„—— Im Verlage der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei R. v. Decker) ist soeben der bekannte Preußische Schreib⸗ alender für Damen 1873 erschienen. Derselbe ist geschmückt mit dem Bildnisse des zweiten Sohnes Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen e des Kronprinzen, Prinzen Heinrich, in Marine⸗Uniform, L igur, mit dem Hintergrunde eines Seehafens. Die sonstige Ausstattung des Kalenders ist die gewohnte. 8 Cassel, 13. November. Seit dem 9. d. M. tagte hierselbst der
Kongreß deutscher Bühnen⸗Vorstände, um in der Honorar⸗-
frage gegenüber der Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger ein gemeinschaftliches Abkommen zu treffen. Die 888 gingen am 10. November zu Ende und am 11. begannen dann die Hauptverhandlungen der 1 Vereins zur Regelung eines gemeinschaftlich d Bühnengenossenschaft auszuarbeitenden allgemeinen Theatergesetzes. Dem Kongreß wohnten bei die Herren General⸗Intendant v. Hülsen (Berlin), Intendant v. Perfall (München), Intendant v. Wollzogen (Schwerin), Intendant Tempeltey (Coburg), General⸗Intendant v. Loön (Weimar), die Direktoren: Friedrich Haase GLeipzigh, LArronge (Ems), E. Hahn (Victoriatheater in Berlin), Maurice (Thaliatheater in Hamburg), Reck (Nürnberg), Haberstroh (Halle), Rösike (Vremen), A. Heßler (Direktor der vereinigten Kaiserlich deutschen Theater in Elsaß⸗Lothringen), Asche (Magdeburg), Woltersdorff (Berlin und Königsberg), Ackermann (Stettin), v. Parrot (Riga), Grabowsky netningen) und Cohn⸗Speyer (Frankfurt a. M.). Die Verhandlungen
nd bereits geschlossen.
B 12. November. Gestern fand die Eröffnungsfeier der neuen Anatomie in Poppelsdorf statt. Der Direktor dersel⸗
ben, Geheime Medizinal⸗Rath Dr. M. Schultze, hielt die Festrede.
Ein Abends abgehaltener Festecommers schloß die Feier.
8 Landwirthschaft.
Berlin, 16. November. Aus dem Ministerium für die land⸗
wirthschaftlichen Angelegenheiten sind uns in Beziehung auf die Rinderpest und andere ansteckende Viehkrankheiten folgende Mit⸗ heilungen (Nr. 12) d. d. 14. November 1872 zugegangen: 1
1) Ueber den Stand der Rinderpest in Oesterreich⸗Ungarn ist bis
zum 28. v. M. amtlich Folgendes gemeldet:
In Ungarn herrscht die Seuche auf den Pußten Sztaroszelo und Gyitriis, dann in den Gemeinden Borjäd, Landezuk, Hassägy, Siklös, Dräva, Szt. Märton, Olascz, Gyula, Révfalu und in der Königlichen Freistadt Fünfkirchen des Baranyer, in der Gemeinde Seregslyes des Stuhlweißenburger, in den Gemeinden Morägy, Battaszék, Bonyhäd, Apäthy des Tolnauer, in der Gemeinde Dräva⸗ Tomääsy des Somogyer Komitats und auf der Pußta Randsova der Königlichen Freistadt Zombor.
In Slavonien ist die Seuche in den Gemeinde Josipova, Breznica, Klokocevao und Ritfalo des Verovitzer und in der Gemeinde Kutjewo des Pozoganer Komitates zum Ausbruch gekommen.
In Dalmatien sind in einigen noch nicht näher bezeichneten Ortschaften der Bezirke Ragusa und Cattaro einzelne Rinderpestfälle vorgekommen. 8
Im Küstenlande ist am 22. v. M. im Gebiete von Triest an einem geschlachteten Ochsen die Rinderpest konstatirt worden.
In Böhmen sind am Staatsbahnhofe zu Prag bei einer aus 21 Stücken bestehenden, aus Debrozin in Ungarn angelangten Büffel⸗ vvIvbbbGböbe eruirt worden, und es wurde diese Heerde
ertilgt. .
In Galizien herrscht die Seuche in der Viehkon⸗ tumazanstalt zu Skala, dann in Iczierrany, Kudrynce, Nowosiolka, Germakowka, Loszacz, Jwaniec, Niwka und Horoszowa des Borszeo⸗ wer, in Liski des Sokaler, in Zardrosz des Trembowlaer und in Kopan des Przemyslanyer Bezirks. .
In der Bukow ina ist die Viechkontumaz⸗Anstalt zu Nowosielitza, dieser Ort selbst, dann die Orte Bojan, Toporoutz, Ispaß und die Attinenz der Ortschaft Berhometh verseucht.
In Mähren ist die Rinderpest am 9. Oktober c. in einem Meierhofe bei Rutzlawit, Bezirkes Holleschau unter 30 aus Galizien über Wien eingebrachten Ochsen konstatirt worden und demnächst auch in der Gemeinde Rutzlawitz ausgebrochen.
Die übrigen Länder der österreichisch⸗ungarischen Monarchie sind frei von Rinderpest.
2) Die für Böhmen zur Abwehr der Rinderpest den Ländern der ungarischen Krone gegenüber erlassenen Einfuhrverbote sind in Folge der weiteren Verbreitung der Seuche in jenen Ländern nun⸗ mehr dahin verschärft worden, daß die Ein⸗ und Durchfuhr von Hornvieh und thierischen Rohproduükten aus den seuchefreien Gegen⸗ den der gedachten Länder nur gegen spezielle für jeden einzelnen Fall Iö“ Bewilligung zur Verladung auf der Eisenbahn gestat⸗
vird.
— Ueber die weiteren Verhandlungen des ständigen Aus⸗ schusses des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums ist zu berichten, daß die Berathung über die Vorlage des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, betreffend den Entwurf eines Fischerei⸗Gesetzes für den preußischen Staat, fortgesetzt wurde. Die §§. 23, 24 und 25 wurden gleichzeitig berathen, weil in ihnen ein Zusammenhang besteht. Sie lauten: »§. 23. Fische, deren FJang unter einem bestimmten Maße oder Gewichte verboten ist, dürfen im Geltungsbereiche des Verbots unter diesem Maße oder Gewicht weder feil geboten, noch verkauft, noch versandt werden.
