1872 / 265 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

der Fauna und Flora der Heimath. Die wichtigsten physikalischen Lehren. Die Elemente der Chemie. Es ist wünschenswerth, daß der Präparand auf der Grundlage des Experimentes gelernt hat. h) im Schreiben: 1 Fertigkeit im Schnellschönschreiben und im Schreiben mit Kreide an der Wandtafel. räparand muß in all seinen Schriftsätzen eine deutliche, reine und ordentliche Handschrift haben. 1 i) im Zeichnen: 1 3 Freihand⸗ und Linear⸗Zeichnen; einige Uebung im Zeichnen an der Wandtafel. k) in der Mußt. 1 Im Gesange soll der Präparand je 20 der gangbarsten Kirchen⸗ melodien und der bewährtesten Volksweisen aus dem Liederstoffe der Schule auswendig singen können. Der Gesang muß von groben Verstößen gegen vütezatenen Takt, Accentuirung und Aussprache frei sein. Auch soll Aspirant bereits einige Uebung besiten, leichte Choräle und Volkslieder vom Blatte abzusingen. b Im Klavierspiele soll er sämmtliche Tonleitern in Dur und Moll mit dem richtigen Fingersatze fest einstudirt haben, einige leichte memorirte Stücke, Etüden, Sonatinen vortragen, auch leichte Klavier⸗ sätze mit einiger Sicherheit vom Blatte spielen können. Im Violin⸗ spiele soll Präparand die gebräuchlichsten Dur⸗ und Molltonleitern in der ersten Lage und bei .“ Tempo mit Reinheit ausführen, die aus dem Gedächtnisse zu singenden Choräle und Volslieder auf der Violine vortragen und leichte Melodien ohne erhebliche Fehler gegen die Intonation von Noten unmittelbar abspielen können; Korrektheit in den Grundlagen der Technik des Instrumentes ist über⸗ all erstes Erforderniß. 8 In der allgemeinen Musiklehre genügt die Kenntniß der ver⸗ schiedenen Schlüssel, Takt⸗ und Tonarten, der gewöhnlichen Fremd⸗ woörter und Tempobezeichnungen, der Intervalllehre und der Ton⸗ verwandtschaften. In der Harmonielehre soll der Spieler den Dur⸗ und Moll⸗Drei⸗ klang, sowie den Hauptseptimenaccord in allen Lagen und Umkehrun⸗ gen nennen und spielen können. Im Orgelspiele muß Präparand die elementaren Manual⸗ und Pedalübungen inne haben, einen ausgesetzten vierstimmigen Choral hne Vorbereitung von Noten abspielen und leichte Orgelstücke aus em Gedächtniß vortragen können. 1) im Turnen: Im Turnen muß der Aspirant sämmtliche in dem Neuen Leit⸗ faden für den Turnunterricht in den preußischen Volksschulen verzeich⸗ neten Uebungen auszuführen im Stande sein. Berlin, den 15. Oktober 1872. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Falk.

8 Die angeschlossene Lehrordnung für die Schullehrer⸗Seminare tritt an die Stelle der Regulative und Erlasse vom 1. Oktober 1854, 19. Nopember 1859 und 16. Februar 1861 und deren Ergänzungen, welche insgesammt hierdurch aufgehoben werden. Die in den Para⸗ graphen 19 bis 30 der Lehrordnung vorgeschriebenen höheren Ziele werden sich an denjenigen Anstalten, welche uͤber die nach den bis⸗ herigen Bestimmungen maßgebenden Grenzen bereits hinausgegangen sind, sowie überall da baldigst erreichen lassen, wo eine gute Präpa⸗ randenbildung vorarbeitet. b Andere Anstalten können erst dann, wenn ihnen besser vor⸗ gebildete Aspiranten zugeführt werden, die ihnen gestellte neue Auf⸗ Fecadr Es wird ihnen daher eine Uebergangszeit gelassen werden müssen. 1 Demgemäß sind die Seminar⸗Direktoren zu veranlassen, baldigst uf Grund des Normal⸗Lehrplanes einen Plan für ihre Anstalt auf⸗ zustellen und die etwaigen Abweichungen von dem Normalplane näher zu begründen. Diejenigen Lehrpläne, welche sich den Bestim⸗ mungen des Normal⸗Lehrplanes in Bezug auf die den einzelnen Lehrgegenständen zugewiesene Stundenzahl und die Lehrziele einfach anschließen, sind ohne weiteres zu genehmigen, diejenigen aber, welche Aenderungen enthalten, mit der Aeußerung des Königlichen Provin⸗ zial⸗Schulkollegiums bis zum 1. März nächsten Jahres hierher ein⸗ zureichen, damit die Arbeit nach dem neuen Lehrplane möglichst bald beginnen kann.

Wo in der zweiten und dritten Klasse mit der Ausführung des neuen Lehrplanes früher vorgegangen werden kann, ist dies unbedenk⸗ lich zu gestatten; dagegen ist in der ersten Klasse der einmal begonnene Kursus ohne Störung zu Ende zu führen. 8 .

Der Lehrplan wird die neuer Lehrbücher in den meisten Gegenständen nöthig machen. Es ist wünschenswerth, aber nicht geboten, daß sich die Anstalten einer Provinz über die Auswahl verständigen und sste cloge Vorschläge machen. In jedem Falle sind die Anträge in Betreff der einzuführenden Lehrbücher zugleich mit dem Berichte über die Lehrpläne hierher einzureichen.

Bereits durch Reskript vom 31. Mai 1871 sind Berichte über die Bedürfnisse der Seminare in Rücksicht auf die Ausstattung des physi⸗ kalischen Kabinets, beziehungsweise Les chemischen Laboratoriums ein⸗ gefordert worden. Die damals gestellten Anträge werden durch die gegenwärtigen Bestimmungen wesentliche Modifikationen erleiden müssen. Zudem beschränken sich die Bedürfnisse der Seminare in Bezug auf die Ergänzung ihrer Lehrmittel nicht überall auf das Ge⸗ biet der Physik und Chemie. Auch die Bibliotheken werden mehrfach zu vervollständigen sein. Es sind daher hierüber zunächst weitere motivirte Anträge von den Seminar⸗Direktoren einzufordern und mit einer gutachtlichen Aeußerung des Provinzial⸗Schulkollegiums hierher einzureichen. Endlich will ich binnen einer Frist von sechs Monaten einem näheren Bericht über die Haus⸗Ordnungen der ein⸗ zelnen Seminare nebst Vorschlägen über deren Reform entgegensehen Berlin, den 15. Oktober 1872. .

