Eisenbahn-Prioritäts-Aktien und Obligallonen.
17/4 u. 1710 90 6 13/1 u. 13/7 81 bz B 16 u. 1/11 77 b2 1/4 9 1/10 93 ⅔˖ G 0.
Rijaschk-Morczansk. Rybinsk-Bologoye.. do. II. Em. Schuia-Iwanowo gar.... do. kleine Warschau-Terespol gar. do. Klaine gar. bhau-Wiener II...
kleine
III. Em.
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IV. Em.
92 G 92 G 96 B 95 bz 95 ½ bz 94 ½ bz
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Bank- und Industrie-Aktien.
— Djiv. pro 1870 Aach. B. f. I. u. H. 40 %
do. Disk.-Ges. 40 % Amsterdamer Bank Antwerpen. Bank. Barmer Bank-V.. — 88 1 neue Berg.-Märk. 60 % . Sn- .. do. do. neue40 %
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1871 -
— 102 ½ G 110 ½ G 108 5 bz G 1167 bz G 128 ½ bz 122 ½ bz
7. 111 ⁄bz G /1. [128 bz G
. 114 ½ bz G
163 bz G . 8302 B 7.196 bz B 79 ½ bz G 128 ½ gG
.111 ½ 117 G 1415 bz 133 ⅜½bz B 149 bz G 135 bz 6G 122 ½ bz G 115 G 118B 222 bz G 119 ⅛ bz 93 ½bz 139 G 150 B 135 bz 117 ½ bz B 96 ½etwbz G 117 bz G 344 ½ bz 1/12 etc 180 ½ bz G 1/7. 135 ⅔ G fr. Zins 7 ¾ bz G
1/1. 153etw bz B 1/1 u. 7. 141 G do.
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1/7.
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Bankverein. do. Kassenverein do. Hand.-Ges. do. Wechsler-B. Braunschweiger Bk.
do. Kreditbank Bremer Bank Bresl. Disk. Bank. do. neue 50 % Centr.-Bk. f. Gen.. do. neue do. f. Ind. u. Hdl. 40 % Coburg. Kredit.. Danz. Privat-Bank Darmstädter Bank. Hdo. Zettel-Bank Depositen-B. 60 %. Dessau Kredit neue
essauer Landesb. do. neue 40 % Bank.. 60 .-B. 40 % do. Udh n.201 Diskonto-Komm...
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do. neue Geraer Bank Gewerbe-Bank.. do. neue Gothaer Zettelbank do. Grundkred. 90 % Hamb. Kom.-Bank do. Hyp.-Bk. 40 % Hannoversche Bank Hyp. (Hübner).... Int. Hand. Ges. 40 % Leipziger Kreditbk. Lübecker Komm. B. Luxemburg. Kredit Magdeb. Privat-B. Mecklb. Bodkr. 40 % do. Hyp. 60 %. eininger Kredit. do. neue 50 %
do. Hyp.-B. 40 % Niederlaus. Bank. Norddeutsche Bank Nordd. Grundkr. Bk. — do. neue 40 % Oesterr. Kreditbank Petersb. Int. B. 40 % Posener Prov. Preussische Bank. Preuss. Bodenkr. B. do. neue
Pr. Kreditanst. 60 % Pr. Ontr.-Bod. 40 % Ritterschaftl. Priv. Rostocker Bank.. Sächsische Bank., do. Kreditbank Schles. Bankverein Schles. Ver.-B. 40 % Stett. Ver.-B. 50 % Sũdd. Bpd. Krd. 40 % Thüringer Bank .. Vereinsb. Ubg. 20 % Ver.-Bk. Quistorp. Weimarische Bank
159 ½ bz G 150 etw bz G 141 ⅞ bz 126 ¾ B ’ 129 ½ bz /7. 105 bz G 109 etwbz 194 % bz G 118 etwbz B ” G 10 99 ½ B 95 ½ bz G 166 ½ bz de. 110 ¾ 184 ⅔ 125 ½ bz G 112 ⁄bz 6 0. bz do. 113B 1/1 u. 7. 229 etw bz B 1/1. 269 ⅞ bz 1/7. 258 1 bz 1/3. 150 ½ bz G 1/1. 131 ½ bz G do. 115 B 1/1 u. 7. 124 B 1/1. 188 ½ bz do. 149 bz do. 179 ½ bz 1/7. [116 ½ bz do. [101 ½ G 1/1. [113 B 1/1 u. 7. 147 bz G —. [125 B 192 bz B 1285 bz G
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do Oberschl.,. Hann. Masch. Fbr. Kgs. u. Laurahütte. Lauchhammer.. Minerva Bg.-A. 60 %. Phönix Bergw... do. do. Lit. B. Pr. Bergw.-Obl... Schl. Zinkh.-G.. do. St.-Pr. Stolberger Zink.. do. St.-Pr. Dortmunder Union do. neue
Wilhelmshütte..
148 bz G 121 G 113 bz 144 B 116 ⅞bz 187 G 177 G 116 bz G
119 ½ bz G 191 bz G 88 ½ bz 85 ⅔ B 165 bz G 120 ½ bz 239 ½ bz B 121 ½8 bz G 65 G 233 bz G 400 bz G 90 B 117 ½ bz B 117 bz G 56 ½ bz
99 ½ bz G 1865 bz G 175 ⅞ bz G 115 ⅛ bz
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Bank-Aktien.
Industrie-Aktien.
Cöln. Stadt-Obligationen Gothaer Stadt-Anleihe.. Mannheimer Eisenb.-Anl. Oldenbrg. Loose (40 Thlr.) Stettiner National- Hyp..
