bleibend in Arolsen auf⸗

kehren, um dann zuschlagen.

Oesterreich⸗Ungarn.

ung der Bankdirekt chluß gefaßt, gewährende Dotation Da bereits die vermehrt worden, stellt sich jetzt die E Dieser Betrag ents

Wien, 23. Novembe ion am 22. d. M. die den ungarischen Filialen zu weitere anderthalb Millionen zu m dritthalb Millionen auf vier Mil⸗ leichsprotokolle tnisse in der Be⸗

liche Lage der Kolonie, worin zugleich die Ansichten in Betreff etwaiger wünschenswerther Veränderungen in der

Dotation u

pricht dem im Au ehrten und acceptirten Verhäl

von Ungarn b 1 ankfilialen. Da mit dieser Dotationserhöhung

theiligung der

n Regierung gestellte dum rften

8 8

die von der ungarische

beiderseitigen Regierungen und denen der Nationalbank keine indernisse mehr bereitet werden. Der Vize⸗Gouverneur der

Nationalbank, Baron Wodianer, begiebt sich nach Pesth, um auch in Angelegenheiten der Bankfrage mit dem ungarischen Ministerium zu konferiren.

Die gesammte konsolidirte Staatsschuld der im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder belief sich, nach dem jetzt veröffentlichten Ausweis der Staatsschulden⸗Kontroll⸗ ston des Neichsraths, Ende Juni 1872 auf 2,588,426,404 Fl.

2 Fl. unerhoben gebliebene Gewinnste

(† 1218 Fl.) veranschlagter Kapitalsbetrag für Entschädigungs⸗

renten und 1,750,000 Fl. Kapitalbetrag für die an die bayrische Regierung jährlich zu zahlenden 87,500 Fl., wodurch sich der Ge⸗

ammtbetrag der Staatsschuld auf 2,644,397,707 Fl. stellt,

15,648,649 Fl. mehr als Ende Dezember 1871. An garantir⸗ ten Schulden waren außerdem vorhanden 229,157,512 Fl.

(— 4,461,985 Fl.) ausgefertigte Grundentlastungs⸗Obligationen

und 540 Fl. (— 6940 Fl.) galizisches Nothstandsanlehen. Die

einjährigen Zinsen, Renten und Zahlungen von der Staats⸗ schuld beliefen sich Ende Juni 1872 nach Abzug der Steuer auf 105,852,117 Fl. (61,053,757 Fl. in Staatsnoten, 44,798,359 Fl. in klingender Münze) und auf 10,265,517 Fl. in klingender Mnge von der Grundentlastungsschuld. Die ö

ende Schuld betrug Ende Juni 1872 376,860,514 Fl.,

Pesth, 23. November. Der vom Klub der Deak⸗Partei

am 20. d. M. angenommene, gestern in das Unterhaus ein⸗ gebrachte Antrag des Abg. Korizmies lautet wörtlich:

»Da die Geschäftsordnung sich schon im Verlauf der letzten

Reichtagssession als eine mangelhafte erwiesen hat; da die Scene vom 18. November nämlich die grundlosesten und anzüglichen Ver⸗ dächtigungen eines Mitgliedes die Würde des Hauses tief verletzt haben und die Geschäftsordnung kein gehoͤriges Mittel zur Hintanhal⸗ tung und Verhütung künftiger ähnlicher Fälle bietet: so wolle das Haus einen Ausschuß von 9 Mitgliedern einsetzen, welcher die Ge⸗ schäftsordnung prüfen und baldigst einen Vorschlag zur Verbesserung derselben vorlegen soll.⸗

Der vom Abg. Paczolay vorgeschlagene und vom Klub

angenommene Zuse Iutet:

»Damit die Szzirte Geschäftsordnung, nachdem sie vom

Hause angenomps. den ist, sofort und noch in derselben Session zur Kraft erwacse n— das Haus die Regierung auf, einen Gesetz⸗ entwurf zur Aaͤsehn. 1848 einzubringeiheit

1 8s §. 14 des Gesetzartikels IV. vom Jahre

Peise des Me wurde beschlossen, das Defizit

2g. Im Fingden wegen

im ordentlichen Weern, „eLemlches acht Millionen beträgt, durch

Erhöhung, namentlich den naberkten Steuern, zu decken. In der heutigen Sitzung des Unterhauses wurde

der Simonyi’'sche Antrag auf Vorlegung aller vom Ministe⸗ rium seit 6 Jahren abgeschlossenen Verträge, bei dessen Be⸗ gründung der Antragsteller heftige Angriffe gegen das Mi⸗ nisterium richtete, abgelehnt, die Verhandlung über den Antrag Korizmiecs auf Revision der Geschäftsordnung aber für den 25. d. M. festgesetzt. Der Minister⸗Präsident Lonyay legte die vom Staatsrechnungshofe revidirten Schlußrechnungen pro 1871 vor und beantragte die Ueberweisung aller Schluß⸗

Lemberg, 22. November. Der Adreßausschuß än⸗ derte seinen ursprünglichen Adreßentwurf. Der Satz über die age des Landes ist gestrichen, dagegen die

Großbritannien und Irland. Londo n, 23. November.

