Personal-Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 12. November 1872. v. Krosigk, Major und persönl. Adjutant des Carl von Preußen Königl. Hoh., als etatsmäßiger Stabs⸗Off. in das Garde⸗Hus.⸗Regt. versetzt. — Graf v. Wartensleben 11., Rittm. und Eskadr.⸗Chef im Garde⸗Hus⸗⸗ Regt., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum persönl. Adjut. des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, Königl. Hoh., ernannt. Prinz Wilhelm von Württemberg, Königl. Hoh., Rittm, aggreg. dem Garde⸗Hus.⸗Regt., als . in das Regt. einrangirt. v. Rundstedt, Pr.⸗Lt. vom Garde⸗Hus.⸗Regt., unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. der 4. Div., zum überzähl. Rittm. befördert. v. Tepper⸗Lasti, Sec.⸗Lt. vom 2. Garde⸗Regt. z. F. in das 1. Hannov. Ulan.⸗Regt. Nr. 13 versetzt. v. Lewinski, Ob.⸗Lt. vom Gen.⸗Stabe der 5. Divis./ zum Chef des Gen.⸗Stabes des IX. Armee⸗ Corps ernannt. Rogalla v. Bieberstein, Hauptm. u. Comp.⸗Chef im 6. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 55, unter Beförderung zum Major mit einem Patent nach seiner fruͤheren Anciennetät im Gen. Stabe und Ueberweisung zum Großen Gen. Stabe, in den Gen. Stab ver⸗ setzt. Frhr. v. Roeder⸗Diersburg, Major vom Großen Gen. Stabe, zum Gen. Stabe des IV. Armee⸗Corps, v. Wittich, Major vom Gen. Stabe des IV. Armee⸗Corps, zum Großen Gen. Stabe versetzt. v. Eschstruth, Rittm. u. Escadr. Chef im Thüring. Hus. Regt. Nr. 12 und tommandirt zum Kriegs⸗Ministerium, behufs einst⸗ weiliger Verwendung als Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission, unter Beförderung zum Major und Stellung à 1a suite des gedach⸗ ten Regts., definitiv zum Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission ernannt. Stülpner, Hauptm. und Comp. Chef im 5. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 48, unter Beförderung zum überzähligen Major, dem Regt. aggregirt und gleichzeitig, behufs Information im Dienste der Land⸗Gensd'armerie, in das Bureau des Thefs der Land⸗Gensd'armerie kommandirt. Boeckh, Hauptm. à la suite des Kaiser Franz Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 2, unter Entbindung von seinem Kommdo. zur Dienstleistung als Comp. Chef bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, als Comp. Chef in das 5. Brandenb. Inf Regt. Nr. 48 versetzt.
Den 14. November 1872. Schregel, Pr. Lt. vom 3. Ober⸗ schlesf. Inf. Regt. Nr. 22, als Inspekt. Off. und Lehrer zur Kriegs⸗ schule in Neisse kommandirt. Müller, Pr. Lt. vom 2. Niederschles. Inf.⸗Rgt. Nr. 47, von seinem Kommando als Inspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule in Engers entbunden. v. Dobbeler, Pr. Lt vom 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27, als Inspekt. Off. und Lehrer zur Kriegsschule in Engers kommandirt. v. Vonin, Pr. Lt. vom Hess. Fü Regt. Nr. 80, von seinem Kommando als Inspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule in Cassel entbunden. Frhr. von Uslar⸗Gleichen, Pr. Lt. vom 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, als Inspekt. Off. und Lehrer zur Kriegsschule in Cassel kommandirt. Heinze, Hauptm. von der Inf. des 2. Bats. (Cottbus) 6. Branden⸗ burgischen Landw. Regts. Nr. 52, zur Zeit als Adjut. beim 3. Bat. (Cottbus) 2. Garde⸗Landw. Regts. fungirend, als Vorstand des dem Stabe des General⸗Kommandos des Garde⸗Corps attachirten Burcaus für das Listen⸗ und Kontrollwesen der Offtziere und Mannschaften des Peurlaubtenstandes der Garde kommandirt. Gr. v. Normann, Hauptm. und Comp. Chef im Königl. Württemberg. 1. Inf. Regt. (Königin Olga) Nr. 119, von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Großen Gen. Stabe entbunden.
B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.
Den 7. November 1872. Frhr. v. Zedlitz⸗Neukirch, Pr. Lt. vom 2. Garde⸗Ulan. Regmt., der Abschied ertheilt.
Den 12. November 1872. Dr. Güngerich, Assist. Veterin. Arzt vom 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regmt. (Garde⸗Drag. Regt.) Nr. 23, der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 1 V8813 88b Oktober Eö“ Rechnungs⸗Rath, rovi⸗ er „ b a mit, Nenson 8.— in Stendal, als Proviantmeister ad int. nach Minden, Scherff, Selle, Proviant⸗Amts⸗Controleure in Berlin, resp. Wittenberg, als Res. Magaz. Rendanten nach Stendal resp. Schweidnitz, Ruder Proviant⸗Amts⸗Control. in Karlsruhe, nach Wittenberg, Elsner“ Panchans, Dep. Magaz. Verw. in P. Lissa resp. Saarbrücken, als Prov.⸗Amts⸗Control. ad int. nach Karlsruhe resp. Berlin, Fleisch⸗ fresser, Proviant⸗Amts⸗Assist. in Belgard, als Dep. Magaz. Veri nach P. Lissa, Schulz, Depot⸗Magaz.⸗Verwalter in Rathenow, nach Saarbrücken, Brumm, Hoffmann 1.) Proviant⸗Amts⸗Assistenten in Glogau resp. Cassel, nach Velgard resp. Rathenow versetzt. — evaß. Rop enb gr 11 I Zahlmstr. Aspirant vom ghles. 1 .Nr. 38, zum Zahlmstr. bei fi P Inf. Regmts. Nr. 18 .ee iani Gege.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin, 16. Novemb
