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Schloss Ganten 8”
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Kgl. Schloss
Buhnhof d. Verbindungsb. B. d. Pferdebahn
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Unter obiger Firma hat sich mit dem Domizil in Berlimn eine Aktiengesellschaft gebildet.
Zweck der Gesellschaft ist:
Ankauf von Land in und bei Ckarlottenburg, dessen Parzellirung, Anlegung von Strassen und Erbauung von Wohnhäusern auf demselben, Wiederverkauf der Parzellen oder der bebauten Grundstücke sowie jede andere Verwerthung des Grund und Bodens.
Die Gesellschaft hat zunächst ihre Wirksamkeit damit be ie i . ü 8 gonnen, dass sie in der Stadt Charlottenburg einen Grundstücks-Komplex von ca. 7380 Qu.-R. Preis pro Qu.-R. gekauft und sich ca. 3960 Qu.-R. daneben liegenden ebenso werthvollen Landes zu demselben Preise gesichert hat. 3 v1“
8 85 Terrains 8 Gesellschaft liegen dicht an der Charlotfenburg-Moabiter Spree-Brücke gegenüber dem Königlicehen Schlossparke und dem Flora-Garten wer. en urch die linke Seite der Charlottenburg-Moabiter Chausee in langer Strassenfront etwa bis zur ersten Biegung der Chaussee hin begrenzt.
Die Lage der Grundstücke ist mithin eine vorzügliche, desgleichen ist der Baugrund vortrefflich.
Die unmittelbare Nühe der Spree, der Berlin-Hambur 2 1 1 . — ger, der Berlin-Lehrter Eisenbahnmn und der Königlichen Verbindungsbahn, von denen die bei letzteren in der Nähe Bahnhöfe anzulegen beschlossen haben, gestattet eine bequeme und billige Anfuhr der Baumaterialien. 8 .
8 öu “ muss ferner hervorgehoben werden, dass die Direktion der Grossen Berliner Pferde-Eisenbahn-Gesellschaft sich zur Anlegung des Bahnhofes für die im nächston Frühjahre zur Ausführung gelangende Linio Berlin-Moabit-Charlottenburg ein KAreal von ca. 900 Qu.-R. auf dem Terrain der Charlotten- burger Bau-Gesellschaft und zwar dicht an der Spreebrücke gesichert hat. 8
Hierdurch wird die schnelle und gesunde Entwickelung der Bebauung wesentlich unterstützt werden, zumal, da in nächster Nühe auch ausserdem die Berlin -Charlotten-
öe vorhanden ist, und mithin die Grundstüicke der Charlottenburger Bau-Gesellschaft durch zwei Pferdebahnen in direkter Verbindung mit der Hauptstadt
Durch die erwähnte Anlegung der Bahnhöfe der Berlin-Lehrter und d 9 hei 3 2 n. er Verbindungsbahn in dem betreffenden Theile CI. teht übri allgemeine Werthsteigerung aller dort belegenen Grundstücke in stcherer Aussicht. 8 8 8 88 bö“
Mit Rücksicht auf die vorstehend geschilderten Umstände ist auch der Erwerbs-Prei ässi ist ei 1 sti st ar verbs-Preis von 60 Thlr. pro Qu.-R. nur ein sehr mässiger zu nennen und ist ein günstiger und schneller Absatz der Parzellen um so bestimmter zu erwarten, als weniger gut gelegenes Terrain in der Umgegend bereits mit 150 bis 200 Thlr. pro Qu.-R. bezahlt worden ist.
Die Charlottenburger Bau-Gesellschaft hat ihr Aktien-Kapital vorläufig auf
300,000 Thaler,
1500 Aktien aà 200 Thaler
festgesetzt ‚mit der Ermächtigung, dasselbe je nach Bedarf auf Eine Million Thaler nach Beschluss des Aufsichtsraths zu erh
Die Gesellschaft ist bereits konstituirt und in das Handelsregister eingetragen. Die Aktien der Gesellschaft sind fest übernommen, dieselben sollen jedoch durch das unterzeichnete Bankhaus
an der hiesigen Börse zum Course von 105 Procent eingeführt und Anmeldungen darauf bei demselben entgegengenommen werden. Kapitalisten werden auf die höchst vortheilhafte, sichere und gewinnbringende Kapitalsanlage aufmerksam gemacht. den Herren:
Jean F ränkel, Banquier, Berlin, Vorsitzender,
Sachs, Kaufmann, Berlin, stellvertretender Vorsitzender.
