Ser. III. Nr. 14 bis inkl. 16 nebst Talon vom 1. April 1873 ab
in unserem Kassenlokale, Gr. Ritterstraße Nr. 5, in Empfang zu neh⸗ men. Dies kann, soweit die Bestände der Kasse ausreichen, auch schon früher geschehen, jedoch nur gegen Abzug von 4 pCt. Zinsen 5— Zahlungs⸗ bis zum angegebenen Fälligkeitstage. Vom 1. April 18. ab hoͤrt jede fernere Verzinsung dieser Rentenbriefe auf. Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen soll bis auf Weiteres gestattet sein, die zu realisirenden Rentenbriefe unter Beifügun 81. vorschriftsmäßigen Quittung auf der Post an unsere Kasse einzusenden, worauf auf Verlangen die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolgen wird Verzeichniß der Nummern der Pommerschen Rentenbriefe, welche Iim November 1872 ausgeloost sind und zum 1. April 1873 gekündigt werden. 8*
Littr. A. zu 1000 Thlr. Nr. 540. 609. 792. 875. 883. 997. 1245. 1400. 1432. 1625. 1656. 1717. 1841. 2002. 2125. 2291. 2381. 2386. 2615. 2625. 2979. 3024. 3124. 3138. 3513. 3575. 3635. 3783. 4019. 4076. 4215. 4305. 4368. 4409. 4447. 8.
Littr. B zu 500 Thlr. Nr. 119. 450. 645. 778. 829. 918. 988.
72. 1176. 8— Eö G. zu 100 Thlr. Nr. 42. 134. 268. 572. 601. 615. 682. 720. 781. 842. 915. 968.992. 1095. 1218. 1231. 1238. 1373. 1428. 1652. 1740. 1836. 2169. 2325. 2427. 2662. 2918. 3339. 3412. 3473. 3605. 3878. 3892. 3933. 4024. 4387. 4407. 4416. 4499. 4609. 4718. 4790. 4881. 5004. 5051. 5117. 5168. 5776. 8
Littr. D. zu 25 Thlr. Nr. 124. 287. 304. 657. 785. 920. 1125. 1134. 1217. 1511. 1595. 1760. 1857. 2128. 2142. 2184. 2413. 2443. 2461. 2532. 2672. 2851. 2972. 3027. 3057. 3184. 3193. 3318. 3446. 3544. 3607. 3608. 3744. 3767. 18
Stettin, den 4. November 1872. 1“
Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Pommern.
Aufkündigung von ausgeloosten Rentenbriefen der Provinz Schlesten. Bei der heute in Gemäßheit der Bestimmun⸗ en §§. 41 u. folg. des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 im Peiseh der Abgeordneten der Provinzialvertretung und eines Notars stattgehabten Verloosung der nach Maßgabe des Tilgungsplans zum 1. April 1873 einzulösenden Rentenbriefe der Provinz Schlesien sind nachstehende Nummern im Werthe von 172,975 Thlr. gezogen worden, und zwar:
sul Stück Litt. A. à 1000 Thlr.: Nr. 64. 243. 437. 522. 588. 740. 797. 952. 1052. 1113. 1281. 1534. 1786 1973 2018. 2210. 2271. 2465. 2567. 2841. 2989. 2992. 3082. 3134. 3282. 3293. 3486. 3756. 3873. 4452. 4663. 4666. 5118. 5132. 5209. 5242. 5715. 6062. 6209. 6226. 6317. 6427. 6509. 6915. 7022. 7196. 7202. 7409. 8239. 8610. 8702. 8768. 8846. 9033. 9267. 9528. 9589. 9773. 10,516. 10,553. 10,617. 10,705. 10,807. 11,369. 11,414. 11,525. 11,803. 11,943.
.12,445. 12,476. 12,563. 12,704. 12/,710. 12,772. 13,533. 13/758.
73. 13,903. 13,910. 13,984. 14,274. 14,372. 14/725. 14/772. 15,092.