1/1. u. 17. 1/1
1 1/1. u. 1/. 1/2
2. 8375b 11. u. 1/7.100 1b2
98 ¾1 bz
do.
Lübe
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do.
Finnländ. Loose (10 Thlr. Neapol. Loose (150 8 Pesther Stadt-Anleihe .. Oesterreich. Bodenkredit b.-Pfandbr. zproz. Silber-Pfdbr. Wiener Silber-Pfandbr.. Schwed. 10 Rthlr. Pr.-A. New-YNorker Stadt-Anl.. Gold-Anleihe New-Yersey
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Eisenbahn-Stamm- und Stamm-Erioritäts-Aktien.
pr. Stück
1/5. u. 1/11.
1/1. u. 1/7.
1/5. u, 1/11.
1/⁄1. u. 1/7, do.
pr. Stück 1/5. u. 1/11. 1/1. u. 1/7 1/5. u. 1/11.
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Div. pro
Altb. Zeitz. St. Pn Bresl. Wsch. St. Pr. Cref. Kr. Kemp... do. do. St. Pr. Pom. Ctrlb. St. Pr. Tilsit-Insterburg.. Lundenb.-Grussb.. Unstrutbahn. Tamines-Landes.. Wsch.-Bromb. gar. Wsch.-Lz. v. St. gar. Oest Franz Staatsb
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Bank-Aktilen.
1/2. u. 1/8. 1/1. u. 1/7. u. 1/7.
1/3. u. 1/9. u. 1/7. 1/1. u. 1/7. 2 do. 1/5. u. 1/11. do. 1/⁄4. u. 1/10. do. 1/5. u. 1/11. 83 ¼4 1/4. u. 1/10. 50 1/5. u. 1/11. 1/2. u. 8. 1/1. u. 1/1 1/5. u. 1/11. 1/5. u. 1/11. 1/1. u. 1,7. 1/1. u. 1/7.
1/2. u. 1/8. 1/1. u. 1/7.
u. 1/9.
Hessische Bank.. Int. BankHamb. 40 % do. Kieler Bank 40 %. Königsb. Ver. Bk.. do. Kwilecki(Pos. Land- wirthsch. Bank). 8 Ver. B. 40 %
Leipz. Dis Leipz. Wechsl. 40 %
Magd. Bankverein. do. Wechsl. B. 40 %
Moldauer Bank...
Nordd. Grundkr.-B. Hyp sausitzer Bank Oldenburger 40 % Ostdeutsche Bank. Ostdtsch. Prod. Bk. Ostd Wchs V. B. 40 % Paris. Makl.-B. 50 % “ Disk.-B. 0.
Pos. Prov. Wechs. B. Prov. Rhein. Effektenbk. Rh. Westph. G.-B. Rostock. Ver. B. 60 %
Sächs. Bk.-Ver. 40 % Schaaffh. B.-Ver.. do.
Stett. Makl. B. 40 % Thüring. Bk.-Ver..
Warsch. Kom.-Bk. Wechselstuben40 % Westfälische. Wien. Arbitragebk.
1870
Div. pro junge
junge
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er-Ver. B. 40 % — erschl. Kass. V.
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Austr. B. 40 % Börs.-B. 40 %
Makl.-B. 40 % Union-Bank
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8 1. 1/7. 1/12. 13.
1/5. 1/1. 1/1. 10/4. 1/11. 1/1. 1/lu. 11
1/4u. 10 1/1.
15/1letc.
153. 1/1.
1/5- u. 8. 1/2. 1/11. 1/3. 1/1 u. 7. 1/1. 1/1. 1/7. 1/1. 1/2. 1/1.
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124 G 109 ½ bz 105 B
99 B 103 bz G 104 bz G 114 ½ bz G 94 ½ bz G
1270 132⁄bz G 70 bz G
1013 bz 112 bz
113 31bz G 97 bz G
TIIctGbr G 18202 G 17012 G 101 ⁄ bz B 120 ½ 0 116 bz G 146 bz 6 e 112 ½ bz 1246
172 ½ G
Industrie-Aktlen.
A. G
Balt.
do. do.
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Div. pro Allg. Dsch. H. G. 70 % Anglo-Dtsch. Bank do. junge Austro-Italien. 50 % Badische Bank.. Baseler Bank 20 % Bk. f. Rh. u. Wst. 60 % do. f. Sprit u. Prod. Berl. Gen. Bank. 40 % do. Makl.-Bank40% do. Mkl. Kom. B. 40 % do. Lomb. Bank.. do. Prd. Mkl. B. 50 % do. do. u. Hd. B. 60 % Bschw Hann. B. 60 % Börs. B. f. Mklrg 40 % Bresl. Hand.-B. 60 % do. Makl.-Bank40 % do. Mkl. Ver. 40 % do. Prov. Wchs. Bk. do. Wechslerbank. Brüsseler Bank 50 % Caro-Hertel 40 %. Centralb. f. Bauten do. junge 40 % Chemnitz. B. V. 70 % do. junge Cöln. Wechsler-B. Commerz. B. Sec.. Dän. Landm. B. 40 % Danziger Ver. B.. Dessau. Kredit alte Deutsche Hdl. Bk. do. junge Dtsch. Nat. Bk. 40 % Deutsch-Ital. 50 % Deutsch-Oest. 40 % Dresd. Handelsb.ö. Drsd. Wehsl. B. 50 % Elbf. W. u. D. B. 50 % Engl. Wechs. Bk.. Essen. Cred. A. 50 % Franz.-Ital. B. 50 % Frankf. Wehsl. 60 % Gera. Hdl. u. Cr. 40 % IHalle. Kreditb. 40 % Hann. Dise WB. 60 %
1870 1871
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111 4% bz 120 bz 111 G 96 B 8 . [104 ½ bz
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15/4.