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Falk. An sämmtliche Königliche Provinzial⸗Schulkoll und die Konsistorien der Provinz Hannover.

Lehr⸗Ordnung und Lehrplan für die Königlichen Schullehrer⸗Seminare.

§. 1. Jedes Schullehrer⸗Seminar ist mit einer mehrklassigen und einer einklassigen Uebungsschule organisch zu verbinden.

8 2. Die Arbeit in der Uebungsschule wird unter der Aufsicht des Seminar⸗Direktors durch einen besonderen Lehrer als Ordinarius derselben geleitet. . 1 8

Diese Funktion ist möglichst einem ordentlichen Seminar⸗Lehrer zu übertragen. In jedem Falle ist der Ordinarius der Uebungsschule Mitglied des Seminar⸗Lehrer⸗Kollegiums.

§. 3. Der Unterrichtskursus im Seminare dauert drei Jahre.

An denjenigen Anstalten, wo derselbe bis jetzt eine kürzere Dauer hat, ist die Linüchtung des dreijährigen Kursus anzustreben. §. 4. Es ist die Aufgabe der Unterstufe dritte Klasse, die von den verschiedensten Bildungsstätten her zusammengekommenen Zöglinge zu gleichmäßiger Bildungs⸗ und Leistungsfähigkeit zu för⸗ dern. Piaselden sollen gelehrt werden, ihre Kenntnisse 1 ordnen, zu ergänzen und selbständig zu reproduziren. In eine eziehung zur E“ treten die Seminaristen auf dieser Stufe noch nicht.

Auf der Mittelstufe zweite Klasse erhalten die Zöglinge diejenige Erweiterung ihrer Kenntnisse, deren sie bedürfen, damit sie dieselben später lehrend mittheilen können. In der Schule hören sie den Lektionen der Seminarlehrer zu, leisten in diesen, sowie in den Pausen und versuchen sich in eigenen Lehrproben.

Auf der Oberstufe erste Klasse findet die Unterweisung der Seminaristen ihren Abschluß, wobei denselben zugleich Anleitung für ihre selbständige Weiterbildung gegeben wird; außerdem übernehmen sie unter Leitung und Aufsicht der Seminarlehrer und des Ordina⸗ rius der Uebungsschule fortlaufenden Unterricht in derselben.

Es ist dafür zu sorgen, daß kein Seminarist weniger als sechs und mehr als zehn Schuüͤlstunden wöchentlich zu ertheilen habe, und ebenso, daß keiner die Anstalt verlasse, ohne Gelegenheit erhalten zu baben, sich im Unterrichte in Religion, im Rechnen, im Deutschen, im Singen und in einem der anderen Lehrgegenstände zu üben.

Es muß daher wenigstens drei Mal im Jahre ein Wechsel in der r eeee eintreten.

Mit dem Wechsel in der Arbeitsvertheilung unter den Semi⸗ aaristen ist jedes Mal eine Prüfung in den einzelnen Klassen der

chule vor dem Seminar⸗Lehxerkollegium zu verbinden, welche die von dem Unterrichte zurücktretenden Seminaristen abnehmen und welcher die in denselben neu eintretenden beiwohnen.

8. 5. Die im Unterrichte durchgearbeiteten Pensa werden vom Lehrer allwöchentlich in ein dafür eingerichtetes Klassenbuch eingetragen, welches sowohl bei außerordentlichen Revisionen als auch bei den Schlußprüfungen als Anhalt dient. Die Schlußprüfungen werden am Ende jedes Semesters vor dem Lehrerkollegium gehalten und ver⸗ breiten sich über sämmtliche Unterrichtsgegenstände.

§. 6. Am Ende eines Kursus gehen sämmtliche Mitglieder des⸗ 55 ohne weiteres in den nächst höheren über. Hat ein Seminarist

ie Befähigung dazu nicht erworben, so ist seine Entlassung von der Anstalt beim Provinzial⸗Schulkolle ium zu beantragen; doch kann statt derselben die Genehmigung dafür nachgesucht werden, daß er den Kursus seiner Klasse noch einmal durchmache, wenn sein Zu⸗ rückbleiben nicht von ihm verschuldet ist. 8 §. 7. Die beiden unteren Klassen erhalten wöͤchentlich je 24, die erste 14 Stunden mit Ausschluß derjenigen in den technischen und den fakultativen Gegenständen. .

4 8. Der Unterricht in allen Gegenständen, welche im Lehrplane der Volksschule vorkommen, sowie derjenige in der Pädagogik ist obligatorisch für alle Zöglinge. b

In wie weit einzelne Zöglinge vom Unterricht im Orgelspiel, so wie ferner diejenigen Zöglinge, denen trotz unzureichender oder völlig mangelnder Vorbildung in der Musik die Aufnahme in das Seminar gestattet worden ist, von dem Musikunterricht überhaupt oder von einzelnen Zweigen desselben zu dispensiren sind, ist in jedem einzelnen Falle durch Konferenzbeschluß festzustellen. 1

§. 9. In der französischen, beziehungsweise in der englischen oder lateinischen Sprache wird fakultativer Unterricht ertheilt.

An diesem sollen indeß Zöglinge, die in der betreffenden Sprache noch keinen Anfang gemacht haben, nur bei besonderer Begabung ausnahmsweise theilnehmen dürfen.

a6n der Regel ist die französische Sprache zum Lehrgegenstand zu wählen. .

§. 10. Der Unterricht, welchen die Seminaristen empfangen, soll in 8 Form ein Muster desjenigen sein, welchen sie als Lehrer später zu ertheilen haben werden. Es ist bei demselben ebensosehr auf Korrektheit in der Darbietung des Stoffes durch den Lehrer, als auf solche in der mündlichen und schriftlichen Reproduktion desselben seitens des Schülers zu halten.

Das Diktiren ist ebenso ausgeschlossen wie das Nachschreiben der Seminaristen während des Vortrages des Lehrers. Dem Unterrichte soll jedoch möglichst in allen Gegenständen ein kurzer Leitfaden zu Grunde liegen. 8 b

Die Unterweisung giebt überall zugleich mit dem Stoffe auch die Methode und leitet zu selbständiger Durchdringung desselben an. In allen Lehrstunden, nicht nur in dem deutschen Sprachunterrichte wer⸗ den die Seminaristen in freier, zusammenhängender Darstellung des durchgenommenen Pensums geübt. 8 .