Der neue spanische Gesandte am hiesigen Hofe ist hier angekommen.

a⸗ewr Der Feldmarschall Sir W. M. Gomm, der neue Con⸗

steecle des Towers von Wendon, wurde gestern in sein Ehren⸗ amt unter den üblichen Ceremonien, die der Hauptsache nach in der Ueberreichung der Königlichen Schlüssel der Festung seitens des Lord⸗Oberstkämmerers bestehen, eingeführt.

Telegramme aus Bombay melden, daß Lord North⸗

brook, der Vize⸗König von Indien, daselbst enthusiastisch empfan⸗

gen wurde. Am 20. d. Mts. fand ein von Mahratta⸗ und Kattywar⸗Häuptlingen zahlreich besuchter Fürsten⸗Empfangstatt. Am Abend desselben Tages gaben Sir Albert und Lady Sassoon dem Vize⸗König zu Ehren einen großen Ball, bei dem über 1200 Personen zugegen waren. Am 21. d. Mts. giebt der Maharadscha von Scindia dem Vize⸗König ein Bankett, worauf letzterer nach Poonah abreist.

Frankreich. Paris, 22. November. Das „»Journal

officiel« berichtet aus Algerien: Die Zustände in Algier

ind befriedigend. Im Süden ist alles ruhig. Nach den neuesten erichten lagert Si Kaddur ben Hamza bei Haci ben Haddu.

Er scheint immer noch geneigt zu sein, die Unterhandlungen in Betreff seiner Unterwerfung fortzusetzen, hat aber bis jetzt keine persönlichen Schritte gethan. Der Abmarsch der Rebellen und ihre Auflösung hat gestattet, unsere Makhzen der Barbaa und Ulad Nayl zurückzurufen, welche seit sechs Mona⸗ ten M'Zab besetzt hatten, um die Uled Sidi Scheikh und ihre Anhänger von Golsah an dem Betreten dieser Gegend

u verhindern. Nachrichten aus dem Süden von Oran zu⸗ olge hat eine Bande von 250 Uled Sidi Scheikhs einen Ver⸗

such gemacht, unsere Stämme anzugreifen, ist aber genöthigt worden, sich unverrichteter Sache zurückzuziehen. Aus Con⸗ stantine wird berichtet, daß die Regierung des Bey von Tunis geneigt zu sein scheint, gegen die räuberischen Grenzver⸗ letzungen tunesischer Stämme einzuschreiten, und soll der neue Gouverneur von Djerid und Nefzaoua Befehl gegeben haben, unseren Stämmen die ihnen geraubten Heerden zurückzuliefern. Im Süden hat sich nichts von Bedeutung ereignet.

Das amtliche Blatt enthält ferner den Bericht des Civil⸗Gouverneurs von Algerien über die alge blic⸗ esselben

Organisation der Verwaltung dargelegt werden. Das augenblicklich im Louvre befindliche Marine⸗ Museum soll demnächst 8 dem Invaliden⸗Hotel übergeführt

werden.

Am 20. begann vor dem zweiten Kriegsgericht von Paris der Prozeß der zehn Franctireurs der Aube und Marm, welche angeklagt sind, willkuͤrliche Verhaftungen vorgenomma und sechs Personen unter der Anklage, daß sie Deutsche wären, erschossen zu haben. .

ersailles, 23. November. (W. T. B.) Die NationaJl, versammlung hat den Gesetzentwurf bezüglich Zurückgahe der konfiszirten Guͤter an die Familie Orleans in zweiter Be rathung angenommen. An der Kommissionssitzung zu Vorberathung des Kerdrel'schen Antrags hat Thiers neuerdingz Theil genommen. Die Kommission hat Batbie mit 9 Stimma gegen Lasteyrie, auf den 6 Stimmen fielen, zum Berichterstatte gewählt. Batbie gehört dem rechten Centrum an, ist aben wie verlautet, einer versöhnlichen Lösung der Angelegenhei eneigt. 28 24. November. Die Majorität der Kommission für den Antrag Kerdrel hat beschlossen, sich auf die Empfehlung eines verantwortlichen Ministeriums zu beschränken. Der Präsident der Republik dagegen be steht auf der Lösung der gesammten konstitutionellen Fragen, insbesondere auf der Ernennung eines Vizepräsidenten der Errichtung einer zweiten Kammer und der theilweisen Er neuerung der Nationalversammlung. Die Minorität der Kommission will einen Gegenantrag stellen und wird nun⸗ mehr die Nationalversammlung zu entscheiden haben.

Spanien. Madrid, 21. November. Der Zustand des Königs hat sich heute etwas gebessert. Das Fieder hat ab. genommen und die Nacht war ruhig. Wegen der Krankheit des Keneg blieben die Minister gestern bis 3 Uhr früh ver⸗ sammelt. b

Dem „»Tiempo« zufolge bestätigt sich, daß der General Hidalgo in der Unterredung mit dem Kriegs⸗Minister Cor⸗ dova sein schriftliches und unterfertigtes Entlassungsgesuch übergeben habe. Die Regierung habe bisher jedoch keinen Entschluß gefaßt, weil sie überzeugt sei, der General Cordova suche nur einen Vorwand, um aus dem Kabinet zu scheiden, und gedenke diesen Vorfall dazu zu benutzen.