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do. do. do. do. do.
do. do. do. do. do. do. do.
etc. 1/12. 1/1.
99 ½ bz 102 bz 175 ½ G 145 G
122 ½ B 145 ½ bz
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1/2
6/6. 1/1. 1/12. 15/2. 1/3. 1/3. 1/1. 1/1. 24¼. II.
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Adler-Brauerei Ahrens' Brauerei.. Albertinenhütte... Arthursberg
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do. Mittelwohn. 50 %
do. Thiergarten.. Bazar. -Mliance.. Berg.-Märk. Bergw. Berg.-Mrk. Ind. 60 % Bergbrau. Hasenh. —
do. Brau. Friedrhain
do. Immob.-G. 50 %
Bielef. Sp. Vorw. Birkenw. Ziegelei. Bochum Bergw. A.
Böhm. Brauh.-G..
Boruss. Bergw....
Breslauer Oelwerke
(Hoffm.) Centr. Bauver. 40 % al-Bazar für Fuhrwesen 40 %
Ch. Fabr. Schering Chemnitz. Eiseng.. (Chemn. Werkzeug.
Cichorienfabrik... Cöln-Müs. Bergw. Constantia
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1870 85
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1871 10 ⅔
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Br. Schönebg. Centralheiz.. Centralstr. G.
do. junge Helz-Compt..
Papier-Fab.. Passage-G.. Pferdeb
Porz. Manuf. Vulcan. Wasserwerke
, e; Gussstahl.
Gummiw. F.
Königstadt. Friedrichshöb Schultheiss .. Bier Wiesner.
do. Scholz.
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1/10. 1/10. 1/9. 1/10. 1/10.71 1/,5. 1/1.
1/1. 1/7.
1/7. 15/10. 71 1/1. 1 1/7. 1/1. 1/1. 1/1. 4/11 etec.
109 ½ bz G 175 ⅞ z G 99 ½ B 105 bz 101 G
80 G 88B
85 ⁄etwbz G 74 B 113 bz G 892½ G 79 ½ bz G 90 ½ bz
133 bz 115 bz 9 89⅔ B 135 ½bz B 128 ½02 G 101 G 105 ¾ G 104 bz G 106 ½ G
98 G
140 bz B 104 bz G 91 ½ bz G 116 bz G 112 ⅜ bz 100 ⅞ bz G
1. 190 136 bz G
272 bz B 84 bz G 95 bz G
87 ½
19 G
97 ⅔ bz 107 bz G 333 etw bz G 300 bz B 237 7,bz
110 1 bz G 100 ¾˖ G
Jl. 428
103 ⅜ bz G 118 ½ G
140 bz
106 B
72 bz 134 ⅞ bz G 136 ½bz 117 bz B 173 ½ bz G 33 e B 197 ½ bz G 95 ½ 2
84 B
1871
Div. pro 1870 Dtsche. Bau-G. 88 — Dtsch. Eis. u. Bgb. do. junge Eckert Maschinenb. Egells Maschinenf. Egest. Salineae.. Elb. Eisenb. Bed. Erdmannsdf. Spinn. Façon-Schmiede u. Schrauben-Fabr. Färberei Uͤllrich.. Fassfabr. Wunderl. LI8““ Förster, Tuchfabr.. do. junge Frankf. Bau-G. 40 % Friedr. Wilh. Str. Bauver. (U. d. L.) Georg Marien H.. Glauzig Zuckeriab. Goth. Wasserw 80 % Greppiner Werke. Grosse Pferdebahn Gummifabr. Fonr.. do. Volpi u. Schl. Hamb. W enb... Harpen: Bgb. Ges. do. junge Harzer Hartg. u. Br. HeinrichshallJ... Hermsd. Portl. F. Hoerd. Hütt.-V... Internat. Telegr... Kiel. Brauerei... Königsb. Vulcan.. do. junge Köpn. Chem. Fab. Körner Chem. Färb. Köhlemann. Körbisdorff Kramstn ..... Landerw. u. B.-V. Leopoldshall.. do. Vereinigt Magdeb. Baub. 50 % Magd. F.-Vers.-G. Magdeburger-Gas. Marienhütte Märk. Torfgräberei Masch. Freund... do. Wöhlert.. do. Anh. Bernb. Massener Bgwk.ö. Mechernich. Bgwkk. Meckl. Maschinenb. Nähm. Frister u. R. do. I.I8 We.... do. do. junge do. Pollack & Sch. Neptun GasuWass. do. junge Nienburger Zucker Nolte Gas-Ges.... Nordend, Baug. 70 % do. junge Nordd. Papier.. Nordd. Eisw., Bolle Nürnberg. Brauerei Oranienb. Chem. F. Osnabrücker Stahl. do. Prioritäten Pappenfabrik Patent-Feilen-Ebr. Pinneberger Union Pluto, Bergwerk.. Pomm. Masch.. Potsdam. Holzfakt. Rathenow. Holzarb. Ravensberg. Spinn. Redenhütte do. junge 50 % Remsch. Stahlw... Renaissance-Ges.. Rhein. Bau-G. 40 % Rh. Westf Ind. 40 % Rostocker Schiffsb. Rostocker Zucker. Russ. Masch.-Obl. Sächs. Nähfäden.. Sächs. Stickmasch. Schaaf Feilenh. ... Schles. Wagenbau Schmidt .. Schles. Wollw.. Schönweide, Appr. Schwendy, Berliner Kammgarn-Sp.. Sentker Berl. Wrkz. Sieg-Rhein Bergw. Solbrig.. .. Sozietäts-Brauerei. do. Priorität: Spiegelglas’. 1 1 Fbr. Steinhauser Hütte. Stobwasser Südende, Bauges.. Tabaksfabr. Prätor. Tapetenfbr. Nordh. Thiergart. Westend Tarnowitz Thür. Eisenb.-Bed. Tuchfabr. Zschille Vereins-Brauerei.. Verein. Oderwerke Victoriahüttee.. Viehmarkt .. Weissb. (Guericke) do. (Bolle).. do. (Landré). Westend-Km.-Ges. Westfäl. Lloyd 10 % Wiener Gas 40 % Wissener Bergwrk. Wollb. u. Wollw...