In der heutigen Sitzung des “ wurden die Anträge des engern Ausschusses berathen und beschlossen: Aus Ver⸗ “ Vollendung des funfzigjährigen Zeitraums, seit welchem die Großherzogin⸗Mutter Alexandrine durch Ihre Ver⸗ mählung mit des Hochseligen Großherzogs Paul Friedrich dem mecklenburgischen Lande angehört, daß die Landmarschälle mecklenburgischen und wendischen Kreises sich während des Auf⸗ enthalts Ihrer Königlichen Hohelt am Heiligen Damm, und war am Tage des diesjährigen Alexandrinen⸗Rennens, dorthin begeben, um Höchstderselben die tief empfundene Theilnahme, sowie die aufrichtigste Liebe und Verehrung der gesammten Ritter⸗ und Landschaft auszusprechen. — Landtags⸗ beschlußmäßig hat der Engere Ausschuß 1) die Wiederaufhebung des Publicandi vom 31. August 1871, betreffend den Steuer⸗ satz der Dienstboten, welche ohne baaren Lohn nur um Kost und Kleidung dienen, bei dem Großherzog’ von Mecklenburg⸗ Schwerin, unter gleichzeitiger Verwahrung der ständischen Rechte gegen die ohne ständische Konkurrenz geschehene Er⸗ lassung desselben, als einer einseitig erfolgten authentischen Gesetzes⸗Interpretation, am 23. Januar beantragt und sich 2) wegen der von beiden hohen Landes⸗Regierungen proponirten Zusatzbestimmung zum §. 71 des Kontributions⸗ Edikts, betr. die Gewinnung besserer Garantien für eine gleich⸗ mäßige Einschätzung der Gewerbetreibenden zu der Gewerbe⸗ steuer in den verschiedenen Bezirken des Landes, gegen beide Landesherren am 22. Januar erklärt. Es erfolgte darauf die Publikation der Verordnungen, betreffend Zusätze zum Kontri⸗ butions⸗Edikte vom 30. Juni 1870, in beiden Landestheilen. Der Engere Ausschuß bemerkt, daß diese Verordnungen mit den über die verschiedenen Punkte dieser Angelegenheit auf dem vorjährigen Landtage gefaßten Beschlüssen allenthal⸗ ben übereinstimmen und namentlich auch anordnen, daß es bei der steuerlichen Veranlagung sämmtlichen Dienst⸗ boten nur auf den baaren Lohn, welchen sie em⸗ pfangen, ankomme, daß ferner die Zustimmung des Engeren Ausschusses in den Fällen des neu anzuwendenden Einschätzungs⸗ modus eingeholt werde, und daß dieser Modus zunächst nur bis zum Ende des Jahres 1874 in Geltung treten solle. — An Gewerbescheinssteuer pro 1871 sind nach Mittheilung der beiderseitigen Regierungen in Mecklenburg⸗Schwerin 12,335 Thlr., in Mecklenburg⸗Strelitz 3704 aufgekommen, und hatten die Re⸗ gierungen proponirt, hiervon nach Maßgabe der Bevölkerungs⸗ zahl gesetzlich auf Mecklenburg⸗Schwerin 13,601 Thlr, auf “ ecg 1““ 138 zu überweisen. Der E. A. atte gegen die Liquidationen Erinnerungen nicht befu
ch mit der Berechnung und 8 sianden eohamnn
Vertheilung einverstanden erklärt. —
In Betreff der Richtigstellung der von der Allgemeinen Lane ezepturkasse bereits abgelegten und aufgenommenen Rechnung pro 1. Juli 1870,71 wegen Zurechnung der indirekten Steuern aus dem Papierstempel der Collatur⸗Erbsteuer, dem Spiel⸗ karten⸗ und Kalenderstempel, sowie der Gewerbescheinsteuer des ganzen Kalenderjahres zu dem mit dem 1. Juli desselben Jah⸗ res beginnenden Etat der Rezepturkasse, um dadurch die Mittel zu gewähren, welche die praenumerando zu leistenden ahlungen an das Ober⸗ZAppellationsgericht, zum erhöheten Etat der Zustizkanzleien, an das Kriminal⸗ kollegium, das Land⸗Arbeitshaus, zu den Bedürfnissen der Ritter⸗ und Landschaft Mecklenburgischen und Wendischen Kreises und auch zur Erhaltung der Landes⸗Chausseen erfordern, sowie wegen genauer Beobachtung der dieserhalb erlassenen Vor⸗ schriften bei den folgenden Rechnungen der Leondes⸗Rezeptur⸗ kasse, hat der Engere Ausschuß den demselben von der letzten Landtags⸗Versammlung aufgetragenen Antrag unterm 24. Ja⸗ nuar an den Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin gerichtet. Nachdem sodann die beregte Rechnung, nach Maßgabe der mittelst hohen Reskripts vom 3. Februar zur Beachtung mit⸗ getheilten vereinbarten besonderen Etat⸗ und Rechnungsvor⸗ schriften rekonstituirt und richtig gestellt, auch von der Kom⸗ mission zur Revision und Visitation der Allgemeinen Landes⸗ Rezeptur⸗Verwaltung und dem hohen Finanz⸗Ministerium in der rektifizirten Gestalt revidirt worden, ward der darüber von jener erstattete Bericht nebst Anlagen dem Engeren Ausschuß durch das hohe Reskript vom 20. April mit dem Bemerken kommunizirt, daß sich gegen diese Berechnung pro 1. Juli 187071 Wesentliches nicht zu erinnern gefunden habe, weshalb die behufigen Liberatorien ertheilt und die sonst erforderlichen Verfügungen erlassen worden seien. ü 88 Landtag erklärte sich mit diesen Berichten einver⸗ anden.
Oldenburg. Oldenburg, 19. November. In der heutigen Landtagssitzung erhielten folgende Vorlagen der Staatsregierung ohne weitere Debatte und ohne wesentliche Abänderungen die Zustimmung des Landtags:
1) Der Entwurf eines Gesetzes für das Fürstenthum Lübeck, be⸗ treffend Einfuͤhrung mehrerer das Ablösungswesen betreffenden Gesetze in den durch das Gesetz vom 25. März 1870 dem Fürstenthum Lübeck inkorporirten Gebietstheilen. 2) Die Gesetzentwürfe für das Fürsten⸗ thum Lübeck, betreffend: a) die Ermittelung der Größe und des Rein⸗ ertrags der Grundstücke in den inkorporirten vormals holsteinschen Landestheilen; b) die anderweitige Regulirung der Grundsteuer in diesen Gebietstheilen. 3) Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auf⸗ hebung der Verysichzang für die Seeschiffe zur Führung von See⸗ pässen. 4) Der Entwurf eines Gesetzes für das Fürstentbum Lübeck, betreffend die Ablösbarkeit der an den Staat zu zahlenden ständigen Eefälle. Die Ablösbarkeit konnte bis jetzt aus dem Grunde gesetzlich nicht regulirt werden, weil zuvor festgestellt werden mußte, welche ständigen Gefälle den Charakter von Steuern an sich tragen. 5) Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der bestehenden Bestimmungen in Betreff der Berechnung der für Dienst⸗ reisen der Aemter zu zahlenden Vergütungen. Nach den bisherigen Vorschriften erhält der Beamte pro Meile 25 Sgr.; nach dem Entwurfe soll er nur 5 Sgx. pro Meile dann berechnen dürfen, wenn er die Dienstreise per Bahn oder Dampfschiff macht. 6) Der Entwurf eines Gesetzes für das Herzogthum Oldenburg, be⸗ treffend Abänderungen einiger Gebührensätze in Verweita een 7) Der Entwurf eines Gesetzes für das Herzogthum Oldenburg, be⸗ treffend einige Bestimmungen über Fortschreibungen und Umschrei⸗
bungen. Die nächste Sitzung ist auf Freitaa festaesetzt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. November. Der Prinz Alfred von Großbritannien wohnte vorgestern der Vorstellung im Hof⸗Operntheater bei.