Wie die amtliche »Gaceta« über den Stand der In⸗ surrektion griff die Kolonne Escoda am 18. d. M. die carlistischen Banden unter Tristany, Quico Espolet, Nastallat und Torres an, die sich mit 170 Mann in dem Hause las Ventosas bei Torrellas in der Provinz Tarragona verschanzt hatten. Nach einem Gefecht von fünf iertelstunden wurden dieselben aus ihrer Stellung getrieben und zogen sich mit Zurücklassung von drei Todten und mehreren Gefangenen auf Vermella zurück. Die Bahn von Barcelona nach Sara⸗

ossa äg von einer Bande zwischen Olesa und Monistrol wie⸗ er zerstört worden.

Der Kongreß hat den Antrag Pascual's, die Be⸗ nutzung von Chiffern für Privattelegramme zu gestatten , in Erwägung genommen.

23. November. (W. T. Das Befinden des Kö⸗ nigs ist ein zunehmend befriedigenderes.

Eine föderalistische Bande hat sich bei Medina Sidonia, eine aus etwa 150 Köpfen bestehende republikanische bei Arcos de la Frontera gezeigt. Die telegraphische Verbindung zwischen Saragossa und Barcelona ist neuerdings unterbrochen und auch in Algesiras werden Störungen der Ruhe befürchtet.

—. 24. November. Bei Gelegenheit der Aushebung haben in Madrid und in der Provinz Murcia Unruhen statt⸗ gefunden. Auch in Barcelona machen sich Zeichen aufrühre⸗ rischer Bewegungen bemerkbar. Die Insurgenten fahren fort, die telegraphischen Leitungen und die Brücken zu zerstören.

Italien. Rom, 19. November. Der Präfekt der Pro⸗ vinz Rom, Gadda, hat heute folgendes Dekret erlassen, durch welches die Volksversammlung im Kolosseum, die für Sonntag, 24. November, niaseanbigt war, verboten wird:

Der Präfekt der Provinz Rom, nach Einsicht der in Betreff der Versammlung eines Volkskomitiums im Kolosseum für den 24. d. M. verbreiteten Einladungen; nach Einsicht der auf besagtes Komitium bezüglichen Veröffentlichungen, die in dem Blatte »Il Suffragio universale« enthalten sind, welches sich selber offizielles Blatt für die Akte des Ausschusses zur Förderung des Komitiums im Kolosseum nennt, und der Verurtheilung derselben; in Betracht, daß nach dem Worllaute dieser Veröffentlichungen und der Beitrittserklärungen zum Komitium Tag für Tag bekundet wird, daß sein wahrer Zweck ist, die Regierungsform zu bekämpfen und die Grundinstitutionen des Staates zu verändern, verordnet: das nach dem Kolosseum von Rom einberufene Komitium ist verboten.

Rom, 19. November 1872.

Der Präfekt Gadda,

23. November. Der Großfürst Nicolaus Kon⸗ stantinowitsch von Rußland ist nach Florenz abgereist.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. No⸗ vember. Die Kaiserin wird dem »Neuruss. Telegr.« zufolge am 29. November, um 5 Uhr Nachmittags, von Jalta abreisen und am 30., um 11 Uhr Vormittags in Odessa eintreffen. Die Abreise Ihrer Majestät von Odessa wird an demselben Tage um 2 Uhr Nachmittags erfolgen. -

Der »Reg.⸗Anz.« publizirt ein detaillirtes Verzeichniß über den Stand der Loskaufsoperationen von der eit der Eröffnung derselben bis zum 1. des laufenden Monats. Die Gesammtanzahl der Revisionsbauern, welche den Loskauf bewerk⸗ stelligt, beläuft sich auf 7 7792,958, das Quantum des losgekauften Landes aber beträgt 23,848,304 Dessjätinen, die den Bauern dargeliehene Summe endlich 625,711,410 Rbl. Bei der Ober⸗ verwaltung der Loskaufsoperationen sind 78,802 Loskaufsakte eingegangen und 75,614 derselben bestätigt worden. Von letz⸗ teren sind nur 21,065 gütliche Vereinbarungen, welche in Folge freiwilliger Uebereinkunft zwischen den Gutsbesitzern und den Bauern zu Stande gekommen sind, alle übrigen sind auf For⸗ derung der Gutsbesitzer und der Kreditanstalten eingesandt worden. Die Bilanz der Loskaufsoperationen weist zum 1. No⸗ vember d. J. im Kredit einen Bestand von 617,153,729 Rbln. auf. Das ist der Antheil der Bauern für das Land, welches sie zum Eigenthum erworben haben ; im Debet sind die bedeutendsten Posten folgende: Die Schuld der Gutsbesitzer an die ehemaligen Kreditanstalten (721 Millionen); Loskaufsscheine (mehr als 162 ½ Millionen), 5 ½prozentige Papiere, öprozentige Billete zweiter Emission u. s. w. In der Zahl von 53,792 bestätigter gütlicher Vereinbarungen beträgt der Antheil eines Bauern etwa 3 Oessjätinen, kostet durch⸗ schnittlich 103 Rbl. 43 Kop., ist für 47 Rbl. 48 Kop. der Bank verschuldet und sind für ihn 58 Rbl. 95 Kop. in Loskaufs⸗ scheinen und Geld auszuzahlen. Der Werth der Dessjätine beträgt 31 Rbl. 11 Kop. und das Verhältniß der Bankbillete zur Gesammtsumme der gewährten Darlehen circa 0,23.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Weimar, 23. November. (W. T. B.) Bei der im Neustädti⸗ schen Kreise stattgehabten Neuwahl eines Reichstags⸗Abgeordneten wurde der seitherige Abgeordnete Genast mit 5323 von 85902 Stim⸗ men wiedergewählt. 2309 Stimmen fielen auf Siefert, 816 auf