. 16,059. 16,521. 16,843. 17,131. 17,154. 17,277. 17,380. 17,442. . 17,566. 17,735. 17,945. 19,400. 19,445. 19,588. 19,660. 19/883. 75. 19,998. 20,051. 20,168. 20,287. 20,415. 20,421. 21,068. 21,189. .21,235 21/464. 21,546. 21/808. 21,933. 21/976. 22,056. 22,120. .22,266. 22,287. 22,418. 22,767. 22,983. 23,172. 23,242. 23,252. .24,041. 24,189. 24,402. 24,473. 24,512. 21,564. 25,063 25,108. 35 Stück Litt. B. à 500 Thlr.: Nr. 73. 520. 577. 585. 1029. 1153. 1216. 1362. 1549. 1757. 1951. 2042. 2240. 2264. 2308. 2664. 2669. 3118. 3155. 3854. 3982. 4420. 4491. 4653. 4731. 4767. 5379. 5567.5780.5905.5995. 6069. 6165. 121 Stück Litt C. à 100 Thlr.: Nr. 9. 219. 664. 1032. 1313. 1334. 1348. 1412. 2197. 2279. 2351. 2506. 2537. 3527. 3541. 4482. 4485. 4619. 4685. 4860. 4890. 5021. 5141. 5265. 5381. 5471. 5577. 5733. 6265. 6274. 6445. 6909. 7190. 7255. 7514. 7561. 7680. 7972. 8122. 8211. 9444. 9670. 9797. 10,086. 10,502. 10,904. 11,090. 11,176. 11,217. 11,333. 11,343. 11,474. 11,577. 11/642. 11/858. 11,883. 11,899. 12,041. 12,045. 12,251. 12,309. 12,/356. 12,473. 12,497. 12,567 12,934. 13,019. 13,329. 13,337. 13,588. 13,825. 13,849. 13,895. 13,923. 13,933. 13,949. 14,208. 14,239. 14,271. 14,318. 14,353. 14,875. 15,102. 15,159. 15,270. 15,360. 15,627. 15,815. 16/045. 16,135. 16,417. 16,/801. 16,870. 17,075. 17,141. 17,169. 17,885. 18,179. 18,226. 18,264. 18,363. 18,560. 18,673. 18,712. 18,728. 18,911. 18,959. 19,048. 19,117. 19,752. 19,976. 20,046. 20,176. 20,217. 20,491. 20,508. 20,779. 20,815. 20,841. 21,138. 21,480. 95 Stück Litt. D. à 25 Thlr.: Nr. 20. 109. 331. 377. 431. 582. 696. 935. 974. 1403. 1623. 1781. 1799. 1891. 1984. 3082. 3843. 4157. 4464 4637. 4763. 4935. 5088. 5105. 5286. 5309. 5546. 6034. 6036. 6601. 6742. 6792. 7191. 7349. 7556. 7593. 7718. 8311. 8431. 8527. 8684. 8827. 9106. 9122. 9359. 9367. 9511. 9592. 9637. 9775. 9934. 10,246. 10,301. 10,309. 10,713. 10,777. 10,921. 10,972. 11,088. 11,107. 11,257. 11,382. 11,482. 11,671. 11,821. 11,916. 12,032. 12,173. 12,492. 12,497. 12,705. 12,807. 12,991. 13,012. 13,153. 13,338. 13,377. 13,379. 13,965. 14,007. 14,322. 14,506. 14,789. 14,842. 14,989. 15,003. 15,022. 15,143. 15,303. 15,435. 15,673. 15,856. 15,892. 15,931. 16,337.
Indem wir die vorstehend bezeichneten Rentenbriefe zum 1. April 1873 hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben öö den Nennwerth gegen Zurücklieferung der Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen eee Serie III. Nr. 14 bis 16 nebst Talons so wie gegen Quittung in term. den 1. April 1873 und die folgen⸗ den Tage, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage bei unserer Kasse — Sandstraße Nr. 10 hierselbst — in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr baar in Empfang zu nehmen. Die Empfangnahme der Valuta kann, Maßgabe der Bestände unserer Kasse, auch schon früher und zwar schon von jetzt ab geschehen, in diesem Falle jedoch
794.824.
nur mit Gewährung der Zinsen bis zum Zahlungstage der Valuta,
worauf die Inhaber der verloosten Rentenbriefe hiermit besonders auf⸗ merksam gemaght werden. Bei der Präsentation mehrerer Renten⸗ briefe zugleich sind solche nach den verschiedenen Apoints und nach der Nummerfolge geordnet, mit einem besonderen Verzeichniß vfrzulegen. Auch ist es bis auf Weiteres gestattet, die Rentenbriefe unserer Kasse mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quittung vn besonderem Blatte über den Empfang der Valuta ein⸗ zusenden und die Uebersendung der letzteren auf gleichem Wege, natürlich auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen. Vom 1. April 1873 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit gekündigten Rentenbriefe nicht statt und der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons Serie III. Nr. 14 bis 16 wird bei der Auszahlung vom Nennwerthe der Rentenbriefe in Abzug gebracht.
Die Schlesischen Rentenbriefe Litt. E. à 10 Thlr. von Nr. 1 bis einschließlich Nr. 20,179 sind sämmtlich ausgeloost und, soweit dies noch nicht geschehen, zur Einlösung zu präsentiren. Die ausgeloosten Rentenriefe verjähren nach §. 44 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 binnen 10 Jahren. 8
Breslau, den 13. November 1872
1b Königliche Direktion der Nentenbank für die Provinz Schlesien.