Salzburg, 18. November. Der Landeshauptmann nahm heut dem in der Sebücng des Landtags anwesenden Minister⸗ Präsidenten Fürsten Auersperg das Handgelöbniß als Ab⸗ geordneten ab. Betreffs der Einführung von Vergleichs⸗ und Vermittelungsämtern wurde beschlossen, vorerst die Gemeinden zu vernehmen und in der nächsten Session Anträge zu stellen. Wegen Verbesserung der Waldwirthschaft wurde dem Ministerium der Dank votirt. Die zwangsweise Ablösung regulirter Ein⸗ forstungsrechte ward vee äupig abgelehnt. Bei der Diskussion über den Radstädter Bahnhof stellte Fürst Auersperg das E1“ einer Verbindungsbahn mit Lungau in
Laibach, 18. November. Vom Landespräsi ist ei Gesetzentwurf, betreffend die “ Krain, beim Landtage als
Regierungsvorlage eingebracht. Prag, 18. November. 9 ag g racht
Der Landt ir 8 zember geschlossen. ag wird am 10. De
Pesth, 19. November. (W. T. B.) Die Minister sind wie die hiesige »Reform« meldet, wegen des durch 1ö“ in der gestrigen Sitzung des Unterhauses herbeigeführten Zwischenfalles noch gestern Abend zu einer Konferenz mit Deak zusammengetreten. In derselben soll der Minister⸗Präsi⸗ dent Lonyay für den Fall, daß die Deakpartei ihm nicht volle Genugthuung gewähre, seinen Rücktritt in Aussicht gestellt und das gesammte übrige Ministerium dieser Erklärung sich ange⸗
schlossen haben. Der Adreß⸗Entwurf des
Lemberg, 18. November. I““ sagt:
Der Landtag erneuert in Ehrfurcht den Ausdruck der Treue fü den Thron vertraut der Kaiserlichen Huld und ersehnt von Er Maäjestät Schutz und Hülfe in der mißlichen Lage, welche das Land e. Vor vier Jahren formulirte der Landtag die Grundlagen der Bedingungen für die Entwicklung des Landes, er wiederholte dieselben jedesmal vergebens. Die Kaiserliche Thronrede vom 28. Dezember 1871 regte die offnung auf eine günstige Erledigung der so lange hingezogenen Angelegenheit an, da dieselbe unter den wichtigsten Staatsbedürfnissen Erwähnung fand, und da die Staatsmacht⸗ stellung und Reichscinheit in Galizien nicht nur keine Gegner, sendern bereitwillige, tief überzeugte Vertheidiger hat. Leider ieht der Landtag, daß diese für das Land und Reich so wichtige Ange⸗ legenheit Vorurtheile und Schwierigkeiten findet, die geeignet sind, die hochherzigen Absichten Sr. Majestät zu hintertreiben. Mittlerweile erleidet das Land Schaden durch die geringe, unbestimmte Autonomie⸗ Stellung und durch das immerwährende Provisorlum. Gesetzes⸗ unklarheiten und Kompetenz⸗Konflikte paralysiren die legislative und administrative Thätigkeit allseitig. Die angekündigten Wahlreform⸗ Entwürfe erregen verschiedene Deutungen und Befürchtungen. Der galizische Landtag besitzt durch das von Sr. b garantirte Lan⸗ desstatut das Recht der Reichsraths⸗Beschickung; dieses Landtagsrecht ohne Landtagsbewilligung anzurühren, hieße die bestehenden Grund⸗ 88849 der Ordnung vernichten und das bE“ untergraben. er Gerechtigkeit Sr. Majestät vertrauend überläßt der Landtag as Land der Kaiserlichen Obhut, Gottes Segen herabflehend. Schweiz. Luzern, 19. November. Die hiesige Regie⸗
rung hat die Theilnahme an einer auf heute nach Solothurn
ausgeschriebenen Diözesankonferenz zur Berathung ü⸗ die e 8 1nn. Basel “ »Baseler Nachrichten« melden, daß dieselbe gegen das Dogma der Infallibilität gerichtete, kentastedai Beschlüffe hefa. die Censuren ge⸗ en antiinfallibele Geistliche für unstatt⸗ aft erklärt und dem Bischofe die Berechtigung zur Absetzun
von Geistlichen ohne Mitwirkung der Behörden des Kanton abgesprochen hat. Die Konferenz erklärte sich endlich gegen die
Realschulen des Herzogthumes
8 1“
Exkommunikation der Pfarrer Egli (Luzern) und Gschwind (Starrkirch).
Niederlande. Haag, 15. November. Die Königin wird hier am 22. d. von ihrer Reise nach England zurück⸗ erwartet.
— Nachdem die Erste Kammer der Generalstaaten die Vorlage des Etats der Kolonialverwaltung für 1873 ge⸗ nehmigt hatte, nahm sie gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung epidemischer Krankheiten mit dem Zusatz an: weder Lehrlinge noch Lehrer oder Lehrerinnen in die öffent. lichen Schulen zuzulassen, welche den Nachweis, sich der Impfung unterzogen zu haben, nicht vorher geliefert haben. Der Be⸗ schluß des Oberhauses bezüglich des von der Zweiten Kammer bereits votirten Kolonialtarifs ist noch nicht erfolgt. — Die Zweite Kammer wird am 18. d. M. ihre Arbeiten wieder aufnehmen. b
— Die Arbeiten zur Herstellung der in Vließingen auf Anordnung der Regierung zu errichtenden Docks, Schleusen ꝛc, welche diesen Hafen zu einem der ersten des Landes machen sollen, werden so eifrig fortgesetzt, daß man dieselben gegen das Ende des nächsten Jahres fertig stellen zu können hofft.
Belgien. Brüssel, 17. November. Der König empfing gestern in besonderer Audienz Herrn Ozenne, den für Abschließung des neuen Handelsvertrags mit Frankreich von Versailles eingetroffenen Bevollmächtigten.
Großbritannien und Irland. London, 18. November. Der Hof kehrt am 22. d. M. von Balmoral nach Windsor urück. — Die Königin der Niederlande stattete am 16. d. M. dem Direktor des Trinity⸗College in Cambridge, Dr. Thompson, einen Besuch ab.
— Der österreichisch⸗ungarische Botschafter, Graf Beust, ist am 17. d. M. von Dresden auf seinen Posten hierher zurückgekehrt.
— Aus Bombay wird unterm 17. d. Mts. telegraphirt: »Die Begum (Fürstin) von Bhopal wurde gestern unter ent⸗ sprechendem Pomp mit dem Stern von Indien investirt. Die Fürstin erschien verschleiert. Die Versammlung innerhalb des Lagers zählte 200 Personen. Draußen harrte eine zahlreiche Menschenmenge. 6ö“
— Einem Telegramm der ⸗Times« aus Calcutta zufolge wurde am 21. Mai ein zwischen Rußland und dem Attalig Ghazi abgeschlossener Vertrag unterzeichnet, welcher Bestimmun⸗ gen für einen freien Handelsverkehr zwischen Rußland und Ost⸗Tur kestan enthält.