K. Zur Förderung der Unterrichtsbarkeit dient dem Seminar neben einer guten Bibliothek, einem physikalischen Kabinet und wo es sein kann einem chemischen Laboratorium eine zweckmäßige Zu⸗ sammenstellung der beachtenswerthesten, resp. bewährtesten Lehr⸗ Und Veranschaulichungsmittel.

§. 12. Wo die Einrichtung einer Seminaristen⸗Bibliothek, sei es auch nur in Form einer besonderen Abtheilung der ganzen Bücher⸗ sammlung, noch nicht durchführbar ist, wird mindestens dafür Sorge getragen, daß neben den Bedürfnissen der Seminarlehrer auch die⸗ jenigen der Zöglinge in der Bibliothek Berücksichtigung finden. Diese erfordern sowohl die Anschaffung von Büchern, in denen die Seminaristen einen würdigen Unterhaltungsstoff, als von solchen, in denen sie eine geeignete Ergänzung des Unterrichtsstoffes oder eine musterhafte Darstellung desselben finden. Es gehören dahin die⸗ jenigen Werke unserer Klassiker, sowie der hervorragendsten Dichter und Volksschriftsteller neuerer und neuester Zeit, welche dem Verständnisse der Seminaristen zugänglich sind und den Bildungs⸗ zweck des Seminars fördern; ferner einige Quellenschriften für die Geschichte der Pädagogik und zwar neben den bedeutendsten Arbei⸗ ten der hervorragenden Pädagogen der letzten drei Jahrhunderte, wie sie in guten Sammelwerken, z. B. der pädagogischen Bibliothek von Karl Richter dargeboten sind, auch Muster guter ugendschriften von den ersten Versuchen derselben aus der Zeit der hilantropisten bis ur Gegenwart. Endlich gehören dahin die Muster populärer Dar⸗

ellungen aus den Gebieten der Welt⸗ und Vaterlandskunde, wie der Kulturgeschichte, also Schriften von Schleiden, Tschudi, Masius, Brehm/ Roßmäßler, Ruß, Hartwig, Müller, von Varnhagen, Adami; Werner Hahn, Ferd. Schmidt, Wildenhahn, W. Baur, Freitag, Riehl, Tööööö“ wie die von Grube u s. w. 1

8 Die Benutzung der für die Privatlektüre der Semina⸗ risten ausgewählten Buͤücher wird planmäßig geordnet und im Unter⸗ richte kontrollirt; die Veranstaltungen sind derart zu treffen, daß die Zöͤglinge die Wahl zwischen Gleichartigem haben und nur das Lesen solcher Werke, deren Verwerthung im Unterrichte unentbehrlich er⸗ scheint, wie z. B. Lessings Minna von Barnhelm, Schillers Wallen⸗ stein, Göthe's Hermann und Dorothea, Pestalozzi's Lienhard und Gertrud obligatorisch gemacht wird.

§. 14. Es ist den Seminaristen auch anderweite Gelegenheit und Anleitung zu in privaten Vereinigungen wie gemeinsamen Lesestunden an Sonntag⸗Abenden, musikalischen Uebungen, botanischen Fhrürhonen eine gegenseitige Förderung ihres Bildungszweckes her⸗

eizuführen.

§. 15. Mindestens einmal im Monate wird der Unterricht an einem vollen Schultage ausgesetzt. Die dadurch gewonnene Gelegen⸗ heit zu zusammenhängender selbständiger Beschäftigung darf nicht durch Ertheilung von besonderen Aufgaben für diesen Tag verküm⸗ mert werden. 8

§. 16. Bei Aufstellung des Lektionsplanes wird dafür Sorge

etragen, daß die Seminaristen durch ihre Peschaftigung in der Uebungs⸗

schul⸗ nicht in dem Unterrichte, den sie selbst noch empfangen, verkürzt werden; die Lehrstunden der ersten Klasse fallen daher gusschließlich, die der zweiten wenigstens theilweis in Zeiten, wo in der Uebungs⸗ schule nicht unterrichtet wird. 3 .“

§. 17. Der Unterricht im Seminar wird nach einem für jede Anstalt besonders aufgestellten Lehrplane ertheilt, für welchen ebenso, wie für die Einführung neuer Lehrbücher ministerielle Genehmigung nöthig ist. Soweit es die Verhältnisse des Seminars gestatten, hält der Lehrplan desselben die nachstehend für die einzelnen Gegenstände bezeichneten Aufgaben und Ziele inne.

§. 18. Pädagogik. Dritte Klasse. 2 Stunden.

Die Zöglinge erhalten das Wesentlichste aus der Geschichte der Erziehung und des Unterrichtes in lebendigen Bildern der bedeutend⸗ sten Männer, der bewegtesten Zeiten, der interessantesten und folgen⸗ reichsten Verbesserungen auf dem Gebiete der Volksschule. Zur Ergänzung und Veranschaulichung dieser Bilder dient die Einfuh⸗ rung in die Hauptwerke der hsngsegischen Literatur, vorzugsweise aus der Zeit nach der Reformation. Die Lektüre wird so gewählt, daß sich die Besprechung irgend einer pädagogischen Frage an sie knüpft. Dieselbe wird derart behandelt, daß die Seminaristen den Inhalt eines längeren Schriftstückes selbständig und verständig auf⸗

fassen lernen. Zweite Klasse. 2 Stunden.

Allgemeine Erziehungs⸗ und Unterrichtslehre. (Der Unterricht. Die Unterrichtsorm. Die Erziehung durch den unter Hinzunahme des Nothwendigen aus der Logik und Psychologie.

Erste Klasse. 3 Stunden.

Die spezielle Unterrichtslehre (Methodik). Das Schulamt. Die Schulverwaltung. Der erweiterte Amtskreis und die Fort⸗ bildung des Lehrers. Die Seminaristen werden mit den in dem Be⸗ rte für den sie zunächst vorbereitet werden, geltenden allgemeinen

e 2

*

immungen über den Volksschulunterricht bekannt gemacht.

tunden. Die dritte Stunde, welche der Ordinarius der Uebungsschule

ertheilt, hat die Wahrnehmungen zum Gegenstande, welche von ihm

selbst in Bezug auf die Arbeit der Seminaristen in der macht und welche ihm von den Fachlehrern mitgetheilt wendchut §. 19. Religion. Die biblische Geschicte del Alüen vnden e biblische Geschichte de en Testaments im⸗ hange. 3 Stunden. Zusamma. Es werden hier wie in der zweiten Klasse die einzelnen biblisch Geschichten nach ihrem religiösen und sittlichen Inhalte entwickelt 8 fruchtbar gemacht und die Seminaristen in freier und würdiger un zählung der biblischen Geschichte geübt. d Pannen und andere poetische Stücke des Alten Testamentes as Kirchenlied in seiner Entwickelung. 1t Die in den Lehrplan der Schule aufgenommenen geistlichen Lich werden unter Hinzunahme der ihnen nach Form und Inhalt näch ehenden in historischer Folge so erläutert, daß sich an ihnen die 8 schichte der kirchlichen Dichtung veranschaulicht. 1 Stunde. * Die gedächtnißmäßige Aneignung, beziehungsweise die Wied holung der Lieder vertheilt sich als Pensum auf die dritte und 6

zweite Klasse. Zweite Klasse. 4 Stunden.