[3303]
Münster-Enscheder Eisenbahn.
se Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert,
die zweite Einzahlung von 20 pCt. auf ge⸗ zeichnete Stamm⸗Aktien mit 20 Thlr. — Sgr.
abzüglich der Zinsen auf bereits eingezahlte
10 pCt. für die Zeit vom 1. Januar 1872
bis 31. Dezember 1872 mit
8 daher Netto mit 19 Thlr. per Aktie in der Zeit
vom 2. bis 6. Januar 1873 bei den Banquiers Blumenfeld in Burgsteinfurt und B. W. Blydenstein in Enschede zu leisten gegen Empfangnahme des betreffenden Quittungsbogens und in Rückgabe der früher empfangenen Interimsquittung.
Sgr. Sgr.
—
Burgsteinfurt, den 13. November 1872.
Der Aufsichtsrath. In Vertretung: Dr. Schüßler.
In Ausführun Statuten unserer Gekelschaft sollen
ber 1872 bis zum Zahlungstage
bei Herrn S. Bleichröde oder Herrn Jos. Jaque
in Berlin ausgeübt werden. 1 Berlin, den 12. November 1872.
Der Verwaltungsrath.
Berliner Brauerei⸗Gesells
des Beschlusses der außerordentlichen Generalversammlung vom 3. Juni 1871 und gemäß §. 11 der
chaft.
hlr. 250,000 neuer Antheilscheine emittirt werden. Diese Thlr. 250,000 werden in Antheilscheinen à Thlr. 100 ausgegeben, die den bisherigen völlig gleichgestellt sind und am Ge⸗
ft vom 1. Oktober d. J. ab Theil nehmen. . ere Föeacde — blnheligen Antheilscheine sind befugt, auf je 6 Stück derselben 1 neuen Antheilschein zum Course von 108 pCt.
zu übernehmen. Dieses Recht muß bei Verlust desselben in der Zeit vonl 11. bis inkl. 18. Dezember a. C. durch Präsentation der alten Antheilscheine und volle Einzahlung des neuen Emnissionspreises der darauf entfallenden neuen, 4 pCt. Zinsen seit 1. Okto.
[3301]
.8
In Ausführung des in der
Bei der Zeichnung sind sofort 40
dafür bestimmten Präklusivfrist auszuüben.
frist nicht zur Fried
2 2
Abstempelun ri Wilheiꝛ
Siegrheinischer Bergwerks und Hütten- l11XAXX*“
Generalversammlung der Aktionäre am 4. September cr. gefaßten schlusses, ene Erhöhung des Aktien⸗Kapitals bis zu 2 Millionen
Thaler durch Emission von 2500 Stück Prioritäts⸗Aktien zu bewirken, haben Aufsichtsrath und Vorstand die Bedingungen dieser Emission wie folgt festgestellt: 1) Auf je drei alte Stamm⸗ oder Prioritäts⸗Aktien entfällt eine neue Prioritäts⸗Aktie al pari woenn die Besitzer dieses Vorzugsrecht innerhalb der am 18. November cr. beginnen⸗
den und am 16. Dezember ecr. endigenden Präklusivfrist geltend machen. Diese Geltendmachung erfolgt unter gleichzeitiger Vorlage der betreffenden Aktien oder Priori⸗ täts⸗Aktien (die mit zwei nach den Nummern und der Gattung geordneten Verzeichnissen innerhalb der vorstehenden präklusiven Frist zu begleiten sind) auf dem Effekten⸗Bureau des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins zu Cöln. pCt. des Nominalbetrages, der laut obiger Bestimmung zu gewährenden neuen Prioritäts⸗Aktien, an der Kasse des A. Schaaffhausen’schen Bankvereins in Cöln, baar einzuzahlen, der Rest von 60 p„Ct. muß spätestens am 30. Juni 1823 gezahlt sein. Die Zahlung dieser 60 pCt. kann auch vor 30. Juni 1873 jederzeit, also auch sofort bei der Subskription, jedoch ungetheilt, geschehen. Die neuen Prioritäts⸗Aktien werden mit Dividende⸗Coupons pro 1873— 74 versehen und nehmen nicht an der Dividende des Geschäftsjahres 1872—73 Theil. 1 Für alle vor dem 30. Juni 1873 erfolgenden Einzahlungen werden 6 pCt. Diskont vergütet, die bei der Schlußzahlung in Abzug kommen. Die Prioritäts⸗Aktien, welche nicht rechtzeitig übernommen werden, ist der Vorstand berechtigt anderweitig, jedoch nicht unter pari zu begeben. 8 1 Unter Bezug auf die betreffenden Bestimmungen des Gesellschafts⸗Statuts fordern wir demnach die⸗ jenigen Aktionäre auf, welche von dem Vorzugsrechte Gebrauch machen wollen, ihr Anrecht innerhalb der
Indem wir die desfallsigen Formulare zur Anmeldung vom 12. d. M. an beim A. Schaaff⸗ hausenschen Bankverein zu Cöln zur Verfügung stellen, wird noch ausdrücklich hervorgehoben, daß die⸗ jenigen Aktionäre, welche die alten Aktien resp. Prioritäts⸗Aktien innerhalb der oben angegebenen Präklustd⸗ vorlegen, ihres Anrechtes auf Grund des Statuts verlustig gehen. s⸗Hütte, bei Troisdorf, den 8. November
Der Vorstand.