24. Drei Tage nach Beginn der bestehenden oder künftig zu ver⸗ ordnenden Schonzeiten (§. 21) dürfen im Geltungsbereiche der bezüg⸗ lichen Verordnungen Fische derjenigen Gattung, welche der Schonung unterliegt, in frischem Zustande weder feil, noch verkauft, noch versandt werden. Dies Verbot erstreckt sich in dem Falle, wenn in den ein⸗ zelnen Landestheilen der Fischfang für gewisse Jahreszeiten überhaupt ruht, auf diejenigen im Wege der Verordnung näher zu bezeichnen⸗ den verkäuflichen Fischgattungen, welche in jenen Landestheilen vor⸗ zugsweise heimisch sind. §. 25. Auf die in den Fischzuchtanstalten vorhandene junge Fischbrut finden die Vorschriften der §§. 22 bis 24 inkl. keine Anwendung. Auch kann die Aufsichtsbehörde im Interesse wissenschaftlicher Untersuchungen oder gemeinnütziger Versuche und 9 Senec FLehag so weit b“ unter geeig.
ete ontrollmaßregeln Ausnahmen von den Vorschriften der §§. 22 bis 24 gestatten.⸗ ö Nachdem das Amendement des Herrn Elsner v. Gronow: »Fische“ deren Fang unter einem bestimmten Maße oder Gewichte verboten ist, dürfen im Geltungsbereiche des Verbotes unter diesem Maße oder Gewichte nur zu Zucht⸗ und Vermehrungszwecken feil geboten, ver⸗ kauft oder versandt werden,« abgelebnt worden war, wurde §. 23 unverändert angenommen, was auch mit §. 24 geschah. Zu §. 25 jedoch wurde fosgender Zusatz beliebt: »Den Teichbesitzern ist der Ver⸗ kauf und Versandt junger Setzlinge und Salzfische zu Zuchtzwecken estattet.“ Nachdem der §. 26: »Ist in den einzelnen Landestheilen ür b Jahreszeiten der Fischfang überhaupt oder bezüglich derjenigen Gattung von Fischen verboten, deren Fang durch ständige An⸗ lagen, Zäune, feststehende Netzvorrichtungen und Sperrnetz ausschließlich oder vorzugsweise bezweckt wird, so müssen alle diese Anlagen mit Beginn und für die Dauer der allgemeinen beziehungsweise der für die betreffende Gattung von Fischen verordneten Schonzeiten hinweg⸗ geräumt oder für den Fischfang geschlossen werden⸗, unverändert an⸗ genommen war, wurde in die gleichzeitige Debatte über die §§. 27, 28 und 29 eingetreten: »§. 227. Nach Anhoͤrung der betheiligten Fischereiberechtigten und in genossenschaftlichen Revieren nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes können durch Verfügung des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu Schonrevieren er⸗ klärt werden: 1) solche Strecken der Gewässer, welche nach Hethee an g n. Ermessen vorzugsweise geeignete Plätze zum aichen werthvoller Fische und zur Entwickelung der jungen Brut dienen (Laichreviere); 2) solcher Strecken der Gewässer in und vor den Mündungen der Ströme in das Meer, welche den Eingang der Fische aus dem Meere in die Binnengewässer beherrschen Fcscschoneso erh Die Feststellung von Schonrevieren ist durch öͤffentliche Bekanntmachung zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen; auch sind dieselben, soweit es die Oertlichkeit gestattet, durch Aufstel⸗ lung besonderer Zeichen kennbar zu machen. 8 28. In Schonrevieren ist jede Art des Fischfangs untersagt. §. 20. In Laichschonrevieren (§. 27, Z. 1) muß die Raͤumung, das Mähen von Schilf und Gras, die dhas abging von Sand, Steinen, Schlamm u. s. w. und jede anderweite, die Fortpflanzung der Fische gefährdende Störung während der Laichzeit der vorherrschenden Fischgattungen unterbleiben, soweit es die
8
Fünfer⸗Kommission des deutschen Kartell- 82 mit der deutschen
1“
2.
Interessen der Vorfluth und der Landeskultur gestatten. Das Nähere
hierüber und über die Beau chtigung der Schonreviere ist erforderlichen Falls durch ein von der Bezirksregierung zu erlassendes Regulativ gesnustellenee Diese Paragraphen fanden unter Annahme der von dem Herrn v. Nathusius⸗Königsborn beantragten Erklärung: »Der Aus⸗
ligten landwirthschaftlichen Interessenten erforderlich scheint«, den Bei⸗ fall der Versammlung. Ohne Debatte wurden die §§. 30, 31 u. 32:
zusteht, oder endlich, in welchen den politischen Gemeinden durch den §. 7 dieses Gesetzes die Fischereigerechtigkeit übertragen ist. In diesen Fällen wird eine Entschädigung für die en übung der Fischerei in den Schonrevieren nicht gewährt.
so fallen die darauf ruhenden Fischereiberechtigungen hinweg, und
Öung aus Staatsmitteln gewährt werden, deren beim Mangel gütlicher Einigung im Rechtswege festzustellen ist. §. 31. Ist die Beibehaltung eines Schonreviers nicht mehr erforderlich, so kann dasselbe durch Verfügung des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten wieder aufgehoben werden. In diesem Falle treten rücksichtlich des Fischfangs die früheren Rechtsver⸗ hältnisse wieder ein; insoweit jedoch für Aufhebung der Berechtigungen eine Entschädigung aus Staatsmitteln geleistet ist, verbleibt die Fischereiberechtigung dem Staate. §. 32. Die durch frühere Gesetze und Verordnungen jedem Fischfange behufs der Schonung entzogene Strecken der Gewässer bleiben als Schonreviere im Sinne dieses Gesetzes bestehen und unterliegen den Vorschriften der §§. 27 bis 31« genehmigt. Zu den §§. 33, 34, 35 und 36, welche im Zusammenhange behandelt wurden und folgendermaßen lauten: »§. 33. Wer nach Erlaß dieses Gesetzes in einem der Herrschaft desselben unterworfenen natürlichen Gewässer, Wehre, Schleusen, Dämme oder andere Wasserwerke neu an⸗ legt oder erweitert, ist verpflichtet, auf seine Kosten solche Einrichtungen zu treffen oder solche Anlagen (Fischpässe) auszuführen und zu unter⸗ halten, welche erforderlich sind, um den Wanderfischen den 1 sn gestatten (Vergl. jedoch §. 35.) Ausnahmen von dieser Vorschrift
1) der Zug der Wanderfische in dem betreffenden Gewässer durch be⸗ reits bestehende Anlagen oder aus anderen Gründen zur Zeit aus⸗ geschlossen ist; oder 2) die neue Anlage nur einen vorübergehenden Zweck hat und die demnächstige Wiederwegräumung gesichert ist. Ueber die Art der erforderlichen Einrichtungen oder der aus⸗ T Anlagen, sowie über die Zulässigkeit von Ausnahmen estimmt nach vorgängiger sachverständiger Vnstsehrng diejenige Behörde, deren Genehmigung die auszuführenden Wasserwerke bedürfen oder, sofern eine Genehmigung erforderlich ist, die Aufsichts⸗ behörde. §. 31. Besitzer von Wehren, Schleusen, Dämmen oder an⸗
ch
u. s. w.) zu dulden (vergleiche jedoch §. 35), wenn: 1) die Anlage
(§. 37). §. 35. Die Vorschri §§. 33 und 34 finden keine An⸗ wendung auf künstlich angelegte Wasserzüge und auf diejenigen Wasser⸗
oder angelegt werden. §. 36. Werden durch die im §. 34 bezeichneten Anlagen nutzbare Rechte des Stauberechtigten beeinträchtigt, so ist demselben volle Entschädigung zu gewähren (§. 38). Für den etwaigen, durch Anlegung eines Fischpasses veranlaßten Minderwerth der Fischerei wird keine Entschädigung geleistete, wurde nachstehende von dem Herrn v. Nathastus⸗Königsborn beantragte Erklärung angenommen: »Die § „ 34, 35 und 36 erscheinen höchst bedenklich im Interesse der zahlreichen, im §. 35 nicht namhaft gemachten Stauungen für Landeskulturzwecke (Bewässerungswiesen, Triebkraft für Maschinen ꝛc.), namentlich aber auch der Fischteiche, welchen nicht einmal ein Entschädigungsanspruch für die Störung ihres Betriebes zugebilligt wird (vergl. Alin. 2 des §. 36).