2 . Bullrich, Bürgermeister von Charlottenburg.
Königlicher Baumeister in Charlottenburg.
Jean Fränkel, Bankgeschöäft,
Dorotheen-Strasse 64. 8 Hier folgt die besondere Beila
ige
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.
für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 8 Sgr.
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nehmen Bestellung an,
für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
Se. Majestät der Kaiser und Koönig sind gestern dvon Dresden hierher zurückgekehrt.
Berlin, 12. November.
In Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 1. d. M. fand heute Nachmittag 1 Uhr im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses die feierliche Eröffnung des Landtages der Monarchie statt. Die Mitglieder desselben nahmen im Weißen Saale in dem mittleren, dem verhüllten Throne gegenüber be⸗ legenen Raum Aufstellung. Für das dplom sche Corps war auf der nach der Kapelle zu belegenen Tribüne eine Loge bereit gehalten.
Sobald im Weißen Saale die öö vollendet war, erschienen die Staats⸗Minister unter Vortritt des Staats⸗ und Kriegs⸗Ministers Grafen von Roon, welchen Se. Majestät der Kaiser und König mit der Eröffnung des Landtages zu beauftragen geruht hatten, und stellten sich links vom Throne auf. Der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister Graf von Roon ver⸗
las hierauf die nachstehende Rede:
Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!
Se. Majestät der Kaiser und König haben mich zu beauftragen geruht, den Landtag der Mon⸗ archie in Allerhöchst Ihrem Namen zu eröffnen.
Da die Hoffnung gescheitert ist, die Reform der Kreis⸗Verfassungen, nach Wiederaufnahme der im Juni vertagten Session, zum Abschlusse zu bringen, hat die Regierung Sr. Majestät es für geboten er⸗ achtet, die in dieser Beziehung fruchtlos gebliebene Session zu schließen, um in einer neuen jene wich⸗ tige und dringende Aufgabe zur Lösung zu bringen und Ihnen neben denjenigen Gesetz⸗Entwürfen, welche Ihnen bereits in der eben verflossenen Session zuge⸗ gangen sind, andere gesetzgeberische Aufgaben von Bedeutung zu unterbreiken.
Sie wissen bereits aus der früheren Vorlage des Staatshaushalts⸗Etats für 1873, daß die Finanzlage Preußens eine durchaus befriedigende ist, daß nicht allein die Mitte vorhanden sind, um den auf dem Gebiete der gesammten Staats⸗Verwaltung hervor⸗ getretenen Arsgabe⸗Bedürfnissen in weitem Umfange gerecht zu weden, sondern auch um erhebliche Summen zur Bildung von Provinzial⸗Fonds, zur Gewährung von Woynungsgelder⸗Zuschüssen an Staatsbeamte und zue außerordentlichen Tilgung von Staatsschulden zur Mrfügung zu stellen.
Zugleich gestattet die Finanzlage, an der Absicht feszuhalten, den weniger wohlhabenden Einwohner⸗ fesgen eine umfassende Steuererleichterung zu Theil oerden zu lassen: ein Gesetz⸗Entwurf wegen Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Ein⸗ kommensteuer, wird Ihnen unverzüglich zugehen.
Es werden Ihnen Vorlagen gemacht werden, welche bestimmt sind, die Beziehungen des Staats zu den Religionsgesellschaften nach verschiedenen Richtun⸗ gen hin klar zu stellen.
Vor Allem werden Sie wiederum mit der Um⸗ gestaltung der bisherigen Kreiseinrichtungen befaßt werden.