1872
16 8 1“ “ v1“
Bei der am 4. November c. stattgehabten Ausloosung hohen⸗ ollernscher Rentenbriefe Behufs Zahlung auf 1. April 1873 ind folgende Nummern gezogen worden:
Litr. A. à 500 Fl. 40 Stück. Nr. 360. 391. 497. 533. 547. 628 760. 920. 1268. 2001. 2122. 2428. 2436. 2461. 2562. 2751. 2886. 3014. 3066. 3285. 3306. 3446. 3756. 4606. 4725. 5490. 5603. 5715. 7484. 7569. 7701. 8083. 8148. 8246. 8349. 8563. 8649. 8917.
II. B. à 100 Fl. 7 Stück. Nr. 20. 119. 1102. 1228. 1229. 1243. 1376.
Litr. C. à 25 Fl. 2 Stück. Nr. 912. 1306.
Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1sten April 1823 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital⸗ betrag derselben von dem genannten Tage ab segen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande — also wenn dieselben außer Cours gesetzt waren, nach vorheriger Wiederincours⸗ setzung — bei unserer Landeskasse hier in Phteang zu nehmen. Mit dem 1. April 1873 hört die weitere Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf und es müssen mit denselben die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie II. Nr. 9 — 16 nebst Talons unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons vom Kapital zurückzubehalten sein würde. Die Ein⸗ lösung der Rentenbriefe kann auch vermittelst deren frankirter Ein⸗ sendung durch die Post an die Königliche Landeskasse hier erfolgen und ist in diesem Falle eine von dem Inhaber auszustellende, über den Empfang der in Zahlen und Buchstaben auszudruüͤckenden Valuta lautende Quittung beizufügen. Die Uebersendung des Kapitals er⸗ folgt dann ebenfalls durch die Post auf Gefahr und Kosten des Em⸗ pfängers. Gleichzeitig werden die Inhaber der in früher en Terminen T und noch nicht eingelösten Rentenbriefe und zwar aus der Verloosung pro 1. Oktober 1871. Litr C. à 25 Fl. Nr. 672, pro 1. April 1872. Litr. C. à 25 Fl. Nr. 238, pro I. Oktober 1872. Litr. A. à 500 Fl. Nr. 6763. 7031. B. à 100 Fl. Nr. 1274. C. à 25 Fl. Nr. 17, zur Vermeidung weiterer Zinsenverluste an die Einlösung hierdurch wiederholt erinnert. igmaringen, den 6. November 1872.
Königliche Regierung. von Blumenthal.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisthierarztstelle des Tost⸗Gleiwitzer Kreises, mit welcher ein etatsmäßiges Gehalt von Einhundert Thalern jähr⸗ lich verbunden, ist erledigt. Qualifizirte Bewerber um dieselbe können sich unter Einreichung ihres bEE und sonstiger Atteste nebst einem Lebenslauf binnen 6 Wochen bei uns melden.
Oppeln, den 11. November 1872.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
grünberger Aktien-Bierbrauerei und Sprit-Pabrik.
Zur außerordeutlichen Generalversammlung laden wir die geehrten Aktionäre ergebenst ein,
am 26. November cr., Nachmittags 4 Uhr,
in unserem Geschäftslokal zu erscheinen und spätestens bis zum 19. November cr. daselbst gegen Vorzeigung der Aktien die Stimm⸗ karten in Empfang zu ne8 agesordnung: 2
Abänderung der Statuten in den §§. 2, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 18,20
Der Aufsichtsrath.
Bienengraeber, Vorsitzender. (a 383 X)
Vom 15. d. M., ab werden direkte Tourbillets! II. und III. Wagenklasse — für Personenzüge — so⸗ wie Retour⸗Billets II. und III. Wagenklasse zwische Frankfurt a. O. und Forst (via Guben⸗LCottbusy Sommerfeld, Bunzlau, Liegnitz und Breslau einer⸗
seits und Forst andererseits (via Sorau), sowie zwischen 8 t6 Bunzlau, Liegnitz und Breslau einerseits und Cottbus anderersei (via Sorau) 3 8 ausgegeben werden. Berlin, den 1. November 1872.
Königliche Direktion der Niederschlesezch⸗Markischen Eisenbahn.