Frankreich. Paris, 18. November. Das »Journal officiel« enthält folgenden Bericht des Kriegs⸗Ministers⸗ An den Präsidenten der französischen Republik. Herr Präsident! Die Verwendung der Eisenbahnen für die Armee ist offiziell ur durch das spezielle Reglement vom 6. November (Truppentransport auf den Eisenbahnen) geregelt. Die schon 1869 konstatirte Unzuläng⸗ lichkeit dieses Reglements giebt sch nicht allein in der Ausführung kund, sondern auch und hauptsächlich durch den gänzlichen Mangel einer Direktion, welche vorkommenden Falles gestatten würde, aus den Eisenbahnen allen möglichen Nutzen zu zichen. In Folge dessen und nachdem ich mich mit dem Bauten⸗Minister verständigt habe, glaube ich Ihnen die Bildung einer Kommission vorschlagen zu müssen, welche von einem General präsidirt, aus Civil⸗ und Militär⸗Mitglie⸗ dern bestehen und die dem Kriegs⸗Ministerium beigegeben sein würde. InbeeÜöefn —9. 82, 0-094 25¼ bevn Qastng aller Fragen Be⸗ treffs des Gebrauchs der Eisenbahnen für die Armee betraut sein und, wenn es die Verhältnisse erheischen sollten, die Direktion des Trans⸗ portwesens in die Hand nehmen. Ihre Zusammensetzung und Attti⸗ butionen sind in nachstehendem Dekretentwurf angegeben, den zu unterzeichnen ich die Ehre habe Sie zu bitten. Genchmigen Sie zc. 16““ Der Kriegs⸗Minister E. de Cissey. Die Hauptbestimmungen des Dekrets sind: Art. 1. Es wird in dem Kriegs⸗Ministerium eine permanente Kommission errichtet, welche den Namen Obere Militär⸗LEisenbahn⸗ Kommisston führen wird und deren Attributionen sich auf alle Fragen Betreffs des Gebrauchs der Eisenbahnen für die Armee er⸗ strecken wird. Art. 2. Die Zusammensetzung der Kommmission wird folgende sein: Ein Divisions⸗General, Präsident; ein Brigade⸗General Vize⸗Präsident. Civil⸗Mitglieder: Ein Ober⸗Beamter des Bauten⸗ Ministeriums; zwei Delegirte des Syndikats der Eisenbahn⸗ Gesellschaften. Militärische Mitglieder; Ein Ober⸗Offtzier vom Generalstab, ein Artillerie⸗-Ober⸗Orfizier und ein Genie⸗Ober⸗ Offizier, Berichterstatter für die ihre Waffengattung betreffende Fragen, ein Intendantur⸗Beamter, ein Generalstabs⸗Ritt⸗ meister, als Sekretär und Berichterstatter, insofern es die Be⸗ wegungen des Personals und des Materials betrifft. Art. 3. Wenn die Verhältnisse es erheischen, und nach den Befehlen und Andeutun⸗ gen, welche die Kommission von dem Generalstab des Kriegs⸗Ministers erhält, wird dieselbe mit der Vorbereitung der Konzentrirungs⸗ und Marschpläne auf den Eisenbahnwagen, sowie der obersten Direktion der Transporte betraut werden. Sie wird zu diesem Zwecke die noth⸗ wendigen Vollmachten einer gemischten Unter⸗Kommission geben, welche sie aus ihren Mitgliedern bildet, und welche den Namen Exekutiv⸗Kommission führt. Art. 4. Die ersten Arbeiten der Ober⸗ Kommission haben den Zweck: 1) die Revision der Arbeiten der 1 69 eingesetzten Central⸗Eisenbahn⸗Kommission; 2) die Abfassung eines vollständigen Reglementsentwurfs über den Truppen⸗Transport auf den Eisenbahnen. Dieses Reglement begreift in allen seinen Einzelheiten die Organisation und den Modus der Ausübung des Personals, dazu bestimmt, den massenweisen Truppen⸗Transport zu dirigiren); 3) die Prüfung der Anträge, die s stellen sind, um im Kriegswesen zu Eisenbahn⸗Arbeiter⸗Compagnien Geniectruppen) zu gelangen. (Die Prinzipien dieser Schöpfung sind vom Minister schon aufgestellt.) Art. 5. Die Kommission versam⸗ melt sich auf dem Kriegs⸗Ministerium nach den Befehlen des Präs⸗ denten. Art. 6. Für's Erste wird die Kommission folgendermaßen zusammengesetzt sein: Präsident General Sayet, Vizepräsident General Dubost, Civil⸗Mitglieder: Gilly, Divisionschef des Eisenbahnwesens auf dem Bauten⸗Ministerium; Solacroup, Director der Orleans⸗ Eisenbahn; Jacquin, Direktor der Exploitation der Ostbahn. Mllitäͤ⸗ rische Mitglieder: de Cools, Oberst⸗Lieutenant beim Generalstab; Abraham, Artillerie⸗Rittmeister; Salanson, Genie⸗Oberst; Gaffiot, Militär⸗Unterintendant. Sekretär und Berichterstatter: Le Pippre) Rittmeister beim Generalstabe. — Die neuen Ersatzwahlen für die National⸗ Ver⸗ sammlung sollen für den 12. Januar ausgeschrieben werden. — Die Beförderungslisten für die Armee werden gegenwärtig im Kriegs⸗Ministerium von einer Kommission angefertigt, welche aus 34 Generalen besteht, und in der Mar⸗ schall Canrobert den Vorsitz führt. — 19. November. (W. T. B.) Nach Beendigung des heute Vormittag stattgehabten Ministerraths hatte der Präsi⸗ dent der Republik eine Unterredung mit hervorragenden Mitgliedern des linken Centrums und besonders mit Picard. Heute Nachmittag findet abermals außerordentlicher Minister⸗ rath statt. — Die »Agence Havas« erklärt alle Gerüchte, da der Präsident der Republik seine Demission eingereicht habe, für völlig unbegründet. 20. November. Gestern Abend wurden die Delegirten der Linken vom Präsidenten der Republik empfangen. Letzterer drückte ihnen seinen Wunsch aus, sich in Folge seiner angegriffenen Gesundheit der Last der ihm ver⸗ liehenen Gewalten, die ihm durch das Treiben der Rechten nur
noch erschwert werde, entledigen zu dürfen. Die Uebertragung
gestern im Kongreß zur
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dieser Gewalten werde, Dank der bewundernswürdig organi⸗ firten Armee, welche treu zur Regierung und zum Gesetze stehe, sicher ohne jede Unordnung erfolgen. Zu einem Verbleiben auf seinem Platze werde er sich nur verstehen, wenn er ein formelles Vertrauensvotum und die Zusicherung der Durchführung gewisser Reformen erhalte. — Die Rechte beharrt dem Vernehmen nach auf ihrem Widerstande gegen die Proklamirung der definitiven Republik,, weist aber für den Augenblick jedwede monarchische Kombina tion zurück. Dieselbe ist geneigt, durch gewisse besondere Maß⸗ nahmen, die sich innerhalb der Schranken des Pakts von Bordeaux bewegen, die dem gegenwärtigen Präsidenten der Republik übertragenen Gewalten zu befestigen. — Zu dem gestrigen Empfange bei dem Präsidenten der Republik hatte ’ ,„wie der »Agence Havas« aus parlamentarischen Kreisen gemeldet wird, eine große Anzahl von Deputirten eingefunden, welche denselben bestürmten, auf seinem Posten zu bleiben. Das Ministerium ist, derselben Quelle zufolge, Angesichts der vorhandenen Krise fest geschlossen und einig.