Die biblische Geschichte des Neuen Testaments im Zusamm hange, doch unter besonderer Berücksichtigung der evangelischen mg der epistolischen Perikopen. Erklärung des christlichen Kirchenjahn und der Ordnung des öffentlichen Gottesdienstes. Lenahea

Die Religionslehre im Zusammenhange auf Grund des Kat chismus der betreffenden Konfession unter fortwährender Be⸗ iebun auf die biblische Geschichte und mit Anleitung für die Behandlun des Stoffes in der Schule. I“

Vom zweiten Semester an wird mindestens eine Stunde z Musterlektionen und Lehrproben in der Uebungsschule benutzt. n

Erste Klasse. 2 Stunden.

Bibelkunde; in den evangelischen Seminaren Bibellesen. ““ Briefe, Stücke aus dem Buche Hich

(Apostelgeschichte, und aus dem Jesaias.

Das Wesentlichste aus der Kirchengeschichte überhaupt.

Die Methodik des Religionsunterrichtes veranschaulicht dur Lehrproben, welche alle Formen desselben vorführen, biblische Ge⸗ schichte, Perikope, Bibelspruch, Schriftabschnitt, Katechismus, geis liches Lied, Kirchengeschichte. Anleitung für die Fortbildung.

Die in der Schule eingeführten Religionsbücher (Katechismus und Historienbuch) sind dem Unterrichte so zu Grunde zu lagen daß der Seminarist dieselben später selbständig zu brauchen und zu erklären vermag; doch hat die Unterweisung auch stofflich über di durch diese Bücher gezogenen Grenzen hinauszugehen, und sind darun bei derselben, namentlich für die Einführung in die heilige Geschiche (beziehungsweise die heilige Schrift) ausfuͤhrlichere Leitfäden zu benußen.

In das Pensum der katholischen Seminare fällt noch die An— eignung und Erklärung der Gebete, deren Verrichtung die Kirche als religiöse Pflicht bezeichnet.

§. 20. Deutsch.

Dritte Klasse. 5 Stunden. a Grammatik.

Der einfache, der zusammengezogene Satz in leichteren Verbindungen. Die Komparation, Konjugation. Die Regeln Interpunktion im Zusammenhange.

b. Lektüre.

Im Anschlusse an dieselbe: Uebung im mündlichen Vortrage und im schriftlichen Ausdrucke, sowie Mittheilungen über Wesen und Forn der Poesie, die Elemente der Metrik, das Wichtigste über den Reim. Von den Dichtungsarten der lyrischen Poesie: das Lied; der epischen. die poetische Erzählung, Legende, Sage, Märchen, Ballade; der didat⸗ tischen: Fabel und Parabel. Zweite Klasse.

a. Grammatik. ;

Genauere Kenntniß des zusammengesetzten und des verkärzten Satzes, ebenso der Wortlehre, der Rektion der Zeitwörter, Eigenschaft wörter und der Verhältnißwörter. Die Interpunktionslehre. Die Wortbildungslehre.

b. Lektüre wie in der dritten Klasse. Die zur Vespte⸗ chung kommenden Dichtungen und Prosastücke sind nach Umfang, Faemn und Inhalt schwieriger als die für die dritte Klasse ausge⸗ wählten.

Es werden an denselben veranschaulicht: lyrische, epische und dramatische Poesie im Allgemeinen. Volkslied, Ode, Ballade, No⸗ manze, Epos und Drama. 1

c. Leselehre und praktische Anleitung zur Ertheilung des Sprachunterrichtes in Muster⸗Lektionen und Lehrproben.

Erste Klasse. 2 Stunden.

Wiederholung des bisherigen Pensums. Erweiterung desselben in Bezug auf die Lektüre.

Methodik des deutschen Sprachunterrichtes im Zusammenhange im Anschlusse an Lehrproben.

Für den deutschen Sprachunterricht gelten folgende Gesichtspunkte

a. Es wird auf fließendes und korrektes Sprechen ein vorzig⸗ liches Gewicht gelegt, doch wird dasselbe nicht durch einzelne Rede⸗ übungen, sondern dadurch erzielt, daß wie in allen Lehrgegenständen, so besonders im Deutschen die Schüler zu guten zusammenhängenden Darstellungen veranlaßt werden.

b. Für die schriftlichen Arbeiten ist Korrektheit in der Form⸗ Klarheit im Ausdrucke, Uebersichtlichkeit in der Anordnung de Stoffes strenge Forderung; Ziel: das Vermögen des Seminaristen Stoffe, die er durchdrungen hat, unterrichtlich darzustellen. In diese Richtung müssen die Auf aben für die einzelnen Stufen fortschreiten, die Stoffe werden allen Unterrichtsgebieten entnommen.

c) Die Lektüre der Seminaristen ist theils eine private, theile vollzieht sie sich im Unterrichte selbst. 1

In ersterer werden ihnen die Bücher aus der Anstalts⸗Bibliothä

egeben, sie umfaßt vorzüglich die Meisterwerke unserer Dichter und Prosaisten; besonders geso decee Zöglinge können dabei reichlichern Stoff erhalten. Die im Unterrichte selbst vorgenommenen Lesestoft werden nach Form und Inhalt erklärt. Es werden als solche Poesim und Prosastücke aus den Zeiträumen der deutschen Literatur von Luther an, vorzugsweise die unserer Klassiker, genommen.