*
in dem Nathhaussaale hierselbst ergebenst eingeladen,
den Aktionär unterschriebenen, in 2 Exemplaren
die bei ihnen erfolgte Deposition. Blurgsteinfurt, den 13. November 1872.
1
Münster⸗Enscheder Eisenbahn.
In Gemäßheit des §. 20 unseres Statuts werden die Herren Aktionäre zu einer
aaußerordentlichen Generalversammlung Sonnabenbd, den 7. Dezember
d. J., Mittags 12 Uhr,
»behufs Vornahme der Neuwahl des Aufsichtsraths.« 8
Behufs Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlung sind von den Aktionären in Gemäßheit des §. 26 des Statulz ihre Aktien beziehungsweise die über die Einzahlungen auf Stamm⸗Aktten u übergebenden Verzeichni Versammlung in dem angegebenen Lokale bei dem dazu bestellten Gesellschaftsbeamten zu deponiren.
Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten amtliche
ausgestellten Interims⸗Quittungen nebst einem von dem betreffa se spätestens 3 Stunden vor dem angesetzten Beginne
Bescheinigungen von Staats⸗
8
Der Aufsichtsraͤth der Münster⸗Enscheder Eisenbahn⸗Gesellschaft.
getroffen und von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und
in die Stäbe der Unteroffizierschulen resp. deren Kommandirung zu 8
und Gemeindebehoͤrden über
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg.
für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 3 Sgr.
Alle Post-⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes
nehmen Bestellung an,
für Verlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 8.
den 15.
November „Abends.
8
Deutsches Neich.
“ Bekanntmachung. Maximal⸗Gewicht für Drucksachen nach und aus Norwegen.
Vom 15. November ab wird das Maximal⸗Gewicht der Drucksachen im Verkehr mit Norwegen von 250 auf 500 Gram⸗
men erweitert. 3 Berlin, 13. November 1872. sMaaiserliches General⸗Postamt. Stephan.
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Lehrer Hermann Grunwald in Braunsberg ist
als Seminar⸗Hülfs⸗ und Taubstummenlehrer daselbst definitiv angestellt worden.
3. e des Hauses der Abgeordneten
am Sonnabend, den 16. November 1872, Nachmittags 1 Uhr. “ vee
1) Mittheilung des Resultats der Wahl in die Kommissionen
für a) die Geschäftsordnung, b) die eingehenden Petitionen,
c) den Staatshaushalts⸗Etat. 2) Geschäftliche Mittheilungen.
Bekanntmachung.
Die Poliklinik für Kinderkrankheiten in der Koöͤniglichen Charité wird am 18. d. Mts. eröffnet, und findet Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12 bis 1 Uhr statt.
Unbemittelte erhalten freie Arznei. — Berlin, den 13. Nagember 8 8— 6 . rofessor Dr. Henoch, dirigirender Arzt.
Richtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 15. November. Se. Majestät der Kaiser und König verweilten heute Vormittag von 9 bis gegen 11 Uhr in der Gemälde⸗Ausstellung der Kunst⸗ Akademie, empfingen Allerhöchstseinen Flügel⸗Adjutanten Obersten Fürsten Radziwill, nahmen darauf militärische Mel⸗ dungen entgegen, konferirten mit dem General⸗Adjutanten Grafen von der Goltz und nahmen sodann die Vorträge der Minister des Innern, des Königlichen Hauses und des Wirk⸗ lichen Geheimen Raths von Balan entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist vorgestern Nachmittags 2 ½ Uhr in Karlsruhe ein⸗
der Großherzogin von Baden am Bahnhofe empfangen und ins Großherzogliche Schloß geleitet worden. Höchstderselbe hatte Sich jeden offiziellen Empfang verbeten; daher waren am Bahnhofe nur anwesend der kommandirende General des XIV. Armee⸗Corps, General der Infanterie von Werder, mit dem Major vom Generalstab von Kretschmar, und der Garni⸗ sons⸗Kommandant Oberst Wirth. Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit gedachte gestern in Karlsruhe zu verbleiben und dann zu Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kron⸗ prinzessin nach Bex in der Schweiz weiter zu reisen.
— 11II 111“
— Die in Preußen beschäftigten Postbeamten, welche zum bei Weitem srösten Theile auch nach dem Uebergange des Postwesens auf das Deutsche Reich preußische Beamte geblie⸗ ben, sind, einer Bestimmung des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten zufolge, nach Maßgabe der für die Behandlung der Reichspost⸗Verwaltung angenommenen allgemeinen Grund⸗ sätze zu denjenigen Beamten zu rechnen, für welche nach dem Erlaß vom 16. Februar 1844 die Kreis⸗Medizinalbeamten ver⸗ pflichtet sind, die ihnen amtlich andge gfhen Untersuchungen des E1 unentgeldlich zu bewirken und die Befunds⸗Atteste darüber unentgeldlich auszustellen.