Liebknecht. 3 1 Zweite Beilage

ütschen⸗

eichs⸗-Anzeiger und Koͤniglich Preußif

ag, den 25. November

Se---]

daß in dem Wahlverbande zahl von Wa ch wirksame man nicht durch Erhöhun heilnehmer des Wahlv kt wiederum die Virilstin

Diese Besorgniß lie

Man muß vor Allem darauf sehen, größeren Grundbesitzer eine solche vorhanden ist, daß in demselben wirkli werden können, und daß dahin gelange, für die T Grundbesitzer indire

Landtags⸗Angelegenheiten. §. 3. Es bleiben Teets. I 1h 3 Berlin, 25. November. ch Verträge oder letztwillige Verfügungen begründete der Abgeordneten am 23. d. Mts. erkl kussion über die Kreisordnung zu §. 86 (Wa größeren ländlichen Grundbesitzer) mit Bezug au des Abg. Parisius, »die Königliche Staatsregierun dern, zur Benutzung für die dritte Berathung s früher dem Landtage übergebenen statisti über alle Kreise der betheiligten sechs P durch den Nachweis, wi an Grund⸗ und Gebäudesteuer zu entri die mindestens 75 Thlr und auf die zahlenden Grundbesitzer fällt, und wie Kategorien von Grundbesitzern ist?« Geh. Regierungs⸗Rath Persius: Meine Herren! Ich vermag nicht die Zusicherun daß dem Hohen Hause binnen wenigen Tagen und des Gesetzentwurfs die von dem Nachweisungen vollständig vorgele Angaben würde dies

hlberechtigten Wahlen vollzogen g des Steuersatzes erbandes der größeren umberechtigung einzu⸗

1) das dur Vorkaufsrecht; as in Fällen iederkaufsrecht; 3) das auf den statutarise

ung des Hauses ärte in der Dis⸗ lverband der den Antrag g aufzufor⸗ chleunigst die schen Nachweisungen rovinzen zu ergänzen e viel von den auf dem platten Lande chtenden Beträgen auf mindestens 50 Thlr. groß die Zahl in beiden der Regierungs⸗Kommissaͤr

In der Sitz der Enteignung gesetzlich begründete Vorkaufs⸗

gen der Ritterschaft des

en Bestimmun und Retraktrecht der

remen beruhende Vorkaufs⸗

Herzogthums en Erbstammgütern.

Agnaten an den ritterschaftlich

gt aber für die Provin Urfundlich ꝛc.

höhung des Satzes von 75 au gierung vorschlägt. Anführung einiger

Meine Herren! Sachsen nicht vor, auch wenn eine Er 100 Thlr. vorgenommen wird, Ich werde mir erlauben, Ihnen her nachzuweisen.

die Zahl der Grund⸗ besitzer, welche an Grund⸗u. Gebäude⸗ mindestens Thlr. jährlich

wie Ihnen die Re

dies noch durch cht oder statutarischen Bestimmun⸗ und Retraktrech archie nicht mehr existiren haben sich in der sdehnung erhalten. landrechtlichen Vorkaufs⸗, be der Emphyteuse olger stehen dor 8 Nachbar⸗ und

M

Die auf Gesetz, Gewohnheitsre gen beruhenden Vorkaufs übrigen Theilen der Mon sehr geringes Maß beschr nover in verhältnißmäßig großer Au gemeinrechtlichen un ziehungsweise Retr. des Erbenzinsherrn, namentlich noch die Erblo Ganerbenrecht in mehr ober wer tung. (Vergl. Grefe, Hannover hat bisher die edürfnissen de

weiteren Zahlen näl

Es beträgt te, welche in den

oder doch auf ein

Provinz Han Außer dem

dagegen die Zahl der Grundbesitzer, welche mindestens 100 Thlr. an Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer ent⸗

ad beziehungsweise chte des Eigent ehnsherrn und der Lehnsf die Marklosung, da niger ausgebreiteten Bezirken in Gel sches Recht, Theil II, S. 410 ff.) 1 se Rechte, deren Fortbestand den r Gegenwart nicht entsp und sich darauf beschränkt, u modifiziren. Hannov. G Nachbarn in der St ärz 1858 (Hannov. Ges.⸗S. I. S. 25) in der Stadt Osnabrü (Hannov. Ges.⸗Sammlun adt Bremervörde aufgeho eschränkung des Beispruchs⸗ Verden betreffend (Hannov. e, daß ein Beispruchsrecht er einem Notar vorgenom⸗ chlossen sei, und die Han- om 8. November 1850 (Hannov. § 562 allgemein bestimmt, daß durch Ueberbieten im Termine hiernach auch die mit der Aus⸗ n Uebelstände gemil⸗ so erheblichen derselben als