Die Regierung Sr. Majestät ist fest durchdrungen von der Nothwendigkeit, die Reform, deren Ausfüh⸗ rung durch Bereitstellung der dazu erforderlichen Geldmittel erleichtert wird, als Grundlage der Lö⸗ sung mannichfacher anderer Aufgaben des Staates ins Leben zu rufen.
Es wird Ihnen ein Entwurf der Kreis⸗Ord⸗ nung vorgelegt werden, in welchem unter Festhaltung der wesentlichen Grundlagen des früheren Entwurfs eine Reihe von solchen Veränderungen vorgeschlagen ist, deren Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit sich aus den bisher stattgefundenen eingehenden Berathun⸗
gen ergeben hat.
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den 12. November, Abends.
Die Regierung Sr. Majestät hofft zuversichtlich, eine allseitige Vereinbarung über diesen Entwurf zu erreichen, und ist entschlossen, die Durchführung der bedeutsamen Aufgabe durch alle Mittel, welche die Verfassung der Monarchie an die Hand giebt, zu sichern.
Im Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.
Nach Beendigung der Rede brachte der bisherige Präsident des Herrenhauses, Graf Otto von Stolberg, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmtte.
Se. Majestät der Kaiser und Koͤnig haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück, die Erlaubniß zur e des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Groß⸗ kreuzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen. 1“
28 8 Se. Majestat der König haben Allergnaͤdigst geruht: Allerhöchstihrem Hofmarschall, dem Grafen von Per⸗ poncher, den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem General der Infanterie z. D. von Plonski verliehenen Großherzoglich hessischen Militär⸗Sanitäts⸗Kreuzes; des dem General⸗Major Knappe von Knappstaedt, Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, verliehenen Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens erster Klasse, und des Commandeur⸗ kreuzes des Kaiserlich österreichischen Leopold⸗Ordens; sowie des dem Major von Heimburg, Flügel⸗Adjutanten Sr. König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, verliehenen Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes erster Klasse und des Fürstlich reußischen (ältere Linie) Ehrenkreuzes erster Klasse.
Deutsches Neich.
Se. Majestät der Kaäiser und ewig haben den Geheimen Legations⸗Rath von Keudell zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Hohen Ottomanischen Pforte zu ernennen geruhet.
Dem Herren Guillermo E. Martin ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als General⸗Konsul für die Vereinigten Staaten von Columbien mit dem Sitze in Berlin ertheilt worden.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung, betreffend die frühere Einlösung der zur Rückzah lung am 1. Januar 1873 gekündigten Schuldver⸗ FSesshungs der 5prozentigen Anleihe des Nord⸗ eutschen Bundes vom Jahre 1870 gegen Gewährung eines Agio.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 24. v. Mts. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 252) bringen wir in W höherer Anordnung weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß die Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, sowie die 8 in unseren Bekanntmachungen vom 25. September und 1. Oktober d. J. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 228 und 233) als Einlösungsstellen bezeichneten Kassen ermächtigt worden sind, denen, welche ihre unterm 25. September d. J. zur Rückzahlung am 1. Januar 1873 gekündigten Schuldverschreibungen der 5 prozenkigen Anleihe des vormaligen Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 in der Zeit vom 15. bis letzten No⸗ vember 1872 zur Einlösung vorlegen, für je 100 Thlr. Kapital mit Einschluß der vom 1. Juli d. J. ab 9 und eines Aufgeldes den festen Betrag von 102 ⅞ Thlr. zu zahlen.
Berlin, den 12. November 1872.
Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Großherzoglich badischen Geheimen Rath, Proleser⸗ Dr. Emil Herrmann in Heidelberg zum Präsiden⸗ ten des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths; und Den Gerichts⸗Assessor Dr. Daehne in Meseritz zum Staats⸗Anwalt daselbst für die Bezirke des Kreis⸗ und Schwur⸗
gerichts zu Meseritz und des Kreisgerichts zu Birnbaum zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Königliche Kreis⸗Baumeister Julius August Blaurock zu Neustadt in Westpreußen ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗ Inspektor⸗Stelle zu Neu⸗Ruppin verliehen worden.