— Unter Aufhebung des Erlasses vom 16. März 1868 ist über den Ersatz der Unteroffizierschulen an Unter⸗ offizieren Folgendes bestimmt worden: 1) Die Inspektion der Infanterie⸗Schulen hat behufs Kompletirung der Unteroffiziere bei den Unteroffizierschulen das echt, aus den ehemals besten Zöglingen derselben den Truppen⸗ theilen Unteroffiziere namentlich zu bezeichnen, deren Versetzung
letzren beansprucht wird. Die Truppentheile sind verpflichtet, iesen Requisitionen zu entsprechen, sobald die beanspruchten Unteroffiziere abkömmlich sind. Als unabkömmlich dürfen im Ugemeinen nur diejenigen angesehen werden, welche als Feld⸗ webel oder Zahlmeister⸗Aspiranten in den Truppentheilen Ver⸗ wendung finden. 2) Die General⸗Kommandos haben ferner alljährlich zum l. März von jedem Infanterie⸗Regiment einen zur Abgabe an die Eb geeigneten (cefr. pass. 3) Unteroffizier der Inspektion der Infanterie⸗Schulen für das laufende Jahr
„Nr. 2 der Stab des 2. Bataillons, die 7.
namhaft zu machen. — Durch die vorstehenden Angaben wird
der Inspektion der Infanterie⸗Schulen dasjenige Unteroffizier⸗ Personal bekannt, auf welches von letzterer gerücksichtigt werden kann, sobald die Kompletirung der Unteroffiziere der Unteroffizierschulen nach pass. 1 nicht ausführbar ist.
3) Als geeignet zur Abgabe an die Unteroffizierschulen sind 2 Unteroffiziere anzusehen, welche eine zwei⸗ bis höchstens reijährige Dienstzeit in der Unteroffiziercharge zurückgelegt, bei fester dienstlicher und sittlicher Fügreng im praktischen Dienst Sicherheit erlangt haben und die Fähigkeit besitzen, das Erlernte auch Anderen verständlich mitzutheilen.
— In der Dislokation der Fuß⸗Artillerie tritt in⸗ sofern eine Veränderung ein, als am 1. Januar künftigen Jahres vom Pommerschen Fuß⸗Artilkerie⸗Regiment und 8. Compagnie von Colberg resp. Stralsund nach Straßburg, die 5. Com⸗ pagnie von Colberg nach Belfort, vom Schlesischen Fuß⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 6 die 3. Compagnie von Neiße nach Belfort, die 8. Compagnie von Cosel nach Neiße, vom 2. Bataillon des Rheinischen Fuß⸗Artillerie⸗Negi⸗ ments Nr. 8, der Stab, die 5. und 6. Compagnie von Saar⸗ louis nach Metz verlegt werden.
Zu dem gleichen Zeitpunkte wird Me⸗ Garnisonort auch für die bei der Okkupations⸗ reich befindliche 7. Compagnie des Rheinischen Fuß⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 8, während die Bestimmung über den Zeit⸗ punkt der Heranziehung der 8. Compagnie desselben Regiments von Diedenhofen nach Metz, unter Rücksichtnahme auf die Armirungs⸗Verhältnisse der ersteren Festung, dem Kriegs⸗ Ministerium überlassen ist.
Das ist ferner ermächtigt, nach Ab⸗ ang der bisher in Colberg und Stralsund stationirten Fuß⸗ rtillerie⸗Compagnien im Bedarfsfalle dorthin je eine Fuß⸗
Artillerie⸗Compagnie von Stettin provisorisch zu verlegen, sowie späterhin die jeweilige Stärke der in Colberg, Stralsund, Diedenhofen und Saarlouis zu belassenden Fuß⸗Artillerie⸗ Detachements zu bestimmen.
Die in Gemäßheit des Vorstehenden nach Belfort zu ent⸗ sendenden Compagnien sind zuvor von den betreffenden Gene⸗ ral⸗Kommandos in ihren Friedensstärken mobil zu machen.
— Die durch Allerhöchste Bestimmung vom 31. Mai 1861 angeordnete Kommandirung von Unteroffizieren aller Waffen zur Unterweisung im Dienst der Eisenbahnbeamten wird, als unter den segen 14““ nicht mehr erforder⸗ lich, fernerhin nicht mehr stattfinden.