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90 bz B 92 B 105 ½ G 108 G 133 bz G 108 bz 103 1 bz G 87 B 975 B 125 B 122 1 bz G 115 B 103 G 133 bz B 130 ½ z B 84½ bz
ö.90 7b2 G 107 etwbz G 103 52 80½ b2z G 113 %, bz G 104 ½ bz G 78 B 102 ½ G 134 bz G 116 bz G 98 ⅔ 6 108B 89 ½ G 107 3 bz G 94 ½ bz 100 bz G
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259. 177 1/1.
1/12. 15/10. 1/10.
1/1. 1/4. 1/7. 1/5. 1/10. 1/1 u. 7. 1/1.
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Koöniglichen Hauses oder den Koöͤniglichen Gestüten angehören.
Berichtigungen. Gestern: Pr.-Anl. 1855 à 100 de 1822 93 Gd. Hannover-Altenb. II. Ser. 78 bez. Gömörer Eisenb. Pfdbr. 84 ¼ etw. bez. u. Br. Niederschles. Kassen-V. 130 bes, u.
1
u. Gd. Bank 129 % bez. Niederschl.-Märk. Eisenb.-St.-A. 94 bez.
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Thlr. 2 bez. Galiz. Carl-Ludwigsb. gar. 93¼ bez. Südöst. Lomb.-Bons, . gar. 98 ⅛ etw. bez.
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Rentenbr. 9 do. do. gar.
Neumöüärk.
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6 G. Russ. Engl. Anl. III. Em. 87 ⅛ etw. bez. u. Br. Hamb. Kom.- Rentenbriefe 95 ¾ bez.
Berlin, Druck und Verlag
Redaction und Rendantur: Schwieger.
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der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (AR. v. Decker).
Donnerstag, den 21. November
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Königreich Preußen.
Den Mir mittelst Ihres gemeinschaftlichen Berichts vom 19. d. Mts. vorgelegten Tarif, nach welchem das Vrückengeld für die Be⸗ nutzung der großen Spreebrücke bei Beeskow zu erheben ist, habe Ich vollzogen und lasse Ihnen denselben (a) zur weiteren Veranlassung
zugehen. 1 rlin, den 21. Oktober 1872. “ Wilhelm.
G 8 Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. An die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und der Finanzen. à
TLarif, nach welchem das Brückengeld für die jedesmalige Benutzung der großen Spreebrücke bei Beeskow, im Kreise Beeskow⸗Storkow des Regierungsbezirks Potsdam, zu erheben ist.
I. Vom Fuhrwerke, einschließlich der Schlitten: 1) zum Fortschaffen von Personen, als: Extraposten, Kutschen, Ka⸗ leschen/ Kabriolets u. s. w. für jedes Zugthier 1 Sgr.; 2) zum Fort⸗ schaffen von Lasten, a) von belabenem, d. h. von solchem, worauf sich außer dessen Zubehör und außer dem Futter für höchstens 3 Tage an anderen Gegenständen mehr als zwei Centner befinden, für jedes Zugthier 1 Sgr. 6 Pf., b) von unbeladenem, für jedes Zugthier 6Pf. II. Von unangespannten Thieren: 1) von jedem Pferde, Maulthier oder Maulesel mit oder ohne Reiter oder Last 4 Pf.; von jedem Stück Rindvieh oder Esel 2 Pf.; 3) von je fünf Fohlen, Kälbern, Schafen, Lämmern, Schweinen, Ziegen 2 Pf. (weniger als fünf der vorstehend zu 3. gedachten Thiere sind frei).
Besondere Bestimmungen. Das Brückengeld von dem obenbezeichneten Fuhrwerk und vom Vieh wird für den Uebergang in und zurück nur einmal erhoben, insofern die Zurückkunft inner⸗ halb der nächsten 24 Stunden erfolgt.