hümers bei

g zu ertheilen, schon bis zur Herrn Antragsteller gt werden können. In möglich sein, in icht vollständig, da das in den ch Rückfragen bei den Kreis⸗ Einzelne Angaben, welche der auch schon Herrenhauses vorliegenden entnommen werden, nämlich Thaler und mehr Grund⸗ und ür eine Anzahl ter, welche nur Nachrichten und auch eruiren, wieviel von und Gebäudesteuer zu 75 und die mindestens lenden Grundbesitzer ent⸗ en machen zu können, t werden und auch diese sogleich vorgenommen Anzahl von Kreisen, erst eine vor⸗ der vorliegenden Materialien

erren! Auf die Erachtens nicht we Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zu Grunde Halbirung der Grundsteuer ist, wie früheren Berathung hervorge⸗ Diese Halbirung

dritten Lesun gewünschten Betreff einiger der gewünschten Betreff anderer aber nicht, wenigstens n. Akten vorhandene Material erst durch behörden ergänzt werden müßte. Herr Antragsteller wünscht, hnen unter Nr. 105 der Drucksachensdes statistischen Nachrichten ohne Weiteres die Zahl der Grundbesitzer, welche 75 Gebäudesteuer entrichten. von Kreisen möglich, hinsi 50 Thaler zahlen. Dagegen läßt sich aus diesen aus den Ministerialakten nicht ohne Weiteres auf dem platten Lande entrichtenden Beträgen auf die mindestens 50 Thaler Grund⸗ und Gebäudesteuer zah Um darüber vollständige Mittheilu müßten erst weitläufige Berechnungen angestell würden auf Grund der Ministerialakten nicht werden koͤnnen, weil für eine nicht geringe soweit ich bisher aus den Akten ermittelt herige Vervollständigun Landräthe erfolgen gaben kann es aber auch meines Das den früheren liegende Prinzip der bereits von mehreren Seiten bei der hoben worden, als ein richtiges würde dahin führen, daß in n von kleinen Grundbesitzern, die bäudesteuer entrichten, Kossäthen zweifelhaft nicht zur Kate werden koͤnnen, dem W

Neuhaldensleben Oschersleben.... 82

Wanzleben

Anforderungen und für einzelne Bezirke beseitigt

und Wirksamkeit derselben z Verordnung vom 12 traktrecht der Verwandten und durch die Verordnung vom 6. das Retrattrecht der Verwandten die Verordnung vom 30. Juni .447) das Nachbarrecht in der St Das Gesetz vom 17. Juni 1848, die rechts in den Herzogthuͤmern Bremen und g III, Seite 34) verordnet bei den von einem Gericht od gerungen regelmäßig ausges⸗ gerliche Prozeßordnung v Sammlung I. S. 341) hat im das Näherrecht bei Subhastationen

geltend gemacht werden müsse. Sind übung der Naͤher⸗ oder Retraktrech dert worden, so hat dennoch Unzuträglichkeiten geführt, d ein dringendes Bedürfniß bez schauungen und Verke Retraktrechte ins Leb man in ihnen ledigli⸗ um so schwerer empf die Marklosung, vielfach zu Chikane mißbraucht werden.

in der Verfügung üb und die dad Rechtsgeschäft

itspricht, nur

die Bedeutung

1 Namentlich ist durch die

püc Juli 1857 ( es.⸗S. I. „g das Re⸗ 0

Mansfeld (Seekre t Hildesheim

Merseburg.

Sb 5 Weißenfels.

Meine Herren! sind in allen Kreisen noch so erhebliche, daß man oh rksamer Wahlen werde übern* ugleich wird Zahl der Wahlbere treibenden Kreise einen solchen von 75 Thlr. Ctr,). Kreisen im Gegensatze zu den übris zahler von 75 100 Thlr. eine v letztere nach ihren Grundbesitzern gere Verminderung wird, was si

ck und durch

Auch ist dies wenigstens chtlich derjenigen Grundbe

geführten Zahlen

68 Ich sollte meinen, die von mir an Satzes von 100 Thlr.

Annahme eines b ne Zweifel annehmen darf, der

Gesetz⸗Sammlun (Näherrecht) menen Verstei noversche bür

an Grund⸗

Largethan, wie exheblich die . Adbesitzer in dim rübenbau⸗ on Satzes von 100 Thlr. gegen vermindert, da gerade in diesen i die Zahl der Grundsteuer⸗ erhältnißmäßig große ist, Verhältnissen schon zu den Eine noch bedeutendere ar auf 150 Thlr. erhöht se mit sehr gutem Boden später als

sicht aussprechen zu dürfen, daß die g in dem Gesetze vorgeschlagen hat, im ß es sich empfehlen wird, Provinzial⸗ gierungsvorlage

durch die T. 3 chtigten gac⸗ bei Annèetr. te verbundene die Fortegistenz derse ß die weitere Beschränkung eichnet werden muß. Nachdem die An⸗ hrsverhältnisse, welche jene Vorkaufs⸗, en gerufen, sich vollständi ch eine lästige Fessel de unden wird, als

e letzteren An⸗ ter ankommen. chnet werden könnten. tritt ein, wenn der Satz sog ch für mehrere Krei zweckmäßig erweisen wird.

Ich glaube hiernach die An Sätze, welche die Regierun Allgemeinen richtig gegriff die nothwendige Korr vertretungen anzunehmen.

§. 90 lautet: Wahlverbande der gr einem Kreise unter der ihrem Verba den Abgeordnetenzahl, so wählt die Abgeordnete, als selben hiernach abgehende Zahl von 2 verbande der Landgemeinden zu.