Justiz⸗Ministerium. Der Referendarius Dr. juris Samuel Alexander Manhayn in Frankfurt am Main ist auf Grund der be⸗ standenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk
des Königlichen Appellationsgerichts daselbst, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Frankfurt am Main, ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Bildhauer Rudolph Siemering hierselbst ist das Prädikat „Professor⸗ beigelegt worden.
RKichtamtliches. Deutsches RNeich.
reußen. Berlin, 12. November. Se. Majestät der Kaiser und König, Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin und Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz sind gestern Abend 6 Uhr 30 Minuten mit Extrazug von Dresden abgereist. Ihre Majestät die verwittwete Königin Marie von Sachsen, die Prinzen und Prinzessinnen sowie der Großherzog von Sachsen Königliche Bbe und andere Fürsten gaben Allerhöchst⸗ und Höchst⸗ denselben das Geleit nach dem Bahnhofe und verabschiedeten Sich dort auf das Herzlichste. Auf dem Perron des Bahn⸗ hofes waren anwesend: Der preußische Gesandte v. Eichmann, der sächsische Kriegs⸗Minister v. Fabrice, der Stadtkommandant, sämmtliche Offiziere des Grenadier⸗Regiments »Kaiser Wilhelm«, sowie die in Dresden lebenden preußischen Generale, ferner der Kaiserliche Telegraphen⸗Direktor, der Kaiserliche Post⸗Direktor und der Ober⸗Bürgermeister der Residenz. Bei der Ankunft Ihrer Majestäten und bei dem Abgange des Zuges erschallten leb⸗ hafte Hochrufe des trotz des Regenwetters zahlreich anwesenden ublikums. Auf dem Perron spielte die Militärmusik die ationalhymne. 1 8 Gestern Abend 10 Uhr sind Se. Majestät der Kaiser und König und Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz hier eingetroffen. . 8 Majestät die Kaiserin und Königin ist estern Abend 8 Uhr 45 Minuten in Lecesig angekommen und bat nach eingenommenem Souper auf dem Bahnhof die Reise nach Coblenz fortgesetzt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Hoͤchstwelcher Sich gleich nach der Ankunft nach dem Neuen Palais bei Potsdam begeben hat, wird heute Abend über Karlsruhe zu Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin nach Bex abreisen. Höchstderselbe ist begleitet vom persoöͤnlichen Adjutanten Premier⸗Lieutenant
— Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern aus Dresden hier wieder eingetroffen.
— Beide Häuser des Landtags hielten heut um 2 Uhr ihre ersten Sitzungen. Wir werden den Bericht über dieselben morgen mittheilen.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben ge⸗ nehmigt, daß die mittelst Allerhöchster Ordre vom 22. Juli v. Js. bezeichneten Orden und I“ nämlich der Kronen⸗ Orden 3. und 4. Klasse, sowie das Allgemeine Ehrenzeichen, mit dem rothen Kreuz und dem Erinnerungsbande, resp. ohne das rothe Kreuz, aber mit dem Erinnerungsbande, den Hin⸗ terbliebenen der Dekorirten belassen, resp. ausgehändigt wer⸗ den dürfen.
— Der Finanz⸗Minister hat sich damit einverstanden er⸗ klärt, da schon bisher denjenigen Verlegern, welche zwei⸗be⸗ ziehungsweise einmonatliche Abonnements außer⸗ halb des Postdebits eingerichtet hatten, auf Antrag gestattet ist, die betreffenden Exemplare nicht mit dem vierteljährlichen Steuersatze, sondern nur mit dem auf den entsprechenden zwei⸗ beziehungsweise einmonatlichen Zeitraum entfallenden Steuer⸗ betrage zu versteuern, eine gleiche Vergünstigung künftig auch hinsichtlich der im zwei⸗ beziehungsweise einmonatlichen Post⸗ Abonnement abgesetzten Exemplare den Verlegern, welche darum nachsuchen und den dieserhalb zu beobachtenden Vorschriften genügen, zuzugestehen. Das desfallsige Verfahren ist nach fol⸗ genden Grundsätzen zu regeln:
1) Die Steuer für die im zwei⸗ beziehungsweise einmonat⸗