Versailles, 19. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde die Berathung über das Geschwornengesetz ohne besonderen Zwischenfall fort⸗ gesetzt. — Dem Vernehmen nach wird Seitens Picard's oder eines andern Mitgliedes des linken Centrums ein Antrag in Bezug auf die konstitutionellen Fragen und auf die Verlän⸗ gerungen der Vollmachten Thiers’ demnächst eingebracht wer⸗ den, bei welchem gleichzeitig auch die Vertrauensfrage zur Ent⸗ scheidung kommen soll. — Der Finanz⸗Minister Goulard und der Minister des Innern haben ihre Entlassung eingereicht; dieselbe wurde jedoch von Thiers nicht angenommen. — Heute wurden die Mitglieder der Kommission für die Berathung des Kerdrelschen Antrags von den Bureaux gewählt. Von den 15 Mitgliedern gehören 9 der Rechten oder dem rechten Cen- trum an; nichtsdestoweniger wird die Zusammensetzung der Kommission im Ganzen als dem versöhnlichen Austrage der Angelegenheit günstig erachtet.
— Der Kaplan an der Kirche Saint Genevieve, Abbé Meissat, hat seine Entlassung von seinem Amte gegeben, weil er sich den Bestrebungen der Altkatholiken angeschlos⸗
sen habe.
Spanien. Madrid, 17. November. Die Vorgänge unter den Artillerie⸗Offizieren von Vittoria kamen Sprache. Die Offiziere wollen sich dem General⸗Kapitän Hidalgo nicht vorstellen, weil derselbe, wie sie behaupten, an der Meuterei in der Kaserne San Gil im Juni 1866 Theil genommen habe. Der Kriegs⸗Minister stellte dies jedoch in Abrede und erklärte, daß die Regierung gegen die renitenten Offiziere die Militär⸗ gesetze zur Geltung bringen werde. Der republikanische Ab⸗ geordnete Navarrete dagegen tadelte die Regierung, daß sie den Konflikt nicht vorhergesehen; zugleich behauptete er zu wissen, daß die Regierung dem General⸗Kapitän Hidalgo seine Entlassung zugeschickt habe, weil er sich geweigert habe, die von ihm gefangen gehaltenen Offiziere in Freiheit zu setzen. Ein anderer Abgeordneter verlangte Versetzung Hidalgo’s in Anklagezustand. — Sämmtliche Offiziere der Armee scheinen für ihre Kameraden von Vittoria Partei zu nehmen. Die Stellung des Kriegs⸗Ministers scheint bedroht.
Italien. Rom, 13. November. Auf die Tagesordnung der am 20. d. M. stattfindenden ersten öffentlichen Sitzung der Deputirten⸗Kammer hat der Präsident Biancheri außer der Genehmigung von Rechnungsablagen aus den letzten Jah⸗ ren an dritter Stelle Vorschläge der allgemeinen Budget⸗ Kommission über die bei Berathung des vorläufigen Budgets zu befolgende Norm gesetzt.
— Die bis jetzt von der »Gazzetta ufficiale« veröffent⸗ lichten Listen ergeben als Gesammtbetrag der von Provinzial⸗ und Kommunalvertretungen, Vereinen und Privatpersonen zum Besten der Ueberschwemmten aufgebrachten Gelder die Summe von 265,730 Lire. Durch Königliches Dekret vom 9. d. Mts. ist eine Central⸗Hülfskommission ins Leben gerufen, um die Unterstützungen zu foͤrdern, zu sammeln und nach Billigkeit zu vertheilen, und sind in diese Kommission, deren Vorsitz dem Senator Fürsten Pallavicini übertragen, Vertreter der am meisten vom Unglück betroffenen Provinzen und andere geachtete Personen berufen, deren Name eine Garantie für eine unparteiische Vertheilung der Spenden bietet. In der das Schema des Dekrets begleitenden Vorstellung des Ministers des Innern an den König wird auch die Absicht ausgesprochen, dem Parlament gleich nach seinem E““ „diejenigen Vorschläge zu machen, die Gerechtigkeit und Billigkeit empfeh⸗ len werden.⸗ 1
— Der Kriegs⸗Minister beschäftigt sich gegenwärtig mit der Verbesserung des Militär⸗Sanitätswesens, nach⸗ dem der Militärarzt Dr. Bellina, welcher Prof. „Cortese auf seiner Reise nach Deutschland begleitet hat, zurückgekehrt ist. - wird die Ausführung der betreffenden Arbeiten über⸗ nehmen.
— Auf den 24. d. M. ist eine Volksversammlung im Colosseum berufen. Ungefähr 300 Delegirte aus allen Theilen des Landes werden erwartet.
Nußland und Polen. St. Peterburg, 18. Novem⸗ ber. Der Reichskanzler Fürst Gortschakoff ist gestern vom Auslande wieder in St. Petersburg eingetroffen.
Schweden und Norwegen. Christiania, 15. November. Der König ist heute Abend hier angekommen. Am Bahn⸗ hofe hatte sich ein zahlreiches Publikum versammelt, welches den König mit lebhaftem Hurrahrufen begrüßte. Bei allen Stationen der Eisenbahn hatte sich die Bevölkerung in großen Schaaren zur Begrüßung eingefunden. Wegen der Trauer in Anlaß des Todes Königs Carl XV. hatte Se. Majestät sich jede Festlichkeit beim Empfange verbeten.
Amerika. Aus Mexiko wird unterm 25. Oktober ge⸗ meldet: General Treviho ist in der Hauptstadt eingetroffen und wurde von Lerdo de Tejada gut empfangen. — Porfirio Diaz hat angesehene Bürger beauftragt, einen Frieden zwischen ihm und Lerdo de Tejada zu vereinbaren. eneral Timenz ist in Guerrero festgenommen worden, weil er seine Waffen nicht übergeben hatte. Almendaru, der Führer der Citadell⸗ Revolte im vorigen Jahre, ist in der Hauptstadt verhaftet
worden. 19. November. Das gestern in einem hiesigen
Brooklyn, 1 Getreidemagazin ausgebrochene Feuer, durch welches dieses in
Asche gelegt und auch die Hauptstraße bedroht wurde, ist ge⸗ 8 er entstandene Verlust wird auf etwa 800,000 Dollars geschätzt.
oston, 19. November. (W. T. B.) In letzter Nacht brach hier ein neues Feuer aus, welches State Street bedrohte / es gelang jedoch, dasselbe in kurzer Zeit zu bewältigen. Den dadurch veranlaßten Schaden schätzt man auf etwa
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folge sind die zwischen Brasilien und der Argentinischen Republik gepflogenen Unterhandlungen zu einer befriedigen⸗ den Lösung der Frage bezüglich der durch Baron de Cotegepe mit Paraguay unterhandelten Separatverträge gelangt und die gesammte Regelung nunmehr nahezu beendet.