Der Abg. v. Donat beantr vorgesehenen Falle der Verb zukommende Anzahl von dem der Ab

9 Näher⸗ und g geändert haben, erblickt s freien Verkehrs, welche einzelne derselben, insbesondere n und Uebervortheikungen ge⸗ stenz jener Rechte den Einzelnen rückender Weise beschränkt, it, ob ein ein aben werde, häufig den Abschlu ür den Berechtigten mehr an Bedeutung, großen Theil auf zweifelhafte unverhältnißmäßiger Kosten nachzuw Die Frage, ob durch die und Retraktrechte in nden Gesetz⸗Entwurf dürfnisse entsprechen wer

fs schließen sich im Wesentlichen

en erleichterten B. sitz und den etreffend, vom 9. Oktober 1807

§. 4 des für die älteren Landestheile der er Rheinprovinz, erlassenen Gesetzes vom sung der Reallasten und die Regu⸗ rlichen Verhältnisse, (Gesetz⸗Samm⸗

69, betreffend die Um⸗ Erbpachts⸗Verhält⸗ araus herrührenden Wiesbaden und in dem Großherzoglich hessischen

gung des hannoverschen Provinzial⸗ bereits zweimal dem Landtage der worden, aber nicht zur verfassungsm 9 in Folge der Aller⸗ Herrenhause

nicht anzuerkennen. cht wenigen Kreisen eine große Zahl nur wenige Thaler Grund⸗ und Ge⸗ „Büdner und Eigenthümer, die un⸗ Grundbesitzer gerechnet eren zugeführt werden

Während die Exi er sein Eigenthur urch herbeigeführte Unsicherhe

egriffen sind und daß es w 1- korrektur in den einzelnen Fällen den gorie der größeren zu überlassen. Ich bitte Sie, die Re

ahlverbande der letzt

Prinzipe, welches allerdings die Annahme im elbst die Schranke hinzugefügt, daß Niemand größeren Grundbesitzer angehören dürfe, welcher haler an Grund⸗ und Geb

auch Bestand h verhindert, ist der Vortheil und verliert um so vinz Hannover zum nur mit Aufwendu Gewohnheitsrech der Vorkaufs⸗, Näher⸗ sie durch den vorliege einem wirklichen Be haft zu bejahen sein

Die Bestimmungen des Entwur etzlichen Vorschriften an: 1) dem §. 3 des Edikts, d undeigenthums ꝛc. b

in der Regel gecing Rechte in der Pro⸗

Bleibt die vorhandene Zahl der in dem m und vor Gericht

esitzer Wahlberechtigten in nde nach §. 89 zukommen⸗ ser Verband nur so viele sind und fällt die dem⸗ lbgeordneten dem Wahl⸗

Sie haben diesem Hause gefunden hat, s dem Wahlverbande der nicht wenigstens 75 T. damit aber zugleich die Anwendung jenes eine große Zahl von Kreisen wiederum dies einmal geschehen ist, kann, das Quantum der von den Gri Grundsteuer zu entrichtenden G überhaupt nicht mehr gelegt werd müssen, auch in denjenigen Kreise von wenigstens 75 Thlrn. Grund hlen, als die Landgemeinden, ertretung auf den Kreistag as nun speziell die Provinz lche der § 183 so ist diese njenigen Kr. rübe trieben wird; übrigen Kreise, weil in Kreisen, die Zahl de

ößeren Grundb te beruhen.

Aufhebung dem Umfange, in welchem erbeigeführt werden soll, e, wird daher unzweifel⸗

äudesteuer zahlte, Prinzips wenigstens für außer Kraft gesetzt. nach Ansicht der Staatsregierung, auf indbesitzern mit 75 Thlr. und mehr rundsteuern ein entscheidendes Gewicht Sie würden sonst dazu gelangen n, in welchen die Grundbesitzer steuer eine größere Steuersumme den ersteren ein stärkeres Maß der uräumen, als den letzteren.

Sachsen anbetrifft, eine Erhöhung des Satz Erhöhung von wesent eisen mit gutem Bode

ähler vorhanden

agt dagegen, daß in dem hier and dennoch die nach §. 89 ihm Abgeordneten wählen könne. 2 hterag begründet hatte, nahm der

folgenden ge

Gebrauch des Gr (Gesetz⸗Sammlung Seite 170),

) dem §. 2 Nr. 6 und Monarchie, mit Ausnahme d 2. März 1850, betreffend die lirung der gutsherrlichen und bäue lung Seite 77), 8

3) dem §. 4 des Gesetzes vom 5. April 18 wandlung des Erbleih⸗, Landsiedellei nisses in Eigenthum

b eordnete diesen Regierungs⸗Kommissar das Meine Herren! Der §. einem von dem Herrn Abgeo rathung des Gesetzentwurfs gestellten Amend wärtige Herr Antragsteller v. Der Herr Präsident wird mir Derselbe äußerte Es liegt in dem Antra ein Prinzip, welches wi Freuden begrüßt werden muß. E besitz erkennt und offen und ehrlich ausspri essen nicht verschieden von denen des kleinen Gru daß er sie homogen und so nach gleichen erkennt, daß er dem kleinen Grundbesitze do tung nicht selbst ausüben kann, dieselbe übe Mit diesem Prinzipe, richtige anerkennt, dürfte de nicht wohl vereinbar erschei schlagenden Grund zu erkennen, vond welcher ein ihres Erachtens gerechtf kleineren Grundbesitzer enthaͤlt, deshalb ihre mit jenem Antra

Zu §. 196 ergriff der Abg. Parisius das Wort und g die Anfrage, aus welchen Gründen rg und Schievelbein eine Ausnahme ge⸗ macht worden und sie zum Provinzialverbande von Pommern geschlagen worden seien. Eben so wenig sei es einzusehen, wes⸗ halb die Altmark als zum Provinzial gehörig anzusehen sei.