Die §§. 37, 38 u. 39: »§. 37. Die Ausführung eines Fischpasses durch Fischereiberechtigte oder Genossenschaften bedarf in allen Fällen der Genehmigung der Bezirksregierung (Landdrostei), welche bei Prü⸗ fung des Bauplans nicht allein die ufer⸗, fluß⸗ und schifffahrts⸗ polizeilichen Rücksichten zu beachten, sondern auch darauf zu sehen hat, daß bei der Anlage des Fischpasses wider den Willen des Stau⸗ berechtigten das Maß des Nothwendigen nicht überschritten wird. §. 38. Zu den von Staatswegen oder nach Maßgabe eines von der Bezirksregierung (Landdrostei) genehmigten Bauplans von Fischerei⸗ berechtigten auszuführenden Fischpässen muß der erforderliche Grund und Boden von den Eigenthümern desselben gegen volle Entschädigung abgetreten werden. Auf das Enteignungsverfahren und die Ermittelung der Entschädigung finden diejenigen Vorschriften Anwendung, welche in Enteignungsfällen für Zwecke der Vorfluth in den einzelnen Landes⸗ theilen Platz greifen Nach denselben Vorschriften erfolgt auch die Ermittelung der Entschädigung für die in den Fällen des §. 36 zu
ewährende Entschädigung. §. 39. In den für den Durchzug der Fische angelegten Fischpässen ist jede Art des Fischfangs, insbesondere auch das Einhängen oder Einsetzen von Fischkörben, Netzen, Reusen und anderen Fangvorrichtungen verboten«, wurden ohne Weiteres an⸗ genommen, dagegen veranlaßten die §§. 40 und 41: »§. 40. Wenn den ewässern durch bereits bestehende Ahleitungen aus landwirthschaftlichen oder gewerblichen Betrieben schädliche Stoffe in solchen Mengen zugeführt werden, daß dadurch der Fischbestand der Gewässer vernichtet oder erheblich beschädigt wird, so kann der Inhaber des Betriebes auf den Antrag der durch die Ableitung benachtheiligten Fischereiberechtigten im Verwaltungswege nach zuvoriger sachverständiger Untersuchung angehalten werden, auf seine Kosten die den Umständen nach ohne unverhältnißmäßige Be⸗ lastung des Inhabers ausführbaren Vorkehrungen anzulegen und zu unterhalten, durch welche die schädli ten Stoffe aus den Gewässern zurückgehalten werden. Wer nach Erlaß dieses Gesetzes neue derartige Ableitungen anlegt, muß von vorn herein solche Einrichtungen treffen, welche geeignet sind, die dem Fischbestande verderblichen Stoffe aus den Gewässern fern zu halten und ist dazu erforderlichen Falls im Verwaltungswege anzuhalten. Ueber die Art der zum Schutze des Fischbestandes erforderlichen Anlagen bestimmt die Aufsichts⸗ behörde nach vorgängiger sachverständiger Untersuchung.
§. 41. Das Roͤthen von Flachs und Hanf in fließenden Ge⸗ wässern ist verboten. Ausnahmen von diesem Verbote kann die Be⸗ Seee tean (Landdrostei), jedoch immer nur widerruflich, für solche Gemeindebezirke oder größere Gebietstheile zulassen, wo die Oertlich⸗ keit für die Anlage zweckdienlicher Rötegruben nicht geeignet ist und die Benutzung fließender Gewässer zur Flachs⸗ und Hanfbereitung zur Zeit nicht entbehrt werden kann,« eine längere Debatte, wurden aber schließlich doch nach Ablehnung nachstehenden Antrages des Herrn v. Nathusius⸗Königsborn acceptirt: »Die Materie der §§. 40 und 41 aus dem Fischereigesetze auszuscheiden und ihrer allgemeinen Wichtigkeit und Schwierigkeit halber besonders zu behandeln.⸗
Die §§. 42 bis inkl. 50, welche von den Aufsichtsorganen, von den Strafen bei Uebertretungen der Bestimmungen dieses Gesetzes und
nommen. Schließlich wurde noch der Antrag des Herrn v. Nathu⸗ sius⸗Königsborn: »Den Herrn Minister zu bitten, bei den Seege ge⸗⸗ bestehenden Bedenken über die Konflikte des Gesetzentwurfes mit ander⸗ weitigen Landeskultur⸗Interessen vor Einbringung des Entwurfes in die Landesvertretung das Plenum des Kollegiums über denselben zu hören« abgelehnt.
London, 13. November. Die von dem Nationalen Agrikultur⸗ Verbande organisirte Auswanderung von Ackerarbeitern aus den britischen Binnengrafschaften dauert noch immer in großem Maß⸗ stabe fort. Gestern schifften sich. in den London⸗Docks 400 Arbeiter nach Neuseeland ein, während eine gleiche Anzahl nach Liverpool ab⸗ reiste, um von dort nach Brasilien befördert zu werden.
schuß erklärt bezüglich der §§. 27 und 29, daß eine Zustimmung oder och mindestens Anhörung der bei der betreffenden Vorfluth bethei⸗
„§. 30. Zu Schonrevieren sollen vorzugsweise solche Strecken der Gewässer erklärt werden, welche an sich dem freien Fischfange unterliegen würden
(§. 6) oder in welchem dem Staate die ausschl'eßliche Fischereigerechtigkeit 1
tzogene Aus⸗ 9. 1 enno9 bank H. Schuster & Co., Berliner Handelsgesellschaft. Ist es jedoch zur Erhaltung oder Verbesserung des Fischbestandes nothwendig, auch andere Gewässer in die Schonreviere aufzunehmen,
muß den Berechtigten für die entzogene Nutzung volle Entschädi- Betrag
urchzug
önnen, jedoch immer nur widerrufli ugestanden werden, wenn: S 8 3 .1080 flich, zuges von 336/496 Last, gegen 12,011 Schiffe und 353,881 Last im J. 191
Die Zahl der abgegangenen Seeschiffe betrug 715 von 34,719 Las
deren Wasserwerken in natürlichen Gewässern, durch welche der Zug der Wanderfische ganz versperrt oder erheblich beeinträchtigt wird, sind verpflichtet, die Herstellung von Fischpässen (Lachsleitern, Aalstiegen
vom Staate im öffentlichen Interesse beansprucht wird, oder 2) Fischereiberechtigte oder Fischereigenossenschaften in dem oberen oder unteren Theile des Gewässers die Anlage auszuführen beabsichtigen und der von ihnen vorgelegte Bauplan von der Bezirksregierung
ddrostei 5 des Stauberechtigten genehmigt ist . ’ Diß “ christen der ia gen südlichen Wales haben eine Assoziation zum Schutze gegen Arbeitt⸗
einstellungen gebildet.
werke (Abwässerungsschleusen, Siele u. s. w.), welche zum Schutze der Niederungen gegen die von außen andringenden Fluthen angelegt sind
von der Einführung desselben handeln, wurden unbganstandet ange⸗
— GSewerbe und Handel.