Statistische Nachrichten. „Aus dem durch die Allerh. Ordre vom 12. März 1855 ge⸗ ründeten Land⸗Dotationsfonds sind bisher 39 Pfarreien in er Provinz Schlesien Landdotationen zugewendet worden. Der Fonds hatte am Schlusse des Jahres 1871 einen Bestand von 35,024 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf., wovon 4127 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. baar und in Werthpapieren vorhanden waren und 30,896 Thlr. 17 Sgr. 11 Pf. in Einnahmeresten bestanden, nämlich in dem Seitens der b noch nicht amortisirten Werth der überwiesenen Land⸗ otation. Der Pensions⸗Hülfsfonds für die emeritirten evan⸗ gelischen Geistlichen der Provinz Schlesien hatte im J. 1871 8260 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. Einnahmen (davon 1841 Thlr. Zinsen, 770 Thlr. widerrufliche Zuschüsse aus anderen Fonds, 5647 Thlr. Beiträge der Geistlichen) und 2129. Thlr. 12 Sgr. 9 Pf. Ausgaben (davon 1965 Tbhlr. Pensionszuschüsse, 55 Thlr. Verwaltungs⸗, 8 Thlr. Porto kosten, 100 Thlr. insgemein). Das Kapitalvermögen war bis Ende 1871 (von 5000 Thlr. Ende 1866) auf 42,812 Thlr. (Nominalwerth der Papiere) angewachsen. Seit Gründung des Fonds sind 29 Geist⸗ liche (seit 1871 mit 150 Thlr. C Fenston emeritirt worden, von welchen Ende 1871 noch 22 am Leben waren. Kunst und Wissenschaft. Nach Originalen des Historienmalers Friedrich Kaiser sind im Verlage von Carl Heinr. Gerold in Berlin, Krausenstraße 69, zwei große Oelfarbendrucke, die Schlacht bei Gravpelotte und die Schlacht bei Wörth darstellend, erschienen. Diese figurenreichen Bilder führen eine Reihe hervorragender Persönlichkeiten in größter Porträtähnlichkeit vor; auf ersterem Se. Majestät den Kaiser und König, den Prinzen Carl von Preußen, Großherzog von Sachsen⸗ Weimar⸗Cisenach, Fürsten v Bismarck, Kriegs⸗Minister Grafen von Roon, Feldmarschall Grafen v. Moltke ꝛc.; auf letzterem den Kronprinzen, den Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Prinzen Otto von Bayern und Wilhelm von Württemberg, die Generale v. Blumenthal, von Hartmann ꝛc., begrüßt durch ein zum Sturm vorgehendes bayerisches Bataillon. Wie die Verlagshandlung in einem Cirkulare mittheilt, hatten Se. Majestät der Kaiser und König Sich die Entwürfe zu die⸗ sen Bildern vorlegen lassen und Allerhöchstselbst Aenderungen an denselben bestimmt. Das Format dieser Bilder ist das größte für Oelfarbendrucke bisher angewendete; es hat eine Bildfläche von 24 ½ Zoll = 64 Centimeter Höhe zu 33 ⅞ Zoll = 87 Centimeter Vreite, so daß die vielen darauf dargestellten Figuren zur vollen Wirkung kommen. Die Ausführung der Bilder bezeugt den hohßen Grad der Ausbildung, den der Oelfarbendruck bereits erlangt hat.
— »Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staa⸗ ten, als Rechtsbuch dargestellt von Dr. J. C. Bluntschli «.* ist soeben zu Nördlingen in der Beck’'schen Buchhandlung in einer 2. Auflage erschienen, ein Werk, das nach der Angabe des Verfassers den anderen Darstellungen des Völkerrechts keine Konkurrenz machen, sondern dieselben durch den neuen Versuch einer gesetzähnlichen For⸗ mulirung ergänzen will. In diesem Rechtsbuche werden das Kriegsrecht und das Recht der Neutralen mit besonderer Ausführlichkeit behandelt und denselben fast die Hälfte des ganzen Werkes eingeräumt. An die ausführliche Einleitung, in welcher die Bedeutung und die Fortschritte des modernen Völkerrechts entwickelt werden, schließt sich das Rechts⸗ buch selbst an, das in 9 Büchern das Voͤlkerrecht der civilisirten Staa⸗ ten darstellt. Das 1. Buch handelt von der Begründung, der Natur und den Grenzen des Völkerrechts, das 2. von den vpölkerrechtlichen Personen (Staaten und Staatensystemen), das 3. von den pölkerrecht⸗ lichen Organen (Staatshäuptern und anderen Organen des völker⸗ rechtlichen Verkehrs, Gesandten, Agenten und Kommissären, Konsuln), das 4. von der Staatshoheit im Verhältniß zum Land (Gebietshoheit), das 5. von der Staatshoheit im Verhältniß zu den Personen, das 6. von völkerrechtlichen Verträgen, das 7. von den Verletzungen des Völkerrechts und dem Verfahren zur Herstellung desselben (im Allg., Intervention, Minneverfahren, schiedsrichterliches Verfahren, Zwangs⸗ mittel ohne Krieg), das 8. vom Kriegsrecht, das 9. vom Recht der Neutralität (Begriff und Arten der Neutralität, Bedingungen der Neutralität und Pflichten der Neutralen, Rechte der Neutralen, neu⸗ tcaler Handelsverkehr, Kriegscontrebande und Durchsuchungsrecht, Blokade, Prisengerichte). Ein Anhang enthält die amerikanischen Kriegsartikel der Vereinigten Staaten vom Jahre 1863, in englischer Sprache. Den Schluß des Werkes bildet ein genaues Sachregister.
Landwirthschaft.