— Die Eisenbahnschulden Preußens beliefen sich ur⸗ sprünglich auf 250,527,688 Thlr., wovon auf die alten Landes⸗ theile und den Gesammtstaat seit 1866 183,746,300 Thlr., auf das ehemalige Königreich Hannover 28,284,960 Thlr., das ehe⸗ malige Kurfürstenthum Hessen 16,725,000 Thlr., das Herzog⸗ thum Nassau 16,685,714 Thlr., auf Frankfurt a. M. 5,085,714 Thaler fielen. Das Schuldkapital bekrug am Schlusse des Jah⸗ res 1872 noch 214,746,126 Thlr. (Preußen und der Gesammt⸗ staat 166,074,337 Thlr., Hannover 14,387,960 Thlr., Kurhessen 14,767,600 Thlr., Nassau 16,147,142 Thlr., Frankfurt a. M. 3,369,085 Thlr.) 6e Verzinsung für das Jahr 1873 sind er⸗ deee 8,755,954 Thlr., zur Tilgung 3,183,179 Thlr., zu⸗ ammen 11,939,134 Thlr. erforderlich.
Zinsgarantien hat der Staat zur Zeit für 149,251,980 Thlr. Kapital übernommen.
— Der General⸗Lieutenant und Chef der Admiralität von Stosch ist von seiner vor Kurzem nach Wilhelmshaven angetretenen Dienstreise hierher wieder zurückgekehrt.
— Der Oberst und Chef des Generalstabes des Garde⸗ Corps, Bronsart von Schellendorff, hat sich mit Urlaub auf kurze Zeit nach der Provinz Sachsen begeben.
— Ein Detachement des hiesigen Eisenbahn⸗Bataillons in der Stärke von ca. 2 Offizieren und 80 Mann rückte gestern Nachmittag nach Greifswald ab, um die daselbstz durch Unglücksfall zerstörte Bahnstrecke wieder herzustellen.
— Ueber den Stand der Telegraphenleitungen wird von der Kaiserl. Telegraphendirektion heute Vormittag 9 Uhr mitgetheilt: Die Leitungen nach Paris, Cöln, Hannover, Bre⸗ men, Emden, Hamburg, Stralsund, Posen, Thorn sind gestört. Depeschen für Frankreich, die Rheinprovinz, Westfalen, die Provinz Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Belgien, die Niederlande, England, Hamburg, Mecklenburg, Holstein, Däne⸗ mark, Schweden und Norwegen werden per Post gesendet. Die Verbindung mit Stettin, Königsberg i. Pr., Danzig, Inster⸗ burg, Warschau, Breslau, nach Oesterreich und Sachsen wie
estern Morgen. Nach Magdeburg, Frankfurt a. M und ayern ist je eine Leitung mit äußerst mangelhafter Verstän⸗ digung im Betriebe. Bromberg ist heute Morgen erreicht worden.
— Den vorgestern — am 13. November früh — von Stralsund ühcgasgenen Personenzug hat an der Ryck⸗ brücke bei Greifswald ein äußerst gefährlicher und gleichwohl ohne den Verlust von Menschenleben vorübergegangener Un⸗ fall betroffen.
Nach Aussage des T“ ist jene Brücke in Folge des herrschenden Sturms und Hochwassers während des Ueberfahrens gebrochen und das nebenliegende Gleis unter⸗
der Friedens⸗ rmee in Frank⸗
mrr.
spült. Die Lokomotive mit den nächstfolgenden Wagen — Post⸗, Pack⸗ und Eilgutwagen — gelangten zwar noch über die Bruchstelle hinaus; der andere Theil des Zuges mit den Personenwagen wurde dagegen abgerissen und blieb jenseits der Brücke stehen. Hinter diesem Theile des Zuges wurde alsdann der Bahndamm von der Fluth ebenfalls durchbrochen und dadurch die Verbindung mit den Personenwagen von beiden Seiten völlig abgeschnitten. Trotz des Sturmes, der die
Wellen über das Bahnplanum trieb und längere Zeit so heftig
war, daß sich auf der Bahn Niemand aufrecht halten konnte, ist es unter Benutzung von Booten gelungen, zu den Perso⸗ nenwagen zu gelangen und sämmtliche Insassen derselben zu hergen. Drei Passagiere haben leichte Kontusionen erlitten; ein Schaffner erlitt einen Arm⸗ und Beinbruch, sonstige Verwun⸗ dungen sollen nicht vorgekommen sein.
Nach der zuletzt eingegangenen Depesche ist in Folge des Hochwassers der Bahndamm in der Nähe der Station Greifs⸗ wald auf zwei Stellen in einer Gesammtlänge von über 100 Ruthen durchbrochen und die Verbindung zwischen Greifswald und Stralsund demzufolge gänzlich gestört.
Die Maschine und sämmtliche Wagen des verunglückten Zuges liegen jetzt theils im Durchbruche, theils zur Seite auf den Wiesen. b
Ein Mitglied des hiesigen Eisenbahn⸗Kommissariats führt 8 Snd Stelle die Untersuchung über das beklagenswerthe
Freigniß.
— S. M. Kanonenboot »Nautilus« hat gestern seine Probefahrten von Danzig aus begonnen.