Befreiungen. Brückengeld wird nicht erhoben:
1) von Pferden und Maulthieren, welche den Hofhaltungen des
2) von Armee⸗Fuhrwerken und von Fuhrwerken und Thieren, welche Militär auf dem Marsche bes ch führt; von Pferden, welche von Ofsizieren oder in deren Kategorie stehenden Militärbeamten im Dienste und in Dienst⸗Uniform geritten werden; imgleichen von den unangesrannten etatsmäßigen Dienstpferden der Offiziere, wenn die⸗ selben zu dienstlichen Zwecken die Offiziere begleiten oder besonders geführt werden, jedoch im letzteren Falle nur, sofern die Führer sich durch die ö oder durch die von der Militärbehörde ertheilte Ordre ausweisen, ferner von Pferden und den zur Beförderung dienenden Beipferden, welche im Falle der Mobilmachung zu gestellen sind, weder für den Hin⸗ noch Rücktransport, wenn sie alljährlich oder sonst zur Revision vorgeführt werden, ohne Unterschied, ob sie geführt, geritten oder angespannt sind, auf Grund vorzuzeigender Bescheini⸗ gungen der Ortsbehörde oder auf Grund mündlicher Versicherung der letzteren, wenn sie den Transport begleitet,
3) von Fuhrwerken und Thieren, deren die mit Freikarten ver⸗ sehenen öffentlichen Beamten auf Dienstreisen innerhalb ihrer Geschäfts⸗ bezirke oder Pfarrer bei Amtsverrichtungen innerhalb ihrer Parochie sich bedienen, auch wenn dieselben leer zur Abholung hin⸗ oder zurück⸗ gehen und mit einer desfallsigen Bescheinigung des Beamten oder Pfarrers versehen sind; Polizei⸗ und Steuer⸗Beamte in Uniform bedürfen keiner Freikarten,
4) von den ordentlichen Posten nebst deren Beiwagen, den auf Kosten des Staates beförderten Courieren und Estafetten, den von Postbeförderungen ledig zurückkommenden Postfuhrwerken und Post⸗ pferden und den Personenfuhrwerken, welche durch Privatunternehmer eingerichtet, als Ersatz für ordentliche Posten ausschließlich zur Beför⸗ derung von Reisenden und deren Effekten und von Postsendungen benutzt werden, 1 1 8
9 von Fuhrwerken und Thieren auf der Hin⸗ und Rücktour, mittelst deren Transporte für Rechnung des Staates 1egim auf Vorzeigung von Freipässen, von Vorspannfuhren auf der Hin⸗ und Rückreise, wenn sie sich als solche durch die Bescheinigung der Orts⸗ behörde, imgleichen von Lieferungsfuhren, ebenfalls auf der Hin⸗ und Rückreise, wenn sie sich als solche durch den Fuhrbefehl ausweisen,
6) von Feuerlöschungs⸗, Kreis⸗ und Gemeinde⸗Hülfsfuhren, von Armen⸗ und Arrestantenfuhren, auf der Hin⸗ und Rückfahrt, die beiden letzteren jedoch nur dann, wenn außer den zum Transport ge⸗ bürenden Personen und Effekten keine anderen auf dem Fuhrwerk sich
efinden,
7) von Kirchen⸗ und Leichenfuhren innerhalb der Parochie, 8) von Fuhrwerken, die Chausseebau⸗Materialien Süfa für die Hin⸗ und Rückfahrt, sofern nicht durch die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und der Finanzen Ausnahmen an⸗ geordnet werden, .
9) von Fuhrwerken und Thieren der Einwohner der Stadt Beeskow einschließlich des Kietzes und der Kalkbrennerei, imgleichen des Domänenamts Beeskow nebst den Vorwerken Lehmgrube und Vorheide sowie der Ortschaften Ahrensdorf, Bahrensdorf, Behrens⸗ dorf, Birkholz, Bornow, Buchholz, Buckow, Diensdorf, Kohlsdorf, Lamitsch, Lindenberg, Möllendorf, Neuendorf, Pfaffendorf, Prems⸗ dorf, Gr. und Kl. Riet, Sauen, Schneberg und Wilmersdorf, insofern sie nicht Miethsfuhren für Auswärtige verrichten. 8
Zusätzliche Vorschriften. 8 Die vorstehenden Abgabensätze und Befreiungen kommen auch dann in Anwendung, wenn bei einer Hemmung des Verkehrs über die Brücke derselbe mittelst einer Fähre ꝛc. unterhalten wird.
2) Jeder muß bei der unweit der Brücke eingerichteten Hebestelle acelen. auch wenn er nicht verpflichtet ist, die Abgabe zu ent⸗
en. Nur hinsichtlich der Postillone findet, wenn sie zuvor in das Horn oßen, eine Ausnahme statt.
3) Zu der für den Betrag der Abgabe maßgebenden Bespannung eines Fuhrwerks werden sowohl die zur Zeit der Berührung der Hebe⸗ stelle angespannten, als auch alle diejenigen Thiere gerechnet, welche, ohne augenscheinlich eine andere Bestimmung zu haben, bei dem Fuhr⸗ werke befindlich sind. 1 4 3 8 Mit hinter einander angehängten Wagen darf über die Brücke nicht gecn ren werden. — 1
4) Jeder hat eine Quittung über die von ihm gezahlt⸗ Abgabe d fordern und solche den Steuer⸗ und Polizeibeamten auf Verlangen
rzuzeigen.
8 uhrwerke, welche sich auf der Brücke begegnen, müssen sich nach der rechten Seite hin halb ausweichen.
6) Auf der Brücke darf mit Fuhrwerken und Thieren nicht an⸗ gehalten und über dieselbe nur im Schritte gefahren oder geritten
werden. Berlin, den 21. Oktober 1872. 3 ez.) Wilhelm.
(ggez) ge⸗ v. Itzenplitz. Camphausen
Nichtamtliches.
„Frankreich. Paris, 19. November. Der in Mar⸗ seille EEI““ Espinet de la Ville⸗Bois⸗ net und der Präfekt des Departements Bouches du Rhone
id in Paris eingetroffen. “
— Aus Brest wird unter dem heutigen Tage gemeldet: „Die Räumung des Gefängnisses von Belle-Ile en-mer wurde egonnen. 180 Gefangene wurden durch den Aviso »Souffleur⸗«
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Cayenne internirt hand nehmenden
ergreifen sind. 1 über Offiziere,
Versailles, gen Sitzung
Zwischenfall fortg der Präsident Kommission zur wohnen.
Aufstand: Die wurden von der lonien) geschlagen
Italien. versammeln, um
achten einzuholen.
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lichen Sicherheit. betreffend die reli
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hat. Die Trupp Und Tschikischljar
Tapiatan, wo lonne bewerkstell vorwärts.
griffen worden.
— Die Ge⸗
eingetroffen.
prüfen und zu e
aufzusetzen.