Die in dem §. 196 mark und der beiden Kreise Dramburg troffene Bestimmung war zum Sprengel Magdeburg 8 zum Sprengel des Stettiner Verwalt gemäß auch an den Verw nehmen müssen. r vorliegenden Gesetzentwurf die son Dramburg und Schievelbein in allen provinziellen Be erband der Mark Brandenburg loszu

90 der Regierungsvorlage berubt auf zin bei der früheren Be⸗ ement, welches der gegen⸗ warm befürwortete. 8 Herrzuerigdonat

meine Herren, rdneten v. Den

es von 75 auf 100 Thlr. lichem Einfluß vorzugs⸗ n, in denen der Zucker⸗ von geringer Bedeutung dagegen für die den letzteren im Gegensatze zu den ersteren ter, welche mehr als 75 und weniger ebäudesteuer bezahlen, eine nur geringe es nachzuweisen, Sie auf die Nachwei⸗ zu machen, welche dem Antrag des

ist. Vorweg bemerke ich 3 und 5 bis auf

Donat seiner gestatten, die Worte de

ge v. Oenzin ein tiefgreifendes Prinzip, glaube von allen Seiten mit daß der größere Grund⸗ daß er seine Inter⸗ ndbesitzes berrachtet, Richtungen hinsteuernd rt, wo er seine Vertre⸗

rübenbau be zu verlesen.

h-⸗, Erbzins⸗ und die Ablöͤsung der d Leistungen im Gebiete des Regierungsbezirks zum Regierungsbezirk Cassel gehörigen, vormals bietstheilen (Gesetzs⸗Sammlung Seite 517). Der Entwurf hat die Billi Landtags gefunden Monarchie vorgelegt ledigung gelangt. höchsten Ermächtigung vom 17. vorgelegten Entwur im Jahre 1871 in Folge Allerh 2 1871 vorgelegte Entwurf ist zur Beschlußn doch nur zur Durchberathung in der Justiz netenhauses gelangt, Nr. 10 und 34 der Drucksa periode von 1871 —727), Nr. 149 und 237 der Drucksachen des Ab

rjenigen Grundbesi Thlr. Grund⸗ und G . Ich erlaube mir, um di sung aufmerksam Parisius beigefügt den Kolumnen 2, gegen die Angaben in den Kolum

Zahl, der Grundbe niedriger, während von den größeren in einigen Kreisen nommen hat. werfen, meine Herren, so Anzahl von Kreisen es ein Minimalgrenze für den größe

ngaben in einige wenige Zahlen richtig, da⸗ nen 4 und 6 mehrfach Kreisen stellt undsteuer in Kolumne 4 hrt in der Kolumne 6 der Prozentsatz der tenden Grundsteuern sich

äßigen Er⸗ Ueber den im Jahre 1869

November 1869 dem erathung nicht stattgefu öchster Ermächtigung vom 28. Oktober ahme des Herrenhauses, je⸗ Kommission des Abgeord⸗

welches auch die Staatsregierung als das r jetzt gestellte Antrag des Herrn v. Donat Regierung vermag keinen durch⸗ em Antrage des Herrn v. Denzin, ertigtes Vertrauensvotum für die zurückzutreten und empfiehlt Ihnen ge übereinstimmende Vorlage anzu⸗

größeren Zahl sitztr von 100 Thlr. Gr hat eine B Grundbesitzern etwas höher berechnet, als der Antra nun einen Blick in diese Nachweisung verden Sie finden, daß für eine größere sentlichen Unterschied macht, ren Grundbesitz auf 75 oder

8 2. steller ange⸗

Wenn Sie chen des Herrenhauses aus der Sitzungs⸗

en nur unwe

ob Sie die 1 . 1 r

richtete an die Regierun geerhneben Hetisch pöe

für die Kreise Drambu Zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurss ist Folgendes zu Zu §§. 1 und 2. Durch Hannover noch bestehenden gt werden, indem nicht nur diejenigen Rechts Existenz dieser Rechte anerkennen, außer Kraf mit den Rechtsnormen auch die aus ihnen jektiven Rechte ohne Entschädigung aufgehob Der Hannoversche Provinzial⸗Landta daß durch folgenden Zusatz zum §. 1: G 1 schon begründete Berechtigungen können nach dem ieses Gesetzes nicht mehr geltend gemacht werden.⸗« arüber, inwieweit das zu erlassende Gesetz in Privat⸗ Der Provinzial⸗Landtag ging da⸗ durch diesen Zusatz sei auf der einen Seite sicher gestellt, daß die wohlthätige Wirksamkeit des Gesetzes nicht in unbestimmte Ferne gerückt werde, und auf der and mögliche Auffassung, daß die Betheili Rechtsinstitute als solcher auch die Aufh und gerichtlich geltend gemachten Priv