— S. M. Schiffsjungenbrigg⸗ Undine« ist am 14. d. M. von Dartmouth nach Lissabon in See gegangen. An Bord Alles wohl.
— Nach Mittheilungen aus Kiel hatte der Sturm seit dem 13. d. Mts. Nachmittags 4 Uhr nachgelassen und war das Wasser in der Nacht vom 13. auf den 14. stark gefallen. Der Schaden durch Ueberschwemmung in Friedrichsort und auf der Kaiserlichen Werft in Kiel soll bedeutend sein; Men⸗ schenleben sind glücklicher Weise nicht zu beklagen.
— Die russische Korvette »Askons« mit 12 Geschützen, nach dem Amur bestimmt, ist mit Verlust eines Ankers und des Klüverbaums am 14. d. Mts. Mittags in dem Kieler Hafen eingelaufen. Die Seitens des Stations⸗Kommandos angebotene Aushülfe wurde angenommen.
— Die englische Post vom 13. d. M. Abends übe Cöln ist ausgeblieben.
— Am 17. Oktober d. Js. ist auf Hirtshals, in Verbin dung mit der dortigen Telegraphenstation, eine, der Statio auf Skagen gleichartige Staats⸗Signalstation zur Signali sirung mit vorbeisegelnden Schiffen eröffnet worden. leich eitig hat das Königlich dänische Finanz⸗Ministerium, unte Aufhebung der für die Benutzung der Signalstation auf Ska⸗ gen unterm 15. September v. Js. erlassenen Verordnung, unterm 11. Oktober d. Js. nachstehende neue, für die Benutzung der gedachten Signalstationen geltende Verordnung erlassen:
1 Verordnung, 1 betreffend die Benutzung der in Verbindung mit Tele⸗
graphenstationen errichteten Signalstationen.
In Anlaß der Eroöffnung einer Signal⸗ und Telegraphenstation auf Hirtshals, und da die bisher bei der Benutzung der Signal⸗ und 8 Telegraphenstationen auf Skagen geltenden Bestimmungen mit der in Rom revidirten und unter dem 8. Juli d. Js. bekannt gemachten Telegraphenkonvention in einzelnen Punkten snicht übereinstimmen, so werden für die Venutzung der in Verbindung mit Telegraphen⸗ nationen Ferherten Signalstationen folgende allgemeine Regeln hier⸗ urch festgesetzt:
§. 1. Der Signaldienst dauert von Sonnenaufgang bis Sonnen⸗
untergang. §. 2. Die Fonglistrung eschieht allein nach den Regeln des »Signalsystems für Handelsschiffe aller Nationen.⸗
Doch können dänische Schiffe, welche Erkennungssignale nach obigem Systeme noch nicht erhalten haben, bis dieses geschieht, andere 8 8 Vorsteher der Station verabredete Erkennungszeichen ge⸗
rauchen.
§. 3. Auf Verlangen eines Schiffes signalisirt die Station dem⸗ selben die allgemeinen Nachrichten, welche zur Verfügung stehen, und hat ig den Gesuchen von der See, betr. Lootsen und dgl Folge zu geben. b
Ohne deswegen erst Anfragen abzuwarten, signalisirt die Station jedem Schiffe Nachrichten, betreffend Gefahren im Fahrwasser.
§. 4. Der Text der Telegramme, welche für Schiffe in See be⸗ stimmt sind (Signaltelegramme), kann nach Wunsch des Absenders entweder in dänischer Sprache oder in Buchstabengruppen abgefaßt werden. Bei der Abfassung in Buchstabengruppen dürfen nur die folgenden 18 Konsonanten benutzt werden: B, C, D, F, G, H, J, K, L, M, N, P, Q, R., S. T, V;, W und tönnen diese in Gruppen von nicht mehr als 4 Buchstaben zusammengestellt werden.
§. 5. Ein Schiff kann verlangen, daß die Gruppen, aus denen das Signaltelegramm besteht, in derselben Form weiter befördert werden. Wenn solches nicht verlangt wird, so wird das Telegramm in die dänische Sprache übersetzt.
§. 6. In jedem für ein Schiff in See bestimmten Telegramm muß die Adresse, die Bezeichnung der Takelung (Gattung), des Namens, des Erkennungssignals und des Heimathhafens des Schiffes enthalten sein. Hierzu wird als Theil der Adresse »Signaltelegramm⸗« mit Angabe des Namens der Signalstation hinzugefügt.
§. 7. Die Taxe für die Signalisirung zwischen Station und Schiff in See, ob nun das Signaltelegramm in gewöhnlicher Sprache oder in Buchstabengruppen rrvrS ist, beträgt 70 Schilling für 20 Worte und 35 Schilling für jede 10 Worte mehr. Die Wortzählung