Die Auswahl, die nur nach Form und Inhalt Mustergültige berücksichtigt, wird so getroffen, daß die oben bezeichneten Dichtunge arten vertreten sind, deren Eigenthümlichkeit dann an diesen Ve⸗ spielen zu veranschaulichen ist. wird memorirt. Die Stoffe werden dem in der Anstalt gebrauchta Lesebuche entnommen. Endlich werden die Stoffe des Voltsschu⸗

und der zusammengesett Wortarten, Deklination, der Orthographie und da

5 Stunden.

lesebuches der Provinz unterrichtlich durchgearbeitet und Anleitung für die Fortbildung gegeben.

Neben dem Besuche der Uebungsschule, zu dessen zweckmäfßigemn Gebrauche im Unterrichte die Seminaristen Anweisung erhalten, lig dem deutschen Unterrichte im Seminar noch ein besonderes Lesebu

zu Grunde. 1 8* §. 21. Geschichte. b Dritte Klasse. 2 Stunden. 1

Bilder aus dem Leben der wichtigsten Kulturvölker des Alta⸗ thums; ausführlicher: die Geschichte der Hellenen (a. das Heroenzei alter, b. das Zeitalter der 1.h; c. von den Perserkriegen bi auf Alexander den Großen); der Römer (a. Sagen aus der Zeit der Könige, b. die Geschichte der Republik in Lebensbildern, c. der Unte⸗ gang der Republik und Einiges aus der Kaiserzeit des ersten Jahr

hunderts). Zweite Klasse. 2 Stunden. 1 Land und Volk der alten Deutschen. Kämpfe mit den Römemn, Die Völkerwanderung, Zeitalter der Karolinger (ausführlich: g- breitung des Christenthums, Karl der Große), Geschichte der große

Kaiserhäuser, Zeitalter der Kreuzzüge, Zeitalter von den Kreuzzügen

bis zur Reformation. „Ersste Klasse. 2 Stunden. I Brandenburgisch⸗preußische Geschichte bis zur Gegenwart. den betreffenden Stellen ist auf die bedeutendsten Ereignisse in den Nachbarstaͤaten Bezug zu nehmen. 8 Die methodische Anleitung beginnt in der dritten Klasse mit 8 Uebung in zusammenhängender freier Geschichtserzählung, setzt sich n der zweiten Klasse in Lehrproben fort und schließt in der ersten mi 8 Beurtheilung der Leistungen in der Uebungsschule.

(Schluß in der dritten Beilage.) Dritte Beilage

Ertheilung des Unterrichts.

Kenntniß eines natüͤrlichen Systems. Bau,

dem der innere Bau und die Lebensverrichtungen des menschlichen

Eine Anzahl der erklärten Gedichte fe⸗

„Freihandzeichnen: Darstellen und Theilen der Linien und Winkel.

8

Dritte Beila

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Koöͤniglich Preußisch en

Freitag, den 8. November

Noh 265.

2 I

8

der in der zweiten Beilage veröffe

hceeinen Bestimmungen über das Volks

FPräparanden⸗ und Seminarwesen.

§. 22. Rechnen. 1— Dritte Klasse. 3 Stunden. 1

Die Bildung der Zahl und ihre Darstellung. Die vier Spezies in unbenannten und benannten Zahlen. (Die Lehre von den

Die gemeinen Brüche, Regel de tri⸗Aufgaben. Zusammengesetzte Regel de tri. Die Rechnungen des bürgerlichen Lebens (Zinsrech⸗ nung, Lermin⸗Rechnungg Rabatt⸗, Gesellschafts⸗, Mischungs⸗Rechnung). Die Quadrat⸗ und Kubikwurzeln 18 Zweite Klasse. 3 Stunden.

Die Lehre von den Proportionen und die von den posttiven und negativen Größen.

Gleichungen des ersten Grades. Stunden. 1 Stumenih disches in Musterlektionen und Lehrproben veranschaulicht, deren Aufgaben dem Pensum der Volksschule entnommen sind. Es wird hierbei Gelegenheit genommen, die Seminaristen mit dem Ge⸗ brauche und der Handhabung der gebräuchlichsten Rechenmaschinen bekannt zu machen. 1 Stunde. 8 b Erste Klasse. 1 Stunde.

Sicherheit in der Methode. 11“

Neu eingeführt werden die Gleichungen des zweiten Grades und wo es erreichbar ist, die Lehre von den Reihen und den Logarithmen. Anleitung für die Fortbildung. 8

Ziel ist: klare Einsicht in das Verfahren und Sicherheit in der selbständigen Lösung der Aufgaben. §. 23. Raumlehre.

Dritte Klasse. 2 Stunden.

Die Lehre von den Linien und Winkeln, von dem Dreiecke, dem

Parallelogramm und vom Kreise. Konstruktions⸗Aufgaben. Zweite Klasse. 2 Stunden.

Die Lehre von der Gleichheit und von der Aehnlichkeit der Fi⸗ guren und Berechnung Iu“ b“ (Koͤrperberechnung). erste Klasse.

In der ersten Klasse werden die Wiederholungen des Stoffes der Raumlehre und die methodische Anleitung für die Behandlung der⸗ elhen in der Rechenstunde gegeben.

Auf allen drei Stufen werden die Zöglinge geometrischen Figuren an der Wandtafel geübt.

Der Unterricht geht von der Anschauung aus und wird an der Hand guter Leitfäden ertheilt.

Ziel ist: klare Einsicht in die Methode des Gegenstandes, Möglich⸗ keit einer Weiterbildung auch in neuen Stoffen und Befähigung zur

Potenzen und“ Wurzeln. 2

im Zeichnen der

§. 24. Naturbeschreibung, Physik, Chemie. Dritte Klasse. 4 Stunden. a. Naturbeschreibung.

Kenntniß ausgewählter einheimischer Samenpflanzen, welche den am meisten verbreiteten Familien angehören. Kenntniß des hhgen Systems und des Wichtigsten aus der botanischen Mor⸗ phologie.

Im Winter: Zoologie. 2 Stunden.

b. Physik.

E1““ und mechanische Erscheinungen.

c. Chemie.

Die einfachsten Grundstoffe und ihre Verbindungen. Berücksichtigt wird besonders die mineralische Seite derselben. 2 Stunden.

Zweite Klasse. 4 Stunden. a. Naturbeschreibung. 8

Kenntniß der Hauptformen der Samen⸗ und Sporenpflanzen,

Leben und Verbreitung der Pflanzen. 2 Im Winter: Erweiterung des Pensums in der Zoologie; außer⸗ Körpers. 2 Stunden. . b. Physik. Die Erscheinungen des Lichtes, der Wärme und des Schalles. c. Chemie.

Erweiterung des Pensums der vorigen der organischen Chemie. 2 Stunden.