Unter dem Titel Die Aktiengesellschaften⸗, Handbu für Banquiers, Aktionäre und Geschäftsleute, giebt Herr Ru donuh Meyer (durch die Verlagshandlung von August Schindler, Bernh 1872) ein umfassendes und übersichtliches Handbuch aller Aktiengesch schaften von Central⸗Europa, und zwar unter Mittheilung des 1 sammten offiziellen Materials, was zur Beurtheilung der esellsch dienen kann. Regelmäßig erscheinende Supplemente sollen das Ma. terial stets vollständig erhalten. Die erste Abtheilung des Werie umfaßt die Banken, zunächst die deutschen Banken, nach alpha⸗ betischer Reihenfolge der Domizile geordnet. Das erschienen.
Heft enthält die Aachener Bank für Handel und In. dustrie, Aachener Oiseon egeenschose. Barmer Bankverein Hint⸗ berg, Fischer u. Co., Discontogesellschaft in Heflin, Henans
ede
ist für sich paginirt; die Supplemente sollen sich den detteffden Seiten unmittelbar anschließen. Mit dem zweiten 888 wird ein Wochenanzeiger für Börse und Geschäftswelt Central⸗Europas aus. gegeben werden.
— Die seit einigen Jahren regelmäßig erscheinende statisiis Uebersicht über Harburgs Handelse und Schiffahrtz⸗ Verkehr, aufgestellt von H Carl, Haupt⸗Zollamts⸗Assistenten, st jetzt auch für das Jahr 1871 (Harburg, im Selbstverlage des Per⸗ fassers) erschienen. Nach derselben belief sich die Einfuhr in Harburg im Jahre 1871 (im Vergleich mit 1870) auf 7,715,054 Centner (*+ 1,410,437 Centner), und zwar seewärts 8 1,247,978 Centner (+ 690,060 Centner oder nahe 50 Prozent), flußwärts auf 4633,525 Centner (†. 1,095,772 Centner), landwärts auf 1,833551 Centner (— 375,395 Ctr.). Die Ausfuhr betrug 5,745,796 Centna (4 784,774 Ctr.), und zwar seewärts 263,109 Ctr. (4 84,159 Ctr. flußwärts 1,768,284 Ctr. (— 229,063 Ctr.), landwärts 3,709,403 Cil (+ 929,678 Ctr.). Die Einfuhr und Ausfuhr zusammen beziffert sic auf 13,460,850 Ctr. (+ 2,195,211 Ctr.). Von der Ein⸗ und Ausfubt (die in der Uebersicht nach den Ursprungsländern genau spezifizirt is ist das Meiste (flußwärts 5,126,016 Ctr.) über Hamburg und hna und über die hannoverschen Eisenbahnen (5,265,000 Ctr.) gesendet Die Handelsbewegung des Jahres 1871 war die grßte, die Harbun je gehabt hat.
An Seeschiffen kamen in Harburg 715 von 34,750 ½ Last, gege 508 Schiffe und 17,377 ¾ Last im J. 1870 an; an Flußschiffen 12575
gegen 506 Schiffe und 17,289 Last in 1870; die der abgehenden
Flußfahrzeuge 12,571 von 336,000 Last, gegen 13,286 Schiffe und
370,187 Last in 1870.
Im Frachtverkehr per Achse kamen in Harburg im Jahre 1871 “ an, gingen 8467 Ctr. ab, gegen 12,885 bz. 10,635 Chr n 1870.
Straßburg, 15. November. folgende Bekanntmachung:
Durch Beschluß der Rathskammer des Kaiserlichen Landgerichtes, als Handelsgericht, zu Saargemünd ist bestimmt worden:
»Daß die Bekanntmachungen der Eintragungen in das Han⸗ delsregister für das laufende Jahr in der »Saargemünder Zeitung⸗ und außerdem, je nach dem Orte der Niederlassung oder des Sitez in dem Bezirke Lothringen oder in dem Bezirke Unter⸗Elsaß, in der
Die heutige »St. Zt.« enthäͤlt
zu Metz erscheinenden Zeitung für Lothringen, beziehungsweise in
der »Straßburger Zeitung« erfolgen sollen. London, 15. November. Die Kohlenbergwerksbesitzer im
Verkehrs⸗Anstalten.
„Straßburg, 11. November. Der Bau der acht neuen Schiff⸗ brücken über den Rhein, von denen vier von VBaden und vier vom Elsaß hergestellt werden, schreitet, wie die »Str. Ztg.⸗« mittheilt rüstig vorwärts. In Schönau, Rheinau und Gerstheim ist man mit dem Aufbau der Brückengebäude am Elsässer Ufer beschäftigt. Die Pontons zu diesen drei Brücken, sowie zu der bei Markolsheim sind nahezu sämmtlich abgeliefert; der gesammte Oberbau ist gleichfall vorhanden. Es fehlt nur das Einrammen der Eisbrecher zur We⸗ festi ung der Pontons, welche Arbeit im Laufe des Winters vollendet werden wird. Leider hat das Hochwasser im Frühjahr 1872 die Zu⸗ fuhrstraßen bei Markolsheim und Schönau durchbrochen und stakk beschädigt. Auch müssen diese Zufuhrstraßen über Hochwasser gelegt und daher so gut wie neu gebaut werden. Doch hofft man alle diee Schwierigkeiten im Laufe des Winters soweit besiegen zu können, daß die Brücken sämmtlich im Sommer 1873 eröffnet werden können. Die am 8. September d. J. dem Verkehr übergebene Pontonbrück bei Hüningen haben sicherem Vernehmen nach in den ersten vier Wochen nach ihrer Ersffnung 1200 Pferde und 22,000 Personen passirt.
Wien, 13. November. Die »Wiener Abendpost« erhält von der niederösterreichischen Telegraphendirettion die Mittheilung, daß in Folge des in der letztverflossenen Nacht eingetretenen Schneesturmes die 1““ Verbindung mit Kärnthen, dem Küstenlande, Tyrol und in südöstlicher Richtung, sowie mit Italien, Suͤddeutsche land, der Schweiz und Frankreich unterbrochen ist. Nach allen übri⸗ gen “ im Inlande ist die telegraphische Korrespondeng Ungestört. 1 — 8
London, 13. November. Das submarine Kabel zwischen Hongkong und Shanghai ist, wie aus Hongkong unterm 11. d. M. gemeldet wird, gerissen. Man hofft aber, den Schaden schleunigs ausbessern zu können.
Telegraphische EVitterungsherichte v. 15. Norbr,
St. Bar. AbwTemp. Abw Mx Ort. p. I. v. MR. Y v. M.] Winqd.