— Laudernan bis zu ihrer Deportation nach Neu⸗Caledonien oder V
.& — Der Marine⸗Minister hat sich in einem Cirku⸗ lare über die Maßregeln ausgesprochen, welche gegen die über⸗
tage beim Verlesen des Tagesbefehls die im Laufe der Woche — i Marinesoldaten und Matrosen wegen Trunken⸗ heit verhängten Strafen veröffentlicht werden.
heuti die Herathne über das Geschwornengesetz ohne besonderen
Spanien. Madrid, 17. November. Königs ist etwas besser, deutend nachgelass — Die »Gaceta« vom 14. meldet über den Carlisten⸗
Rom, 16. November. mittheilt, wird das Ministerium die Häupter der Majorität
religiösen Genossenschaften Kenntniß zu geben und ihr Gut⸗
— Die Fregatte »Garibaldi« mit dem Herzog von Genua an Bord, hat heute von Neapel aus ihre die Erde angetreten.
Ausnahme von »Roma« und »Prinz Humberta«, welche erst
— 20. November. Deputirtenkammer machte der Minister⸗Präsident Lanza Mittheilung über die von der Regierung zu Gunsten der
pellation Olliva's konstatirt Lanza die Zunahme der öffent⸗
Nußland und Polen. St. Petersburg, 19. Novem⸗
Ueber die Expedition in die Turkomenensteppe unter dem Oberst Markosow bringt der »Invalide« die Nach⸗ richt, daß das Detachement seine Operationen bereits begonnen
über den Golf von Belek ausgeschifft.
Nach den neuesten Nachrichten ist eine Abtheilung der Truppen bei Ujamala von einer Turkmenenbande ange⸗
Auf russischer Seite wurde ein Kosak getödtet, ein Offizier und ein Soldat wurden verwundet. Truppen ist befriedigend.
durch die zum Gerichtsbezirke von m nements beendet, und ist am 7. November wieder in Moskau
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. November. Der König hat auf die Vorstellung der letzten Kirchenver⸗ sammlung in Betreff einer Revision des jetzigen, besonders von dem Kanzelredner und Dichter O. Wallin ausgearbeiteten, 1819 in Schweden eingeführten 1“ dem Professor und Dompropst in Upsala C. A. reitende Maßregel den Auftrag ertheilt, das Gesangbuch zu
ändern sei, sowie auch Vorschläge für die künftige Revision
älle von Trunkenheit im Marine⸗Corps zu uter anderen sollen künftig an jedem Sonn⸗
20. November. (W. T. B.)
. 8 In der der Nationalversammlung
wurde
esetzt. — Der »Agence Havas« zufolge wird der Republik morgen der Sitzung der Berathung des Kerdrelschen Antrages bei⸗
. 6 Das Befinden des die Entzündung des Knies hat be⸗ en.
Banden von Figueras, Isern und Barrancot Kolonne Serrana im Col de Gallo (Cata⸗ und erlitten nicht unbedeutende Verluste.
Wie die »Opinione«
ihnen von dem Entwurf des Gesetzes über die
Reise um Das permanente Geschwader brach eben⸗ nach dem Meerbusen von Palmas auf, mit
n verlassen werden.
In der heutigen ersten Sitzung der
getroffenen Maßregeln. Auf eine Inter⸗ Der Justiz⸗Minister brachte den Gesetzentwurf, giösen Körperschaften, ein.
en sind in zwei Kolonnen von Krassnowodsk Ansgehs Die erste wurde auf Dampfern
Balakhu gesetzt und in der Gegend von Von hier aus nahm sie ihren Weg nach sie ihre Vereinigung mit der zweiten Ko⸗ igte. Beide Kolonnen gingen dann vereint
Der Angriff wurde siegreich zurückgeschlagen.
Der Gesundheitszustand der
fängnißkommission hat ihre Rundreise NKoskau gehörigen Gouver⸗
Toren als vorbe⸗
rforschen, in welchen Theilen dasselbe zu ver⸗
Eulenburg na
klären.
Abweichung von
lehnen hätte.
tages und die besitzer machte, die Regierung in
steuer auf 75, euer⸗-Reinertrag
mer stattgefunden hat Sinne ungefähr
hierhergebracht. Diese Gefangenen sind im Gefängnisse von
1
linckrodt nicht.
8
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 21. November. In der gestrigen Si ung des Hauses der Abgeordneten nahm in der Diskussion über die Kreisordnung der Minister des Innern
auch mit Rücksich die Vorlage erklärt hatte, das Wort:
Ich kann mit dein Eingange der Rede des Herrn Vorredners, worin er betont, daß jede Neuerung in den realen Verhältnissen des Landes ihre Grundlage finden müsse, mich Feegh eneemhen er⸗ Ich habe mich nicht nur bemüht, diesen Gesetzentwurfe zum Ausdruck zu bringen, sondern zu meiner großen Genugthuung ist es dem Herrn Vorredner auch nicht gelungen, in irgend einem der Punkte, die er besonders hervorgehoben hat, eine
Schwierigkeiten dargelegt, die es gekostet hat, zu Vorschlägen zu kom⸗ men, die sich den realen Verhältnissen möglichst anschließen.