In allen drei Disziplinen wird das Methodische auf dieser Stufe gegeben und werden Musterlektionen ertheilt, Lehrproben ab⸗

genommen.

6 Erste Klasse. 2 Stunden. andErgänzung des Pensums nach der methodischen Seite des Gegen⸗ sandes.

„Neu eingeführt wird eine Uebersicht des Baues der Erdrinde. mas tnn für die selbständige Fortbildung.

Es i die besondere Ausgabe des Unterrichtes, für die Darstellung er Naturwissenschaften Methoden zu finden, durch welche sie auch en untersten Stufen schon formell bildende Kraft erlangen. Es

daher überall von der nschauung auszugehen; der Unterricht in er Physik und der Chemie darf nicht ohne das Experiment, der in er Naturbeschreibung nicht ohne das Original oder die Abbildung üftreten. Reines Gedächtnißwerk ist ausgeschlossen.

Ziel ist: die Befähigung der Zoͤglinge, sich selbständig in den drei aturreichen zurecht zu finden, an der Hand guter Bücher weiter zu rbeiten und einen anschaulichen Unterricht zu ertheilen.

§. 25. Geographie.

1 Dritte Klasse. 2 Stunden.

Das Wichtigste aus der Heimathskunde und aus der allgemeinen heographie. Uebersichtliche Kenntniß der Erdoberfläche. Die vier -iereuropäischen Erdtheile. Kartenlesen. Zweite Klasse. 2 Stunden. Europa. Deutschland. Mathematische Geographie. Anleitung * Ertheilung des geographischen Unterrichtes in Musterlektionen ind Abnahme von Lehrproben.

Erste Klasse. 1 Stunde.

Fortgesetzte methodische Anleitung, namentlich auch in Bezug auf erunterrichtliche Verwerthung von Atlanten, Wandkarten, Globen, ellurien und anderen Veranschaulichungsmitteln.

eder Seminarist muß im Besitz eines guten Handatlas sein, 1 während des Unterrichtes benutzt. Der eingeführte Leitfaden oder Schulauszug des größeren Werkes, dem der Lehrer in seinem hange sich anschließt.

Klasse mit Hinzufügung

§. 26. Zeichnen. Dritte Klasse. 2 Stunden.

fahen der geometrischen Flächensfiguren. Zusammengesetzte sym⸗

eichnen Figuren, durch Einzeichnung „in ein Quadrat gewonnen.

üch 1 rechtwinkliger und runder Körper nach der Vorderansicht.

schnen symmetrischer Figuren und Ornamente nach Vorlagen. nen mit Lineal, Maß und Zirkel, Uebungen im Ornament⸗ und eichnen an der Wandtafel.

Aufg be sind folgend

an der Wandtafel zu zeichnen hat, sauber

Volksschule einen 8 2 reiben.

Dritte Klasse. 2 Stunden.

Zgweite Klasse. 1 S 8 Ziel ist Zweite Klass Stunde

1) daß die Seminaristen langen und in allen i nen, gut, rein und ordentlich schreiben;

2) daß sie nicht nur die Vorschriften für die auch was im anderen Unterrichte schnell schreiben ist, sicher und sauber ausführen;

3) daß sie in der geben können. 8

. 28. urnen. Dem Turnunterricht 8

in den Seminaren

zu legen, dabei ist nicht ausgeschlossen, daß, wo es die gestatten, über die Grenzen desselben dinausgegangen werde. „Die unter allen Umständen zu loͤsende Aufgabe bleibt aber die Seminaristen befähigt werden, den Turnunterricht in der schule zweckmäßig nach dem Leitfaden zu ertheilen

Die dritte und die zweite Klasse den, die erste Klasse eine Stunde

die geschichtliche Entwickelung des tung und Betrieb des Turnens Turnplätzen und Turngeräthen für Elementarschulen.

Den Zöglingen der ersten Klasse wird Gelegenheit gegeben, unter Aufsicht des Seminar⸗Turnlehrers im Ertheilen von unterricht an Schüler zu üben.

§. 29. Musik. I. Klavierspiel.

Turnwesens, so wie über

Geläufigkeit; e. Etüden in einer besseren Klavierschulen gegeben ist; awon den Clementi'schen Sonatinen währtem Aelteren auch das berechtigte In der zweiten begabten und gefoörderten Werke hin; Sonaten von aydn u. s. w. nach nordnung. In der ersten Klasse bleibt das Klavierspiel Privatübung. II. Orgelspiel. Der Seminari 1 von Klasse zu Klasse Orgelschule nach dem fortzuschreiten. gaben zu, nämlich: der dritten: Fortgesetzte Choralbuchs; der zweiten:

Neue Vertretung findet.

Schülern selbst bis zum klassischen Meistern, einer vom Lehrer zu

kleinen Orgelsätze, Abspielen derartiger Stücke vom Blatte.

Ausrüstung für würdiges gottesdienstliches Orgelspiel; der ersten: Choraltransposition, Uebung Fi und einfacher Zwischenspiele. III. Harmonielehre.

Unterrichte Theil zu nehmen, aber nur das Klasse und aus dem der ersten den geschichtlichen Dritte Klasse.

der Septimen und Nonenaccorde nach Grundgesetzen ihrer Verbindung.

Zweite Klasse.

Befestigung der

harmonischer, vom Modulation. Erste Klasse. Harmonisirung des Chorals und des Volksliedes.

spielen. Zweiter Kursus der Modulation. Einiges zur Kenntniß der wichtigsten Formen Instrumentalmusik. schichte der Musik.

IV. Violinspiel. Die

nach dem Maße ihrer Fertigkeit Abtheilung hat die Aufgaben der

in Abtheilungen gesondert.

zu lösen:

er in der Seminarschule vorkommenden Volkslieder, eranziehung von Duetten in systematischer Folge, inführung ber oberen Abtheilung in die höheren Lagen. .Gesang. Dritte Klasse 8 besonderem Unterrichte:

b. c.

Auffassung und Darstellung der melodischen, rhythmischen und namischen Tonverhältnisse. oräle un

mig, letztere ein-, zwei⸗ und dreistimmig.

Außerdem: gemischter Chor kombinirter Klassen.

Feste Ffeea der gangbarsten Kirchenmelodien. mige Choräle. guralgesänge:

lernt; Meistern; Volks⸗ und des Vaterlandsliedes.