6 Danzig 5359 84 — Putbus 334, 3 O., stark. Wilhelmsh. 345, 8 O., schwach. Constantin.] 39,2 NO., mässig. Brüsse 35,1 W., schwach. Cherbourg 335,0 0., mässig. It. Mathieu 335 8 NNO., lebh.
S0., schwach.
Havre. 335,8 — 8s [Münster 332,6 - 2,6 — 0,3 SW., schwach.
16 November.
Allgemeine Himmielsansietl bedeckt. bezogen.)) trübe. bedeckt. Schnee. wolkig. Regen. trübe. trübe, Nebel-
Ssv NNUl=NS
bedeeckt. heiter.
bedeckt. bedeckt.
Memel. 340,2 + 3 2²½ 3.,6 * 2,5/180, schwach. Flensburg. 337,0 — 6,0%— — SW., mässig. Königsbrg. 339 5 + 2,7 5 2 +₰4,s S0, schwach. Cöslin 339,0 + 2,9 3,9 +£ 3 6 SW., schwach Wes. Lchtt. 336,3 — 0,9 — SO, lebhaft. heiter. ²) Stettin. 339,3/+ 2 3 3,4 † 2,s S W., mässig. bedeckt. Jröningen 336,6 — 1,0% — 980., schwach. bedeckt. 8 Srn — — 885 schwach. heiter.
elder 335,6 — — „ mässig. — Berlin 338,4 + 2,8 +0 4 S., Phegeg heiter. ³) Posen... 336,9 2.9 +3,4 NW., schwach. heit, gest. Reg. Münster 8 334,6 — 0,6 — 2,0 O., schwach. heiter. Torgau 335,4 + 1,5 — 1,6 0., mässig. heit., gest. Reg Breslau. 334 1/ † 2,0 †3,0NW., schwach. trübe, gest. Reg. . 333,8 — — 080., mässig. bewölkt.
öln 334,8 —0,2 — 2,6 S0., lebhaft. hheiter 1e8. e 8 ’ 2 9 schwach. ““
atibor 330,2 +ℳ0, 4 1 SO., mässig. Nebel.
330,6 — 1,2 + 0,4 S., bewölkt, trübe.
Cherbourg 332,7 — — NNW., lebhaft. Regen. Havre 332,5 — — Winqdstille. starker Regen- Carlsruhe 332,3 — — O0., still. wenig bewölkt. Paris 8334,6 — — S., stark. Regen. 3
¹) Nachts Regen. ²) Gestern Abend schwacher Schneefal-
00-v GOONVXGoOOD xSNœqℛ;OUSUœOCOKGœNS2AS
¹) Etwas Nebel. 8 8
Gestern Naehmittag und Nachts Regen.
gweite Beilage
Sonnabend, den 16. November
Zusammenstellung
der im Däutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zur Besetzung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen. Reichs⸗ Anzeiger Num.
Einkommen der Stelle jährlich.
näeieh Meldung
vakanten Stellen. bis zum
—
Physikus des Kreises Lebus und 8
der Stadt Frankfurt a. O... 21./12. 72 Physikus des Kreises Bolken⸗ 1
sayn 1 1/12. 72. gbysitus des Kreises Bieserit. 7,12. 72. Kreis⸗Wundarzt des Kreises
Preuß. Holland. “ 1.,12. 72. Kreis⸗Wundarzt des Stadt⸗
kreises Potsdam . Kreis⸗Wundarzt des Kreises
Pleschhnn . Kreis⸗Wundarzt des Kreises
Leobschütz Departements⸗Thierarzt des
Reg.⸗Bez. Merseburg Kreis⸗Thierarzt des
Schwetz 3 Kreis⸗Thierarzt des
des
4/12. 25./11. 11./12. 17,/12.
4/1. 18,/11.
23,/12
—₰.
Ruppin Kreis⸗Thierarzt Mogilno Kreis⸗Thierarzt Tost⸗Gleiwitz . Knappschafts⸗Arzt bei den Kö⸗ niglich Riechelsdorfer Berg⸗ und Hüttenwerken Lehrer an der Stadtschule zu Gollnow Lehrer in Hackenwalde bei Gollnow.. 11A“
Mathematiker am Stadt⸗Gym⸗ nasium zu Stettin
2. evangelischer Prediger und Rektor zu Schmiegel
100 Thlr. 100 Thlr.
200 Thlr. 200 Thlr.
150 Thlr. u. Emolumente.
700 Thlr.
500 Thlr. u. fr. Wohn. Rektor an der Elementarschule
zu Gröningen Lehrer an der Realschule zu
4*“ Lehrer an der Realschule zu
Grabow i. M. 1d Lehrer an der evang. deutschen
Schule zu Konstantinopel ..
645 Thlr. — 650 Thlr. 19,/11. 72. 500 Thlr.
600 Thlr. und freie Wohn.
2000 Thlr. 550 Thlr. u. Bureau⸗Un⸗ kosten⸗Ent⸗ schädigung. 1000 Thlr.
1000 Thlr.
240 Thlr. u. 40 Thlr. Tant. 600 Thlr. 320 Thlr. 200 Thlr. Remun.
auslehrer in Rostock ürgermeister zu Spandow. Bürgermeister zu Labischin ...
8
Bürgermeister zu Striegau...
Besoldeter Beigeordneter zu Landsberg a fJ. ..
Stadt⸗ und Polizei⸗Sekretär zu Garz a. R..
Polizei⸗Inspektor zu Kiel 2 Wöc trats Feltezer zu Aken Kanzlist beim Magistrat zu Aken
Förster des Kommunal⸗Schutz⸗ bezirks Gusenburg⸗Sauscheid Kreis Trier.
Maschinenbau⸗Techniker im Maschinenbau⸗Ressort der Kaiserlichen Marine
1./12. 15./12.
26,/11.
16./12. 72. 16./11. 72.
220 Thlr. u.
Emolumente. 30,./1. 73.
Proderkten- ahnd Waaren-Börse.
Berlin, 15. November. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ver- eideten Waaren- und Produktenmakler.)
Weizen pr. 1000 Klegr. loco 73 — 92 Thlr. nach Qualität, elb. märk. 82 Thlr. bez. gelber: pr. diesen Monat 82 ¼ bez., lovember-Dezember 82 d bez, Dezember-Januar 82 ¾ bez.,
April- Mai 1873 82 ½¼ à ¼ à ¼ bez., Mai-Juni 82 ⅛¼ à ½ bez.
Roggen pr. 1000 Kilogr. 10 % 53 — 60 Thilr. nach Qnalität, pr. diegen Monat 56 ¾ bez., abgelaufene Anmeldung 56 verk., November-Dezember 56 ½ à 5 à ½ bez., Dezember-Januar 56 ¾ à' à ½ bez., April-Mai 1873 56 ¼ à 57 à 56 ¾ à X bez., Mai-Juni 56 ½ à Xà, 4½ bez Gekünd. 4000 Gtr. Kündigungspreis 56 ⅓ Thlr. pr. 1000 Kilogr.
Gerste pr. 1000 Kilogr. grosse 50 — 62 Thlr. nach Qual, kleine 50 - 62 Thlr. nach Qualität.