Der Totaleindruck seiner Rede ist aber doch der, daß er diese Vorschläge nicht so übel findet, daß er ihretwegen das Gesetz abzu⸗
Ich will mir in Bezug auf die Bemerkung, welche der Herr Vor⸗ redner zu den Bestimmungen über die Zusammensetzung des Kreis⸗
euer⸗Reinertrag als Merkmal des großen Grundbesitzes hinstellte, in er jetzigen Vorlage 1au
gegangen ist. Allein das ist kein Herabgehen von 100 Thlr. auf 75, es ist nur ein
ie Bestimmungen - Schwerin nicht ganz gegenwärtig; wenn aber damals — und das ist ja, glaube ich, wohl richtig — 2000 Thlr. Reinertrag als Merkmal des großen Grundbesitzes hingestellt wurden, so muß ich darauf auf⸗
Lam machen, daß damals die Grundsteuer⸗Regulirung noch nicht
Thaler Grundsteuer Reinertrag sind. Die 8 dreht sich einfach darum: Sind die Herren der An⸗
sicht, daß die Rittergüter als solche jetzt noch den großen Grundbesitz darstellen sollen? Dieser Ansicht ist, glaube ich, auch Herr von Mal⸗ Ich habe sie wenigstens aus seiner Rede nicht ent⸗
raf zu dem Abg. v. Mallinckrodt, welcher sich u. A. auf die Stellung des Herrenhauses gegen
rundsatz in dem
diesem Grundsatze zu konstatiren. Er hat die
Abgrenzung der Klasse der größeren Grund⸗ nur die Bemerkung gestatten, daß allerdings ihrer Vorlage 1000 Thlr. Grund⸗ und Gebäude⸗ aber auf 75 Thlr. Grundsteuer herab⸗ erabgehen von etwa 82 bis 86 Thlr. Grund⸗ indem 1000 Thlr. Grundsteuer und Gebäude⸗ ungefähr diesen Steuersatz darstellen. Ich habe des Kreisordnungs⸗Entwurfes des Grafen
te, und daß 2000 Thlr Reinertrag im damaligen auf das hinauskommen, was heut zu Tage 1000.
nommen. Es bleibt da nur übrig, ein Merkmal für den großen
Maße gewährt, daß die Besitzer solcher Güter eine bevorzugte Stel⸗
nach den Erfahrungen
Umständen, Nachrichten, die
unter den gegebenen Besprechungen, nach den statistischen vorgelegt und studirt haben, ist Dasjenige, was die rung Ihnen jetzt vorschlägt, das unter den gegebenen Verhältnissen Richtigste. Herr v. Mallinckrodt hat also keinen Punkt hervorgehoben, der ihn zwin en müßte, gegen das Gesetz zu stimmen, es sei denn der einzige, daß die Provinz Posen in einen Ausnahme⸗ zustand dieser Gesetzgebung gegenüber versetzt werden soll. Nun, meine Herren, jetzt mich auf diesen Punkt speziell wieder einzulassen, das ist, glaube ich, hier nicht der Ort; aber Eins möchte ich doch be⸗ merken: Der Herr Abgeordnete aus der Provinz Posen, der erst sprach, sagte⸗ es mache einen eigenthümlichen Eindruck, wenn man die Vorderthür aufmache, und was man durch die Vorderthür ge⸗ währt habe, durch die Hinterthür wieder entschlüpfen lasse. Ja, meine Herren, das ist der Eindruck, den die Polen der Provinz Posen auf uns machen: Die große preußische Vorderthür ist ge⸗ öffnet; durch die sind sie hineingekommen und durch die Hinterthür wollen sie wieder hinausschlüpfen. Wenn sie diese Hinterthür schließen, dann wird ihnen auch die große Thür zur Kreisordnung wieder geöffnet sein. Es kommt nicht darauf an, muß ich Hrn. v. Mallinckrodt noch erwidern, daß die Staatsregierung sich damit begnügt, Gehorsam zu fordern und Achtung des Rechts; das thut sie, sie zittert auch nicht, und nicht aus Furcht will sie einstweilen der Provinz Posen diese Gesetzgebung nicht Allein, meine Herren, ich glaube, es ist eine Aufgabe der Regierung, den Ungehorsam nicht zu organi⸗ siren, und sie würde den Ungehorsam organisiren, wenn sie eine Gesetzgebung, die die freieste Gestaltung des polittischen Lebens gestattet, in einer Provinz einführte, die ihrer Meinung nach noch nicht dafür reif ist.
Und nun noch ein Wort in Bezug auf Dasjenige, was Herr von Mallinckrodt über die Stellung des Herrenhauses anführte. Ob das hierher gehört, will ich nicht diskutiren, aber da es einmal be⸗ rührt ist, nur ein Wort. Eine Mahnung an das Herrenhaus zu ichten, war ich sicherlich nicht blos berechtigt, sondern verpflichtet, wenn das Zustandekommen der Gesehe biag, für die wir jetzt ein⸗ treten, mir wirklich am Herzen lag. Ich mußte es thun, ich mußte darauf hinweisen, daß die Regierung alle Mittel gebrauchen würde, um demjenigen Gesetze, auf welches sie so großen Werth legt, die Geburt zu sichern.
Aber, meine Herren! Ich glaube nicht, daß man hier in diesem Hause Mahnungen an die Regierung darüber machen darf, ob ein Pairsschub gerechtfertigt sei oder nicht; ich würde im Herrenhause keine Mahnung derart annehmen, wenn es sich darum handelte, das Abgeordnetenhaus aufzulösen, das sind Sachen, die in der Hand der Regierung liegen.
Nach dem Abg. v. Meyer, der sich gegen die Vorlage aus⸗ gesprochen hatte, erklärte der Minister des Innern:
Ich denke, daß deewücer Herren, von denen ich durch den Mund des Herrn von Meyer höre, daß sie es mir verdacht haben, daß ich ihn nicht zu den vertraulichen Konferenzen zugezogen habe, welche ein Zustandekommen der Kreisordnung bezweckten, mich nach dieser Rede des Herrn von Meyer entschuldigt halten werden.