Berlin, 20. November. In Betreff der Außerung der Ministerial⸗ Kommissarien, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Haack und Regierungs⸗ Rath Gaede, im ständigen Ausschusse des Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegiums, mit Bezug auf den Antrag des Herrn Sterneborg, betreffend die Beschleunigung des Ganges der Gemeinheitstheilungen, ist nachträglich Folgendes mitzutheilen. Ersterer sprach sich dahin aus: Es sei die Thatsache anzuerkennen, daß bei den Auseinandersetzungs⸗ Behörden manche Sachen länger schweben, als es wünschenswerth erscheine. Dieser Thatsache habe der Minister schon seit Jahren eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Nicht nur in Folge einzelner Beschwerden, sondern im Allgemeinen bei der Prüfung der von den
Provinzial⸗Auseinandersetzungs⸗Behörden regelmäßig zu erstattenden Jahresberichte habe das Ministerium Gelegenheit gehabt, von den Gründen der Verzögerung des Fortganges und Abschlusses ber meisten einzelnen älteren Sachen Kenntniß zu nehmen. Es seien die Be⸗ hörden hinsichtlich der Bearbeitung der älteren Sachen besonders kon⸗ trolirt und stets angewiesen worden, mit Ernst und Strenge für die vorzugsweise Förderung der älteren Sachen Sorge zu tragen. Die⸗ seh können bei den Eigenthumsverleihungen nach dem 3. Abschnitte es Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März 1850, die fast sämmmtlich bereits zum Abschluß gebracht seien, und bei den Reallasten⸗Ablösungen nur vereinzelt war, und beschränken sich fast ausschließlich auf Gemein⸗ heits⸗Theilungen, welche die Verlegung der Ackerländereien, unter Auf⸗ hebung der gegenseitigen Hütung auf der Feldmark, zum Zwecke haben oder die Aufhebung und Abfindung für ausgedehnte Forstservitute beträfen. Bei dem Verfahren solcher Sachen könne man zwei Haupt⸗ stadien unterscheiden, das erstere bis zur Feststellung und Ausführung es Auseinandersetzungs⸗Planes und das zweite bis zum Abschlusse der Sache durch Bestätigung des vollzogenen Rezesses. Von den älteren Sachen schwebten nur verhältnißmäßig sehr wenige noch in dem ersten Stadium, bei den meisten sei der Auseinandersetzungsplan bereits bis zur Ausführung gekommen. Wenn man nach den Gründen der längeren Dauer des Verfahrens forscht, so liegen diese zum größten Theile in dem großen Umfange der Objekte, in der großen Anzahl der Interessenten, in deren Unwillfährigkeit und der Nothwendigkeit der Entscheidung vieler Streitigkeiten durch alle zulässigen In⸗ stanzen. Das formelle Verfahren wird durch die Verord⸗ nungen vom 20. Juni 1817, 30. Juni 1834 und 22. No⸗ vember 1844 im Wesentlichen geregelt, wobei die Instruktion der Streitigkeiten nach den Vorschriften der preußischen allge⸗ meinen Gerichts⸗Ordnung erfolgt und die Entscheidung der Strei⸗ tigkeiten jeder Art der Competenz der Auseinandersetzungsbehörde zu⸗ sscge. Nur in der Provinz Hannover stehe die Entscheidung der recht⸗ ichen Fragen nicht der Theilungs⸗Kommission, sondern den ordent⸗ lichen Gerichten zu. Wenn man erwäge, daß in einzelnen Sachen schon über die Begründung und Zulässigkeit der Provokation in zweite Instanzen, demnächst bei der Feststellung der Theilungsmasse über Grenzstreitigkeiten und über Theilungsrechte oder über die Frage, ob Theile der Feldmark, zumal bei Städten, zum Bürger⸗, Kämmerei⸗ oder Intertessenten⸗Vermögen gehöre, Entscheidungen durch drei In⸗
anzen, demnächst nach Ausführung der speziellen Vermessung und Bonitirung und nach Verlegung der Register, sowie deren Vermehrung in Folge einer bewirkten Revision der Bonitirung, Aufstellung des Sollhabens und Berechnung des projektirten Planes eine Entscheidun über den letzteren in zwei Instanzen herbeigeführt werden muß, so i schon dadurch eine längere Dauer ungeachtet der unausgesetzten Thätig⸗ keit der Kommissarien erklärlich. Der Umstand, daß gerade in dem zweiten
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timirten Interessenten zu erfolgen hat / die größere Anzahl derälteren Sachen nicht angemessen geforde t worden ist, finde zum größten Theile darin Aufklärung, daß die Kommissionen sich in früͤherer Zeit nach
er Ausführung bes Planes die fortgesctte Bearbeitung der Sache nicht haben angelegen sein lassen, sondern es vorgezogen haben, ihre Thätigkeit vorzugsweise anderen, noch im ersten Stadium schwebenden Sachen ihres Bezirkes zu widmen. Hierzu würden die Kommissarien nicht nur durch die Dringlichkeit der Sachen, in denen der Plan noch in der Vorbereitung war, sondern hauptsächlich auch durch die Besoldungsverhältnise veranlaßt. Sie beziehen nach dem Kostenregu⸗ lativ vom 25. April 1826 und der dazu gehörigen Instruktion vom 16. Juni d. J. kein festes Gehalt, sondern nur Diäten für eine sieben⸗ stündige Arbeitszeit, die je nach der Dauer für jede einzelne Arbeit mit 5 — s in Absatz kommt, da für auswärtige Termine stets ein voller Tag ohne Rücksicht auf deren Dauer und gleichzeitig die auf
die Reife verwendete Zeit liquidirt werden darf und durch Reisekosten
die Bearbeitung für den Kommissarius lukrativer wurde, so lag es wohl in der Natur der Sache, daß die Kommissarien sich vor schwie⸗ rigen und langwierigen häuslichen Arbeiten so viel als möglich huͤteten. Bei einer späteren Wiederaufnahme solcher nicht in geeigneter Weise geförderten Sachen zeigten sich, wegen der Legitimationen und sonstigen inzwischen hervorgetretenen Unzufriedenheiten, bedeutend er⸗ höhte Schwierigkeiten. Bei der Erwägung, durch welche Maßregel eine Beschleunigung des Ganges der Sachen zu erzielen sei, könne eine Aenderung des bestehenden formellen Verfahrens nicht in Vorschlag ebracht werden, die Inquisitionsmaxime der Gerichtsordnung sei für ie Art der Auseinandersetzungsgeschäfte unentbehrlich, der Grundsa daß über die hervortretenden Streitigkeiten durch die richterliche Be⸗ hörde im Instanzenzuge durch Erkenntniß entschieden werde, müss⸗ unbedenklich beibehalten werden. Eine Reform des Prozeßverfahrens nach Analogie der Prozeßvorschriften für die ordentlichen Gerichte sei bereits unter Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes im Jahre 1850 in Erwägung gezogen worden, derselbe sei jedoch nicht zur Vorlage gelangt und koͤnne nach dem von dem größeren Theile der Auseinandersetzungs⸗ behörde dagegen erhobenen Widerspruche auch jetzt nicht empfohlen werden/ weil das Verfahren dadurch nicht nur kostspieliger, sondern auch chwieriger und langweiliger werden würde. Die Gesetze der säch⸗ schen Fürstenthümer, die sich im Wesentlichen dem preußischen Ver⸗
i 828 anschlössen, hätten den Kommissarien die Entscheidung in Ba-
Patecsgchen überwiesen und sechs⸗, beziehungsweise zwölfwöchentlichen Berufsfristen auf 10 Tage gekürzt. Indessen von einer solchen Aende
rung könne eine wesentliche Beeh des Verfahrens nicht er⸗ wartet werden. Bei einer geschickten der Gesetze durch tüchtig vorgebildete Kommissarien, die zu ihrer Subsistenz keine Veranlassung haben, bei der Bearbeitung der Sachen vorzugs⸗ weise die lukrativsten auszuwählen, sei die Beförderung am meisten zu erwarten. Das Kostenwesen solle umgestaltet werden. Der Herr Minister habe bereits einen Gesetzentwurf nebst Motiven ausarbeiten lassen, der den Kommissarien feste Gehälter gewähre und für die In⸗ teressenten Pauschquanta bestimme. Es sei zu erwarten, daß spaͤter mehr tüchtige Beamte, an denen es noch zum Theile fehle/ als Kommissarien gewonnen würden.