Hafer pr. 1000 Kilogr. 1oc0 40 — 50 Thlr. nach Qpvalitäs,
pr. diesen Monat 46 bez., November-Dezember 45 Br, 44 ½ Gld. April. Mai 1873 46 ¼ bez., Mai- Juni 46 ½ bez. Gekünd. 1200 Ctr. Kündigungspr. 46 Thlr. pr. 1000 Kilogr. Roggenmehl No. 0 u. 1 pr. 100 Kllogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 7 ½ à 6 Sgr. bez., No- vember-Dezember 8 Thlr. 6 ⅓ à 5 ⅛ Sgr. bez., Dezember-Januar 8 Thlr. 5 Sgr. bez., Januar- Februar 1873 8 Thlr. 6 à 5 Sgr.D bez., April-Mai 8 Thlr. 5 à 4 ½ Sgr. bez. Gek. 500 Otr. Kün- digungspr. 8 Thlr. 7 Sgr. pr. 100 Kilogr.
Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 52 — 60 Thlr. nach Qual, Futterwaare 46 — 51 Thlr. nach Qualität.
Rüböl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 23 ⅛ bez., pr. diesen Monat 22 bez, November-Dezember 22 ½ bez., Dezember- Januar 22 %2 Thlr., April-Mai 1873 23 % bez., Mai-Juni 24 Br. Gekünd. 100 Ctr. Kündigungspreis 22 ½ Thlr. pr. 100 Kilogr.
Leinöl] pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 26 Thlr.
Petroleum, raffinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mit ass in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) loco 15 ¾ bez, pr. diesen Monat 15 ¼ à bez., November-Dezember 15 ¼ à X bez., Dezember-Januar 15 ½ à ½ bez., Januar-Februar 1872 15 ¾, bez. Gek. 125 Ctr. Kündigungspr. 15 ½ Thlr. pr. 100 Kilogr.
Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. mit Fass Pr. diesen Monat 18 Thlr. 20 à 25 à 24 Sgr. bez., November-
ezember 18 Thlr. 10 à 13 à 12 Sgr. bez., Dezember-Januar
Thlr. 10 à 13 à 12 Sgr. bez., Januar-Febroar 1873 18 Thlr. 15 Sgr. bez., April-Mai 18 Thlr. 21 à 25 Sgr. bez., Mai-Juni 18 Thlr. 23 à 27 Sgr. bez.
Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. ohne Fass loc0 19 Thlr. bez. .
Weizenmehl No. 0 12 ¼ à 11¼, No. 0 u. 1 11 %2 à ½¼. Roggen-
zen pr November 127ůpfd.
mehl No. 0 8 ½¼ à ¼, No. 0 u. 1 8⅛ à 7 %2 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack.
Danzig, 15. November. (Westpr. Z.) Weizen loco un- verändert flau. Käufer zogen sich auch heute zurück, ebenso war die Ausstellung ungenigend. Bis Börsenschluss sind 150 Tonnen umgesetzt. Bezahlt wurde für roth 116pfd. 70 Thlr., 125 — 6-., 126 — 7pfd. 76 ½ Thlr., Sommer- 135 pfd. 81 Thlr., bunt 116 - 17pfd. 67 Thlr., 127pfd. 72 ½ Thlr., besserer 120 — 1pfd. 79 Thlr., hellbunt 127pfd. 83 Thlr., weiss 131pfd. 87 Thlr. Re- gulirungspreis für 126pfd. bunten lieferungsfähigen 81 ½ Thlr. Termine ebenfalls unverändert matt. Auf Lieferung 126 pfd. bunt pr. November-Dezember 81 ⅔ Thlr. Br, 81 Thlr. Gd., pr. April-Mai 82 ½ Thlr. Br., 82 Thlr. Gd. — Roggen loco zu un- verändert festen Preisen kamen 39 Tonnen zum Verkauf. Es bedang 125pfd. 55 Thlr., alter 121pfd. 51 ½ Thlr. Regulirungspr. 120pfd. lieferungsfühigen 49 ½ Thlr., inländ. 52 ½ Thlr. Termine geschäftslos. Auf Lieferung 120pfd. pr. April-Mai 54 Thlr. Br., 53 ½ Thlr. Gd. — Gerste loco kleine 108pfd. 45 ½ Thlr — Hafer und Erbsen loco nicht gehandelt. Alles pr. Tonne von 2000
Pfd. Zollgew. — Spiritus loco 17 ½ Thlr. bez.
Posen, 15. November. (Pos. Z.) (Amtl. Bericht.) Roggen (pr. 20 Ctr.) Kündigungspreis 55 ¼, pr. November 55 ¼, Novem- ber-Dezember 55, Dezbr.-Januar 1873 55, Januar-Februar 55 ½, Februar. März 55 ¼, Frühjahr 55 ¼ — . — Spiritus (mit Fass) (pr. 100 Liter = 10,000 pCt. Tr.) Kündigungspreis 17 ¾, pr. Novem- ber 17 ¼, Dezember 17 ¼, Januar 1873 17 ½. Februar 17²3⁄2, März 18, April 18 ⁄3, April-Mai im Verbande 1875½
PBPreslan, 15. November, Nm. 2 U. 15 M. (Tel. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. 18½ Thlr. Br., 17 Thlr. Gd. Weizen, weisser 216 — 276 Sgr., gelber 210 bis 260 Sgr. Roggen 168 - 188 Sgr. Gerste 150 — 162 Sgr. Hafer 126 — 134 Sgr. pro 200 Zollpfd. = 100 Kilogramm. b
Magdeburg, 15. November. (Magdeb. Ztg.) Weizen 77 bis 82 Thlr., Roggen 58 — 61 Thlr., Gerste 58 — 74 Thlr., Hafer 46 — 50 Thlr. pr. 2000 Pfd. — Kartoffelspiritus: Locowaare niedriger, Termine flau und weichend. Loco obne Fass 19 % Thlr. bez., November 19 ¼ Thlr., November-Dezember 19 à 18 ⅔
Thlr., Dezember-Januar 18 % Thlr. pr. 10,000 pCt. mit Ueber-
nahme der Gebinde à 1 ½ Thlr. pr. 100 Liter. — Rübenspiritus ohne Angebot. Loco —, pr. Dezember 18 ¼ à Thlr. 1
Cöln, 15. November, Nm. 1 U. (W. T. B.) Getreide- markl. Wetter: Trübe. Weizen höher, hiesiger loco und fremder loco 8.22 ½, pr. November 8.24, pr. März 8.6 ¼, pr. Mai 8.5 . Roggen fest, loco 5.27 ⅛, pr. November 5.6, pr. März 5.15,
r. Mai 5.16 ½. Rüböl unverändert, loco 12 ¾, pr. Mai 121⁄½22. einöl loco 13. “ 3 Hamhurg, 15 November, Nm. (W. T. B.) Getreidemarkf. Weizen und Roggen loco unverändert, auf Termine fest. Wei- pr. 1000 Kilo netto in Mk, Banco 166 ¾ G., pr. November-Dezember 127pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mk. Bcc. 165 G., pr. Dezember-Januar 127pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mark Banco 164 G., pr. April-Mai 127pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mark Banco 163 G. Roggen pr. November 1000 Kilg netto in Mark Bco. 108 Gd., pr. November-Dezember 1000 Kilo netto in Mk. Bco. 108 Gd., pr. Dezember- Januar 1000 Kilo netto in Mk. Bco. 108 Gd., pr. April-Mai 1000 kilo netto in Mark Banco 112 G. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl fest, loco 24 ⅛, pr. Mai 21 ½. Spiritus ruhig, pr. 100 Liter 100 pOt. pr. No- vember 16 ½. pr. November-Dezember und April-Mai 15 ¾ preuss. Thaler. Kaffee fest, Umsatz 2000 Sack. Petroleum fest, Stan- dard white loco 14 ¾ Br., 14 ½ Gd., pr. November 14 Gd., pr. November-Dezember 14 G. Wetter: Feuchter Nebel.