Nach dem Abg. v. Wedell⸗Vehlingsdorf, welcher sich eben⸗ falls gegen die Vorlage erklärt hatte, nahm der Minister des Innern wiederum das Wort:
Bis zum Schluß der Rede des Herrn Vorredners bin ich der
Ansicht gewesen, er müßte damit enden, daß er für den Entwurf stimmen werde; im höchsten Grade bin ich daher überrascht, zu hören, daß er schließlich doch dagegen stimmen werde. Ich gehe auf den ersten Theil seiner Rede zurück, weil ich gerne Befürchtungen zerstreuen und Irrthümer aufklären möchte. Er nimmt einen besonderen Anstoß daran, daß abweichend von dem Prinzipe, wonach auf dem Kreistage kein Stand den anderen soll majorisiren können, doch die Mäglichkeit ge⸗ geben seif daß Städte bis zur Hälfte der Zahl der Kreistags⸗Abge⸗ ordneten im Kreistage vertreten seien, — eine Bestimmung, welche zwar noch keine Majorisirung, aber doch ein Abweichen von dem Verhältnisse, das sich sonst auf den Kreistagen darstellen solle, invol⸗ vire. Ich bemerke dazu, daß dieses Verhältniß überhaupt nur in fünf Kreisen der Monarchie eintreten kann; davon fallen zwei Kreise aus, weil die Städte, die in denselben liegen, so groß sind, daß die Bestimmungen der Kreisordnung wegen ihres Austrittes aus dem Kreisverbande werden Platz greifen können; es bleiben also nur noch drei Kreise übrig, und von diesen ist wieder in zweien die städtische Bevölkerung im Verhältnisse zur ländlichen so groß daß, wenn es blos nach der Seelenzahl ginge, die Städte eine größere Zahl als die Hälfte der Vertreter des Kreises haben müßten, um Zwecke der Ausführung des Gesetzes also eine Reduktion es natürlichen Stimmverhältnisses wird stattfinden müssen. Ich glaube, daß bei dieser Sachlage eine Gefahr in den Bestimmungen des Gesetzes nicht zu finden ist. —
Ein anderer Einwand, den der Herr Vorredner machte, war der, daß er gegen die Bestimmung polemisirt, wonach der Kreistags⸗Abge⸗ ordnete der Landgemeinden nicht durch die Schulzen, sondern durch eigens gewählte Wahlmänner gewählt werden soll. Die Regie⸗ rungsvorlage, welche in diesem Punkte durch die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses abgeändert worden ist, hat eine Aenderung in dem jetzigen Zustande herbeiführen wollen; das Abgeordnetenhaus hat sich damit nicht einverstanden erklärt, und die Regierung hat in ihrer neuen Vorlage diesen Punkt fallen lassen. Sie war von der Auffassung See Nng daß, nachdem die Schulzen nicht mehr pure ernannt, son⸗ dern gewählt und bestätigt würden, sie wohl die natürlichen Wahl⸗ männer für die Kreistags⸗Abgeordneten der Landgemeinden sein könnten, indem sie, aus Wahl hervorgegangen, eine besondere Wahl für Wahlmänner unnöthig machen würden, und es zweckmäßig sei, die Wahlprozedur zu vereinfachen. Wenn nun aber dieser Wunsch der Regierung im Abgeordnetenhause keinen Anklang gefunden hat, so kann man das vielleicht im Interesse der Zweckmäßigkeit bedauern; allein den Beschluß des Abgeordnetenhauses unannehmbar zu finden, wie der Herr Redner es will, ist deshalb, glaube ich, nicht indicirt, weil in ihm keine Aenderung gegen den jetzigen Zustand liegt. Die Abg eordneten zu den Kreistagen und zu den Provinzial⸗Landtagen werden jetzt von Wahlmännern gewählt, die ausdrücklich zu diesem Behufe gewählt werden. 8 8
Wenn der Regierung Vorwürfe darüber gemacht werden, daß sie die neue Vorlage nicht zuerst dem Herrenhause übergeben, sondern hier im Abgeordnetenhause eingebracht habe — so kann ich darauf nur
erwidern, andere so. hoffe, sie wird durchgehen.
Wenn die Vorlage durchgeht, dann habe ich Recht.
niemals, am Allerwenigsten bei diesem Gesetze. ganz andern Standpunkt gestellt. Ich 88 Herren Abgeordneten möchten recht kon
Augenblicke zu finden, wo das ist. vn diesem Sinne engagire ich die weil
bietet.
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stehen wir freilich auf sehr verschiedenem Standpunkte.
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Grundbesitz zu finden, wie Herr von Mallinckrodt ihn ganz richtig charakterisirt, für den Grundbesitz, welcher große landwirthschaftliche Beschäftigung und damit Bildung, Einkommen u. s. w. in einem
lung in der Kreisvertretung beanspruchen können. Dafür ein Merk⸗
mal zu finden, ist die Aufgabe der Gesetzgebung, und ich glenbe⸗ 8 und
wir Regie⸗
aß das Fragen der Taktik sind: der eine prozedirt so, der 9
Ich habe niemals hier an irgend einen der Herren Abgeordneten die Anmuthung gestellt, er solle ministeriell stimmen, ch habe mich auf einen
esagt: Ich wünsche, die ervativ, recht verständig stim⸗ men, weil ich glaube, daß der wirkliche Konservativismus in der Ver⸗ sindigeih besteht, zur rechten Zeit zu geben und das Richtige in dem inden eine Nothwendigkeit geworden
erren, mit mir zu stimmen, ch glaube, daß die Regierung in diesem Augenblicke das Richtige enn Sie schließlich sagen: liberale Politik unter konserva⸗
tiver Firma machen, das weisen Sie weit von sich ab, — ja dann Ich halte es