Erste Klasse in besonderem Unterrichte: 1 Methodische Anleitung zur Ertheilung des Gesangsunterrichtes

Zweite Klasse. 2 Stunden. tper. Elemente der Perspektive. b. Freihandzeichnen nach Holz⸗ fiden. Gipsmodellen, Naturgegenständen, ausgeführt mit schwarzer öglin⸗ Tusche, Sepia u. s. w. je nach der der einzelnen nge. c. Uebung im Zeichnen an der Wandtafel. a Erste Klasse. 1 Stunde. 8 Fortgesetzte Uebung, besonders an der Wandtafel, auch in Ob⸗ welche in anderen Unterrichtsstunden zur Veranschaulichung Methodik des Zeichenunterrichts und c. Anleitung für die

Ziel, des Unterrichts ist die Befäh higung des Seminaristen, die⸗ igen Zeichnungen, welche er in den verschiedenen Lehrgegenständen

in der Volksschule, verbunden mit praktischen Uebungen. Ausführung

Seminarschule. .

Der Unterricht hat die Ausbildung der Seminaristen zu guten Gesanglehrern, zu Cantoren und Organisten zum Ziele. Die Er⸗ reichung dieses Zieles darf nicht durch die Ausbilduug einzelner Zög⸗ linge zu Virtuosen beeinträchtigt werden. Auch find die Seminaristen zum Verständnisse der Meisterwerke zu erziehen und dadurch vor der

eigung zu bewahren, in der Kirche den Gemeinden, im Unterrichte den Schülern eigene Kompositionen statt derselben zu bieten.

Die Stundenzahl von je 5 für die beiden unteren, 3 für die Oberklasse ist so zu verstehen, daß bei Abtheilungsunterricht in den

(Geometrie, eoprero e Anschauungsunterricht resp. Sprechübungen) 1 ausführen und in der bi Semnzserrich ertheilen zu können.

eine gut ausgeschriebene Handschrift er. hren Schriftsätzen, auch in schnellgeschriebe⸗

Schreibstunde, sondern an die Wandtafel zu

Volksschule einen verständigen Schreibunterricht

8 rricht ist der Neue Leit für den Turnunterricht in den preußischen Volksschulen 8 88n

Verhältnisse

daß olks⸗

haben wöchentlich je zwei Stun⸗ erste praktisches Turnen, daneben erhält letztere in einer besonderen Stunde die noöͤthigen Belehrungen über den Bau und das Leben des menschlichen Körpers, über die ersten nothwendigen Hülfsleistungen in Fällen von Körperverletzungen, über über Zweck, Einrich⸗ die Einrichtung von

sich

Turn⸗

In der dritten Klasse rein technische Uebungen für Anschlag und ꝛer Stufenfolge, wie sie in den freie Tonstücke; aufsteigend etwa in einer Reihe, worin neben be⸗

Klasse setlezung der Etüden; 8

ramerschen wie Mozart, Beethoven, treffenden progressiven

in der eingeführten in Maße seiner Begabung und seiner Vorbildung Außerdem fallen jeder Klasse noch allgemeine Auf⸗

Uebung sämmtlicher Nummern des eingeführten

Einspielen der in der Harmonielehre analysirten und transponirten 3 1 v Sichere Aneignung eines Vorspieles, zu jedem gebräuchlichen Choral, als

im Moduliren, Erfinden kleiner

Diejenigen Seminaristen, welche zum Organistendienste nicht ausgebildet werden sollen, haben zwar nichtsdestoweniger an dem Pensum der dritten Theil zu absolviren.

Aufstellung und Einübung der Dreiklänge in Dur und Moll, ihren Hauptformen und den

Zöglinge in der Kenntniß des harmonischen Materials und fortwährende Verwendung desselben im Aussetzen von Chorälen, sowie im Analysiren, Transponiren und Einspielen kleiner Lehrer gegebener Orgelsätze. Erster Kursus der

ing 1— 3 Erfindung einfacher Choraleinleitungen, Bildung von kirchlich würdigen Zwischen⸗ Die alten Tonarten.

der Vokal⸗ und der Bau und Pflege der Orgel. Einiges zur Ge⸗

Seminaristen werden nicht nach Jahreskursen, sondern Jede eingeführten Elementar⸗Violin⸗ schule von Stufe zu Stufe korrekt zu lösen. Neben dieser formalen e in Bezug auf den Stoff und die Fertigkeit

a. feste gedächtnißmäßige Einübung der Choralmelodien, so wie

Elementarübungen zur Stimmbildung und zur selbsthätigen

y⸗ Choräle und Volkslieder, erstere einstim⸗ Weiterführung der Elementarübungen und zwar a. in eigent⸗ lichen, als selbständige Tonstücke ausgeprägten Vokalisen und Sol⸗ feggien, b. in mehr und mehr eingehender Behandlung der Inter⸗ valle, besonders aber auch der Akkorde und ihrer verschiedenen Gestalten. Mehrstim⸗ a. die liturgischen Choͤre, welche die erste Klasse auch dirigiren b. andere geistliche Chorgesänge, Motetten, Psalmen von klassischen

c. weltliche Chorlieder unter besonderer Betonung des edleren

von gemischten Chorgesängen in Gemeinschaft mit der Oberklasse der

technischen Gegenständen jede Abtheilung die betreffende wöchentli ehä erhält. 1 8 8 Fh er he §. 30. Der fremdsprachliche Unterricht wird in drei Kursen (mit wöchentlich 3, 3, 2 Stunden) ertheilt, welche von der übrigen Klassen⸗ 8 eintheilung unabhängig zu bilden sind und in welche die Semina⸗ risten je nach dem Maße ihrer Vorbildung eintreten. Die unterste Fbecheleng beginnt mit der Elementargrammatik der betreffenden §. 31. Die Betreibung von Gartenbau, Obstbaumzucht, Seiden⸗ bau soll wie bisher auch weiterhin eine Pflege im Seminar und in dem naturkundlichen Unterrichte desselben die nöthige Ergänzung fin⸗ den. Die nach dieser Seite hin getroffenen Einrichtungen an den ein⸗ zelnen Anstalten bleiben in Kraft. Bcn den 8 e 1872. er Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizina Angelegenheiten. 8 Falk. .“

3 3 „Die anliegende Prüfungs⸗Ordnung tritt an die Stelle der die Prüfungen von Volksschullehrern und Lehrern an Mittelschulen, sowie von Rektoren der Stadtschulen regelnden bisherigen Bestimmun⸗ gen, soweit letztere nicht gesetzliche Kraft besitzen.