Bremem, 15. November. (W. T. B.) Petroleum ruhig, Standard white loco 22 Mk. 20 Pf.
Amsterdan, 15. November, Nm. 4 U. 30 M. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen unverändert. Roggen loco höher, pr. März 204 ⅛, pr. Mai 205 ½ Raps pr. April “ loco und pr. Herbst 44 ¼, pr. Mai 43 ⅛. — Wetter: Trübe.
Antwerpen, 15. November, Nm. 4 U. 30 M. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Rog- gen fest, französischer 20 ¾. Hafer stetig. Gerste behauptet.
Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss. loco 55 bez. u. Br., pr. November 55 Br., pr. Dezbr. 55 ¼ bez., 55 ⅛ Br, pr. Januar 55 ½ bez. u. Br., pr. Januar-März 55 Br. Weichene London, 15. November, Nm. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Anfangsbericht). Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 12,890, Gerste 7340, Hafer 26,990 Qrtrs. 1
Der Markt eröffnete für süämmtliche Getreidearten in fester Haltung, Hafer theurer. 8
1 15. November, Nm. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht). Der Markt schloss für sämmtliche Getreide- arten zu äussersten letzten Montagspreisen. — Wetter: Schön.
Glasgow, 14. Roheisen, mixed Numbers Warrants 98 Sh., nominell. 8
Liverpool 8 15. November, Nm. (W. T. B.) Getreide- markt. Für Weizen weichende Tendenz. Mehl 6 d. niedriger. Für Mais gute Frage.
1ISen 18 November, Vm. (W. T. B.) Baumwolle Anfangsbericht): Muthmasslicher Umsatz 10,000 Ballen. Fest.
agesimport 5000 B., davon 2000 B. amerikanische, 3000 B. rasilianische. 2. LHiverpool, 15. November, Vm. 10 U. 52 M. (W. T. B.) Baum- wolle: Muthmasslicher Umsatz 12,000 Ballen. Besser, Preise fest. Tagesimport 5362 B., davon 1630 Ballen amerikanische. Orleans üktober November-Verschiffung 9 ¼. Januar-Februar- Verschiffung 9 ¾%, amerikanische aus irgend einem Hafen 9 % d. 5 Liverpool, 15. November, Nm. (W. T. B.) Baumwolle (Schlussbericht). B. Umsalz, davon für Spekulation und Export 2000 B. Fest. “ 18 Exporc dl- Orleans 10 ½¼, middling amerikanische 9 ⅞, fair Dhol- lerah 6 2, middl. fair Dhollerah 6 ¼, good middl. Dhollerah 5 ⅝, middl. Dhollerah 5 ½, fair Bengal 4 , fair Broach 7, new fair Oomra 7 %, good fair Oomra 7 ⅛, fair Madras 6 a¼, fair Pernam 9 ½, fair Smyrna 7 ⅛, fair Egyptian 9 ⅛.
Upland nicht unter good ordinary Januar Februar-Ver- schiffung 9 %, Orleans nicht unter low middling November- Lieferung 10 d.
e. 15. November, Nm. (W. T. B.) (Auf indirektem Wege.) (Produktenmarkt.) Rüböl still, pr. November 97.50,
r. Dezember 98.00, pr. Januar-April 99.00. Mehl fest, pr.
ovember 71.00, pr. Dezember 69.75, pr. Januar-April 68.75.
Wetter: Veränderlich. 8 Se. Petersburg, 15. November, Nm. 5 U. (W. T. B.) (Pro-
rkt.) Talg loco 50, pr. August 52. Weizen loco “ r. hgast 7.40. Hafer pr. August 3.90. Hanf
1oco 38. Leinsaat (9 Pud) pr. August 13 ½. — Wetter: Kalt.
“
Berl. Hand.-Ges.
bank 258.
Fomnds- und Aetien-Börse.
Berun, 15. November. Wochenbericht der Coursbewe-
gung an der Berliner Börse: — 2 —
8. 15. Ausländ. Werthe. Nov. Nov. Oest. Silb-Rente 102 ½ 101 ½ „ 1860 er Loose 95 ½ 95 R. Prm. Anl. v. 1864 89 ½ 89 ½ »»„ „ „ 1866 124 ½ 124 8 Amerikaner...
231 ½ 232
198 196 ½1 „ Tabaksoblig.
345 347 „ Tabaksaktien
302 Rumän. Anleihe.
179 ½ Oester. Kreditakt.
136 Darmstädter...
227 ½ Luxemburger...
162 Meininger
106 Oest. St.-B. (Frz. 136 ¾ „ Südb. (Lomb.
Cöln-Mindener- 172
Rechte-Od.-U. » Wechsel. 230 ½ Wien k. S..
132 ½ Oberschles. „ 30 Petersburg k. S. 4
Rheinische »1 175 ½ Ereslaezn, 15. November, Nm. 2 U. 15 M. (T. D. d. Staats- Anzeigers.) Ichles. 3 ½proz. Pfandbriefe 84 bez, do Renten- briefe 94 ¼ bez. Oesterreichische Banknoten 93 bez. Russische Banknoten 82 ½ - 83 — 82 ½ bez. u. Br. Oberschlesische Stamm- Aktien Lit. A. u. C. —. Oder-Ufer-Bahn-Stammaktien 231 Br., neue 133 bez. u. G. Breslau-Schweidnitz-Freiburger Samm- aktien 137 Br. 4 ½proz. Oberschlesische Prioritäten Lit. G. 98 ⅞ Br.; Lit. H. 98 ⅛ bez.; 5proz. von 1869 102 bez. u. Br. Warschau- Wiener Stammaktien —. Fest
Frankfurs a. M., 15. November, Nm. 2 U. 30 M. (W. T. B.) Fest.