Dieser Zusatz bezweckte keine sachliche Er erschien aber überflüsstig, weil nicht zu die Frage, ob und unter welcher Voraus tendmachung der im §. 1 bezeichneten lässig sei, unrichtig entse usatzes zu erheblich

Beispielsweise beträgt die Zahl der Grund⸗ besitzer, welche an Grund⸗ und Gebäudesteuer min⸗ 75 Thlr

dagegen die Zahl der Grundbesitzer, mindestens 100 Thlr. an Grund⸗u Gebäude⸗ steuer ö

den §. 1 sollen die in der und Retraktrechte be⸗ normen, welche die t treten, sondern zugleich bereits entstandenen sub⸗ en werden.

g hatte den Antrag gestellt,

verbande von Sachsen Vorkaufs⸗, Näher⸗

Der Regierungs⸗Kommissar entgegnete

in Betreff der Alt⸗ Schievelbein ge⸗ als die Altmark des Negierungsbezirks Schievelbein ungsgerichts gehören und dem⸗ altungskosten dieser beiden Gerichte Theil Veranlassung vor, durch den Altmark sowie die

Gardelegen Meine Herren!

insofern nothwendig,

Verwaltungs 8 g »Derartige

Inkrafttreten d jedem Zweifel d rechte eingreife, vorgebeugt werde. bei von der Ansicht aus,

Liebenwerda Eckarisberge......

Heiligenstadt ....... Mühlhausen

Dagegen lag keine beiden Kreise jehungen von sen und hier er künftigen kommunalen eidung zu bringen. en wird, ist d

eren Seite die sonst gung der in Rede stehenden ebung der bereits begründet

atrechte nach sich ziehe, ausge

dem Provinzial⸗B in der Kreisordnung die Frage wegen d Behörigkeit dieser Landestheile

Ort, wo diese Frage ihre Erled zu erlassende Provinzialordnung.

Kreise anfüh

erung hat nun in Erwägung gezogen, Satz von 100 Thalern gleichmä r Provinz Sachsen vorzuschlagen. Sie verka fniß zu einer Erhöhung des Satzes e Kreise nicht in gleicher Weise zu müssen, im Gesetz Kreisen vorzunehmen, reiten kann, ob 75 oder t ist, sie war vielmehr der Ansicht, daß atzes für die einzelnen Kreise am zweck⸗ Provinzialvertretung überwiese. daß, wenn auch eine gleichmäßige ür den Wahlverband der größeren lr. erfolgt, irgend welche Benachtheiligung dn Gunsten des erster

ch könnte Ihnen noch einige renz eine gleichfalls nur geringe i

Meine Herren! b es nothwendi sämmtliche Kreise hierbei zwar nicht, von 75 auf vorhanden is

Aenderung des Entwurfs. besorgen, daß die Gerichte 8 setzung die gerichtliche Gel⸗ Rechte nach dem Inkrafttreten cheiden werden. Außerdem gab nken Veranlassung, da zum Gegenstande eines Rechtsstreits zu schuͤtzen, einen unklaren Ausdruck ge⸗ völlig ungewiß blieb, o

orliegende Entwurf ung der in der Pro⸗ 8⸗, Näher⸗ und Re⸗

Der dem Hause der Abgeordneten v eines Gesetzes, betreffend die Aufheb Hannover bestehenden Vorkauf ktrechte, lautet: 18

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von verordnen mit Zustimmung beider Häuser des L Monarchie, für die Provinz Hannover, was folgt: Die noch bestehenden Vorkau aufgehoben.

daß das Bedür 100 Thlr. für sämmt t. Sie glaubte aber Anst selbst wieder eine Scheidung zu weil man im einzelnen haler der richtige man die Korrektur des S gsten der künftigen

edenfalls fest, meine ormirung des Minimal sitzer auf 100 Th Jahlverbandes derL verbandes in keinem

des Gesetzes die Fassung 31 nicht nur die Absscht, die schon emachten Berechtigungen unden hatte, sondern auch der Berechtigung d Ediktaltermine machung genügend sein solle. Aufnahme des Zu

Vom Herrenh entwurfs in der Si . 43 ff.) beschlossen worden, folgende

and nehmen wischen den einzelnen

alle ja darüber andtages Unserer

b zur Konservirung w. die Anmeldung h oder die außergerichtliche Geltend⸗ Aus diesen Gründen wurde von der satzes in den Entwurf Abstand genommen.

ause ist dagegen bei der Berat tzung vom 1. Februar

fs⸗, Näher⸗ und Retraktrechte ie Erhebung einer Klage, bezu Hat sich das Ereigniß, worauf sich die Ausübung des Vor⸗ her⸗ oder Retraktrechts gründet,

ses Geseses zugetragen, so darf das Recht n erichtlich geltend gemacht werden, sofern ehenden Rechte bereits früher erloschen ist

an Immobilien werden erforderlich vor dem Inkrafttreten die⸗ ur bis zum 1. April 1873 dasselbe nicht nach dem be⸗

kaufs-, 8gg. ung des Gesetz⸗ tenogr. Berichte Bestimmung aufzunehmen:

Landgemeinden ret