Bei der Entlassungsprüfung der Seminaristen und den Prüfun⸗ gen nicht im Seminar gebildeter Volksschullehrer soll sofort nach den neuen Vorschriften verfahren werden, ausgenommen jedoch bei Beur⸗ theilung der Leistungen der Examinanden. In dieser Beziehung ist so lange ein milderer Maßstab anzulegen, bis den Kandidaten eine völli ausreichende Gelegenheit geboten sein wird, die gegenwärtig geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen.

Diejenigen Lehrer, welche sich nur provisorisch in einem Amte befinden, zu dessen Wahrnehmung von jetzt an eine höhere, als die bisher von ihnen nachgewiesene Befähigung gefordert wird, verblei⸗ ben in dem ihnen vorläufig übertragenen Amte, jedoch ist dessen definitive Verleihung von Ablegung der erforderlichen Prüfung, zu ihnen drei volle Jahre Frist gelassen wird, abhängig zu machen.

Die difinitiv angestellten Lehrer behalten ihre bisherige Berechti⸗ gung in vollem Umfange, sie koͤnnen daher auch innerhalb der Gren⸗ zen derselben ascendiren oder ein anderes gleichartiges Amt überneh⸗ men, ohne daß von ihnen die Ablegung einer neuen Prüfung zu fordern ist.

Alle Volksschullehrer bleiben zur Anstellung als Elementarlehrer an solchen Schulen, welche geringere Ziele als die Mittelschule, aber höhere als die Volksschule verfolgen, nach wie vor nach Maßgabe ihrer Zeugnisse berechtigt.

Volksschullehrer, welche in der Prüfung das Prädikat gut oder sehr gut erhalten und die definitive Anstellungsfähigkeit vor dem 31. Dezember 1872 erlangt haben, sind zur Ertheilung des Unterrichts in den Unterklassen der Mittelschulen befugt.

Es bleiht dem Provinzial⸗Schulkollegium überlassen, auch ande⸗ ren, bereits desinitiv angestellten Lehrern auf Grund vorzüglicher Lei⸗ stungen im Schuldienste dieselbe Berechtigung zu verleihen.

Die Prüfungen der Hauptlehrer an den Berliner Gemeinde⸗ schulen und die fremdsprachliche Prüfung am Königlichen Seminar süs atischülen sind bis auf weiteres in der bisherigen Weise ab⸗ zuhalten.

Berlin, den 15. Oktober 1872.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Nl

Provinzial⸗Schulkollegien, Provinz Hannover. 8

An sämmtliche Königliche

1 Regierungen und die Konsistorien der 1“

Prüfungsordnung für Volksschullehrer, Mittelschulen und Rektoren.

I. Prüfungen der Volksschullehrer. 1 §. 1. Nach vollendetem Kursus werden die Seminaristen einer Entlassungsprüfung unterworfen, auf Grund deren sie die Qualifika tion zur provisorischen Verwaltung eines Schulamtes erhalten.

§ 2. Zu dieser Prüfung werden auch nicht im Seminar gebil dete Lehramts⸗Kandidaten zugelassen, welche das zwanzigste Lebens jahr zurückgelegt und durch Zeugnisse ihre sittliche Unbescholtenhei und ihre körperliche Befähigung zur Verwaltung eines Lehramtes nachgewiesen haben.

§. 3. Diese Lehramts⸗Kandidaten haben sich bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermine, der durch das Regierungs⸗Amts⸗ blatt bekannt gemacht wird, unter Einreichung der nachstehend ver⸗- zeichneten Zeugnisse bei dem Provinzial⸗Schulkollegium zu melden. Die betreffenden Zeugnisse sind:

1) das Taufzeugniß (Geburtsschein),

2) das Zeugniß eines zur Führung eines Dienststegels berechtigten

Arztes über normalen Gesundheitszustand,

3) 88 amtliches Zeugniß über das sittliche Verhalten des Kandi⸗

aten. fn Außerdem hat Kandidat einen selbstgefertigten Lebenslauf beizu⸗ en.

8 §. 4. Die Prüfungskommission besteht aus dem Kommissarius des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums als Vorsitzendem, einem Kommissarius derjenigen Regierung, in deren Bezirk das Seminar 179 88 Direktor und sämmtlichen ardentlichen Lehrern des Se⸗ minars.

Die Kreis⸗Schulinspektoren des Regierungsbezirks können der Prüfung beiwohnen. Der Koöͤnigliche Kommissarius ist befugt, auch andern Personen den Zutritt zu gestatten.

.5. Die nicht im Seminar gebildeten Lehramts⸗Kandidaten haben selbstgefertigte Probezeichnungen und Probeschriften beizubrin⸗ gen, die Seminaristen die Schreib⸗ und Zeichenhefte des letzten Jahres vorzulegen. 8

§. 6. Die schriftlichen Arbeiten bestehen in:

1) einem deutschen Aufsatze über ein Thema aus der Unterrichts⸗

und Erziebungslehre oder aus dem Gebiete des Unterrichts in

der deutschen Sprache und der Literatur, 1 2) einer Ausarbeitung aus dem Gebicte des Religionsunterrichts,

3) der ausgeführten Lösung von drei Aufgaben aus der Geometrie

und Arithmetik, und 1

4) 5) 6) der Beantwortung von drei Fragen, von denen je eine

aus der Geschichte, der Naturkunde und der Geographie ge⸗

stellt wird, 1 88

7) für diejenigen, welche am Unterrichte im Orgelspiel theilnahmen,

die Bearbeitung eines Chorals.

Für die fakultativen Fächer treten hinzu: *

die Uebersetzung eines zusammenhängenden Stückes aus dem

Deutschen in die fremde Sprache, und aus dieser Sprache ins

Deutsche. 8 1 8

§. 7. Für die erste Arbeit sind vier, für Stunden Zeit zu lassen.

§. 8. Die Themata werden auf Vorschlag des Seminarlehrer⸗ Kollegiums von dem Kommissarius des Provinzial⸗Schulkollegiums bestimmt, die Arbeiten in Klausur unter Aufsicht eines Seminar⸗ lehrers vm 8 8

§. 9. Die praktische Prüfung besteht in der Ablegung einer

Lehrer an

die anderen je zwei

Lehrprobe in einem der obligatorischen über ein dem Examinanden zwei Tage vorher gegebenes Thema, zu welcher eine ausgeführte schriftliche Disposition beizubringen ist. 1

Wer in einem fakultativen Gegenstande geprüft sein will, hat,

soweit es thunlich ist, auch in diesem eine Lehrprobe abzulegen.