(Schlusscourse.) Berliner Wechsel 105. Hamburger Wechsel 86 i. Londoner Wechsel 119 ¼. Pariser Wechsel 92 ½ Wiener Wechsel 107 ⅛. Franzosen, alte *) 361 ½, neue 264. Hessische Ludwigsbahn 181. Böhmische Westbahn 259 ¼. Lombarden *) 219. Galizier *) 245. Elisabethbahn 265 ½. Norg- westbahn 235 ¼. Elbthal 197 ¾. Gotthardbahn 106. Oberhessen 78 ½. Albrechtsbahn-Aktien —, do. Prioritäten 8s6. Oregon 52 ½. Kreditaktien *) 365 ½. Bayerische Prämien-Anl. 111 ⅞, do. Militär-Anleihe 100 ⅛. Neue Badische 102 ½. 1872er russisch- englische Anleihe vollbez. 88 ¾, do. nicht vollbez. —. Russ. Bodenkredit 91 ¾. Neue Russen —. Türken 50 ¼. Silberrente 64 ½. Papierrente 60 ½. Minden-Loose 95 ¾. 1860er Loose 95 ⅓. 1864er Loose 162. Ungar. Anleihe 77 ½, do. Loose 113 ½. Raab- Grazer Loose 83 i. Gömörer 84 ½. Bundesanleihe 100 9¼. Ame- rikaner de 1882 96 ½. Darmst. Bankaktien 562. Meininger B. 167, do. neue 156 ½. Schuster Gewerbebank 154 ½. Süddentsche Bodenkredit 113. Deutsch-österreichische B. 129 ¾ Italienisch- deutsche Bk. 124. Franco- holländ. B. —. Franz. ital. B. 99 ¾. Central-Pfandbriefe 96 ½. Provinzial-Disconto-Gesellsch. 183 ½. Brüsseler Bank 120 ¼. Berliner Bankverein 165 ½. Leipziger Vereinsbank 102 ½. Frankfurter Bankverein 165, do. Wechs- lerbank 113 ⅞. Centralbank 122 ½. Antwerpener Bank 116. Englische Wechslerbank 57 ¼. Baltischport 87. New-Yorker 6proz. Anleihe —. South Eastern 70 ½. Kontinental-Eisen- bahnaktien 119 ¾. Hahnsche Effektenbank 137. Wiener Union- bank 297 ¾. Frankfurter Baubank 106 ½. Oesterreich. National- bank —.
*) pr. medio resp. pr. ultimo.
Frankfurt a. M., 15. Novbr., Abds. (W. T. B.) Fest.
(Effekten-Sozietät.) Amerikaner —, Kreditaktien 364 ½¼, pr. compt. —, 1860er Loose —. Franzosen 362 ½, pr. compt. —, Galizier —, Lombarden 217 ¾, Silberrente 64 ½, Papier- rente —, Elisabethb. —, Oberhessen —, Meining. Bank —, neue —, Darmst. Bankaktien —, deutsch-österreichische Bank —, Brüsseler Bannk —, Wiener Unionbank —, Böhmische Wéestbahn —, Oregon —, Nordwestbahn —, Raab-Grazer Loose —, Provinzial-Diskonto- Gesellschaft —, Frankfurter Bankverein —, Hahnsche Effektenbank —, Amsterdam. Bank —, neue französische Anleihe —, französ.- italien. Bank — Donauaktien — Frankfurter Wechslerbank —, Kontinental- Eisenbahnbau 120, Antwerpener Bank —, Berliner Bank, verein —, österr. National-Bank 1064.
Hamburg, 15. November, Nm. (W. T. B.) Fest.
(Schlusscourse.) Preuss. Thaler 149 ¾. Hamburger St. Pr. Aktien 97 ¼ Silberrente 65 ⅛. Oesterr. Kreditaktien 316 ¼, do. 1860er Loose 96 ½. Nordwestbahn 503. Franzosen 778. Raab- Grazer Loose 84 ½ Lombarden 471. Italienische Rente 65 ¼. Vereinsbank 126 ¼. Hahnsche Effektenbank 139 r. Kommerz- bank 132 ½. Norddeutsche Bank 191 ½. Prov.-Diskont-Gesellsch. 185 ½. Anglo-deutsche Bank 137 ¼, do. neue 119. Dänische Landmannbank 101. Dortmunder Union 217 ½, Wiener Union- 64er Russ. Prämien-Anl. 123 ½. 66er Russ. Prämien- Anl. 122 ½. Amerikaner de 1882 92 ¼. Diskontoe 4 ½, offiz. 5 pCt.
Wechselnotirungen: London lang 13 Mk. 8 Sh., London
kurz 13 Mk. 12 ⅛ Sh., Amsterdam 35.80, Wien 82 ½, Paris 190, Petersburg 29. LELeipzig, 15. November. Leipzig-Dresdener 234 ⅞ bez. u. G. Magdeburg-Leipziger Lit. A. 269 bez. u. Gd.; do. Lit. B. 100 ¼ bez. u. Gld. Thüringische 156 Gld. Anhalt-Dessauer Bank —. Braunschweiger Bank —. Weimarische Bank 129 bez. u. Br.
Wien, 15. November. (W. T. B) Die Einnahmen der Lombardischen Eisenbahn (österreich. Netz) betrugen in der Woche vom 4. bis 10. November 684,558 Fl., ergaben mithin gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Mehr- einnahme von 23,146 Fl.
Anmnnsterdamn, 15. November, Nm. 4 U. 15 M. (W. T. B.)
Oesterr. Papierrente Mai-November verz. 60 ½ Oesterr. Papierrente Februar-August verz. 59 ¾. Oesterr. Silberrente Januar-Juli verz. 63 ½. Oesterr. Silberrente April-Oktober verz. 64. Oesterr. 1860er Loose 566. Oesterr. 1864er Loose 160. 5proz. Russen V. Stieglitz 73. 5proz. Russen VI. Stieglits 85 ½. 5proz. Russen de 1864 97 ⅛. Russische Prämien-Anl. von 1864 —. Russische Prämien-Anl. von 1866 245. Russ. Eisen- bahn 229 ½. Gproz. Ver. St. pr. 1882 98 ½. 5 proz. neue Spanier 29 ¾. 5proz. Türken 51.
Londoner Wechsel, kurz 12.16.
Londom, 15. November, Vm. (W. T. B.) 1 (Anfangscourse.) Consols 92 ¾%, Amerikaner 90 ¼, Italiener 65 ½, Lombarden 18 2, Türken 53, neue französische Anleihe ½ Prämie.
Lomdon, 15. November, Nm. 4 U. (W. T. B
In die Bank flossen heute 177,000 Pfd. Sterl.
Platzdiskont 7 à 7½ pCt. 1
Consols 92 ½ Italienische 5prozent. Rente 6 a den 18 ½ 5proz. Russen de 1862 92 ⅛. 5proz. Russen de 1864 95 ⅞. Silber 59 ½. Türkische Anleihe de 1865 53 ½. 6proz. Türken de 1869.61 ½ 6 proz. Verein. St. pr. 1882 90 ¼1.
Wechselnotirungen: Berlin 6.27 ⅛. wrh; 3 Monat — Mk. — Sch. Frankfurt a. M. 121 ½. Wien 11 FI. 45 Kr. Paris
6.10. Petersburg 31 ½. 8 “ EE“ 1“
Inländ. Werthe.
Prss. 4 ½proz. Anl. „ 4 proz. » „ St.-Schldsch. „ Prämienanl.. „» Bankantheil.
„ Diskonto-Ges. » Kassenverein. Schls. Bankverein Berg.-Mk. Eisenb. Berl.-Anh. „ Brl. Ptsd. Mgd. - » Görlitzer » Brsl. Schw. Frb.-