Der Ministerial⸗Kommissarius, Regierungs⸗Rath Gaede, schloß sich den Anführungen des Vorredners vollständig an und fügte nur noch hinzu, daß mit der Pauschalzahlung auch das Mißtrauen der Par⸗ teien gegen die Kommissarien schwinden werde. Indem letztere nicht mehr 82 haben, die Akten für die Kosten⸗Liquidation einzureichen, höre auch dieser Grund der Verzögerung auf. Die verbesserte und gesicherte Stellung werde geeignete Leute veranlassen, die Laufbahn eines Oekonomie⸗Kommissarius zu ergreifen.
Gewerbe und Handel.
München, 19. November. (W. T. 88 Heu Bezirksgericht die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Spitzeder erkannt. Die von den Gläubigern beantragte Prüfung des Vermögens hat eine Aktivmasse von 1,936,671 Gulden einschließ⸗ lich der Immobilien aufgewiesen. Die Passiva belaufen sich, soweit bisher bekannt, auf 3,561,804 Gulden. Es ergiebt sich also eine Ueber⸗ schuldung von 1,625,233 Gulden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß vom Lande erst wenige Forderungen angemeldet worden sind.
Braunschweig, 19. November. (W. T. B) In der heutigen Generalversammlung der Braunschweigischen Kredit⸗ Anstalt waren 5381 Aktien vertreten, welche 204 Stimmen reprä⸗ sentirten. Die Direktion berichtete über die allseitig günstige Ge⸗ schäftslage und Entwickelung der Anstalt, worauf der bisherige Auf⸗ sichtsrath fast einstimmig wiedergewählt wurde.
Graz, 18. November. Gestern wurde die neue hiesige Ge⸗ werbeschule eröffnet. Verkehrs⸗Anstalten.
Agram, 18. November. Die Save ist ausgetreten und hat enorme Verhcerungen angerichtet. Der Bahnverkehr mit Ungarn ist
Unterbrochen. Paris, 18. November. Nach der von dem Bureau »Veritas⸗
veröffentlichten Liste der Unglücksfälle zur See im Monat Okto⸗
ber/ e 88 9 Zeitraume 240 Segelschiffe und 18 Dampf⸗ iffe vollständig verloren.
schiffe vohande Die Rhede von Kronstadt
St. Petersburg, 18. November. und der va nach E. Petersburg sind mit Treibeis bedeckt.
Nach Westen zu ist die See noch offen.
Telegraphische Witterumngsberichte 19. November.
ser. IbsIep. Abn U
Mx Ort. P. I. v. M. E. v. M.
1 (Constantm. 338,2 — 10,9 Helsingör. — — — Frederiksh. — —
1,0
Wilhelmsh. 1329,8% — 20. No 80, schwach. sbedeckt.
2,4 — — — 80., mässig. — ⁴) 2,9 — 0., mässig. bewölkt.
2,6 + 2,3 S0., schwach. trübe. 3,2 — S0, lebhaft. trübe. 1,6 + 2,1 S0., schwach. tröbe. 2,6 ₰ 2,2 — bedeckt. 2,7 + 2,1 SW., schwach. bewölkt 3,3 — SS0., lebh. bedeckt. ⁵) 333,6 — 2,5 +2,1 80., schwach. strübe. Wes. Lchtt. 330,2 — 4,1° — S., schwach. sbedeckf. *) Wilhebsehb. 330,1 — — S., mässig. trübe, Regen. Stettin 333,9 — 3,1 42 1 SW., schwach. trübe, Nebel. Gröningen 331,2 — 5,4° — SW., schwach. bedeckt. Bremen 331,1 — — 89 mässig. bedeckt, Regen. lder. 331,1 — 9 — SW., mässig. — .333,2 — 2,/ 2,9 + 2,5 SW., schwach, bewölkt. ⁷) Posen 332,2 — 1, 9 +4 27 SW., mässig. bedeckt. Münster 329,8 — 5.4 443 SW., schwach. trübe, Regen. Torgau 330,8 —3.1 12,4 S., mässig. bedeckt. Breslau 329,0 — 3,1 † 4,3 SW., schwach. wolkig. ³) Srüsse!l 331,7 — — SW., schwach. bedeckt 8 331.7—3 3 4 + 3,0S., schwach. strübe, Regen. 329,3 — — SSW., schw. bedeckt. *) Ratibor. 326,8 —3.0 +3,2 SW., mässig. heiter. Trier. 327,8 - 4,0 1 †5,8 SW., mäössig. trübe, Regen. Cherbourg 331,6q — — Sw., mässig. wolkig. 332,9 — 9,2 — SW., schwach. bedeckt. Carlsruhe [329,9† — — SW., mässig. bedeckt, Regen. Paris 333,9 — — SW., schwach. bedeckt. St. Mathiew 1352,8† — — [W., stark. bedeckt.
5 ekeenas. 9 Allgemeine Wins. Hicin Sisaniichr
Windstille. bedeckt.¹) S0., mäͤssig. — ²³) 080., mässig. — ³) O., mässig. trübe.
mber.
ve
Petersburg[339,0% — [Helsingör. — — Moskau 334 9 — Memel 334 6 — 2,4 Flensburg. 331,3 — Königsbrg. 334, 2 — 2 6 Danzig 333,5 —3,2 Putbus ...
330 5 —- 4,7 Kieler Haf. 332,8 — Cöslin...
¹) Regen. Gestern Regen. ³) Strom S. Gestern Nachmittag S0. sehwach. Strom S. ³) Gestern Nachm. S. schwach. ⁴) Strom S. Gestern Nachm. 080. sehwoch. Strom S. *) Gestern Nebel,
Abends und heut früh Regen. *) Feiner Regen. ⁷) Gestern Vor- mittags und Mittags Regen. ⁶) Gest. Regen und Schnee. *) Regen.
oben erwähnten Stadium, wo die Aufstellung des Rezesses vn⸗ Reguli⸗
200,000 Dollars. — Berichten aus Rio de Janeiro vom 13. Oktober zu⸗
rung einzelner Nebenpunkte u. die Vollziehung des Rezesses dr ch die legi⸗
Gestern Regen.